Wir möchten uns recht herzlich bedanken, dass Sie uns die Möglichkeit geben, zum Entwurf der 5. IV- Revision Stellung zu nehmen.
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- Hannah Pfaff
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1 Freiburg, 29.Dezember 2004 Bundesamt für Sozialversicherungen Geschäftsfeld Invalidenversicherung Projekte und Spezialaufgaben 3003 Bern Vernehmlassung zur 5. IV-Revision Sehr geehrte Damen und Herren Wir möchten uns recht herzlich bedanken, dass Sie uns die Möglichkeit geben, zum Entwurf der 5. IV- Revision Stellung zu nehmen. 1.Grundsätzliches Die CSP anerkennt die Notwendigkeit einer 5. IV- Revision und begrüsst die Stossrichtung Rentenzunahmen abzubremsen, Anreize zur Integration zu verbessern sowie zu sparen. Allerdings sind wir der Meinung, dass Ziele und Massnahmen nicht immer übereinstimmen, dass einzelne der vorgeschlagenen Massnahmen nichts zur Erreichung der formulierten Ziele beitragen (z.b. die mit Taggeldern kombinierten Integrationsmassnahmen). 2. Zu den einzelnen Massnahmen Unserer Meinung nach sind die Veränderungen in der Arbeitswelt ein wesentlicher Grund für die zunehmende Invalidisierung. Die Beschleunigung der Arbeitsprozesse, zunehmender Leistungsdruck am Arbeitsplatz und die Radikalisierung des Wettbewerbes hat in den letzten Jahren zu einem massiven Abbau an Arbeitsplätzen geführt. Wenn sich der Arbeitsmarkt weiter wie in den letzten Jahren entwickelt und die Bereitschaft der Arbeitgeber nicht zunimmt, sind die Integrationsmassnahmen und Früherkennung letztlich nur bedingt erfolgsversprechend. Einbezug des Arbeitgebers verstärken Die CSP ist einverstanden mit der Absicht des Bundesrates bei der Sanierung der IV den Grundsatz Eingliederung vor Rente zu stärken. Mit diesem Vorhaben sind aber vor allem die Arbeitgeber gefordert. Nur wenn die entsprechenden Arbeitsplätze vorhanden sind,
2 können mehr Arbeitnehmende mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit in die Arbeitswelt integriert werden. Der Vorschlag ist zudem sehr einseitig formuliert. So wird von den Arbeitnehmenden die Mitwirkungspflicht festgeschrieben und bei fehlender aktiver Zusammenarbeit sollen sogar die Taggelder gestrichen werden. Auf der anderen Seite fehlt jegliche Mitwirkungsverpflichtung der Arbeitgeber. Die Mitarbeit bei der Früherkennung und die Beteiligung an Wiedereingliederungsmassnahmen beruhen auf völliger Freiwilligkeit. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die gut tönenden Integrationsmassnahmen eher Spar- und Repressionsmassnahmen zu Lasten des Arbeitnehmers sind. Die CSP fordert deshalb, dass mit der Früherkennung und der Eingliederungsmassnahmen die Arbeitgeber stärker mit einbezogen werden, indem z.b.: die Arbeitgeber verpflichtet werden, mit der IV-Stelle und den betroffenen Arbeitnehmer eine Eingliederungsvereinbarung abzuschliessen. Damit verpflichtet sich der Arbeitgeber im Rahmen seiner Möglichkeiten das zu tun, um die betroffenen Arbeitnehmern wieder im Betrieb zu integrieren. Die IV-Stelle würde hierfür die nötige Unterstützung leisten. Der Arbeitnehmer müsste sich zur aktiven Mitarbeit verpflichten. Damit für den Arbeitgeber ein finanzieller Anreiz besteht, müsste eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass ein Arbeitgeber, der mit einer IV- Stelle und einem betroffenen Arbeitnehmer eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet hat, für die betroffenen Arbeitnehmer von den IV-Prämien befreit werden könnte. der Kündigungsschutz bei Krankheit erhöht wird. Dadurch wäre die Entlassung von erkrankten Mitarbeitern nicht mehr die günstigste Option für den Arbeitgeber. Dieser Kündigungsschutz mit Lohnfortzahlung müsste solange gelten, dass für den Arbeitgeber ein Anreiz besteht, möglichst rasch mit der IV-Stelle eine Eingliederungsvereinbarung abzuschliessen. Zur verstärkten Mitwirkungspflicht: Wir sind gegen den Vorschlag, dass die Verletzung der Mitwirkungspflicht der versicherten Person ohne Vorwarnung Auswirkungen nicht nur auf die Auszahlung von Taggeldern, sondern auf die Höhe einer allfälligen