Leuchten. Richtlinien zur Schadenverhütung. VdS 2005 : (04)
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- Frieda Holst
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1 Leuchten Richtlinien zur Schadenverhütung VdS 2005 : (04)
2 Leuchten VdS 2005 : (04) Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateur- oder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen. 2
3 VdS 2005 : (04) Leuchten Leuchten Richtlinien zur Schadenverhütung Inhalt 1 Anwendungsbereich Allgemeines Prüfzeichen Kennzeichen Schutzarten Schutzklassen Kennzeichen Kennzeichen Kennzeichen Kennzeichen oder Kennzeichen Kennzeichen Kennzeichen t a... C Kennzeichen Kennzeichen Kennzeichen Kennzeichen oder Typ B Kennzeichen Kennzeichen der Montagearten (Leuchten mit der Kennzeichnung, oder ) Kennzeichen Kennzeichen Auswahl und Errichtung Allgemeine Anforderungen und Hinweise Feuergefährdete Betriebsstätten Landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen Elektronische Datenverarbeitungsanlagen Betrieb von Leuchten Anhang A Literatur
4 Leuchten VdS 2005 : (04) 1 Anwendungsbereich Die Richtlinien gelten für Planung, Auswahl, Errichtung und Betrieb von Leuchten bzw. Beleuchtungsanlagen. Sie beinhalten Mindestanforderungen und sind in erster Linie für Elektrofachkräfte bestimmt. Ihre Anwendung entbindet nicht von der Beachtung der einschlägigen DIN-Normen oder sonstiger technischer Regeln. Der Anwendungsbereich der Richtlinien erstreckt sich auch auf bestehende Anlagen. Für Niedervoltbeleuchtungen gilt darüber hinaus VdS 2324 Niedervoltbeleuchtungsanlagen und -systeme. An allen brennbaren Flächen, die durch die Leuchten thermisch beeinflusst werden, darf sich bei normalem Betrieb keine höhere Temperatur als 90 C entwickeln. Bei anomalem Betrieb (z.b. Dauerheizung oder nicht zündende Lampe) sowie im Fehlerfall (Windungsschluss einer Drosselspule) müssen Leuchten für Entladungslampen nach Norm vorgegebene Grenztemperaturen einhalten. Für Vorschaltgeräte gilt DIN VDE Werden die Grenztemperaturen infolge anomalen Betriebes oder eines Fehlers überschritten, müssen die elektronischen Vorschaltgeräte nach vorgenannter Norm innerhalb von 5 s abschalten. 2 Allgemeines In elektrischen Leuchten (im Folgenden Leuchten) werden je nach Ausführung etwa 80 bis 90 der zugeführten elektrischen Energie in Wärme umgesetzt. Sie sind deshalb in ihrer thermischen Wirkung auf die Umgebung mit elektrischen Wärmegeräten zu vergleichen und können bei unsachgemäßer Verwendung Brände verursachen. Die Umsetzung der Richtlinien wirkt diesen Brandgefahren entgegen. Leuchten sind elektrische Betriebsmittel, die aus Lampen, Fassungen und Anschlussklemmen bestehen. Je nach Art der verwendeten Lampen werden sie unterschieden nach Leuchten für Entladungslampen sowie Leuchten für Glühlampen. Leuchten für Entladungslampen enthalten zusätzlich Lampenbetriebsgeräte, z.b. Vorschaltgeräte, Transformatoren und Kondensatoren. Vorschaltgeräte werden unterschieden in konventionelle (KVG) und elektronische Vorschaltgeräte (EVG). Für die Herstellung von Leuchten gilt DIN EN /VDE 0711 Teil 1. Besondere Anforderungen können bei speziellen Leuchten gestellt werden, z.b. DIN VDE 0710 Teil 14 bei - oder gekennzeichneten Leuchten, DIN VDE 0710 Teil 5 bei gekennzeichneten Leuchten, DIN EN /VDE 0711 Teil 2-24 bei gekennzeichneten Leuchten. Anmerkung: Die -Kennzeichnung ersetzt die nationale - Kennzeichnung nach DIN VDE 0710 Teil 5. Letztere gilt jedoch noch für eine Übergangszeit bis zum Prüfzeichen Leuchten sind elektrische Geräte im Sinne des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz - GSG). Die nach dem GSG bestehenden Anforderungen müssen eingehalten werden. Bei Leuchten, die mit Zeichen aus Bild 1 versehen sind, kann davon ausgegangen werden, dass sie diese Anforderungen erfüllen. V D E V D E EN EC EN EC V D E EN EC 10 geprüfte Sicherheit V D E V D E Zeichenerklärung: V D E geprüfte Sicherheit oder oder oder und 4 Kennzeichen V D E Wichtige Kennzeichen und ziffern im Zusammenhang mit Leuchten sind folgend aufgelistet. geprüfte Sicherheit VDE-Zeichen (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v.) EN = Europanorm EC = elektrische Zertifizerung 10 = Zertifizierungsstellen-Nummer für das VDE-Prüf- und Zertifizierungsinstitut GS = geprüfte Sicherheit (Geräte entsprechen dem Gerätesicherheitsgesetz) Bild 1: Prüfzeichen auf Leuchten 4
5 VdS 2005 : (04) Leuchten Schutz des Betriebmittels Kennziffer des Schutzgrades nach DIN VDE 0470 Zusätzlich mögliche Symbole nach DIN VDE 0711 und deren Bedeutung Schutzgrade gegen feste Fremdkörper, zugeordnet mit 1. Kennziffer Fremdkörper > 50 mm Ø IP 1 X - Fremdkörper > 12,5 mm Ø IP 2 X - Fremdkörper > 2,5 mm Ø IP 3 X - Fremdkörper > 1,0 mm Ø IP 4 X - staubgeschützt IP 5 X staubgeschützt staubdicht IP 6 X staubdicht Schutzgrade gegen Wasser, zugeordnet mit 2. Kennziffer Tropfwasser senkrecht IP X 1 tropfwassergeschützt Tropfwasser bis 15 Neigung IP X 2 - Sprühwasser IP X 3 regengeschützt Spritzwasser IP X 4 spritzwassergeschützt Strahlwasser IP X 5 strahlwassergeschützt starkes Strahlwasser IP X 6 für Leuchten nicht vorgesehen zeitweiliges Untertauchen IP X 7 wasserdicht (eintauchbar) dauerndes Untertauchen IP X 8...m druckwasserdicht (untertauchbar) Erläuterungen: Fremdkörper- und Wasserschutz können kombiniert werden, z.b. IP 54: Staub- und Spritzwasserschutz. Der Buchstabe X gibt an, dass keine Anforderung gestellt wird. Tabelle 1: Schutzarten nach DIN VDE Schutzarten Klasse Schutz durch Kennzeichen Die Schutzarten (siehe auch Tabelle 1) werden nach DIN VDE 0470 unter anderem unterschieden in I Schutzleiter (Anschluss am Körper des Betriebsmittels) Fremdkörperschutz (Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern einschließlich Staub), Wasserschutz (Schutz gegen das Eindringen von Wasser mit schädlichen Wirkungen). 4.2 Schutzklassen Die Schutzmaßnahmen bei Versagen der Basisoder Betriebsisolierung, der so genannte Schutz bei indirektem Berühren nach DIN VDE 0100 Teil 200, werden in Schutzklassen eingeteilt (siehe Tabelle 2). II III Schutzisolierung Schutzkleinspannung < 50 V Wechselspannung (ac) < 120 V Gleichspannung (dc) Tabelle 2: Schutzklassen von elektrischen Betriebsmitteln nach DIN VDE
6 Leuchten VdS 2005 : (04) 4.3 Kennzeichen Das Zeichen kennzeichnet Leuchten, die unmittelbar auf nichtbrennbaren, schwer oder normal entflammbaren Baustoffen, klassifiziert nach DIN 4102, angebracht werden dürfen (s. Bild 2). Bild 4: Leuchtstofflampen-Leuchte mit der Kennzeichnung Bild 2: Leuchtstofflampen-Leuchte mit der Kennzeichnung 4.4 Kennzeichen Das Zeichen kennzeichnet Leuchten mit Entladungslampen, die für die Installation in und an Einrichtungsgegenständen, z.b. Möbel, geeignet sind. In angegebener Montageart (siehe auch Abschnitt 4.15) dürfen diese Leuchten an Einrichtungsgegenständen aus Werkstoffen, deren Brandverhalten nichtbrennbaren, schwer oder normal entflammbaren Baustoffen nach DIN 4102 entspricht, angebracht werden, selbst wenn diese beschichtet, lackiert oder furniert sind (s. Bild 3). Bild 5: Glühlampen-Leuchte mit der Kennzeichnung 4.6 Kennzeichen oder Die Zeichen oder kennzeichnen Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur. In