Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Bayerischer Landtag
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- Arthur Gerhardt
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1 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Muthmann FREIE WÄHLER vom Ausfall von Schulstunden durch Lehrerfortbildungen Der Ausfall von Schulstunden ist nach aller Möglichkeit zu vermeiden. Daher sollte es höchstes Gebot sein, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Zahl von Stundenausfällen so gering wie möglich gehalten wird. Ein Bereich, in dem der Staat sicherlich Einfluss auf eine Reduzierung von Stundenausfällen nehmen könnte, ist die Terminierung von Schulungen für Lehrer. Schulungen und Fortbildungen, die während der Schulzeit stattfinden, ziehen Personal von der Lehrtätigkeit ab. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Gibt es Aufstellungen darüber, in welchem Umfang Schulstunden in Bayern ausfallen, da sich die entsprechenden Lehrkräfte während der Unterrichtszeit auf Fortbildungen befinden? a) Wenn ja, wie viele Stunden sind in den jeweiligen Schularten aus diesem Grund seit 2006 entfallen? b) Wenn nein, gibt es Schätzungen zu diesen Zahlen? 2. Auf welche Art und Weise wird sichergestellt, dass bei Lehrerfortbildungen während der Unterrichtszeit ein Ersatz für die jeweiligen Lehrkräfte zur Verfügung gestellt wird? a) Gibt es standardisierte Vertretungsregelungen? b) Werden in der Praxis Fortbildungen für Lehrer mit der Begründung abgelehnt, dass keine Vertretungsregelung gefunden werden kann? 3. Wie hoch ist die durchschnittliche Fortbildungszeit je Lehrer und Jahr, aufgegliedert nach den verschiedenen Schularten in Bayern und wie hoch ist dabei der Anteil von Fortbildungen, die während der Unterrichtszeit stattfinden? 4. Welche Arten von Fortbildungen werden in Bayern für Lehrkräfte angeboten? a) Wie hoch ist dabei der Anteil an Fortbildungen, die nicht innerhalb der entsprechenden Schule stattfinden können, am Gesamtangebot? b) Wie hoch ist der Anteil der angebotenen Kurse, die in der Ferienzeit angeboten werden, am Gesamtangebot? 5. Wie viele anerkannte Fortbildungseinrichtungen für Lehrer gibt es in Bayern? a) Wie lassen sich die Trägerschaften dieser Fortbildungseinrichtungen gruppieren (z. B. Private, Öffentliche, Gemeinnützige) und welchen Anteil am Gesamtangebot bieten die auf diese Weise geclusterten Träger an? b) Wie hoch ist der Auslastungsgrad der jeweiligen Träger (bitte getrennt nach Schulungen in der Ferienzeit und in der Unterrichtszeit)? 6. Ist es grundsätzlich denkbar, Fortbildungsangebote nur noch schwerpunktmäßig oder präferiert in der unterrichtsfreien Zeit zu genehmigen? a) Gibt es rechtliche Voraussetzungen, die zur Umsetzung einer solchen Regelung geändert werden müssten? b) Sieht die Staatsregierung hier Handlungsbedarf? 7. In welcher Form ist das Angebot für Lehrerfortbildungen an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen auf an Schulen unterrichtsfreie Zeiten abgestimmt (z. B. durch ein erhöhtes Angebot) und wie gestaltet sich die Auslastung der Akademie in den an Schulen unterrichtsfreien Zeiten (absolute Teilnehmerzahlen an Fortbildungen und Auslastungsgrad des Angebots jeweils im Vergleich zu den übrigen Zeiten)? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Vorbemerkung: Für staatliche Lehrkräfte besteht eine Fortbildungspflicht als Allgemeine Dienstpflicht der Lehrkraft. Diese ist in Art. 20 Abs. 