DORF NACHRICHTEN ARNI 3. Februar 2012

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1 DORF NACHRICHTEN ARNI 3. Februar 2012 Informationen Aus dem Gemeinderat 3-4 Aus den Kommissionen 5-6 Aus der Verwaltung 7-16 Aus den Vereinen Dies und Das 20

2 Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Montag Uhr Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Nachmittag geschlossen Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr Gemeindeverwaltung Arni Telefon Dreierweg 7 Fax Arni info@arnibe.ch Terminvereinbarungen sind auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich. Personal Thomas Krebs thomas.krebs@arnibe.ch Susanne Beer Dienstag, Mittwoch, Freitag susanne.beer@arnibe.ch Brigitte Käser Montag und Freitag ganzer Tag Dienstag Nachmittag brigitte.kaeser@arnibe.ch Andrea Schär Montag ganzer Tag Freitag Morgen andrea.schaer@arnibe.ch Rahel Zürcher Dienstag und Donnerstag ganzer Tag, Freitag Morgen rahel.zuercher@arnibe.ch Aufgaben Gemeindeschreiber Bauverwalter Finanzverwalterin AHV-Zweigstellenleiterin Einwohner-, Fremdenkontrolle Steuern, Amtliche Bewertung Sekretariat Elektra, Wasser, Abwasser Schulsekretariat Wahlen und Abstimmungen Wegmeister Trachsel Erwin Telefon Abwart Schule Moser Hanspeter Telefon Abwartin Gemeindehaus Jutzi Elisabeth Telefon Dorfnachrichten 2012 Redaktionsschluss: Erscheinungsdatum: 17. Februar März März März 2012 Seite 2

3 Aus dem Gemeinderat Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2011 Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2011 lag gemäss Organisationsreglement in der Gemeindeverwaltung bis zum 3. Januar 2012, 7 Tage nach der Gemeindeversammlung, während 20 Tagen zur Einsicht auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat das Protokoll genehmigt. Wahl Mitglied in Wahlausschuss Infolge Demission von Sonja Hügli musste der Gemeinderat für die angebrochene Amtsperiode bis Ende 2012 ein neues Mitglied wählen. Der Gemeinderat hat Murbach Monika als neues Mitglied in den Wahlausschuss gewählt. An dieser Stelle verdankt der Gemeinderat die geleistete Arbeit von Sonja Hügli zu Gunsten der Gemeinde. Datenschutz - Adresslisten Gemäss Datenschutzreglement erlässt der Gemeinderat alle Verfügungen betreffend Listenauskünfte. Der Gemeinderat hat die Herausgabe von Adresslisten für den Männerchor Arni, Frauenverein Arni sowie die Pro Senectute Emmental-Oberaargau genehmigt. Bei der Herausgabe der Daten wurde darauf hingewiesen, dass die Daten nur für den angegebenen Zweck verwendet werden dürfen. Sanierung Wohnung Lehrerhaus Rosa Eichenberger Infolge Kündigung hat der Gemeinderat den Auftrag erteilt, Offerten für die Wohnungssanierung einzuholen. Musikgesellschaft Biglen Musiktag 2012 des Musikverbandes Amt Konolfingen Am 8. und 9. Juni 2012 findet in Biglen der Musiktag des Musikverbandes Amt Konolfingen statt. Der Gemeinderat hat dafür einen Beitrag von Fr gesprochen Ersatz Mannschaftsausrüstung Feuerwehr Kreditbewilligung Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern überarbeitet ihre Weisung ständig. Bei Brandschutzhosen und jacken sind erhöhte Anforderungen formuliert worden. Auf Grund dessen müssen diese Ausrüstungsgegenstände neu u.a. über mehr Leuchtstreifen verfügen, damit die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen (auch nachts) jederzeit gewährleistet werden kann. Seite 3

