Die Geschäftsführung Münster. Leistungsabteilung Rundschreiben 3/2005

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1 Landesversicherungsanst alt LVA WESTFALEN Die Geschäftsführung Münster Leistungsabteilung Auskunft erteilt: Herr Hansmann, Tel. 0251/ Rundschreiben 3/2005 An die Versicherungsämter Stadt- und Gemeindeverwaltungen LVA-Versichertenältesten Auskunfts- und Beratungsdienst der Rentenversicherung Einzugsstellen, -prüfdienst Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern landw. Kreisverbände, Landwirtschaftsverband im Bereich der LVA Westfalen nachrichtlich an Landesverbände der Innungs- und Betriebskrankenkassen Neuauflage des Vordrucks "Ärztliche Ermittlungen" Neuer Vordruck V105 "(Ergänzungs-)Fragebogen für weitere Beitrags- und Beschäftigungszeiten" Neuauflage der Vordrucke für Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten (V800, V810 und V820, neu hinzugekommen: V805) Bezug von Arbeitslosengeld II bitte im Rentenantrag angeben Ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner in unserem Grundsatzreferat Neufassung der Vordrucktabelle "Rentenanträge"

2 Sehr geehrte Damen und Herren, der Vordruck "Ärztliche Ermittlungen" wurde, wie schon in unserem Rundschreiben 2/2005 angekündigt, ergänzt. Bitte verwenden Sie nur noch die Neuauflage In Ergänzung zum "Antrag auf Kontenklärung" (V100) steht ab sofort auch der "(Ergänzungs-)Fragebogen für weitere Beitrags- und Beschäftigungszeiten" (V105) zur Verfügung. Der "Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten" (V800) wurde neu konzipiert, da die bisherige Fassung an mehreren Stellen die Möglichkeit verschiedener Fallvarianten vorsieht (bei mehreren Kindern bzw. Elternteilen). Zur Vermeidung der regelmäßigen Beantwortung von Fragen zu besonderen Fallgestaltungen und der damit verbundenen Missverständnisse wurde der Vordruck auf Regelfälle abgestellt (Antragstellung und Erziehung durch leibliche Mutter). Sofern die Erziehung der Kinder nicht durchgehend durch die Antrag stellende Mutter erfolgte (z. B. aufgrund Erziehung durch den Vater, teilweise Erziehung durch leibliche Elternteile bei Stief- oder Pflegekindern, Unterbrechung der Erziehung bei Heimunterbringung o. Ä.) füllen Sie bitte auch den neuen Zusatzfragebogen "Angaben zur Kindererziehung" (V805) aus. Die "Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (V810) wurden entsprechend überarbeitet. Zur Vermeidung der Doppelanrechnung von Erziehungszeiten, insbesondere bei Stiefoder Pflegekindern, wurde zudem die "Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit/Berücksichtigungszeit bei gemeinsamer Erziehung" (V820) überarbeitet. Zukünftig soll zur besseren Differenzierung bei mehreren Kindern für jedes Kind eine Erklärung abgegeben werden. Zum Thema "Arbeitslosengeld II": Wird diese Leistung bezogen, machen Sie hierzu bitte unbedingt konkrete Angaben (einschließlich Aktenzeichen und Anschrift der zahlenden Stelle) im Rentenantrag. Mit diesem Rundschreiben erhalten Sie auch die aktuelle Fassung des Mitarbeiterverzeichnisses unseres Grundsatzreferats sowie der Vordrucktabelle "Rentenanträge". Falls Sie unser Rundschreiben auf elektronischem Weg erhalten, ist auch eine PDF- Version der neuen/geänderten Vordrucke beigefügt. Sollten Sie unsere Rundschreiben noch "per Post" erhalten, sind einige Exemplare in Papierform beigefügt. Anlagen neue/geänderte Vordrucke (ggf. als PDF-Datei) Mitarbeiterverzeichnis unseres Grundsatzreferats Vordrucktabelle "Rentenanträge" Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gen.-Akte R o b e r z /05

