Stand: Wartefach Nr. Beschreibung Fundstelle seit aufgelöst. SBID-Info 27/2003. (Stand: )
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- Helmuth Baumann
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1 Diese Übersicht soll als Orientierungshilfe dienen, welche Wartefächer auf der Grundlage von Rundschreiben bzw. SBID Informationen in den Raten vorhanden waren und bereits seit mehr als 4 Wochen vollständig aufgelöst sind. Wartefächer, die sich in Auflösung befinden, verbleiben für einen Zeitraum von 4 Wochen in der Übersicht der aktuellen Wartefächer. Die Nummerierung entspricht der ursprünglichen laufenden Nummer aus der Übersicht der aktuellen Wartefächer. Stand: Bezieher von Renten im Beitrittsgebiet, bei denen eine Verletztenrente der UV nach 93 Abs.2, S.1, Nr. 2a SGB VI angerechnet wird. SBID-Info 27/2003 (Stand: ) Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am gegen die Auffassung der Rentenversicherungsträger entschieden, dass bei der Anrechnung der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach 93 Abs. 2 (S. 1) Nr. 2a SGB VI ein einheitlicher Freibetrag in Höhe der Grundrente nach dem BVG und nicht in Höhe einer abgesenkten Grundrente- Ost- einzuräumen ist Rdschr. 03/2004 Die Vorgänge können nach Rdschr. 03/2004 (vgl. Ausführungen zu 93 SGB VI-Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung) mit den dort enthaltenen Mustertexten abgearbeitet Ob die Rentenversicherungsträger dem o.a. Urteil folgen, kann noch nicht gesagt werden, da die Besprechungen im VDR noch nicht abgeschlossen sind. Eingehende Überprüfungsanträge zum Urteil des 4. Senats des BSG vom B 4 RA 32/02- sollen daher im gelagert Die Vers. sind mit einer Zwischennachricht zu informieren. Zur weiteren Verfahrensweise (Rentenfestsetzung, Rechtsbehelfsverfahren usw.) wird auf die Ausführungen in der o.g. SBID-Info verwiesen Die gesetzliche Klarstellung im 93 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI ist erfolgt. Mustertexte zur Abarbeitung der Vorgänge werden in absehbarer zur Verfügung gestellt. Bereich Qualitätsverbesserung der Abteilungsleitung 4800 Stand: Seite 1 von 5
2 2 Anträge aus dem Verfahren Antrag-Online SBID-Info 52/ SBID-Info 28/2004 Sofern : das Unterschriftenblatt aus Antrag-Online eingeht, die Anträge als Textdruck nicht vorliegen und die Sachbearbeitung den Textausdruck auch nicht am Arbeitsplatz erzeugen kann Es ist nach Rdschr. 11/2003, Abschn. 6.4 zu verfahren. können die Vorgänge per Mail dem Ref. 3030, Kathrin Wieck, benannt werden (Angaben in der Mail siehe o.g. SBID- Info).Die Akten sind, bis zum Nachgang der Anträge, in einem zu lagern. 3 Erteilung von Rentenauskünften für Zusatzversorgungsträger Rdschr. 12/2003 Abschn. 3.3 Hinweis SBID-Info 10/2004 Besonderheiten bei Anträgen von Mitarbeitern der Stadt Hamburg (Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz) Nach vollständiger Klärung und Speicherung des Kontos ist der Vorgang im zu lagern, bis das Verfahren zur Erteilung der Auskunft zum Stichtag eingesetzt ist. Die Verfahren zur Erteilung von Rentenauskünften stehen zur Verfügung. Die Wartefächer können aufgelöst 4 Pflegeversicherung / Anpassung 2004 SBID-Info 20/2004 Widersprüche zur Pflegeversicherung zum und Einwände gegen die Aussetzung der Anpassung 07/2004 sind ohne stat. Erfassung in Wartefächern zu lagern SBID-Info Einsatz neuer rvliteratur Das Rdschr. 01/2004 ist überarbeitet worden und die Vorgänge können entsprechend abgearbeitet Das kann (teilweise) aufgelöst Beachte: Sofern nur Widerspruch gegen die Rentenanpassung 07/2004 eingelegt wurde (Abschn des o.g. Rdschr.) kann die Speicherung des Termins Widerspruch gegen die Rentenanpassung 07/2004 voraussichtlich erst ab vorgenommen Die Speicherung des Termins Widerspruch gegen die Rentenanpassung 07/2004 ist möglich. Das kann aufgelöst Bereich Qualitätsverbesserung der Abteilungsleitung 4800 Stand: Seite 2 von 5
3 5 Rentenauskünfte zum Ausgleich einer Rentenminderung bei Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit SBID-Info 22/2004 Bis auf Weiteres sind Prognoseauskünfte für Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit nicht zu erteilen, wenn der Versicherte nach dem geboren ist und der vom Versicherten gewünschte Rentenbeginn vor dessen vollendetem 63. Lebensjahr liegt. Vorgänge dieser Art sind im zu lagern SBID-Info 33/2004 Die entsprechenden Rentenauskünfte können wieder erteilt Diese Auskünfte enthalten nunmehr einen Hinweis auf die geplanten Änderungen durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz. 6 Programmfehler beim Zugangsfaktor SBID-Info vom der Abt. 11 Eine überhöhte Rentenzahlung tritt ein, wenn nach einer Altersteilrente oder einer weggefallenen Altersvoll-oder teilrente -die einen Zugangsfaktor für