4 Aus dem Gemeinderat Die Feuerwehrkommission beabsichtigt daher, jeweils 40 Mannschaftsausrüstungen in den kommenden Jahren ( und 2016) zu ersetzen. Es wird mit einem Aufwand von Fr / Angehöriger der Feuerwehr gerechnet. Im Jahr 2012 soll der Teilkredit für die Komplettierung der Brandschutzkleider und den Ersatz der ältesten Gegenstände eingesetzt werden. Die Investition löst folgende Folgekosten aus: Art Aufwand (jährlich) Harmonisierung Abschreibung (10% vom Restwert) Fr pro 2012 Ev. Entsorgungskosten alte Mannschaftsausrüstung Fr Die Einhaltung der GVB-Weisungen ist unumgänglich. Der Verbandsrat unterstützt das Projekt der Feuerwehrkommission. Die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen hat oberste Priorität. Die Delegierten haben anlässlich der Delegiertenversammlung vom 22. November 2011 beantragt (mit einer Gegenstimme) bei den Verbandsgemeinden die Bewilligung eines Kredites von Fr zum Ersatz der Mannschaftsausrüstung einzuholen. Der Kredit ist bei den Verbandsgemeinden durch das zuständige Organ bewilligen zu lassen. Der Gemeinderat hat die Kreditgenehmigung zuhanden der nächsten Gemeindeversammlung verabschiedet. Unterhalt Feuerweiher - Nachkredit Der Feuerweiher im Gfell musste repariert werden. Der Gemeinderat hat für die notwendigen Arbeiten einen Nachkredit von Fr gesprochen. Baulicher Unterhalt (Gewässerverbauung) Höllgraben Nachkredit Auf Grund der umfassenden Bachsanierung Höllgraben hat der Gemeinderat einen Nachkredit von Fr genehmigt. Anschaffung Zähler (Energie) Nachkredit Die 30 eichenpflichtigen Zähler waren zu alt fürs Revidieren. Es mussten neue Zähler angeschafft werden. Für diese Anschaffung hat der Gemeinderat einen Nachkredit von Fr genehmigt. Seite 4

5 Aus den Kommissionen Bau- und Wegkommission Folgende Baubewilligungen wurden von der Bau- und Wegkommission Arni erteilt und sind rechtskräftig: Liechti Markus, Gfellscheuer 311, 3508 Arni nachträgliches Baugesuch Umnutzung Garage in mechanische Werkstatt Moser Christoph und Doris, Lützelflühstrasse 5, 3508 Arni Erneuern alte Stützmauer Gerber Ueli und Christine, Dreierweg 4, 3508 Arni Teilweise Überdachung Balkon Zürcher Martin, Hämlismattstrasse 33, 3508 Arni Moser Christoph und Doris, Lützelflühstrasse 5, 3508 Arni Umbau Garten in 3 Autoabstellplätze mit Belag, Verbreitern und mit Belag versehen der bestehenden Zufahrt Nord Baumer-Morgenthaler Urs + Barbara, Allmendweg 11, 3508 Arni Teilsanierung Fassaden; Nachisolation und Anbringen Eternitplatten auf bestehende Holzverkleidung Hofer Peter, Habchegg 295, 3508 Arni Umbau von bestehender Remise in Laufstall für 35 Milchkühe. Neubau Futtertenne mit Fressachse und Jauchegrube Liechti Karl, Habchegg 290, 3508 Arni Neubau Holzschnitzelbunker und Heizraum / Erstellen Wasserreservoir überdeckt mit Humus Küpfer Paul und Mélanie, Waldeckweg 14, 3508 Arni Gedeckter Sitzplatz 1 Seite fest verglast Seite 5

6 Aus den Kommissionen Geschwindigkeitsmessungen Vom 5. November 2011 bis am 18. November 2011 wurden an der Arnisägestrasse, Lützelflühstrasse, Hämlismattstrasse sowie am Dreierweg Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Mehr als 50 % der gemessenen Fahrzeuge fuhren zu schnell! Im Schweizer Strassenverkehr verunfallen jährlich ca Personen, 380 werden getötet. Vor allem Fussgänger, Betagte und Zweiradfahrer und insbesondere aber auch spielende Kinder sind gefährdet. Eine kurze Unachtsamkeit von allen im Verkehr beteiligten Personen kann zu verheerenden Folgen führen. Mit einer der Situation angepassten Fahrweise auch an unübersichtlichen Stellen, helfen Sie als Fahrzeuglenker mit, solche schwerwiegenden Folgen zu verhindern. Die Bau- und Wegkommission ruft die Bevölkerung auf, wieder vermehrt auf die Geschwindigkeit zu achten und ihre Fahrweise den vorhandenen Gegebenheiten gerade auch bei Hinweistafeln von spielenden Kindern zusätzlich anzupassen! Gemeindewegmeister-Stv. gesucht Die Gemeinde Arni sucht einen Wegmeister-Stv. Interessierte bitten wir, mit dem Präsidenten der Bau- und Wegkommission, Matthias Wyss, Tel , Kontakt aufzunehmen. Seite 6

