Rundschreiben Nr. 3/2013
|
|
- Rolf Brahms
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Münster, Auskunft erteilt: Auskunft erteilt: Thema: Koalitionsvertrag Thema: - Beitragserstattungen bei Versicherungsfreiheit - Neuer bundeseinheitlicher Vordruck V005 Frau Völmeke Herr Terwey Telefon: Telefon: Evelyn.Voelmeke@drv-westfalen.de Guenter.Terwey@drv-westfalen.de Alle weiteren Themen: Frau Oellermann Telefon: Sandra.Oellermann@drv-westfalen.de Telefax: Rundschreiben Nr. 3/2013 an alle antragaufnehmenden Stellen - nachrichtlich auch an Krankenkassen und andere Stellen - A) Koalitionsvertrag B) Beitragserstattungen bei Versicherungsfreiheit C) Neuer bundeseinheitlicher Vordruck D) Änderung der Hauptbankverbindung E) Hinweis zum Vordruck R210 F) Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu G) Vielen Dank Verteiler 3 A - 3 F Rundschreiben Nr. 3/2013 Seite 1 von 6
2 A) Koalitionsvertrag Am wurde der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vorgestellt. Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren mit dem vollendeten 63. Lebensjahr vor. Zudem soll die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung zugunsten der kindererziehenden Mütter oder Väter bewertet werden. Diese Regelungen sollen laut Koalitionsvertrag ab dem 1. Juli 2014 gelten. Anfragen von Versicherten zu diesen zukünftigen Leistungen sollten mit dem Hinweis beantwortet werden, dass es sich bislang lediglich um Vereinbarungen zwischen den künftigen Koalitionspartnern handelt und die entsprechende Gesetzgebung abgewartet werden muss. Sollten bereits jetzt Anträge von Versicherten auf diese zukünftig zu erwartenden Leistungen eingehen, werden wir wie folgt verfahren: Wird ein Antrag auf abschlagsfreie Altersrente mit 63 bei 45 Beitragsjahren gestellt, werden wir dem Versicherten anbieten, den Rentenantrag zurückzustellen und zum begehrten Rentenbeginn wiederaufzugreifen. Anträge, die früher als 12 Monate vor dem begehrten Rentenbeginn eingehen, werden wir ablehnen. Nach geltendem Recht ist nach Beginn bzw. Bezug einer Rente wegen Alters ein Wechsel in eine andere Altersrente nicht zulässig. Ob im Hinblick auf die in den Koalitionsvereinbarungen vereinbarte Altersrente wegen Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschläge eine andere Regelung getroffen wird, ist derzeit nicht absehbar. Ob und wenn ja inwieweit eine Beratung der Versicherten, die aktuell eine Rente mit Abschlägen beantragen wollen, erfolgen soll, wird derzeit in den Gremien beraten. Über das Ergebnis werden wir selbstverständlich zeitnah informieren. Rundschreiben Nr. 3/2013 Seite 2 von 6
3 Hinsichtlich der Berücksichtigung zusätzlicher Entgeltpunkte für Kindererziehung ist geplant, dass die Rentenversicherungsträger von Amts wegen die Renten der Berechtigten in Bestandsfällen sowie für Zugangsrentner ab dem um die zusätzlichen Entgeltpunkte erhöhen. Sobald nähere Einzelheiten vorliegen, werden wir Sie informieren. B) Beitragserstattungen bei Versicherungsfreiheit Beamte, Richter und Soldaten sind nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI versicherungsfrei. Dieser Personenkreis kann sich Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen, wenn die Voraussetzungen des 210 Abs. 1a SGB VI erfüllt sind. Regelmäßig handelt es sich dabei um Beamte, Richter oder Soldaten, die in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen wurden und die allgemeine Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung nicht erfüllt haben. Seit dem steht die Versicherungsfreiheit einer freiwilligen Versicherung nicht mehr entgegen. Damit ergab sich für diesen Personenkreis die Möglichkeit, neben der Beamtenversorgung eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erlangen. Problematisch erweist sich in dem Zusammenhang die Anrechnung von Renten auf die Beamtenversorgung. Deshalb haben wir zunächst die betroffenen Antragsteller gebeten, sich vor dem Abschluss der Beitragserstattung bei ihrem Dienstherrn über die eventuelle Anrechnung bei der Versorgung zu informieren. Inzwischen werden die Antragsteller im Antrag (V900) und im Erläuterungsbogen (V910) auf diese Problematik hingewiesen. Mit Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBeamtenVG NRW) zum ergeben sich nun für Beamte und Richter abschlagsfreie Ruhegehälter, wenn diese bei Erreichen der Altersgrenzen eine Mindestanzahl an ruhegehaltsfähigen Zeiten zurückgelegt haben. Das sind bei Vollendung des 63. Lebensjahres: 40 Jahre und bei Vollendung des 65. Lebensjahres: 45 Jahre (siehe 14 Abs. 3 LBeamtVG NRW). Zu diesen ruhegehaltsfähigen Zeiten können unter anderem auch Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zählen. In dem Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 21 Rundschreiben Nr. 3/2013 Seite 3 von 6