3 Grundsatzreferat der Leistungsabteilung I - Organisationsplan - Stand: I. Mitarbeiterverzeichnis Referatsleiter: Peter Kamprad Tel. 0251/ Vertreter: Dr. Frank Gollub Tel. 0251/ : Thomas Rogowski Tel. 0251/ Leiter der Gruppe - - Horst Michel Tel. 0251/ Birgitta Gräb Tel. 0251/ Bruno Hansmann Tel. 0251/ (Sonderaufgaben) : Dr. Frank Gollub Tel. 0251/ Leiter der Gruppe - - Rainer Schulte Tel. 0251/ Günter Terwey Tel. 0251/ : Gottfried Meinersmann Tel. 0251/ Leiter der Gruppe - - Christa Rölver Tel. 0251/ : Thorsten Diepenbrock Tel. 0251/ Leiter der Gruppe - - Albert Kallweit Tel. 0251/ Dieter Runde Tel. 0251/ NN : Peter Clauß Tel. 0251/ Leiter der Gruppe - - Elke Kellmann Tel. 0251/ Sandra Oellermann Tel. 0251/ Clemens Geßmann Tel. 0251/ Per FA ist das Grundsatzreferat zu erreichen unter der Nummer 0251/ Die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch per zu erreichen; dazu bitte zwischen Vorname und Nachname einen Punkt setzen und hinter dem einfügen.

4 II. Arbeitsaufteilung nach Rechtsgebieten 1. Sozialgesetzbücher Rechtsgebiet SGB I Aufgaben des SGB - Allgemeines über Sozialleistungen - Aufklärung, Beratung, Auskunft, Antragstellung 30 Gewöhnlicher Aufenthalt (ohne 33 a) Allgemeine Grundsätze 33 a Altersabhängige Rechte und Pflichten 35, 36 a Sozialgeheimnis / Datenschutz (ohne 36 a) Grundsätze des Leistungsrechts Grundsätze des Leistungsrechts Sonderrechtsnachfolge, Vererbung 60-62, Mitwirkung des Leistungsberechtigten 70 Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht

5 Rechtsgebiet SGB II - 8 Erwerbsfähigkeit SGB IV Geltungsbereich und Umfang der Versicherung - Einstrahlung / Ausstrahlung Beschäftigung und selbständige Tätigkeit - Geringfügigkeit (ohne 17 a) Arbeitsentgelt und sonstige Einkommen - Bezugsgrößen - 17 a Umrechnung von ausländischem Einkommen 18 a, 18 h Ausländisches Einkommen 18 a (ohne ausländisches Einkommen) - 18 e Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes Beiträge - Fälligkeit - Säumniszuschlag - Verjährung - Beanstandung und Erstattung 76 Einziehung und Veränderung von Ansprüchen 95 ff. Sozialversicherungsausweis 112 Allgemeines über Bußgeldvorschriften

6 Rechtsgebiet 114 Übergangsregelung (Einkommensanrechnung) 115a Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht SGB VI - 1-4, 229, 229 a, 281 c Versicherungspflicht kraft Gesetzes für Beschäftigte, selbständig Tätige (Handwerker) und sonstige Versicherte, Versicherungspflicht auf Antrag 5-6, 230, 231, 231 a Versicherungsfreiheit - Befreiung von der Versicherungspflicht 7, 232, 269, Freiwillige Versicherung - Höherversicherung 8, , 233, 233 a, a, 281 Nachversicherung - Personenkreis, Durchführung und Beitragsrecht bei Nachversicherung 33-42, 236, 236 a, 237, 237 a, 302 Rentenarten u. Renten wegen Alters, Anspruch auf Regelaltersrente in Sonderfällen 34, 96 a, 228 a Abs. 2 u. 3 Hinzuverdienst 43-45, 103, 104, 240, 241, 242, 302 b Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, absichtliche Minderung, Minderung bei einer Straftat 46-49, 105, 105 a, 242 a, 303, 303 a, 304 Rente wegen Todes, Tötung eines Angehörigen 50-53, 243 b, a, 305 Wartezeiterfüllung

7 Rechtsgebiet 54-57, b Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten 58, 252, 252 a, 253, 254 Anrechnungszeiten, pauschale Anrechnungszeit 59, 253 a Zurechnungszeit 62 Schadensersatz bei rentenrechtlichen Zeiten 63-87, 254 b b, 255 e c, a, 307, 308 Rentenhöhe und Rentenanpassung 88, 88 a, 310, 310a, 310c Berechnung und Sonderfälle 310b Neufeststellung von Renten (AAÜG) 89-96, 98, 266, 267, 302 a, , 313 a (ohne 97, ohne 96 a) Zusammentreffen von Renten und Einkommen 97 i. V. m. 18 a - 18 e SGB IV, 314 u. 314 a SGB VI Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes , 115, 117, 268 Beginn, Änderung u. Ende von Renten Beginn und Abschluss des Verfahrens 102, 314 b Befristung und Tod, Übergangsrecht 106, 255 c, 269 a, 315 Beitragszuschuss zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung

8 Rechtsgebiet 107, 269 b Rentenabfindung bei Wiederheirat 108 Zusatzleistungen 109, 109 a Rentenauskunft, Grundsicherung (SGB II) Leistungen an Berechtigte im Ausland 116 Besonderheiten bei Rehabilitation 118 Abs. 1-2 a, 119, 120, 272a Auszahlung und Anpassung 118 Abs. 3-5 Rückforderung von Geldleistungen 120 a c, 120 d Rentensplitting unter Ehegatten und Lebenspartnern Berechnungsgrundsätze , 273, 274 c und d saufteilung, Ausgleichsverfahren, der Träger, Grundsatzaufgaben, Auskunftsstellen, Erweitertes Direktorium, Datenstelle, VDR Datenschutz , 275 a, 275 b, 275 c, 276, 276 a - b, b, 279 f, 279 g, 287 Beiträge - Beitragssätze, -bemessungsgrenze, -bemessungsgrundlage, beitragspflichtige Einnahmen, Sonderregelungen bei Altersteilzeitbeschäftigten a, 177, 276 c, 279 c e Beitragstragung - Beitragszahlung

9 Rechtsgebiet 187, 187 a, 187 b, 225, 281 a und b Versorgungsausgleich, Zahlung von Beiträgen , 195, 196, 320, 321 Meldepflicht - Auskunfts- und Mitteilungspflichten - Bußgeldvorschriften, Ordnungswidrigkeiten 194 Vorausbescheinigung Wirksamkeit der Beitragszahlung 203, c u. 286 e Ergänzung u. Wiederherstellung von Versicherungsunterlagen - Kontoklärung - Versicherungskarten - Glaubhaftmachung der Beitragszahlung , Nachzahlung von Beiträgen nach Sondervorschriften 210 (nicht bei Beitragserstattungen ins Ausland), 211, 286 d Beitragserstattung, bei Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge 210 Beitragserstattungen ins Ausland 212, 212 a und b Beitragsüberwachung, Prüfung der Beitragszahlung 228 a Abs. 1 Beiträge (Ost) 243, 243 a W-Renten an geschiedene Ehegatten, Erziehungsrenten bei Ehescheidungen vor dem im Beitrittsgebiet 250, 251 Ersatzzeiten

10 Rechtsgebiet 270 Kinderzuschuss 270 b - 272, Leistungen an Berechtigte im Ausland Leistungen für Kindererziehung 300, 306, 307 a - c, 309 Grundsätze 315 a, 319 a / b Auffüllbetrag, Rentenzuschlag, Übergangszuschlag 315 b Rente aus freiwilligen Beiträgen SGB - 1 Anwendungsbereich 2 Örtliche 3-7 Amtshilfe 8-19 Verfahrensgrundsätze Verfahrensgrundsätze - Beweismittel - Zeugenvernehmung - Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides Statt - Anhörung - Akteneinsicht - Fristen, Termine, Wiedereinsetzung - Beglaubigung Zustandekommen des Verwaltungsaktes Bestandskraft des Verwaltungsaktes

11 Rechtsgebiet 52 Unterbrechung der Verjährung Rechtsbehelfsverfahren Kosten, Zustellung und Vollstreckung Schutz der Sozialdaten Zusammenarbeit im Allgemeinen und der Leistungsträger untereinander a Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten , 120 Abs. 2 u. 3 Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander , 120 Abs. 1 Ansprüche gegen Dritte

12 2. Sonstige Rechtsgebiete Rechtsgebiet AAÜG (einschl. ZVsG) AltEinkG AtG Art. 2 RÜG DÜVO/DEÜV DPSVA (Formulargestaltung) FRG / FANG KVdR / PVdR LPartG Proberentenberechnungen (vgl. Bvfg. Nr. 38/2000) SGG Überstaatliches Recht - VO (EWG) usw. VAHRG Versorgungsausgleich (einschl. VAÜG) WGSVG / ZRBG 2. SED-UnrechtsbereinigungsG (einschl. BerRehaG) Zwischenstaatliches Recht

