Verstehen Sie Ihre Renteninformation?

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1 Verstehen Sie Ihre Renteninformation? Wir kümmern uns um das nötige Stück finanzielle Sicherheit: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Renteninformation richtig lesen.

2 Die Renteninformation ist Ihre Planungshilfe für die Zukunft. Wer Sie richtig liest und versteht, kann seine Altersvorsorge realistisch einschätzen. Aus der Renteninformation ersehen Sie, warum die Rentenversicherungsträger dazu raten, die Rentenlücke mit einer privaten Altersvorsorge zu schließen. Wie sieht es mit meiner Rente aus? Ihre jährliche Renteninformation Sie werden von der Deutschen Rentenversicherung über den Stand Ihrer zukünftigen Rentenansprüche informiert. Sie erhalten diese jährlich, wenn Sie das 27. Lebensjahr vollendet haben und über mindestens 5 Beitragsjahre auf Ihrem Rentenkonto verfügen. Ab dem 55. Lebensjahr erfolgt die Information nur noch alle 3 Jahre. Ihr Versicherungsverlauf Zusammen mit der ersten Renteninformation erhalten Sie Ihren Versicherungsverlauf. Hier können Sie prüfen, ob tatsächlich alle Zeiten Ihrer Erwerbstätigkeit bei der Rentenversicherung erfasst sind. Jeder eingetragene Monat erhöht Ihren Rentenanspruch. Ihre Renteninformation und Ihren Versicherungsverlauf können Sie jederzeit beim Rentenversicherungsträger anfordern. Sie können mögliche Fehlzeiten nachtragen lassen. Dazu benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer. Online-Anforderung über: Ursachen für Rentenminderung Die Rentenanpassung In der Renteninformation wird Ihnen auch Ihre Rente gezeigt, die sich bei einer Rentenerhöhung von 1 bzw. 2 Prozent ergibt. Bis einschließlich Geburtsjahrgang 1951 ist nur die 1 Prozent-Berechnung aufgeführt. Beachten Sie dabei jedoch, dass eine Erhöhung von 2 Prozent in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. Das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz Schul- und Hochschulzeiten wirken sich nicht mehr rentensteigernd aus (nur bei Rentenbeginn vor 2009). Sie sollten diese Zeiten aber unbedingt im Versicherungsverlauf festhalten: Denn sie zählen zu den insgesamt 35 Jahren dazu, die Voraussetzung dafür sind, dass Sie die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten. Die Rente mit 67 Wenn Sie die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren beziehen wollen, müssen Sie für jeden Monat Ihres vorzeitigen Rentenbezugs einen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. Bei bis zu 4 Jahren können sich Abschlag plus die fehlenden Beitragsjahre auf eine Kürzung von ca. 22 Prozent summieren. Der Kaufkraftverlust Was sind 100 Euro noch wert, wenn Sie Ihr Rentenalter erreicht haben? Die genaue Antwort kann heute keiner geben, aber sicher ist, dass die Inflationsrate zu einem Kaufkraftverlust führen wird. Die Erwerbsminderung In Ihrer Renteninformation steht der Betrag, der Ihnen zusteht, wenn Sie tatsächlich vollständig erwerbsgemindert sind. Können Sie täglich weniger als 6, aber noch mehr als 3 Stunden arbeiten, ist das nicht der Fall. Die Hinterbliebenenleistungen Beispielsweise die Witwen-/Witwerrente entspricht 55 Prozent der Erwerbsminderungsrente, wird aber nicht extra aufgeführt. Wichtig zu wissen: Eigenes Einkommen wird angerechnet. Keine pauschale Höherbewertung der niedrigen Entgelte Die ersten 3 Berufsjahre werden heute nur noch dann höherbewertet, wenn Sie eine Berufsausbildung nachweisen können.

