Kultusministerin verursacht erheblichen Unterrichtsausfall
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- Chantal Kaiser
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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Guido Wolf u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Kultusministerin verursacht erheblichen Unterrichtsausfall Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie hoch derzeit der Unterrichtsausfall in Baden-Württemberg aufgeschlüsselt nach Schularten ist (unter Angabe, wie sie die Höhe des Unterrichtsausfalls im Land bewertet); 2. welche Bedeutung sie der Vermeidung von Unterrichtsausfall beimisst; 3. welche konkreten Maßnahmen sie bislang ergriffen hat, um Unterrichtsausfall an den Schulen in Baden-Württemberg tatsächlich zu vermeiden (unter Angabe, wie dabei die Zusammenarbeit mit den Schulen funktioniert); 4. wie sie den Umstand bewertet, dass aufgrund der Personalversammlung des Schulamtsbezirks Konstanz-Tuttlingen am 7. November 2012 in Stockach, bei welcher die Kultusministerin als Referentin auftritt, der Unterricht im genannten Schulamtsbezirk größtenteils ausfallen muss, da der Terminkalender der Ministerin scheinbar nur einen Vormittagstermin zulässt (unter Angabe, wie sich die Tatsache des dadurch bedingten Unterrichtsausfalls mit dem Ziel Unterrichtsausfall abbauen aus dem Koalitionsvertrag [Seite 9] vereinbaren lässt); 5. ob der Kultusministerin bewusst ist, dass durch ihre Terminplanung ein Großteil des Unterrichts im Schulamtsbezirk Konstanz-Tuttlingen am 7. November 2012 ausfällt; 6. ob es sich um eine sinnvolle vom Kultusministerium erteilte Ausnahmeregelung handelt, die Personalversammlung am 7. November 2012 vor 11:00 Uhr zu beginnen, wenn damit Unterrichtsausfall im gesamten Schulamtsbezirk in Kauf genommen werden muss; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 7. ob die Ministerin eine Terminverschiebung in Betracht gezogen hat, damit die Personalversammlung des Schulamtsbezirks Konstanz-Tuttlingen an einem Nachmittag, einem schulfreien Tag oder an einem Schultag nach 11:00 Uhr stattfinden kann; 8. an welchen Schulen in welchem Umfang der Unterricht am 7. November 2012 im Schulamtsbezirk Konstanz-Tuttlingen ausfallen wird; 9. wie die Betreuung der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern an diesem Tag für ihre Kinder zwingend auf eine solche angewiesen sind, an den betroffenen Schulen geregelt wird; 10. wie sie künftig den Unterrichtsausfall bei Veranstaltungen dieser Art vermeiden will; II. den Unterrichtsausfall bei der Planung künftiger Dienstbesprechungen des Kultusministeriums möglichst gering zu halten und nach Möglichkeit unterrichtsfreie Tage hierfür zu nutzen Wolf, Wacker, Schebesta, Reuther, Dr. Stolz, Traub, Wald, Kurtz CDU Begründung Am Mittwoch, den 7. November 2012 findet in Stockach die Personalversammlung des Schulamtsbezirks Konstanz-Tuttlingen statt. Referentin der diesjährigen Personalversammlung ist Frau Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer. Da laut Ministerin ihr Terminkalender keinen anderen Termin zulasse, beginnt die Versammlung mit Erlaubnis des Kultusministeriums ausnahmsweise vor 11:00 Uhr. Um Unterrichtsausfall zu vermeiden, beginnen Veranstaltungen dieser Art normalerweise ab bzw. nach 11:00 Uhr vormittags. Da der Beginn der Veranstaltung nun nach vorne verlegt wurde und anzunehmen ist, dass eine Vielzahl von Lehrerinnen und Lehrern an dieser Personalversammlung teilnehmen werden, ist damit zu rechnen, dass an besagtem Termin der Unterricht im Schulamtsbezirk Konstanz- Tuttlingen größtenteils entfallen wird. Dieser Unterrichtsausfall ist zweifellos vermeidbar und geradezu unverantwortlich. Die Ministerin nimmt durch ihre Terminplanung ganz bewusst einen hohen Unterrichtsausfall in Kauf. Dabei müsste gerade sie mit gutem Beispiel vorangehen und darum bemüht sein, einen Unterrichtsausfall zu vermeiden. Denn im Koalitionsvertrag formulierte die grün-rote Landesregierung, dass der Unterrichtsausfall in unserem Land ( ) zu hoch [ist] (vgl. Koalitionsvertrag Seite 9). Die Ministerin wirkt durch eine derartige Terminplanung dieser Zielsetzung entgegen und fördert geradezu den Unterrichtsausfall. Der CDU-Landtagsfraktion ist es unverständlich, dass sich kein anderer Termin im Kalender der Ministerin finden lässt um sicherzustellen, dass durch die Personalversammlung des Schulamtsbezirks Konstanz-Tuttlingen mit der Ministerin als Gastrednerin kein Unterricht entfallen muss. 2
