Rundschreiben Nr. 4/2006
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- Hansl Lorenz
- vor 5 Jahren
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1 Leistungsabteilung I Grundsatzreferat Deutsche Rentenversicherung Westfalen Münster Auskunft erteilt: Münster, Zum Entwurf des RV-sgrenzenanpassungsgesetzes: Herr Runde Telefon: Dieter.Runde@drv-westfalen.de Zu den Vordrucken: Herr Hansmann Telefon: Bruno.Hansmann@drv-westfalen.de Telefax: Rundschreiben Nr. 4/2006 an alle Antrag aufnehmenden Stellen - nachrichtlich auch an Krankenkassen und andere Stellen - 1. Rente mit 67 Entwurf des RV-sgrenzenanpassungsgesetzes 2. Welche Vordrucke für welchen Rentenantrag? 3. Weihnachts- und Neujahrsgrüße Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Rente mit 67 Entwurf des RV-sgrenzenanpassungsgesetzes Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-sgrenzenanpassungsgesetz) wurde am Verteiler 3 A - 3 F innerhalb des Kabinetts beschlossen. Das Gesetz sofern es im Gesetzgebungsverfahren keine Änderung erfährt bringt für Versicherte, die ab 2012 eine Rente beanspruchen wollen, insbesondere durch eine (zunächst Rundschreiben Nr. 4/2006 Seite 1 von 3
2 Leistungsabteilung I Grundsatzreferat Deutsche Rentenversicherung Westfalen Münster schrittweise) Anhebung der sgrenzen einschneidende Veränderungen. Betroffen sind folgende Rentenarten: Regelaltersrente ( 35 bzw. 235 SGB VI), srente für langjährig Versicherte ( 36 bzw. 236 SGB VI), srente für schwerbehinderte Menschen ( 37 bzw. 236a SGB VI). Der anliegenden Tabelle können Sie entnehmen, in welchen Schritten das Rentenalter angehoben werden soll. Für alle vor 1955 geborenen Arbeitnehmer, die vor dem mit ihrem Arbeitgeber verbindlich steilzeit im Sinne des Gesetzes über die steilzeitarbeit vereinbart haben, werden die derzeit geltenden sgrenzen nicht angehoben. Die bekannten Voraussetzungen für das Vorliegen von steilzeitarbeit im Sinne des steilzeitgesetzes (siehe hierzu die Arbeitsanweisungen zu 237 SGB VI bzw. zum steilzeitgesetz) sind in dem Gesetzentwurf nicht verändert worden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine neue Rentenart vor: Die srente für besonders langjährig Versicherte ( 38 SGB VI). Anspruch auf diese srente besteht nach Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn eine Wartezeit von 45 Jahren mit Pflichtbeitragszeiten (ohne Arbeitslosigkeitszeiten) und Berücksichtigungszeiten erfüllt ist. Parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze wird sich ab 2012 auch das Mindestalter für den Anspruch auf große Witwen- bzw. Witwerrente ( 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI) um 2 Jahre auf 47 Jahre erhöhen. Diese Anhebung erfolgt ebenfalls schrittweise (bis zum Jahr 2029) und betrifft Todesfälle nach dem Darüber hinaus wird für Todesfälle nach dem auch die für den Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente an vor dem geschiedenen Ehegatten in 243 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. e SGB VI genannte sgrenze schrittweise von 2012 bis 2029 um 2 Jahre auf 62 Jahre heraufgesetzt. Rundschreiben Nr. 4/2006 Seite 2 von 3