4 vom 28. August 2013 wird ausdrücklich auf die Nichtanrechnung von Zeiten einer Beitragserstattung hingewiesen. Aus den o. a. Gründen sollte der betroffene Personenkreis sich grundsätzlich vor der Beantragung einer Beitragserstattung bei seinem Dienstherrn über die möglichen Konsequenzen informieren. C) Neuer bundeseinheitlicher Vordruck V005 SEPA-Basis-Lastschriftmandat für wiederkehrende Lastschriften Der Begriff Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, auf Englisch Single Euro Payments Area (SEPA), bezeichnet im Bankwesen das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums für Transaktionen in Euro. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar sein. Auch für die Deutsches Rentenversicherung ist die Umstellung auf SEPA (spätestens) zum 1. Februar 2014 verbindlich. Daher erfolgt schon jetzt die Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen ( Alt- Lastschriften ) auf das SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Dazu wurde als gesonderten Vordruck der V005 aufgelegt und ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung. Zusätzlich wurde der V005 in die jeweiligen Antragsvordrucke integriert. Dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat folgt stets auch die erforderliche Vorankündigung (Pre-Notification) des Rentenversicherungsträgers. Mit dieser Pre-Notifikation sind dem Kontoinhaber zwingend die Fälligkeitstermine, die Belastung seines Kontos, die Mandatsreferenznummer und die Gläubiger-Identifikationsnummer mitzuteilen. Diese Informationen werden im Bereich Bargeldlose Beitragsentrichtung bei der maschinellen Verarbeitung der jeweiligen Geschäftsvorfälle (z. B. Veranlagung, Beitragsänderung) generiert und mit dem entsprechenden Bescheid dem Versicherten mitgeteilt. Aus den o. a. Gründen bitten wir Sie, ab sofort nur noch den Vordruck V005 zu verwenden. Rundschreiben Nr. 3/2013 Seite 4 von 6
5 Der Vordruck V005 steht bereits im Internet zur Verfügung. Auf das Beifügen als Anlage wurde daher verzichtet. D) Änderung der Hauptbankverbindung Am wurde die Hauptbankverbindung der DRV Westfalen bei der Landesbank Hessen-Thüringen geändert. Von diesen Neuerungen sind die IBAN (International Bank Account Number) und die BIC (Business Identifier Code) betroffen. Es ergibt sich somit folgende neue Bankverbindung: IBAN: DE BIC: WELADEDD. Aufgrund der SEPA-Umstellungen entfällt zukünftig die Angabe der Bankleitzahl und Kontonummer. E) Hinweis zum Vordruck R210 (Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung) Wegen der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ist es erforderlich, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die "Erklärung und Information zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung" unterschreibt. Sofern die Antragsaufnahme mittels eantrag erfolgt, ist die Bestätigung auf dem entsprechenden Unterschriftenblatt vorzunehmen, wenn der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zugestimmt wird. Wir bitten Sie darauf hinzuwirken, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller dieser Erklärung zustimmt und sie unterschreibt. Wird eine Unterschrift nicht geleistet, bitten wir Sie, in den Unterlagen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine Zustimmung nicht erfolgte. Rundschreiben Nr. 3/2013 Seite 5 von 6
6 F) Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu Die Vordrucke R101, R501 und R820 stehen mit den aktuellen Werten in der Auflage zur Verfügung. Die Vordrucke V015, V020, V021, V060, V061 und V062 (Auflage: 12.13) wurden ebenfalls aktualisiert und enthalten einen Hinweis auf den neuen bundeseinheitlichen V005. (Auf die Ausführungen im Abschnitt C wird verwiesen.) G) Vielen Dank Für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2013 bedanken wir uns bei Ihnen ganz herzlich. Eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit wünschen wir Ihnen und Ihren Angehörigen und für das kommende Jahr alles Gute. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag P o t t h o f f Gen.Akte /2013 Rundschreiben Nr. 3/2013 Seite 6 von 6
Rundschreiben Nr. 1/2014