angegebener Montageart (siehe Abschnitt 4.15) dürfen die -gekennzeichneten Leuchten in feuergefährdeten Betriebsstätten nach VdS 2033 Feuergefährdete Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken angebracht werden. Die Leuchten sind so konstruiert, dass sich keine brennbaren Stäube oder Fasern in gefährlicher Menge ablagern und einen Wärmestau Bild 3: Leuchtstofflampen-Leuchte mit der Kennzeichnung 4.5 Kennzeichen Das Zeichen kennzeichnet Leuchten, die zur Installation in und an Einrichtungsgegenständen, z.b. Möbel, geeignet sind. In angegebener Montageart (siehe Abschnitt 4.15) dürfen die Leuchten an Einrichtungsgegenständen aus Werkstoffen angebracht werden, selbst wenn ihr Brandverhalten nicht bekannt ist und diese beschichtet, lackiert oder furniert sind (siehe Bilder 4 und 5). Bild 6: Leuchtstofflampen-Leuchte mit der Kennzeichnung 6
7 VdS 2005 : (04) Leuchten verursachen können. Sie sind so gebaut, dass sie keine Temperaturen annehmen, durch die sich brennbarer Staub oder brennbare Fasern entzünden (siehe Bild 6). Anmerkung: Gegenüber mit dem -Zeichen gekennzeichneten Leuchten ergeben sich für Leuchten mit -Zeichen folgende Unterschiede: Für mit -Zeichen gekennzeichnete Leuchten ist nach Norm eine vollständige Abdeckung der Lampen nicht erforderlich, wenn die Leuchte über eine Abschirmung, z.b. in Form eines Reflektors, verfügt, die eine Ablagerung brennbarer Stäube auf der Lampe im Bereich der Fassung verhindert. Damit wird der Gefahr von brandgefährlichen Staubablagerungen auf Lampen nicht ausreichend begegnet, da z.b. der Elektrodenbereich bei Langfeldlampen ungeschützt bleibt. Es sind deshalb Zusatzmaßnahmen erforderlich (s. Abschnitt 5.1.4). Die Abschirmung muss unabhängig von der Montage der Leuchte, z.b. auch bei geneigter Lage, wirksam sein. Die Bildzeichen der Montagearten sind entfallen. Der Leuchtenhersteller muss jedoch in der Montageanweisung, falls erforderlich, darauf hinweisen, dass äußere Oberflächen, die im Betrieb Temperaturen zwischen 90 und 150 C annehmen, in Gebrauchslage der Leuchte nicht in Kontakt mit der Befestigungsfläche (Decke oder Wand) kommen dürfen. Der Grenzwert der Temperaturen vertikaler äußerer Oberflächen wurde von 220/260 C auf 150 C reduziert. 4.7 Kennzeichen Das Zeichen kennzeichnet Strahlerleuchten. Es gibt den Abstand (in Metern) zur angestrahlten Fläche an, der mindestens eingehalten werden muss, damit die Temperatur der Fläche 90 C nicht überschreitet. 4.8 Kennzeichen Das Zeichen kennzeichnet Lampenbetriebsgeräte (z.b. Vorschaltgeräte), die außerhalb von Leuchten angebracht werden dürfen (unabhängige Lampenbetriebsgeräte) Kennzeichen und 130 Die Zeichen und kennzeichnen Lampenbetriebsgeräte, die unmittelbar auf nichtbrennbaren, schwer oder normal entflammbaren Baustoffen nach DIN 4102 angebracht werden dürfen. Diese Lampenbetriebsgeräte können an ihrer Oberfläche keine höhere Temperatur als 130 C annehmen Kennzeichen und Die Zeichen und kennzeichnen Lampenbetriebsgeräte, die in und an Einrichtungsgegenständen (Möbel) angebracht werden dürfen. Die Werkstoffe der Einrichtungsgegenstände können beschichtet, lackiert oder furniert sein, ihr Brandverhalten muss nicht bekannt sein. Die Lampenbetriebsgeräte können an ihrer Oberfläche keine höhere Temperatur als 110 C annehmen. 