A V. 16. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Landshut
|
|
- Sofie Edith Lang
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 16. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Landshut
2 14.30 Uhr Thema: Praxisfall wie wirkt sich die Anerkennung einer Lehre in der Rentenberechnung aus? Allgemeines sowie Sonderfall Bewertung nach Mindestentgeltpunkten ( 262 SGB VI)
3
4 Die Lehrzeit - ein Plus für die Rente!?! Auf verschiedenen Seiten im Internet, so zum Beispiel bei der DRV Rheinland, ist folgender Hinweistext zum Thema Rente und Lehrzeit zu lesen: Wer eine Lehre gemacht hat, wird dafür bei der Rentenberechnung in der Regel mit einem kleinen Bonus belohnt. Dabei spielt es keine Rolle, ob am Ende ein erfolgreicher Abschluss steht. Ab 1992 werden Lehrzeiten automatisch als berufliche Ausbildung gemeldet und besonders bewertet. Wer bis 1991 eine Lehre absolviert hat, sollte entsprechende Unterlagen für seine Rente vorlegen. Nachweise können sein der Ausbildungsvertrag und Gesellenbrief sowie ein Prüfungs- oder Arbeitszeugnis. Liegen solche Unterlagen nicht mehr vor, kann die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
5 Bewertung von Zeiten einer beruflichen Ausbildung In der Zeit einer Berufsausbildung werden i.d.r. Pflichtbeiträge gezahlt wenn auch erheblich niedrigere als im späteren Berufsleben. Mit einer besonderen Bewertung dieser Zeiten soll dieser Minderverdienst ausgeglichen werden. Lehrzeiten werden daher als beitragsgeminderte Zeiten ( 54 Abs. 3 SGB VI) bewertet und erhalten als solche gegebenenfalls (nicht immer!) zusätzliche. Für diese Zeiten der tatsächlichen Berufsausbildung wird der Gesamtleistungswert ermittelt und ggf. auf 75 % begrenzt. Dieser darf jedoch den Wert von 0,0625 pro Kalendermonat -dies entspricht umgerechnet 0,7500 pro Jahr -nicht übersteigen. Stark vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass abhängig von der jeweiligen Erwerbsbiografie (und des daraus resultierenden Gesamtleistungswertes) die Bewertung der Lehrzeit eines Durchschnittsverdieners (oder überdurchschnittlichen Verdieners ) sich in der Regel in einer Größenordnung von bis zu ca. 18 Euro pro Lehrjahr (auf max. 3 Jahre begrenzt) auswirkt. Grober Anhaltspunkt: In der Regel wird der Nachweis einer 3 jährigen Lehrzeit zu einer Rentensteigerung von ca Euro führen.
6 1,6 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0, Erwerbsbiografie ohne Lehrzeit Tatsächlicher (niedriger) Verdienst in der Lehrzeit (hier 0,1 bis 0,2 EP) Jahr Beitragszeit
7 Bewertung Lehrzeit 1,6 3 Jahre Lehrzeit: 2,0094 EP (54,66 ) 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 Zeiten wegen beruflicher Ausbildung 36 Monate x 0,0625 EP = 2,2500 EP abzüglich vorhandener hierfür -0,2406 EP Zuschlag für diese beitragsgeminderte Zeiten 2,2500 EP 0,2406 EP = 2,0094 EP 0, Jahr Beitragszeit beitragsgeminderte Zeit
8
9 Gesetzestext 262 SGB VI 262 Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt (1) Sind mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden und ergibt sich aus den Kalendermonaten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen ein Durchschnittswert von weniger als 0,0625 n, wird die Summe der für Beitragszeiten erhöht. Die zusätzlichen sind so zu bemessen, dass sich für die Kalendermonate mit vollwertigen Pflichtbeiträgen vor dem 1. Januar 1992 ein Durchschnittswert in Höhe des 1,5fachen des tatsächlichen Durchschnittswerts, höchstens aber in Höhe von 0,0625 n ergibt. (2) (3) Vereinfacht: Die von den Versicherten bis 1991 entrichteten Entgelte bzw. Beitragsbemessungsgrundlagen sollen durchschnittlich auf 150% ihres tatsächlichen Wertes, aber höchstens auf 75% des Durchschnittsentgeltes aller Versicherten erhöht werden, sofern mind. 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind.
