Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Datenbearbeitung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Datenbearbeitung"

Transkript

1 Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Datenbearbeitung (Datenbearbeitungsverordnung Kst GwG, DV Kst GwG) vom 1. Juli 2005 Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle), gestützt auf die Artikel 18 und 41 des Geldwäschereigesetzes vom 10. Oktober (GwG), verordnet: 1. Abschnitt: Datensammlung Art. 1 Gegenstand 1 Die Kontrollstelle bearbeitet die Daten, die sie für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt, insbesondere für: a. die Anerkennung von Selbstregulierungsorganisationen und deren Entzug; b. die Erteilung der Bewilligung für direkt unterstellte Finanzintermediäre und deren Entzug; c. die Anerkennung von Revisionsstellen und deren Entzug; d. die Aufsicht über die Selbstregulierungsorganisationen sowie über die direkt unterstellten Finanzintermediäre; e. die Überprüfung, ob Personen und Unternehmen als Finanzintermediäre tätig sind, ohne einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen zu sein oder über eine Bewilligung der Kontrollstelle zu verfügen; f. die Anordnung von Massnahmen und deren Vollzug; g. die Zusammenarbeit mit der Meldestelle für Geldwäscherei (Meldestelle), den spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden, den Selbstregulierungsorganisationen und den Behörden des Bundes und der Kantone; h. die Zusammenarbeit mit ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden. 2 Sie legt die Daten im Anhang fest. SR SR

2 Art. 2 Aufbau Die Datensammlung ist auf der Basis des Geschäftsstrukturplanes aufgebaut. Sie besteht aus folgenden Teilen: a. Personen und Unternehmen: 1. die einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sind, 2. die der Kontrollstelle direkt unterstellt sind, 3. denen die Kontrollstelle die Bewilligung verweigert oder entzogen hat, 4. denen eine Selbstregulierungsorganisation den Anschluss verweigert oder die sie ausgeschlossen hat, 5. die ein Bewilligungsgesuch zurückgezogen oder auf eine erteilte Bewilligung verzichtet haben, 6. die ein Gesuch um Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation zurückgezogen haben oder aus der Selbstregulierungsorganisation ausgetreten sind; b. anerkannte Selbstregulierungsorganisationen sowie Selbstregulierungsorganisationen, denen die Anerkennung verweigert oder entzogen worden ist; c. anerkannte Revisionsstellen sowie Revisionsstellen, denen die Anerkennung verweigert oder entzogen worden ist; d. Personen und Unternehmen, die möglicherweise als Finanzintermediäre tätig sind, aber weder einer Selbstregulierorganisation angeschlossen sind noch über eine Bewilligung der Kontrollstelle verfügen; e. Anfragen von Dritten; f. Beziehungen zu Behörden des Bundes und der Kantone; g. Beziehungen zu internationalen Organisationen, zwischenstaatlichen Organisationen, ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wissenschaftlichen Instituten. Art. 3 Herkunft der Daten Die Kontrollstelle verwaltet Daten von: a. Finanzintermediären; b. Selbstregulierungsorganisationen; c. Revisionsstellen; d. der Meldestelle; e. spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden; f. Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone; g. anderen Behörden des Bundes und der Kantone; 4736

3 h. ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden; i. Dritten; j. öffentlich zugänglichen Quellen. Art. 4 Verwaltung und Zugriff 1 Die Kontrollstelle verwaltet die von ihr gesammelten Daten selbst. 2 Nur sie hat Zugriff auf die Datensammlung. 2. Abschnitt: Bekanntgabe Art. 5 Bekanntgabe von Daten an Behörden und Organisationen Die Kontrollstelle kann im Rahmen der Zusammenarbeit nach GwG Daten bekannt geben: a. der Meldestelle; b. den spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden; c. den Polizei- und Strafverfolgungesbehörde des Bundes und der Kantone; d. den Selbstregulierungsorganisationen; e. ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden. Art. 6 Bekanntgabe von Daten an Dritte Die Kontrollstelle kann Dritten auf Verlangen bekannt geben, ob ein Finanzintermediär über eine Bewilligung der Kontrollstelle verfügt oder ob er einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen ist. Sie kann auch bekannt geben, welcher Selbstregulierungsorganisation er angeschlossen ist. Art. 7 Voraussetzungen für die Bekanntgabe von Daten 1 Gesuche um Bekanntgabe von Daten sind schriftlich oder elektronisch einzureichen. Bei nachgewiesener Dringlichkeit kann das Gesuch mündlich gestellt werden. 2 Die Daten werden schriftlich oder elektronisch übermittelt; bei nachgewiesener Dringlichkeit können sie auch mündlich übermittelt werden. 3 Die Empfängerinnen und Empfänger dürfen die Daten nur zu dem Zweck verwenden, für den sie ihnen bekannt gegeben werden. Art. 8 Chiffrierung Werden Daten elektronisch übermittelt, so müssen sie vollständig chiffriert sein. 4737

4 Art. 9 Einschränkung der Bekanntgabe von Daten Die Kontrollstelle verweigert die Bekanntgabe von Daten, schränkt diese ein oder verbindet sie mit Auflagen, namentlich wenn: a. wesentliche öffentliche Interessen, überwiegende Interessen der Strafverfolgung oder offensichtlich schutzwürdige Interessen der betroffenen Person es verlangen; b. gesetzliche Geheimhaltungspflichten oder besondere Datenschutzvorschriften im Sinne des Datenschutzgesetzes vom 19. Juni es verlangen. Art. 10 Veröffentlichung Die Kontrollstelle macht die Liste der anerkannten Selbstregulierungsorganisationen und der anerkannten Revisionsstellen öffentlich zugänglich. 3. Abschnitt: Aufbewahrung, Entfernung, Löschung und Archivierung der Daten Art. 11 Aufbewahrungsfristen 1 Daten über Finanzintermediäre, die der Kontrollstelle direkt unterstellt sind, sowie über anerkannte Selbstregulierungsorganisation und Revisionsstellen werden während zehn Jahren nach dem Ende der Bewilligung oder der Anerkennung aufbewahrt. 2 Daten aus Verwaltungsverfahren, die nicht durch Absatz 1 abgedeckt sind, werden während zehn Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens aufbewahrt. 3 Daten über Finanzintermediäre, die einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sind, werden während zehn Jahren nach Beendigung der Zugehörigkeit zur Selbstregulierungsorganisation aufbewahrt. 4 Alle anderen Daten werden nach dem Zeitpunkt der Erfassung während zehn Jahren aufbewahrt. Art. 12 Entfernung und Löschen der Daten 1 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten aus der Datensammlung entfernt oder gelöscht. 2 Sind Personendaten mehrfach erfasst, so werden sie gleichzeitig mit dem Datensatz entfernt oder gelöscht, dessen Aufbewahrungsfrist zuletzt abläuft. 3 Die Entfernung und Löschung von Daten erfolgt unter Vorbehalt der Ablieferung an das Bundesarchiv nach dem Archivierungsgesetz vom 26. Juni SR SR

