Flexirente in der praktischen Arbeit
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- Bella Meissner
- vor 5 Jahren
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1 Service Flexirente in der praktischen Arbeit Tagung AbayV am Verfahren - Prognose und Spitzabrechnung Hinzuverdienstprüfung-Verfahrensablauf Beispiele - Spitzabrechnung Beschäftigung neben einer Altersvollrente Umwandlung Rente wegen EM in vorgezogene Altersrente - Auswirkungen 0
2 Teilrenten und Hinzuverdienstregelungen Hinzuverdienst abhängige Teilrente Anrechnung Hinzuverdienst 1. Anrechnungsschritt Überschreitung der Jahres-Hinzuverdienstgrenze 1/12* des überschreitenden Betrages wird zu 40 % von der mtl. Vollrente abgezogen (= Teilrente) Anrechnung Hinzuverdienst 2. Anrechnungsschritt Überschreitung des Hinzuverdienstdeckels Summe aus 1/12* des jährlichen Hinzuverdienstes und der Teilrente bilden 100 %-Anrechnung des überschreitenden Betrages (=endgültige Teilrente) *gilt auch, wenn der Hinzuverdienst nur an einzelnen Monaten im Kalenderjahr vorliegt
3 Teilrenten und Hinzuverdienstregelungen Hinzuverdienst abhängige Teilrente Jahres-Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten bis zur Regelaltersgrenze + volle EM-Renten 6300 /Kalenderjahr (Kj) bei teilweise EM-Renten 29597,40 x höchste EP aus letzten 15 Kj vor EM (mind ,70 /Kj) Hinzuverdienstdeckel bei Altersrenten bis zur Regelaltersgrenze + EM-Renten höchste EP aus letzten 15 Kj vor Alters-Rentenbeginn/Eintritt EM x 3045 /Monat Mindest-Hinzuverdienstdeckel Altersrenten + volle EM-Renten Monatsbetrag der Vollrente teilweise EM-Renten 2466,45 x höchste EP aus letzten 15 Kj vor EM (mind. 1233,23 /mtl.) + Monatsbetrag der vollen teilweisen EM-Rente
4 Teilrenten und Hinzuverdienstregelungen Die wesentlichen Merkmale der neuen Hinzuverdienstregelung sind: Jahresbetrachtung - Hinzuverdienst wird stufenlos berücksichtigt kalenderjährlicher Hinzuverdienst kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von Anrechnungsschritt: 40-%-Anrechnung (1/12) der die Hinzuverdienstgrenze übersteigenden anrechenbaren Einkünfte auf die monatliche Rente 2. Anrechnungsschritt: 100-%-Anrechnung bei Überschreiten des sog. Hinzuverdienstdeckels 3
5 Verfahren Prognose und Spitzabrechnung vorgezogene Altersvollrente Hinzuverdienst abhängige Teilrente
6 Verfahren Teilrenten und Prognose und Hinzuverdienstregelungen Spitzabrechnung Hinzuverdienst abhängige Teilrente
7 Hinzuverdienstprüfung- Verfahrensablauf Hinzuverdienst abhängige Teilrente Verfahren in zwei Stufen: 1) Prognose und 2) rückwirkende Spitzabrechnung am für das Kalenderjahr davor zu 1) Prognose mit - voraussichtl. kalenderjährlichen Hinzuverdienst zum Rentenbeginn und dann jeweils zum eines Jahres Auf dieser Basis dann Berechnung der laufenden (Teil-)Rente. zu 2) rückwirkende Spitzabrechnung am Hinzuverdienstprognosen für Vorjahr (Kalenderjahr) werden durch den jetzt bekannten tatsächlichen Hinzuverdienst des Vorjahres ersetzt grds. auf Grundlage der Jahresmeldung des Arbeitgebers (DEÜV-Meldung) Besonderheiten bei Gleitzonen und Verdienste über Beitragsbemessungsgrenze Abweichung SOLL IST auf dieser Basis Berechnung der tatsächlichen (Teil-)rente mit ev. Nachzahlungen und Rückforderungen Rentenbescheid für Vorjahr wird aufgehoben und durch neuen Bescheid ersetzt Ausnahmen: Erreichen der Regelaltersgrenze im jeweiligen Jahr Tod des Versicherten und anschließend H-Rente Einkommensnachweis liegt erst später vor
