17. Wahlperiode /16111

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1 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Schriftliche nfrage der bgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom Hundehaltung in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie hat sich die nzahl an Hunden in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis; im Folgenden jeweils jüngste verfügbare Daten? 1. Wie hat sich die nzahl von Kampfhunden der Kategorie 1 in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis? 1.3 Wie hat sich die nzahl von Kampfhunden der Kategorie in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis?.1 Wie hat sich die nzahl an von Gemeinden ausgestellten Erlaubnissen zur Haltung sogenannter Kampfhunde im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis?. Wie hat sich die nzahl an Konflikten z. B. Beißattacke zwischen Mensch und Hund bzw. zwischen Hunden im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis?.3 n wie vielen dieser Konflikte war ein Kampfhund der Kategorie 1 oder beteiligt? 3.1 Wie oft und wie wurden die Hunde bzw. Hundehalter anschließend sanktioniert? 3. Welche Sanktionsmöglichkeiten haben Gemeinden bei Zwischenfällen mit Hunden? 3.3 Besteht bspw. auch die Möglichkeit, gefährliche Hunde außerhalb von Kategorie 1 und mit höheren Hundesteuern zu belegen? 4.1 Wie viele Hunde wurden zuletzt in Bayern aufgrund ihrer ggressivität eingeschläfert? 4. Wie viele waren es im Jahr 000 bitte je Kommune undoder Landkreis? 4.3 Wie kann ein Bürger vorgehen, der einen Hund für aggressiv hält, dessen Gemeinde aber untätig bleibt? 5.1 Wie hat sich das Steueraufkommen aus der Hundesteuer in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis? 5. Wie hat sich das Steueraufkommen aus der Hundesteuer für Kampfhunde der Kategorie 1 in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis? 5.3 Wie hat sich das Steueraufkommen aus der Hundesteuer für Kampfhunde der Kategorie in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis? 6.1 Wie hat sich die Höhe der Hundesteuer in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis? 6. Wie hat sich die Höhe der Hundesteuer für Kampfhunde der Kategorie 1 in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis? 6.3 Wie hat sich die Höhe der Hundesteuer für Kampfhunde der Kategorie in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis? ntwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom Vorbemerkung: Dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr liegt erst ab dem Jahr 011 fortlaufendes, statistisches Zahlenmaterial im Zusammenhang mit Kampfhunden und, soweit es Beißvorfälle betrifft, auch zu sonstigen Hunderassen vor. Zuvor wurden noch keine Statistiken zu dieser Thematik geführt. Ein Vergleich zum Jahr 000 kann deshalb nicht dargestellt werden. Die Beantwortung bezieht sich daher auf die Jahre ab 011. Eine Nacherhebung wäre nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand, namentlich einer bfrage bei allen Gemeinden, möglich. Hinzu kommt, dass vor 011 bei den Gemeinden allenfalls auf freiwilliger Basis Statistiken zu Hunden geführt wurden, sodass keinesfalls gesichert ist, dass eine solche bfrage aussagekräftige Zahlen erbringen würde. Von einer diesbezüglichen Erhebung wurde daher abgesehen. Eine uflistung der vorliegenden Zahlen, aufgeschlüsselt nach Kommune undoder Landkreis, liegt nicht vor und wäre ebenfalls mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Zur Beantwortung der Fragen werden nachfolgend deshalb die Zahlen aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken mit der Entwicklung ab 011 dargestellt. 1.1 Wie hat sich die nzahl an Hunden in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis; im Folgenden jeweils jüngste verfügbare Daten? In Bayern gibt es keine rechtliche Verpflichtung zur Führung eines zentralen, staatlichen Hunderegisters. Es liegen der Staatsregierung deshalb keine ngaben über den Gesamtbestand an gehaltenen Hunden vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der usschüsse sind im Internet unter Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter ktuellessitzungentagesübersicht zur Verfügung.

2 Seite Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache Wie hat sich die nzahl von Kampfhunden der Kategorie 1 in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis? Zu.: 1.3 Wie hat sich die nzahl von Kampfhunden der Kategorie in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis?.3 n wie vielen dieser Konflikte war ein Kampfhund der Kategorie 1 oder beteiligt?.1 Wie hat sich die nzahl an von Gemeinden ausgestellten Erlaubnissen zur Haltung sogenannter Kampfhunde im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis? Für Kampfhunde der Kategorie 1 ist die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft unwiderleglich, eine Erlaubnis also stets erforderlich. Diejenigen Kampfhunde der Kategorie, die ihre relative Ungefährlichkeit durch ein Sachverständigengutachten nachweisen, erhalten von der Gemeinde ein sogenanntes Negativzeugnis und bedürfen zur Haltung keiner Erlaubnis. Nachfolgend die uflistung entsprechender Erlaubnisse bzw. Negativzeugnisse. 3.1 Wie oft und wie wurden die Hunde bzw. Hundehalter anschließend sanktioniert?. Wie hat sich die nzahl an Konflikten z.b. Beißattacke zwischen Mensch und Hund bzw. zwischen Hunden im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis?