3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 28. November 2012 Nr /164 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Staatsministerium und dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie hoch derzeit der Unterrichtsausfall in Baden-Württemberg aufgeschlüsselt nach Schularten ist (unter Angabe, wie sie die Höhe des Unterrichtsausfalls im Land bewertet); Eine tagesaktuelle Eingabe und Auswertung sämtlicher ausfallender Unterrichtsstunden aufgrund von Erkrankungen, Schwangerschaften, Beschäftigungsverboten, Fortbildungen, usw. würde einen sehr großen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen, der in keinem akzeptablen Verhältnis zu den daraus abzuleitenden Erkenntnissen steht. Deshalb werden Daten über den Unterrichtsausfall im Rahmen von Stichproben erhoben. Diese Stichprobenerhebungen finden landesweit bei rund 600 Schulen in einer Woche statt. Zuletzt wurden sie für die Woche vom 12. bis 16. November 2012 durchgeführt. Die Ergebnisse der Stichprobenerhebung sollen zum Jahresende vorliegen. 2. welche Bedeutung sie der Vermeidung von Unterrichtsausfall beimisst; 3. welche konkreten Maßnahmen sie bislang ergriffen hat, um Unterrichtsausfall an den Schulen in Baden-Württemberg tatsächlich zu vermeiden (unter Angabe, wie dabei die Zusammenarbeit mit den Schulen funktioniert); Die Vermeidung von Unterrichtsausfall ist für die Landesregierung ein zentrales Thema. Das Kultusministerium sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um die Unterrichtsversorgung während des Schuljahres zu sichern und Unterrichtsausfälle zu minimieren. Der Ausgleich kurzfristiger Abwesenheiten liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Jede Schule versucht zunächst, mit eigenen Mitteln den Ausfall aufzufangen. Hierzu stehen ihr vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, z. B. das 70-Stunden-Kontingent (verlässliche Grundschule), organisatorische Maßnahmen, der Einsatz von Stunden des Ergänzungsbereichs oder Mehrarbeit von Lehrkräften. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Schulen eigene Konzepte zur Vermeidung von kurzfristigem Unterrichtsausfall entwickelt haben und auf einen möglichen Vertretungsfall vorbereitet sind. Für den Ausgleich von langfristigen Ausfällen steht zunächst die fest installierte Lehrerreserve zur Verfügung. Sofern eine langfristige Abwesenheit einer Lehrkraft gegeben oder auch schon vorher absehbar ist, können diese Lehrkräfte an der betroffenen Schule Vertretungsunterricht halten. Wenn diese Maßnahmen ausgeschöpft sind, kann auf die im Staatshaushaltsplan verfügbaren Vertretungsmittel zurückgegriffen werden, um Vertretungskräfte zu beschäftigen. Der Bereich der Vertretungen wurde zum Schuljahr 2012/13 deutlich verbessert. Für 2012 stehen insgesamt 75,54 Millionen Euro (einschließlich Mittel für Spezialisten und Lehrbeauftragte) und damit deutlich mehr Mittel für Krankheitsvertretungen zur Verfügung als im Vorjahr (71,89 Millionen Euro). Zudem wurde die fest installierte Lehrerreserve für Krankheitsvertretungen um 200 Stellen vergrößert. 3