8 Hinzuverdienstprüfung- Verfahrensablauf Hinzuverdienst abhängige Teilrente Zusammenfassung Ermittlung des voraussichtl. Kalenderjahr. Hinzuverdienstes (Prognose) ab Rentenbeginn Grundlage für Prognose: Angaben des Kunden Neuberechnung jährlich zum (sog. Spitzabrechnung) Berücksichtigung des tatsächlichen statt des voraussichtl. Hinzuverdienstes ( rückwirkende Spitzabrechnung für das vorherige Kalenderjahr) ergibt sich aufgrund des tatsächlichen Hinzuverdienstes eine Vollrente statt einer Teilrente (oder umgekehrt), eine andere Teilrente oder fällt der Rentenanspruch ganz weg, sind bisherige abweichende Bescheide zwingend rückwirkend aufzuheben. Änderungen im Hinzuverdienst können berücksichtigt werden (auf Antrag des Kunden, wenn mind. 10% vom bisherigen jährlichen Verdienst abgewichen wird) Bescheidkorrektur ohne bürokratische Anhörung Einbehalt von Überzahlungen bis zu 200 EUR -Einverständniserklärung bei Überzahlungen- (Bezug Punkt 5, R0230) 8
9 Hinzuverdienstprüfung- Verfahrensablauf Hinzuverdienst abhängige Teilrente Fragestellung aus der Praxis Ein Kunde geht zum in vorgezogene Altersrente mit Hinzuverdienst-Anrechnung (Antrag auf Vollrente, Zahlung Hinzuverdienst abhängige Teilrente) teilt aber schon im Antrag mit, dass ab kein schädlicher Hinzuverdienst vorliegt. Wird das von Amts wegen beachtet und der Zahlbetrag korrigiert oder muss der Kunde tätig werden? Wie wird verfahren, wenn im Laufe des Dez die Regelaltersgrenze erreicht wird? Ist ein (erneuter) Antrag auf Vollrente ab Regelalter notwendig oder ergeht die volle Zahlung von Amts wegen? 9
10 Hinzuverdienstprüfung- Verfahrensablauf Hinzuverdienst abhängige Teilrente Fragestellung aus der Praxis Frage: Ist der Kunde über das Ergebnis der Vorjahresprüfung (Spitzabrechnung) zu informieren, wenn sich keine Änderung des Rentenanspruchs (bei Altersrenten) oder der Rentenhöhe (bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) ergibt? Antwort: Ja. Nach Durchführung der Vorjahresprüfung (Spitzabrechnung) ist ein Bescheid zu erteilen, wenn sich eine Änderung des Rentenanspruchs bzw. der Rentenhöhe ergibt. Andernfalls wird über das Ergebnis der Prüfung durch eine Mitteilung informiert. 10
11 Hinzuverdienstprüfung- Verfahrensablauf Altersvollrente Spitzabrechnung Bescheid Korrektur Spitzabrechnung Bescheid Korrektur tatsächl. HZV Prognose Spitzabrechnung Bescheid Korrektur tatsächl. HZV Prognose tatsächl. HZV Prognose HZV-Prognose HZV-Prognose HZV-Prognose HZV-Progn
12 Service Flexirentengesetz Flexirente Beispiele 12
13 14 Beispiel 1 Wegfall von Hinzuverdienst im laufenden Kalenderjahr Jährlicher Hinzuverdienst laut Prognose: Im Juli wird angezeigt, dass ab Oktober kein Hinzuverdienst mehr erzielt wird. Der Hinzuverdienstdeckel wird nicht überschritten. Monatliche Rente: 900 Lösung: Rente bis einschließlich Juli (Antragsmonat) aufgrund der ursprünglichen Prognose: = 5700 : 12 = 475, davon 40 % = 190 Rente = 710 (aufgrund ursprünglicher Prognose) Änderungen im Hinzuverdienst Die Rente erhöht sich ab dem Folgemonat des Antrags unter Berücksichtigung des Wegfalls von Hinzuverdienst (= 10 % Änderung). Ab August ist ein neuer voraussichtl. Hinzuverdienst im Kalenderjahr zu bestimmen, obwohl der Hinzuverdienst erst im Oktober wegfällt: Voraussichtlicher