Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Bayerischer Landtag

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1 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom Umsetzung der Inklusion in Oberbayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Förderschulen gibt es derzeit in den vier Landkreisen des Oberlands (, Weilheim-Schongau, Miesbach, Garmisch-Partenkirchen), aufgeschlüsselt nach: den einzelnen Standorten, der Anzahl der dort seit dem Schuljahr 2005/2006 unterrichteten Schülerinnen und Schüler, der Anzahl der dort in den einzelnen Schuljahren seit 2005/2006 tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (pädagogische und nicht-pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), den Investitionen in diesen Schulen (Personal, Sachaufwand, Baukostenzuschuss, etc.)? Kinder mit Behinderung aktuell in den integrativen Kindergärten der vier Landkreise bzw. in integrativen Kindergartengruppen oder in Form einer Einzelintegration in einer Kindertagesstätte betreut werden, aufgeschlüsselt nach: den einzelnen Landkreisen, der Art der Behinderung, dem Alter der Kinder? 7. Welche Mittel stellt die Staatsregierung zur Verfügung, um die Inklusion an den weiterführenden allgemeinbildenden und an den beruflichen Schulen im Oberland zu verbessern, aufgeschlüsselt nach: den einzelnen Landkreisen, den einzelnen Schularten, der Zuweisung von mehr Lehrerwochenstunden, der finanziellen Unterstützung bei nötigen baulichen Maßnahmen, der Zuweisung von mehr Stunden für Verwaltungsangestellte an Inklusions-Schulen bzw. Schulen mit Kooperationsklassen? 2. Wie groß ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen im Oberland, die angesichts der Vorhaben im Zusammenhang mit den Inklusion eigentlich an einer Regelschule unterrichtet werden sollten, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulen? 3. Wie groß ist die Anzahl an Kindern mit Förderbedarf, die aktuell in Inklusions-Profilschulen bzw. in Kooperationsklassen im Oberland unterrichtet werden, aufgeschlüsselt nach: den Inklusions-Profilschulen den einzelnen Kooperationsklassen in den Landkreisen? 4. In welchem Umfang stellte die Staatsregierung in den Schuljahren seit 2005/2006 finanzielle Mittel zur Verfügung, um den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst in den vier Landkreisen des Oberlands auszubauen, aufgeschlüsselt nach: den einzelnen Landkreisen, der Anzahl an Stellen / Mitarbeitern im MSD, den einzelnen Jahren? 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele Kinder aktuell in der Altersstufe 0 6 Jahre in den einzelnen Landkreisen des Oberlands leben, welche vermutlich später an einer Förderschule oder in einer Inklusions- Klasse unterrichtet werden sollen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen? 6. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Zu 1.: In der anliegenden Tabelle 1 sind die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (einschließlich Schulen für Kranke) in den genannten vier Landkreisen nach ihren Schulorten sowie die Zahl der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler nach Schuljahren aufgeführt. Für das laufende Schuljahr 2011/12 kann die Frage auf Basis der Amtlichen Schuldaten, die jährlich zum Stichtag für den allgemeinbildenden Bereich erhoben werden, noch nicht beantwortet werden, da die zeitaufwendigen Plausibilisierungsprozesse der erhobenen Daten voraussichtlich erst im Frühjahr endgültig abgeschlossen sein werden. Aussagen zum nicht-pädagogischen Personal (vgl. 3. Spiegelstrich der Frage) sind nicht möglich, da dieses nicht Gegenstand der Erfassung im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten ist. Auch wären belastbare Aussagen hinsichtlich der Investitionen nur nach sehr aufwendigen und umfangreichen Recherchen möglich, was derzeit nicht durchführbar ist. In diesem Zusammenhang darf auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage von Herrn MdL Streibl bezüglich Privatschulen im Oberland vom 9. Mai 2011 (vgl. hierzu Drs. 16/9531 bzw. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter - Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

2 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/11862 Intranet 16_ pdf) hingewiesen werden. Seinerzeit wurde bereits umfangreich über die finanzielle Unterstützung der privaten Förderschulen berichtet. Zu 2.: Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) enthält keine Regelung, nach der bestimmte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen in Regelschulen unterrichtet werden sollen. Im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten sieht das BayEUG in Art. 41 Abs. 1 das Entscheidungsrecht der Erziehungsberechtigten vor. Zu 3.: Im Landkreis hat eine Schule, die Grundschule Münsing, das Schulprofil Inklusion beantragt und die entsprechende Ausstattung erhalten. An der Schule werden 22 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wurde das Schulprofil Inklusion an der Grundschule Oberau eingerichtet. 16 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden dort unterrichtet. Im Landkreis Weilheim-Schongau sind die Grundschule Huglfing und die Mittelschule Huglfing mit dem Profil Inklusion ausgestattet. An der Grundschule werden 7 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet, an der Mittelschule sind es 15 Schülerinnen und Schüler. Im Landkreis Miesbach existiert derzeit keine Schule mit Schulprofil Inklusion. Die Situation der Kooperationsklassen stellt sich in den einzelnen Landkreisen dar wie folgt: Die Frage nach der Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im Schuljahr 2011/2012 in Kooperationsklassen unterrichtet werden, kann auf Basis der Amtlichen Schuldaten, die für das aktuelle Schuljahr für den allgemeinbildenden Bereich zum Stichtag erhoben wurden, noch nicht beantwortet werden. Bevor belastbare Aussagen aus dem Datenbestand abgeleitet werden können, durchläuft dieser zeitaufwendige Plausibilisierungsprozesse, die erst im kommenden Frühjahr endgültig abgeschlossen sein werden, sodass sich die Beantwortung der Anfrage auf das Schuljahr 2010/2011 beschränken muss. Statistisch erfasst wurden dabei alle Schülerinnen und Schüler, die durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) gefördert wurden.

