Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?
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- Fritzi Sauer
- vor 7 Jahren
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1 Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch Wartezeiterfüllung Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für Frauen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit / Altersteilzeit Hinzuverdienst bei Altersrenten M01i_91 Antragstellung 1 Deutsche Rentenversicherung B 1
2 Rentenanspruch Voraussetzungen versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit Rentenanspruch Leistung Wartezeit Möglichkeiten der Erfüllung Leistungsfall Erwerbsminderung oder Tod z. B. durch Arbeitsunfall keine reale Wartezeiterfüllung Reale Wartezeiterfüllung Vorzeitige Wartezeiterfüllung vorhergehender Rentenbezug Wartezeitfiktion Deutsche Rentenversicherung B 2
3 Renten Wartezeiten Jahre Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte Renten Wartezeiten Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Beitragszeiten Ersatzzeiten Monate aus Versorgungsausgleich Rentensplitting geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Anrechnungszeiten Berücksichtigungszeiten Deutsche Rentenversicherung B 3
4 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten bis Altersrente für besonders langjährig Versicherte Pflichtbeiträge versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte, Kindererziehung, Pflege, Krankengeldbezug, Wehr/Zivildienst Berücksichtigungszeiten Ersatzzeiten Monate aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab Beachte 10 Wartezeit 45 Jahre Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte Kindererziehung Pflege Wehr- / Zivildienst Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Leistungen bei Krankheit Übergangsgeld freiwillige Beiträge (mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge) Ersatzzeiten Berücksichtigungszeiten Monate aus geringfügiger versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung Ausnahmen möglich für die letzten 2 Jahre vor! Deutsche Rentenversicherung B 4
5 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab nicht anrechenbar Ausnahme bei Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten für Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Freiwillige Beiträge für gleichzeitige Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit 2 Jahre Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab nicht anrechenbar Pflichtbeiträge durch Bezug von Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe sonstige Anrechnungszeiten (z. B.) bei Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe Mutterschutz schulische Ausbildung freiwillige Beiträge (unter 18 Jahre Pflichtbeiträge) Monate aus Versorgungsausgleich / Rentensplitting Deutsche Rentenversicherung B 5
6 Versorgungsausgleich Berechnung Wartezeit Beispiel Übertragung von Rentenanwartschaften aus Versorgungsausgleich: 5,0472 Entgeltpunkte Entgeltpunkte aus übertragenen 5,0472 / begründeten EP Rentenanwartschaft 0,0313 = Wartezeitmonate 161, Wartezeitmonate auf volle Monate aufren! maximal mögliche Wartezeitmonate Versorgungsausgleich Begrenzung Wartezeitmonate Beispiel: 162 Wartezeitmonate Renten mit 5, 15 oder 20 Jahren Wartezeit Ehezeit eigene rentenrechtliche Zeiten -211 Beitragszeit - 0 Ersatzzeit Anrechnungszeit 98 BÜZ 211 rentenrechtliche Zeiten anrechenbar 279 Lücke 162 Wartezeit zusätzlich Deutsche Rentenversicherung B 6
7 Versorgungsausgleich Begrenzung Wartezeitmonate Rente mit 35 Jahren Wartezeit Beispiel: 162 Wartezeitmonate Ehezeit eigene rentenrechtliche Zeiten 332 rentenrechtliche Zeiten -211 Beitragszeit Anrechnungszeit Ersatzzeit 98 BÜZ 158 Lücke 158 (162) Wartezeit anrechenbar zusätzlich Wartezeitmonate aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Ermittlung von Wartezeitmonaten Beitragsbemessungsgrlage Durchschnittsentgelt x x Beitragsanteil Arbeitgeber Beitragssatz Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung 0,0313 = Wartezeitmonate Deutsche Rentenversicherung B 7