4.9 Kennzeichen t a... C Das Zeichen t a... C kennzeichnet Leuchten, die geeignet sind, um bei höheren Bemessungs-Umgebungstemperaturen als 25 C betrieben zu werden, z.b. t a 45 C für Bemessungs-Umgebungstemperaturen bis 45 C. Zulässig ist ein kurzzeitiger Betrieb bei einer Umgebungstemperatur, die 10 C höher ist Kennzeichen Das Zeichen kennzeichnet baumustergeprüfte Leuchten, die für explosionsgefährdete Bereiche geeignet sind Kennzeichen Das Zeichen kennzeichnet Leuchten, die geeignet sind, um in rauen Betrieben, z.b. Schwerindustrie, Baustellen, Werkstätten und ähnliche Orte, eingesetzt zu werden. Hier ist eine höhere mechanische Beanspruchung der Leuchten zu erwarten Kennzeichen Das Zeichen kennzeichnet flammsichere Kondensatoren. Falls diese ausfallen, können sie weder sich selbst noch die Umgebung entzünden Kennzeichen oder Typ B Das Zeichen kennzeichnet flamm- und platzsichere Kondensatoren. Falls diese ausfallen, dürfen sie weder sich selbst noch die Umgebung entzünden und auch nicht aufplatzen und benachbarte Teile mechanisch beschädigen. Kondensatoren des Typ B sind sicherheitstechnisch als gleichwertig zu betrachten, wenn sie in einen Metallbecher integriert sind Kennzeichen Das Zeichen kennzeichnet Leuchten, die geeignet sind, um mit Kopfspiegellampen verwendet zu werden. 7
8 Leuchten VdS 2005 : (04) 4.15 Kennzeichen der Montagearten (Leuchten mit der Kennzeichnung, oder ) Die Hersteller von Leuchten sind verpflichtet, die zulässigen Ein- und Anbaumöglichkeiten für Leuchten mit den Zeichen sowie gemäß Tabelle 3 in einer Montageanweisung darzulegen oder als Aufschrift anzugeben. Diese muss ggf. auch auf die besonderen Maßnahmen, z.b. Sicherheitsabstände, hinweisen, die bei - und -Leuchten zu treffen sind. Leuchten, die mit dem Zeichen gekennzeichnet sind, müssen die Symbole für die Montageart als Aufschrift tragen. Bei -Leuchten sind außerdem in der Montageanweisung die Symbole für die Montageart und ggf. die Sicherheitsabstände anzugeben (siehe Bild 7). Montageart 1. an der Decke 2. an der Wand 3. waagerecht an der Wand 4. senkrecht an der Wand 5. an der Decke und waagerecht an der Wand 6. an der Decke und senkrecht an der Wand 7. in der waagerechten Ecke, Lampe seitlich 8. in der waagerechten Ecke, Lampe unterhalb 9. in der waagerechten Ecke, Lampe seitlich und unterhalb 10. im U-Profil 11. am Pendel Kennzeichen für die Montageart geeignet nicht geeignet Tabelle 3: Kennzeichen für Montagearten Bild 7: Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zwischen Leuchten und Umgebung sind einzuhalten Für Leuchten, die mit dem Zeichen gekennzeichnet sind, sieht die Norm für die Montageart keine Symbole vor. Sie müssen aber nach den Angaben des Herstellers montiert werden Kennzeichen Leuchten, die mit dem Zeichen gekennzeichnet sind, können unmittelbar auf nichtbrennbaren, schwer oder normal entflammbaren Baustoffen nach DIN 4102 angebracht werden, selbst wenn Wärmedämmstoffe die Leuchte (Gehäuse) berühren Kennzeichen Das Zeichen kennzeichnet Leuchten, die ausschließlich auf nichtbrennbaren Baustoffen nach DIN 4102 angebracht werden dürfen. Anmerkung: Das Kennzeichen gilt als Warnhinweis. 5 Auswahl und Errichtung 5.1 Allgemeine Anforderungen und Hinweise Grundsätzlich sind Leuchten so auszuwählen und zu errichten oder aufzustellen, dass kein Wärmestau (Brandgefahr) entsteht. Die beim Betrieb entstehende Wärme muss hinreichend abgeführt werden. Für die Auswahl und Errichtung von Leuchten sowie Lampenbetriebsgeräten und das Errichten von Beleuchtungsanlagen sind die Regelungen der DIN VDE 0100 Teil 559 zu beachten. Anmerkung: Es wird empfohlen, Sicherheitsstarter nach DIN EN 60155/VDE 0712 Teil 101 zu verwenden. 8
