Wirtschaft Schweiz. Alterung und Altlasten fordern Kantone unterschiedlich
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- Hedwig Schräder
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1 Alterung und Altlasten fordern Kantone unterschiedlich Chief Investment Office WM 14. Juni 2016 Elias Hafner, CFA, economist, Veronica Weisser, analyst, Ein sinkender Anteil der Erwerbsbevölkerung und signifikant höhere Gesundheitsausgaben werden die Finanzen der Kantone und Gemeinden auf lange Sicht belasten. Je älter die lokale Bevölkerung und je eingeschränkter der finanzielle Spielraum bei Staat und Privathaushalten sind, desto grösser sind die Herausforderungen. In der Westschweiz limitiert eine junge Bevölkerung die künftigen Mehrbelastungen und die Zentralschweizer Kantone verfügen über ein grösseres finanzielles Polster. Für das Tessin und den Jura zeichnen sich in den kommenden 30 Jahren die grössten alterungsbedingten Herausforderungen ab. Quelle: Dreamstime Deutlich besser präsentieren sich die Aussichten in Zug, Schwyz und Zürich. Ohne Anpassung der Kostenverteilungen drohen aber auch hier beträchtliche Neuschulden. Es drängen sich Reformen zur Entlastung der Kantons- und Gemeindefinanzen auf. Schon in 30 Jahren wird die Schweizer Bevölkerung älter sein, als die als überaltert geltenden Bergtäler heute. Denn die Schweiz steht an einem demografischen Wendepunkt (siehe Abb. 1): In den kommenden 50 Jahren wird der Anteil der Erwerbsbevölkerung an der Gesamtbevölkerung nicht wieder so hoch sein wie in den vergangenen 25 Jahren. Der sinkende Anteil der hauptfinanzierenden Altersschicht und der gleichzeitige starke Anstieg der Kosten im Sozial- und Gesundheitswesen wecken bei den öffentlichen Haushalten insbesondere bei den Kantonen und Gemeinden Handlungsbedarf. Herausforderungen regional unterschiedlich Zwar kann sich keine Region der Alterung und der damit einhergehenden finanziellen Mehrbelastung entziehen, doch bestehen aufgrund lokaler Gegebenheiten deutliche Unterschiede. Wie gross die alterungsbedingten Herausforderungen in den einzelnen Schweizer Kantonen sind, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: einerseits von der aktuellen Altersstruktur und ihrer künftigen Entwicklung (Demografische Entwicklung), anderseits vom Finanzpolster der jeweiligen Kantone für die kommenden Jahrzehnte (Finanzieller Spielraum). In der folgenden Analyse zeigen wir, dass für das Tessin und den Jura die nächsten drei Jahrzehnte besonders anspruchsvoll werden. Die Aussichten für den Grossraum Zürich präsentieren sich relativ gesehen deutlich besser. Abb. 1: Demografischer Wendepunkt Anteil der Bevölkerung im Erwerbsalter an der Gesamtbevölkerung 65% 60% 55% 50% Quelle: BFS (Bevölkerungsentwicklung der Kantone der Schweiz : Referenzszenario), UBS Dieser Bericht wurde durch UBS Switzerland AG erstellt. Bitte beachten Sie die wichtigen rechtlichen Informationen am Ende der Publikation.