13 LVA Westfalen Stand: März 2005 A. Versichertenrente Rentenanträge: Vordrucktabelle wird beantragt mit Vordruck R 100 Leistungsarten (Ziff. 1 des Vordrucks R 100) R 210 Anlage Erwerbsminderung *) Ärztl. Ermittl.; fehlende Unterlagen und ggf. ergänzt um die Vordrucke: R 250 **) **) R 220 Entgelt- Netto- Anlage (voraus) entgelt- Erzieh.- beschein. beschein. rente R 230***) Anlage vorz. AR (nur bei Weiterarbeit) R 240 Anlage vorz. AR - Vertr.- Schutz - Rentenbeginn R 660 Anlage Eink.- angaben 1. Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung ( 43, 240 SGB VI) 2. Erziehungsrente wegen Erziehung eines Kindes nach dem Tod des früheren Ehegatten od. bei einem verw. Ehegatten nach Durchführung des Rentensplittings ( 47 SGB VI) 3. Regelaltersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres ( 35 SGB VI) 4. Altersrente für langjährig Versicherte wegen Vollendung des 63. Lebensjahres ( 36, 236 SGB VI) 5. Altersrente wegen Vollendung des 60. Lebensjahres für schwerbehinderte Menschen ( 37, 236 a SGB VI) 6. Altersrente wegen Vollendung des 60. Lebensjahres für Versicherte, die berufsunfähig oder erwerbsunfähig sind ( 37, 236a SGB VI) 7. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ( 237 SGB VI) (Bei Altersteilzeit bitte auch Vordruck aushändigen) 8. Altersrente für Frauen wegen Vollendung des 60. Lebensjahres, wenn sie nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben ( 237 a SGB VI) nur bei Altersteilzeitarbeit (ab Jahrgang 1941) ab Jahrgang 1941) (falls vor dem oder nach dem geboren (falls vor dem geboren) Soll auch ein Zuschuss zur freiwilligen oder zur privaten Krankenversicherung beantragt werden, verwenden Sie bitte zusätzlich den Vordruck R 820. Wenn das Versicherungskonto noch nicht vollständig geklärt ist, werden ggf. noch folgende Vordrucke benötigt: V100 (Antrag auf Kontenklärung), V800 (Kindererziehungs-/berücksichtigungszeiten), V410 (Anrechnungszeiten), V400 (Ersatzzeiten), V700 (Zeiten im Beitrittsgebiet), V710 (Zusatzfragebogen FRG), für Spätaussiedler V711, für Zeiten in Rumänien V712, für Zeiten in Polen V722. R 810 Meldung zur KVdR *) Hinweis zum Vordruck 3-024: Bitte immer verwenden, wenn Rente wegen Erwerbsminderung oder vorzeitige Altersrente wegen BU/EU beantragt ist (auch bei Antragsaufnahme per Online). Wenn kein Gutachtenauftrag erteilt wird, weil ein Ausschlussgrund nach Ziff. e - k des Vordrucks vorliegt: Bitte geben Sie der/dem Versicherten den Vordruck mit Anlage - Ärztlicher Befundbericht zur Vorlage beim behandelnden Arzt und vermerken Sie dies auf dem Vordruck Falls erforderlich - ggf. bitte auf Vordruck unten vermerken - geben Sie der/dem Versicherten bitte auch - zur Vorlage beim Arbeitgeber - 2 Exemplare des Vordrucks Arbeitsplatzbeschreibung. **) Hinweis zu den Vordrucken R 250 und 3-026: Bei Bedarf sollten diese Vordrucke der/dem Versicherten (zur Vorlage beim Arbeitgeber) oder dem Arbeitgeber direkt übergeben/zugeleitet werden mit dem Begleitvordruck (darin Vorgabe der Zeiten, für die Angaben benötigt werden). ***) Vordruck R 230 wird nur benötigt, wenn Weiterarbeit über den Rentenbeginn hinaus geplant ist. B. Verkürzter Antrag auf Versichertenrente, wenn bereits eine Versichertenrente gezahlt wird (Entfällt, wenn bereits eine Altersrente gezahlt wird.)