Münster, 04.02.2014 Auskunft erteilt: Frau Völmeke Herr Albring Telefon: 0251 238-2073 Telefon: 0251 238-3016 E-Mail: Evelyn.Voelmeke@drv-westfalen.de E-Mail: Thomas.Albring@drv-westfalen.de Telefax: 0251
MehrRundschreiben Nr. 1/2015
Auskunft erteilt: Thema: Änderungen im Waisenrecht Frau Völmeke Auskunft erteilt: Münster, 08.06.2015 Thema: Beitragserstattung bei Versicherungsfreiheit Herr Terwey Telefon: 0251 238-2073 Telefon: 0251
MehrRundschreiben Nr. 1/2010
Münster, 16.08.2010 Auskunft erteilt: Thema: Freiwillige Versicherung/Beitragserstattung Herr Terwey Telefon: 0251 238-2456 E-Mail: Guenter.Terwey@drv-westfalen.de Auskunft erteilt: Themen mit Auslandsberührung:
MehrInformationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung
Anlage I Informationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3926) wurde die versorgungsrechtliche
MehrSEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem.
SEPA Single Euro Payments Area Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. Das ist neu im europäischen Zahlungsverkehr. Sind Ihnen auf Ihrem Kontoauszug die Begriffe IBAN und BIC aufgefallen? Sie
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 0500 0/207 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...
MehrBisher kann nur in Grundzügen erläutert werden, wie sich eine vollständige Umsetzung des vorliegenden Entwurfs auswirken wird.
VB 2, Abteilung Sozialpolitik Hannover, 10. Februar 2014 Hinweise zu den Möglichkeiten des Bezuges einer abschlagsfreien Rente mit Erreichen des 63. Lebensjahres - RV-Leistungsverbesserungsgesetz Kabinettsentwurf
MehrEINFÜHRUNG SEPA. Verfahren. Information der Stadt Verl
EINFÜHRUNG SEPA Verfahren Information der Stadt Verl Inhaltsübersicht - Fragestellungen SEPA was ist das überhaupt? Was bedeuten IBAN und BIC? Wo finde ich meine persönliche IBAN und BIC? Welche Vorteile
MehrDeutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH. Checkliste Antragstellung für Altersrente
Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Checkliste Antragstellung für Altersrente 1 Ab wann kann ich eine Altersrente beziehen? Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten der gesetzlichen
MehrIhre Zuzahlungen für das Kalenderjahr
Ihre Zuzahlungen für das Kalenderjahr die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen der Krankenversicherung können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die KKH beteiligt sich unter bestimmten
MehrDie Bank aus der Region für die Region. Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa
Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Europäische Lastschriften Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren Einzugsermächtigungslastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Abbuchungslastschriftverfahren
MehrArbeitgeberseminare. Aktuelles aus der Rentenversicherung. November/Dezember RD Chemnitz. November/Dezember 2016
Arbeitgeberseminare Aktuelles aus der Rentenversicherung 1 Die neue Flexi-Rente Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. September 2016 zur Formulierungshilfe des Entwurfes eines Gesetzes zur Flexibilisierung
MehrGesetzliche Änderungen im Zahlungsverkehr. IBAN und BIC die neue Kontonummer und Bankleitzahl. Informationen für Privatkunden
Gesetzliche Änderungen im Zahlungsverkehr IBAN und BIC die neue Kontonummer und Bankleitzahl. Informationen für Privatkunden Einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa. Die Welt wächst immer mehr zusammen.
MehrEinführung. SEPA Verfahren. Information der Stadt Kitzingen
Einführung SEPA Verfahren Information der Stadt Kitzingen Inhaltsübersicht Fragestellungen SEPA was ist das überhaupt? Was bedeuten IBAN und BIC? Wo finde ich meine persönliche IBAN und BIC? Was geschieht
MehrErwerbsminderungsrente 1
Erwerbsminderungsrente 1 I. Anspruch Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige, wenn sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und
MehrTelefon 030 865-0 Telefax 030 865-27240 Servicetelefon: 0800 100048070 drv@drv-bund.de. vvww.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Postanschrift: 10704 Berlin M Deutsche Telefon 030 865-0 Telefax 030 865-27240 Servicetelefon: 0800 100048070 drv@drv-bund.de Rentenversicherung
MehrANTRAG AUF BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE
Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Postfach 90 06 43 60446 Frankfurt ANTRAG AUF BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE Ich stelle Antrag auf Zahlung obiger Rente
MehrEuropaweit überweisen. Mit SEPA.
