Service. Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn?

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2 Erwerbsgemindert oder berufsunfähig was wäre wenn? Überblick Wartezeit Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit Rentenbeginn und Befristung Hinzuverdienst Abschlagsregelungen 1 M01i_91

3 Rente wegen Erwerbsminderung Voraussetzungen Nichterreichen der Regelaltersgrenze und teilweise oder volle Erwerbsminderung und versicherungsrechtliche Voraussetzungen und Wartezeit

4 Wartezeit Möglichkeiten der Erfüllung Leistungsfall Erwerbsminderung oder Tod z. B. durch Arbeitsunfall und keine reale Wartezeiterfüllung Reale Wartezeiterfüllung Vorzeitige Wartezeiterfüllung vorhergehender Rentenbezug Wartezeitfiktion

5 Renten Wartezeiten Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Beitragszeiten und Ersatzzeiten und Monate aus Versorgungsausgleich Rentensplitting geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten

6 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab Beachte 5 Wartezeit 45 Jahre Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte Kindererziehung Pflege Wehr- / Zivildienst Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Leistungen bei Krankheit Übergangsgeld freiwillige Beiträge (mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge) Ersatzzeiten Berücksichtigungszeiten Monate aus geringfügiger und versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung Ausnahmen möglich für die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn!

7 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab nicht anrechenbar Ausnahme bei Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers Rentenbeginn Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten für Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Freiwillige Beiträge für gleichzeitige Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit 2 Jahre

8 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab nicht anrechenbar Pflichtbeiträge durch Bezug von Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe sonstige Anrechnungszeiten (z. B.) bei Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe Mutterschutz schulische Ausbildung freiwillige Beiträge (unter 18 Jahre Pflichtbeiträge) Monate aus Versorgungsausgleich / Rentensplitting

9 Wartezeiten Vorzeitige Wartezeiterfüllung Wartezeit teilweise oder volle Erwerbsminderung unter 5 Jahre Wartezeit ist vorzeitig erfüllt

10 Wartezeiten Vorzeitige Wartezeiterfüllung ( 53 Abs. 1 Satz 2 SGB VI) Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Versicherungspflicht Wartezeit ist vorzeitig erfüllt 2 Jahre Pflichtbeiträge 1 Jahr Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Wartezeit ist vorzeitig erfüllt

11 Wartezeiten Vorzeitige Wartezeiterfüllung (53 Abs. 2 SGB VI) Ausbildung volle Erwerbsminderung oder Tod maximal 6 Jahre 2 Jahre mindestens 12 Pflichtbeiträge Verlängerung durch schulische Ausbildung

12 Rente wegen Erwerbsminderung Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren oder Tatbestand der vorzeitigen Wartezeiterfüllung oder Anwartschaftserhaltung

13 Rente wegen Erwerbsminderung Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Zeitraum 5 Jahre mindestens 36 KM Pflichtbeiträge Erwerbsminderung Voraussetzung erfüllt

14 Rente wegen Erwerbsminderung Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Zeitraum 5 Jahre mindestens 36 KM Pflichtbeiträge Verlängerung Berücksichtigungszeiten, Anrechnungszeiten usw. Erwerbsminderung Voraussetzung erfüllt

15 Renten wegen Erwerbsminderung Anwartschaftserhaltung Beispiel Ende Vormonat Erwerbsminderung Jahre Wartezeit Anwartschaftserhaltungszeiten zum Beispiel: Beitragszeiten (auch freiwillige) beitragsfreie Zeiten Berücksichtigungszeiten gewöhnlicher Aufenthalt im Beitrittsgebiet vor dem Ist eine Beitragszahlung noch möglich, bedarf es keiner Anwartschaftserhaltung

16 Renten wegen Erwerbsminderung Begriff der Erwerbsminderung Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 Stunden 6 Stunden unter 3 Stunden volle Erwerbsminderung 3 bis unter 6 Stunden teilweise Erwerbsminderung

17 Renten wegen Erwerbsminderung Begriff der Erwerbsminderung Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 Stunden 6 Stunden 3 bis unter 6 Stunden teilweise Erwerbsminderung + verschlossener TZA (Prüfung) = volle Erwerbsminderung

18 Rente wegen Erwerbsminderung Arbeitslosigkeit Arbeitslosenmeldung und kein Beschäftigungsverhältnis und keine selbständige Tätigkeit

19 Rente wegen Erwerbsminderung Arbeitslosigkeit Arbeitslosenmeldung und Beschäftigung unter 15 Std. wöchentlich mit Gehalt bis 450 EUR monatlich oder selbständige Tätigkeit unter 15 Std. wöchentlich mit Gewinn bis 450 EUR monatlich

20 Rente wegen Erwerbsminderung Arbeitslosigkeit und und und keine Arbeitslosenmeldung keine Beschäftigung (auch nicht ruhendes Beschäftigungsverhältnis) keine selbständige Tätigkeit Wohnsitz in Bundesland mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit oder konkrete Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes

21 Renten wegen Erwerbsminderung Prüfung Teilzeitarbeitsmarkt (TZA) Antrag kein TZB-Angebot Agentur für Arbeit Ablauf 1-Jahresfrist 12 Monate verschlossener TZA = Arbeitslosigkeit volle Erwerbsminderung Hinweis 21 Verzinsung!