kalenderjährl. Hinzuverdienst (neue Prognose) bis zum Wegfall des Hinzuverdienstes: 9000 (12000 : 12 * 9) = 2700 : 12 = 225, davon 40 % = 90 Rente = 810 Die Rente steht von August bis Dezember i. H.v. 810 zu. Ab steht die Rente in voller Höhe zu. Im Rahmen der Spitzabrechnung zum des Folgejahres wird die Rente für Januar bis Juli des Vorjahres neu berechnet: Tatsächlicher kalenderjährl. Hinzuverdienst im vorangegangenen Kalenderjahr: = 2700 : 12 = 225, davon 40 % = 90 Rente = 810 Die Rente stand im gesamten Vorjahr in Höhe von 810 mtl. zu. Da Zahlung in den ersten 7 Monaten nur in Höhe von 710 mtl., ergibt sich eine Nachzahlung i.h.v (7*100 )
14 Beispiel 2 Hinzutritt von Hinzuverdienst im laufenden Kalenderjahr Im Januar wird angezeigt, dass ab Mai erstmalig Hinzuverdienst erzielt wird. technische Umsetzung möglich ab = März. voraussichtl. kalenderjährlicher Hinzuverdienst: Der Hinzuverdienstdeckel wird nicht überschritten. Monatliche Rente: 900 Lösung: = : 12= 141,67, davon 40 %= 56,67 Rente ,67 = 843,33 Änderungen im Hinzuverdienst geringere Rentenhöhe = niedrigere Rente ab dem Monat, zu dem - technisch - die laufende Zahlung aufgenommen werden kann. Die Rente steht deshalb ab März in Höhe von 843,33 zu. Erst im Rahmen der Spitzabrechnung zum des Folgejahres wird die Rente für die Monate Januar und Februar des Vorjahres neu berechnet: Tatsächlicher kalenderjährlicher Hinzuverdienst im vorangegangenen Kalenderjahr: = : 12 = 141,67, davon 40 % = 56,67 Rente ,67 = 843,33 Die Rente stand im gesamten Vorjahr in Höhe von 843,33 monatlich zu. Für die 2 Monate (Januar + Februar) ergibt sich eine Überzahlung i. H.v. 113,34 (=2* 56,67 ). 15
15 Beschäftigung neben Altersvollrente Beginn vorgezogene Altersvollrente Regelaltersgrenze Arbeitgeber zahlt Beitrag weiter Beschäftigung Versicherungspflicht Zuschläge an Entgeltpunkten Versicherungsfrei Beschäftigung Rentenerhöhung durch Zuschläge frühestens und ausschließlich ab Folgemonat Regelaltersgrenze Möglichkeit: Verzicht auf Versicherungsfreiheit Verzichtserklärung schriftlich und für die Dauer der Beschäftigung bindend Selbständige: Verzichtserklärung gegenüber RV-Träger 18
16 Beschäftigung neben Altersvollrente vorgezogene Altersvollrente
17 Beschäftigung neben Altersvollrente Rentenversicherungspflicht bei vorgezogener Altersvollrente vorgezogene Altersvollrente Wird die Frage R 100 Punkt mit ja beantwortet? ja Erwerbstätige Bezieher einer vorgezogenen Altersvollrente sind während des Bezuges dieser Altersvollrente weiterhin versicherungspflichtig, z.b. bei einer geringfügigen Beschäftigung bis 450 /Monat, mehr als geringfügigen Beschäftigung bis 6300 /Jahr ggf. Hinweis auf Befreiung bei Mini-Job, da der AG-Anteil von 15% (gewerblicher Bereich) dennoch weiterhin zur Rentensteigerung führt Rentensteigerung erst ab Folgemonat nach Regelaltersgrenze
18 Pflege neben Altersvollrente Altersvollrente (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) Regelaltersgrenze Pflege Versicherungsfreiheit Pflege Versicherungspflicht Pflege Versicherungsfreiheit Hinweis 99% Teilrente möglich Beachte: ist kein Verzicht i.s. von 46 SGB I