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) in Verbindung mit 9 Abs. 2 der Lehrerdienstordnung (LDO) und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom zur Lehrerfortbildung in Bayern geregelt. Die Verpflichtung zur Fortbildung gilt als erfüllt, wenn zwölf Fortbildungstage innerhalb von vier Jahren nachgewiesen werden. Dabei ist einem Fortbildungstag ein Richtwert von etwa fünf Stunden à 60 Minuten zugrunde zu legen. Lehrerfortbildung zielt auf den Erhalt bzw. die Weiterentwicklung der pädagogischen, didaktischen und wissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der einzelnen Lehrkraft und ist darüber hinaus ein zentrales Instrument der Qualitätsentwicklung von Unterricht und Schule im Ganzen sowie eine Maßnahme der Personalentwicklung im Sinne einer Begleitung der beruflichen Tätigkeit und Prävention berufsimmanenter Probleme. So trägt sie zur Professionalisierung bei und bereitet auf neue Aufgaben und Funktionen vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter - Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
2 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/11124 Zu den einzelnen Fragen: Zu 1.: Um das Thema Unterrichtsausfall einer quantitativen Analyse zugänglich zu machen, wird seit dem Schuljahr 2005/06 an ausgewählten Schularten eine stichprobenhafte Erhebung zu dieser Thematik durchgeführt. Bei dieser werden jährlich im Rahmen einer zweimal zweiwöchigen Stichprobenerhebung auch Daten zu den Ausfallursachen erhoben. Da bei einer stichprobenhaften Erhebung nicht alle Schulen einer Schulart erfasst sind, ist die Angabe absoluter Zahlen zum entfallenen Unterricht nicht möglich, sodass die nachfolgende Tabelle den Anteil an Unterrichtsstunden ausweist, der in den Schuljahren 2006/2007 bis 2010/2011 aufgrund der Teilnahme von Lehrkräften an Fortbildungsveranstaltungen nicht so erteilt werden konnte, wie im Stundenplan vorgesehen. Da bei der Erfassung der vertretenen Unterrichtsstunden nicht mehr unterschieden wird, aus welchem Grund die vertretene Stunde ursprünglich nicht gehalten werden konnte, liegen insbesondere auch keine Informationen darüber vor, welcher Anteil der durch Fortbildungsveranstaltungen von Lehrkräften nicht planmäßig erteilten Stunden durch Vertretungen oder andere organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden konnte. Jedoch wurden beispielsweise im Schuljahr 2010/2011 über alle Schularten hinweg von allen nicht planmäßig erteilten Stunden rund 74 % kompensiert. Anteil der Unterrichtsstunden, die auf Grund der Teilnahme von Lehrkräften an Fortbildungsveranstaltungen nicht so erteilt werden konnten, wie im Stundenplan vorgesehen, an der/dem Schuljahr Volksschule Volksschule zur sonderp. Förderung Realschule Gymnasium (5-10) Fachoberschule Berufsoberschule Wirtschaftsschule Berufsschule Berufsfachschule 2006/07 1,0% 0,9% 1,4% 1,0% 1,2% 1,6% 0,8% 1,3% 0,8% 2007/08 0,9% 1,5% 1,2% 0,9% 1,1% 1,3% 0,9% 1,6% 1,5% 2008/09 0,9% 0,9% 1,2% 1,1% 0,9% 1,2% 0,9% 1,2% 0,7% 2009/10 1,1% 0,5% 1,1% 0,9% 0,5% 0,7% 1,0% 1,0% 0,4% 2010/11 1,1% 0,8% 1,2% 1,1% 0,8% 1,3% 0,8% 1,6% 0,6% Zu 2.: Die Schulleitungen legen im Rahmen von Mitarbeitergesprächen mit den Lehrkräften deren individuelle Schwerpunkte der Fortbildung fest und unterstützen die Lehrkräfte beim Erfüllen ihrer Fortbildungsverpflichtung, soweit möglich. Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen kann einer Lehrkraft somit wenn es die schulische Situation vor Ort erlaubt eine Freistellung vom Unterricht bzw. Dienst vonseiten des Dienstvorgesetzten erteilt werden. Die Schulleitungen sind angehalten, durch Lehrerfortbildungsmaßnahmen bedingten Unterrichtsausfall zu vermeiden bzw. zu minimieren. Im Rahmen der Eigenverantwortung der Schulen steht den Schulleitungen hierfür eine breite Palette organisatorischer Maßnahmen zur Verfügung. Zur Unterstützung wurden Vorschläge und Hilfestellungen zur Abwendung von Unterrichtsausfall durch das Kultusministerium und ausgewählte Schulen im Rahmen der Initiative zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung erarbeitet, die den Schulleitungen im Dokument Tipps und Erfahrungsberichte zur Vermeidung von Unterrichtsausfall an die Hand gegeben wurden. Darin werden Wege aufgezeigt, wie eine Konkordanz zwischen der erforderlichen Sicherstellung des