3 Leistungsabteilung I Grundsatzreferat Deutsche Rentenversicherung Westfalen Münster Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erhalten Sie ausführliche Informationen über das RV-sgrenzenanpassungsgesetz und seine Auswirkungen. 2. Welche Vordrucke für welchen Rentenantrag? Mit diesem Rundschreiben erhalten Sie eine aktuelle Übersicht über die Vordrucke, die für die einzelnen Rentenantragsarten benötigt werden. 3. Weihnachts- und Neujahrsgrüße Ein herzliches Dankeschön für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2006! Ihnen, Ihren Angehörigen und allen Menschen, die Ihnen nahe stehen, wünschen wir eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr. n Tabelle Anhebung der sgrenzen ab 2012 Vordruckübersicht Mit freundlichen Grüßen im Auftrag R o b e r z Gen.Akte /06 Rundschreiben Nr. 4/2006 Seite 3 von 3
4 Anhebung der sgrenzen ab 2012 Besonderer Vertrauensschutz und damit keine Änderung der sgrenzen gegenüber geltendem Recht besteht bei bestimmten Vereinbarungen über steilzeitarbeit, die vor dem Stichtag (1. Januar 2007) abgeschlossen wurden und weiter bestehendem Vertrauensschutz aus früheren Anhebungen. Geburtsjahrgang Regelaltersrente srente (AR für besonders langjährig Versicherte AR für langjährig Versicherte vorzeitiger Bezug ab Abschlag in % AR für schwerbehinderte Menschen vorzeitiger Bezug ab Abschlag in % AR wegen Arbeitslosigkeit / steilzeitarbeit (unverändert) vorzeitiger Bezug ab Abschlag in % AR für Frauen (unverändert) vorzeitiger Bezug ab , , , , ,7-14, / , , ,1-10, / , , ,5-7, / / /1 63 7, , , / / /2 63 7, , , / / /3 63 8, , , / /4 63 8, , , / /5 63 8, , , / / / /1 60/1 10,8 02/ / / /2 60/2 10,8 03/ / / /3 60/3 10,8 04/ / / /4 60/4 10,8 05/ / / /5 60/5 10, / / / /6 60/6 10, / /7 63 9,3 63/7 60/7 10, / /8 63 9,6 63/8 60/8 10, / /9 63 9,9 63/9 60/9 10, / / ,2 63/10 60/10 10, / / ,5 63/11 60/11 10, , , / / ,4 64/2 61/2 10, / / /4 61/4 10, , / ,6 64/6 61/6 10, / / ,2 64/8 61/8 10, / / ,8 64/10 61/10 10, , ,8 Beide srenten entfallen nach geltendem Recht ab Jahrgang Abschlag in %
5 Deutsche Rentenversicherung W e s t f a l e n Stand: November 2006 A. Versichertenrente Welche Vordrucke für welchen Rentenantrag? wird beantragt mit Vordruck R 100 Rentenarten (Ziffer 1 des Vordrucks R 100) 1. Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung ( 43, 240 SGB VI) 2. Erziehungsrente wegen Erziehung eines Kindes nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten od. bei einem verw. Ehegatten nach Durchführung des Rentensplittings ( 47 SGB VI) 3. Regelaltersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres ( 35 SGB VI) 4. srente für langjährig Versicherte wegen Vollendung des 63. Lebensjahres ( 36, 236 SGB VI) 5. srente wegen Vollendung des 60. Lebensjahres für schwerbehinderte Menschen ( 37, 236 a SGB VI) 6. srente wegen Vollendung des 60. Lebensjahres für Versicherte, die berufsunfähig oder erwerbsunfähig sind ( 37, 236a SGB VI) 7. srente wegen Arbeitslosigkeit oder nach steilzeitarbeit ( 237 SGB VI) (Bei steilzeit bitte auch Vordruck aushändigen) 8. srente für Frauen wegen Vollendung des 60. Lebensjahres, wenn sie nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben ( 237 a SGB VI) R 210 Erwerbsminderung *) Ärztl. Ermittl.; fehlende Unterlagen und ggf. ergänzt um die Vordrucke: R 250 **) **) R 220 Entgelt-(voraus) Nettoentgeltbeschein. beschein. Erzieh.