10 Voraussetzung: 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten Mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten Dazu zählen: Beitragszeiten (Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge) Ersatzzeiten Anrechnungszeiten die Zurechnungszeit Berücksichtigungszeiten nicht (!): Übertragene Zeiten aus Versorgungsausgleich Der Durchschnittswert an n aus Kalendermonaten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen ist in zweifacher Weise zu ermitteln, und zwar aus allen betr. Zeiten bis zum Rentenbeginn/Eintritt der Erwerbsminderung (auch soweit diese Zeiten nach 1991 zurückgelegt sind) und außerdem aus den betr. Zeiten vor dem
11 Ø (2 mal) < 0,0625 EP Voraussetzungen Mindestentgeltpunkte 1,6 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 Vollwertige Pflichtbeiträge bis geteilt durch ergibt einen Monatsdurchschnitt von Alle vollwertigen Pflichtbeiträge geteilt durch ergibt einen Monatsdurchschnitt von mind. 35 Jahre vorhanden? ja Bis ,8254 : 261 Monate = 0,0491 n alle 28,2020 : 465 Monate = 0,0606 n 0, Jahr 0,0491 mal 1,5 = 0,0737 begrenzt auf 0, Monate mal 0,0625 = 16,3125 bereits berücksichtigt - 12,8254 ergibt zusätzlich = 3,4871 = 94,85 Euro
12 Auswirkungen der Mindestentgeltpunkte 1,6 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0, , Jahr Beitragszeit Mindestentgeltpunkte
13 Statistik Zu einer Berechnung nach Mindestentgeltpunkten kann es bei allen Rentenarten kommen! Statistisch gesehen geschieht dies bei ca. 13% der Altersrenten ca. 19% der Erwerbsminderungsrenten und bei ca. 6% der Renten wegen Todes. Durchschnittlich also bei ca. 12% aller Renten, d.h. bei jeder 8ten Rente! Bei den Altersrenten besonders hervorzuheben, weil überproportional häufig vorkommend, ist hier die Altersrente für Frauen: Hierbei kommt es bei ca. 36% der Renten zu einer Berechnung nach Mindestentgeltpunkten. Wenn es zu einer Berechnung nach Mindestentgeltpunkten kommt, so sind hiervon -statisch betrachtetet- in 91% der Fällen Frauen von dieser Regelung betroffen!
14 Check Mindestentgeltpunkte Jahr 75%- Grenze DM DM DM DM DM DM DM DM DM
15 Mindestentgeltpunkte extrem 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 vor 1992: 33 Jahre a 0,5 EP 34 Jahre x 0,5 EP = 462,40 ab 1992: 1 Jahr a 0,5 EP 0,2 0,1 0, Jahr Beitragszeit bis 1991 Mindestentgeltpunkte
16 Mindestentgeltpunkte extrem 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 vor 1992: 33 Jahre a 0,5 EP 34 Jahre x 0,5 EP = 462,40 1 Jahre frw. Beitrag = 4,23 jetzt Bewertung nach Mindestentgeltpunkte, da 35 Jahre ab 1992: 1 Jahr a 0,5 EP 1 Jahr freiwilliger Mindestbeitrag a 0,15 EP 0,2 0,1 0, Jahr Beitragszeit bis 1991 Beitragszeit ab 1992 freiwilliger Beitrag
17 Mindestentgeltpunkte extrem 1,0 0,9 Bonus Mindestentgeltpunkte 33 x 0,2500 EP = 224,40 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 34 Jahre x 0,5 EP = 462,40 1 Jahre frw. Beitrag = 4,23 Bonus MEP = 224,40 ======================= 691,03 0, Jahr Folge der Mindestbewertung : Zeiten vor 1992 können - im Idealfall - zu einer monatlichen Rentensteigerung von bis zu 6,80 Euro führen.
18
19 Erwerbsbiografie I (ohne Lehre) 1,6 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0, ,41 Beitragszeiten 22,6800 EP (davon MEP 5,1379 EP) beitragsfreie Zeiten 0,1767 EP beitragsgem. Zeiten 0,1362 EP Jahr Beitragszeit Mindestentgeltpunkte Kindererziehung beitragsgeminderte Zeit
20 Erwerbsbiografie I (mit Lehre) 1,6 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0, ,56 Beitragszeiten 22,4361 EP (davon MEP 4,8939 EP) beitragsfreie Zeiten 0,1791 EP beitragsgem. Zeiten 1,2288 EP Jahr Beitragszeit Mindestentgeltpunkte Kindererziehung beitragsgeminderte Zeit
21 Erwerbsbiografie I (Vergleich) ohne Lehre Nachweis Lehre + 23,15 mit Lehre Auswirkung der Lehre
22 Erwerbsbiografie II (ohne Lehre) 1,6 1,4 1,2 836,86 Beitragszeiten 30,7670 EP (davon MEP 0,8488 EP) 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0, Jahr Beitragszeit Mindestentgeltpunkte
23 Erwerbsbiografie II (mit Lehre) 1,6 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0, ,33 Beitragszeiten 29,9182 EP (davon MEP 0,0000 EP) beitragsgem. Zeiten 0,9800 EP Jahr Beitragszeit beitragsgeminderte Zeit
24 Erwerbsbiografie II (Vergleich) ohne Lehre Nachweis Lehre + 3,47 mit Lehre Auswirkung der Lehre
25 Erwerbsbiografie III (ohne Lehre) 1,6 1,4 1,2 876,61 Beitragszeiten 32,2283 EP (davon MEP 3,4871 EP) 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0, Jahr Beitragszeit Mindestentgeltpunkte