7 Aus der Verwaltung Zu vermieten ab 01. März 2012 in ARNI, am Dreierweg 7 2-Zimmer-Wohnung mit Galerie Die Wohnung befindet sich im 1. Stock des Gemeindehauses. Wohnbereich Parkettböden, Schlafzimmer und Galerie Kork, Bad und Küche Plattenboden. Keller, Estrich, Veloabstellraum, Nettomietzins inkl. Garage: Fr exkl. Nebenkosten Für einen Besichtigungstermin und weitere Auskünfte: Thomas Krebs, Gemeindeschreiber, Tel Änderungen auf 1. Januar 2012 bei Beiträgen, Zulagen und Leistungen Beiträge Beiträge der Selbstständigerwerbenden Neu melden die Steuerbehörden das Nettoeinkommen, d.h. das Einkommen, von dem die AHV/IV/EO-Beiträge bereits abgezogen wurden. Zur Bestimmung des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens rechnen die Ausgleichskassen das gemeldete Einkommen auf 100 % auf. Dazu verwenden sie eine spezifische Formel, mit der die gültigen Beitragssätze berücksichtigt werden können. So wird jenseits der sinkenden Skala das gemeldete Einkommen unter Berücksichtigung des derzeitigen Beitragssatzes von 9,7 % als ein 90,3%-Einkommen betrachtet, das auf 100 % aufzurechnen ist. Weist die versicherte Person nach, dass der Mindestbeitrag bereits auf dem massgebenden Lohn für eine im selben Jahr ausgeübte unselbstständige Erwerbstätigkeit erhoben wurde, kann sie verlangen, dass die geschuldeten Beiträge nur zum untersten Satz der sinkenden Beitragsskala (5,223%) erhoben werden, wenn das Einkommen unter dem untersten Wert der sinkenden Beitragsskala liegt. Beiträge der Nichterwerbstätigen Der jährliche AHV/IV/EO-Höchstbeitrag für Nichterwerbstätige entspricht 50-mal dem Mindestbeitrag. Er wird somit über die heutige Grenze von Franken hinaus, die einem Vermögen von 4 Millionen Franken entspricht, erhöht und erreicht bei einem Vermögen von 8,3 Millionen Franken. Seite 7

8 Aus der Verwaltung (inkl. kapitalisiertes Renteneinkommen) die neue Obergrenze von Franken. Nichterwerbstätige Ehefrauen und Ehemänner sind von der Beitragspflicht befreit, sofern der Ehegatte bei der AHV als Erwerbstätiger gilt und mindestens 950 Franken (d.h. den doppelten Mindestbeitrag) pro Kalenderjahr entrichtet. Diese Regel gilt auch, wenn der erwerbstätige Teil das ordentliche Rentenalter (Frauen 64. und Männer 65. Altersjahr) erreicht hat. Nichterwerbstätige Studierende schulden nur noch bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, den Mindestbeitrag. Danach gelten für sie die ordentlichen Regeln für Nichterwerbstätige (Beitragsbemessung auf Vermögen und Renteneinkommen). Vorzeitig pensionierte Nichterwerbstätige bleiben ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 58. Altersjahr vollenden, bei der bisher zuständigen Ausgleichskasse angeschlossen. Diese Ausgleichskasse ist auch zuständig für den Beitragsbezug der nichterwerbstätigen Ehegatten. Globallöhne Globallöhne kommen nur noch für mitarbeitende Familienglieder in der Landwirtschaft zur Anwendung. Beiträge der Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber Neu schulden Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber die Beiträge nicht mehr wie Selbständigerwerbende, sondern wie Arbeitgeber (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil), d.h. zu einem Satz von 10,3 % (AHV/IV/EO). Die sinkende Skala ist nicht mehr anwendbar. Hinzu kommen noch Verwaltungskostenbeiträge. Zulagen Anspruch auf Familienzulagen bei unbezahltem Urlaub Bei unbezahltem Urlaub werden die Familienzulagen oder die Differenzzahlungen noch während des laufenden und der drei folgenden Monate ausgerichtet, sofern der Jahreslohn immer noch 6'960 Franken erreicht. Diese Regelung gilt für Männer und Frauen und insbesondere auch, wenn Frauen ihren 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub mittels unbezahlten Urlaubs verlängern. Seite 8