- rente R 230***) R 240 vorz. AR vorz. AR (nur bei Weiter- - Vertr.-Schutz arbeit) - Rentenbeginn R 660 Eink.-angaben R 810 Meldung zur KVdR nur bei steilzeitarbeit (falls vor dem oder nach dem geboren) (falls vor dem geboren) Soll auch ein Zuschuss zur privaten (ggf. freiwilligen) Krankenversicherung beantragt werden, verwenden Sie bitte zusätzlich den Vordruck R 820. Wenn das Versicherungskonto noch nicht vollständig geklärt ist, werden ggf. noch folgende Vordrucke benötigt: V100 (Antrag auf Kontenklärung), V800 (Kindererziehungs-/berücksichtigungszeiten), V410 (Anrechnungszeiten), V700 (Zeiten im Beitrittsgebiet), V710 (Zusatzfragebogen FRG), V711 für Spätaussiedler, V712 für Zeiten in Rumänien, V722 für Zeiten in Polen. Sollten darüber hinaus weitere Vordrucke benötigt werden, ergibt sich dies aus den Hinweisen in den genannten Vordrucken. *) Hinweis zum Vordruck 3-024: Bitte immer verwenden, wenn Rente wegen Erwerbsminderung oder vorzeitige srente wegen BU/EU beantragt ist (auch bei Online-Antragsaufnahme). Wenn kein Gutachtenauftrag erteilt wird, weil ein Ausschlussgrund nach Ziff. e - l des Vordrucks vorliegt: Bitte geben Sie der/dem Versicherten den Vordruck mit - Ärztlicher Befundbericht zur Vorlage beim behandelnden Arzt und vermerken Sie dies auf dem Vordruck Falls erforderlich - ggf. bitte auf Vordruck unten vermerken - geben Sie der/dem Versicherten bitte auch - zur Vorlage beim Arbeitgeber - 2 Exemplare des Vordrucks Arbeitsplatzbeschreibung. **) Hinweis zu den Vordrucken R 250 und 3-026: Bei Bedarf sollten diese Vordrucke der/dem Versicherten (zur Vorlage beim Arbeitgeber) oder dem Arbeitgeber direkt übergeben/zugeleitet werden mit dem Begleitvordruck (darin Vorgabe der Zeiten, für die Angaben benötigt werden). ***) Vordruck R 230 wird nur benötigt, wenn Weiterarbeit über den Rentenbeginn hinaus geplant ist.
6 B. Verkürzter Antrag auf Versichertenrente, wenn bereits eine Versichertenrente gezahlt wird (Entfällt, wenn bereits eine srente gezahlt wird.) wird beantragt mit Vordruck R 110 Rentenarten (Ziffer 1 des Vordrucks R 110) R 210 Erwerbsminderung *) Ärztl. Ermittl.; fehlende Unterlagen R 250 **) Entgelt-(voraus) beschein. und ggf. ergänzt um die Vordrucke: **) Nettoentgeltbeschein. R 220 Erzieh.- rente R 230***) vorz. AR (nur bei Weiterarbeit) R 240 vorz. AR - Vertr.-schutz - Rentenbeginn 1. Rente wegen voller Erwerbsminderung ( 43 Abs. 2 SGB VI) 2. Erziehungsrente wegen Erziehung eines Kindes nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten oder bei einem verw. Ehegatten nach Durchführung des Rentensplittings ( 47 SGB VI) 3. Regelaltersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres ( 35 SGB VI) 4. srente für langjährig Versicherte wegen Vollendung des 63. Lebensjahres ( 36, 236 SGB VI) 5. srente wegen Vollendung des 60. Lebensjahres für schwerbehinderte Menschen ( 37, 236a SGB VI) 6. srente wegen Vollendung des 60. Lebensjahres für Versicherte, die berufsunfähig