alle EP 1,000 enthielten- eine höhere Altersteilrente, eine Altersvollrente oder eine Hinterbliebenenrente berechnet wird. Die korrigierten Verfahren stehen voraussichtlich ab zur Verrfügung. Entsprechende Vorgänge sind bis dahin im zu lagern Hotline SBID-Info Der Programmfehler wurde behoben. Das kann aufgelöst 7 Anspruch auf Waisenrente für Übergangszeiten im Zusammenhang mit Wehr- oder Zivildienst Waisenrenten sind für Übergangszeiten, die nach In-Kraft-Treten der Neuregelungen beginnen und vier Kalendermonate überschreiten, auch dann nicht mehr zu zahlen, wenn sie im Zusammenhang mit Wehr-oder Zivildienst stehen. Diese Fälle sind im zu lagern, wenn die Übergangszeit nach dem beginnt Rdschr.03/2004 Die Vorgänge können nach Rdschr. 03/2004 (vgl. Ausführungen zu 48 SGB VI- Anspruchsvoraussetzungen Waisenrente) abgearbeitet Bereich Qualitätsverbesserung der Abteilungsleitung 4800 Stand: Seite 3 von 5
4 8 Beschäftigungszeiten neben Rentenbezug im Beitrittsgebiet (Geplante Gesetzesänderung zu 248 Abs 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VI) SBID-Info 30/2002 Werden Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung/ selb- ständigen Tätigkeit neben dem Bezug einer Invalidenrente oder Invalidenversorgung geltend gemacht, kann eine abschließende Entscheidung hierüber derzeit nicht getroffen Eine Ablehnung wegen bestehender Beitrags- bzw. Versicherungsfreiheit darf nicht mehr erfolgen. Ggf. ist eine Zwischennachricht- unter Hinweis auf die geplante Gesetzesänderung zu 248 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 SGB VI - zu erteilen. Diese Vorgänge sind in einem zu lagern Durch die Veröffentlichung der Arbeitsanweisungen zu 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VI (Anwendungszeitraum ab dem ) und 310c SGB VI können die betroffenen Vorgänge abgearbeitet Für ggf. durchzuführende Rentenfeststellungen ist ein Rundschreiben in Vorbereitung. Bis zur Veröffentlichung sind die Vorgänge im zu belassen Durch das Rdschr. 15/02 wurde die SBID-30/2002 aufgehoben. Es besteht nur noch ein nach Rdschr. 15/2002, Ziff Spei-cherung von echten Pflichtbeitragszeiten neben Pflichtbeitrags-zeiten wegen voller Erwerbsminderung Für die Dez. 48XX: In den Wartefächern liegende Rentenneuanträge und erstmalige Anträge auf Neuf. nach 75 Abs. 3 SGB VI können (weiterhin) abgearbeitet Aufgrund der geänd. Rechtsauffassung ist bei diesen Vorgängen Rücksprache mit dem HSB-Schulungsaufgaben zu halten. Die in der (Notes-) Datenbank der Abt. 48 unter dem Thema: Zurückgestellte Vorgänge Rdschr. 15/2002, Ziff aufgeführten Bearbeitungshinweise des Ref SG 5.2 wurden entfernt. Alle weiteren Vorgänge verbleiben im! Gem. Rundschreiben 04/2004 können nunmehr alle Fälle abgearbeitet Bereich Qualitätsverbesserung der Abteilungsleitung 4800 Stand: Seite 4 von 5
5 9 Benachrichtigungsverfahren zwischen BfA und Versorgungsdienststellen bei Abgabe einer gemeinsamen Erklärung (KEZ). Rdschr. 17/2003 Abschn Die für die Speicherung erforderlichen Ansichten in rvglobal stehen noch nicht zur Verfügung.Die Vorgänge sind bis zum Einsatz des maschinellen Verfahrens im zu lagern Rdschr. 17/2003, Ziff. 7 Im überarbeiteten Rundschreiben 17/2003 sind jetzt unter Ziff. 4.1 u. 4.2 i.v.m. 7 ff. die Speicherhinweise zu den neu verfügbaren rvglobal- Ansichten aufgenommen worden. 10 Rentenauskünfte zum Ausgleich einer Rentenminderung bei Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit Ab sofort sind Prognoseauskünfte für Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit nicht zu erteilen, wenn der Versicherte nach dem geboren ist. Vorgänge dieser Art sind im zu lagern Rdschr. 03/2004 Die Vorgänge können nach Rdschr. 03/2004 (vgl. Ausführungen zu 237 Abs. 5 SGB VI-i.V.m. Anlage 19 Altersgrenze für vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente) abgearbeitet werden Der Verfahrenseinsatz erfolgte am Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom (Aufhebung der Begrenzung für bestimmte Personenkreise mit Arbeitsverdiensten oberhalb der Anlage 4, die ab weiterhin begrenzt wurden; 6 Abs. 2 i.v.m. den Anlagen 4 und 5 und 6 Abs. 3 Nr. 8 AAÜG i.d.f. des 1. und 2. AAÜG-ÄndG) SBID-Info 46/2004 Die Erteilung von: erstmaligen Rentenbescheiden Neufeststellungen Auskünften zum VA Prognoseauskünfte nach 109 Abs. 4 Nr.4 SGB VI ist vorläufig für diesen Personenkreis zurückzustellen. Diese Geschäftsvorgänge sowie Überprüfungsanträge unter Bezugnahme auf den Beschluss des BverfG sind im zu lagern Rdschr. 17/2002, Ziff. 9 Die Vorgänge können jetzt entsprechend Abschn. 9 des überarbeiteten Rdschr. 17/2002 abgearbeitet werden Bereich Qualitätsverbesserung der Abteilungsleitung 4800 Stand: Seite 5 von 5
Rundschreiben Nr. 1/2012
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