21. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden am in Schillingsfürst
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- Vincent Schmitt
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1 21. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden am in Schillingsfürst Präsentation zu den Themen - Rechtslage bei Verschiebung oder Verzicht Zuordnung rumänischer Renten zu einem - 5/6 Anrechnung und Mindestentgeltpunkte Elternteil - Qualifikationsgruppen - Urteil des Bayerischen LSG (vom ): LPG- und Kolchosezeiten - KEZ-Erklärung: Jahresfrist - Begrenzte Entgeltpunkte Horst Zeller Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Referat Rechtlicher Grundsatz 1 Fachbereich Ausland/Vertrag
2 Rumänische Rente : Aufschub, Verzicht Rente nicht gewünscht, z.b. wegen Anrechnung Altersrente jede Rentenart Aufschub, auch unbegrenzt Antragsrücknahme Art. 50 Abs. 1 VO(EG) 883/2004 Rumänisches Recht, Wirkung: Art. 46 Abs. 3 VO (EG) 987/2009 1
3 5/6-Anerkennung und Mindest-EP Volle (6/6) EP nur bei Nachweis der Beitrags-/ Beschäftigungszeit Nachweis-Kriterien: Unterlagen und Angaben schlüssig tatsächl. Arbeitstage / Fehlzeiten ersichtlich Quelle der bescheinigten Daten angegeben kein Zweifel über Quelle und Auswertung 2
4 5/6-Anerkennung und Mindest-EP Nicht alle 4 Nachweis-Kriterien erfüllt: EP für Beitrags-/ Beschäftigungszeiten zu 5/6 russische, rumänische Arbeitsbücher unschlüssige Arbeitsbescheinigungen Mögliche Abhilfe: Kopie der Lohnlisten 3
5 5/6-Anerkennung und Mindest-EP Mindest-EP nach 262 SGB VI 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten Durchschnitt aus allen vollwertigen Pflichtbeiträgen < 0,0625 EP Durchschnitt aus vollwertigen Pflichtbeiträgen vor 1992 < 0,0625 EP EP für vollwertige Pflichtbeiträge vor 1992: Erhöhung um 50%, höchstens 0,0625 EP/Monat 4
6 Qualifikationsgruppen FRG-Beitrags-/ Beschäftigungszeiten ab 1950 Einstufung in DDR-Berufswelt 23 Wirtschaftsbereiche 5 Qualifikationsgruppen 1 Hochschulabsolventen 2 Fachschulabsolventen 3 Meister 4 Facharbeiter 5 An- und Ungelernte Höherwertigere Tätigkeit ohne entspr. Ausbildung: Höhere Quali-Gruppe nach doppelter Regelausbildungsdauer 5
7 Bewertung von Mitgliedschaften LPG ab 1966, Kolchose ab 1965 Bisher: Grundsätzlich 5/6 ( 22 Abs. 3 FRG) 6/6 nur, wenn Fehlzeiten feststellbar wären Aber Rechtsprechung: 6/6 bei durchgängiger Beitragszahlung, auch wenn Arbeitsunterbrechungen (BSG , ) Teilzeitbeschäftigung anteilige EP Unter 10 Std. / Wo. keine BZ (BSG , ) 6
8 Beratungsergebnisse AGFRG 1/2012 Zunächst Urteil des Bayer. LSG (Zurückverweisung) abwarten. Urteil v : Wie bisherige BSG-Rechtsprechung Neu: Bei nicht erfüllter Norm EP pro rata Neu: Zeiten ohne Beschäftigung sind BZ mit null EP AGFRG 1/2013 Neue Grundsätze; verbindlich (Schreiben der DRV Bund vom ) 7
9 Geltungsbereich der neuen Grundsätze LPG-Mitgliedschaftszeiten (Rumänien) Kolchos-Mitgliedschaftszeiten (ehem. UdSSR) RSP-Zeiten (Polen) 8
10 Neue Grundsätze Kolchos-Mitgliedschaftszeiten ab 1965 Regelmäßig als nachgewiesene BZ zu 6/6 5/6 nur bei erwiesener unvollständiger Beitragsabführung Zeiträume ohne Arbeitsleistung sind keine BZ ( 26 FRG) gesetzliche Mutterschutzfristen Mutterschaftsurlaub Arbeitsunfähigkeit 1 Kalendermonat Pflege eines Angehörigen schulische Ausbildung Wehrdienst Nur Saisonarbeit: BZ nur für diesen Zeitraum ( 26 S. 1 FRG) 9