8 Wartezeiten Vorzeitige Wartezeiterfüllung Wartezeit teilweise oder volle Erwerbsminderung unter 5 Jahre Wartezeit ist vorzeitig erfüllt Wartezeiten Vorzeitige Wartezeiterfüllung ( 53 Abs. 1 Satz 2 SGB VI) Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Versicherungspflicht Wartezeit ist vorzeitig erfüllt 2 Jahre Pflichtbeiträge 1 Jahr Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Wartezeit ist vorzeitig erfüllt Deutsche Rentenversicherung B 8
9 Wartezeiten Vorzeitige Wartezeiterfüllung (53 Abs. 2 SGB VI) Ausbildung volle Erwerbsminderung oder Tod maximal 6 Jahre 2 Jahre mindestens 12 Pflichtbeiträge Verlängerung durch schulische Ausbildung Altersrenten Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte 25 M02i_91 Deutsche Rentenversicherung B 9
10 Altersrenten Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Altersrente für Frauen Renten Wartezeiten Jahre Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte Deutsche Rentenversicherung B 10
11 Altersrenten Anrechenbare Zeiten Beitragszeiten Ersatzzeiten Monate aus Versorgungsausgleich Rentensplitting geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Regelaltersrente Altersrente für Arbeitslose oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Anrechnungszeiten Berücksichtigungszeiten Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten bis Altersrente für besonders langjährig Versicherte Pflichtbeiträge versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte, Kindererziehung, Pflege, Krankengeldbezug, Wehr/Zivildienst Berücksichtigungszeiten Ersatzzeiten Monate aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Deutsche Rentenversicherung B 11
12 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab Beachte 30 Wartezeit 45 Jahre Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte Kindererziehung Pflege Wehr- / Zivildienst Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Leistungen bei Krankheit Übergangsgeld freiwillige Beiträge (mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge) Ersatzzeiten Berücksichtigungszeiten Monate aus geringfügiger versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung Ausnahmen möglich für die letzten 2 Jahre vor! Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab nicht anrechenbar Pflichtbeiträge durch Bezug von Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe sonstige Anrechnungszeiten (z. B.) bei Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe Mutterschutz schulische Ausbildung freiwillige Beiträge (unter 18 Jahre Pflichtbeiträge) Monate aus Versorgungsausgleich / Rentensplitting Deutsche Rentenversicherung B 12
13 Regelaltersrente Wartezeiterfüllung Wartezeiten 65 Jahre bis 5 Jahre Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Erziehungsrente Regelaltersrente Wartezeit gilt als erfüllt Altersrente Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenzen in EUR 60 Jahre Regelaltersgrenze Grenzen bis 450,00 Vollrente ab 450,01 Teilrente keine Grenzen Deutsche Rentenversicherung B 13
14 Regelaltersrente Voraussetzungen 65 (67) Jahre Wartezeit 5 Jahre Keine Hinzuverdienstgrenzen Regelaltersrente Stufenweise Anhebung Geburt 65 Jahre Geburt 65/01 bis 66/10 Jahre/Monate 67 Jahre Geburt Deutsche Rentenversicherung B 14
15 Altersrente für langjährig Versicherte Voraussetzungen 63 (67) Jahre Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen Altersrente für langjährig Versicherte Regelung ab 2008 Geburt ab (63) Jahre Übergangsregelung ab 2008 Geburt bis bis (63) Jahre stufenweise Anhebung auf 66 Jahre 10 Monate 1948 bis 1954 Altersteilzeit vor vereinbart Vertrauensschutz = Altersgrenze 63 auf 62 Jahre stufenweise abgesenkt Deutsche Rentenversicherung B 15
