Das geplante Flexirentengesetz Antje Hausadel
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- Ralf Langenberg
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1 Das geplante Flexirentengesetz Antje Hausadel Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen 1
2 Gliederung I. Hintergrund II.Maßnahmen III.Im Fokus: Neues Hinzuverdienstrecht IV.Kritik 2
3 I. Hintergrund [Das Flexirentengesetz] verfolgt einerseits das Ziel, das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bei besserer Gesundheit zu erleichtern und zu fördern und andererseits das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu machen. (Formulierungshilfeentwurf, Stand 1. September 2016) 3
4 I. Hintergrund Warum bislang trotzdem nur knapp Altersteilrentner? Arbeitnehmer >Wünsche, wirtschaftliche Lage, Gesundheit >Anreize zur Vollrente (z. B. abschlagfreie Rente ab 63) >450-Euro-Jobs >2./3. Säule >Hinzuverdienstregeln? Arbeitgeber > Arbeitskräftebedarf > 450-Euro-Jobs > Kultur der (Re-)Integration Älterer > Befristungsmöglichkeiten > Hinzuverdienstregeln? 4
5 Gliederung Formulierungshilfe der Bundesregierung für den Entwurf eines Flexirentengesetzes I. Hintergrund II.Maßnahmen III.Im Fokus: Das neue Hinzuverdienstrecht IV.Kritik 5
6 II. Maßnahmen Vor der Regelaltersgrenze Neues Teilrenten-/Hinzuverdienstrecht (Alters-und EM-Renten) Rentenversicherungspflicht für arbeitende Altersvollrentner Rentenabschläge früher und flexibler ausgleichbar Rentenauskunft: Mehr Informationen zu flexiblen Übergängen Änderungen bei den Reha-Leistungen 6
7 II. Maßnahmen Nach der Regelaltersgrenze Aktivierungsmöglichkeit der Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitsförderung entfallen (befristet) 7
8 Gliederung Formulierungshilfe der Bundesregierung für den Entwurf eines Flexirentengesetzes I. Hintergrund II.Maßnahmen III.Im Fokus: Das neue Hinzuverdienstrecht IV.Kritik 8
9 III. Im Fokus: Neues Hinzuverdienstrecht Warum Hinzuverdienstgrenzen? Übersicherung vermeiden (vgl. BSG-Urteil vom , Az. B 5 RJ 60/03R zu EM-Renten) Abschaffung hätte vermutlich Mehrausgaben zur Folge >Vorfinanzierungsaufwand bei abschlagbehafteten Altersrenten >Mehrausgaben bei Renten, die schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagfrei bezogen werden können 9
10 III. Im Fokus: Neues Hinzuverdienstrecht Eckpunkte: Jahresgrenze und stufenlose Anrechnung Kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von Euro brutto Übersteigender Teil des Hinzuverdienstes wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet Hinzuverdienstdeckel: Liegt Summe aus gekürzter Rente und Hinzuverdienst über höchstem Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre, wird entsprechender Teil des Hinzuverdienstes zu 100 Prozent auf verbliebene Teilrente angerechnet Ein Zwölftel des über der Grenze/dem Deckel liegenden Jahreshinzuverdienstes wird auf die Monatsrente angerechnet. Wegen der Jahresbetrachtung gilt dies auch in Monaten, in denen kein Hinzuverdienst erzielt wird. 10
11 III. Im Fokus: Neues Hinzuverdienstrecht Beispiel: Hinzuverdienst in Höhe von 800 Euro im Monat, d. h. jährlich Euro für die Zeit vom 1. Juli bis 30. Juni Rentenhöhe vor Kürzung 900 Euro im Monat Berechnung der gekürzten Rente: Euro Euro = Euro 40 Prozent von Euro = Euro Euro / 12 = 110 Euro 900 Euro 110 Euro = 790 Euro gekürzte Rente Prüfung Hinzuverdienstdeckel: 790 Euro Rente Euro Hinzuverdienst = Euro höher als das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre? 11