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4 Renteninformation und Versicherungsverlauf: Das sollten Sie unbedingt wissen Ist Ihr Versicherungsverlauf vollständig? Ohne Nachweis keine Rente: Prüfen Sie, ob Ihr Ver - sicher ungsverlauf vollständig ist. Dies kann bei häufigen Arbeit geberwechseln und Unterbrechungen in der Erwerbstätigkeit der Fall sein. Häufig fehlen auch Kindererziehungs- oder Schul- und Hochschulzeiten. Rentenerhöhend wirkt sich aus, wenn im Versiche - r ungsverlauf Ihre Ausbildung als berufliche Ausbildung und nicht als Pflichtbeitrag erscheint. Unser Rat: Weisen Sie fehlende Zeiten mit Originalen und beglaubigten Kopien nach. Auskunfts- und Beratungsstellen beglaubigen kostenlos. Der Blick in die Vergangenheit lohnt sich für die Zukunft. Wann liegt die volle Erwerbsminderung vor? Die volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie eine Tätigkeit weniger als 3 Stunden ausüben können. Wenn Sie weniger als 6, aber mehr als 3 Stunden arbeiten können, gelten Sie nur als teilweise Erwerbsgeminderter und erhalten die halbe Rente. Sind Sie vor dem geboren und können täglich keine 6 Stunden mehr arbeiten, bekommen Sie auch bei Berufsunfähigkeit die halbe Erwerbsminderungsrente. Prüfen Sie, ob Sie auch mit dem halben Betrag auskommen. Ohne zusätzliche Vorsorge sind Sie für den Fall der Fälle nicht ausreichend abgesichert. Wie wirkt sich das Rentenalter aus? Haben Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht, würden Sie den gezeigten Betrag erhalten. Dieser entspricht dem Rentenalter von heute 67. Diese Berechnung gilt für alle Versicherten ab dem Geburtsjahr 1964, für die Jahrgänge 1947 bis 1963 erfolgt eine stufenweise Anhebung. Die Beträge in älteren Renteninformationen können niedriger ausfallen. Wird Ihre Rente durch die Rentenanpassung höher? Die Renteninformation zeigt Ihnen Beträge, die sich aus der angenommenen jährlichen Rentenerhöhung von 1 bzw. 2 Prozent ergeben können. Heute gehen wir aber davon aus, dass die Erhöhungen nicht so hoch aus - fallen oder wie 2005 bis 2007 ganz ausgesetzt werden. Die letzten Jahre zeigen: Eine Rentenanpassung erfolgt nicht automatisch. Müssen Sie noch Abgaben auf Ihre Rente abführen? Ja. Von Ihren Rentenzahlungen gehen Beiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab. Die gesetzliche Rente ist einkommensteuerpflichtig. Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, hat auf seine Rente einen steuerpflichtigen Anteil von 50 Prozent. Für Renten beginne bis 2020 erhöht sich dieser jährlich um 2, danach um 1 Prozentpunkt. Ab 2040 ist die Rente in voller Höhe einkommensteuerpflichtig.

5 Die finanzielle Zukunft richtig gestalten Stichwort: Versorgungslücke? Wir helfen Ihnen dabei, die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung zu verstehen. Wir zeigen Ihnen auf den folgenden Seiten, wie Sie die Zahlen richtig lesen und wo sich Beitragszeiten verstecken können. Heute weiß jeder Die Renten sind in der Zukunft leider nicht mehr sicher. Das soll uns aber nicht entmutigen, sondern dazu anregen, uns jetzt und nicht morgen mit unserer gesetzlichen Rente und der Wichtigkeit einer privaten Altersvorsorge zu beschäftigen. Wer soll das bezahlen? So viele Erwerbstätige finanzieren einen Rentner Quelle: Statistisches Bundesamt, 2012

6 Königlicher Schutz für die Abenteuer im Leben. Weil ihm der Schutz der Menschen besonders am Herzen lag, gründete König Max I. vor mehr als 200 Jahren eine Versicherung. Dieser königliche Schutzauftrag und die damit verbundene besondere Fürsorge sind für uns bis heute Überzeugung und Verpflichtung. An erster Stelle steht immer das Wohlergehen unserer Kunden. Ihre Wünsche, Ziele und Bedürfnisse sind unser wichtigstes Anliegen. Wie gut sich Menschen bei einem Unternehmen mit dieser Haltung aufgehoben fühlen, sieht man an unserem Erfolg: Die Versicherungskammer Bayern ist Marktführer in Bayern und der Pfalz und erfreut sich seit Jahren stetigen Wachstums. Wir beraten Sie gerne. Versicherungskammer Bayern Maximilianstraße München ; 11/18

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