oder erwerbsunfähig sind ( 37, 236a SGB VI) 7. srente wegen Arbeitslosigkeit oder nach steilzeitarbeit ( 237 SGB VI) (Bei steilzeit bitte auch Vordruck aushändigen) 8. srente für Frauen wegen Vollendung des 60. Lebensjahres, wenn sie nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben ( 237 a SGB VI) nur bei steilzeitarbeit (falls vor dem oder nach dem geboren) (falls vor dem geboren) Wenn das Versicherungskonto noch nicht vollständig geklärt ist, werden ggf. noch folgende Vordrucke benötigt: V800 (Kindererziehungs-/berücksichtigungszeiten), V410 (Anrechnungszeiten). *) Hinweis zum Vordruck 3-024: Bitte immer verwenden, wenn Rente wegen Erwerbsminderung oder vorzeitige srente wegen BU/EU beantragt ist (auch bei Online-Antragsaufnahme). Wenn kein Gutachtenauftrag erteilt wird, weil ein Ausschlussgrund nach Ziff. e - l des Vordrucks vorliegt: Bitte geben Sie der/dem Versicherten den Vordruck mit - Ärztlicher Befundbericht zur Vorlage beim behandelnden Arzt und vermerken Sie dies auf dem Vordruck Falls erforderlich - ggf. bitte auf Vordruck unten vermerken - geben Sie der/dem Versicherten bitte auch - zur Vorlage beim Arbeitgeber 2 Exemplare des Vordrucks Arbeitsplatzbeschreibung. **) Hinweis zu den Vordrucken R 250 und 3-026: Bei Bedarf sollten diese Vordrucke der/dem Versicherten (zur Vorlage beim Arbeitgeber) oder dem Arbeitgeber direkt übergeben/zugeleitet werden mit dem Begleitvordruck (darin Vorgabe der Zeiten, für die Angaben benötigt werden). ***) Vordruck R 230 wird nur benötigt, wenn Weiterarbeit über den Rentenbeginn hinaus geplant ist. R 660 Eink.- angaben Ärztlicher Befundbericht
7 C. Antrag auf Zahlung der bisherigen srente als Vollrente oder Teilrente wird mit Vordruck R 130 beantragt und ggf. ergänzt um die Vordrucke R 250 Entgeltvorausbescheinigung R 230 zum Antrag auf vorzeitige srente D. Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung/Berufs-/Erwerbsunfähigkeit wird mit Vordruck R 120 beantragt. Bitte geben Sie der/dem Versicherten den Vordruck mit Ärztlicher Befundbericht zur Vorlage beim behandelnden Arzt und vermerken Sie dies auf dem Vordruck E. Hinterbliebenenrente (ohne Waisen) wird beantragt mit Vordruck R 500 Rentenarten (Ziffer 1 Vordruck R 500) R 210 Erwerbsminderung und ggf. ergänzt um die Vordrucke: R 610 Antrag auf Waisenrente R 660 **) Einkommensangaben R 810 Meldung zur KVdR R 630 Scheidungsrente 1. Witwen-/Witwerrente *) ( 46 SGB VI) E r h ö h t e Witwen-/Witwerrente ( 46 SGB VI) a) wegen Vollendung des 45. Lebensjahres b) wegen Kindererziehung/-versorgung c) wegen Erwerbsminderung 2. Rente an die frühere Ehefrau bzw. an den früheren Ehemann - nur bei Eheauflösung vor dem ( 243 SGB VI) E r h ö h t e Rente an den früheren Ehegatten ( 243 SGB VI) a) wegen Vollendung des 45. Lebensjahres b) wegen Kindererziehung/-versorgung c) wegen Erwerbsminderung Soll auch ein Zuschuss zur privaten (ggf. freiwilligen) Krankenversicherung beantragt werden, verwenden Sie bitte zusätzlich den Vordruck R 820. Wenn das Versicherungskonto noch nicht vollständig geklärt ist, werden ggf. noch folgende Vordrucke benötigt: V100 (Antrag auf Kontenklärung), V800 (Kindererziehungs-/berücksichtigungszeiten), V410 (Anrechnungszeiten), V400 (Ersatzzeiten), V700 (Zeiten im Beitrittsgebiet), V710 (Zusatzfragebogen FRG), V711 für Spätaussiedler, V712 für Zeiten in Rumänien, V722 für Zeiten in Polen. Sollten darüber hinaus weitere Vordrucke benötigt werden, ergibt sich dies aus den Hinweisen in den genannten Vordrucken. *) Handelt es sich um einen Antrag auf Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten/Lebenspartner, verwenden Sie bitte zusätzlich den Vordruck R 620. **) Hinweis zum Vordruck R 660 Wenn Kinder vorhanden sind, für die keine Waisenrente beantragt wird,, weil sie nicht Kinder der/des Verstorbenen sind: Füllen Sie bitte zusätzlich den Vordruck R 650 zur Ermittlung des erhöhten Einkommensfreibetrages aus. Aus dem Vordruck R 660 ergibt sich, ob bzw., welche weiteren Zusatzvordrucke benötigt werden. Diese weiteren Vordrucke R 665, R 666, R 670, R 675, R 680, R 681 und/oder R 682, die sich an den Arbeitgeber bzw. die Zahlstelle richten, füllen Sie bitte unbedingt bis einschließlich Ziffer 3 aus.
8 F. Waisenrente (Rentenarten siehe Ziffer 1 des Vordrucks R 500) Füllen Sie bitte zunächst den Vordruck R 500 Antrag auf Hinterbliebenenrente aus. Auch wenn gleichzeitig eine Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente für weitere Waisen beantragt wird, genügt insgesamt ein Exemplar des Vordrucks R 500. Zusätzlich Waisenrentenantrag - Vordruck R und ggf. ergänzt um die Vordrucke: Für mehrere minderjährige Waisen genügt ein Vordruck. Bei volljährigen Waisen wird dagegen für jede Waise ein eigener Vordruck R 610 benötigt! R 660 *) Anl. Einkommensangabe R 810 **) Meldung zur KVdR Leistungsarten: 1. Halbwaisenrente ( 48 SGB VI) a) bei Waisen bis 18 Jahre b) bei Waisen über 18 Jahre 2. Vollwaisenrente ( 48 SGB VI) a) bei -Waisen bis 18 Jahre b) bei Waisen über 18 Jahre Soll auch ein Zuschuss zur privaten (ggf. freiwilligen) Krankenversicherung beantragt werden, verwenden Sie bitte zusätzlich den Vordruck R 820. Wenn das Versicherungskonto noch nicht vollständig geklärt ist, werden ggf. noch folgende Vordrucke benötigt: V100 (Antrag auf Kontenklärung), V800 (Kindererziehungs-/berücksichtigungszeiten), V410 (Anrechnungszeiten), V400 (Ersatzzeiten), V700 (Zeiten im Beitrittsgebiet), V710 (Zusatzfragebogen FRG), V711 für Spätaussiedler, V712 für Zeiten in Rumänien, V722 für Zeiten in Polen. Sollten darüber hinaus weitere Vordrucke benötigt werden, ergibt sich dies aus den Hinweisen in den genannten Vordrucken. *) Hinweis zum Vordruck R 660 Aus dem Vordruck ergibt sich, ob bzw. welche weiteren Zusatzvordrucke zur Einkommensermittlung benötigt werden. Diese weiteren Vordrucke R 665, R 666, R 670, R 675, R 680, R 681 und/oder R 682, die sich an den Arbeitgeber bzw. an die Zahlstelle richten, füllen Sie bitte unbedingt bis einschließlich Ziffer 3 aus. **) Hinweis zum Vordruck R 810 Bitte für jede Waise eine eigene Meldung zur KVdR ausfüllen. Dies gilt auch dann, wenn zusätzlich für jede Waise mit Vordruck R 820 ein Zuschuss zur privaten (ggf. freiwilligen) Krankenversicherung beantragt wird.
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