SEPA Europaweit überweisen. Mit SEPA. Gut vorbereitet. Seit Februar 2014 gelten im Euroraum neue Verfahren für Überweisungen und Lastschriften. Wir haben Ihnen alles Wissenswertes zu SEPA zusammengestellt.
MehrSparkasse Salzkammergut bietet Umstellservice
sparkasse bad isch informiert IBAN und BIC: Sparkasse Salzkammergut bietet Umstellservice Automatische Umwandlung von Kontonummer auf IBAN bei Daueraufträgen und bei im Netbanking hinterlegten Vorlagen
MehrVorzeitige Altersrenten Gestaltungsmöglichkeiten bei vorzeitigen Altersrenten - Praxisfälle
Vorzeitige Altersrenten Gestaltungsmöglichkeiten bei vorzeitigen Altersrenten - Praxisfälle 1 Beispiel 1 Versicherte hat zwei Rentenansprüche Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders
MehrIhre Kontonummer sieht bald ganz anders aus.
Ihre Kontonummer sieht bald ganz anders aus. SEPA: der neue Zahlungsverkehr zum 1. Februar 2014 SEPA: der neue Zahlungsverkehr zum 1. Februar 2014 Das SEPA-Verfahren (SEPA: Single Euro Payments Area =
MehrInformationen für Arbeitgeber Rundschreiben Nr. 3/2014
KVK ZusatzVersorgungsKasse, Postfach 10 41 44, 34041 Kassel An die Personalabteilungen der Mitglieder der KVK ZusatzVersorgungsKasse KVK ZusatzVersorgungsKasse Kölnische Str. 42 34117 Kassel Kundenservice
Mehr(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 50-53 Vierter Titel Wartezeiterfüllung HI1055276 50 Wartezeiten HI1055277 (1) 1 Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist
MehrAlles zur SEPA Umstellung
Europaweit gilt gemäß der EU Verordnung 260/2012 ab 01. Februar 2014 das SEPA Verfahren! Es ersetzt das bisher bekannte deutsche Lastschriftverfahren. Das neue SEPA Verfahren wird europaweit eingeführt
MehrDas Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Informationsblatt Das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen Hintergrundinformationen Die berufsständischen Versorgungswerke sind Sondersysteme zur Absicherung der Risiken Alter, Invalidität und
MehrFachliche Information 05/2014
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrS PA auch Ihr Verein ist betroffen!
S PA auch Ihr Verein ist betroffen! Herzlich willkommen zum Vereinsforum! Unser Programm für Sie Ehrenamt wichtiger Baustein unserer Gesellschaft S PA Auswirkungen für Ihren Verein Grundzüge der Vereinsbesteuerung
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2621 18. Wahlperiode 14.01.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern an Beamte Drucksache 18/2621
MehrSEPA Die Stadtverwaltung Plauen stellt um
SEPA Die Stadtverwaltung Plauen stellt um Inhalt Was ist SEPA? Was ist IBAN und BIC? Was bedeutet SEPA für die Bürger? bei Überweisungen bei Lastschriften Was bedeutet SEPA für die Stadt Plauen? Wo findet
MehrArbeitsrechtliche Anpassung der Altersgrenzen
% Abschlag. Vielmehr wird so getan, als wäre Frau Schneider bereits 60 Jahre alt. Die Rente wird demzufolge nur drei Jahre (= 36 Monate) zu früh in Anspruch genommen. Die Rente wird um 36 0,3 % = 10,8
MehrEintrittsdatum: Kostenstelle: Std.-Lohn:
ANGABEN ZUR ABRECHNUNG VON AUSHILFSTÄTIGKEIT (von OT auszufüllen) Eintrittsdatum: Kostenstelle: Std.-Lohn: Vorzulegende Unterlagen: Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung Immatrikulationsbescheinigung
MehrBei der SEPA-Basislastschrift können Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger "Verbraucher" und/oder "Nichtverbraucher" sein!