5 4. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 13 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung vom 20. August über das Register der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei wird aufgehoben. Art. 14 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. November 2005 in Kraft. 1. Juli 2005 Für die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei Eidgenössische Finanzverwaltung Der Direktor: Peter Siegenthaler 4 AS , ,

6 Liste der von der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei bearbeiteten Daten Anhang (Art. 1 Abs. 2) I. Allgemein Alle Massnahmen- und Sanktionsverfahren, wie auch immer sie ausgehen, werden aufgeführt. II. Finanzintermediäre, die direkt der Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei unterstellt sind II.1 Angaben zur Gesellschaft/Personalien II.1.1 Allgemeine Angaben 1. Name (natürliche Personen) 2. Vorname (natürliche Personen) 3. Firma 4. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 5. PLZ 6. Ort 7. Kanton 8. Land 9. Telefon 10. Telefax Rechtsform 13. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit 14. Geburtsdatum (natürliche Personen) 15. Errichtungs- oder Gründungsdatum 16. Muttergesellschaft 17. Tochtergesellschaften 18. Filialen 19. Niederlassungen 20. Beteiligungen 21. Joint Ventures 4740

7 II.1.2 Verwaltungsratsmitglieder 22. Name 23. Vorname 24. Heimatort 25. Wohnort 26. Geburtsdatum 27. Qualifikationen II.1.3 Geschäftsinhaber/in 28. Name 29. Vorname 30. Heimatort 31. Wohnort 32. Geburtsdatum 33. Qualifikationen II.1.4 Direktionsmitglieder 34. Name 35. Vorname 36. Heimatort 37. Wohnort 38. Geburtsdatum 39. Qualifikationen II.1.5 Revisionsstelle 40. Name und Adresse II.1.6 Leiter/in der Geldwäschereifachstelle 41. Name 42. Vorname 43. Heimatort 44. Wohnort 45. Geburtsdatum 46. Berufliche Angaben 47. Qualifikationen 4741

8 II.1.7 Leiter/in der internen Kontrollen 48. Name 49. Vorname 50. Heimatort 51. Wohnort 52. Geburtsdatum 53. Berufliche Angaben 54. Qualifikationen II.1.8 Verschiedenes/Bemerkungen 55. Wirtschaftlich Berechtigte 56. Zeichnungsberechtigte Person 57. Datum des Bewilligungsgesuches 58. Kontrolle der Unterlagen der Finanzintermediäre Allgemeine Unterlagen (mit Erstellungsdatum) Handelsregisterauszug schriftlicher Auszug aus einer durch die Handelsregisterbehörde geführten Datenbank oder aus vertrauenswürdigen, privat verwalteten Verzeichnissen und Datenbanken Statuten (oder gleichwertige Unterlagen) behördliche Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit Erläuterungen über die Geschäftstätigkeit Auftrag an die Revisionsstelle Vollmachten Geschäftsbericht Organigramm Beteiligungs- oder Joint-Venture-Verträge interne Weisungen Bericht einer unabhängigen Revisionsgesellschaft oder einer Notarin oder eines Notars, die oder der bestätigt, dass der Finanzintermediär aufgrund seiner Organisation seine Sorgfaltspflichten wirklich einhalten kann Ausbildungsprogramm (Veranstaltungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei) 4742

9 Unterlagen zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Direktion, zum Geschäftsinhaber oder zur Geschäftsinhaberin und zur Leiterin oder zum Leiter der Geldwäschereifachstelle und der internen Kontrollen (für jede Person) Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte (mit Ablaufdatum, unterzeichnet und datiert) Auszug aus dem schweizerischen Strafregister unterzeichnetes und datiertes Curriculum vitae und Kopien von Diplomen und Fähigkeitszeugnissen persönliche Erklärung der betreffenden Person, dass sie weder in ein laufendes Straf- noch in ein laufendes Verwaltungsverfahren verwickelt ist, das mit ihrer Berufstätigkeit zusammenhängt Verschiedenes (für die Umsetzung des GwG wichtige, vom Finanzintermediär freiwillig gelieferte Unterlagen) 59. Datum der Erteilung oder der Verweigerung der Bewilligung 60. Bei Verweigerung: Gründe 61. Gebühren/Kosten 62. Verschiedenes (Bemerkungen der Kontrollstelle zum Bewilligungsverfahren) 63. Mutationen innerhalb der interne Organisation 64. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission II.2 Revision vor Ort 65. Datum 66. Verantwortliche Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kontrollstelle 67. Bei Übertragung an Dritte: Name und Adresse 68. Kontrollergebnis (Zusammenfassung) 69. Gebühren/Kosten 70. Künftige Massnahmen (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, falls geplant, Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, weitere Folgen der Kontrolle) 71. Anzahl geprüfte Kundendossiers 72. Dauer II.3 Massnahmen und Sanktionen 73. Datum 74. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte) 75. Ergebnisse (Massnahme/Sanktion/andere) 76. Gebühren/Kosten 4743

10 77. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, Verfahren zur Löschung im Handelsregister) 78. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei 79. Strafanzeigen III. Selbstregulierungsorganisationen (SRO) III.1 Angaben zur SRO III.1.1 Allgemeine Angaben 1. Name 2. Verbands- und Konzernzugehörigkeit 3. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 4. PLZ 5. Ort 6. Kanton 7. Telefon 8. Telefax Rechtsform 11. Errichtungs- oder Gründungsdatum 12. Rechtspersönlichkeit ja nein III.1.2 Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Leitungsgremiums 13. Name 14. Vorname 15. Heimatort 16. Wohnort 17. Geburtsdatum 18. Berufliche Angaben 19. Qualifikationen III.1.3 Sekretariat 20. Name 21. Vorname 22. Heimatort 23. Wohnort 4744

