4. wie viele Beförderungen unter den gegebenen Bedingungen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 voraussichtlich zu erwarten sind;
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- Martha Lorenz
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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Volker Schebesta u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Entwicklung der Beförderungsstellen für Fachlehrerinnen/ Fachlehrer bzw. Technische Lehrerinnen/Lehrer und Zukunft der Ausbildung an den Pädagogischen Fachseminaren Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Beförderungsstellen für Fachlehrerinnen/Fachlehrer (von A 9 nach A 10, von A 10 nach A 11 und das Funktionsamt A 11 plus Amtszulage) bzw. Technische Lehrerinnen/Lehrer (von A 10 nach A 11 und das Funktionsamt A 12) in jedem der Jahre seit 2006 zur Verfügung standen und wie viele davon aufgrund der Stellenhebungen der letzten Legislaturperiode in den Haushaltsjahren 2009, 2010 und 2011 zustande kamen; 2. welche durchschnittliche Beförderungswartezeit in jedem der Jahre seit 2006 in den einzelnen Besoldungsgruppen bestand, wie hoch sie derzeit sind und mit welcher höchsten Wartezeit Fachlehrerinnen/Fachlehrer bzw. Technische Lehrerinnen/Lehrer in jedem der Jahre seit 2006 in die jeweiligen Besoldungsämter befördert worden sind; 3. wie viele Fachlehrerinnen/Fachlehrer bzw. Technische Lehrerinnen/Lehrer im jeweiligen Besoldungsamt derzeit die gesetzliche Mindestwartezeit für die Beförderung erfüllen; 4. wie viele Beförderungen unter den gegebenen Bedingungen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 voraussichtlich zu erwarten sind; 5. ob sie zusätzliche Beförderungsstellen in möglichen Nachtragshaushalten für den laufenden Doppelhaushalt, im nächsten Haushalt für das Jahr 2015 oder überhaupt bis 2016 schaffen will; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 6. wie sie zu einem von der Opposition in der letzten Legislaturperiode geforderten Stufenplan steht, nach dem in maximal drei Jahren der Beförderungsstau abgebaut werden soll; 7. welche Rolle die Ausbildung an den Pädagogischen Fachseminaren für sie bisher bei der Weiterentwicklung der Lehrerbildung in Baden-Württemberg spielte; 8. wie sie die Pädagogischen Fachseminare in die Weiterentwicklung der Lehrerbildung einzubeziehen gedenkt Schebesta, Wacker, Kurtz, Viktoria Schmid, Dr. Stolz, Röhm, Traub, Wald CDU Begründung In der vergangenen Legislaturperiode wurde von der damaligen Landesregierung mit Stellenhebungen in erheblichem Umfang auf den Beförderungsstau bei den Fachlehrerinnen/Fachlehrern bzw. den Technischen Lehrerinnen/Lehrern reagiert. Dieser Antrag soll die Entwicklung klären und die derzeitige Situation darlegen. Außerdem strebt die Landesregierung eine Weiterentwicklung der Lehrerbildung in Baden-Württemberg an. Wie sie die Pädagogischen Fachseminare in diese Weiterentwicklung einbezieht, ist für die weitere Beratung dieser Maßnahme im Hinblick auf die Zukunft der Ausbildung von Fachlehrkräften für musisch-tech - nische Fächer von Interesse sowie auch für die Ausbildung der Fach- und Tech - nischen Lehrkräfte an Sonderschulen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 1. Oktober 2013 Nr /660 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Beförderungsstellen für Fachlehrerinnen/Fachlehrer (von A 9 nach A 10, von A 10 nach A 11 und das Funktionsamt A 11 plus Amtszulage) bzw. Technische Lehrerinnen/Lehrer (von A 10 nach A 11 und das Funktionsamt A 12) in jedem der Jahre seit 2006 zur Verfügung standen und wie viele davon aufgrund der Stellenhebungen der letzten Legislaturperiode in den Haushaltsjahren 2009, 2010 und 2011 zustande kamen; Die Beförderungsstellen für Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 10 und A 11 sowie für Technische Lehrerinnen und Lehrer nach Besoldungsgruppe A 11 werden jährlich im Rahmen der regulären Beförderungsprogramme ermittelt und den einzelnen Regierungspräsidien zur Verteilung zugewiesen. Wie viele Beförderungsstellen in den Jahren 2006 bis 2013 zur Verfügung standen und wie viele Beförderungsstellen in diesen Jahren aus Stellenhebungen resultierten ist den als Anlage 1 beigefügten Tabellen zu entnehmen. 2