26 Erwerbsbiografie III (mit Lehre) 1,6 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0, ,34 Beitragszeiten 28,7412 EP (davon MEP 0,0000 EP) beitragsgem. Zeiten 1,1976 EP Jahr Beitragszeit beitragsgeminderte Zeit
27 Erwerbsbiografie III (Vergleich) ohne Lehre Nachweis Lehre -62,27!!! mit Lehre Auswirkung der Lehre
28 Wechselwirkung Lehre vs. Mindestentgeltpunkte Lehre: deutlich positiv MEP: min. negativ ==================== Saldo: positiv + Mögliche Auswirkungen einer Lehre auf Mindestentgelt punkte (MEP) Lehre: positiv MEP: entfallen (!!!) ==================== Saldo: deutlich negativ - ± 0 Lehre: positiv MEP: negativ ======================= Saldo: ca. plus minus Null Fazit: Die Auswirkungen einer Lehrzeit auf die Bewertung nach Mindestentgeltpunkten können höchst unterschiedlich sein
29 AA zu 262 SGB VI (R5) R5 Auswirkungen nachträglicher Änderungen Die nachträgliche Anerkennung bzw. Speicherung weiterer rentenrechtlicher Zeiten oder die Veränderung bereits vorhandener rentenrechtlicher Zeiten kann sich im Hinblick auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Anhebung auf Mindestentgeltpunkte begünstigend, aber auch rentenmindernd auswirken. So können zum einen durch weitere Zeiten erstmals die erforderlichen 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten erreicht werden, andererseits kann aber ein Zuschlag, der bei früheren Berechnungen (z.b. in einer Rentenauskunft oder Renteninformation) ermittelt wurde, aufgrund der Berücksichtigung weiterer Zeiten oder einer geänderten Zuordnung einzelner Zeiten wieder entfallen.
30 AA zu 262 SGB VI (R5) Dies kann z.b. in folgenden Fallkonstellationen auftreten: durch die Kennzeichnung einer vollwertigen Pflichtbeitragszeit als Zeit der nachgewiesenen Berufsausbildung, (z.b. einer versicherungspflichtigen Umschulung) wird die vollwertige Pflichtbeitragszeit zur beitragsgeminderten Zeit und damit bei der Ermittlung des Monatsdurchschnitts aus vollwertigen Pflichtbeitragszeiten vor 1992 nicht mehr berücksichtigt. Dies kann zur Folge haben, dass der ermittelte Durchschnittswert nicht mehr unter dem Mindestwert von 0,0625 n liegt und somit die Voraussetzungen für die Anhebung nicht mehr vorliegen. Gleiches gilt für die Speicherung einer Anrechnungszeit (z.b. wegen Fachschulausbildung) neben einer Pflichtbeitragszeit. durch die nachträgliche Anerkennung einer bisher nur glaubhaft gemachten Beitragszeit als nachgewiesene Beitragszeit kann der Monatsdurchschnitt aus den Zeiten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen sich ebenfalls so erhöhen, dass die Voraussetzungen für die Anhebung nicht mehr vorliegen, wobei die Minderung der aufgrund des Wegfalls des bisherigen Zuschlags nach 262 SGB 6 den Zuwachs an n durch die Anrechnung zu sechs Sechsteln übersteigen kann.
31 AA zu 262 SGB VI (R5) Trotz der im Einzelfall negativen Auswirkungen auf die Rentenhöhe sind die nachgewiesenen Tatsachen zu speichern. Ein Verzicht auf einzelne Berechnungselemente oder rentenrechtliche Zeiten, um eine Mindestbewertung nach 262 SGB 6 zu erreichen, ist nicht zulässig >> [ISRV:NI:RBRTS 1/ ] >> [ISRV:NI:RBRTN 2/ ].
32 Versicherungsamt der LH München Tel.: 089/ Fax: 089/
A V. 16. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Landshut
16. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Landshut Themen Zusammensetzung der Altersrente Zuschlag aus Versorgungsausgleich A-RV West (9,2752 EP
MehrNachzahlung für schulische Ausbildungszeiten
Nachzahlung für schulische Ausbildungszeiten Hinweise zur Nachzahlungsmöglichkeit für Versicherte, die aufgrund ihrer schulischen Ausbildung Lücken in ihrem Versicherungsleben haben. Die Höhe der Rente
Mehr21. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Schillingsfürst
21. Jahrestagung der rbeitsgemeinschaft der bayerischen ersicherungsämter und Gemeinden vom in Schillingsfürst us der Praxis Für die Praxis 1. Der Mehrbetrag bei voller Erwerbsminderung 2. Neues Recht
MehrRentenarten, Flexirente
Rentenarten, Flexirente agmav Westfalen-Lippe 0 Referent Andreas Raßmann Auskunfts- und Beratungsstelle Dortmund 0231 20647-0 Altersrente - Wer Wann Wieviel? Überblick Zeiten in der Rentenversicherung
Mehr(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 50-53 Vierter Titel Wartezeiterfüllung HI1055276 50 Wartezeiten HI1055277 (1) 1 Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist
MehrRentenbescheid prüfen
RENTENBERATUNG ZIEMANN Rentenbescheid prüfen Leistungen und Kosten der Rentenprüfung I. Überprüfen des Rentenanspruches unter Zugrundelegung rentenwirksamer Zeiten Die Höhe der Rentenzahlungen bemisst
MehrDie Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?
Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu? Sylvia Dünn Leiterin des Bereichs Rente im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar
MehrFreiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung
Freiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung Welche Möglichkeiten gibt es und für wen können sie sinnvoll sein? 0 Dr. Reinhold Thiede, Heike Sibinski Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung
Mehr22. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Schwanfeld
22. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom 26.04.2016 in Schwanfeld 1..de Nützliches aus dem Internet für die tägliche Praxis 2. Wartezeit von 45 Jahren
MehrA. Einleitung B. Versicherter Personen kreis... 16
Inhalt A. Einleitung...11 I. Rechtsgrundlagen... 12 II. Organisation...12 III. IV. Hilfsmittel...13 1. Gesetzestexte... 13 2. Fachliche Erläuterungen... 14 3. Fachzeitschrift... 14 4. Internetangebote...
MehrSchulungstag VdK Kreisverband Aalen am 28. März Übersicht über die Rentenarten Flexi-Rente Reha vor Rente
Aktuelles zur Rente Schulungstag VdK Kreisverband Aalen am 28. März 2019 Übersicht über die Rentenarten Flexi-Rente Reha vor Rente R um die Rente Inhalt 1. Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrAltersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg -
Altersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg - Altersrenten Überblick Rentenanspruch Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten Altersteilzeit Hinzuverdienst + Flexi -Rente Hinweise
MehrRenteninformation Was bekomme ich bei? Zum Beispiel Geburt vom: Eva Musterfrau Versicherungsnummer: Z 999
Renteninformation 2017 Service Versorgung durch Rente /oder Pension 04.05.2017 4. Landestreffen Netzwerk-AG Thomas Schilde Auskunfts- Beratungsstelle Gießen/Marburg 0 Renteninformation Was bekomme ich
MehrErwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente ( 43 SGB VI) Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt werden oder ganz verloren gehen. In einer solchen Situation erhalten gesetzliche Versicherte
Mehr21. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden am in Schillingsfürst
21. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden am 30.04.2015 in Schillingsfürst Präsentation zu den Themen - Rechtslage bei Verschiebung oder Verzicht Zuordnung
Mehr17. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Weiden
17. Jahrestagung der rbeitsgemeinschaft der bayerischen ersicherungsämter und Gemeinden vom in Weiden 10.00 Uhr Themen: us der Praxis Für die Praxis Fall 1: Tücke im Rentenrecht: 35 Jahre sind nicht immer
MehrZeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II Auswirkungen auf die Rente
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II Auswirkungen auf die Rente Heike Kubon und Jörg Kattenbach Mitarbeiter im Bereich Grundsatz der Abteilung Rentenversicherung der Deutschen Rentenversicherung Bayern
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
- und Altersgrenzen Normen 5 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als bei den Renten wegen verminderter
MehrDas Rentenpaket 2014
STADT FRANKFURT AM MAIN Das Rentenpaket 2014 RV - Leistungsverbesserungsgesetz I. Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte -Wartezeiten- 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
Altersrente - und Altersgrenzen Normen 35 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer Altersrente versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als
Mehr1.3 Beitragszeiten von Berechtigten nach dem Fremdrentengesetz
Geleitwort des Herausgebers von Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags e. V. 5 Vorwort von Hans-Peter Jung, Vorsitzender der Kommission SGB VII 7 1. Rentenrechtliche Zeiten 15 1.1
MehrKapitel 6 Die Rentenberechnung
238 Kapitel 6 Die Rentenberechnung Rentenbescheid genau prüfen Die einzelnen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, die Sie ja bereits kennengelernt haben (S. 14 ff.), werden im Ergebnis alle gleich
Mehr17. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Weiden i.d. OPf.
17. Jahrestagung der rbeitsgemeinschaft der bayerischen ersicherungsämter und Gemeinden vom in Weiden i.d. OPf. 1 10.00 Uhr Themen: us der Praxis Für die Praxis Fall 1: Tücke im Rentenrecht: 35 Jahre sind
MehrWerte - Zahlen - Tabellen
Service Werte - Zahlen - Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 31.12.2017 1 Beitragsberechnungsgrundlagen (ohne knappschaftliche Besonderheiten) Bezugsgröße in
MehrFolgen des Mutterschutzes für den Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Folgen des Mutterschutzes für den Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Folgen des Mutterschutzes für den Anspruch auf Altersrente für besonders
MehrErwerbsminderungsrente 1
Erwerbsminderungsrente 1 I. Anspruch Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige, wenn sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und
MehrGlückliches Österreich? Vom Nachbarn lernen
Glückliches Österreich? Vom Nachbarn lernen Die österreichische und deutsche Alterssicherung im Vergleich Sitzung des Bezirksseniorenausschuss Berlin Berlin, 30.März 2016 Leiterin des Bereichs Sozialpolitik
MehrAltersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?
Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch Wartezeiterfüllung Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte
MehrWartezeiten. Studientext. Nr. 19 Andrea Droppelmann
Wartezeiten Studientext Nr. 19 Andrea Droppelmann Stand 2017 Wartezeiten 2/75 Einleitung Allen Auszubildenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aus- und Fortbildung der Rentenversicherungsträger
MehrWartezeiten. Studientext. Nr. 19 Andrea Droppelmann
Wartezeiten Studientext Nr. 19 Andrea Droppelmann Stand 2018 Wartezeiten 2/70 Einleitung Allen Auszubildenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aus- und Fortbildung der Rentenversicherungsträger
MehrNachfolgend einige aktuelle Beratungshinweise der gesetzlichen Rentenversicherung auf deren Webseiten
20100611_GesetzlicheRentenVersicherung_Arbeitslosigkeit Seite 1 von 9 Nachfolgend einige aktuelle Beratungshinweise der gesetzlichen Rentenversicherung auf deren Webseiten www.deutsche-rentenversicherung.de
MehrBericht des Direktoriums
Bericht des Direktoriums Dr. Herbert Rische Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 5. Dezember 2013 in Berlin 1 Übersicht Mütterrente
MehrInhaltsübersicht. Rentenauskunft. Normen 109 SGB VI. Kurzinfo
Rentenauskunft Normen 109 SGB VI Kurzinfo, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Nach Vollendung des 55. wird diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft
Mehr2. Einzelne Gruppen versicherungspflichtiger Selbstständiger a) Lehrer b) Pflegepersonen, Geburtshelfer c) In die Handwerksrolle
Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 15 I. Rechtsgrundlagen... 15 II. Organisation... 16 III. Hilfsmittel... 16 1. Gesetzestexte... 17 2. Fachliche Erläuterungen... 17 3. Fachzeitschrift... 17 4. Internetangebote...
MehrInhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. Inhaltsverzeichnis 3. Abkürzungsverzeichnis 11. Vorwort 17
Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis 3 Abkürzungsverzeichnis 11 Vorwort 17 A. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 1. Aktuelle Rechtslage - ein Überblick 19 1.1 Volle und teilweise
MehrRentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom
1 Aktualisierungen des Ratgebers Vorzeitig in Rente gehen 3. Auflage 2014 Stand: September 2017 Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom 23.6.2014
MehrEhrbarer Staat? Die deutsche Generationenbilanz
Ehrbarer Staat? Die deutsche Generationenbilanz Update 2015: Nachhaltigkeitsbilanz der solidarischen Lebensleistungsrente Bernd Raffelhüschen Stefan Moog Stiftung Marktwirtschaft Forschungszentrum Generationenverträge
MehrFamilienspezifische Leistungen der Rentenversicherung
Familienspezifische Leistungen der Rentenversicherung Dr. Reinhold Thiede Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar am 3. und 4. Juli
MehrVortrag für Schwerbehindertenvertretungen
Service Vortrag für Schwerbehindertenvertretungen Konferenz für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte Von der Behinderung zur Erwerbsminderung Voraussetzungen, Wege, Schwierigkeiten Stadthalle
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 858/03 - der Frau H... In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwältinnen Elisabeth Bernreuther und Doris Benker-Roth, Carl-Schüller-Straße
MehrZahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Eine Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen
Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Eine Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen Christian Wiedemann Mitarbeiter im Grundsatzbereich der Abteilung Rentenversicherung
MehrArbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr. Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit
Arbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit Team Recht und Beratung Mittelfranken / Ulli Schneeweiß 05.10.2016 Um das geht es heute: Szenarien: Arbeitsplatzverlust
Mehr1. Beitragszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, und
TK Lexikon Arbeitsrecht Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte 23 Berechnung der Renten HI1013621 (1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn 1. die Steigerungszahl, 2. der Rentenartfaktor
Mehr// Erwerbsminderungsrente
// Erwerbsminderungsrente Erläuterungen für Versicherte Stand: November 2018 Wenn Beschäftigte wegen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr oder nur noch teilweise erwerbsfähig sind, kann
MehrSozialversicherung. 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit HI HI
TK Lexikon Arbeitsrecht Erwerbsminderungsrente Sozialversicherung 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit HI726830 HI2330553 Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller
MehrHolger Malterer. das musst Du wissen
Rente, das musst Du wissen Die Flexi-Rente, das Rentenpaket ab 01. Juli 2014 insbesondere die Rente mit 63 ohne Abschläge sowie Grundlagen zum Thema Rente sind heute unser Thema Wie berechnet sich meine
MehrPraxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente. Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern
Praxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern 1 Übersicht Altersstruktur des Handwerks vor Ort Wege in die Rente kennen und rechtzeitig
MehrFlexirente in der praktischen Arbeit
Service Flexirente in der praktischen Arbeit Tagung AbayV am 18.04.2018 Verfahren - Prognose und Spitzabrechnung Hinzuverdienstprüfung-Verfahrensablauf Beispiele - Spitzabrechnung Beschäftigung neben einer
MehrI. Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, sog. Rentenpaket (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Baden-Württemberg info@drv-bw.de Gartenstraße 105, 76122 Karlsruhe Telefon 0721 825-0, Telefax 0721 825-21229 Adalbert-Stifter-Straße 105,
MehrErwerbsverläufe von Frauen und Männern mit niedrigen Altersrenten. 12. Jahrestagung FDZ-RV Dr. Martin Brussig Lina Zink Berlin,
Erwerbsverläufe von Frauen und Männern mit niedrigen Altersrenten 12. Jahrestagung FDZ-RV Dr. Martin Brussig Lina Zink Berlin, 26.06.2015 Agenda Das Projekt Daten und Aufbereitung Definition: Niedrige
MehrBericht des Direktoriums
Bericht des Direktoriums Dr. Axel Reimann Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 25. Juni 2014 in Potsdam Übersicht I. Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz
MehrVersorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen
I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Steuerberater Wer erhält Kinderbetreuungszeit im Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen? Mitglieder des Versorgungswerks,
MehrAltersrente für schwerbehinderte Menschen
Quelle: http://www.behindertenbeauftragter.de/de/themen/soziales/renten/altersrente/altersrente.h tml aus dem Internet kopiert am 14.11.2016 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Die Altersrente für
MehrEntgeltpunkte für Kindererziehungszeiten bei der Altersrente
LSG München, Urteil v. 13.10.2016 L 19 R 786/15 Titel: Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten bei der Altersrente Normenketten: SGB VI 64, 70 Abs. 2, 249, 262, 307d GG Art. 3 Leitsätze: 1. Verfassungsrechtliche
MehrÜberschrift in 34pt und über zwei Zeilen
Überschrift in 34pt und über zwei Zeilen 0 0 Regelaltersrente Voraussetzungen 67 Jahre und Wartezeit 5 Jahre Zahlung neben Pension keine Beitragserstattung möglich 1 05120191 Regelaltersrente Wartezeit
MehrService. Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn?
Service Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn? 0 Erwerbsgemindert oder berufsunfähig was wäre wenn? Überblick Wartezeit Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit
MehrRente ab 63: Müttern droht böse Überraschung
Rente ab 63: Müttern droht böse Überraschung Nachricht von Matthias W. Birkwald, 10. November 2014 Abschlagsfrei ab 63 Jahren in Rente? Das verspricht die Bundesregierung jenen, die 45 Jahre Beiträge zur
MehrVermeidung von Altersarmut in der Rentenversicherung oder der Grundsicherung?
Vermeidung von Altersarmut in der Rentenversicherung oder der Grundsicherung? Gundula Roßbach Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund Kooperationsveranstaltung der Deutschen Rentenversicherung
MehrMinijobs. Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Minijobs Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Auswirkungen der Rentenversicherungspflicht auf einzelne Personenkreise Neben der Erhöhung der Entgeltgrenze von 400 Euro auf 450 Euro sind geringfügig
MehrRenten wegen Alters 1/69 Renten wegen Alters
Renten wegen Alters 1/69 Renten wegen Alters Studientext Nr.16 Vanessa Lennecke Tanja Limbeck Stand 2018 Renten wegen Alters 2/69 Einleitung Allen Auszubildenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Mehrdie Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, die Altersrente an Frauen und die Altersrente an langjährig Versicherte
Lebensarbeitszeit Normen 236 ff. SGB VI Kurzinfo Mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) vom 27.09.1996 wurde die Anhebung der Altersgrenzen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
MehrÜberblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten
Überblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten 15. März 2018 München 0 Versichertenrenten Überblick wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wegen Alter teilweise Erwerbsminderung volle Erwerbsminderung
MehrDie Reformdiskussion in der Rentenversicherung ein Ausblick auf die neue Legislaturperiode
Die Reformdiskussion in der Rentenversicherung ein Ausblick auf die neue Legislaturperiode 9. aktuelles Presseseminar der Deutschen Rentenversicherung Bund Annelie Buntenbach Alternierende Vorsitzende
MehrVersorgungswerk der Steuerberater in Hessen
I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen Wer erhält Kinderbetreuungszeit im Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen? Mitglieder des Versorgungswerks,
MehrRente mit 63 Was ist zu beachten? Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen
Rente mit 63 Was ist zu beachten? Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen 1 Vergangenheit und Zukunft Jahr 1957 Dynamische Rente, Umlageverfahren 1973 Flexible Altersgrenze
MehrVI. Freiwillige Versicherung... 31 1. Allgemeines... 31 2. Berechtigter Personenkreis... 32 3. Beitragsbemessung und Zahlung... 33 4.