Unterrichts und der Gestaltung des schulischen Lebens, zu dem auch die Teilnahme der Lehrkräfte an Fortbildungsveranstaltungen gehört, möglich ist. Auf den Internetseiten des Staatsministeriums sind die breitgefächerten Tipps und Anregungen übersichtlich unter dem Menüpunkt Lehrer Schulleitungen Unterrichtsversorgung einsehbar. Im Bereich der Grund- und Haupt-/ Mittelschulen dient zusätzlich die sogenannte mobile Reserve zur Vermeidung von Unterrichtsausfällen. Die Wahl der passenden und situativ gerechtfertigten Maßnahmen und deren konkrete Ausgestaltung unter den Bedingungen vor Ort ist jedoch genuine Aufgabe der verantwortlichen Schulleiterinnen und Schulleiter. Insofern gibt es keine bayernweit standardisierte Vertretungsregelung. Ob und in welchem Umfang Lehrkräften die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen durch den Dienstvorgesetzten versagt wird, wenn Unterrichtsausfall nicht vermieden werden kann, ist ohne aufwendige Einzelabfrage bei den Schulleitungen vor Ort nicht feststellbar; zur Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwands für die Schulen wurde von einer solchen gesonderten Erhebung abgesehen. Zu 3.: Die ca Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten belegen jährlich etwa Kurstage bei der staatlichen Lehrerfortbildung (siehe Tabelle Q 7 in der Anlage). Jede bayerische Lehrkraft bildet sich somit im Durchschnitt min-
3 Drucksache 16/11124 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 destens drei Tage im Jahr fort. Rückschlüsse auf die konkrete durchschnittliche Fortbildungszeit je Lehrer und Jahr sind schon allein aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Fortbildungsmöglichkeiten sowie aufgrund der hohen Anzahl an Lehrkräften nicht möglich. Die in der Vorbemerkung zur Antwort genannte Bekanntmachung zur Lehrerfortbildung in Bayern schreibt aber vor, dass in die Belegverpflichtung mindestens ein Drittel des Gesamtumfangs als schulinterne Lehrerfortbildung einzubringen ist. Diese wird von den Schulen selbst geplant und durchgeführt. Jede Schule ist dabei verpflichtet, Fortbildungspläne mit dem schulspezifischen Fortbildungsbedarf zu formulieren. Eine Meldepflicht der Schulleitungen gegenüber dem Staatsministerium besteht jedoch nicht. Die Organisatoren sind angehalten, schulinterne Fortbildungsveranstaltungen soweit möglich in der unterrichtsfreien Zeit (beispielsweise am Nachmittag) zu planen. Eine Bezifferung der während der Unterrichtszeit stattfindenden Fortbildungen wäre nur durch eine aufwendige Abfrage an den Schulen möglich; zur Vermeidung des diesen dadurch sonst entstehenden Verwaltungsaufwands wurde von einer solchen zusätzlichen Erhebung abgesehen. Zu 4.: Die staatliche Lehrerfortbildung in Bayern gliedert sich nach Reichweite und Trägerschaft in die zentrale, regionale, lokale und schulinterne Lehrerfortbildung (vgl. die Bekanntmachung in der Anlage): Zentrale Fortbildung für ganz Bayern Die zentrale Lehrerfortbildung richtet sich an Lehrkräfte aus ganz Bayern. Wesentlicher Träger ist die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP). Hinzu kommen die Einrichtungen zur Fortbildung von Religionslehrkräften in Gars (Katholischer Religionsunterricht) und Heilsbronn (Evangelischer Religionsunterricht) sowie die Bayerische Landesstelle für den Schulsport in München. In die Akademie in Dillingen integriert ist auch das Seminar Bayern für Verkehrs- und Sicherheitserziehung. Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) in Dillingen hat die Aufgabe, Fortbildungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten und aller Fächer (mit Ausnahme von Sport und Religion) aus ganz Bayern durchzuführen. Das Angebot der Akademie richtet sich auch an sogenannte Multiplikatoren unter den Lehrkräften sowie an pädagogische Führungskräfte. Zusätzlich zur Fortbildung bietet die Akademie Beratung im Bereich der Informationstechnik (Hard- und Software) sowie der Medienpädagogik an und betreut die dafür zuständigen Fachberater und Medienpädagogisch-Informationstechnischen Berater (MIBs). Regionale Fortbildung im Schulaufsichtsbezirk Die regionale Lehrerfortbildung (RLFB) wird vor allem von den Regierungen (Volksschule, Förderschulen, berufliche Schulen ohne FOS/BOS) und den Ministerialbeauftragten (Gymnasium, Realschule, FOS/BOS) in ihrem jeweiligen Schulaufsichtsbezirk durchgeführt. Sie ist also im Regelfall schulartbezogen und bietet vor allem Fortbildung für die jeweiligen Unterrichtsfächer an. In geeigneten Fällen wird die regionale Lehrerfortbildung aber auch schulartübergreifend organisiert. Die regionale Lehrerfortbildung versteht sich als Unterstützungs- und Servicesystem für die Schulen. Sie reagiert unmittelbar auf pädagogische, didaktische und sonstige berufsbezogene Erfordernisse oder Neuerungen und bietet Fortbildung auf kurzem Wege an. Deshalb ist sie auch für die Betreuung und Evaluation der regionalen Multiplikatoren-, Moderatoren- und Referentennetzwerke verantwortlich. Zur Erstellung eines am Fortbildungsbedarf orientierten Angebots ist auch auf RLFB-Ebene die Kooperation mit weiteren staatlichen bzw. nichtstaatlichen Anbietern von (Lehrer-) Fortbildungen notwendig. Als Partner der RLFB sind vor allem die Hochschulen, Kirchen, Berufsgenossenschaften, Wirtschaftskammern und größere Unternehmen zu nennen. Die Zusammenarbeit der RLFB mit den Hochschulen soll in den nächsten Jahren verstärkt werden. Zunehmend bieten auch die neun staatlichen Schulberatungsstellen (eine pro Regierungsbezirk, drei in Oberbayern) schulartübergreifende Fortbildungen für Lehrkräfte an. Die Themen sind meist beratungspsychologischer Art wie Umgang mit Lese-Rechtschreibschwäche, Mobbing, Inklusion, Lehrergesundheit und kollegiale Fallbesprechung (in Zusammenhang mit Coaching und Supervision). Aber auch Veranstaltungen zu Fragen der Durchlässigkeit unseres Schulsystems werden regelmäßig angeboten. Lokale Fortbildung auf kommunaler Ebene Die lokale Lehrerfortbildung wird von den staatlichen Schulämtern (Volksschulbereich) durchgeführt. Ein besonderer Vorteil der lokalen Fortbildung ist, dass sie relativ unmittelbar und auf kurzem Wege auf pädagogisch-didaktische und sonstige berufsbezogene Erfordernisse oder Neuerungen reagieren kann. Schulinterne Fortbildung Die schulinterne Lehrerfortbildung (SCHILF) wird von den Schulen selbst durchgeführt. An ihr nehmen in der Regel nur Lehrkräfte des jeweiligen Kollegiums teil. Die schulinterne Lehrerfortbildung orientiert sich unmittelbar am Bedarf der Kollegien. Sie hat eine besondere Aufgabe im Zusammenhang mit der inneren Schulentwicklung (Entwicklung eines Schulprofils) und der Umsetzung von Zielvereinbarungen im Nachgang zu einer Schulevaluation. Bislang wird aufgrund der hohen Zahl der Einzelschulen keine Erhebung zu Anzahl und Art von schulinternen Lehrerfortbildungsmaßnahmen durchgeführt. Neben den genannten staatlichen Trägern der Lehrerfortbildung existieren auch externe Anbieter. Sie sind insbesondere in der Internetdatenbank FIBS ( Fortbildung in bayerischen Schulen ) ersichtlich (vgl. die Antwort zu Frage 5). Für die Beantwortung der Fragen 4a und 4b liegen keine näheren Daten vor. Die Tabelle Q 7 Lehrerfortbildung
4 Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ aus der Veröffentlichung Schule und Bildung in Bayern 2010 des Staatsministeriums (vgl. Anlage) bietet einen Überblick über die Kurseinheiten, die bei den einzelnen Fortbildungsträgern im genannten Jahr besucht wurden. Dementsprechend entfallen rund 25% der gezählten Kurseinheiten auf die ALP Dillingen und rund 65% auf die regionale und lokale Lehrerfortbildung. Da die regionalen Angebote nicht nach Terminen erfasst werden, kann keine Auskunft zum Anteil der Kurse, die in den Ferien stattfinden, erteilt werden. Der Anteil der