11 24. Geburtsdatum 25. Berufliche Angaben III.1.4 Revisionsstelle 26. Name und Adresse III.1.5 Zeichnungsberechtigte Personen 27. Name 28. Vorname 29. Heimatort 30. Wohnort 31. Geburtsdatum III.1.6 Mitglieder der Geldwäschereifachstelle 32. Name 33. Vorname 34. Heimatort 35. Wohnort 36. Geburtsdatum 37. Berufliche Angaben 38. Qualifikationen III.1.7 Ausbildungsverantwortliche/r 39. Name 40. Vorname 41. Heimatort 42. Wohnort 43. Geburtsdatum 44. Berufliche Angaben 45. Qualifikationen III.1.8 Untersuchungsbeauftragte/r 46. Name 47. Vorname 48. Heimatort 49. Wohnort 50. Geburtsdatum 4745

12 51. Berufliche Angaben 52. Qualifikationen III.1.9 Mitglieder des Schiedsgerichts 53. Name 54. Vorname 55. Heimatort 56. Wohnort 57. Geburtsdatum 58. Berufliche Angaben 59. Qualifikationen III.1.10 Verschiedenes/Bemerkungen 60. Datum des Gesuchs um Anerkennung 61. Kontrolle der Unterlagen der Selbstregulierungsorganisation 5 : Allgemeine Unterlagen (mit Erstellungsdatum) Handelsregisterauszug Statuten (oder gleichwertige Unterlagen) Reglement oder gleichwertige Unterlagen Auftrag an die Revisionsstelle Vollmachten Organigramm interne Weisungen und Pflichtenhefte Weisungen für die angeschlossenen Finanzintermediäre Ausbildungsprogramm Mitgliederliste pro Quartal (vgl. III) Unterlagen zu den Mitgliedern des Vorstandes, zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats, den Mitgliedern des Schiedsgerichts, zu den Mitgliedern der Fachstelle «Geldwäscherei», zum oder zur Ausbildungsverantwortlichen, zum oder zur Untersuchungsbeauftragten Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte (mit Ablaufdatum, unterzeichnet und datiert) Auszug aus dem schweizerischen Strafregister unterzeichnetes und datiertes Curriculum vitae und Kopien von Diplomen und Fähigkeitszeugnissen 5 Die Unterlagen der Selbstregulierungsorganisationen werden gescannt und anschliessend wieder zurückgesandt. 4746

13 persönliche Erklärung der betreffenden Person, dass sie weder in ein laufendes Straf- noch in ein laufendes Verwaltungsverfahren verwickelt ist, das mit ihrer Berufstätigkeit zusammenhängt 62. Sanktionen und Massnahmen 63. Meldung der Nichtaufnahme, Ausschlüsse mit Begründungen 64. Datum der Erteilung/der Verweigerung der Anerkennung 65. Bei Verweigerung: Gründe 66. Gebühren 67. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission III.2 Revision vor Ort 68. Datum 69. Verantwortliche Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kontrollstelle 70. Bei Übertragung an Dritte: Name und Adresse 71. Kontrollergebnis (Zusammenfassung) 72. Gebühren/Auslagen 73. Künftige Massnahmen (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, falls geplant, Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, weitere Folgen der Kontrolle) III.3 Massnahmen und Sanktionen 74. Datum 75. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte) 76. Massnahme/Sanktion 77. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, je nachdem Entzug der Annerkennung) 78. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei III.4 Jahresbericht 79. Datum 80. Verantwortlicher Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kontrollstelle 81. Analyse des Jahresberichts 82. Gebühren/Auslagen 83. Künftige Massnahmen (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, falls geplant, Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, weitere Folgen der Kontrolle) 4747

14 IV. Finanzintermediäre, die einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sind (aufgrund der Liste der Selbstregulierungsorganisationen nach Art. 26 GwG) IV.1 Juristische Personen oder Gesellschaften IV.1.1 Allgemeine Angaben 1. Firma 2. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 3. PLZ 4. Ort 5. Kanton 6. Rechtsform 7. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit 8. Gründungsdatum IV.1.2 Zeichnungsberechtigte Personen 9. Name 10. Vorname 11. Heimatort 12. Wohnort 13. Funktion (Verwaltungsratsmitglied, Direktionsmitglied usw.) IV.2 Natürliche Personen 14. Name 15. Vorname 16. Adresse 17. PLZ 18. Ort 19. Kanton 20. Heimatort 21. Wohnort 22. Geburtsdatum 4748

15 V. Revisionsstellen, die von der Kontrollstelle anerkannt sind V.1 Angaben zu Revisionsgesellschaften 1. Firma 2. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 3. PLZ 4. Ort 5. Kanton 6. Land 7. Telefon 8. Telefax Rechtsform 11. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit 12. Geburtsdatum (natürliche Personen) 13. Errichtungs- oder Gründungsdatum 14. Kontaktperson 15. Revisionsmandat 16. Zweck V.2 Angaben zu den Revisorinnen und Revisoren 17. Name 18. Vorname 19. Heimatort 20. Wohnort 21. Geburtsdatum 22. Qualifikationen Unterlagen zu Revisionsgesellschaften Handelsregisterauszug Anmeldungsformular Nachweis Verbandsmitgliedschaft Kopie Berufshaftpflichtpolice Letzter Bericht der Revisionsstelle vor Akkreditierung Auszug aus dem Betreibungsregister 4749

16 Unterlagen zu den Revisorinnen und Revisoren Wohnsitzbestätigung Auszug aus dem schweizerischen Strafregister unterzeichnetes und datiertes Curriculum vitae und Kopien von Diplomen und Fähigkeitszeugnissen persönliche Erklärung der betreffenden Person, dass sie weder in ein laufendes Straf- noch in ein laufendes Verwaltungsverfahren verwickelt ist, das mit ihrer Berufstätigkeit zusammenhängt. Verschiedenes (für die Umsetzung des GwG wichtige, von der Revisionsstelle freiwillig gelieferte Unterlagen) V.3 Massnahmen und Sanktionen 23. Datum 24. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte) 25. Massnahme/Sanktion 26. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, je nachdem Entzug der Annerkennung) 27. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei 28. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission VI. Personen und Unternehmen, die möglicherweise als Finanzintermediäre tätig sind, ohne einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen zu sein oder über eine Bewilligung der Kontrollstelle zu verfügen VI.1 Angaben zur Gesellschaft/Personalien VI.1.1 Allgemeine Angaben 1. Name (natürliche Personen) 2. Vorname (natürliche Personen) 3. Firma 4. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 5. PLZ 6. Ort 7. Kanton 8. Land 9. Telefon 10. Telefax