Inhalt A. Einleitung... 13 I. Rechtsgrundlagen... 13 II. Organisation... 14 III. Hilfsmittel... 15 1. Gesetzestexte... 15 2. Fachliche Erläuterungen... 16 3. Fachzeitschrift... 16 4. Internetangebote...
MehrDas Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz Verbesserte Nachversicherung für Soldaten auf Zeit
Das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz Verbesserte Nachversicherung für Soldaten auf Zeit Renate Mühlbauer Mitarbeiterin im Grundsatzbereich der Abteilung Rentenversicherung der Deutschen Rentenversicherung
MehrFragen und Antworten zum BSG-Urteil Jahresendprämie
Fragen und Antworten zum BSG-Urteil Jahresendprämie Zusammenstellung der häufigsten Fragen zum BSG-Urteil vom 23.8.2007 (Az. B 4 RS 4/06 R) in Sachen Jahresendprämie Mit Urteil vom 23.8.2007 (Az. B 4 RS
MehrVersorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Körperschaft des öffentlichen Rechts
Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Körperschaft des öffentlichen Rechts PTV I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land
MehrAltersübergänge: Wandel von Erwerbsbiographien in den Rentenzugangs-Kohorten seit 2004
Altersübergänge: Wandel von Erwerbsbiographien in den Rentenzugangs-Kohorten seit 2004 Tatjana Mika (Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung) AP 13: Erwerbsverlauf und Altersübergang Gliederung 1.
MehrRentenberechnung. Studientext. Nr. 21. Frank Beckwermert
Rentenberechnung Studientext Nr. 21 Frank Beckwermert Stand 2018 Rentenberechnung 2/112 Einleitung Allen Auszubildenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aus- und Fortbildung der Rentenversicherungsträger
MehrRentenversicherung. Inhaltsverzeichnis. Geschichte der Rentenversicherung Organisation der Rentenversicherung Leistungen der Rentenversicherung
Rentenversicherung Im Jahre 2005 wurde die Rentenversicherung grundlegend verändert, in dieser Mappe wurden einige interessante Daten und Fakten über die Deutsche Rentenversicherung zusammengestellt. Inhaltsverzeichnis
MehrSozialgesetzbuch. Kommentar. von Prof. Dr. Ralf Kreikebohm. 2. Aufl.
Sozialgesetzbuch Kommentar von Prof. Dr. Ralf Kreikebohm 2. Aufl. Sozialgesetzbuch Kreikebohm schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: SGB VI - Gesetzliche
MehrAktuelles aus der. Deutschen Rentenversicherung
Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung 1 Inhalte RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz Rente mit 67 - Altersrenten und Hinzuverdienst - Erwerbsminderungsrenten - Hinterbliebenenrenten - Rentenanpassung
Mehr4. Satzungsänderung StBV NRW (VV in Essen)
4. Satzungsänderung StBV NRW (VV 3.7.2003 in Essen) Bisherige Satzung Neue Satzung 1. Änderung des 16 (Altersrente) 1. Änderung des 16 (Altersrente (1) (1)... (2)Auf Antrag wird die Altersrente mit Vollendung
MehrTit. 3.2 RdSchr. 07m Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen
Tit. 3.2 RdSchr. 07m Gemeinsames Rundschreiben betr. beitragsrechtliche Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Sozialleistungen); Sonstige nicht beitragspflichtige
MehrOktober Rentenbescheide verstehen leicht gemacht I. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Rentenbescheide verstehen I 1
Oktober 2015 Rentenbescheide verstehen leicht gemacht I Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Rentenbescheide verstehen I 1 Impressum Inhalte: Nadine Gray Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße
Mehr20. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Bad Wörishofen
20. Jahrestagung der rbeitsgemeinschaft der bayerischen ersicherungsämter und Gemeinden vom in Bad Wörishofen us der Praxis Für die Praxis ltersrente & Unfallversicherung Der nrechnungskorridor - (oder:
MehrVeröffentlichung: ja. am 08./
15 Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 08./09.05.2012 Veröffentlichung: ja 6. Beitragsberechnung
MehrAltersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung
Service Altersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung Referent: Edwin Lodes Berater in der Auskunfts- und Beratungsstelle DRV Nordbayern in Bayreuth 0 Überblick Renten wegen Alters Rentenarten Renten wegen
MehrTit. 3.8 Beitragsverfahren für Störfälle -> Tit Berechnungsgrundlagen
Tit. 3.8.2.1 RdSchr. 10c Gemeinsames Rundschreiben betr. AltersTZG; Versicherungs-, beitrags-, meldeund leistungsrechtliche Auswirkungen Tit. 3.8 Beitragsverfahren für Störfälle -> Tit. 3.8.2 Berechnungsgrundlagen
MehrDie DGB Rentenkampagne Eine Rente, die zum Leben reicht!