künftigen Rente haben soll. Ausserdem müssen willkürliche Beurteilungen der IV-Stellen, ob eine Person ihre Mitwirkungspflicht verletzt, vermieden werden. Dies betrifft insbesondere Menschen mit psychischen und intellektuellen Beeinträchtigungen sowie solche mit stark schwankendem Krankheitsbild. Damit willkürliche Beurteilungen vermieden werden können, müssen das Personal der IV-Stellen speziell geschult und Massnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen werden. Zum System der Früherkennung und Begleitung (FEB) Der Bundesrat schlägt vor, in mehreren unterschiedlichen Wirtschaftsregionen der Schweiz vorerst während drei Jahren Pilotversuche mit speziellen unabhängigen Fachstellen der Früherkennung und Begleitung (FEB) durchzuführen. An diese Stelle sollen sich Versicherte, wie auch Ärzte, Arbeitgeber und Taggeldversicherte wenden können, solange noch ein Arbeitsverhältnis besteht. Dies mit dem Ziel von Invalidität bedrohte Arbeitnehmer rascher zu
3 erfassen und sie, wenn nötig, an eine IV-Stelle zuzuweisen. Dieses Ziel ist sicher richtig, birgt jedoch die Gefahr, dass sich die Verfahrensabläufe nochmals komplizieren und verlängern. Je mehr Stellen zudem im Spiel sind, umso mehr droht die Gefahr von Doppelspurigkeiten und umso mehr Wartezeiten sind zu erwarten. Die CSP ist deshalb der Ansicht, dass wie im Bereich der Unfallversicherung auch für krankheitsbedingte Invalidität ein integriertes System geschaffen werden muss. Dazu ist eine obligatorische Krankentaggeldversicherung unerlässlich. Zu den mit Taggeldern kombinierten Integrationsmassnahmen: Falls diese nicht existenzsichernd sind, wird davon ausgegangen, dass die Fehlbeträge durch EL oder die Sozialhilfe zu decken sind. Die CSP wehrt sich nicht grundsätzlich dagegen, dass Kosten gespart werden, aber hier werden Kosten einfach verschoben. Zum Anspruch auf IV-Leistung frühestens nach 3 Jahren Beitragsdauer: Die CSP lehnt diesen Vorschlag ab, weil eine nicht zu begründen Ungleichbehandlung von IV- und AHV-RentnerInnen geschaffen wird. Der Anspruch auf AHV-Leistungen wie Waisen- und Altersrenten entsteht heute nach einer Beitragsdauer von einem Jahr. Mit dem Vorschlag sollen die angeblich zahlreichen Missbräuche von AusländerInnen gestoppt werden, welche sich bereits nach einem Jahr Aufenthalt in der Schweiz (nicht etwa Erwerbstätigkeit) vorsorglich bei der IV anmelden. Wenn dem tatsächlich so wäre, müssten als erstes die IV-Stellen besser instruiert werden. Der Vorschlag trifft im Übrigen nicht nur AusländerInnen, sondern auch junge SchweizerInnen, welche früh verunfallten oder infolge einer Krankheit erwerbsunfähig wurden oder welche nach einem Auslandaufenthalt in die Schweiz zurückkehren und nicht die notwendigen Beitragsjahre vorweisen könnten. Zudem würde eine nicht zu begründende Ungleichbehandlung von IV- und AHV-RentnerInnen geschaffen. Schliesslich müssten zahlreiche Sozialversicherungsabkommen mit verschiedensten Staaten neu ausgehandelt werden. Finanzielle Überlegungen Ein grosser Teil der Missstände in der Invalidenversicherung sind darauf zurückzuführen, dass diese Versicherung personell unterdotiert ist. Es entstehen Verfahrensverzögerungen, welche die Eingliederung erschweren. Zudem können bestehende Instrumente zur Förderung nicht genügend genutzt werden. Hierbei ist vor allem auf die Arbeitsvermittlung und der Beratung und Begleitung im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Arbeitsplatzes hinzuweisen. 3.Stellungnahme zu einzelnen Artikeln Art. 23 Die CSP lehnt die Abschaffung des Mindesttaggeldes ab. Die Abschaffung des Mindesttaggeldes trifft vor allem Frauen bzw. Mütter die wegen Kinderbetreuungsaufgaben nicht erwerbstätig gewesen sind. Die Aufhebung des Mindesttaggeldes ist auch ein Ausdruck fehlender Wertschätzung der Familienarbeit. Der Anreiz wird falsch gesetzt. Wer während der Eingliederung kein existenzsicherndes Taggeld erhält, auch keine Ergänzungsleitung mehr erhält und deshalb gezwungenermassen zur Sozialhilfe muss, verliert jeglichen Anreiz sich um eine Eingliederungsmassnahme zu bemühen.