12 III. Im Fokus: Neues Hinzuverdienstrecht Eckpunkte: Spitzabrechnung Hinzuverdienstprognosen für Vorjahr werden durch nun bekannten tatsächlichen Vorjahreshinzuverdienst ersetzt. Die danach zustehende Rente (SOLL) wird mit der auf Prognosenbasis tatsächlich gezahlten Rente (IST) verglichen. Weichen SOLL und IST auch nur um einen Cent voneinander ab, werden die das Vorjahr betreffenden Rentenbescheide aufgehoben und durch einen neuen Bescheid ersetzt. Etwaige Nachzahlungen werden ausgezahlt, etwaige Überzahlungen zurückgefordert. 12
13 III. Im Fokus: Neues Hinzuverdienstrecht Beispiel Hinzuverdienst in Höhe von 800 Euro im Monat, d. h. jährlich Euro für die Zeit ab 1. Juni für 19 Kalendermonate Rentenhöhe vor Kürzung 900 Euro im Monat Monatliche Rente 790 Euro Spitzabrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember am 1. Juli bei tatsächlichem monatlichen Hinzuverdienst in Höhe von 850 Euro 850 Euro * 12 = Euro Euro = Euro 40 Prozent von 3900 Euro = Euro / 12 = 130 Euro tatsächlich zustehende monatliche Rente 770 Euro statt 790 Euro: 240 Euro 13
14 III. Im Fokus: Neues Hinzuverdienstrecht Eckpunkte: Hinzuverdienstprognose RV erfragt erwarteten Verdienst und erstellt Prognosen Prognoseänderungen jederzeit auf Antrag zu berücksichtigen, wenn Abweichung mindestens 10 Prozent. Hinzutritt / höherer Hinzuverdienst mit Wirkung für die Zukunft zu berücksichtigen Wer größere Korrekturen bei Spitzabrechnung vermeiden will, muss Abweichungen gegenüber Prognose zeitnah mitteilen (insb. schwankende Verdienste, unstete Arbeit). 14
15 III. Im Fokus: Neues Hinzuverdienstrecht Eckpunkte: Abwicklung von Korrekturen aus Spitzabrechnung I.d.R. mindestens zwei Rentenbescheide zu korrigieren Nachzahlung/Rückforderung Verfahrenserleichterungen bei Rückforderungen >Vorherige Anhörung ( 24 SGB X) nicht erforderlich >Bescheidkorrekturvorschriften ( 44, 45 und 48 SGB X) nicht anzuwenden >Überzahlungen bis 200 Euro können mit Einverständnis von laufender Rente einbehalten werden 15
16 III. Im Fokus: Neues Hinzuverdienstrecht Eckpunkte: Hinzuverdienstprognose & Spitzabrechnung Spitzabrechnung 2018 (Korrektur Bescheid A und Bescheid aus 2017) Spitzabrechnung 2019 (Korr. Bescheide A und B). G g Bescheid A 2. HJ 2018 / 1. HJ 2019 Bescheid B 2. HJ 2019 / 1. HJ 2020 usw. HZV-Prognosen 2018 / 2019 HZV-Prognosen 2019 / 2020 HZV-Prognosen 2020 / Jan Jan Jan Juli Juli Juli 2020 Rentenbeginn und laufender Hinzuverdienst vor 1. Jan
17 III. Im Fokus: Neues Hinzuverdienstrecht Eckpunkte: Übergangsregelungen In manchen Konstellationen ist das neue Hinzuverdienstrecht von Nachteil, daher Übergangsregelungen für Bestandsfälle Bestandsschutz gilt, bis neues Recht günstiger ist oder nach bisherigem Recht maßgebliche Hinzuverdienstgrenze überschritten wird Bei Renten wegen Erwerbsminderung kann es zu langer Fortgeltung des bisherigen Rechts kommen. 17
18 Gliederung Formulierungshilfe der Bundesregierung für den Entwurf eines Flexirentengesetzes I. Hintergrund II.Maßnahmen III.Im Fokus: Das neue Hinzuverdienstrecht IV.Kritik 18
19 IV. Kritik Neues Hinzuverdienstrecht ist kaum geeignet, Beschäftigte zu längerem Arbeiten zu veranlassen. Dies liegt vor allem an Spitzabrechnung. Erstellung treffsicherer Prognosen für laufendes/kommendes Jahr überhaupt möglich? Bürokratiebelastung für alle Beteiligten? Bei fast allen Teilrenten werden nachträgliche Korrekturen erforderlich, da es unwahrscheinlich ist, dass das prognostizierte Arbeitsentgelt exakt dem tatsächlichen entspricht. Mit den Betroffenen wird regelmäßig über Korrekturbescheide und nachträgliche Abrechnungen gestritten werden. 19
