Rundschreiben Nr. 2/2015

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1 Münster, Auskunft erteilt: Auskunft erteilt: Thema: Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag Thema: Der neue Rentenbescheid Herr Geßmann Frau Völmeke Telefon: Telefon: Thema: Alle weiteren Themen Frau Oellermann Telefon: Telefax: Rundschreiben Nr. 2/2015 an alle antragaufnehmenden Stellen nachrichtlich auch an Krankenkassen und andere Stellen A) Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz steigt zum auf 1,1 Prozent B) Der neue Rentenbescheid C) Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu D) Vielen Dank Verteiler 3 A - 3 F Rundschreiben Nr. 2/2015 Seite 1 von 6

2 A) Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz steigt zum auf 1,1 Prozent Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird zum auf durchschnittlich 1,1 Prozent steigen. Damit liegt er 0,2 Prozentpunkte höher als im Jahr Der Gesamtbeitrag (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag) zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dann im Durchschnitt 15,7 Prozent. Die Höhe des individuellen Zusatzbeitragssatzes legt jede Krankenkasse selbst fest. Es ist davon auszugehen, dass eine Mehrzahl der Krankenkassen den individuellen Zusatzbeitrag zum erhöhen wird. Die Erhöhung des Zusatzbeitrages ist für den Rentenversicherungsträger grundsätzlich mit einer Verzögerung von 2 Kalendermonaten zum zu berücksichtigen. Die Änderung des Rentenzahlbetrages werden die Rentenversicherungsträger in der Regel mittels des so genannten Kontoauszugsverfahren bekannt geben. B) Der neue Rentenbescheid Wie Sie sicherlich schon festgestellt haben, werden unsere Bescheide zur Bewilligung von Rentenleistungen zurzeit neu gestaltet. Dabei handelt es sich um ein Projekt aller Rentenversicherungsträger, mit dem auch insbesondere auf Wünsche der Versicherten an die Gestaltung der Bescheide reagiert wird. Die Bescheide sollen künftig persönlicher und verständlicher formuliert sowie ansprechender gestaltet werden. Die geplanten Veränderungen setzen wir schrittweise um, da sie mit einem erheblichen redaktionellen und technischen Aufwand verbunden sind. In einem ersten Schritt haben wir folgende Veränderungen bereits umgesetzt: Die Anlagen zum Rentenbescheid werden nicht mehr mit einer Nummer bezeichnet, sondern mit aussagekräftigen Bezeichnungen benannt. Diese Anlagen werden auch in anderen Schreiben der Rentenversicherungsträger verwendet, zum Beispiel in der Rentenauskunft, dem Feststellungs- Rundschreiben Nr. 2/2015 Seite 2 von 6

3 bescheid nach einer Kontenklärung oder der Ehezeitauskunft für das Versorgungsausgleichsverfahren beim Familiengericht. Eine Übersicht der bisherigen und neuen Anlagebezeichnungen haben wir beigefügt. In den ersten Teil des Rentenbescheides wurde ein Inhaltsverzeichnis aufgenommen, das die Anlagen des Bescheides auflistet. Sowohl die Höhe der monatlichen Bruttorente als auch die Höhe der laufenden Zahlung unter Berücksichtigung von Zusatzleistungen und den Abzügen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden bereits auf der ersten Seite des Bescheides dargestellt. Weitere Umsetzungsschritte werden in kommenden Jahren folgen. Alle Bestandteile des Bescheides werden neu gestaltet, die Inhalte der Anlagen in den Bescheid integriert und alle Seiten fortlaufend nummeriert. Übersicht mit den bisherigen und neuen Bezeichnungen der Anlagen bisherige Bezeichnung neue Bezeichnung der Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage Berechnung der Rente Anlage Versicherungsverlauf Anlage Entgeltpunkte für Beitragszeiten Anlage Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten Anlage Versorgungsausgleich Anlage Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte Anlage Zusammentreffen mehrerer Ansprüche Anlage Ermittlung des anzurechnenden Einkommens Anlage Höherversicherung Anlage Zeiten mit Tabellenwerten Anlage Berechnung der Zinsen Anlage Knappschaftliche Tätigkeiten Anlage Zusätzliche Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage Anlage Entgeltpunkte für verdrängte deutsche freiwillige Beiträge Rundschreiben Nr. 2/2015 Seite 3 von 6