14 wird beantragt mit Vordruck R 110 Leistungsarten (Ziff. 1 des Vordrucks R 110) 1. Rente wegen voller Erwerbsminderung ( 43 Abs. 2 SGB VI) 2. Erziehungsrente wegen Erziehung eines Kindes nach dem Tod des früheren Ehegatten oder bei einem verw. Ehegatten nach Durchführung des Rentensplittings ( 47 SGB VI) 3. Regelaltersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres ( 35 SGB VI) 4. Altersrente für langjährig Versicherte wegen Vollendung des 63. Lebensjahres ( 36, 236 SGB VI) 5. Altersrente wegen Vollendung des 60. Lebensjahres für schwerbehinderte Menschen ( 37, 236a SGB VI) 6. Altersrente wegen Vollendung des 60. Lebensjahres für Versicherte, die berufsunfähig oder erwerbsunfähig sind ( 37, 236a SGB VI) 7. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ( 237 SGB VI) (Bei Altersteilzeit bitte auch Vordruck aushändigen) R 210 Anlage Erwerbsminderung 3-024*) Ärztl. Ermittl.; fehl. Unterlagen R 250 **) Entgelt- (voraus) beschein. und ggf. ergänzt um die Vordrucke: **) R 220 R230***) Netto- Anlage Anlage entgelt- Erzieh.- vorz. AR beschein. rente (nur bei Weiterarbeit) R 240 Anlage vorz. AR Vertr.- schutz, Rentenbe ginn R 660 Anlage Eink.- angabe n Ärztlich er Befundbericht (ab Jahrgang 1941) (ab Jahrgang 1941) nur bei Altersteilzeitar beit (falls vor dem oder nach dem geboren) 8. Altersrente für Frauen wegen Vollendung des 60. Lebensjahres, wenn sie nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben ( 237 a SGB VI) (falls vor dem geboren) Wenn das Versicherungskonto noch nicht vollständig geklärt ist, werden ggf. noch folgende Vordrucke benötigt: V800 (Kindererziehungs-/berücksichtigungszeiten), V410 (Anrechnungszeiten), V400 (Ersatzzeiten). *) Hinweis zum Vordruck 3-024: Bitte immer verwenden, wenn Rente wegen Erwerbsminderung oder vorzeitige Altersrente wegen BU/EU beantragt ist (auch bei Antragsaufnahme per Online). Wenn kein Gutachtenauftrag erteilt wird, weil ein Ausschlussgrund nach Ziff. e - k des Vordrucks vorliegt: Bitte geben Sie der/dem Versicherten den Vordruck mit Anlage - Ärztlicher Befundbericht zur Vorlage beim behandelnden Arzt und vermerken Sie dies auf dem Vordruck Falls erforderlich - ggf. bitte auf Vordruck unten vermerken - geben Sie der/dem Versicherten bitte auch - zur Vorlage beim Arbeitgeber 2 Exemplare des Vordrucks Arbeitsplatzbeschreibung. **) Hinweis zu den Vordrucken R 250 und 3-026: Bei Bedarf sollten diese Vordrucke der/dem Versicherten (zur Vorlage beim Arbeitgeber) oder dem Arbeitgeber direkt übergeben/zugeleitet werden mit dem Begleitvordruck (darin Vorgabe der Zeiten, für die Angaben benötigt werden). ***) Vordruck R 230 wird nur benötigt, wenn Weiterarbeit über den Rentenbeginn hinaus geplant ist. C. Antrag auf Zahlung der bisherigen Altersrente als Vollrente oder Teilrente wird mit Vordruck R 130 beantragt und ggf. ergänzt um die Vordrucke R 250 Entgeltvorausbescheinigung R 230 Anlage zum Antrag auf vorzeitige Altersrente