9 Aus der Verwaltung Leistungen der AHV Betreuungsgutschriften Einer versicherten Person können Betreuungsgutschriften neu nicht nur angerechnet werden, wenn sie eine pflegebedürftige verwandte Person pflegt, die mit ihr in einer Hausgemeinschaft lebt, sondern auch dann, wenn die pflegebedürftige Person in der Nähe wohnt. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn die pflegende Person nicht mehr als 30 Kilometer von der pflegebedürftigen Person entfernt wohnt oder nicht länger als eine Stunde braucht, um den entsprechenden Weg zurückzulegen. Leistungen der IV 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket Die 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket, tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Im Sinne des Ziels «Eingliederung vor Rente» umfasst sie eine Reihe von eingliederungsorientierten Massnahmen. Namentlich die Einführung von neuen Instrumenten begünstigt die Eingliederung der Rentenbezügerinnen und -bezüger: Massnahmen zur Wiedereingliederung: Zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit der IV-Rentnerinnen und -Rentner können jederzeit Massnahmen zur Wiedereingliederung umgesetzt werden. Zusätzlich zu den üblichen Massnahmen (unbefristete Integrationsmassnahmen, berufliche Massnahmen, Abgabe von Hilfsmitteln) sind Beratung und Begleitung für die Versicherten vorgesehen. Übergangsleistung: Wird die Rente infolge von Eingliederungsmassnahmen, wegen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Erhöhung des Beschäftigungsgrades gekürzt oder gestrichen, kann die versicherte Person Anspruch auf eine Übergangsleistung haben, wenn sich ihre Arbeitsfähigkeit in den darauf folgenden drei Jahren aus gesundheitlichen Gründen erneut verringert. Arbeitsversuch: Der Arbeitsversuch ermöglicht die Vermittlung von Versicherten sowie Rentenbezügerinnen und -bezügern an Unternehmen, damit sie die Möglichkeit erhalten, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Der Arbeitgeber, der nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden ist, kann auf diese Weise die Fähigkeiten der betroffenen Person 6 Monate lang testen. Diese bezieht Taggelder oder erhält weiterhin eine Rente. Seite 9

10 Aus der Verwaltung Der neue Assistenzbeitrag, der hilflosen Personen ermöglicht, trotz ihrer Behinderung zu Hause zu bleiben, ist eine weitere wichtige finanzielle Leistung. Hilflosenentschädigungen Für erwachsene Versicherte, die in einem Heim leben, wurden neue Hilflosenentschädigungen festgelegt. Minderjährige Versicherte, die in einem Heim leben, erhalten künftig keine Entschädigung mehr. Die Hilflosenentschädigung der IV für Erwachsene beträgt: im Heim zu Hause bei Hilflosigkeit schweren Grades 464 Franken Franken bei Hilflosigkeit mittleren Grades 290 Franken Franken bei Hilflosigkeit leichten Grades 116 Franken 464 Franken Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Beträge der Durchschnittsprämien bei den Ergänzungsleistungen (EL) Die jährlichen Beträge der Durchschnittsprämien für Erwachsene, junge Erwachsene (Alter 18 25) und Kinder im Kanton Bern ab 1. Januar 2012 wurden in den 3 Prämienregionen wie folgt festgesetzt: Prämienregion 1: Erwachsene Fr Junge Erwachsene Fr Kinder Fr Prämienregion 2: Erwachsene Fr Junge Erwachsene Fr Kinder Fr Prämienregion 3: Erwachsene Fr Junge Erwachsene Fr Kinder Fr Weitere Informationen und Auskünfte Im Internet unter oder oder bei den AHV- Zweigstellen, die kostenlos Formulare und Merkblätter abgeben. Seite 10

11 Aus der Verwaltung Ausfüllen der Steuererklärung Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist auf dem Brief vermerkt, der Ihnen von der Steuerverwaltung Anfangs Jahr zugestellt wird. Grundsätzlicher Abgabetermin ist der 15. März oder der 15. Mai (Beteiligte an Erbengemeinschaften/Miteigentum, Selbständigerwerbende). Nutzen Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung die Hilfeinformationen («Erläuterungen» bzw. Kurzhilfe) via TaxMe-Online oder TaxMe-CD. Oder die aktuellen Wegleitungen geben detailliert Auskunft. Reichen Sie zusammen mit der Steuererklärung nur die ausdrücklich verlangten Belege ein. Bewahren Sie die übrigen Belege auf für den Fall, dass die Steuerverwaltung diese für die Veranlagung einfordert. Das Formular 1 und 3 muss unterschrieben werden. Folgende Hilfsmittel stehen Ihnen für das Ausfüllen der Steuererklärung zur Verfügung: Der einfachste und schnellste Weg zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung erfolgt via Internet mit TaxMe-Online. Es ist keine Softwareinstallation notwendig. Das Einloggen erfolgt mittels ZPV-Nummer, Fall-Nummer und persönlichem ID-Code. Diese Angaben finden Sie auf dem Schreiben zur Steuererklärung. Im Kanton Bern nutzen bereits Steuerpflichtige TaxMe-Online. Dies ist auch für selbstständig Erwerbstätige und Landwirte möglich. Mit der TaxMe-CD füllen Sie die Steuererklärung ohne Internetverbindung am PC oder Mac aus. Die Software zum Erfassen der Steuerdaten von natürlichen Personen auf dem Computer eignet sich auch für selbstständig Erwerbstätige und Landwirte. Sie ist kostenlos erhältlich bei den Steuerbüros der Gemeinden, an den Schaltern der Steuerverwaltung des Kantons Bern und bei der Berner Kantonalbank. Im Internet wird die TaxMe-Software regelmässig aktualisiert. Somit steht Ihnen auf immer die neueste Version zum Download zur Verfügung. Seite 11

