ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SOMMERSAISON 2014

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1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SOMMERSAISON Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Sommersaison ausgestellt von der Gesellschaft Tatry mountain resorts, a.s., mit Sitz Demänovská Dolina 72, Liptovský Mikuláš, IČO: eingetragen im Handelsregister des Gerichtsbezirks Žilina im Absatz Sa, Einlage Nr. 62/L (weiter nur Gesellschaft TMR oder nur Betreibende ), normieren die gewährleisteten Dienste den Seilbahnen- Transport in einzelnen Zentren betrieben von TMR Gesellschaft und Anpassung der damit entstehenden Rechte und Verpflichtungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Zentren von Hohe Tatra Vysoké Tatry Tatranská Lomnica, Hohe Tatra Vysoké Tatry Starý Smokovec, Niedere Tatra Nízke Tatry Jasná (Chopok sever-nord) und Niedere Tatra Nízke Tatry Chopok Juh-Süd. 2. Der Kunde hat die Möglichkeit, während der Sommersaison 2014 ein Fahrticket zu kaufen (weiter nur Ticket ) für die Preise, die in der Preisliste von TMR für die Sommersaison 2014 ausgestellt wurden. Der Transportvertrag wird zum Zeitpunkt des Einsteigens des Kunden in eine Seilbahn (Berg-Transportanlage) oder des Einsteigens in eine Einstiegstation oder einen Einstiegraum der Seilbahn (Berg-Transportanlage), die nur mit einem gültigen Ticket zugänglich ist. 3. Das Ticket wird von der TMR Gesellschaft in der Form einer kontaktloser Chipkarte KEY CARD mit Angeben von Identifizierungsdaten des Ticket -Inhabers oder ohne ihrer Angabe ausgehändigt, Abhängig vom Tickettyp im Sinne der für die Sommersaison 2014 gültigen Preisliste der TMR Gesellschaft Die kontaktlose Chipkarte KEY CARD berechtigt den Inhaber zur Nutzung der in einzelnen Zentren gewährleisteten Dienste betrieben von TMR Gesellschaft im Bereich entsprechend der Art des gekauften Skipasses in Bezug auf die Preisliste der TMR Gesellschaft gültig für die Sommersaison Ein Pfand für die kontaktlose Chipkarte beträgt 2 Euro. Der Ticket-Inhaber kann die kontaktlose Chipkarte vom Tickettyp abhängigen ausgeschöpften Dienste im Sinne der für die Sommersaison 2014 gültigen Preisliste der TMR Gesellschaft an dem beliebigen Tag während der Dauer der Sommersaison 2014, spätestens jedoch bis Anfang der Wintersaison 2014/2014, u.z. in den irgendwelchen von TMR Gesellschaft betriebenen Zentren und an der beliebigen Kasse täglich während der Betriebszeit der Seilbahnen (Berg-Transportanlage) oder im Informationszentrum eines der TMR Gesellschaft betriebenen Zentren oder im Automat für die Rückgabe der kontaktlosen Chipkarte, der sich in einem der TMR Gesellschaft betriebenen Zentren befindet zurückgeben. Das Pfand für die kontaktlose Chipkarte in der Höhe von 2 Euro wird im vollen Umfang nur im Fall der Rückgabe der unbeschädigten Karte zurückgestattet. 4. Der Ticketverkauf wird in einzelnen Zentren ab an den von TMR Gesellschaft betriebenen Kassen oder über das Internetgeschäft des GOPASS Programms realisiert und nach den in Geschäftsbedingungen eingeordneten Bedingungen bezogen auf das Internetgeschäft des GOPASS Programms ( Der Verkauf von Tickets wird mit einer Barzahlung an der Kasse oder mittels Kreditkarten bargeldlos realisiert: EUROCARD-MASTER CARD, MAESTRO, VISA, VISA ELECTRON, MASTERCARD ELECTRONIC, u.z. die einzelnen Tickettyps und für die Preise, die in der Preisliste der TMR Gesellschaft angegeben und für die Sommersaison 2014 gültig sind und die unter Internetseiten der TMR Gesellschaft ( a und in einzelnen der TMR Gesellschaft betriebenen Zentren veröffentlicht sind. 5. Ermäßigte Tickets: 5.1 Den Anspruch auf die kostenlose Nutzung von Diensten haben Kinder geboren ab nur unter der Bedingung, daß sie die Dienste nur in der Begleitung von der erwachsenen Person über 18 Jahren

