Das Rentenpaket 2014

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1 STADT FRANKFURT AM MAIN Das Rentenpaket 2014 RV - Leistungsverbesserungsgesetz

2 I. Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte -Wartezeiten- 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten mit: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld (ohne Arbeitslosenhilfe oder ALG II) Leistungen bei Krankheit Übergangsgeld neu: Zeiten freiwilliger Beitragszahlung, wenn 18 Jahre Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden. Ausnahmen: Ausschluss von Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn, die Arbeitslosigkeit ist durch Insolvenz/vollständige Geschäftsaufgabe bedingt Ausschluss der Anerkennung freiwilliger Beitragszahlung in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn, wenn die freiwilligen Beiträge mit Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit zusammentreffen

3 II. Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte Bedingung 45 J. Wartezeit und Vollendung des 63. Lebensjahrs (Geburtsjahrgang 1952 und älter) ab Geburtsjahrgang 1953 stufenweise Anhebung der Altersgrenze (zwei Monate pro Jahrgang) ab Geburtsjahrgang 1964 gilt wieder die Altersgrenze von 65 Jahren Individueller Anspruch nach Geburtsjahrgang Versicherte Geburtsjahr Anhebung um... Monate auf Alter Jahr Monat

4 Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz I. Mütterrente Rentenbestand Rentenbezug am 30. Juni 2014 Zuschlag ab Juli 2014 in Höhe einer Pauschalen Erhöhung um 1 Entgeltpunkt (= z. Zt. Brutto 28,61 West / 26,39 Ost; ggfls. abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung) Voraussetzung: Kindererziehungszeit im 12. KM nach Ablauf des Monats der Geburt im Versicherungskonto gespeichert Rentenzugang kein Rentenbezug am 30. Juni 2014 Vormerkung/Anerkennung Kindererziehungszeit über 12. KM hinaus für bis zu weitere 12 KM Voraussetzung: Erziehung des Kindes im 2. Lebensjahr

5 II. Mütterrente 1. Rentenanspruch durch Nachzahlung von Beiträgen (Wartezeit für Regelaltersrente = 5 Jahre) 2. Anrechnungsausschluss für Beamte Bisher für vor 1992 geborene Kinder Neu ab für vor 1992 geborene Kinder 2 Kinder vor 1992 geboren = 2 Beitragsjahre + Nachzahlung 3 Jahre = 3.061,80 Euro (Mindestbeitrag für ein Beitragsjahr im Westen = 1.020,60 Euro x 3 Jahre) 1 Kind vor 1992 geboren = 1 Beitragsjahr + Nachzahlung 4 Jahre = 4.082,40 Euro (1.020,60 Euro x 4 Jahre) 2 Kinder vor 1992 geboren = 4 Beitragsjahre + Nachzahlung 1 Jahr = 1.020,60 Euro (= Mindestbeitrag für ein Beitragsjahr im Westen) 1 Kind vor 1992 geboren = 2 Beitragsjahre + Nachzahlung 3 Jahre = 3.061,80 Euro (1.020,60 Euro x 3 Jahre) Anrechnung der Kindererziehungszeit auch für Beamte möglich Genereller Anrechnungsausschluss der Kindererziehungszeiten für Beamte ( 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI)

6 Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz Erwerbsminderungsrente Für Rentenzugänge ab 1. Juli 2014 Verlängerung der Zurechnungszeit um 2 Jahre auf Vollendung des 62. Lebensjahres veränderte rentenrechtliche Einordnung vor Eintritt der Erwerbsminderung => die letzten 4 Jahre werden bei Bewertung der beitragsfreien Zeiten (insbesondere der Zurechnungszeit) nur berücksichtigt, wenn dies für die Versicherten günstiger ist. Zu berücksichtigen ist hierbei häufig ein möglicher Rückgang des sozialversicherungspflichtigen Einkommens (z. B. wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung, Teilzeit o. ä.).

7 Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz Reha Budget Vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2050: Fortschreibung unter Berücksichtigung einer Demografiekomponente bisher: Anpassung ausschließlich anhand voraussichtlicher Entwicklung der Bruttolöhne und gehälter neu: durch Demografiekomponente: Berücksichtigung des steigenden Rehabilitationsbedarfes infolge veränderten Altersaufbaus der Bevölkerung

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