4 Anlage 15 Anlage Persönliche Entgeltpunkte für die Zeit ab Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage Rente im Beitrittsgebiet Anlage Übergangsrente Anlage Waisenrenten-Unterschiedsbetrag Anlage Hinzuverdienstgrenzen Anlage Zuschlag an Entgeltpunkten Anlage Rente und Hinzuverdienst C) Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu Die folgenden R-Vordrucke werden von der Auflage an geändert. Aus organisatorischen Gründen stehen die Papierversionen der geänderten Vordrucke jedoch erst Mitte Januar 2016 zur Verfügung. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis. R0100 R0101 R0110 R0120 R0130 R0210 R0230 R0500 R0501 R0505 R0506 R0610 R0660 R0664 R0665 R0666 R0670 R0675 R0820 R0821 R0985 Auf folgende Änderungen der R-Vordrucke weisen wir insbesondere hin: In dem Rundschreiben Nr. 1/2015 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass in den Vordrucken R0100 (Ziffer 4), R0500 (Ziffer 5), R0506 (Ziffer 5), R0610 (Ziffer 5), R0615 (Ziffer 4) und R0985 (Ziffer 3) die Frage nach dem Zahlungsweg aufgrund eines neu eingeführten Vordrucks angepasst wurde. Aus organisatorischen Gründen ist jedoch erforderlich, diese Änderungen in den Vordrucken zunächst zurückzunehmen und die Abfrage nach dem Zahlungsweg wie in der vorherigen Auflage wieder darzustellen. Die Angaben zum Zahlungsweg werden wieder wie folgt aussehen (Auszug aus dem Vordruck R0100, Ziffer4): Rundschreiben Nr. 2/2015 Seite 4 von 6

5 R0210 In dem Vordruck R0210 wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Hinweisen möchten wir Sie jedoch auf die neu gefasste Erklärung und Information zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung (Seiten 9-12 des Vordrucks). Die Reihenfolge der Ziffern 1 3 wurde geändert. Die Ausführungen zur bisherigen Ziffer 1 Einwilligungserklärung der Antragstellerin/des Antragstellers wurden als Ziffer 3.1 Einwilligungserklärung der/des Rentenberechtigten unter der Überschrift Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (Ziffer 3) übernommen. Neu aufgenommen wurde unter Ziffer 3.2 die Einwilligungserklärung der Betreuerin/des Betreuers bei fehlender Einsichtsfähigkeit/Einwilligungsfähigkeit der/des Rentenberechtigten. Diese Ausführungen ermöglichen die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch einen Betreuer. Sie darf jedoch nur erfolgen, wenn eine fehlende Einsichtsfähigkeit/Einwilligungsfähigkeit der betreuten Person nachgewiesen ist. Der Nachweis erfolgt durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung. Grund für diese vorgenommenen Änderungen waren bestehende Schwierigkeiten bei der Antragsaufnahme, wenn die Antragstellung durch einen gerichtlich bestellten Betreuer erfolgt. In diesem Zusammenhang ergeben sich auch Neuerungen bezüglich der zu leistenden Unterschriften: Die Ausführungen zu Ziffer 1 (Versicherung der Antragstellerin/des Antragstellers) und Ziffer 2 (Information der Antragstellerin/des Antragstellers) sind vom Antragsteller, dass heißt beispielsweise auch von einem Bevollmächtigten, zu unterschreiben. Ausschließlich vom Rentenberechtigten sind jedoch die Ausführungen zu Ziffer 3.1 zu unterschreiben. Die Ziffer 3.2 ist hingegen nur von der jeweiligen Betreuerin oder dem jeweiligen Betreuer zu unterschreiben. Rundschreiben Nr. 2/2015 Seite 5 von 6

6 In den Vordrucken R0120, R0610, und R0615 wurden diese Änderungen entsprechend umgesetzt. In unserem letzten Rundschreiben haben wir Sie darüber informiert, dass sich für die bundeseinheitlichen Antragsvordrucke neue Vordrucknummern ergeben aufgrund der Einführung eines gemeinsamen Textsystems bei den Rentenversicherungsträgern. Die Umstellung auf die neuen Vordrucknummern ist für die R-Vordrucke bis auf wenige Vordrucke abgeschlossen; auch die V-Vordrucke wurden zwischenzeitlich auf die neuen Vordrucknummern umgestellt und stehen entsprechend zur Verfügung. Die noch vorhandenen Bestände der V-Vordrucke können mit Ausnahme der im Folgenden genannten Vordrucke zunächst noch verwendet werden. Die V-Vordrucke V0005, V0015, V0020, V0021, V0023, V0024, V0025, V0030, V0031, V0040, V0041, V0051, V0060, V0061, V0062 sowie V0900, V0910 sind mit der Auflage aktualisiert worden. D) Vielen Dank Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit auch in diesem Jahr ganz herzlich bei Ihnen. Ihnen und Ihren Angehörigen wünschen wir eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit und ein gutes Jahr Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Gen.-Akte P o t t h o f f /2015 Rundschreiben Nr. 2/2015 Seite 6 von 6

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