2 Demografische Entwicklung Mit der Alterung der Schweizer Bevölkerung schrumpft der Anteil der Personen im Erwerbsalter (Personen zwischen 20 und 64 Jahren) an der Gesamtbevölkerung. Der Anstieg des Altersquotienten (Verhältnis der über 65-Jährigen zu den 20- bis 64-Jährigen) von heute 29 Prozent auf 48 Prozent im Jahr 2045 wird folglich zu Mindereinnahmen und Mehrbelastungen führen. Je älter die Bevölkerung eines Kantons beziehungsweise je stärker sie altert, desto deutlicher wird dieser Effekt sein. Zudem steigen die Gesundheits- und Pflegekosten pro Kopf mit zunehmendem Alter einer Person überproportional stark an. Aktuell betragen diese durchschnittlich rund CHF jährlich für einen 40-Jährigen, bereits CHF für einen 65-Jährigen, CHF für einen 80-Jährigen und CHF für einen 100-Jährigen (siehe Abb. 2). Steigt der Anteil der Hochbetagten an der Bevölkerung, werden diese Kosten signifikant zunehmen. Dies wird sich deutlich in den lokalen öffentlichen Haushalten widerspiegeln, da die Gemeinden und vor allem die Kantone den Grossteil dieser Kosten tragen. Steigender Altersquotient Um das "Alter" eines Kantons zu bestimmen, berücksichtigen wir die Entwicklung des Altersquotienten über die nächsten 30 Jahre (siehe Abb. 3). Aktuell ist Freiburg mit einem Altersquotienten von 24 Prozent der jüngste Kanton, das Tessin mit 37 Prozent der älteste wird Genf mit 40 Prozent der jüngste Kanton sein und Uri mit 70 Prozent der älteste. Ein Grossteil der Kantone, die heute zu den ältesten gehören, wird auch in 30 Jahren zu diese Gruppe zählen (siehe Abb. 3; rechter, oberer Quadrant). Dasselbe gilt für viele junge Kantone (linker, unterer Quadrant). Es gibt aber auch deutliche Verschiebungen: So dürfte sich Basel-Stadt von einem der ältesten Kantone zu einem der jüngsten wandeln, Obwalden hingegen von einem jungen zu einem der ältesten Kantone. Höhere Gesundheitskosten Der Anteil der Hochbetagten an der Erwerbsbevölkerung und die Entwicklung dieses Anteils über die Zeit stellen ein Mass für den zukünftigen Anstieg der Gesundheitskosten dar. Heute ist der Anteil der Hochbetagten mit über 11 Prozent in Basel-Stadt am höchsten. Die relative Verjüngung des Stadtkantons gegenüber dem Schweizer Mittel wird auch mit einem weniger starken Anstieg der Gesundheitskosten einhergehen. Die grössten Herausforderungen aufgrund hoher Gesundheitskosten zeichnen sich für das Tessin sowie die Zentralschweizer Kantone Uri und Nidwalden ab. Abb. 2: Gesundheitskosten steigen exponentiell an Gesundheitskosten pro Kopf (in CHF 1000) und nach Alter, J 10J 20J 30J 40J 50J 60J 70J 80J 90J 100J Quelle: Abb. 3: Zentren bleiben jünger Altersquotient (Verhältnis der über 65-Jährigen zu den 20- bis 64-Jährigen) 2015 und 2045, nach Kanton 70% 2045 UR OW 65% TI NW GR 60% TG 50% AG ZG 45% 40% AI SZ 55% FR SG VS SO LU CH GL AR JU SH BE NE VD ZH GE BS % 25% BL 30% 35% 40% Quelle: BFS (Bevölkerungsentwicklung der Kantone der Schweiz : Referenzszenario), UBS Abb. 4: Alterung fordert Gotthardkantone am stärksten Relative Einschätzung* der demografischen Entwicklung auf die Kantons- und Gemeindefinanzen Junge Westschweiz Der sinkende Anteil der finanzierenden Altersgruppe bei gleichzeitig steigendem Kostendruck wird zu finanziellen Ungleichgewichten in den Kantonen und Gemeinden führen. In den Gotthardkantonen Uri und Tessin sowie in Nidwalden und Jura dürfte das Missverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben tendenziell stärker ansteigen. Deutlich besser präsentiert sich die Situation in den Westschweizer Kantonen Genf, Waadt und Freiburg sowie in Zürich. Dies gründet hauptsächlich in einer aktuell jüngeren Bevölkerung sowie einer Fortsetzung der strukturell höheren Zuwanderung in diesen Kantonen. Quelle: UBS. *Die relative Einschätzung wurde aufgrund eines kantonalen Vergleichs von mehreren Variablen erstellt (Details siehe Tabelle S. 5). Je stärker negativ die Einschätzung, desto tendenziell höher die künftigen Herausforderungen. 2