22 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Anspruchsvoraussetzungen Leistungsvermögen im bisherigen Beruf und zumutbaren Verweisungstätigkeiten Geburt vor mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnissen Vergleichsperson Antragsteller weniger als 6 Stunden mindestens 6 Stunden Berufsunfähigkeit keine Erwerbsminderung

23 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Mehrstufenschema b 2 a Tätigkeiten der Führungsebene mit hoher Qualität, die regelmäßig auf einem Hochschulstudium beruhen und die üblicherweise mit einem Bruttoarbeitsentgelt an der Beitragsbemessungsgrenze bewertet werden Tätigkeiten, die ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule bzw. einer wissenschaftlichen Hochschule erfordern Tätigkeiten,die eine Meisterprüfung oder den Abschluss einer Fachschule voraussetzen bzw. der Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion Tätigkeiten, die eine längere als 2-jährige, regelmäßig 3-jährige Ausbildung erfordern Tätigkeiten, die eine Ausbildung von mehr als 1 bis zu 2 Jahren erfordern (obere Gruppe der sogenannten Angelernten ) Tätigkeiten, die eine Ausbildung von 3 bis zu 12 Monaten erfordern (untere Gruppe der sogenannten Angelernten ) Ungelernte Tätigkeiten

24 Befristung von Renten Rente wegen Erwerbsminderung Regelfall Rentenbeginn 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre auf Dauer Abhängigkeit von Arbeitsmarktlage Rentenbeginn 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre weitere Befristung

25 Versichertenrenten Rentenbeginn Voraussetzungen erfüllt Antrag Antragsfrist 3 KM Rentenbeginn Voraussetzungen erfüllt Antragsfrist 3 KM Antrag Rentenbeginn

26 Befristete Renten wegen Erwerbsminderung Rentenbeginn Voraussetzungen erfüllt Antrag Ausschlussfrist 6 KM Voraussetzungen erfüllt Ausschlussfrist 6 KM Rentenbeginn Antrag Rentenbeginn

27 Befristete Renten wegen Erwerbsminderung Rentenbeginn Besserung der teilweisen Erwerbsminderung unwahrscheinlich volle Erwerbsminderung wegen Arbeitslosigkeit besteht Leistungsfall Antrag Rente wegen teilweiser Erwerbsmind Rente wegen voller Erwerbsmind

28 Rente wegen Erwerbsminderung Antrag auf Leistung zur Teilhabe = Antrag Rente Antrag auf Leistung zur Teilhabe Feststellung teilweiser / voller Erwerbsminderung (ohne Besserungsaussicht) Umdeutung in Rentenantrag Antrag Erwerbsfähigkeit wurde nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt teilweise / volle Erwerbsminderung Leistung zur Teilhabe Umdeutung in Rentenantrag

29 Hinzuverdienst Erwerbsminderungsrenten Überblick Grundsätze Berechnung Hinzuverdienstgrenze alte Bundesländer Berechnung Hinzuverdienstgrenze neue Bundesländer Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst teilweise EM Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst volle EM 29 M35i_91

30 Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst Grundsätze bei Rentenbeginn ab bei Rentenbeginn vor erst ab weder anspruchsbegründend noch anspruchserhaltend reine Anrechnungsvorschrift, die nur Rentenhöhe beeinflusst Anrechnung von Lohnersatzleistungen bei Rentenbeginn ab

31 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Berechnung Hinzuverdienstgrenze Alte Bundesländer monatliche Bezugsgröße Hinzuverdienstfaktor Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung X X = Hinzuverdienstgrenze mind.1,5 Entgeltpunkte

32 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Berechnung Hinzuverdienstgrenze Neue Bundesländer Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung Hinzuverdienstfaktor X monatliche Bezugsgröße X aktueller Rentenwert (Ost) aktueller Rentenwert X mind.1,5 Entgeltpunkte = Hinzuverdienstgrenze

33 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Aktuelle Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst teilweise Erwerbsminderung Ab Vollrente 1/1 978,08 902,18 West Ost Teilrente 1/ , ,