15 D. Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung/Berufs-/Erwerbsunfähigkeit wird mit Vordruck R 120 beantragt. E. Hinterbliebenenrente (ohne Waisen) wird beantragt mit Vordruck R 500 Leistungsarten (Ziff. 1 Vordruck R 500) R 210 Anlage Erwerbsmi nderung R 610 Antrag auf Waisenrente und ggf. ergänzt um die Vordrucke: R 660 **) R 810 Anlage Meldung zur Einkommensan KVdR gaben R 630 Anlage Scheidungsrente 1. Witwen-/Witwerrente *) ( 46 SGB VI) E r h ö h t e Witwen-/Witwerrente ( 46 SGB VI) a) wegen Vollendung des 45. Lebensjahres b) wegen Kindererziehung/-versorgung c) wegen Erwerbsminderung 2. Rente an die frühere Ehefrau bzw. an den früheren Ehemann - nur bei Eheauflösung vor dem ( 243 SGB VI) E r h ö h t e Rente an den früheren Ehegatten ( 243 SGB VI) a) wegen Vollendung des 45. Lebensjahres b) wegen Kindererziehung/-versorgung c) wegen Erwerbsminderung Soll auch ein Zuschuss zur freiwilligen oder zur privaten Krankenversicherung beantragt werden, verwenden Sie bitte zusätzlich den Vordruck R 820. Wenn das Versicherungskonto noch nicht vollständig geklärt ist, werden ggf. noch folgende Vordrucke benötigt: V100 (Antrag auf Kontenklärung), V800 (Kindererziehungs-/berücksichtigungszeiten), V410 (Anrechnungszeiten), V400 (Ersatzzeiten), V700 (Zeiten im Beitrittsgebiet), V710 (Zusatzfragebogen FRG), für Spätaussiedler V711, für Zeiten in Rumänien V712, für Zeiten in Polen V722. *) Handelt es sich um einen Antrag auf Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten/Lebenspartner, verwenden Sie bitte zusätzlich den Vordruck R 620. **) Hinweis zum Vordruck R 660 Wenn Kinder vorhanden sind, für die keine Waisenrente beantragt wird,, weil sie nicht Kinder der/des Verstorbenen sind: Füllen Sie bitte zusätzlich den Vordruck R 650 zur Ermittlung des erhöhten Einkommensfreibetrages aus. Aus dem Vordruck R 660 ergibt sich, ob bzw., welche weiteren Zusatzvordrucke benötigt werden. Diese weiteren Vordrucke R 665, R 666, R 670, R 675, R 680, R 681 und/oder R 682, die sich an den Arbeitgeber bzw. die Zahlstelle richten, füllen Sie bitte unbedingt bis einschließlich Ziffer 3 aus. F. Waisenrente (Leistungsarten siehe Ziffer 1 des Vordrucks R 500) Füllen Sie bitte zunächst den Vordruck R 500 Antrag auf Hinterbliebenenrente aus. Auch wenn gleichzeitig eine Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente für weitere Waisen beantragt wird, genügt insgesamt ein Exemplar des Vordrucks R 500.

16 Zusätzlich Anlage Waisenrentenantrag - Vordruck R und ggf. ergänzt um die Vordrucke: Für mehrere minderjährige Waisen genügt ein Vordruck. Bei volljährigen Waisen wird dagegen für jede Waise ein eigener Vordruck R 610 benötigt! R 660 *) Anl. Einkommensangabe R 810 **) Meldung zur KVdR Leistungsarten: 1. Halbwaisenrente ( 48 SGB VI) a) bei Waisen bis 18 Jahre b) bei Waisen über 18 Jahre 2. Vollwaisenrente ( 48 SGB VI) a) bei -Waisen bis 18 Jahre b) bei Waisen über 18 Jahre Soll auch ein Zuschuss zur freiwilligen oder zur privaten Krankenversicherung beantragt werden, verwenden Sie bitte zusätzlich den Vordruck R 820. Wenn das Versicherungskonto noch nicht vollständig geklärt ist, werden ggf. noch folgende Vordrucke benötigt: V100 (Antrag auf Kontenklärung), V800 (Kindererziehungs-/berücksichtigungszeiten), V410 (Anrechnungszeiten), V400 (Ersatzzeiten), V700 (Zeiten im Beitrittsgebiet), V710 (Zusatzfragebogen FRG), für Spätaussiedler V711, für Zeiten in Rumänien V712, für Zeiten in Polen V722. *) Hinweis zum Vordruck R 660 Aus dem Vordruck ergibt sich, ob bzw. welche weiteren Zusatzvordrucke zur Einkommensermittlung benötigt werden. Diese weiteren Vordrucke R 665, R 666, R 670, R 675, R 680, R 681 und/oder R 682, die sich an den Arbeitgeber bzw. an die Zahlstelle richten, füllen Sie bitte unbedingt bis einschließlich Ziffer 3 aus. **) Hinweis zum Vordruck R 810 Bitte für jede Waise eine eigene Meldung zur KVdR ausfüllen. Dies gilt auch dann, wenn zusätzlich für jede Waise mit Vordruck R 820 ein Zuschuss zur freiwilligen oder zur privaten Krankenversicherung beantragt wird.

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