3 Zusätzlich gibt es die Funktionsämter Fachoberlehrer/-in (A 11 + Amtszulage) und Technischer Oberlehrer/-in (A 12) als Fachbetreuer/-in bzw. als Stufenleiter/-in. Die Besetzung dieser Ämter erfolgt über ein Ausschreibungsverfahren im Amtsblatt Kultus und Unterricht, bei dem sich die Fachlehrerinnen und Fachlehrer bzw. die Technischen Lehrerinnen und Technischen Lehrer unabhängig von ihrer Besoldungsgruppe bewerben können. 2. welche durchschnittliche Beförderungswartezeit in jedem der Jahre seit 2006 in den einzelnen Besoldungsgruppen bestand, wie hoch sie derzeit sind und mit welcher höchsten Wartezeit Fachlehrerinnen/Fachlehrer bzw. Technische Lehrerinnen/Lehrer in jedem der Jahre seit 2006 in die jeweiligen Besoldungs - ämter befördert worden sind; Bei der Beförderung von Beamten und Beamtinnen gilt nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz das Leistungsprinzip bzw. das Prinzip der Bestenauslese. Demnach sind Ernennungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen. Für Fach- und ermittelt das Kultusministerium aufgrund eines Mischsystems zwischen Dienstalter und Leistung (Dienstlicher Beurteilung) jährlich die Vergabe freier Beförderungsstellen. Ausschlaggebend für eine mögliche Beförderung sind ausschließlich der Beförderungsjahrgang und die Note der letzten aktuellen dienstlichen Beurteilung. Der Beförderungsjahrgang ist das Jahr, in dem die besoldungs- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt sind. Aufgrund dieses Mischsystems können auch Lehrkräfte, die nicht mit der Note 1,0, sondern mit knapp darunter liegender Note beurteilt wurden, befördert werden. In jedem Programm legt das Kultusministerium jährlich neu fest, welche Beförderungsjahrgänge für eine mögliche Beförderung geöffnet werden und welche Noten in der dienstlichen Beurteilung erforderlich sind. Um dem Leistungsgedanken nicht zu widersprechen, kommen Lehrkräfte mit einer dienstlichen Beurteilung mit der Note 3,0 oder schlechter für Beför - derungen nicht zum Zuge. Gemäß 20 Landesbeamtengesetz ist eine Beförderung nicht vor Ablauf der Probezeit, vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung und vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung zulässig. Ziff der Verwaltungsvorschrift Besetzungs- und Beförderungssperre schreibt für Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 12 und höher zusätzlich eine persönliche Wartezeit von sechs Monaten vor. Daraus ergeben sich für Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie Technische Lehrerinnen und Lehrer folgende Wartezeiten auf eine Beförderung: Fachlehrer Gesetzliche Mindestwartezeit A 9 nach A 10 A 10 nach A 11 1 Jahr A 11 nach A 11 + AZ 1 Jahr A 10 nach A 11 Persönliche Wartezeit A 11 nach A 12 1 Jahr 6 Monate Da nicht genügend Beförderungsstellen zur Verfügung stehen, um alle Fach- und Technischen Lehrkräfte sofort nach Erfüllung der gesetzlichen Mindestwartezeit befördern zu können, ergeben sich zusätzliche Wartezeiten. So kamen im Jahr 2013 zum Beispiel beim Beförderungsprogramm der Fachlehrkräfte (alle Schulkapitel) erstmals Fachlehrkräfte mit dem Beförderungsjahrgang 2004 mit einer dienstlichen Beurteilung mit Note 1,0 für eine Beförderung von Besoldungsgruppe A 9 nach A 10 in Betracht. Daraus ergab sich für diese Fachlehrkräfte eine zusätzliche Wartezeit von 9 Jahren. Bei weniger gut beurteilten Lehrkräften (bis zu einer dienstlichen Beurteilung mit Note 2,5) verlängerte sich die zusätzliche Wartezeit um 6 Jahre. 3