2 (maximal 2 Kinder in der Begleitung von 1 erwachsenen Person über 18 Jahren). Zur Geltung des Anspruchs ist erforderlich, die Versicherungskarte des Kindes vorzulegen. 5.2 Den Anspruch auf den Ticket Senior hat eine Person geboren bis und die Schwerbehinderte Kartenbesitzer und die Schwerbehinderte mit dem Begleiter. Für die Anspruchanwendung vom Ticket Senior auf Grund des Alters ist der Kunde verpflichtet seinen Identitätsnachweis vorzulegen und für die Anspruchanwendung vom Ticket Senior auf Grund einer schweren Behinderung ist der Kunde verpflichtet seinen Identitätsnachweis und den Ausweis über den Schwerbehinderten oder über den Schwerbehinderten mit dem Begleiter vorzulegen. 5.3 Den Anspruch auf das Ticket Junior haben die Personen geboren von bis und die Kartenbesitzer ISIC, ITIC, EURO26, GO26. Für die Anspruchanwendung ist der Kunde verpflichtet seinen Identitätsnachweis (bis 15 Jahren die Versicherungskarte) oder die Ausweise ISIC, ITIC, EURO26, GO26 vorzulegen. 5.4 Den Anspruch auf das Ticket Kinder haben die Kinder geboren von bis Für die Anspruchanwendung ist der Kunde verpflichtet die Versicherungskarte des Kindes vorzulegen. 5.5 Die Ermäßigungen für die organisierten Gruppen: 5% Ermäßigung aus der Gesamtsumme oder jede 21. Person gratis nach Auswahl vom Kunden (die Ermäßigungen sind nicht kumulierbar), die Ermäßigung ist nur bei organisierten Gruppen ab 20 Personen bei einmaligem Ticketkauf für die ganze Gruppe möglich. Bei der Ermäßigungsgewährung für organisierte Gruppen sind keine weiteren Ermäßigungen möglich. Bei Ticketkauf für die organisierte Gruppe ist es erforderlich, eine Namenliste der Gruppenmitglieder mit Stempel der Organisation an der Kasse vorzulegen. 5.6 Das Kombinieren von Ermäßigungen ist nicht möglich. Es gilt der günstigste Preis für den Kunden. 5.7 Die ermäßigten Tickets beziehen sich nicht auf den Transport mit einer Seilschwebebahn im Zentrum Hohe Tatra Tatranská Lomnica auf der Strecke Skalnaté pleso Lomnický štít und zurück. 6. Seilbahnen-Transport von kleinen Hunden und anderen Tieren: 6.1 Im Zentrum Nízke Tatry Niedere Tatra Jasná (Chopok Nord) Transport von kleineren Hunden ist auf allen Seilbahnen unter der Bedingung möglich, dass der Hund vom Besitzer begleitet ist, hat einen Schutzkorb (Maulkorb) und ist an einer Leine gehalten. Der Transport von kleineren Hunden, sowie auch anderen kleineren Tieren kann auch in einem Transport-Kasten möglich. Auf einem Stuhl darf nur ein kleiner Hund oder ein anderes kleines Tier transportiert werden. Der Klient ist verpflichtet, den Seilbahnen-Angestellten über den Transport von mehr als einem kleinen Hund oder einem anderen kleinen Tier zu informieren, wobei die mehreren kleinen Hunde oder andere kleinere Tiere einem Besitzer gehören sollen. 6.2 Im Zentrum Nízke Tatry Niedere Tatra - Chopok Süd Transport von kleineren Hunden ist auf allen Seilbahnen unter der Bedingung möglich, dass der Hund vom Besitzer begleitet ist, hat einen Schutzkorb (Maulkorb) und ist an einer Leine gehalten. Der Transport von kleineren Hunden, sowie auch anderen kleineren Tieren kann auch in einem Transport-Kasten möglich. Auf einem Stuhl darf nur ein kleiner Hund oder ein anderes kleines Tier transportiert werden. Der Klient ist verpflichtet, den Seilbahnen-Angestellten über den Transport von mehr als einem kleinen Hund oder einem anderen kleinen Tier zu informieren, wobei die mehreren kleinen Hunde oder andere kleinere Tiere einem Besitzer gehören sollen. 6.3 Im Zentrum Vysoké Tatry Hohe Tatra - Tatranská Lomnica und Vysoké Tatry Starý Smokovec Transport von kleineren Hunden ist auf allen Seilbahnen möglich (mit Ausnahme der Sesselseilbahn in den

3 Bergsattel Lomnické sedlo und der Schwebeseilbahn zur Bergspitze Lomnický štít), unter der Bedingung, dass der Hund vom Besitzer begleitet ist, hat einen Schutzkorb (Maulkorb) und ist an einer Leine gehalten. Der Transport von kleineren Hunden, sowie auch anderen kleineren Tieren kann auch in einem Transport- Kasten möglich. 7. Die einzelnen Typs und Arten der Tickets und der Umfang von Leistungen, auf deren Nutzung die einzelnen Typs und Arten der Tickets den Kunden berechtigen, sind in der für die Sommersaison 2014 geltenden Preisliste der TMR Gesellschaft aufgeführt und gelten in einzelnen über die TMR Gesellschaft betriebenen Zentren, sind unter Internetseiten der TMR Gesellschaft und und und and den Kassen und Informationszentren veröffentlicht, die sich in einzelnen von TMR Gesellschaft Zentren befindet. 