17 12. Website 13. Rechtsform 14. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit 15. Geburtsdatum (natürliche Personen) 16. Errichtungs- oder Gründungsdatum 17. Muttergesellschaft 18. Tochtergesellschaften 19. Filialen 20. Niederlassungen 21. Beteiligungen 22. Joint Ventures VI.1.2 Verwaltungsratsmitglieder/Gesellschafterinnen und Gesellschafter 23. Name 24. Vorname 25. Heimatort 26. Wohnort 27. Geburtsdatum 28. Qualifikationen VI.1.3 Geschäftsinhaber/in 29. Name 30. Vorname 31. Heimatort 32. Wohnort 33. Geburtsdatum 34. Qualifikationen VI.1.4 Direktionsmitglieder 35. Name 36. Vorname 37. Heimatort 38. Wohnort 39. Geburtsdatum 40. Qualifikationen 4751

18 VI.1.5 Verschiedenes/Bemerkungen 41. Insbesondere wirtschaftlich Berechtigte 42. Zeichnungsberechtigte Personen 43. Datum der Verfahrenseröffnung/-einstellung 44. Hinweisquellen 45. Recherchenresultate 46. Mittels Auskunftsbegehren im Sinne von Art. 19 GwG erlangte Unterlagen Tätigkeitsbeschrieb Personalbestand Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges (nur für ausländische Gesellschaften) Kopie der Statuten (oder gleichwertige Unterlagen) Werbeprospekte und Standardverträge Standard-Vollmachten Kopie der Jahresrechnung bzw. der Konzernrechnung der letzten beiden Rechnungsjahre inklusive Revisionsberichte Zwischenabschlüsse des laufenden Rechnungsjahres Kopie eines aktuellen Kundendossiers in anonymisierter Form Sämtliche internen Vorschriften (mit Datum ihres Erlasses) sowie eine Beschreibung der Massnahmen, die zur Erfüllung der Pflichten gemäss GwG ergriffen werden Allfällige Beitrittsbestätigung einer SRO Kopie einer allfälligen Bewilligung durch eine spezialgesetzliche Aufsichtsbehörde VI.2 Revision vor Ort 47. Datum 48. Verantwortliche Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kontrollstelle 49. Bei Übertragung an Dritte: Name und Adresse 50. Kontrollergebnis (Zusammenfassung) 51. Befragungsprotokolle 52. Anzahl geprüfte Kundendossiers 53. Kopien von Kundendossiers 54. Kopien von Buchhaltungsunterlagen 55. Kopien weiterer Geschäftsunterlagen 56. Dauer der Prüfung 57. Gebühren/Kosten 4752

19 VI.3 Massnahmen und Sanktionen 58. Datum 59. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte) 60. Ergebnisse (Massnahmen/Sanktion/andere) 61. Gebühren/Kosten 62. Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei 63. Berichte von beauftragten Dritten (Liquidatoren, Revisoren usw.) 64. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission VI.4 Liquidatorinnen und Liquidatoren 65. Firma 66. Name (natürliche Person) 67. Vorname (natürliche Person) 68. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 69. PLZ 70. Ort 71. Kanton 72. Land 73. Telefon 74. Telefax Rechtsform 77. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit 78. Geburtsdatum (natürliche Personen) 79. Errichtungs- oder Gründungsdatum 80. Angaben zu den Mandatsleiterinnen und Mandatsleitern Name Vorname Heimatort Wohnort Geburtsdatum Qualifikationen 4753

20 VII. Anfragen von Dritten, Beziehungen mit Behörden und Internationale Beziehungen VII.1 Daten zu Dritten, die eine Anfrage machen VII.1.1 Juristische Personen oder Gesellschaften 1. Firma 2. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 3. PLZ 4. Ort 5. Kanton 6. Land 7. Telefon 8. Telefax Website 11. Rechtsform 12. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit 13. Muttergesellschaft 14. Tochtergesellschaften 15. Filialen 16. Niederlassungen 17. Name, Vorname und Funktion der zeichnungsberechtigten Personen VII.1.2 Natürliche Personen oder Geschäftsinhaber/in 18. Name 19. Vorname 20. Adresse 21. PLZ 22. Ort 23. Kanton 24. Land 25. Telefon 26. Telefax Website 4754

21 29. Qualifikation 30. Aktivität VII.2 Daten zu inländischen Behörden, Organisationen und wissenschaftlichen Instituten, die eine Anfrage machen 31. Name 32. Adresse 33. PLZ 34. Ort 35. Kanton 36. Telefon 37. Telefax Website 40. Aufgabenbereich 41. Name, Vorname und Funktion der zeichnungsberechtigten Personen VII.3 Daten zu ausländischen Behörden, internationalen Organisationen, zwischenstaatlichen Organisationen und wissenschaftlichen Instituten, die eine Anfrage machen 42. Name 43. Adresse 44. PLZ 45. Ort 46. Kanton 47. Land 48. Telefon 49. Telefax Website 52. Aufgabenbereich 53. Name, Vorname und Funktion der zeichnungsberechtigten Personen 4755

22 VII.4 Daten über die Person, über die um Auskunft ersucht wird VII.4.1 Juristische Personen oder Gesellschaften 54. Firma 55. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 56. Adresse 57. PLZ 58. Ort 59. Kanton 60. Land 61. Telefon 62. Telefax Website 65. Rechtsform 66. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit 67. Muttergesellschaft 68. Tochtergesellschaften 69. Filialen 70. Niederlassungen 71. Name, Vorname und Funktion der verantwortlichen Person 72. Name, Vorname und Funktion der Mitarbeitern VII.4.2 Natürliche Personen oder Geschäftsinhaber/in 73. Name 74. Vorname 75. Adresse 76. PLZ 77. Ort 78. Kanton 79. Land 80. Telefon 81. Telefax Website 4756