3 Finanzieller Spielraum Je besser die heutige finanzielle Situation eines Kantons, desto mehr Spielraum hat er, um die künftigen Mehrbelastungen zu schultern. Dabei berücksichtigen wir neben der finanziellen Situation der Kantone und Gemeinden auch jene der Privathaushalte. Abb. 5: Stadtkantone höher verschuldet Bruttoschulden (Kanton und Gemeinden) in CHF pro Kopf, Privathaushalte Auch die finanzielle Situation der Privathaushalte ist entscheidend. Mit steigenden privaten Ersparnissen sinkt die Wahrscheinlichkeit einer künftigen Abhängigkeit vom Staat. Einerseits werden dabei die Spar- und Anlageguthaben bei Banken und die Reinvermögen berücksichtigt. So weist in den Kantonen Schwyz, Zug und Uri jeder zweite Steuerpflichtige ein Reinvermögen von mehr als CHF aus. In Neuenburg, Jura und Freiburg ist es nur jeder Vierte, in Solothurn gar jeder Fünfte. Anderseits ist ein beträchtlicher Teil des Vermögens von Schweizer Privathaushalten in der beruflichen Vorsorge gebunden. Auf kantonaler Ebene bestehen keine aggregierten Erhebungen der Pensionskassenvermögen. Eine längerfristige Betrachtung der Einkommen sowie der Arbeitslosen- und Sozialhilfequoten dient jedoch als Indikation für die kantonalen Vorsorgevermögen. Weiter werden auch die Unterschiede in den Lebenshaltungskosten berücksichtigt, die wesentlich durch die Wohnkosten sowie die Krankenkassenprämien getrieben sind. Teuer ist das Leben in Genf, Zug, Zürich und Basel-Stadt. In den Kantonen Jura, Glarus und Uri hingegen lebt es sich deutlich günstiger GE BS TI NE JU ZH BE VD VS BL GR LU NW SG SH SO AR TG ZG FR GL OW UR AG SZ AI Quelle: EFV, UBS Abb. 6: Mehr Vermögende in der Ost- und Zentralschweiz Einkommen pro Steuerpflichtigem (in CHF, 2012) und Anteil der Steuerpflichtigen mit Reinvermögen über CHF (2012) Steuerpflichtige mit Vermögen > CHF 100'000 Staat Unter den Kantonen bestehen grosse Unterschiede bezüglich der Verschuldung. So schlagen in Genf auf Kantons- und Gemeindeebene pro Kopf Bruttoschulden von rund CHF zu Buche; in Appenzell Innerrhoden sind es weniger als CHF Bei der Beurteilung der aktuellen finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte werden auch die Nettoschulden sowie Schätzungen zu den Schuldenquoten berücksichtigt. Auch wiesen Ende 2014 rund die Hälfte der kantonalen Pensionskassen eine Unterdeckung auf, was eine ausserbilanzielle Verpflichtung (das heisst eine Schuld) der Kantone darstellt. Schliesslich beschreibt die steuerliche Ausschöpfung, wie stark die Privatwirtschaft und die privaten Haushalte bereits heute mit Abgaben belastet werden. Steuererhöhungen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren, dürften bei einer tieferen aktuellen Ausschöpfung besser zu verkraften sein. Während in Schwyz und Zug gut 10 Prozent des Ressourcenpotenzials ausgeschöpft sind, sind es in Genf, Jura, Waadt, Neuenburg, Bern und Basel-Stadt schon heute mehr als 30 Prozent. 