Raiffeisenbank Aiglsbach eg
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- Ruth Siegel
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1 Raiffeisenbank Aiglsbach eg SEPA im Überblick 1. Februar 2014: Der Countdown läuft Starten Sie jetzt mit der Umstellung Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der EU werden zum 1. Februar 2014 die nationalen Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften eingestellt. Unternehmen, Vereine, öffentliche Verwaltungen müssen dann auf die neuen SEPA-Zahlverfahren umgestellt haben. Seit Anfang 2008 werden mit SEPA nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einheitlich und einfach. SEPA Zahlverfahren lösen nationale Verfahren ab Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der EU lösen die SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften mit Nutzung der internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und der internationalen Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) am 1. Februar 2014 die heutigen nationalen Verfahren mit Kontonummer und Bankleitzahl ab. Übergangszeit In einer Übergangszeit bis 1. Februar 2016 können Privatkunden Zahlungen noch mit Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen. Danach gelten nur noch Zahlungen mit IBAN und BIC. Firmenkunden müssen bereits ab 1. Februar 2014 die neuen SEPA Zahlverfahren anwenden. Zudem soll die Angabe des BIC in mehreren Schritten bis 2016 entfallen. Seite 1 von 7
2 Einheitliche Verfahren für Europa ab 2014 Die Schaffung des Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes. Ein Schritt war die Euro-Bargeldeinführung Nun werden die nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften mit Kontonummer und Bankleitzahl auf Grund gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union zum 1. Februar 2014 durch die SEPA-Zahlverfahren unter Nutzung von IBAN und BIC abgelöst. Europa wird bis 2016 zum Binnenmarkt. In einer Übergangszeit bis 1. Februar 2016 können Privatkunden (Verbraucher) Zahlungen noch mit Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen. Firmenkunden (Nicht-Verbraucher) müssen jedoch bereits ab 1. Februar 2014 die neuen SEPA-Zahlverfahren verwenden. Euro-Überweisung Die Euro-Überweisung baut auf der 2003 eingeführten EU-Standard-Überweisung auf. Bankverbindungen sowohl des Konto-Inhabers als auch des Empfängers werden anhand von IBAN und BIC identifiziert. Das SEPA-Überweisungs-Verfahren ist Ende Januar 2008 gestartet. Als Kunde Ihrer Raiffeisenbank Aiglsbach eg können Sie die Euro-Überweisung auch im Inland nutzen. Euro-Lastschriften Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen- Lastschrift) können Unternehmen seit 2009 Gelder von Konten innerhalb des Euro- Währungsraumes einziehen lassen. Die Verfahren ähneln dem der deutschen Einzugs-Ermächtigung und dem des Abbuchungs-Auftrags. Grundlage sind Lastschriftmandate. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten ebenfalls IBAN und BIC. Jeder Lastschrift-Einreicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer. Kartenzahlung im Binnenmarkt Ihre Bankkarten können Sie mit SEPA im EU-Binnenmarkt an noch mehr Akzeptanz-Stellen einsetzen als bisher. Das so genannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Kartensysteme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und die genossenschaftlichen Kreditkarten (MasterCard und Visa) sind fit für SEPA. Die deutschen girocard-systeme ("electronic cash" sowie das Deutsche Geldautomaten-System) erfüllen diese Anforderungen. Seite 2 von 7
3 Viele Möglichkeiten Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei uns. Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen. Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst. Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen. Optimieren Sie Ihre Liquiditäts-Steuerung im europäischen Ausland. Nutzen Sie die Einsparpotenziale. Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungs-Anwendungen auf unsere kompetente Unterstützung. Der Binnenmarkt Durch SEPA entsteht eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft. Die Staaten der Europäischen Union (EU), die drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Monaco und die Schweiz nehmen teil. Die Schweizer Banken setzen in Zusammenhang mit SEPA sukzessive entsprechende europäische rechtliche Regelungen um und werden ebenfalls teilnehmen. Wann Sie die Euro-Überweisung nutzen können Mit der Euro-Überweisung können Sie einfach und einheitlich Überweisungen in Euro von Ihrem Konto innerhalb Deutschlands, aber auch in die anderen EU-/ EWR-Staaten und in die Schweiz durchführen. Aufbau der Euro-Überweisung Die Euro-Überweisung ist im Aufbau einer Überweisung innerhalb Deutschlands sehr ähnlich. Sie orientiert sich an der EU-Standard-Überweisung, die Anfang 2008 von der Euro-Überweisung ersetzt wurde. Sie können sie parallel zu den heutigen Inlands-Überweisungen auch innerhalb Deutschlands verwenden. Die Euro-Überweisung steht Ihnen auch im Online-Banking und innerhalb Ihrer Banking-Software zur Verfügung. Konto-Inhaber tragen die Entgelte bei ihrem Kredit-Institut, der Empfänger die übrigen. Bitte machen Sie immer folgende Angaben Name und Vorname oder Firmenname des Empfängers IBAN des Empfängers und BIC seines Kreditinstituts Zu überweisender Betrag in Euro Optional: Angabe eines Verwendungszweckes Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug) Weitere Informationen gibt Ihnen Ihr Berater gerne. Seite 3 von 7
4 Wann Sie die Euro-Überweisung nicht verwenden können Für alle Zahlungen, die in Länder außerhalb der EU, des EWR und nicht in die Schweiz gehen, deren Überweisungs-Betrag nicht in Euro angegeben wird, bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden, für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen, verwenden Sie bitte den Zahlungsauftrag im Außenwirtschafts-Verkehr (Formular Z1). Ab Juli 2013 ist die Meldung nur noch elektronisch möglich. Zu Fragen des Meldewesens wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bundesbank. Weitere Informationen gibt Ihnen Ihr Berater gerne. Meldepflicht bei Zahlungen von mehr als Euro Bitte beachten Sie die weiterhin bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschafts-Verordnung (AWV) bei Zahlungen von mehr als Euro. Nutzen Sie dazu die "Anlage Z4 zur AWV". Weitere Informationen gibt Ihnen Ihr Berater gerne. SEPA-Lastschriftverfahren SEPA-Basis-Lastschrift im Überblick Ähnlich wie bei der bisherigen Einzugs-Ermächtigung können Sie Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen. Bekommen Sie eine Zahlung, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat und ziehen sie mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung immer mit IBAN und BIC an. Jeder Lastschrift-Einreicher benötigt außerdem eine eindeutige Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer. Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken nehmen teil Die SEPA-Basis-Lastschrift können Sie nutzen, wenn die Bank Ihres Zahlungspartners diese ebenfalls unterstützt. Sprechen Sie Ihren Zahlungspartner und im Zweifel auch seine Bank hierauf an. Ihre Raiffeisenbank Wildenberg eg und alle Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland nehmen seit November 2009 am neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teil. Widerspruchsfrist Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die Frist wird ab dem Tag der Belastungs-Buchung (Fälligkeits-Termin) gerechnet. Innerhalb dieser Frist können Sie ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen. Seite 4 von 7
5 SEPA-Firmen-Lastschrift: Für Unternehmen entwickelt Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten und kann daher nicht von Privatkunden genutzt werden. Das neue Verfahren ähnelt dem des heutigen Abbuchungs-Auftrags. Sie können Zahlungen veranlassen. Steht Ihnen eine Zahlung zu, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat. Von Konten im SEPA-Raum ziehen Sie sie dann mit der SEPA-Firmen-Lastschrift ein. Voraussetzungen für die Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift Sie sind Firmenkunde Zahlung in Euro innerhalb des Binnenmarkts Angabe der Bankverbindung mit IBAN und BIC Um Lastschriften einzureichen: eine Gläubiger-Identifikationsnummer Um per SEPA-Firmen-Lastschrift zu zahlen: SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat erteilen und die Bank darüber