12 Aus der Verwaltung Neuerungen beim Ausfüllen der Steuererklärung 2011 Wegen dem Ausgleich der kalten Progression sind im Steuerjahr 2011 etwas höhere Abzüge möglich. Ganz neu sind die Abzüge für Parteispenden und die Kosten der Kinderdrittbetreuung bei der direkten Bundessteuer. Weitere Änderungen betreffen Familien mit Kindern. Bei der direkten Bundessteuer kommt erstmals der sogenannte Elterntarif zur Anwendung. Generell höhere Abzüge Weil mit dem Steuerjahr 2011 die kalte Progression ausgeglichen wird, sind gegenüber dem Vorjahr höhere Abzüge möglich. Höhere Beiträge an die Säule 3a Der Maximalbetrag 2011 an die Säule 3a beträgt neu CHF 6'682.- für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule(BVG / Pensionskasse). Für Steuerpflichtige ohne 2. Säule beträgt er maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 33' Neuer Abzug für Parteispenden Der Abzug für Mitgliederbeiträge und Spenden an politische Parteien ist ab Steuerjahr 2011 auch bei der direkten Bundessteuer möglich. Damit Sie geleistete Spenden abziehen können, muss die Partei entweder im Parteienregister eingetragen, im Grossen Rat des Kantons Bern vertreten sein oder bei den letzten Wahlen des Grossen Rates mindestens drei Prozent der Stimmen erreicht haben. Der Abzug ist bei der direkten Bundessteuer beschränkt auf CHF 10'000.- pro Person. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern beträgt der Abzug maximal CHF 5'200.- pro Person. Bei Ehepaaren können beide je einen Abzug bis zum Höchstbetrag vornehmen. Änderungen für Familien mit Kindern Neue Abzüge und Tarife Bei der direkten Bundessteuer kommt im Steuerjahr 2011 erstmals der sogenannte Elterntarif zur Anwendung. Er gilt für all jene, die mit Kindern im gleichen Haushalt leben und zur Hauptsache deren Unterhalt bestreiten. Beim Elterntarif wird die Steuer zum Tarif für verheiratete Personen ermittelt und die geschuldete Steuer um CHF pro Kind reduziert. Daher ist beim Ausfüllen der Steuererklärung neu auch die Frage zu beantworten, ob das Kind im gleichen Haushalt wohnt. Die Abzüge werden dann im Rahmen der Veranlagung automatisch gewährt. Seite 12

13 Aus der Verwaltung Kosten der Kinderdrittbetreuung Der Abzug ist ab 2011 auch bei der direkten Bundessteuer möglich; er ist auf höchstens CHF 10'000.- beschränkt. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern beträgt der Abzug maximal CHF 3'100.- (bisher CHF 3'000.-). Damit die bei der Kinderbetreuung angefallenen Kosten in Abzug gebracht werden können, muss ein direkter Zusammenhang zwischen der Kinderbetreuung und der Erwerbstätigkeit, der Ausbildung oder der Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person bestehen. Der Abzug ist zulässig für jedes Kind unter 14 Jahren, welches zusammen mit der steuerpflichtigen Person im gleichen Haushalt lebt. Bei getrennt veranlagten Eltern gibt es ab 2011 keine halben Kinderabzüge mehr. Wenn das Kind bei einem Elternteil wohnt und der andere Elternteil Unterhaltsbeiträge leistet, konnten bisher beide Elternteile den halben Kinderabzug vornehmen. Neu steht der Kinderabzug im vollen Umfang demjenigen Elternteil zu, der Unterhaltsbeiträge leistet. Der andere Elternteil kann dafür den Unterstützungsabzug geltend machen. Unverändert bleibt die Situation bei getrennt besteuerten Eltern von minderjährigen Kindern. Steht das Kind unter gemeinsamer elterlicher Sorge und werden keine Unterhaltsbeiträge geltend gemacht, können beide Elternteile weiterhin je einen halben Kinderabzug vornehmen. Detaillierte Informationen zur Besteuerung von Familien enthält das neue Merkblatt 12 "Besteuerung von Familien". Bundessteuer-Mietwert bei Zweitwohnungen Bei Zweitwohnungen kommt ab dem Steuerjahr 2011 ausschliesslich der "Mietwert Bund" zur Anwendung. Bei Liegenschaften, die nicht als Wohnsitz dienen, wird deshalb im Rahmen der Veranlagung der "Mietwert Kanton" durch den (etwas höheren) "Mietwert Bund" ersetzt. Fristverlängerung Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist auf dem Schreiben zur Steuererklärung vermerkt. Ist es Ihnen nicht möglich, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen? Dann können Sie unter Angabe Ihrer ZPV-Nummer, der Fall-Nr. und des ID-Codes (s. Schreiben zur Steuererklärung) eine Fristverlängerung bis maximal 15. November 2012 eingeben. Online im Internet > > Fristen & Fristverlängerung Wird das Gesuch online eingereicht, ist eine Fristverlängerung bis Seite 13