Aufgabenliste für Kunden der Volksbank Bad Münder eg zur Nutzung der SEPA-Basislastschrift (bisher Lastschrift mit Einzugsermächtigung) Neu: - SEPA Direct Debit Core - Der nachfolgende Ablauf gibt einen
MehrInformation Verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten ( Mütterrente ) Keine gesonderte Beantragung erforderlich
Bundesgeschäftsstelle Mittwoch, 5. Februar 2014 Information Verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten ( Mütterrente ) Keine gesonderte Beantragung erforderlich Wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU
MehrOberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin POSTANSCHRIFT
MehrSEPA-Lastschrift Mandat
Harzgerode Herr / Frau.. Mitglied:. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE57HZG00000348046 Mandatsreferenz:.. SEPA-Lastschrift Mandat Sehr geehrtes Mitglied, mit der Umstellung auf das SEPA-Verfahren in unserem
MehrRundschreiben Nr. 4/2014. A) Änderung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung zum 01.01.2015 und in der Krankenversicherung zum 01.03.
Auskunft erteilt: Thema: Änderung der Beitragssätze in der Pflege- und Krankenversicherung Herr Geßmann Auskunft erteilt: Thema: Alle weiteren Themen Frau Oellermann Telefon: 0251 238-2387 Telefon: 0251
MehrS(ingle) E(uro) P(ayments) A(rea)
S(ingle) E(uro) P(ayments) A(rea) Herausforderung und Chance (verbindlich ab 01.02.2014) 1 Hartwig Schlange Dipl.-Bankbetriebswirt (ADG) Bereichsleiter Firmen- und Geschäftskunden Volksbank eg Jacobsonstr.
MehrUmstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA
Sparkasse Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA Informationsveranstaltung der Handwerkskammer am 25. April 2013 Mathias Koller Leiter Produktmanagement & ebanking der Sparkasse Agenda 1. Allgemeines
MehrRente. Vor dem Antrag auf. > Rente wegen Erwerbsminderung. > Altersrente. Wissenswertes auf einen Blick.
Rente Vor dem Antrag auf > Rente wegen Erwerbsminderung > Altersrente Wissenswertes auf einen Blick. Stand: Dezember 2014 Wo kann ich den Rentenantrag stellen? Bei > Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
MehrVersicherungen für Mensch und Tier
SEPA was ist das und wie geht das? SEPA, den Begriff hast du in den vergangenen Monaten sicherlich schon oft gehört. Und ja, es betrifft auch deinen Versicherungsvertrag, jedenfalls wenn du die fälligen
MehrFragen und Antworten zur Mütterrente
Liebe Freundinnen und Freunde, lange habe ich als Bundesvorsitzende der Frauen Union dafür gekämpft, nun ist es erreicht: Die Mütterrente ist da! 9,5 Millionen Mütter und etwa 150.000 Väter bekommen mehr
Mehr5 SEPA-Lastschriftmandat: vom Kontoinhaber abweichender Schuldner 6 SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
Inhaltsverzeichnis Umdeutung der bisherigen Einzugsermächtigung: 2 Hinweis... 2 mittels Brief... 3 mittels Brief einschließlich Vorabankündigung... 4 SEPA-Lastschriftmandat 5 SEPA-Lastschriftmandat: vom
MehrDie Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld Inhalt 1. Anspruch auf Altersgeld... 2 2. Berechnung des Altersgeldes... 2 3. Zahlung des Altersgeldes...
MehrVersorgungsausgleich in der Zusatzversorgung
Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung 1 Was ist ein Versorgungsausgleich?... 2 2 Welche Rentenanwartschaften werden in den Versorgungsausgleich einbezogen?... 2 3 Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?...
MehrVorzeitig in Rente. Keine Frage offen. von Detlef Pohl. 1. Auflage 2008
Vorzeitig in Rente Keine Frage offen von Detlef Pohl 1. Auflage 2008 Vorzeitig in Rente Pohl schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware Freiburg 2008 Verlag C.H.
MehrDurchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart
RE RENTE Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart gehen etwas früher in Rente Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal gehen etwas früher in Rente
MehrBetriebskrankenkasse Schwarzwald-Baar-Heuberg Postfach 11 24 78635 Trossingen
Betriebs-/Beitrags Konto-Nr. Hinweis: Die Beantwortung der Fragen ist zur Prüfung des Erstattungsanspruchs erforderlich ( 28 o SGV IV; 98 SGB X); der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber können getrennt Erstattungsanträge
MehrAufnahmeantrag. Ich/Wir beantrage(n) mein/unser Kind im Hortjahr... in den Hort Mullewapp aufzunehmen.