20 IV. Kritik Vorschlag der Deutschen Rentenversicherung Bund: Hinzuverdienst wie bei Hinterbliebenenrenten bestimmen. Vorjahreseinkommen wird zukunftsgerichtet angerechnet Nur ausnahmsweise laufendes Einkommen entscheidend, wenn deutlich niedriger In der Regel keine rückwirkende Korrekturen, keine Rückforderungen => kein Streit 20
21 IV. Kritik Verbändeanhörung am 15. August 2016 DGB Der vorliegende Gesetzentwurf macht keine nennenswerten Verbesserungen, um sozial abgesicherte Übergänge in die Rente zur Regel zumachen. Die Hinzuverdienstregelungen sind zwar flexibler. In der Folge ist das Rentenrecht aber deutlich komplizierter geworden.... Die Auswirkungen dürften den Versicherten kaum zu vermitteln sein und die Streitanfälligkeit deutlich erhöhen. 21
22 IV. Kritik Verbändeanhörung am 15. August 2016 BDA Leider hat der Mut zu spürbaren Erleichterungen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer gefehlt. Die geplanten Maßnahmen werden daher nur sehr begrenzte Wirkung auf die Beschäftigung Älterer haben. Die vorgeschlagene Regelung bewirkt keine substanzielle Lockerung oder Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten., teilweise wären auch Verschlechterungen die Folge. Eine Spitzabrechnung der Hinzuverdienste mit der Folge von Bescheidaufhebungen und Rückforderungen würde bei den Betroffenen zu Unverständnis und Irritationen führen. 22
23 IV. Kritik Verbändeanhörung am 15. August 2016 SoVD Der SoVD erkennt nicht, dass die geplante Neuregelung zu einer Vereinfachung der Hinzuverdienstregeln führt. Im Gegenteil: Die Berechnung der individuellen Hinzuverdienstmöglichkeit wird weiter verkompliziert. VdK Die vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, das Ziel einer Flexibilisierung des Übergangs vom Beruf in die Rente zu erreichen. Die Neuregelung [des Hinzuverdienstrechts] führt teilweise zu höheren Rentenkürzungen als das geltende Recht. 23
24 IV. Kritik Verbändeanhörung am 15. August 2016 Deutscher Sozialgerichtstag (zum Hinzuverdienstrecht) Die vorgesehene Regelung ist äußerst kompliziert und wird einen immensen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Sie wird auch häufiger zu rückwirkenden Neuberechnungen und auch Rückforderungen als die geltenden Vorschriften führen,. Weitergehende Folgen bei rückwirkendem Wechsel zwischen Teil- bzw. Vollrente sind zu beachten. Die Regelungen werden schon aus diesem Grunde für die Versicherten schwerer nachvollziehbar und zu mehr Rechtsstreitigkeiten gerade bei Rückforderungsfällen führen. 24
25 IV. Kritik Verbändeanhörung am 15. August 2016 Bundesversicherungsamt (zum Hinzuverdienstrecht) Zitat: Neben dem den Rentenversicherungsträger entstehenden erheblichen Mehraufwand ist auch zu berücksichtigen, dass sowohl die jährlichen Überprüfungen als auch die jährlichen Neuberechnungsbescheide bei den wenigsten Rentebeziehern auf Verständnis stoßen dürften. 25
26 IV. Kritik Verbändeanhörung am 15. August 2016 Zusammenfassung Die mit dem Flexirentengesetz verfolgten Ziele werden von allen begrüßt Teils massive Kritik an der Ausgestaltung, insb. auch am neuen Hinzuverdienstrecht Kabinett hat Formulierungshilfe fast unverändert beschlossen 26
27 Das geplante Flexirentengesetz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 27
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