8. Alle Tickets sind nicht übertragbar. Die auf den Besitzernamen ausgestellten Tickets sind ab der Zeit der Übergabe nicht übertragbar. Die anderen Tickets werden ab dem ersten Übergang durch die Leseeinrichtung (Tourniquet) nicht übertragbar. 9. Betrieb und Betriebszeit: 9.1 Der Betrieb der einzelnen Transportanlagen (Seilbahnen) in den einzelnen Zentren hängt von konkreten Wetterbedingungen der einzelnen Zentren ab und ist in der gültigen Preisliste der TMR Gesellschaft für die Sommersaison 2014 in einzelnen von TMR Gesellschaft betriebenen Zentren aufgeführt. 9.2 Die Betriebszeit der Seilbahnen ist in einzelnen von TMR Gesellschaft betriebenen Zentren und in Abhängigkeit von Wetter- und Betriebsbedingungen in einzelnen von TMR Gesellschaft betriebenen Zentren, von der TMR Gesellschaft bestimmt. 9.3 Die TMR Gesellschaft ist berechtigt, die Betriebszeit der Transportanlagen einseitig zu ändern, den Betrieb der einzelnen Seilbahnen in einzelnen Zentren bei technischen Störungen, übermäßigen Windgeschwindigkeit, Stromausfall oder anderen Tatsachen, die einen sicheren Transport vom Kunden nicht ermöglichen(z. B. Sturm, Gewittersturm, Nebel, Hagelsturm, etc.) nicht starten, unterbrechen oder beenden. Die Information über die Schneebedingungen und des Betriebes von Seilbahnen (Berg- Transportanlagen) sind sowohl an Tickets - Verkaufsstellen, als auch an Internetseiten täglich zur Verfügung. 10. Verlust, Entfremdung und Schaden der Tickets: 10.1 Verlust oder Entfremdung des Tickets Beim Verlust oder einer Entfremdung des Tickets ist der Besitzer verpflichtet, diese Tatsache im Infozentrum oder an der Kasse der TMR Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen. Der Ticketbesitzer ist in diesem Fall verpflichtet ein Kaufnachweis vom Ticket und bei den Tickets, die auf Namen ausgestellt wurden auch den Identitätsnachweis der Person, auf dessen Namen das Ticket ausgestellt wurde (bzw. seinen gesetzlichen Vertreter) vorzulegen. Erst nach einer Verlust- oder Entfremdungs- Meldung und nach dem Vorlegen aller angeforderten Belege, kann das Ticket blockiert und die erforderlichen Daten überprüft werden. Der Ticketbesitzer erhält ein Ersatzticket (bei mehrtägigen Tickets mit der Anzahl von nicht gefahrenen Tagen zum Tag, als das Ticket blockiert wurde. Die Bearbeitungsgebühr für ein Ersatzticket beträgt 5 und das Pfand für die kontaktlose Chipkarte 2. Im Falle verspäteter Verlust- oder Entfremdungsmeldung hat der Ticketbesitzer kein Recht an eine Kaufpreisrückgabe, bzw. an eine aliquote Summe, oder an eine andere Entschädigungsform für die Tage, die Aufgrund der verspäteten Meldung und Blockierung gefahren wurden. Der Ticketbesitzer, der in diesem Artikel angegebene Dokumente nicht vorlegt, hat für den Verlust oder Entfremdung

4 des Tickets weder kein Recht an ein Ersatzticket noch an eine andere Entschädigungsform Schaden vom Skipass Im Falle des Schadens vom Ticket hat der Besitzer des Tickets diese Tatsache im Infozentrum oder an der Kasse der TMR Gesellschaft unverzüglich zu melden. Der Besitzer des Tickets ist verpflichtet mit dem beschädigten Ticket auch die Quittung von dem Kauf des Tickets und bei den Tickets, die auf Namen ausgestellt wurden auch den Identitätsnachweis der Person, auf dessen Namen das Ticket ausgestellt wurde (bzw. seinen gesetzlichen Vertreter) vorzulegen. Falls es nicht möglich wird das beschädigte Ticket nochmalig zu kodieren, wird der Besitzer Tickets ein Ersatzticket erhalten (bei mehrtägigen Tickets mit nicht gefahrener Tageszahl zum Tag des Vorlegens des beschädigten Tickets). Im Falle eines mechanischen Schadens vom Ticket ist der Besitzer verpflichtet für die Ausstellung des Ersatztickets eine Gebühr von 5 und ein Pfand für die Chipkarte von 2 zu bezahlen. Der Ticketbesitzer, der in diesem Artikel angegebene Dokumente nicht vorlegt, hat für den Schaden vom Ticket weder kein Recht an ein Ersatzticket noch an eine andere Entschädigungsform. 