Kurse der ALP in unterrichtsfreien Zeiten wird in der Antwort zu Frage 7 benannt. Gleichwohl gibt es aber nicht nur vonseiten der zentralen, sondern auch der regionalen Lehrerfortbildung Angebote am Wochenende und in den Schulferien. Zu 5.: Neben den staatlichen Fortbildungsebenen bieten kirchliche Träger, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, aber auch private Einrichtungen und Vereine Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte an. Die Fortbildungsdatenbank FIBS zählt derzeit 644 externe Anbieter, wobei folgende Kategorisierung vorgenommen wurde: Kategorie Kirchliche Einrichtung 39 Behörde 35 Öffentliche Trägerschaft 35 Universität 111 Firma 95 Fachverband 44 Berufsverband 24 Gemeinnützige Organisation 41 Eingetragener Verein 129 Sonstige 91 Anzahl registrierter Anbieter Vor der Veröffentlichung der Angebote erfolgt eine genaue Prüfung auf deren Schul- und Unterrichtsbezug sowie auf den etwaigen Unterrichtsausfall, der maximal zwei Unterrichtstage umfassen darf. Die Genehmigung der Teilnahme sowie eine eventuelle Dienstbefreiung für die einzelne Lehrkraft obliegen aber wie bei den staatlichen Angeboten dem Dienstvorgesetzten, der auch für die Anrechnung auf die persönliche Fortbildungsverpflichtung der Lehrkräfte zuständig ist. Daher gilt ebenfalls genau wie bei staatlichen Fortbildungsangeboten, dass die schulische Situation vonseiten des Dienstvorgesetzten bei der Erteilung der Genehmigung zu berücksichtigen ist (siehe die Antwort zu Frage 3). Da Fortbildungsangebote auch außerhalb von FIBS unterbreitet werden, kann keine Aussage getroffen werden, welchen Anteil der jeweilige Träger am Gesamtangebot verzeichnet. Auf Basis der Angebote in FIBS lässt sich aber feststellen, dass externe Angebote zwar rund 10% des Gesamtangebots ausmachen, aber nur 5% der Bewerbungen vonseiten der Lehrkräfte auf externe Angebote entfallen. Zum Auslastungsgrad der jeweiligen Träger liegen keine näheren Angaben vor, da die Teilnahme von Lehrkräften bei externen Angeboten nicht von staatlicher Seite erhoben wird. Zu 6., 6. a) und b): Aufgrund der den Lehrkräften obliegenden Fortbildungsverpflichtung werden im Jahr wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt ca Fortbildungstage von staatlicher Seite angeboten, meist konkret zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Lehrkräfte der einzelnen Schularten. Diese Angebote können nur begrenzt in unterrichtsfreien Zeiten stattfinden, da die dafür notwendigen Kapazitäten zum Beispiel hinsichtlich der Tagungsräume, Unterbringung bei mehrtägigen Fortbildungen etc. nicht in genügend großem Umfang vorhanden sind. Darüber hinaus stehen auch notwendige externe Referenten nicht zu beliebigen Zeiten zur Verfügung. Es werden aber von allen Trägern der staatlichen Lehrerfortbildung unterrichtsfreie Zeiten bei der Planung von Fortbildungstagen verstärkt herangezogen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass unterrichtsfreie Zeiten nicht mit einem Urlaub der Lehrkräfte gleichzusetzen sind. Lehrkräfte haben neben ihrer unterrichtenden Tätigkeit eine Vielzahl von außerunterrichtlichen Dienstpflichten zu erfüllen. Dazu gehören neben der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts (insb. die Erstellung und Korrektur von Übungsaufgaben und Leistungsnachweisen) etwa die Vorbereitung des neuen Schuljahres, die Erledigung von Verwaltungsgeschäften, die Teilnahme an dienstlichen Besprechungen, die Mitwirkung an der Ausbildung der staatlichen Lehrkräfte und an staatlichen Prüfungen, die Weiterentwicklung und Sicherung der fachlichen und pädagogischen Qualität der Schule, die Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen im Rahmen der inneren Schulentwicklung, die ständige Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Eltern sowie des Kontakts zu den Ausbildenden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern der Beschäftigungsbetriebe, die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und die Gestaltung des Schullebens. All diese Tätigkeiten können nicht rein in den Wochen, in denen Unterricht stattfindet, verrichtet werden, sondern werden von den Lehrkräften auch während der Schulferien erfüllt. Die staatliche bayerische Lehrerfortbildung hat sich in der bei der Antwort zu Frage 4 beschriebenen Konzeption bewährt und erreicht auf unterschiedlichen Ebenen die Lehrkräfte in ganz Bayern. Es ist dem Staatsministerium ein großes Anliegen, die Vereinbarkeit zwischen Fortbildungsteilnahme und schulischer Arbeit weiter zu verbessern, eine Veränderung rechtlicher Voraussetzungen wird hierfür nicht als nötig erachtet. Zu 7.: Die ALP Dillingen ist eine nachgeordnete Behörde mit 35 Dozenten in Vollzeit sowie Hauspersonal. Der Oberste Rechnungshof geht (laut einem Schreiben vom ) davon aus, dass die Einrichtung ganzjährig abgesehen von einer Kernurlaubszeit im August und ca. zwei Wochen sonstiger lehrgangsfreier Zeit genutzt und angemessen ausgelastet wird. Vor diesem Hintergrund bietet die Akademie ganzjährig Halbwochen- und Wochenlehrgänge an und erzielt damit einen Auslastungsgrad von 90 95%. Die an der Akademie lehrgangsfreie Zeit (2. Pfingstferienwoche, 4 Wochen im August, 1. Weihnachtsferienwoche) wird zu Planungs- und Koordinierungsarbeiten der Dozenten, zum Abbau der Überstunden, zu Reinigungs- und Renovierungsar-
5 Drucksache 16/11124 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5 beiten und zur Einbringung des den Dozenten zustehenden Urlaubs genutzt. Folgendes Kursangebot wurde im Jahr 2010 unterbreitet: Jahr: 2010 Gesamtangebot der davon Onlinekurse davon Kurse in ALP den Ferien Angebotene Kurse Durchgeführte Kurse Teilnehmer Teilnehmertage Um den Unterrichtsausfall an den Schulen aufgrund von Fortbildungsmaßnahmen der Akademie zu begrenzen, wurden in den vergangenen Jahren vermehrt Halbwochenkurse durchgeführt (2010: 462 bei insgesamt durchgeführten Veranstaltungen). Diese erfordern jedoch einen wesentlich höheren Personaleinsatz (Bettenwechsel) und verursachen auch erheblich höhere Ausgaben (z. B. Reisekosten), sodass deren Anzahl auch von der Höhe der zugewiesenen Haushaltsmittel abhängig ist. In jüngster Zeit werden zudem verstärkt ein- und zweitägige Seminare abgehalten, insbesondere auch an Wochenenden (Freitag/Samstag). Im Jahr 2010 wurden 252 dieser Veranstaltungen mit Teilnehmertagen tatsächlich durchgeführt (angeboten waren 272 Lehrgänge). Unter Zugrundelegung der derzeit in den Gebäuden der Akademie zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten ergibt sich in den unterrichtsfreien Zeiten (während der Schulferien) eine Auslastungsquote von ca. 25 % (als unterrichtsfreie Zeiten wurden bei dieser Berechnung nicht Samstage, Sonn- und Feiertage berücksichtigt). Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall sowie für eine nachhaltige Vermittlung von Lehrgangsinhalten stellt das an der Akademie im Jahr 2010 eingerichtete E-Learning- Kompetenzzentrum in ständig steigendem Umfang virtuelle Angebote (Online-Kurse) bereit, die von den Lehrkräften auch in der unterrichtsfreien Zeit genutzt werden. Es ist dem Staatsministerium ein großes Anliegen, die Vereinbarkeit zwischen Fortbildungsteilnahme und schulischer Arbeit unter Nutzung aller aufgezeigten Möglichkeiten weiter zu verbessern. Im Jahr 2011 erfolgte daher beispielsweise eine Verdoppelung der durchgeführten Ferienkurse von 53 auf 108.
6 Seite 6 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/11124 Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 1 In der Statitik sind nur die staatlichen oder vom Staat geförderten Fortbildungsveranstaltungen erfasst. 2 Wegen Mehrfachzählungen wurde davon abgesehen, die Teilnehmerzahlen über alle Veranstaltungen aufzuaddieren.
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