9 VdS 2005 : (04) Leuchten Bei der Montage von Leuchten sind die in Tabelle 4 aufgelisteten Vorgaben zu beachten Leuchten sind grundsätzlich für eine Umgebungstemperatur von 25 C ausgelegt. Bei höheren Umgebungstemperaturen muss diese besondere Gegebenheit bei der Auswahl der Leuchten berücksichtigt werden (siehe Abschnitt 4.9) Leuchten sind so zu errichten oder aufzustellen, dass sie nicht mit brennbaren Stoffen (z.b. Gardinen, Lagergütern usw.) in Berührung kommen können. Bei Strahlerleuchten (siehe Abschnitt 4.7) in Schaufenstern oder Vitrinen ist unbedingt darauf zu achten, dass in Strahlungsrichtung ein Mindestabstand zu brennbaren Gegenständen eingehalten wird. Dieser richtet sich nach den Vorgaben des Herstellers bzw. nach dem, der auf der Leuchte selbst angegeben ist. In Ermangelung konkreter Angaben ist in jedem Fall ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten. Bei Lampen über 500 W können auch größere Abstände erforderlich werden Ausschließlich Leuchten mit dem Zeichen dürfen mit Kopfspiegellampen betrieben werden (siehe Abschnitt 4.14), da sonst Brandgefahr entsteht Bei Leuchten, die mit dem Zeichen (siehe Abschnitt 4.3), (siehe Abschnitt 4.6), (siehe Abschnitt 4.16) oder (siehe Abschnitt 4.17) gekennzeichnet sind, ist für das Einhalten eines ausreichenden Abstandes zu anderen Flächen zwecks einer sicheren Wärmeabfuhr zu sorgen. Das ist der Fall, wenn an thermisch beeinflussten Flächen die Temperatur im Normalbetrieb 90 C nicht überschreitet. Die Montagearten und die Sicherheitsabstände richten sich nach den Angaben des Herstellers (siehe Bild 8). Anmerkung: Für Leuchten, die mit dem Zeichen gekennzeichnet sind, muss der Schutz gegen Ablagerungen von Staub und anderen Fremdkörpern für die ganze Lampe erreicht werden (s. Abschnitt 4.6). Dies ist gegeben, wenn die gesamte Lampe in den Schutzgrad IP 5X eingeschlossen wird, z.b. mittels Schutzscheibe oder Wanne. Damit wird auch ein höherer mechanischer Schutz gewährleistet. Leuchten gemäß VdS 2499 Elektrische Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur erfüllen diese Anforderungen. Installationsorte/-flächen nichtbrennbar Leuchten, DIN VDE 0710 bzw. 0711,,,,,, und Leuchten ohne diese Kennzeichen Lampenbetriebsgeräte als unabhängiges Zubehör, DIN VDE 0712 brennbar 1),,,,,,, 130 Überdeckung mit Wärmedämmung 2) Einrichtungsgegenstände (Möbel), DIN VDE ) 130, 3), Besondere Bereiche Feuergefährdete Betriebsstätten, DIN VDE Staub- und/oder Faseranfall,,, 4) 2), 2) 1) Schwer oder normal entflammbarer Baustoff nach DIN ) Diese Kennzeichenkombinationen sind nicht genormt; die Sicherheitskriterien des Betriebsgerätes müssen denen der Leuchte entsprechen; Bestätigung vom Hersteller einholen 3) Nur zulässig, wenn der Werkstoff mindestens normal entflammbar ist 4) Nur zulässig, wenn Leuchten einschließlich der Lampen dem Schutzgrad IP 5X genügen Tabelle 4: Auswahl von Leuchten und Lampenbetriebsgeräten in Abhängigkeit von Installationsorten/-flächen 9
10 geprüfte Sicherheit Leuchten VdS 2005 : (04) V DE M M Bild 8: Leuchten müssen in ausreichendem Abstand zu brennbaren Flächen montiert werden Glühlampenleuchten, die zur Befestigungsfläche hin offen sind, müssen, falls sie an brennbaren Bauteilen angebracht werden, von diesen ausreichend feuersicher abgetrennt sein. Eine ausreichende Trennung liegt vor, wenn eine Isolierstoffunterlage von mindestens 1,5 mm Dicke eingefügt wird. Der verwendete Isolierstoff muss die Eigenschaft aufweisen, dass er, nachdem er für die Dauer von 20 s mit der Nadelflamme (siehe DIN EN / VDE 0471 Teil 2 2) beflammt wurde, innerhalb von 3 s nach Entzug der Flamme wieder verlöscht. Geeignete Werkstoffe in der erforderlichen Dicke sind nach DIN EN /VDE 0318 Teil 1: Hartpapier auf Phenolharz-Basis, PF CP204 Hartpapier auf Epoxidharz-Basis, EP CP201 