3 Drucksache 16/11862 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 Die Tabelle weist demnach die Zahl der durch MSD geförderten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Kooperationsklassen aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Schulen und Klassen aus. Zu 4.: Aufstellung der MSD-Stunden für die Landkreise Bad Tölz, Miesbach, Weilheim-Schongau, Garmisch- Partenkirchen s. Anlage 3 Zu 5.: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Kinder mit (drohender) Behinderung insgesamt in den Landkreisen des Oberlands leben, die vermutlich später an einer Förderschule oder in einer Inklusions-Klasse unterrichtet werden sollen. Zu 6.: Nach Auskunft der Landratsämter besuchen in den vier Landkreisen 393 Kinder mit bestehender oder drohender Behinderung Kindertageseinrichtungen. Hiervon werden 50 Kinder in integrativen Einrichtungen gebildet, erzogen und betreut, 343 nehmen ein Angebot der Einzelintegration wahr. Differenziert nach Art der Behinderung ergibt sich damit folgendes Bild: Anzahl der in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder mit bestehender oder drohender Behinderung nach Art der Behinderung Landkreis Körperlich Geistig Seelisch E* I* E I E I Garmisch- Partenkirchen Miesbach Weilheim-Schongau Gesamt (*E = Einzelintegration, I = integrative Einrichtung)

4 Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/11862 Für die einzelnen Altersgruppen stellt sich die Situation wie folgt dar: Anzahl der in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder mit bestehender oder drohender Behinderung unter drei Jahren nach Art der Behinderung Landkreis Körperlich Geistig Seelisch E * I* E I E I 1 Garmisch- Partenkirchen Miesbach Weilheim-Schongau 4 2 Gesamt (*E = Einzelintegration, I = integrative Einrichtung) Anzahl der in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder mit bestehender oder drohender Behinderung von 3 Jahren bis zur Einschulung nach Art der Behinderung Landkreis Körperlich Geistig Seelisch E* I* E I E I Garmisch- Partenkirchen Miesbach Weilheim-Schongau Gesamt (*E = Einzelintegration, I = integrative Einrichtung)

5 Drucksache 16/11862 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5 Anzahl der in Kindertageseinrichtungen betreuten Schulkinder mit bestehender oder drohender Behinderung nach Art der Behinderung Landkreis Körperlich Geistig Seelisch E* I* E I E I 2 8 Garmisch- Partenkirchen 1 5 Miesbach 1 Weilheim-Schongau Gesamt (*E = Einzelintegration, I = integrative Einrichtung) Zu 7.: Insgesamt stehen im Doppelhaushalt 2011/12 2-mal 100 zusätzliche Stellen für die Maßnahmen der Inklusion zur Verfügung. Dies zusätzlich zu den Unterstützungssystemen, die auch bisher schon für die Einzelinklusion, die Kooperationsklassen und die bisherigen Außenklassen (jetzt Partnerklassen) zur Verfügung gestellt wurden. Dabei erfolgte im Schuljahr 2011/2012 die Zuweisung von 70 Stellen aus dem Bereich der Sonderpädagogen und der übrigen 30 Stellen aus dem Bereich der Grund- und Haupt- Mittelschullehrkräfte. a) Realschulen: Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an staatlichen Realschulen Bayerns wird durch Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden unterstützt. Die dafür nötigen Kapazitäten stammen aus den Ressourcen, die für die Unterrichtsversorgung an den staatlichen Realschulen zugewiesen wurden. Die Verteilung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an staatlichen Realschulen im Oberland ist folgender Tabelle zu entnehmen: SNR Name Kreis Staatl. Realschule Geretsried 0701 Bad Tölz 0766 Garmisch-Partenkirchen 0533 Gmund a. Tegernsee 0541 Miesbach 0679 Staatl. Realschule Holzkirchen 0603 Penzberg 0630 Staatl. Realschule Schongau 0667 Weilheim 0747 Peißenberg Garmisch- Partenkirchen LWStd für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schuljahr 2011/12 Miesbach 2 Miesbach 0 Miesbach 10 Weilheim- Schongau Weilheim- Schongau Weilheim- Schongau Weilheim- Schongau LWStd pro Landkreis Summe: 29