11 Neue Grundsätze Kolchos-/LPG-Mitgliedschaft ab 1965/1966 Angerechnete Arbeitseinheiten / Arbeitstage spielen für 6/6 keine Rolle wenn unter festgesetztem Minimum / Minimum-Tagen Arbeitsunterbrechungen und damit keine BZ? (ggf. ermitteln) Arbeitsunterbrechungen verneint / zeitlich nicht fixierbar: volles Jahr, 6/6 vgl. Beispiele 1-4 (LPG) und 5-9 (Kolchose) aus AGFRG 1/
12 Beispiel 1 Jahr Plannorm Erzielte Norm Angabe: Seit Ende 1967 LPG-Mitglied, gearbeitet ab Nicht bekannt, warum 1968 u Norm nicht erfüllt. Vor März 1968 und in 1975 nicht gearbeitet keine BZ BZ, 6/6, kein Teilzeitfaktor 11
13 Beispiel 2 Jahr Plannorm Erzielte Norm Angabe: Immer gearbeitet. Nicht bekannt, warum Norm nicht erfüllt BZ, 6/6, kein Teilzeitfaktor 12
14 Beispiel 3 Jahr Plannorm Erzielte Norm Angabe: Krank v und v , , BZ, 6/6, kein Teilzeitfaktor , AZ 1 13
15 Beispiel 4 Jahr Plannorm Erzielte Norm Kind geb. am , im Mutterschaftsurlaub Angabe: Nach gesetzl. Mutterschutzfrist bis im Mutterschaftsurlaub vermutlich öfter wegen krankem Kind nicht gearbeitet AZ 2 (gesetzl. Schutzfristen) nicht gearbeitet, keine BZ , BZ, 6/6, kein Teilzeitfaktor 14
16 Beispiel 5 Jahr Minimum Tage Angerechnete Arbeitstage Angabe: Immer gearbeitet. Nicht bekannt, warum Minimum nicht erfüllt BZ, 6/6, kein Teilzeitfaktor 15
17 Beispiel 6 Jahr Minimum Tage Angerechnete Arbeitstage Angabe: Seit im Kolchos gearbeitet. 1970/1971 in Wintermonaten länger krank, genauere Angaben nicht möglich. Vor Dez nicht gearbeitet keine BZ BZ, 6/6, kein Teilzeitfaktor 16
18 Beispiel 7 Jahr Minimum Tage Angerechnete Arbeitstage kein Eintrag Angabe: Von Okt bis März 1970 krank. Sonst immer gearbeitet , BZ, 6/6, kein Teilzeitfaktor AZ 1 17
19 Beispiel 8 Kolchosarbeitsbuch: Am aufgenommen als Mitglied des Kolchos Kirow : eingesetzt als Schweinezüchterin : eingesetzt als Melkerin Am auf eigenen Wunsch als Kolchosmitglied ausgetreten. Keine Kinder BZ, 6/6, kein Teilzeitfaktor 18
20 Beispiel 9 Kolchosarbeitsbuch: Aufnahme in die Kolchosmitgliedschaft im Juli 1970 Jahr Minimum Tage Geleistete Arbeitstage kein Eintrag Angabe: jeweils im Dez., Jan., Feb. wegen Kälte nicht gearbeitet , , , BZ, 6/6, kein Teilzeitfaktor Jeweils Dez. Feb. Keine BZ, da nicht gearbeitet 19
21 Neue Grundsätze Kolchos-Mitgliedschaftszeiten vor 1965 (neue AF 13 zu 26 FRG) Bisherige Grundsätze gelten weiterhin Beschäftigungszeit nach 16 FRG nur glaubhaft gemachte Zeit (5/6) Ausnahme: Mehr als 300 (hochgerechnete) Arbeitstage lt. Arbeitsbuch (6/6) für gesamtes Jahr, weil ständiges Weisungsrecht Ausnahme: - Saisonarbeit - keine Arbeitsleistung während Mutterschutz, Mutterschaftsurlaub, schulischer Ausbildung 20
22 Überprüfung bereits festgestellter Mitgliedschaftszeiten Bereits laufende Renten auf Antrag Rentenneuantrag, Folgerenten und Kontenklärungsverfahren Aktuelle Rechtsauslegung gilt 21
23 KEZ-Erklärung: Jahresfrist Zuordnung an anderen Elternteil durch übereinstimmende Erklärung (ü.e.) KEZ vor 1986 KiBÜZ vor 1992 KEZ KEZ ab 1992 KiBÜZ ab 1992 ü.e. bis bzw ü.e. innerhalb von 3 Kal.monaten nach Geburt ü.e. maximal für 2 Kal.monaten ab Erklärung zurück Fristen bei FRG-Erziehungszeiten ggf. abgelaufen, daher Fristende erst 1 Jahr nach Zuzug. 22
24 Begrenzte Entgeltpunkte 22 Abs. 4 FRG: Faktor 0,6 Lohnniveau strukturschwacher Regionen Ausgleich ggf. durch 262 SGB VI 22b FRG: Höchstwert 25 EP bzw. 40 EP Ziel des WFG: Einsparung bei versicherungsfremden Leistungen Gilt nicht bei Zuzug vor Abrücken von Eingliederungsprinzip 23
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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