23 84. Ausbildung, berufliche Qualifikation 85. Aktivität VII.5 Behörden, internationale und zwischenstaatliche Organisationen oder wissenschaftliche Institute 86. Name 87. Adresse 88. PLZ 89. Ort 90. Kanton 91. Land 92. Telefon 93. Telefax Website 96. Aufgabenbereich 97. Name, Vorname und Funktion der verantwortlichen Personen 98. Name, Vorname und Funktion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter VII.6 Verfahrensakten 99. Verfahrensakten (Korrespondenz und Beilage) 100. Rechtsmittelverfahrensakten (Korrespondenz und Beilage) 101. Entscheid der Kontrollstelle 102. Rechtsmittelentscheid/Entscheid Dritte Behörden 103. Diverses (insbesondere: Stellungnahmen der Kontrollstelle und unaufgefordert eingereichte Dokumente Dritter) VII.7 Massnahmen 104. Datum 105. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte) 106. Ergebnis (Massnahme/Sanktion/anderes) 107. Gebühren/Kosten 108. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle) 109. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei 110. Strafanzeigen 4757

24 4758

Dezember Kontrollstelle GwG Autorité de contrôle LBA Autorità di controllo LRD

Dezember Kontrollstelle GwG Autorité de contrôle LBA Autorità di controllo LRD Kontrollstelle GwG Autorité de contrôle LBA Autorità di controllo LRD Eidgenössische Finanzverwaltung EFV Administration fédérale des finances AFF Amministrazione federale delle finanze AFF Administraziun

Mehr

Gesuchsformular für die Gründung einer Anlagestiftung

Gesuchsformular für die Gründung einer Anlagestiftung Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Anhang 1 zu Ziffer 3.1 der Weisungen OAK BV W 01/2016 Anforderungen an Anlagestiftungen Gesuchsformular für die Gründung einer Anlagestiftung I. Allgemeine

Mehr

Zulassungsgesuch für leitende Prüferinnen und Prüfer

Zulassungsgesuch für leitende Prüferinnen und Prüfer Zulassungsgesuch für leitende Prüferinnen und Prüfer Sehr geehrte Damen und Herren Wir freuen uns, dass Sie sich bei der Selbstregulierungsorganisation PolyReg für die Zulassung zur Prüfung nach dem Geldwäschereigesetz

Mehr

Beitrittserklärung für Personengesellschaften und juristische Personen

Beitrittserklärung für Personengesellschaften und juristische Personen Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notarenverbandes Organisme d autoréglementation de la Fédération Suisse des Avocats et de la Fédération Suisse

Mehr

Verordnung über die Aufsichtsabgabe und die Gebühren der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei

Verordnung über die Aufsichtsabgabe und die Gebühren der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei Verordnung über die Aufsichtsabgabe und die Gebühren der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Gebührenverordnung der Kontrollstelle, GebV Kst) vom ***** Der Schweizerische Bundesrat, gestützt

Mehr

Formular für die Meldung von personellen Wechseln bei Anlagestiftungen

Formular für die Meldung von personellen Wechseln bei Anlagestiftungen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Anhang 3 zu Ziffer 2.7.3 der Weisungen OAK BV W 01/2016 Anforderungen an Anlagestiftungen Formular für die Meldung von personellen Wechseln bei Anlagestiftungen

Mehr

Formular verantwortliche Personen

Formular verantwortliche Personen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Formular verantwortliche Personen I. Allgemeine Angaben zur verantwortlichen Person Die verantwortliche Person gemäss Ziff. 3.2.1 der Weisungen OAK BV

Mehr

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG Swiss Association of Investment Companies SAIC Reglement zur SRO-Zugehörigkeit 1. Zweck und Geltungsbereich 1.1.1 Dieses Reglement zur SRO-Zugehörigkeit

Mehr

Zulassungsgesuch für Prüfgesellschaften

Zulassungsgesuch für Prüfgesellschaften Zulassungsgesuch für Prüfgesellschaften Sehr geehrte Damen und Herren Wir freuen uns, dass Sie sich bei der Selbstregulierungsorganisation SRO- TREUHAND SUISSE für die Zulassung zur Prüfung nach dem Geldwäschereigesetz

Mehr

Antrag auf Akkreditierung als leitender Prüfer

Antrag auf Akkreditierung als leitender Prüfer Antrag auf Akkreditierung als leitender Prüfer gemäss Rz. 16 ff. des Reglements Kontrollverfahren in der 9. Fassung vom 17. September 2015 Beilage zum Antrag auf Akkreditierung als FI-Prüfstelle Nach Einsicht

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung-FINMA, ABV-FINMA) 1 952.111 vom 21. Oktober 1996 (Stand am 1. Januar 2015) Die Eidgenössische

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November 2013 1 Die Konferenzen der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Kantonalen

Mehr

Informations- und Datenschutzreglement

Informations- und Datenschutzreglement Gemeinderat Tel. 041 979 80 80 gemeindeverwaltung@hergiswil.lu.ch Postfach 7 Fax 041 979 80 89 www.hergiswil-lu.ch 6133 Hergiswil b. W. Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Hergiswil b.

Mehr

Kanton Zug Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen. 1. Geltungsbereich und Zuständigkeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug,

Kanton Zug Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen. 1. Geltungsbereich und Zuständigkeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug, Kanton Zug. Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen Vom. März 00 (Stand. Januar 07) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 84 ZGB und Art. 5 des Schlusstitels ZGB ) sowie 5

Mehr

Datenschutzreglement der Gemeinde Meggen

Datenschutzreglement der Gemeinde Meggen Datenschutzreglement der Gemeinde Meggen vom 03. Juli 03 Inhaltsverzeichnis Geltungsbereich: Dieses Reglement regelt den Datenschutz Personendaten 3 Amtliche Publikation 4 Bekanntgabe von Personendaten

Mehr

Datenschutz-Verordnung der Einwohnergemeinde Schüpfheim. vom 26. September 2013

Datenschutz-Verordnung der Einwohnergemeinde Schüpfheim. vom 26. September 2013 Datenschutz-Verordnung der Einwohnergemeinde Schüpfheim vom 6. September 03 mit Änderungen vom 5. September 06 Datenschutz-Verordnung /6 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 3 Art. Bekanntgabe von Personendaten

Mehr

Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO)

Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) Entwurf vom 12. März 2015 Gestützt auf Art. 12ter der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen

Mehr

zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO)

zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) INTERKANTONALES RECHT Verordnung Inkrafttreten: Mit der Revision der IKV vom 22. Oktober 2015 zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der