Die DGB Rentenkampagne Eine Rente, die zum Leben reicht! September 2016 / Folie 1 Die Gesellschaft wird reicher und reicher, aber sie scheint ärmer zu werden. Deswegen schlage ich vor, das Thema Altersarmut
MehrGrund- und Aufbauseminare 2011 in Lindenfels-Winterkasten
Service Grund- und Aufbauseminare 11 in Lindenfels-Winterkasten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versicherungsämter und Gemeindeverwaltungen Seminartypen GS Teil 1 GS Teil 2 AS 1 AS 2 1 1358331 Zielgruppen
MehrKURZINFORMATION. Die Altersversorgung angestellter Hochschullehrer - Besonderheiten im Berufungsverfahren -
KURZINFORMATION Die Altersversorgung angestellter Hochschullehrer - Besonderheiten im Berufungsverfahren - Ein angestellter Hochschullehrer erhält keine Ruhestandsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen,
MehrDie geplante Reform der Erwerbsminderungssicherung aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung. Dr. Reinhold Thiede
Fachgespräch der Hans-Böckler-Stiftung Reform der Erwerbsminderungsrente: Problem gelöst oder zu kurz gesprungen? am 23. Juni 2014 in Berlin Die geplante Reform der Erwerbsminderungssicherung aus der Sicht
MehrRundschreiben Nr. 1/2012
Münster, 10.02.2012 Auskunft erteilt: Thema: Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu Frau Oellermann Telefon: 0251 238-3615 E-Mail: Sandra.Oellermann@drv-westfalen.de Auskunft erteilt: Thema: Rente mit
MehrSozialgesetzbuch. Gesetzliche Rentenversicherung - SGBVI - Kommentar. Herausgegeben von Dr. Ralf Kreikebohm Erster Direktor
Sozialgesetzbuch Gesetzliche Rentenversicherung - SGBVI - Kommentar Herausgegeben von Dr. Ralf Kreikebohm Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Sylvia Dünn Deutsche Rentenversicherung
MehrGute Arbeit - gut in Rente!
Rentenarten, Zugangsvoraussetzungen, Rentenberechnung 20. Bundeshandwerkskonferenz der IG Metall am 27.02.2016 Diethelm Langer Gute Arbeit - gut in Rente! www.igmetall.nieder-sachsen-anhalt.de Rente Rentenarten
MehrARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A
ARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A 030/2017 vom 09.03.2017 Gesetzliche Rentenversicherung Überblick über die Neuregelungen durch das Flexirentengesetz Das Flexirentengesetz enthält neben den namensgebenden
MehrSozialgesetzbuch (SGB)
Seite 1 von 5 Auszug aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - 2 Selbständig Tätige Versicherungspflichtig sind selbständig tätige 8. Gewerbetreibende, die in
MehrHinzuverdienstgrenzen für Rentner
grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.
MehrVermeidung und Korrektur von Fehlern in Rentenbescheiden
Vermeidung und Korrektur von Fehlern in Rentenbescheiden Sozialverband VdK Deutschland e.v. Abteilung Sozialpolitik Wurzerstraße 4a 53175 Bonn Telefon: 0228 82093-0 Telefax: 0228 82093-43 e-mail: kontakt@vdk.de
MehrSozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung -
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - Bundesrecht Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung:
MehrNEWSLETTER. und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016
NL 010/17 vom 30. Januar 2017 NEWSLETTER Stichworte: Flexirentengesetz vom 8. Dezember 2016 Hinzuverdienst neben der vorgezogenen Altersrente Hinzuverdienst neben der gesetzlichen Rente wegen verminderter
MehrGrundriss des Rentenversicherungsrechts
DGV-Studienreihe Öffentliche Verwaltung Grundriss des Rentenversicherungsrechts Bearbeitet von Hans-Jürgen Weinacht, Uwe Schmidt 1. Auflage 2012 2012. Taschenbuch. XII, 298 S. Paperback ISBN 978 3 555
MehrREPORT GROSSE RENTENLÜCKE ZWISCHEN MÄNNERN UND FRAUEN. Tabellenband. WSI-Report Nr. 29, 2/2016. WSI-Report Nr. 29 2/2016 Seite 1
REPORT WSI-Report Nr. 29, 2/2016 GROSSE RENTENLÜCKE ZWISCHEN MÄNNERN UND FRAUEN Tabellenband WSI-Report Nr. 29 2/2016 Seite 1 Inhalt Tabellen zu Kapitel 1.... 3 Tabellen zu Kapitel 2.... 14 Tabellen zu
Mehr