Aufnahmeantrag Ich/Wir beantrage(n) mein/unser Kind im Hortjahr... in den Hort Mullewapp aufzunehmen. Mein/unser Kind besucht ab August 201... die... Klasse der Drei-Freunde-Grundschule Scholen. Name/Vorname
MehrRV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente
MehrZahlungsverkehr nur noch mit IBAN und BIC
Zahlungsverkehr in Europa SEPA kommt: ab Februar 2014 Zahlungsverkehr nur noch mit IBAN und BIC SEPA für Privatkunden Ab 1. Februar 2014 werden bargeldlose Euro-Zahlungen in der SEPA-Region schneller,
MehrS-Sparkasse Amberg-Sulzbach. Amberg-Sulzbach. SEPA für Vereine. 23.08.2013 Seite 1
S-Sparkasse S-Sparkasse Amberg-Sulzbach Amberg-Sulzbach SEPA für Vereine 23.08.2013 Seite 1 SEPA (Single European Payments Area) Der Geltungsbereich der SEPA-Migrationsverordnung umfasst derzeit insgesamt
MehrRundschreiben Nr. 1/2013
Auskunft erteilt: Auskunft erteilt: Münster, 03.06.2013 Thema: Alle weiteren Themen: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungseinrichtungen; aktuelle Rechtsprechung
Mehrdie Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, die Altersrente an Frauen und die Altersrente an langjährig Versicherte
Lebensarbeitszeit Normen 236 ff. SGB VI Kurzinfo Mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) vom 27.09.1996 wurde die Anhebung der Altersgrenzen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
Mehr1. Beitragszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, und
TK Lexikon Arbeitsrecht Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte 23 Berechnung der Renten HI1013621 (1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn 1. die Steigerungszahl, 2. der Rentenartfaktor
Mehr// Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten
// Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten Stand: September 2015 Die Zahl der Erwerbstätigen im Rentenalter hat sich in Deutschland zwischen 2001 und 2013 auf etwa 896.000 verdoppelt.
MehrMerkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung Stand Mai 2012 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Merkblatt über die
MehrHinweise zur Erhebung von Versorgungszuschlägen bei Abordnungen, Zuweisungen und Beurlaubungen ohne Dienstbezüge. 1. Allgemeines
Hinweise zur Erhebung von Versorgungszuschlägen bei Abordnungen, Zuweisungen und Beurlaubungen ohne Dienstbezüge 1. Allgemeines Zeiten, in denen Beamtinnen und Beamte durch Beurlaubungen vom Dienst beim
MehrAltersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg -
Altersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg - Altersrenten Überblick Rentenanspruch Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten Altersteilzeit Hinzuverdienst + Flexi -Rente Hinweise
MehrTrennung der Systeme - taugliches Mittel zur Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers öffentlicher Dienst?
Trennung der Systeme - taugliches Mittel zur Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers öffentlicher Dienst? DGB-Fachtagung Dienstrechtsreform für Beamtinnen und Beamte Anforderungen an ein modernes
MehrSEPA Einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum
IKK-INFORMATIV SEPA Einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum WICHTIGE INFORMATIONEN AUF EINEN BLICK Vorwort Bereits im Jahr 2000 legte die Europäische Union (EU) mit der Lissabon-Agenda den Grundstein
MehrFachbereich Beamtenversorgung (BVK) Welche Jahrgänge sind davon betroffen?