55% 50% 45% GR UR 40% 35% SG GL SH BE 30% VS 25% JU AR OW TG AG SO 15% 60'000 80'000 ZG ZH VD LU CH BS TI BL NE FR 20% SZ NW AI GE 100' '000 Einkommen pro Steuerpflichtigem Quelle: ESTV, UBS Abb. 7: Grösseres finanzielles Polster in der Deutschschweiz Relative Einschätzung* des finanziellen Spielraums bei Kantonen und Gemeinden sowie Privathaushalten Zentralschweiz mit guten Finanzen Finanziell am besten gestellt sind die Zentralschweizer Kantone Zug, Schwyz, Nidwalden und Appenzell Innerrhoden. Sie weisen jeweils die solidesten Staatsfinanzen sowie auch das grösste Finanzpolster bei den Privathaushalten auf. Generell besteht eine sehr hohe Korrelation zwischen der finanziellen Situation der öffentlichen und der privaten Haushalte. Eine deutlich höhere Hypothek für die kommenden Jahrzehnte stellen die Finanzen in der Westschweiz dar, insbesondere in Genf, Neuenburg und Jura. Aber auch in Basel-Stadt und im Tessin wird die aktuelle finanzielle Situation in Zukunft eine Herausforderung darstellen. Quelle: UBS. *Die relative Einschätzung wurde aufgrund eines kantonalen Vergleichs von mehreren Variablen erstellt (Details siehe Tabelle S. 5). Je stärker negativ die Einschätzung, desto tendenziell höher die künftigen Herausforderungen. 3
4 Peripherie mit grössten Herausforderungen Die untenstehende Karte zeigt die Kombination der zwei beschriebenen Faktoren. Die Kantone Tessin und Jura weisen sowohl bezüglich der demografischen Entwicklung als auch beim aktuell bestehenden finanziellen Spielraum Werte auf, die deutlich unter dem Durchschnitt der Schweizer Kantone liegen. Hier dürften die alterungsbedingten Herausforderungen in den kommenden drei Jahrzehnten am grössten werden. Überdurchschnittlich hohe Herausforderungen zeichnen sich für die beiden Basel, Solothurn und Bern ab. Der Hauptstadtkanton weist eine relativ alte Bevölkerung sowie auch einen unterdurchschnittlichen finanziellen Spielraum beim Staat und den Privathaushalten auf. In Genf und Neuenburg ist zwar der finanzielle Spielraum am stärksten eingeschränkt, eine weniger stark alternde Bevölkerung kompensiert aber zumindest teilweise dafür. In die Kategorie der Kantone mit erhöhten Herausforderungen gehören auch Wallis, Uri und Schaffhausen. Die übrigen Ostschweizer Kantone und die Zentralschweizer Kantone Luzern, Obwalden und Nidwalden stehen dank einem höheren finanziellen Spielraum besser da. Die Waadt profitiert von einer der landesweit jüngsten Bevölkerungen. Zug mit weniger Sorgen Zu den Kantonen mit deutlich besseren Aussichten gehört Freiburg. Er weist den tiefsten Anteil von Hochbetagten aller Kantone auf und die finanzielle Situation ist weniger angespannt als in der übrigen Westschweiz. Die Kantone, die gemäss unserer Analyse am besten dastehen, sind jedoch im Grossraum Zürich zu finden. Während der Aargau in beiden Faktoren überdurchschnittlich abschneidet, punktet Schwyz vor allem mit guten Finanzen und Zürich mit einer vorteilhaften demografischen Entwicklung, ohne jeweils beim anderen Faktor abzufallen. In Zug, dem Kanton mit den besten Aussichten, treffen solide Staatsfinanzen und hohe Privatvermögen auf eine relativ moderate Alterung. Abb. 8: Grossraum Zürich mit besseren Aussichten Zweidimensionale Einschätzung der alterungsbedingten Herausforderungen bis 2045 Quelle: UBS 4