14 Aus der Verwaltung zum 15. September kostenlos. Fristverlängerungen online bis zum 15. November kosten CHF 10.. Telefonisch oder schriftlich bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern (Adressen siehe Seite 12, Wegleitung, Kosten: CHF 20. ) Für Steuererklärungen, die nicht fristgerecht eingereicht werden, wird eine Mahngebühr von CHF 60. erhoben. Mit einer lebendig gestalteten Weihnachtsfeier haben die Schülerinnen und Schüler ein langes und strenges Quartal abgeschlossen. Ganz besonderen Dank geht an unseren Musiklehrer Markus Moser, der die Lieder mit den Jugendlichen eingeübt und sie bei der Aufführung mit der Gitarre begleitet hat, an die Sigristin Frau Zurflüh, die während den Proben und der Aufführung für uns da war und an alle, die sich an der Feier beteiligt haben! Mit einem kleinen Rückblick auf die Papiersammlungen des Jahres 2011 und ein paar poetischen Werken der Schülerinnen und Schüler aus dem MSV-Französisch-Unterricht möchten wir Ihnen alles Gute fürs 2012 wünschen! Papiersammlung 2011 Ergebnisse der Papiersammlungen des Jahres 2011: 10.3.: Primar- und Realschule: 38,94 Tonnen 14.6.: Primar- und Realschule: 29,00 Tonnen : Sekundarschule: 42,00 Tonnen Total: 109,94 Tonnen Wir danken der Bevölkerung von Biglen bestens für die Bereitstellung des Papiers. Auch gehört Dank der Firma SMAG und der neuen Gemeinde Biglen, Zentrum Kreuz, dürfen wir doch jeweils die Container auf ihren Parkplätzen deponieren. Das durch die Sammlung verdiente Geld kommt ausschliesslich den Reisekassen zugute. Seite 14

15 Aus der Verwaltung Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM hat einen neuen Online-Auftritt: Zum Start ins dritte Betriebsjahr wurde die Website komplett überarbeitet und benutzerfreundlicher gestaltet. Neben ausführlichen Informationen über die Aufgaben, Ziele und Organisation der RKBM wird klar und anschaulich über deren Aktivitäten, Projekte und Themen informiert. Eine Einstiegsseite dient als Begrüssungsportal, auf der die Kernthemen der Konferenz, nämlich Raumplanung, Verkehr, Kultur, Regionalpolitik, Wirtschaft, Soziales und Energieberatung auf einen Blick sichtbar sind und direkt angesteuert werden können. Das neue Design hilft den Benutzerinnen und Benutzern die gewünschten Inhalte leichter aufzufinden und wird durch eine attraktive Bildwelt ergänzt. Der neue Auftritt bietet dadurch einen Mehrwert. Zugleich will der neu gestaltete Newsletter die Region besser erlebbar machen. Weitere Informationen unter: Holzikofenweg 22, Postfach 8623, 3001 Bern, Tag der offenen Tür Musikschule Worblental/Kiesental 3076 Worb Samstag, 03. März 2012, Uhr Im Schulhaus Wyden 2, Wydenstrasse 38, Worb Uhr: KONZERT in der Aula: Chind für Chind Ein Orchester mit allen Instrumenten anschliessend: INSTRUMENTE entdecken sehen hören ausprobieren MUSIK: von Schülerinnen und Schülern Seite 15