Hartglasgewebe auf Epoxidharz-Basis, EP GC202 Glashartmatte auf Polyester-Basis, UP GM Leuchten für Entladungslampen, die zur Befestigungsfläche hin offen sind und mit Luftabstand montiert werden (z.b. Pendelleuchten), müssen mit einem Blech von mindestens 1 mm Dicke geschlossen werden Es sind entweder Kondensatoren, die mit den Zeichen oder (DIN VDE 0560 Teil 6) gekennzeichnet sind, oder Kondensatoren Typ B (DIN EN 61048/VDE 0560 Teil 61) mit Metallbecher zu verwenden. Kondensatoren mit Metallbecher bieten eine erhöhte Sicherheit gegen innere und äußere thermische Einflüsse Werden Leitungen durch die Leuchte hindurch geführt (Durchgangsverdrahtung), ist Folgendes zu beachten: LL36W Es dürfen nur Leuchten verwendet werden, die nach Angaben des Herstellers für eine Durchgangsverdrahtung geeignet sind. Fehlen Angaben über die zu verwendenden Leitungen, müssen wärmebeständige Leitungen (H05 SJ-K) mit einem Mindestquerschnitt von 1,5 mm 2 (DIN VDE 0282 Teil 3) oder diesen gleichwertige verwendet werden. Mehrere Leuchtenstromkreise dürfen dann innerhalb von Leuchten verlegt werden, wenn die Leuchten dafür eingerichtet sind. Es dürfen nur Klemmen nach DIN EN / VDE 0711 Teil1 verwendet werden. Auf diese Weise wird nicht nur die Feuersicherheit gewährleistet sondern es werden auch die vorgeschriebenen Kriech- und Luftstrecken sowie der Schutz gegen direktes Berühren realisiert Handleuchten müssen mindestens dem Schutzgrad IP 55 entsprechen und mit einem nichtbrennbaren Schutzglas sowie einem nichtbrennbaren Schutzkorb versehen sein. Von entzündlichen Stoffen (Heu, Stroh, Strohstaub, Mehl, Hobelspäne, lose Holzwolle, Magnesiumspäne, Reisig, loses Papier, Baum- und Zellwollfasern, Kunst- sowie Schaumstoffe usw.) sind Handleuchten grundsätzlich fern zu halten. Ggf. ist ein Abstand von mindestens 0,5 m einzuhalten. Nach jedem Gebrauch muss der Stecker gezogen werden Sicherheitshinweise für Niedervolt-Halogenlampen bzw. -leuchten gibt VdS 2324 Niedervoltbeleuchtungsanlagen und -systeme. 5.2 Feuergefährdete Betriebsstätten In feuergefährdeten Betriebsstätten sind Leuchten einzusetzen, die den Anforderungen gemäß VdS 2033 Feuergefährdete Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken entsprechen. Zulässig sind nur Leuchten mit einem Zeichen bzw. (s. Abschnitt 4.6) oder (s. Abschnitt 4.5). Je nach Art der feuergefährdeten Betriebsstätte ist wie folgt auszuwählen. In Räumen oder Bereichen mit brennbaren Stäuben oder Fasern sind Leuchten einschließlich der Lampen in dem Schutzgrad IP 5 X (gekennzeichnet mit oder ), festen Stoffen sind Leuchten in dem Schutzgrad IP 4 X (gekennzeichnet mit, oder ) vorzusehen Ovalleuchten aus Kunststoff (Schiffsarmaturen) dürfen nicht verwendet werden. 10
11 VdS 2005 : (04) Leuchten Wenn Explosionsgefahr besteht, sind zusätzliche Anforderungen zu beachten (ElexV, DIN VDE 0165). 5.3 Landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen In diesen Bereichen ist generell mit einer erheblichen Feuergefährdung durch Staub oder Fasern zu rechnen. Des Weiteren sind Feuchtigkeit oder Nässe häufig vorzufinden. Es sind daher nur Leuchten einzusetzen, die mindestens den Schutzgrad IP 54 aufweisen und zusätzlich mit dem Zeichen oder gekennzeichnet sind Um zu verhindern, dass Leuchten, z.b. in Scheunen oder auf Stroh- und Heuböden, in gefährlichen Kontakt mit leicht entzündlichen Stoffen kommen, müssen ggf. zusätzliche Schutzvorkehrungen getroffen werden, z.b. mechanischer Schutz in ausreichendem Abstand zur Leuchte oder Versetzen der Leuchte in einen Bereich, in dem der unmittelbare Kontakt mit Erntegütern ausgeschlossen ist. 6 Betrieb von Leuchten 6.1 Leuchten sind generell sauber und von Staub oder Fasern freizuhalten. 