16 Altersrente für langjährig Versicherte Stufenweise Anhebung Geburt 65 Jahre Geburt 65/01 bis 66/10 Jahre/Monate 67 Jahre Geburt Altersrente für langjährig Versicherte Stufenweise Absenkung Vertrauensschutz (Altersteilzeit) Geburt 63 bis 62 Jahre 62 Jahre Geburt Deutsche Rentenversicherung B 16
17 Anheben der Altersgrenze Altersrente für langjährig Versicherte Vertrauensschutz Alter 63 Monat frühester Geburt Altersrente für langjährig Versicherte Minderung oder Erhöhung des Zugangsfaktors Geburt ab Jahre 67 Jahre früherer Minderung je Monat 0,3% 67 Jahre späterer Erhöhung je Monat 0,5% Deutsche Rentenversicherung B 17
18 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzungen Geburt ab (62) Jahre Schwerbehinderung (GdB mindestens 50) Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen Altersrente für schwerbehinderte Menschen Regelung ab 2008 Geburt ab 1964 Übergangsregelung ab 2008 Geburt bis bis (62) Jahre bei schwerbehindert 63 (60) Jahre stufenweise Anhebung von 63/1 auf 63/6 Jahre/Monate (60/1) (60/6) stufenweise Anhebung von 63/7 auf 64/10 Jahre/Monate (60/7) (61/10) Deutsche Rentenversicherung B 18
19 Anheben der Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen Alter Anspruch ohne Abschlag Altersgrenze Geburt Anheben der Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen Alter vorzeitige Inanspruchnahme Altersgrenze Geburt Deutsche Rentenversicherung B 19
20 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Stufenweise Anhebung Geburt 60 Jahre Geburt 60/01 bis 61/10 Jahre/Monate 62 Jahre Geburt Altersrente für schwerbehinderte Menschen Rentenminderung Geburt bis Jahre 63 Jahre Rentenminderung je Monat 0,3% Keine Minderung Deutsche Rentenversicherung B 20
21 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Übergangsregelung ab 2008 Vertrauensschutz Geburt bis am schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig 60 Jahre 1952 bis 1954 am schwerbehindert Altersteilzeit vor dem vereinbart 63 (60) Jahre Altersrente für besonders langjährig Versicherte Voraussetzungen ab Geburt bis Jahre Wartezeit 45 Jahre keine Anhebung auf 65 Jahre keine vorzeitige Inanspruchnahme kein Abschlag Achtung: Hinzuverdienstgrenze Deutsche Rentenversicherung B 21
22 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Beginn ab Geburt bis Jahre kein früherer Rente keine Minderung Altersrente für besonders langjährig Versicherte Stufenweise Anhebung Geburt 63 Jahre Geburt 63/02 bis 64/10 Jahre/Monate 65 Jahre Geburt Deutsche Rentenversicherung B 22
23 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Anhebung der Altersgrenze Übergangsregelung ab Alter pro Geburtsjahr / 2 Monate Altersgrenze Altersgrenze Geburt Anhebung der Altersgrenzen Vergleich Alter Mon Mon Mon Mon. 63 Regelaltersrente Altersrente für schwerbehinderte Menschen Rente für besonders langjährig Versicherte Geburt Deutsche Rentenversicherung B 23
24 Altersrenten Überblick Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Altersrente für Frauen 66 M06i_91 Altersrente für Frauen Voraussetzungen Geburt bis Jahre nach dem 40. Geburtstag mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge Wartezeit 15 Jahre Hinzuverdienstgrenzen Deutsche Rentenversicherung B 24
25 Altersrente für Frauen Rentenminderung Geburt 1945 bis Jahre 65 Jahre Rentenminderung je Monat 0,3% Keine Minderung Altersrente für Frauen Voraussetzungen Geburt bis Jahre 10 Jahre 1 Monat Pflichtbeiträge Deutsche Rentenversicherung B 25
26 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Voraussetzungen Geburt bis Jahre mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahren vor Wartezeit 15 Jahre Arbeitslosigkeit bei mind. 52 Wochen nach 58,5 Jahren oder Altersteilzeitarbeit (mind. 24 Kalendermonate) Einhalten der Hinzuverdienstgrenzen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Voraussetzungen Geburt bis Jahre vor 58,5 Jahre 60 Jahre 8 Jahre Pflichtbeiträge Wartezeit 15 Jahre Arbeitslosigkeit bei mind. 52 Wochen oder Altersteilzeitarbeit (24 Kalendermonate) Hinzuverdienstgrenzen Deutsche Rentenversicherung B 26