4 Art. 11a) Der Bundesrat schlägt vor, dass den nichterwerbstätigen Versicherten, die mit Kindern unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt wohnen, während einer IV-Eingliederung die dadurch entstehenden Kosten für die Kinderbetreuung ersetzt werden sollen. Dieses Modell ist unserer Meinung nach mit einem enormen administrativen Aufwand verbunden (Kontrolle und Einzelabrechnung eingereichter Rechnungen) und auch deshalb nicht sinnvoll. Die CSP ist zudem der Meinung, dass das Mindesttaggeld beibehalten werden soll. (vgl. Art 23) Deshalb ist Art 11 a) Entschädigung Nichterwerbstätiger für Betreuungskosten nicht mehr notwendig. Art 18. a) Was der Bundesrat in Art 18 a Abs. 4 vorschlägt, genügt sicher nicht und vermag nicht zu überzeugen. Die Idee scheint zu wenig ausgereift, administrativ aufwendig und dürfte kaum Wirkung erzielen. Zudem liegt lediglich eine Kann-Formulierung vor, was darauf hinweist, dass der Bundesrat nur bedingt an das skizzierte Modell glaubt. Art 22. Die CSP lehnt die Streichung des Wartezeit-Taggeld ab. Aufgrund der grossen Zahl der zu behandelnden Fälle und der heutigen Wartezeit ist es illusorisch anzunehmen, dass alle Anmeldungen bei einer IV-Stelle sofort beurteilt werden können. Es wäre zudem stossend, wenn sich solche Versicherte bei jedem Unterbruch an die Sozialhilfe wenden müssten. Art 36 Die CSP lehnt die Erhöhung der Mindestbeitragdauer von 1 auf 3 Jahre ab. Zunächst ist es unklar. weshalb der Bundesrat einen solchen Vorschlag formuliert, der wesentlich 2 Mio. Franken einspart und einen wesentlich höheren administrativen Aufwand mit sich bringt. Die CSP lehnt die Abschaffung des Karrierezuschlages ab, da es sich nur um einen Sparvorschlag handelt. Die CSP könnte sich vorstellen den Karrierezuschlag schrittweise zu gewähren, so würde dem Problem dass junge Versicherte zu Beginn eine zu hohe Rente erhalten Rechnung getragen. Die Behauptung der heutige Karrierezuschlag schaffe negative Anreize ist nicht ganz gerechtfertigt, denn in der Praxis sind die Renten auch der Frühbehinderten nicht sehr hoch. Art 59 Die CSP ist der Ansicht, dass die IV bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nicht ausschliesslich auf die RAD sondern auch auf die Beurteilung anderer Sozialversicherer abstellen kann. Zudem fordern wir, dass in der RAD Ärzte angestellt werde, welche mit der Alltagssituation von Behinderten vertraut sind. Art 78 In der Vorlage zur Zusatzfinanzierung der IV werden den Arbeitnehmenden und den Arbeitgebenden hohe Zusatzbelastungen in Form von Mehrwertsteuer- oder Lohnprozenten zugemutet. Gleichzeitig sollen auch gemäss vorliegendem Entwurf die Lohnbeiträge um ein Promille erhöht werden. Angesichts der finanziellen Probleme der IV ist diese Mehrbelastung für die Arbeitnehmenden vertretbar. Allerdings ist es nicht in Ordnung, dass gleichzeitig der Bund seinen Beitrag an die IV senken will Den übrigen Artikel, wo wir nichts vermerkt haben, kann die CSP zustimmen.
5 4. Zusatzfinanzierung der IV Der Finanzierungsbedarf in der Invalidenversicherung wird seitens der CSP klar erkannt. Denn im Jahr 2003 betrug das Defizit der IV ca. 1.5 Milliarden Franken. Ein solcher Ausgleich des Fehlbetrags mittels Sparmassnahmen wäre nur mit einem massiven Leistungsabbau möglich. Damit die IV ihre Aufgaben weiter erfüllen kann, benötigt sie neue Mittel. Die CSP bevorzugt für die Zusatzfinanzierung eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.8 Prozentpunkte. Da die IV eine Volksversicherung ist, darf die Finanzierungslast nicht allein den Erwerbstätigen aufgebürdet werden. Zudem stellt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer eine geringere Zusatzbelastung für die jüngere, erwerbstätige Generation dar, da auch die Rentnerinnen und Rentner zur Finanzierung beitragen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Vernehmlassung und verbleiben mit freundlichen Grüssen Präsidentin CSP Schweiz Monika Bloch Süss, Zürich Urs Perler Brugerastrasse 44 Brunneggweg Düdingen 8002 Zürich Tel Tel /Fax urs.perler@blu .ch bloch.suess@bluewin.ch CSP Schweiz, Zentralsekretariat, Marlies Schafer-Jungo, Eichenstrasse 79, 3184 Wünnewil, Tel , marlies.schafer@swissonline.ch
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