6.2 Beschädigte Leuchten sind umgehend auszutauschen; fehlende Schutzkörbe müssen ersetzt und zerbrochene Schutzgläser erneuert werden. 6.3 Wenn in den Leuchten Lampen gewechselt werden, ist unbedingt darauf zu achten, dass die höchstzulässige Lampenleistung nicht überschritten wird. Außerdem dürfen Glühlampen nicht durch Kopfspiegellampen ersetzt werden, es sei denn, die Leuchte ist mit dem Zeichen gekennzeichnet (siehe Abschnitt 4.14). 6.4 Leuchten dürfen grundsätzlich nicht nachträglich verändert werden, z.b. durch den Einbau von Notlichtfassungen, es sei denn, der Hersteller lässt dies ausdrücklich zu. 6.5 Es wird empfohlen, Sicherheitsstarter zu verwenden Ist der Bereich, in dem die Leuchte installiert ist, nicht unmittelbar einzusehen, muss ein Schalter mit Kontrollleuchte angebracht werden. Anmerkung: Es ist VdS2067 Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft zu beachten. 5.4 Elektronische Datenverarbeitungsanlagen In Räumen mit Elektronischen Datenverarbeitungsanlagen werden häufig Leuchten mit Entladungslampen eingesetzt. In diesem Fall sind Vorschaltgeräte, z.b. elektronische (EVG) nach DIN VDE 0712 Teil 33, erforderlich. Wenn konventionelle Vorschaltgeräte (KVG) verwendet werden, müssen sie mit Sicherheitsstartern (DIN EN 60155/ VDE 0712 Teil 101), Drosselspulen mit Temperatursicherung (DIN EN /VDE 0631 Teil 2-3) und flamm- sowie platzsicheren Kondensatoren (siehe Abschnitt 4.13) ausgerüstet sein Müssen einzelne Bestandteile von KVG ausgewechselt werden, dürfen sie nur durch gleichwertige Teile ersetzt werden. 11
12 Leuchten VdS 2005 : (04) Anhang A Literatur Gesetze, Verordnungen, behördliche Richtlinien, Regeln und Empfehlungen Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) GSG vom (BGBl. I S.1793) Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ElexV) vom (BGBl I S. 1931) Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh Postfach 1320, Bonn Internet: Normen VDE 0024 Satzung für das Prüf- und Zertifizierungswesen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) e.v. DIN VDE 0100 Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V - Teil 200 Elektrische Anlagen von Gebäuden, Begriffe - Teil 482 Elektrische Anlagen von Gebäuden; Schutzmaßnahmen; Auswahl von Schutzmaßnahmen als Funktion äußerer Einflüsse; Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren - Teil 559 Leuchten und Beleuchtungsanlagen - Teil 724 Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, z.b. Gardinenleisten, Dekorationsverkleidungen - Teil 737 Feuchte und nasse Bereiche und Räume, Anlagen im Freien DIN VDE 0106 Schutz gegen elektrischen Schlag Klassifizierung von elektrischen und elektronischen Betriebsmitteln DIN EN /VDE 0165 Teil 2 Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarem Staub Elektrische Betriebsmittel mit Schutz durch Gehäuse-Auswahl, Errichten und Instandhaltung DIN EN 50014/ VDE 0170/0171 Teil 1 Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche Allgemeine Bestimmungen DIN VDE 0282 Teil 3 Gummiisolierte Leitungen mit Nennspannungen bis 450/750 V Wärmebeständige Silikon-Aderleitungen DIN EN /VDE 0318 Teil 1 Bestimmung für Tafeln aus technischen Schichtpressstoffen auf Basis wärmehärtbarer Harze für elektrotechnische Zwecke Definitionen, Bezeichnungen und allgemeine Anforderungen DIN EN 60529/ VDE 0470 Teil 1 Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) DIN EN /VDE 0471 Teil 2-2 Prüfverfahren, Hauptabschnitt 2, Prüfung mit der Nadelflamme DIN EN 60742/VDE 