27 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Rentenminderung Geburt 1942 bis Jahre 65 Jahre Rentenminderung je Monat 0,3% Keine Minderung Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Rentenminderung Geburt 1949 bis Jahre 65 Jahre Rentenminderung 0,3 % je Monat Keine Minderung Deutsche Rentenversicherung B 27
28 Zugangsfaktor Altersrenten Überblick Rentenformel Minderung Erhöhung RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz Nachfolgerenten 89 M09i_91 Rentenberechnung Rentenformel X = Entgeltpunkte X persönliche Rentenartfaktor aktueller Entgeltpunkte X Monatsrente Rentenwert Zugangsfaktor Deutsche Rentenversicherung B 28
29 Zugangsfaktor Minderung oder Erhöhung der Rente Jahre 63 Jahre Jahre früherer Rentenminderung je Monat 0,3% Jahre Hinweis stufenweise Anhebung der Altersgrenzen späterer Rentenerhöhung je Monat 0,5% Zugangsfaktor Regelaltersrente Beispiel Geburt Jahre 1,0 Geburt Jahre 4 Monate 1,0 Geburt Jahre 1, Deutsche Rentenversicherung B 29
30 Zugangsfaktor Minderung bei Altersrenten für langjährig Versicherte *10/52 63 Jahre 11/15 65 Jahre + 5 Monate 04/18 30 Monate x 0,3% Rentenminderung = 9,0 % monatlich 65 Jahre + 6 Monate 05/18 keine Rentenminderung Zugangsfaktor Nachfolgerenten Rente wegen voller Erwerbsminderung *03/50 08/07 60 Jahre 03/10 63 Jahre 03/13 65 Jahre + 4 Monate 07/15 Rentenminderung (36 Mon. x 0,3 %) = 10,8 % keine Rentenminderung frühere Kürzung bleibt maßgebend Regelaltersrente 08/ Deutsche Rentenversicherung B 30
31 Hinzuverdienst Altersrenten Überblick Auswirkung bis zur Regelaltersgrenze Berechnung Hinzuverdienstgrenzen Hinzuverdienstgrenzen in Standardfällen Beispiel 96 M12i_91 Altersrente Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenzen in EUR 60 Jahre Regelaltersgrenze Grenzen bis 450,00 Vollrente ab 450,01 Teilrente keine Grenzen Deutsche Rentenversicherung B 31
32 Altersrente Hinzuverdienst Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten Alte Besländer Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor X X = monatliche Bezugsgröße Teilrentenfaktor Hinzuverdienstgrenze mind.1,5 Entgeltpunkte Altersrente Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten ab in EUR Rente Mindesthinzuverdienstgrenze Durchschnittsverdiener Höchstverdiener West Ost 2/3 552,83 511, , , , ,72 1/2 807,98 748, , , , ,05 1/ ,13 984, , , , , Deutsche Rentenversicherung B 32
33 Altersrente Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenzen Beispiel Durchschnittsverdiener Vollrente 1/ ,00 Teilrente Teilrente 2/3 1/ , , , ,95 Teilrente 1/ , Altersrenten Antragstellung Überblick Einleitung des Verfahrens Entgegennahme des Antrages Berechtigte Antragsfristen 106 M13i_91 Deutsche Rentenversicherung B 33
34 Erbringung von Leistungen Einleitung von Verfahren Leistung Leistung Antrag von Amts wegen Versicherter Gesetzliche Rentenversicherung Unfallversicherung Antragstellung Rechtswirksame Entgegennahme Antrag Rentenversicherungsträger (z. B. Auskunfts- Beratungsstellen) Gemeinden Versicherungsämter Andere Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkassen) Auslandsvertretungen der Besrepublik Deutsche Rentenversicherung B 34
35 Antragstellung Rechtswirksam Berechtigte Antrag Geschäftsfähige Personen Beschränkt geschäftsfähige / handlungsfähige Personen Gesetzliche Vertreter Bevollmächtigte Erstattungsberechtigte Stellen (z. B. Sozialamt) Versichertenrenten Voraussetzungen erfüllt Antrag Antragsfrist 3 KM Voraussetzungen erfüllt Antragsfrist 3 KM Antrag Deutsche Rentenversicherung B 35
36 Anrechnungszeiten Arbeitslosigkeit als rentenrechtliche Zeit 06/78 12/82 12/91 12/97 Leistungsbezug ja oder nein ja nein ja oder nein ja ja nein ja ja nein Versicherungspflicht ja ja nein ja nein AZ BZ AZ AZ BZ AZ AZ AZ BZ AZ AZ Ist eine weitere Meldung für mich wichtig? Nutzen Sie unser Beratungsangebot Deutsche Rentenversicherung B 36
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