Fachbereich Beamtenversorgung (BVK) Merkblatt Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (1. DRModG) für den Bereich der Beamtenversorgung Der Hessische Landtag hat das Erste Gesetz zur
MehrInformationen zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum
Informationen zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum Was ist SEPA? Europa wächst immer weiter zusammen. Aus diesem Grund gibt es seit 2008 einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum in Europa, kurz
MehrGrundlagen Rentenrecht
Folie 1 ERi-Schulung 25.09.2014 Grundlagen Rentenrecht Gemeinsam. Ziele. Erreichen. Folie 2 Wer bekommt eine gesetzliche Rente? Der versicherte Personenkreis: 1 Nr. 1 SGB VI: Pflichtversicherung kraft
MehrSEPA aktuell. 1. Februar 2014: Nur noch 1 Jahr, um Ihr Unternehmen SEPA-fit zu machen! Die SEPA-Überweisung
Nr. 03 München 01/2013 SEPA aktuell 1. Februar 2014: Nur noch 1 Jahr, um Ihr Unternehmen SEPA-fit zu machen! Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihrem Unternehmen bleibt jetzt noch gut ein Jahr,
MehrRundschreiben Nr. 27/2011
Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen. Rudolf-Hilferding-Platz 1. 28195 Bremen Verteiler: alle Dienststellen mit Schulen - Auskunft erteilen, Dr. Wiebke Wietschel,
MehrTop 7 Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Städte und Gemeinden sowie der Versicherungsämter
22. Jahresstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter vom 24. bis 26. September 2014 in Kiel Top 7 Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Städte und Gemeinden sowie
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! 1 Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum Single Euro Payments Area - SEPA Informationen für Firmenkunden der Volksbank Alzey-Worms 2 Allgemeines zu S PA S PA Ziele Der S PA-Raum Der
MehrRaiffeisenbank Aiglsbach eg
Raiffeisenbank Aiglsbach eg SEPA im Überblick 1. Februar 2014: Der Countdown läuft Starten Sie jetzt mit der Umstellung Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der EU werden zum 1. Februar 2014 die nationalen Zahlungsverfahren
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
Pet 1-18-06-2013-008480 Versorgung der Beamten Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.09.2015 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
MehrAufgaben Was ist zu tun? Erledigt Ja/Nein
Checkliste für Vereine Fit für SEPA (Single Euro Payments Area) Damit Ihr Verein fit für SEPA wird, haben wir für Sie eine Check- und Arbeitsliste entwickelt. Für Fragen steht Ihnen Ihre Volksbank Kur-
MehrRente mit 63. Rechtsanwalt Gerhard Noll / Folie 0
Rente mit 63 Folie 0 EU-Recht Gesetzgeber Deutscher Bundestag oder die Landtage Ministerien nach Ermächtigung durch den Gesetzgeber Gewerkschaft und Arbeitgeber oder -verband Betriebsrat und Betriebsleitung
MehrInformationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK)
Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) (Derzeit nur gültig für Beamtinnen und Beamte, die nicht unter das lehrende Personal an Hochschulen fallen.) LAK bei der 42-Stunden-Woche
MehrAntrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
An R+V BKK 65215 Wiesbaden Hinweis Die Beantwortung der Fragen ist zur Prüfung des Erstattungsanspruchs erforderlich ( 28o SGB IV; 98 SGB X); Arbeitnehmer und der Arbeitgeber können getrennt Erstattungsanträge
MehrSEPA Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehr. SEPA Auswirkungen für den Bürger
SEPA Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehr Ein Wort aber eine große Auswirkung. Auch wir als Kommune sind davon betroffen. Zahlreiche Vorarbeiten laufen bereits in Zusammenarbeit mit unserem Rechenzentrum
MehrIKK Krankengeld plus Ihr Wahltarif zum Krankengeld
ikk-classic.de IKK Krankengeld plus Ihr Wahltarif zum Krankengeld Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Tarifbestimmungen IKK Krankengeld plus Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sowie
Mehr44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit
TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesbeamtengesetz 44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit 44 Dienstunfähigkeit HI2118746 HI2118747 (1) 1 Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den
MehrHerzlich Willkommen! Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa. Info-Abend für Vereine Vorgehensweise in der Praxis
Herzlich Willkommen! Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Info-Abend für Vereine Vorgehensweise in der Praxis 1 Stand: Juni 2013 Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area
MehrLeitfaden zu Starmoney 9.0
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Wir machen den Weg frei. Leitfaden zu Starmoney 9.0 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt
MehrFamilienspezifische Leistungen der Rentenversicherung
Familienspezifische Leistungen der Rentenversicherung Dr. Reinhold Thiede Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar am 3. und 4. Juli
MehrEinheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Informationen für unsere Firmenkunden
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Informationen für unsere Firmenkunden Übersicht 1. Allgemeiner Überblick 2. IBAN und BIC 3. Zahlungsverkehrsverfahren 4. Europäische
MehrStand: Kabinettsbeschluss vom 29.11.2006 -
Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung () Stand: Kabinettsbeschluss vom 29.11.2006
MehrSEPA Single Euro Payments Area. Informationen für Vereine
SEPA Single Euro Payments Area Informationen für Vereine Agenda 1. Basis-Informationen 2. IBAN und BIC 3. SEPA-Überweisung 4. SEPA Basis Lastschrift 5. Zusammenfassung Seite 2 Basis-Informationen SEPA
MehrErfahren Sie mehr über SEPA und den Ablauf der Umstellung bei euroshell. Copyright of INSERT COMPANY NAME HERE
Erfahren Sie mehr über SEPA und den Ablauf der Umstellung bei euroshell. Was bedeutet SEPA? SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, zu Deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser
MehrSEPA Checkliste für Firmenkunden
SEPA Checkliste für Firmenkunden A) Checkliste allgemein: Geben Sie auf Ihren Rechnungen / Formularen / Briefbögen zusätzlich IBAN und BIC bei Ihrer Bankverbindung an (Ihre IBAN und BIC finden Sie auf
MehrBundesministerium der Finanzen Berlin, 18. Dezember 2002
Bundesministerium der Finanzen Berlin, 18. Dezember 2002 IV B 4 - S 2293-54/02 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) Oberste Finanzbehörden der Länder Bundesamt für Finanzen nachrichtlich: - Bundesfinanzakademie
MehrFachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 41 SGB II Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum
Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 41 SGB II Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.07.2016
MehrDie häufigsten Fragen
Die häufigsten Fragen SEPA Zahlungsverkehr ohne Grenzen Seit Anfang 2008 werden nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail!