19 Verzicht auf Versicherungsfreiheit bei Regelaltersgrenze Soll das Beschäftigungsverhältnis über Regelaltersgrenze hinaus fortbestehen? ja Erwerbstätige Bezieher einer Altersvollrente ab Regelaltersgrenze sind während des Bezug dieser Altersvollrente -wie bisherversicherungsfrei. Keine Änderung! AG-Beiträge sind nicht mehr rentensteigernd! Möglichkeit auf Versicherungsfreiheit zu verzichten! Folge: Zuschlagszahlung inkl. Erhöhung von 0,5% je Monat ab Regelaltersgrenze Zuschläge immer erst ab Juli des Folgejahres für das Vorjahr
20 Service Flexirente in der praktischen Arbeit Umwandlung Rente wegen EM in vorgezogene Altersrente - Auswirkungen 24
21 Minderung bei Renten wegen EM, Rentenbeginn 2018 Grundsatz Rentenminderung ohne Vertrauensschutz von 420 Wartezeitmonate für Altersrente für besonders langjährig Versicherte 61 Jahre Rentenbeginn 64 Jahre 36 Monate x 0,3% Keine Rentenminderung Rentenminderung = 10,8 % monatlich mit Vertrauensschutz von 420 Wartezeitmonate für Altersrente für besonders langjährig Versicherte 60 Jahre Rentenbeginn 63 Jahre 36 Monate x 0,3% Keine Rentenminderung Rentenminderung = 10,8 % monatlich
22 Zurechnungszeit bei Renten wegen EM, Rentenbeginn 2018 Grundsatz Zurechnungszeit Für die Höhe der Rente zählen, insbesondere bei jüngeren Kunden, nicht nur die Versicherungsjahre. Vielmehr gibt es die sog. Zurechnungszeit. Dies ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem 62. Lebensjahr (Rentenbeginn bis 2017). Die Zurechnungszeit fingiert damit eine weitere Beitragszahlung bis zum 62. Lebensjahr. Neu: Für Renten, die ab 2018 beginnen, verlängert sich die Zurechnungszeit bis zum Jahr 2024 schrittweise vom 62. auf das 65. Lebensjahr
23 Umwandlung Rente wegen EM in vorgezogene Altersrente Grundsatz Rentenminderung Für Entgeltpunkte, die bereits Grundlage für die Ermittlung von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der bisherige Zugangsfaktor grundsätzlich maßgebend... Eine Rentenminderung infolge von Rentenabschlägen bleibt grundsätzlich auch bei Umwandlungen in Altersrenten bestehen! bedeutet: Der Abschlag von 10,8% bei einer EM-Rente bleibt auch in der Regelaltersrente erhalten. Das gilt auch bei einer Umwandlung in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45-Jahre!) Umwandlungen von vollen EM-Renten in Altersrenten für schwerbehinderte Menschen lohnen regelmäßig nicht vor dem Ende der berechneten Zurechnungszeit, also dem 62.Lebensjahr oder später Beispiel: *04/1957, volle EM-Rente seit 01/2018 mit Zurechnungszeit bis 06/2019 (= 62+3) Bei Umwandlung ab 04/2018 ( frühestmöglicher Zeitpunkt-) gehen 15 Monate Zurechnungszeit verloren ; aber Besitzschutz aus 88 SGB VI Rentenzahlbetrag kann nicht weniger werden! mögliche Überlegung: Umwandlung erst mit 62+3 Monate mit -Ende der Zurechnungszeit-! 27
24 Umwandlung Rente wegen EM in vorgezogene Altersrente Grundsatz Flexi + Hinzuverdienst Fragestellung aus der Praxis Frage: Ist bei parallelen Rentenansprüchen (EM-Rente + Altersrente) die Anrechnung von Hinzuverdienst für jeden Anspruch getrennt zu prüfen? Antwort: Ja. Beispiel: Es wird eine Rente wegen voller EM bezogen, ab tritt eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen hinzu. Für die Rente wegen voller EM ist der in diesem Kalenderjahr, also vom bis , erzielte Hinzuverdienst der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6300 gegenüber zu stellen. Für die vorgezogene Altersrente ab ist der ab diesem Zeitpunkt erzielte Hinzuverdienst der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6300 gegenüber zu stellen. 28
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