0551, Trenntransformatoren und Sicherheitstransformatoren, Anforderungen DIN EN 61048/VDE 0560 Teil 61 Geräte für Lampen Kondensatoren für Entladungslampen insbesondere Leuchtstofflampen-Anlagen Allgemeine und Sicherheitsanforderungen DIN EN / VDE 0609 Teil 1 Verbindungsmaterial Elektrische Kupferleiter Sicherheitsanforderungen für Schraubklemmstellen und schraubenlose Klemmstellen Allgemeine Anforderungen und besondere Anforderungen für Klemmstellen für Leiter von 0,2 mm 2 bis einschließlich 35 mm 2. DIN EN VDE 0613 Teil 1 Verbindungsmaterial für Niederspannungs-Stromkreise für Haushalt und ähnliche Zwecke, Allgemeine Anforderungen DIN EN 60730/VDE 0631 Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen - 1 Allgemeine Anforderungen Besondere Anforderungen an thermische Schutzeinrichtungen für Vorschaltgeräte für röhrenförmige Leuchtstofflampen VDE 0710 Vorschriften für Leuchten mit Betriebsspannungen unter 1000 V - Teil 1 Allgemeine Vorschriften - Teil 4 Sondervorschriften für Leuchten, die unter erschwerten Bedingungen betrieben werden - Teil 5 Leuchten mit begrenzten Oberflächentemperaturen - Teil 14 Leuchten zum Einbau in Möbeln DIN EN 60598/VDE 0711 Leuchten - 1 Allgemeine Anforderungen und Prüfungen Besondere Anforderungen Ortsfeste Leuchten für allgemeine Zwecke Besondere Anforderungen Einbauleuchten Besondere Anforderungen; Handleuchten Besondere Anforderungen; Kleinspannungsbeleuchtungssysteme für Glühlampen Besondere Anforderungen Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur VDE 0712 Bestimmungen für Entladungslampenzubehör mit Nennspannungen bis 1000 V - Teil 1 Allgemeine Bestimmungen 12
13 VdS 2005 : (04) Leuchten - Teil 2 Besondere Bestimmungen für Vorschaltgeräte DIN EN 60920/VDE 0712 Teil 10 Vorschaltgeräte für röhrenförmige Leuchtstofflampen, Allgemeine und Sicherheits-Anforderungen - Teil 33 Bestimmungen für Geräte für Lampen Besondere Anforderungen für wechselstromversorgte elektronische Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen DIN EN 60155/VDE 0712 Teil 101 Glimmstarter für Leuchtstofflampen DIN EN 60691/VDE 0821 Temperatursicherungen, Anforderungen und Anwendungshinweise VDE-Verlag GmbH, Berlin Offenbach Bismarckstr. 33, Berlin Internet: DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Beuth Verlag GmbH Burggrafenstr. 6, Berlin Internet: VdS-Publikationen VdS 2023 Errichtung elektrischer Anlagen, die vorwiegend aus brennbaren Baustoffen bestehen Richtlinien für den Brandschutz VdS 2024 Errichtung elektrischer Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen Richtlinien für den Brandschutz VdS 2025 Kabel- und Leitungsanlagen Richtlinien zur Schadenverhütung VdS 2031 Blitz- und Überspannungsschutz in elektrischen Anlagen Richtlinien zur Schadenverhütung VdS 2033 Feuergefährdete Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken Richtlinien zur Schadenverhütung VdS 2046 Sicherheitsvorschriften für Starkstromanlagen bis 1000 Volt VdS 2067 Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft Merkblatt zur Schadenverhütung VdS 2324 Niedervoltbeleuchtungsanlagen und -systeme Richtlinien zur Schadenverhütung VdS 2499 Elektrische Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur Richtlinien für elektrische Betriebsmittel VdS Schadenverhütung Verlag Amsterdamer Straße 174, Köln Internet: 13
14 Leuchten VdS 2005 : (04) 14
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16 Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 174 D Köln Telefon: (0221) Fax: (0221) Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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