5 aber nicht sorglos Die kantonale Betrachtung kaschiert die teils ausgeprägten regionalen Unterschiede innerhalb einzelner, insbesondere grosser, Kantone. Anderseits ist die Analyse eine relative Betrachtung. Zwar dürften Kantone mit guten Noten künftig weniger stark zusätzlich belastet werden und/oder einen höheren finanziellen Spielraum besitzen, um Mehrbelastungen zu tragen. Dies sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass alle Kantone mit deutlichen Zusatzkosten zu kämpfen haben werden. Auch Zug wird bei einer Verdoppelung des Anteils der Personen über 80 Jahre bis 2045 mit erheblichen Mehrkosten konfrontiert sein. Für die drei Staatsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) schätzen wir, dass die impliziten Verpflichtungen des demografisch bedingten Anstiegs der Gesundheits- und Pflegeausgaben 100 Prozent des heutigen Bruttoinlandsprodukts betragen.1 Diese dürften sich in den kommenden Jahrzehnten in explizite Schulden wandeln, insbesondere auf den unteren zwei Staatsebenen. Gemäss dem Eidgenössischen Finanzdepartment dürfte bei geltender Kostenverteilung die Schuldenquote der Kantone und ihrer Gemeinden von heute rund 20 Prozent auf knapp 60 Prozent in 2045 ansteigen (siehe Abb. 9).2 Dadurch drängen sich weitere Reformen zur Entlastung der Kantone und Gemeinden auf denn auch nach 2045 wird die Alterung voranschreiten. Abb. 9: Neue Schulden bei Kantonen und Gemeinden Schuldenquote nach Staatsebene, in Prozent des BIP Quelle: EFD2, UBS 1 Altersvorsorge und die Schweizer Generationenbilanz: Lasten in die Zukunft verschoben, Hrsg UBS (2014) 2 Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen in der Schweiz 2016, Eidgenössisches Finanzdepartement EFD (2016) Liste der Variablen Demografische Entwicklung Quelle Entwicklung des Altersquotienten ( ) Entwicklung der Hochbetagten zur Erwerbsbevölkerung ( ) Finanzieller Spielraum Quelle Unterdeckung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen Bruttoverschuldung pro Einwohner (Kantons- und Gemeindeschulden) Bruttoverschuldungsquote (Kantons- und Gemeindeschulden) Nettoverschuldung pro Einwohner (Kantons- und Gemeindeschulden) Nettoverschuldungsquote (Kantons- und Gemeindeschulden) Steuerliche Ausschöpfung Reinvermögen Spar- und Anlageguthaben bei Banken Einkommen Arbeitslosenquote Langzeitarbeitslosenquote Sozialhilfequote Wohneigentumsquote Lebenshaltungskosten Diverse Pensionskassen, EFV, EFV, EFV, EFV, EFV, UBS ESTV, UBS SNB, UBS ESTV, UBS SECO, UBS SECO, UBS BAG, Quelle: UBS 5
6 Anhang Die Anlagebeurteilungen des Chief Investment Office WM von UBS werden durch Wealth Management und Retail & Corporate oder Wealth Management Americas, Unternehmensbereiche von UBS AG (in der Schweiz durch die FINMA beaufsichtigt), eine Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen («UBS») produziert und veröffentlicht. In gewissen Ländern wird UBS AG als UBS SA bezeichnet. Dieses Material dient ausschliesslich zu Ihrer Information und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Offertenstellung zum Kauf oder Verkauf von Anlage- oder anderen spezifischen Produkten dar. Einige Dienstleistungen und Produkte unterliegen gesetzlichen Beschränkungen und können deshalb nicht unbeschränkt weltweit angeboten und / oder von allen Investoren erworben werden. 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UBS und ihre Direktoren oder Mitarbeiter könnten berechtigt sein, jederzeit Long- oder Short-Positionen in hierin erwähnten Anlageinstrumenten zu halten, in ihrer Eigenschaft als Auftraggeber oder Mandatsträger Transaktionen mit relevanten Anlageinstrumenten auszuführen oder für den Emittenten beziehungsweise eine mit diesem Emittenten wirtschaftlich oder finanziell verbundene Gesellschaft bzw. das Anlageinstrument selbst andere Dienstleistungen zu erbringen. Zudem könnten Mitglieder der Konzernleitung bei der Emittentin oder einer mit ihr verbundenen Gesellschaft als Verwaltungsräte tätig sein. Die von UBS und ihren Mitarbeitern getroffenen Anlageentscheidungen (einschliesslich der Entscheidung, Wertpapiere zu kaufen, verkaufen oder zu halten) könnten von den in den Research-Publikationen von UBS geäusserten Meinungen abweichen oder ihnen widersprechen. Bei Illiquidität des Wertpapiermarkts kann es vorkommen, dass sich gewisse Anlageprodukte nicht sofort realisieren lassen. 