34 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Aktuelle Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst Ab volle Erwerbsminderung Vollrente 1/ West Ost Teilrente 3/4 722,93 666,83 Teilrente 1/2 978,08 902,18 Teilrente 1/ , ,

35 Rentenberechnung Rentenformel persönliche Entgeltpunkte X Rentenartfaktor X aktueller Rentenwert = Monatsrente Entgeltpunkte X Zugangsfaktor

36 Arbeitsentgelt ( 14 SGB IV) Hinzuverdienst = tatsächlicher Bruttobetrag Hierzu zählt/zählen u. a. auch: - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Zuschüsse des AG zum Krankengeld - Einmalzahlungen, wie z.b. Weihnachtsgeld oder eine Urlaubsabgeltung (Arbeitsverhältnis muss nach Rentenbeginn noch bestanden haben) - Arbeitsentgelt, das behinderte Menschen aufgrund einer Beschäftigung in einem Integrationsprojekt erzielen ( 132 SGB IX) 36

37 Arbeitseinkommen aus einer selbst. Tätigkeit ( 15 SGB IV) Hinzuverdienst liegt immer dann vor, wenn diese Einkünfte von der Finanzverwaltung als Einkünfte eingestuft werden. ( 2(1) Satz 1 Nr. 1-3 EStG i.v.m EStG) Hierzu zählen: 1.Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2.Einkünfte aus Gewerbebetrieb 3.Einkünfte aus selbständiger Arbeit weitere Bsp.: -Einkünfte von Tagespflegepersonen (Rechtsänderung ab 01/2009) -Fotovoltaikanlage 37

38 Vergleichbares Einkommen dazu gehören z. B. : - Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (z.b. als Minister, Senator, Parlamentarischer Staatssekretär) - Entschädigungen (Diäten) für Abgeordnete des Deutschen Bundestages, der Länderparlamente oder des EU- Parlaments - Vorruhestandsgeld 38

39 Sozialleistungen (Entgeltersatzleistungen - 96a (3) SGB VI) Als Hinzuverdienst ist das der Sozialleistung zugrunde liegende monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu berücksichtigen! - bei einer teilweisen EM-Rente ist zu berücksichtigen: Krankengeld, Versorgungskrankengeld (AU nach Beginn der Rente) Übergangsgeld (kurzfristige) Sozialleistungen (z.b. Verletztengeld, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld) - bei einer vollen EM-Rente ist zu berücksichtigen: Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung 39

40 Nicht anzurechnendes Einkommen zum Beispiel: Abfindungen aus Anlass der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslosengeld II Betriebsrenten Elterngeld Pflegegeld für eine nicht erwerbsmäßig ausgeübte Pflegetätigkeit Sozialhilfe / Grundsicherungsleistungen Arbeitsentgelt, welches ein behinderter Mensch von dem Träger einer in 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI genannten Einrichtung erhält (Behindertenwerkstatt). Einkünfte, die vom Finanzamt als Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte gewertet werden ( 2 (1) Satz 1 Nr. 5-7 EStG i.v.m EStG) 40

41 Zugangsfaktor Minderung bei Renten wegen Erwerbsminderung Jahre Rentenbeginn Jahre Keine Erhöhung bei Vertrauensschutz! 36 Monate x 0,3% Rentenminderung = 10,8 % monatlich Jahre Rentenbeginn Keine Rentenminderung

42 Zugangsfaktor bei Vertrauensschutz Minderung bei Renten wegen Erwerbsminderung 60 Jahre Rentenbeginn 63 Jahre 36 Monate x 0,3% Rentenminderung = 10,8 % monatlich 63 Jahre Rentenbeginn Keine Rentenminderung

43 Zugangsfaktor Vertrauensschutz bei Renten wegen Erwerbsminderung und Tod Pflichtbeiträge aus versicherter Beschäftigung oder Tätigkeit, Kindererziehung, Pflege, Krankengeldbezug, Wehr-/ Zivildienst Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten aufgrund von Entgeltersatzleistungen wg. Arbeitsförderung oder Krankheit; Übergangsgeld Monate aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung freiwillige Beiträge (wenn mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge) Berücksichtigungszeiten Ersatzzeiten 2024 Keine 35 Jahre 40 Jahre sonstige Anrechnungszeiten (schulische Ausbildung, Mutterschutz) Pflichtbeiträge Anrechnungszeit wg. Arbeitslosengeld II / Arbeitslosenhilfe Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn außer bei Arbeitgeberinsolvenz / Geschäftsaufgabe Zurechnungszeit Monate aus Versorgungsausgleich / Rentensplitting

44 Service Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn? 44

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