4 Die Bandbreite der zusätzlichen Wartezeiten in den einzelnen Besoldungsgruppen und die höchste Wartezeit auf eine Beförderung in den Jahren 2006 bis 2013 ist den als Anlage 2 beigefügten Tabellen zu entnehmen. 3. wie viele Fachlehrerinnen/Fachlehrer bzw. Technische Lehrerinnen/Lehrer im jeweiligen Besoldungsamt derzeit die gesetzliche Mindestwartezeit für die Beförderung erfüllen; Die Anzahl der Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie Technischen Lehrerinnen und Lehrern im jeweiligen Besoldungsamt, die derzeit die gesetzliche Mindestwartezeit für eine Beförderung erfüllen, ist nachstehenden Tabellen zu entnehmen: Fachlehrkräfte Zahl der Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die derzeit die gesetzliche Mindest - wartezeit für eine Beförderung erfüllen Aktuelle Besoldungsgruppe Fachlehrer/innen für musisch-technische Fächer Fachlehrer/innen an Sonderschulen Fachlehrer/innen an Sonderschulkindergärten Gesamt A A A Gesamt Zahl der Technischen Lehrerinnen und Lehrer, die derzeit die gesetzliche Mindestwartezeit für eine Beförderung erfüllen (Kap und 0420) Aktuelle Besoldungsgruppe Technische Lehrer/innen an Sonderschulen Technische Lehrer/innen an Beruflichen Schulen Gesamt A A Gesamt wie viele Beförderungen unter den gegebenen Bedingungen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 voraussichtlich zu erwarten sind; Beförderungen können in dem Umfang vorgenommen werden, wie freie Stellen (insbesondere durch Zurruhesetzungen) zur Verfügung stehen. Dementsprechend variiert die Zahl der Beförderungen von Jahr zu Jahr. Derzeit werden alle freiwerdenden Stellen der Fachlehrkräfte (von A 9 nach A 10, von A 10 nach A 11 und das Funktionsamt A 11 plus Amtszulage) sowie der Technischen Lehrkräfte (von A 10 nach A 11 und das Funktionsamt A 12) schnellstmöglich besetzt. Die Erhebung der verfügbaren Beförderungsstellen im Kalenderjahr 2014 ist noch nicht abgeschlossen. Eine Prognose der voraussichtlichen Beförderungsstellen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 ist daher nicht möglich. 4
5 5. ob sie zusätzliche Beförderungsstellen in möglichen Nachtragshaushalten für den laufenden Doppelhaushalt, im nächsten Haushalt für das Jahr 2015 oder überhaupt bis 2016 schaffen will; 6. wie sie zu einem von der Opposition in der letzten Legislaturperiode geforderten Stufenplan steht, nach dem in maximal drei Jahren der Beförderungsstau abgebaut werden soll; Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung sind im Staatshaushaltsplan 2013/2014 bei den Fach- und bei den Technischen Lehrkräften keine Stellenhebun - gen vorgesehen. Für Beförderungen der Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte stehen somit weiterhin nur die freiwerdenden Stellen nach Ablauf der sechsmonatigen Beförderungssperre zur Verfügung. 7. welche Rolle die Ausbildung an den Pädagogischen Fachseminaren für sie bisher bei der Weiterentwicklung der Lehrerbildung in Baden-Württemberg spielte; Die Arbeit der Fachseminare wurde in den letzten zwei Jahren vom Kultusminis - terium mehrfach in den Blick genommen und gewürdigt. Das besondere Interesse galt hierbei neuen Formen der Lehrerausbildung an den Fachseminaren, die angehenden Lehrkräften in innovativer Weise ermöglichen, Chancen und Grenzen der Methoden individuellen und kooperativen Lernens unmittelbar selbst zu erfahren. Im Zuge der Einführung der Gemeinschaftsschulen haben sich regionale Netzwerke aus allen