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Australien: Diese Mitteilung wird durch UBS AG ABN (Inhaberin der australischen «Financial Services Licence» Nr ) ausgestellt: Diese Publikation wird durch UBS AG ausgestellt und verteilt, auch wenn in vorliegendem Dokument eine gegenteilige Bestimmung enthalten ist. Die Publikation ist einzig zur Verwendung durch «Firmenkunden» gemäss der Definition in Section 761G («Wholesale Clients») des Corporations Act 2001 (Cth) («Corporations Act») bestimmt. Unter keinen Umständen darf die Publikation von UBS AG einem «Privatkunden» gemäss der Definition in Section 761G des Corporations Act zur Verfügung gestellt werden. Die Research-Services von UBS AG stehen einzig «Firmenkunden» zur Verfügung. Die Publikation enthält nur allgemeine Informationen und berücksichtigt weder die persönlichen Anlageziele noch die finanzielle oder steuerliche Situation oder besonderen Bedürfnisse einer bestimmten Person. 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Indien: Verteilt durch UBS Securities India Private Ltd. 2 / F, 2 North Avenue, Maker Maxity, Bandra Kurla Complex, Bandra (East), Mumbai (India) Telefon: SEBI-Registrationsnummern: NSE (Kapitalmarktsegment): INB , NSE (F&O-Segment): INF , BSE (Kapitalmarktsegment): INB Indonesien: Dieses Research- oder Publikationsmaterial ist nicht zum Zwecke eines öffentlichen Zeichnungsangebots gemäss indonesischem Kapitalmarktrecht und dessen Umsetzungsbestimmungen ausgelegt und erstellt. Die hierin erwähnten Wertpapiere sind und werden nicht gemäss indonesischem Kapitalmarktrecht und dessen Bestimmungen eingetragen. Israel: UBS Switzerland AG ist als ausländischer Händler eingetragen, der mit UBS Wealth Management Israel Ltd, einer 100%igen Tochtergesellschaft von UBS, zusammenarbeitet. UBS Wealth Management Israel Ltd ist zugelassener Portfolio Manager, der auch Investment Marketing betreibt und unter der Aufsicht der «Israel Securities Authority» steht. 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Luxembourg B 11142, einer lizenzierten Bank unter der gemeinsamen Aufsicht der Europäischen Zentralbank und der «Commission de Surveillance du Secteur Financier» (CSSF), der denen diese Publikation nicht zur Genehmigung vorgelegt wurde, zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt werden. Mexiko: Dieses Dokument wurde verteilt von UBS Asesores México, S.A. de C.V., einem Unternehmen, das weder der UBS Grupo Financiero S.A. de C.V. noch einer anderen mexikanischen Finanzgruppe angehört. Die Verbindlichkeiten dieses Unternehmens werden nicht von Dritten garantiert. UBS Asesores México, S.A. de C.V., sichert keine Rendite zu.. Neuseeland: Diese Mitteilung wird von UBS Wealth Management Australia Ltd an Kunden von UBS Wealth Management Australia Limited ABN (Inhaberin der australischen «Financial Services Licence» Nr ), Chifley Tower, 2 Chifley Square, Sydney, New South Wales, NSW 2000, verteilt. 