4 4. wie sie den Umstand bewertet, dass aufgrund der Personalversammlung des Schulamtsbezirks Konstanz-Tuttlingen am 7. November 2012 in Stockach, bei welcher die Kultusministerin als Referentin auftritt, der Unterricht im genannten Schulamtsbezirk größtenteils ausfallen muss, da der Terminkalender der Ministerin scheinbar nur einen Vormittagstermin zulässt (unter Angabe, wie sich die Tatsache des dadurch bedingten Unterrichtsausfalls mit dem Ziel Unterrichtsausfall abbauen aus dem Koalitionsvertrag [Seite 9] vereinbaren lässt); 5. ob der Kultusministerin bewusst ist, dass durch ihre Terminplanung ein Großteil des Unterrichts im Schulamtsbezirk Konstanz-Tuttlingen am 7. November 2012 ausfällt; 6. ob es sich um eine sinnvolle vom Kultusministerium erteilte Ausnahmeregelung handelt, die Personalversammlung am 7. November 2012 vor 11:00 Uhr zu beginnen, wenn damit Unterrichtsausfall im gesamten Schulamtsbezirk in Kauf genommen werden muss; 7. ob die Ministerin eine Terminverschiebung in Betracht gezogen hat, damit die Personalversammlung des Schulamtsbezirks Konstanz-Tuttlingen an einem Nachmittag, einem schulfreien Tag oder an einem Schultag nach 11:00 Uhr stattfinden kann; Die Personalversammlung ist ein internes Forum, in dem die Beschäftigten ihre wohlverstandenen Interessen wahrnehmen und Angelegenheiten der Dienststelle besprechen können. Um allen Beschäftigten eine Teilnahme zu ermöglichen, haben die Personalvertretungsgesetze von Bund und Ländern einheitlich geregelt, dass sog. ordentliche Personalversammlungen grundsätzlich während der Arbeitszeit stattfinden. Eine Verlegung der Personalversammlung auf einen schulfreien Tag scheidet daher aus. In der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Personalversammlungen im Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Sonderschulen wurde unter Abwägung der unterschiedlichen Interessen festgelegt, dass Personalversammlungen grundsätzlich nicht in die Hauptunterrichtszeit am Vormittag gelegt werden. Weil eine Personalversammlung im Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen wegen längerer Anfahrtsstrecken für die Lehrkräfte hier zeitaufwändiger ist als in anderen Bereichen (z. B. bei Lehrkräften an Gymnasien bzw. beruflichen Schulen, bei denen die Personalversammlung grundsätzlich an der Schule vor Ort abgehalten wird) kann vom o. g. Grundsatz wie folgt abgewichen werden: Personalversammlungen können in jedem zweiten Kalenderjahr einmal frühestens um 11 Uhr beginnen und im Übrigen frühestens um 13 Uhr. Nachdem die letzte ordentliche Personalversammlung am Schulamt Konstanz erst nachmittags begonnen hatte, war es dieses Mal möglich, bereits am Spätvormittag mit der Veranstaltung zu starten. 8. an welchen Schulen in welchem Umfang der Unterricht am 7. November 2012 im Schulamtsbezirk Konstanz-Tuttlingen ausfallen wird; Hierzu liegen dem Kultusministerium keine detaillierten Informationen vor. 9. wie die Betreuung der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern an diesem Tag für ihre Kinder zwingend auf eine solche angewiesen sind, an den betroffenen Schulen geregelt wird; Das Kultusministerium geht davon aus, dass die meisten Schulen eine Betreuung durch diejenigen Lehrkräfte anbieten konnten, die nicht an der Personalversammlung teilgenommen haben. 4
5 10. wie sie künftig den Unterrichtsausfall bei Veranstaltungen dieser Art vermeiden will; Wie der Personalratsvorsitzende des örtlichen Personalrats beim Schulamt Konstanz mitgeteilt hat, haben gerade vor dem Hintergrund, Unterrichtsausfälle so gering wie möglich zu halten, in den letzten Jahren immer zwei Teilpersonalversammlungen zu zwei verschiedenen Terminen stattgefunden. Er kündigte an, auch in den kommenden Jahren wieder Teilversammlungen abhalten zu wollen. Auf diese Weise können die Anfahrtszeiten der teilnehmenden Lehrkräfte verkürzt werden. Zudem können innerhalb des Kollegiums Absprachen getroffen werden, wer zu welcher Teilversammlung geht. Dadurch wird ebenfalls erreicht, dass wenig Unterricht ausfällt. Im Übrigen geht das Kultusministerium davon aus, dass den Dienststellen und Personalräten die Regelungen zur zeitlichen Lage von Personalversammlungen im schulischen Bereich bekannt sind und sie diese bei der Terminfestsetzung beachten. II. den Unterrichtsausfall bei der Planung künftiger Dienstbesprechungen des Kultusministeriums möglichst gering zu halten und nach Möglichkeit unterrichtsfreie Tage hierfür zu nutzen. Das Kultusministerium ist immer bestrebt, Unterrichtsausfälle so gering wie möglich zu halten. Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 5
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