16 Aus der Verwaltung Danke, äs het gfägt war der Tenor beim Projekt offene Turnhalle 2010 und Darum oder auch weil aller Dinge drei sind, animiert die Jugendfachstelle Region Konolfingen Kinder ab Schulalter auch in den Wintermonaten Januar bis März 2012 sich an der Wärme zu bewegen. Die Kinder sollen in der kalten Jahreszeit Raum haben, soziale Kontakte zu pflegen und sich auszutoben. Spass und die Spielideen der Kinder stehen dabei klar im Vordergrund. In Arni findet die offene Turnhalle am Mittwoch, 8. Februar 2012, Uhr statt. DISCO DISCO DISCO Tanzen, Musik hören, chillen, Freunde treffen und Spass haben Freitag, 9. März 2012 Freitag, 4. Mai 2012 Freitag, 1. Juni Uhr reserviert für 5./6. Klasse Uhr für alle ab 7. Klasse offen Pfadiheim Kuonolf, Burgdorfstrasse 89, 3510 Konolfingen Eintritt frei! Velovignette adé Haftpflichtversicherung wichtig! Die Velovignette ist in der Schweiz ab diesem Jahr nicht mehr Pflicht. Alle Velofahrer sind somit selber für eine Versicherung verantwortlich. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist deshalb so rasch als möglich abzuschliessen. Seite 16

17 Aus den Vereinen Uf öies Erschiine fröit sech dr Vorstand! Härzlechi Yladig zum gmüetleche Frouenamittag Mir träffe üs am Zischti, dr 7. Februar 2012 am haubi zwöi im Gmeinshuus Arnisagi zum Käfele, zäme brichte u de Gschichte zue z lose, wo üs Therese Wegmüller vorlist. Frühlingsdekoration Leitung: Sonja Gerber, Grosshöchstetten Datum/Zeit: Montag, 27. Februar 2012 um Uhr Ort: Blumenzauber Grosshöchstetten Kosten: Fr Material (ca. Fr bis Fr ) Mitbringen: Baumschere, Seitenschneider, Flachzange Gemeinsame Abfahrt Uhr mit Privatauto ab Parkplatz Arnisäge (freiwillig). Anmelden bis 1. Februar 2012 bei F. Geissbühler: Tel oder frauenkurs@bluewin.ch Vortrag : Frauen sind anders, Männer auch Warum Männer nicht zuhören und Frauen schlecht einparken so der Buchtitel - stimmt das oder sind es nur Vorurteile? Eine tiefgründig humorvolle Auseinandersetzung mit der Frage: Wie unterschiedlich sind Frauen und Männer? Wer weibliche und männliche Muster erkennt, kann leichter mit Alltagssituationen umgehen, verständnisvoller reagieren und eigene Bedürfnisse klarer äussern. Auch Männer sind an diesem Vortragsabend sehr willkommen! Leitung: Renata Bürki, Motivationstrainerin, Wichtrach Datum/Zeit: 15. Februar 2012, Uhr Ort: Gemeindehaus Arnisäge Kosten: ca. Fr Auskunft bei F. Geissbühler, Tel oder frauenkurs@bluewin.ch Seite 17

18 Aus den Vereinen Freude an der Bewegung in der Region Aare-/Kiesental Der Verein aktivgsund organisiert im Rahmen des Projektes schweiz.bewegt bereits zum dritten Mal eine Bewegungswoche. Sie findet in diesem Jahr vom Mai 2012 statt. Folgende Aktivitäten sind bereits geplant: Sternmarsch am 5. Mai 2012: Die Bevölkerung der 20 teilnehmenden Gemeinden wird aufgefordert, am Samstag, 5. Mai von ihrer Gemeinde aus nach Konolfingen zu marschieren. Treffpunkt ist um Uhr das Stockhorn-Schulhaus. Dort findet die offizielle Eröffnung der schweiz.bewegt Woche statt. Gleichzeitig sind am 5. Mai 2012 ab Uhr verschiedene Angebote zum Thema Gesundheit und Bewegung zu finden. So können Sie z.b. im Gesundheitsbus der Helsana Versicherung ihr Gehör testen. Oder Sie lassen sich durch Mitarbeitende des Gesundheitszentrums Gerzensee ihren Blutdruck messen. Auch Koordinationsübungen, Beweglichkeit usw. können ausprobiert und getestet werden. Schnupperstunden für Gross und Klein: Vom 6 bis 12. Mai 2012 können Schnupperstunden bei Vereinen und weiteren AnbieterInnen besucht werden. Besuchen Sie eine Yoga-Stunde, informieren Sie sich über gesunde Ernährung und Bewegung oder lernen sie die japanische Kampfkunst Karate kennen! Die Angebote finden Sie in verschiedenen Gemeinden, insbesondere aber auch beim Stockhornschulhaus in Konolfingen. Das detaillierte Programm der Bewegungswoche finden Sie ab April 2012 auf der Website und in Ihrem Briefkasten! schweiz.bewegt 2012 Der Samariterverein Arni bedankt sich bei allen Einwohnern und Vereinen sowie bei der Gemeinde, die unseren Verein im letzten Jahr unterstützt haben, sei es bei der Samaritersammlung, Defibrillator, Kleider Container, Sponsoring etc. Wir wünschen allen ein gutes und erfolgreiches Jahr und laden ein zur HV im Rest. Rössli, Arnisäge am 10. Februar 2012 um Uhr. Seite 18