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Niederlande: Diese Publikation stellt kein öffentliches Kaufangebot oder eine vergleichbare Anwerbung nach niederländischem Recht dar, kann jedoch zu Informationszwecken Kunden der UBS Bank (Netherlands) B.V. zur Verfügung gestellt werden. UBS Bank (Netherlands) B.V. ist eine lizensierte Bank unter Aufsicht der niederländischen Nationalbank «De Nederlandsche Bank» (DNB) und der niederländischen Finanzmarktaufsicht «Autoriteit Financiële Markten» (AFM), der diese Publikation nicht zur Genehmigung vorgelegt wurde.. Saudi-Arabien: Diese Publikation wurde von UBS Saudi Arabia (eine Tochtergesellschaft der UBS AG) genehmigt, einer geschlossenen saudiarabischen Aktiengesellschaft nach dem Recht des Königreichs Saudi-Arabien mit der Handelsregisternummer , die ihren angemeldeten Geschäftssitz in Tatweer Towers, P.O. Box 75724, Riyadh 11588, Königreich Saudi-Arabien hat. UBS Saudi Arabia ist von der «Capital Market Authority of Saudi Arabia» zugelassen und reguliert. Singapur: Bitte kontaktieren Sie die Niederlassung von UBS AG Singapore, einem «exempt financial adviser» gemäss dem «Singapore Financial Advisers Act» (Cap. 110) und eine nach dem «Singapore Banking Act» (Cap. 19) durch die «Monetary Authority of Singapore» zugelassene Handelsbank, für alle Fragen, welche sich durch oder in Verbindung mit der Finanzanalyse oder dem Bericht ergeben. Spanien: Diese Publikation wird durch die UBS Bank, S.A., eine bei der «Banco de España» registrierte Bank, an Kunden der UBS Bank, S.A., verteilt. Taiwan: Dieses Material wird von der UBS AG, Taipei Branch, in Einklang mit den Gesetzen Taiwans oder mit dem Einverständnis der Kunden / «Prospects» oder auf deren Wunsch zugestellt. UK: Genehmigt von UBS AG, in der Schweiz beaufsichtigt und autorisiert von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht. 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7 Anhang ausserhalb Grossbritanniens angeboten werden, werden nicht von den britischen Regulierungen oder dem «Compensation Scheme» der «Financial Services Authority» erfasst. USA: Diese Publikation darf weder in den USA noch an «US persons» noch durch in den USA ansässige Mitarbeiter von UBS verteilt werden. UBS Securities LLC ist ein Tochterunternehmen von UBS AG und ein verbundenes Unternehmen von UBS Financial Services Inc., UBS Financial Services Inc. ist ein Tochterunternehmen von UBS AG. Vereinigte Arabische Emirate: Diese Research-Publikation stellt in keiner Weise ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung von Aktien oder anderen Wertpapieren gemäss den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) dar. Der Inhalt dieser Publikation wurde und wird nicht durch irgendeine Behörde der Vereinigten Arabischen Emirate einschliesslich der VAE-Zentralbank und der «Dubai Financial Services Authority», der «Emirates Securities and Commodities Authority», des «Dubai Financial Market», des «Abu Dhabi Securities Market» oder einer anderen Börse in den VAE genehmigt. Dieses Material richtet sich ausschliesslich an professionelle Kunden. UBS AG Dubai Branch wird im DIFC von der DFSA reguliert. UBS AG / UBS Switzerland AG ist in den VAE weder von der VAE-Zentralbank noch von der «UAE Securities and Commodities Authority» für die Bereitstellung von Bankdienstleistungen zugelassen. Das UBS AG Representative Office in Abu Dhabi hat von der VAE-Zentralbank die Zulassung für den Betrieb eines Representative Office erhalten. Stand 06/2016. UBS Das Schlüsselsymbol und UBS gehören zu den eingetragenen bzw. nicht eingetragenen Markenzeichen von UBS. Alle Rechte vorbehalten. 7
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