Seminarschularten und Fachseminaren gebildet, um Möglichkeiten und Formen der Ausbildung an den in ihrem Einzugsbereich liegenden Gemeinschaftsschulen abzustimmen. Fortbildungsangebote zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung richten sich gleichermaßen an das Lehrpersonal der Fachseminare wie der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung. Des Weiteren kann gesagt werden, dass Vertreterinnen/Vertreter der Fachseminare in Arbeitskreise des Kultusministeriums zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung stets einbezogen sind. 8. wie sie die Pädagogischen Fachseminare in die Weiterentwicklung der Lehrerbildung einzubeziehen gedenkt. Es ist beabsichtigt, die Fachseminare auch weiterhin in umfassender Weise einzubeziehen. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport 5
6 Zu Ziff. 1 des Antrags Anlage 1 Die Anzahl der Beförderungsstellen für Fachlehrerinnen und Fachlehrer (von A 9 nach A 10 sowie von A 10 nach A 11) bzw. Technische Lehrerinnen und Lehrer (von A 10 nach A 11), die in jedem der Jahre seit 2006 zur Verfügung stand und wie viele davon aufgrund der Stellenhebungen der letzten Legislaturperiode in den Haushaltsjahren 2009, 2010 und 2011 zustande kamen, ist den nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Entwicklung der Beförderungsstellen der Fachlehrkräfte an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen (Kap. 0405), an Sonderschulen, Staatlichen Sonderschulen und Staatlichen Heimsonderschulen (Kap. 0408), an Realschulen (Kap. 0410), an Gymnasien und Staatlichen Aufbaugymnasien mit Heim (Kap. 0416) sowie an Beruflichen Schulen (Kap. 0420) Jahr A 9 nach A 10 A 10 nach A 11 Beförderungsstellen davon Stellenhebungen Beförderungsstellen davon Stellenhebungen ,00 32, ,00 62, ,70 84, ,50 63,00 81,70 35, ,40 30,00 87,60 35, ,60 220,00 192,40 116, ,00 83, ,46 94,21 Entwicklung der Beförderungsstellen der Technischen Lehrkräfte an Beruflichen Schulen (Kap. 0420) Jahr A 10 nach A 11 Beförderungsstellen , , ,00 davon Stellenhebungen ,00 47, ,00 47, ,00 157, , ,00 6
7 Entwicklung der Beförderungsstellen der Technischen Lehrkräfte an Sonderschulen, Staatlichen Sonderschulen und Staatlichen Heimsonderschulen (Kap. 0408) Jahr A 10 nach A 11 Beförderungsstellen , , ,00 davon Stellenhebungen ,00 2, ,00 2, ,95 7, , ,00 7
8 Zu Ziff. 2 des Antrags Bandbreite der zusätzlichen Wartezeit der Fach- und Technischen Lehrkräfte auf eine Beförderung in der jeweiligen Besoldungsgruppe Anlage 2 Jahr Fachlehrkräfte aller Schulkapitel von A 9 nach A 10 Fachlehrkräfte aller Schulkapitel von A 10 nach A 11 an Sonderschulen von A 10 nach A 11 an Beruflichen Schulen von A 10 nach A bis 15 Jahre 7 bis 16 Jahre 7 bis 10 Jahre 8 bis 19 Jahre bis 15 Jahre 8 bis 17 Jahre 4 bis 12 Jahre 8 bis 18 Jahre bis 13 Jahre 5 bis 14 Jahre 2 bis 10 Jahre 4 bis 15 Jahre bis 12 Jahre 8 bis 13 Jahre 5 bis 11 Jahre 6 bis 16 Jahre bis 12 Jahre 9 bis 13 Jahre 7 bis 10 Jahre 7 bis 16 Jahre bis 11 Jahre 9 bis 13 Jahre 11 Jahre 8 bis 17 Jahre bis 10 Jahre 9 bis 12 Jahre 9 bis 10 Jahre 9 bis 17 Jahre bis 10 Jahre 8 bis 12 Jahre 7 bis 10 Jahre 9 bis 17 Jahre Höchste zusätzliche Wartezeit der Fach- und Technischen Lehrkräfte auf eine Beförderung Jahr Fachlehrkräfte aller Schulkapitel von A 9 nach A 10 Fachlehrkräfte aller Schulkapitel von A 10 nach A 11 an Sonderschulen von A 10 nach A 11 an Beruflichen Schulen von A 10 nach A Jahre 16 Jahre 10 Jahre 19 Jahre Jahre 17 Jahre 12 Jahre 18 Jahre Jahre 14 Jahre 10 Jahre 15 Jahre Jahre 13 Jahre 11 Jahre 16 Jahre Jahre 13 Jahre 10 Jahre 16 Jahre Jahre 13 Jahre 11 Jahre 17 Jahre Jahre 12 Jahre 10 Jahre 17 Jahre Jahre 12 Jahre 10 Jahre 17 Jahre 8
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