Mehr

Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO)

Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) vom. Oktober 05 Gestützt auf Art. ter der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 8. Februar

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MAI 2014 INHALTSVERZEICHNIS 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 3 II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Verordnung über das Datenbearbeitungssystem «e-vent» des Konferenzdienstes EDA

Verordnung über das Datenbearbeitungssystem «e-vent» des Konferenzdienstes EDA Verordnung über das Datenbearbeitungssystem «e-vent» des Konferenzdienstes EDA (Verordnung «e-vent») vom 17. Oktober 2018 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 57h Absatz 3 des Regierungs-

Mehr

Verordnung über das Anwaltsregister

Verordnung über das Anwaltsregister Verordnung über das Anwaltsregister 7. Vom 5. September 000 (Stand. Juli 03) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 9 und 9 des Gesetzes über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (Anwaltsgesetz)

Mehr

Verordnung über die Beaufsichtigung und die Registrierung der Vorsorgeeinrichtungen (BVV 1)

Verordnung über die Beaufsichtigung und die Registrierung der Vorsorgeeinrichtungen (BVV 1) Verordnung über die Beaufsichtigung und die Registrierung der Vorsorgeeinrichtungen () vom 9. Juni 98 (Stand am. Januar 999) Der Schweizerische Bundesrat,gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes vom

Mehr

Verordnung über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren

Verordnung über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren Verordnung über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsverordnung, RAV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Revisionsaufsichtsverordnung

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung-FINMA, ABV-FINMA) 1 952.111 vom 21. Oktober 1996 Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

Mehr

Muster eines Prüfberichtes der FI-Prüfstelle über die GwG-Prüfung Genehmigt von der SRO-Kommission am 13. Januar 2016 Ausgabe 2016

Muster eines Prüfberichtes der FI-Prüfstelle über die GwG-Prüfung Genehmigt von der SRO-Kommission am 13. Januar 2016 Ausgabe 2016 Muster eines Prüfberichtes der FI-Prüfstelle über die GwG-Prüfung Genehmigt von der SRO-Kommission am 13. Januar 2016 Ausgabe 2016 An die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Leasingverbandes

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung-FINMA, ABV-FINMA) 1 952.111 vom 21. Oktober 1996 (Stand am 1. November 2012) Die

Mehr

Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung zum Betrieb einer Bank oder Finanzgesellschaft

Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung zum Betrieb einer Bank oder Finanzgesellschaft Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung zum Betrieb einer Bank oder Finanzgesellschaft Gesetz / Art. Titel Erfordernisse BankG 18 Rechtsform und Firmensitz Aktiengesellschaft (Die FMA kann

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung-FINMA, ABV-FINMA) 1 952.111 vom 21. Oktober 1996 Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung-FINMA, ABV-FINMA) 1 952.111 vom 21. Oktober 1996 (Stand am 1. Januar 2009) Die Eidgenössische

Mehr

Verordnung über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport

Verordnung über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport Verordnung über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSV) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 57q des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997

Mehr

Reglement für Anschluss, Austritt und Ausschluss von Finanzintermediären

Reglement für Anschluss, Austritt und Ausschluss von Finanzintermediären Reglement für Anschluss, Austritt und Ausschluss von Finanzintermediären vom 15. Dezember 1999 Fassung vom 13. Januar 2016 Die Kommission der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Leasingverbandes

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission zur Verhinderung von Geldwäscherei

Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission zur Verhinderung von Geldwäscherei Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as/) veröffentlicht wird. Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission

Mehr

Verordnung über das Datenbearbeitungssystem des Sprachdienstes EDA

Verordnung über das Datenbearbeitungssystem des Sprachdienstes EDA Verordnung über das Datenbearbeitungssystem des Sprachdienstes EDA vom 20. Juni 2018 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 57h Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes

Mehr

Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Sorgfaltspflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre

Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Sorgfaltspflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Sorgfaltspflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre vom 25. November 1998 Die Kontrollstelle für die Bekämpfung

Mehr

Fortpflanzungsmedizinverordnung

Fortpflanzungsmedizinverordnung Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV) Änderung vom 21. Juni 2017 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Fortpflanzungsmedizinverordnung vom 4. Dezember 2000 1 wird wie folgt geändert: Art. 1 Eine

Mehr

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS)

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS) 1187 Ausserrhodische Gesetzessammlung 212.022 Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS) vom 26. November 2010 Die Verwaltungskommission der Ostschweizer BVG- und

Mehr

Beitrittserklärung für natürliche Personen

Beitrittserklärung für natürliche Personen Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notarenverbandes Organisme d autoréglementation de la Fédération Suisse des Avocats et de la Fédération Suisse

Mehr

III B/4/2/2. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. 1. Allgemeine Bestimmungen

III B/4/2/2. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. 1. Allgemeine Bestimmungen Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht Vom 26. November 2010 (Stand 17. November 2015) Die Verwaltungskommission der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, in Ausführung

Mehr

Handelsregisterverordnung

Handelsregisterverordnung Handelsregisterverordnung (HRegV) Änderung vom 24. August 2005 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Handelsregisterverordnung vom 7. Juni 1937 1 wird wie folgt geändert: Verlust des Rechtsdomizils

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen

Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen (Aufsichtsverordnung RAB, ASV-RAB) vom 17. März 2008 (Stand am 1. April 2008) Die Eidgenössische

Mehr

Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport

Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) vom 17. Juni 2011 (Stand am 1. Oktober 2012) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz Vom 4. Mai 2008 (Stand 1. September 2014) Die Landsgemeinde, I C/23/2 gestützt auf die Artikel 98 Absatz 3 und

Mehr

Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur

Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Verordnung über die elektronische Signatur, VZertES) 943.032 vom 3. Dezember 2004 (Stand am 1. August 2011) Der Schweizerische

Mehr

Verordnung über das Personen-, Akten- und Geschäftsverwaltungssystem der Konsularischen Direktion

Verordnung über das Personen-, Akten- und Geschäftsverwaltungssystem der Konsularischen Direktion Verordnung über das Personen-, Akten- und Geschäftsverwaltungssystem der Konsularischen Direktion (SAS-EDA-Verordnung) vom 5. November 2014 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 57h des Regierungs-