3 Drucksache Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Seite 3 4. Wie viele waren es im Jahr 000 bitte je Kommune undoder Landkreis? Dazu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor; siehe auch Vorbemerkung. Eine Erhebung dazu ist nur mit ganz erheblichem Verwaltungsaufwand möglich, der in der vorgegebenen Frist nicht zu bewerkstelligen war. Nachdem zudem nicht gesichert ist, dass bei den Gemeinden überhaupt entsprechende Zahlen vorliegen, wurde von einer Erhebung abgesehen. 3. Welche Sanktionsmöglichkeiten haben Gemeinden bei Zwischenfällen mit Hunden? Für die Gemeinden bestehen die aus der ntwort zu Frage 3.1 ersichtlichen Sanktionsmöglichkeiten der Verpflichtung zur bgabe an ein Tierheim, der Maulkorbpflicht und dem Leinenzwang. Im Einzelfall kann auch die Tötung eines Hundes angeordnet werden; siehe nachfolgende ntwort zu Frage 4.1. Darüber hinaus wären uflagen möglich, wie beispielsweise das befriedete Besitztum gegen ein entweichen des Hundes in geeigneter Weise zu sichern oder den Hund nur von Erwachsenen Personen in der Öffentlichkeit zu führen. 3.3 Besteht bspw. auch die Möglichkeit, gefährliche Hunde außerhalb von Kategorie 1 und mit höheren Hundesteuern zu belegen? Die Gemeinden sind nach rt. 3 bsatz 1 Kommunalabgabengesetz KG berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben. Sie entscheiden damit selbst, ob und mit welchen Steuersätzen sie diese Steuern erheben. Zur Erhebung der Hundesteuer bedarf es einer gemeindlichen Steuersatzung. Es ist grundsätzlich zulässig, dass Gemeinden für Kampfhunde in ihrer Hundesteuersatzung einen erhöhten Steuersatz festlegen. Zur Festlegung des Begriffs des Kampfhundes greifen sie dabei häufig auf die in 1 der Bay erischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter ggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 199 in der jeweils geltenden Fassung genannten Rassen und Gruppen von Hunden zurück. Die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall kann sich nach 1 bs. 3 dieser Verordnung auch aus seiner usbildung mit dem Ziel einer gesteigerten ggressivität oder Gefährlichkeit ergeben. Falls eine Gemeinde einen solchen Hund außerhalb der Kategorie 1 und mit höherer Hundesteuer belegen möchte, müsste sie dies in ihrer Hundesteuersatzung regeln. 4.1 Wie viele Hunde wurden zuletzt in Bayern aufgrund ihrer ggressivität eingeschläfert? 4.3 Wie kann ein Bürger vorgehen, der einen Hund für aggressiv hält, dessen Gemeinde aber untätig bleibt? Im Fall der Untätigkeit einer Gemeinde kann sich der Bürger an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde bzw. Bezirksregierung als übergeordnete ufsichtsbehörde wenden, mit der Bitte um Überprüfung der jeweiligen ngelegenheit. 5.1 Wie hat sich das Steueraufkommen aus der Hundesteuer in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis? Die Entwicklung des Steueraufkommens der Gemeinden aus der Hundesteuer im Jahr 000 verglichen mit dem Jahr 015 ist der als nlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. 5. Wie hat sich das Steueraufkommen aus der Hundesteuer für Kampfhunde der Kategorie 1 in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis? Siehe ntwort zu Frage Wie hat sich das Steueraufkommen aus der Hundesteuer für Kampfhunde der Kategorie in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis? Siehe ntwort zu Frage Wie hat sich die Höhe der Hundesteuer in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis? Siehe ntwort zu Frage Wie hat sich die Höhe der Hundesteuer für Kampfhunde der Kategorie 1 in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis? Siehe ntwort zu Frage Wie hat sich die Höhe der Hundesteuer für Kampfhunde der Kategorie in Bayern im Vergleich zum Jahr 000 verändert bitte je Kommune undoder Landkreis? Siehe ntwort zu Frage 4..

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