informieren Beteiligte Banken müssen das neue SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren unterstützen Ihre Raiffeisenbank Wildenberg eg und alle Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen das SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren. Keine Rückgabe möglich Ein wichtiger Vorteil der SEPA-Firmen-Lastschrift: Sie kann nicht zurückgegeben werden und hat damit eine frühe Gültigkeit. Zahlende müssen vor der ersten Zahlung ein SEPA-Firmen-Lastschrift- Mandat erteilen und ihre Bank darüber informieren. Solange der Bank das Mandat vorliegt und es nicht widerrufen wird, gelten alle folgenden Zahlungen als autorisiert und können nicht widerrufen werden. Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie ihn an. SEPA-Lastschriftmandat und SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Für die beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren gibt es zwei unterschiedliche Lastschriftmandate. Jeder, der einen Betrag per Lastschrift zahlen möchte, muss zuvor ein entsprechendes Lastschriftmandat unterschreiben. Die Unterschrift legitimiert die Lastschrift gegenüber der Bank. Oft sind diese Mandate Bestandteil eines Vertrags, zum Beispiel einer Telefon-Rechnung. Angaben im Mandatstext Jedes Lastschriftmandat hat einen vorgegebenen Mandatstext. Dieser enthält folgende Erklärungen: Der Konto-Inhaber ermächtigt den Zahlungs-Empfänger, Zahlungen von seinem Konto mittels einer SEPA-Basis-Lastschrift oder einer SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen. Der Konto-Inhaber weist seine Bank an, die gezogenen Lastschriften einzulösen. Seite 5 von 7
6 Angaben zu den Zahlungspartnern Name des Empfängers Gläubiger-Identifikationsnummer des Empfängers Angabe, ob es eine einmalige oder eine wiederkehrende Zahlung ist Name des Zahlungspflichtigen Name der Bank des Zahlungspflichtigen IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Nutzung "alter" Lastschriftmandate Die "Mandats-Migration" von bestehenden Lastschriftmandaten ist für Einzugs-Ermächtigungen seit dem 9. Juli 2012 möglich. Einzugsermächtigungs-Verfahren Zahlungsempfänger können bereits vorliegende Einzugs-Ermächtigungen auch nach dem 9. Juli 2012 für Lastschrift-Einzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Hierfür wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Kunden mit einem Girokonto zum 9. Juli 2012 angepasst. Dadurch wird die Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wesentlich einfacher. Zahlungsempfänger müssen von ihren Kunden keine neuen SEPA-Lastschriftmandate mehr einholen, und Zahlungspflichtige müssen kein neues Lastschrift-Mandat unterschreiben. Zahlungsempfänger entscheidet Über den Wechsel vom Einzugsermächtigungs-Verfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren entscheidet der Zahlungsempfänger. Vor dem ersten Lastschrifteinzug im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren müssen die Zahlungsempfänger die Zahlungspflichtigen informieren. Folgende Daten müssen sie diesen mitteilen: Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer (CI), Angabe der jeweiligen Mandats-Referenznummer. Diese neuen Kennungen identifizieren einen Lastschriftvertrag eindeutig. Abbuchungsauftrags-Verfahren Das Abbuchungsauftrags-Verfahren wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union voraussichtlich im Februar 2014 eingestellt. Im Gegensatz zu Einzugs-Ermächtigungen können Abbuchungsaufträge nicht in Lastschriftmandate für ein anderes SEPA-Lastschriftverfahren überführt werden. Deshalb müssen sich Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger auf die Nutzung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens einigen. Seite 6 von 7
7 Individuelle Kennung für Zahlungs-Empfänger Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger- Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben. Bei der Bundesbank beantragen Anhand der individuellen Kennung des Gläubigers und der Referenz-Nummer des Lastschriftmandats kann geprüft werden, ob die Belastung eines Kontos in Ordnung ist. Sie beantragen die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank. Seite 7 von 7
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