Mehr

Wegleitung für Mutationen bei natürlichen Personen

Wegleitung für Mutationen bei natürlichen Personen Wegleitung für Mutationen bei natürlichen Personen Einzelunternehmen einfache Gesellschaften Veränderungen zu den Angaben über Ihren Betrieb müssen dem VQF umgehend mitgeteilt werden. Diese Wegleitung

Mehr

Wegleitung für Mutationen bei Gesellschaften (juristische Personen)

Wegleitung für Mutationen bei Gesellschaften (juristische Personen) Wegleitung für Mutationen bei Gesellschaften (juristische Personen) Aktiengesellschaft (AG) Kommanditgesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Kommanditaktiengesellschaft Kollektivgesellschaft

Mehr

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG Swiss Association of Investment Companies SAIC Eröffnung GwG-Dossier / Kunden- / Anlegerprofil Investmentgesellschaft A Andere Finanzintermediäre (Vermögensverwalter,

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen

Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen (Aufsichtsverordnung RAB, ASV-RAB) vom 17. März 2008 (Stand am 1. Januar 2015) Die Eidgenössische

Mehr

Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten

Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten 818.161 vom 2. Dezember 1985 (Stand am 5. Dezember 2006) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 38 Absatz 1 des Epidemiengesetzes

Mehr

Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung

Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung 946.202.3 vom 13. Mai 2015 (Stand am 13. Mai 2015) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 184 Absatz

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz Vom 4. Mai 2008 (Stand 1. Januar 2009) Die Landsgemeinde, I C/23/2 gestützt auf die Artikel 98 Absatz 3 und 124

Mehr

Verordnung über die privaten polizeiähnlichen Tätigkeiten

Verordnung über die privaten polizeiähnlichen Tätigkeiten 875 Ausserrhodische Gesetzessammlung 5.4 Verordnung über die privaten polizeiähnlichen Tätigkeiten vom 8. Juni 004 Der Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 44 des Polizeigesetzes

Mehr

Ausnahme der Familienstiftungen und der kirchlichen Stiftungen. 2 Personalfürsorgestiftungen, die auf dem Gebiet der Alters-, Hinterlassenen- und

Ausnahme der Familienstiftungen und der kirchlichen Stiftungen. 2 Personalfürsorgestiftungen, die auf dem Gebiet der Alters-, Hinterlassenen- und Verordnung über die Stiftungsaufsicht Vom 25. März 1985 (Stand 1. Januar 2013) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf Art. 52 des Schlusstitels des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10.

Mehr

Psychologische Psychotherapie Gesuch um Bewilligung der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung. 1. Grund des Gesuchs / der Mutation

Psychologische Psychotherapie Gesuch um Bewilligung der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung. 1. Grund des Gesuchs / der Mutation Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Psychologische Psychotherapie Gesuch um Bewilligung der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung August 2016 Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Kantonsärztlicher

Mehr

vom 28. Mai 1997 (Stand am 23. Januar 2001)

vom 28. Mai 1997 (Stand am 23. Januar 2001) Verordnung über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (GUB/GGA-Verordnung) 910.12 vom 28.

Mehr

Bundesgesetz über die Patentanwältinnen und Patentanwälte

Bundesgesetz über die Patentanwältinnen und Patentanwälte Bundesgesetz über die Patentanwältinnen und Patentanwälte (Patentanwaltsgesetz, PAG) 935.62 vom 20. März 2009 (Stand am 1. Januar 2013) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt

Mehr

Verordnung über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs

Verordnung über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs Verordnung über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs vom 11. Februar 2009 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 130 des Zollgesetzes vom 18. März 2005 1 (ZG), verordnet:

Mehr

Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten

Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten 818.161 vom 2. Dezember 1985 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 38 Absatz 1 des Epidemiengesetzes vom 18. Dezember 1970 1, Artikel

Mehr

Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV)

Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV) Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Fortpflanzungsmedizinverordnung vom 4. Dezember 000 wird wie folgt geändert: Art. Einleitungssatz und

Mehr

Verordnung über die Ausübung von Bewachungs-, Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben

Verordnung über die Ausübung von Bewachungs-, Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 45.4 Verordnung über die Ausübung von Bewachungs-, Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben vom 4. Dezember 004 (Stand. Januar 005) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt

Mehr

vom 5. November 2014 (Stand am 1. Januar 2015)

vom 5. November 2014 (Stand am 1. Januar 2015) Finanzmarktprüfverordnung (FINMA-PV) 956.161 vom 5. November 2014 (Stand am 1. Januar 2015) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 24 Absatz 4 und 55 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vom

Mehr

Einwohnergemeinde Lyssach

Einwohnergemeinde Lyssach Einwohnergemeinde Lyssach Datenschutzreglement (DSR) 2008 Artikel Listen Die Gemeinde kann an private Personen systematisch a) Grundsatz geordnete Daten (Listen) bekannt geben. 2 Eine Bekanntgabe zu kommerziellen

Mehr

Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate

Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (Verordnung über die elektronische Signatur, VZertES) vom 23. November 2016 (Stand

Mehr

Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA)

Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Ausführungsbestimmungen betreffend die Aufsicht über die Stiftungen vom 16. September 2005 Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Mehr

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) Änderung vom 18. Oktober 2017

Mehr

Ausbildungskonzept. der. Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz. VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen

Ausbildungskonzept. der. Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz. VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen Ausbildungskonzept der Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen in Sachen Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Mehr

Verordnung über die Aufsichtsorganisationen in der Finanzmarktaufsicht

Verordnung über die Aufsichtsorganisationen in der Finanzmarktaufsicht [Signature] [QR Code] Verordnung über die Aufsichtsorganisationen in der Finanzmarktaufsicht Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 43b Absatz

Mehr

Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz)

Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz) 589 Ausserrhodische Gesetzessammlung. Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. Abs. und Art. 67 der

Mehr

Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Die Berg- und Alp-Verordnung vom 25. Mai wird wie folgt geändert:

Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Die Berg- und Alp-Verordnung vom 25. Mai wird wie folgt geändert: [Signature] [QR Code] Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) Änderung

Mehr

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 355. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom 6. November 00 (Stand. Januar 0) Die Verwaltungskommission der Ostschweizer

Mehr

Verordnung über die Erhebung von Abgaben und Gebühren durch die Eidgenössische Bankenkommission

Verordnung über die Erhebung von Abgaben und Gebühren durch die Eidgenössische Bankenkommission Verordnung über die Erhebung von Abgaben und Gebühren durch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK-Gebührenverordnung, EBK-GebV) Änderung vom 26. September 2003 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