6 Seite 6 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/11862 b) Gymnasien: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die das Gymnasium besuchen, haben gegenüber Regelschülern zumeist größere Schwierigkeiten, in der Schule erfolgreich zu sein. Nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayEUG ist deshalb die sonderpädagogische Förderung körperlich behinderter Schüler im Rahmen der Möglichkeiten Aufgabe aller Schulen. Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Aus diesem Grund sind die Gymnasien aufgefordert, im Bedarfsfall einen Nachteilsausgleich zu gewähren, der sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt: Schulorganisatorische Maßnahmen, Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD), Technische Hilfen, Didaktisch-methodische Maßnahmen, Nachteilsausgleich bei Leistungserhebungen. Dafür werden die Schulen nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls mit zusätzlichen Budget- und Anrechnungsstunden durch das Staatsministerium versorgt, um auf die sonderpädagogischen Bedürfnisse der jeweiligen Schülerinnen und Schüler vor Ort gezielt eingehen zu können. In Abstimmung mit dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst kann durch Zuteilung entsprechender Budgetstunden die Förderung der Schülerinnen und Schüler am Gymnasium unterstützt werden. Diese Praxis hat sich gut bewährt. Die Rückmeldungen der Schulen zeigen, dass in Kooperation mit den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten, deren Kapazitäten sukzessive ausgebaut werden, Möglichkeiten gefunden werden können, die Schüler individuell zu fördern. So werden derzeit beispielsweise Kapazitäten im Umfang von rund 400 Lehrerwochenstunden für derartige Fördermaßnahmen an den bayerischen Gymnasien zur Verfügung gestellt. Die für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung gestellten Stunden werden vornehmlich zur Einrichtung individueller Förderangebote oder zur Teilung der Lerngruppe in bestimmten Fächern (z. B. Fremdsprache bei Schwerhörigkeit des Schülers) genutzt. Die in der Anfrage angesprochenen vier Landkreise des Oberlands beziehen sich auf die bayerischen Gymnasien in Bad Tölz, Icking, Geretsried, Penzberg, Weilheim, Tegernsee, Miesbach und Garmisch-Partenkirchen. Die Mittel der Staatsregierung werden wie oben erläutert bei Bedarf den Schulen zugewiesen und richten sich nach den dort beschulten Schülerinnen und Schülern mit Behinderung. Konkret sind dies derzeit zwei Kinder in den Landkreisen des Oberlandes, die an Formen des Autismus leiden und mit insgesamt 4 Budgetstunden durch das Staatsministerium gefördert werden. c) Berufliche Schulen: Eine gesonderte Zuweisung von Lehrerwochenstunden für die Inklusion ist bislang nicht erfolgt. d) Grund- und Mittelschulen: Profilschulen erhalten als allgemeine Grund- bzw. Mittelschulen zunächst die nach Schülerzahl und pädagogischen Erfordernissen zur Abdeckung der Stundentafel notwendigen Lehrerstunden. Zusätzlich wurden die 30 Lehrerstellen aus dem Grund-/ Mittelschulbudget an diese bayernweit 41 Schulen gegeben. Dabei wurden die Lehrerstunden über die Regierungen je nach spezifischer Situation der Schule verteilt. Aus dem Volksschulbereich wurden jeweils mindestens 10 zusätzliche Stunden zugewiesen. Die Grundschule Münsing im Landkreis Bad Tölz erhielt 19 zusätzliche Lehrerstunden. Die Grundschule Oberau erhielt 18 zusätzliche Lehrerstunden und wird zusätzlich durch eine Förderlehrkraft unterstützt. Die Grundschule Huglfing erhielt 9 zusätzliche Lehrerstunden und wird zusätzlich durch eine Förderlehrkraft unterstützt. Die Mittelschule Huglfing erhielt 12 zusätzliche Lehrerstunden, zudem eine Förderlehrkraft und eine Pflegekraft. Da die Schulen mit Schulprofil Inklusion nicht über den Landkreis sondern als Einzelschulen unterstützt werden, ist eine pauschale Angabe der zur Verfügung gestellten Mittel für den Landkreis nicht notwendig. e) Eingesetzte MSD-Stunden (s. Anlage 4) f) Bauliche Maßnahmen Derzeit sind der Schulabteilung der Regierung von Oberbayern keine Baumaßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Inklusion bekannt. Der Schulaufwand für Grund- und Mittelschulen liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden, für die Realschulen und Gymnasien bei den Landkreisen. g) Verwaltungsangestellte Gegenwärtig handelt es sich bei den Verwaltungsangestellten um den Status quo.

7 Drucksache 16/11862 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 7 Achtung Die Anlage 2 wird nicht abgedruckt. Siehe hierzu Drs. 16/9531

8 Seite 8 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/11862

9 Drucksache 16/11862 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 9

10 Seite 10 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/11862

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