MehrVersorgungswerk der Steuerberater in Hessen
Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen Wer erhält Kinderbetreuungszeit
Mehr1. Eigene Geschäftsbriefe um SEPA-Angaben zu IBAN und BIC ergänzen (s. S. 2, Ziffer II, 3). Nur online unter www.glaeubiger-id.bundesbank.
Checkliste und Kurzanleitung zur Umstellung auf SEPA und SEPA-Lastschrift 1. Eigene Geschäftsbriefe um SEPA-Angaben zu IBAN und BIC ergänzen (s. S. 2, Ziffer II, 3). 2. Gläubiger-Identifikationsnummer
MehrAusfüllhilfe. zum Depoteröffnungsantrag für Privatkunden für den FondssparPlan Top Select VL
Ausfüllhilfe zum Depoteröffnungsantrag für Privatkunden für den FondssparPlan Top Select VL Allgemeine Hinweise Das Eröffnungsformular muss der Fondsdepot Bank (FodB) im Original vorliegen. - Postanschrift:
MehrMerkblatt 76-77 HBeamtVG
Regierungspräsidium Kassel Merkblatt 76-77 HBeamtVG Allgemeine Information zum Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld Das vorliegende Merkblatt enthält Informationen über die Zahlung von Altersgeld und
MehrSEPA der aktuelle Status: Vier Fragen an Sabine Münster, Leiterin Banking bei comdirect
Die EU wächst immer weiter zusammen auch beim Zahlungsverkehr. In wenigen Monaten wird die Single Euro Payment Area (SEPA) eingeführt. Sabine Münster, Leiterin Banking bei comdirect, erklärt, was sich
MehrARBEITGEBER- GRUPPENVERSICHERUNGSVERTRAG
ARBEITGEBER- GRUPPENVERSICHERUNGSVERTRAG Gruppenversicherungsnummer: Zwischen der und der - nachstehend "Arbeitgeber" genannt -, R+V Krankenversicherung AG Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden - nachstehend
MehrSchnuppermitgliedschaft Segelfliegen AUSBILDUNGSVERTRAG. Zwischen dem. Flugsportverein Gießen e.v. nachstehend Luftfahrerschule genannt -
Flugsportverein ießen e.v. Flugsportverein Gießen e.v. Postfach 110 343 35348 Gießen T +49 641 52 026 I www.fsv-giessen.de E mail@fsv-giessen.de Schnuppermitgliedschaft Segelfliegen AUSBILDUNGSVERTRAG
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrDrittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Bundesrat Drucksache 350/10 BRFuss 18.06.10 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Der Deutsche Bundestag hat
MehrAntrag auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung
Antrag auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung Guten Tag, beiliegend erhalten Sie Ihren Antrag auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe. Voraussetzungen und Inhalt Wir
MehrPersonalfragebogen Minijob- (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen)
Personalfragebogen Minijob- (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen) Firma: Persönliche Angaben Familienname ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz PLZ,
MehrDas ist NEU in Ihrem ALF-BanCo Homebanking Version 5.20
Neuerungen in allen ALF-BanCo Versionen Formulare: Auswahl in allen Zahlungs- und Lastschriftformularen SEPA (IBAN/BIC) oder Classic (Kontonummer/BLZ) Umrechnung: In allen Einzelaufträgen gibt es jetzt
Mehr