Organisationsreglement Grundbuchamt der Region Maloja

Organisationsreglement Grundbuchamt der Region Maloja Organisationsreglement Grundbuchamt der Region Maloja Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 Art. 1 Gegenstand und Zweck... 3 Art. 2 Gleichstellung der Geschlechter... 3 II. Organisation... 3 Art. 3 Sitz,

Mehr

Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung

Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung vom 13. Mai 2015 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung 1, verordnet:

Mehr

Antrag auf Akkreditierung als FI-Prüfstelle

Antrag auf Akkreditierung als FI-Prüfstelle Antrag auf Akkreditierung als FI-Prüfstelle gemäss Rz 16 ff. des Reglements Kontrollverfahren in der Fassung vom 17. September 2015 Nach Einsicht in das Selbstregulierungsreglement der SRO/SLV (SRR), die

Mehr

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung .. Gesetz vom. März 007 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom. Dezember 00 über die Berufsbildung, insbesondere die Artikel

Mehr

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG Swiss Association of Investment Companies SAIC Aufnahmegesuch um Erlangung der SRO-Zugehörigkeit für Mitglieder des SVIG 1. Angaben über Gesuchsteller(in)

Mehr

Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ)

Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) vom... Entwurf vom 1. Februar 2007 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 11 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 1 über den

Mehr

Verordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes

Verordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes 8.0 Verordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes Vom 5. April 005 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft

Mehr

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS-Verordnung) vom 3. Dezember 2008 Das Eidgenössische Finanzdepartement, gestützt auf die Artikel 110 Absatz 2, 113 Absatz 2 und 175 Absatz 1 der

Mehr

Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine Spitex-Institution. Name Trägerschaft: Adresse: Rechtsform: Name Institution: Adresse:

Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine Spitex-Institution. Name Trägerschaft: Adresse: Rechtsform: Name Institution: Adresse: Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Gesuch Abteilung Gesundheitsberufe & Bewilligungen Stampfenbachstrasse 30 8090 Zürich Telefon +41 43 259 24 63 Fax +41 43 259 51 51 kathrin.mueller@gd.zh.ch www.gd.zh.ch

Mehr

Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes

Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes (V-NDB) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 4. Dezember 2009 1 über den Nachrichtendienst des Bundes wird wie folgt

Mehr

Richtlinie für die Verwendung und Bearbeitung von Daten des Informationssystems HOOGAN durch Organisatoren von Sportveranstaltungen

Richtlinie für die Verwendung und Bearbeitung von Daten des Informationssystems HOOGAN durch Organisatoren von Sportveranstaltungen Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Richtlinie für die Verwendung und Bearbeitung von Daten des Informationssystems HOOGAN durch Organisatoren von Sportveranstaltungen

Mehr

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS-Verordnung) 831.143.32 vom 3. Dezember 2008 (Stand am 15. Oktober 2010) Das Eidgenössische Finanzdepartement, gestützt auf die Artikel 110 Absatz

Mehr

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vom 18. Juni 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 11b Absatz 2, 21a Absatz 1 und 34 Absatz 1

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN Datenschutzreglement 2009 Der Gemeinderat von Hilterfingen, gestützt auf das kantonale Datenschutzgesetz vom 19.2.1986 das Informationsgesetz vom 2.11.1993 die Informationsverordnung

Mehr

Datenschutz Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf. Datenschutz Bericht vom der Geschäftsprüfungskommission

Datenschutz Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf. Datenschutz Bericht vom der Geschäftsprüfungskommission Datenschutz 2014 Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf Datenschutz 2014 Bericht vom 26.11.2014 der Geschäftsprüfungskommission Zur Datenschutzaufsicht in der Stadt Burgdorf Gemäss Art.

Mehr

Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals

Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals vom 18. Oktober 2006 (Stand am 1. Januar 2018) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 des Zollgesetzes vom 18. März 2005 1,

Mehr

Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine stationären Einrichtung der Krankenpflege (Pflegeheim) oder einer Pflegewohnung

Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine stationären Einrichtung der Krankenpflege (Pflegeheim) oder einer Pflegewohnung Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine stationären Einrichtung der Krankenpflege (Pflegeheim) oder einer Pflegewohnung Gesetzliche Grundlagen: Alterspflege- und Betreuungsgesetz vom 16.11.2017

Mehr

Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Drogistin / Drogist im Kanton Basel-Stadt

Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Drogistin / Drogist im Kanton Basel-Stadt Bewilligungen und Support Sabrina Stachl Gerbergasse 13 CH-4001 Basel Tel: +41 61 267 44 95 Fax: +41 61 267 95 29 E-Mail: sabrina.stachl@bs.ch www.medizinischedienste.bs.ch Gesuch um Erteilung einer Bewilligung

Mehr

Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime

Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 38.8 Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime vom 3. Februar 004 (Stand. April 004) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 34

Mehr

Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz)

Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) 6 Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom. Mai 006 (Stand. Januar 0) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz bezweckt die Nachvollziehbarkeit

Mehr

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (Übermittlungsverordnung Verwaltungsverfahren, ÜbVV) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 11b

Mehr

1 Gegenstand und Zweck

1 Gegenstand und Zweck 5.7 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) vom 3.03.03 (Stand 0.0.03) Der Regierungsrat

Mehr

vom 26. Februar 1991 (Stand 1. August 2013)

vom 26. Februar 1991 (Stand 1. August 2013) Nr. 8b Verordnung zum Datenschutzgesetz vom 6. Februar 99 (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die Absatz c, 7 Absatz, 0 Absatz, a Absatz und 0 des Datenschutzgesetzes vom.

Mehr

EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF D a t e n s c h u t z r e g l e m e n t

EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF D a t e n s c h u t z r e g l e m e n t EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF D a t e n s c h u t z r e g l e m e n t 23 Datenschutzreglement 1986.04 Seite 2 von 7 INHALTSVERZEICHNIS Text Artikel Seite Geltungsbereich 1 4 Zweck 2 4 Begriffe 3 4 Grundsatz

Mehr

Verordnung über das Register der Gesundheitsberufe (Registerverordnung GesBG)

Verordnung über das Register der Gesundheitsberufe (Registerverordnung GesBG) [Signature] [QR Code] Verordnung über das Register der Gesundheitsberufe (Registerverordnung GesBG) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 23 Absatz 3, 24 Absatz 4, 26 Absatz 5 und

Mehr