19 Aus den Vereinen BiglenundUmgebung Arni Biglen Landiswil-Schlosswil Voranzeigen: Termine für den Veranstaltungskalender 2012 / 2013 bitte bis am 25. Februar 2012 an christen_biglen@bluewin.ch Hauptversammlung VV ist am Mittwoch, 18. April 2012 um 20 Uhr im Bären, Biglen Vereinsempfang ist am Sonntag, 9. September 2012 um Uhr in Arni, Schulhausplatz Arnisäge Detaillierte Angaben folgen später. Verkehrsverein Biglen, Arni, Landiswil und Schlosswil Walter Christen, Präsident, 3507 Biglen, christen_biglen@bluewin.ch Houptprob: Zum Afang: Theater: Tanzmusig: ladet i zumene gmüetliche Abe im Gmeindssaal, Schlosswil Samschtig 4. Februar 2012, Uhr Sunntig 5. Februar 2012, Uhr Frytig 10. Februar 2012, Uhr Samschtig 11. Februar 2012, Uhr Samschtig 4. Februar 2012, Uhr Chindertänz, Volkstänz u Lieder Ohrebhänk & Hüehnerlüüs, Theaterverlag Elgg Buureschwank i zwee Akte vor Christine Reber-Wiedmer Ländlerkapelle Ulmizberg E schöni Tombola mit viune Handarbeite u Bachnigem. Reservatione: Mäntig bis Mittwuch bis Uhr Donnschtig u Frytig bis Uhr bir Familie Habegger, Telefon Mir fröie üs uf Öie Bsuech! Trachtegruppe Biglen u Fam. Fritz Badertscher, Gasthof Kreuz Schlosswil Seite 19

20 Aus den Vereinen / Dies und Das ladet öich y zum Konzert u Theater im Saal vom Restaurant Rössli Arnisäge Em Vater sis Rächt! Volksstück in 3 Akten vom Max Ritter Aufführungsdaten: Samstag, 17. März 2012, Uhr Tanz mit: SÖQ Vierkant Mittwoch, 21. März 2012, Uhr Tanz mit: SÖT Bärgbächli Freitag, 23. März 2012, Uhr Tanz mit: Ländlergiele Biglen Sonntag, 25. März 2012, Uhr Freitag, 30. März 2012, Uhr Tanz mit: SÖQ Chleeblatt Samstag, 31. März 2012, Uhr Tanz mit: SÖQ Glüehwürm Hauptprobe: Samstag, 17. März 2012, Uhr Saalöffnung ab Uhr, Sonntag ab Uhr; pünktlicher Beginn! Eintrittspreise: Erwachsene Fr / Kinder am Sonntag Fr Platzreservation ab 20. Februar 2012 für alle Daten: Familie Hans Ellenberger, 3508 Arni: Montag - Samstag, Uhr und Uhr: Telefon (wird Ihr Anruf zu diesen Zeiten ausnahmsweise nicht angenommen, versuchen Sie es später nochmal Vielen Dank!) Neu für Sie vor Ort Unser neuer Mitarbeiter Martin Muster freut sich, Sie zu beraten und für Sie da zu sein - auch im Schadenfall. Wir wünschen ihm in seiner neuen Tätigkeit viel Genugtuung und Erfolg. Ihnen liebe Kunden-GenossenschafterInnen, danken wir für Ihr Vertrauen in unsere Gesellschaft sowie deren Mitarbeitenden. Wir hoffen, dass Sie Ihre Kundentreue an Martin Muster übertragen. Martin Muster Ortsagentur Arni Rohr Arni Tel / Als kleine und feine Kunden-Genossenschaft setzen wir auf solides Versicherungshandwerk in den ländlichen Gebieten der Schweiz. Privatpersonen, Landwirte und KMU zählen auf uns - seit Im 2012 erhalten unsere Kunden eine Erfolgsbeteiligung: bar auf die Hand. Seite 20

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