11. Reklamationen und Reisekostenentschädigung: 11.1 Die von der TMR Gesellschaft gewährten Dienstleistungen werden geregelt durch die einschlägigen Rechtsvorschriften 40/1964 Slg. des bürgerlichen Gesetzbuches, laut späteren Vorschriften, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. über den Schutz des Verbrauchers und zur Änderung des Gesetzes der slowakischen nationalen Rates Nr. 372/1990 Slg. über Straftaten, laut späteren Vorschriften und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften Der Kunde hat das Recht auf das Gewähren von Dienstleistungen des Verkehrs von Seilbahnen in einem vereinbarten oder normalen Bereich, Qualität, Menge und Termin Der Kunde ist verpflichtet, Ansprüche aus Mängel an den Leistungen (Reklamation) unverzüglich geltend zu machen, nachdem er Gründe für eine Reklamation findet (Defekt oder Mangel an Transportdienstleistungen nichtzustande gekommenem Transport oder nichtzustande gekommenem Transport im ausgemachten Bereich), jedoch spätestens am kommenden Kalendertag nach dem Tag, an dem der Transport realisiert werden sollte oder im ausgemachten Bereich nicht realisiert worden ist, sonst wird das Reklamationsrecht erlöscht Der Kunde ist verpflichtet, beim Vorbringen der Reklamation den Kassenbeleg über den Ticketkauf und Personalausweis vorzulegen. Nach der Prüfung der Reklamation entscheidet der Betreiber sofort über die Erledigungsweise der Reklamation, in komplizierten Fällen binnen 3 Arbeitstagen. Die Frist für die Erledigung der Reklamation übersteigt nicht 30 Tage ab dem Datum ihrer Anwendung. Für die Zwecke der Bearbeitung einer Reklamation ist der Kunde verpflichtet, seine Kontaktdaten mitzuteilen, durch deren der Kunde über die Erledigungsweise der Reklamation benachrichtigt wird, falls es nicht möglich ist, die Reklamation sofort nach ihrem Erheben zu erledigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber beim Umgang mit der Reklamation durch den Betreiber erforderliche Mitwirkung zu gewähren Der Betreiber kann dem Ticketbesitzer einen Ersatz für die Reisekosten für den Tag leisten, wo er durch die Durchgangsanlage Tourniquet gekommen ist und der Verkehr wegen einem Transportanlage- Vollausfall für die Dauer von länger als 60 Minuten nicht stattgefunden ist, beziehungsweise, falls der Transport an der Seilbahn (Berg-Transportanlage) aus Betriebs oder Wettergründen nicht gestartet wurde, u z.: Im Zentrum Nízke Tatry/Niedere Tatra Jasná (Chopok sever/nord), hat der Ticketbesitzer folgenden Anspruch auf:

5 eine Entschädigung in voller Höhe, diese Entschädigung liegt dem Ticketbesitzer auch im Fall ob, wenn der Transport nur auf der Seilbahn Biela Púť stattgefunden ist eine Entschädigung in einer Höhe von 55% des Preises eines Einbahn- oder Rückfahrttickets im Fall, wenn der Transport nur bis zur Zwischenstation Priehyba stattfindet eine Entschädigung in einer Höhe von 55% des Preises eines Rückfahrttickets im Fall, wenn der Transport in Richtung nach unten wegen dem Vollausfall aller Transportanlagen nicht stattfindet eine Entschädigung in einer Höhe von 16% des Preises eines Rückfahrttickets im Fall, wenn der Transport auf Twinliner in Richtung nach unten wegen einem Transportanlage-Vollausfall nicht stattfindet Im Zentrum Nízke Tatry/Niedere Tatra Jasná (Chopok juh/süd), hat der Ticketbesitzer einen Anspruch auf: eine Entschädigung in voller Höhe, wenn der Transport wegen dem Vollausfall aller Transportanlagen nicht stattgefunden ist eine Entschädigung in einer Höhe von 55% des Preises eines Einbahn- oder Rückfahrttickets im Fall, wenn der Transport nur bis zur Zwischenstation Kosodrevina stattfindet; eine Entschädigung in einer Höhe von 55% des Preises eines Rückfahrttickets im Fall, wenn der Transport in Richtung nach unten wegen dem Vollausfall aller Transportanlagen nicht stattfindet Im Zentrum Vysoké Tatry/Hohe Tatra Tatranská Lomnica und Vysoké Tatry/Hohe Tatra Starý Smokovec hat der Ticketbesitzer einen Anspruch auf: Im Fall, dass der Kunde die auf dem Einbahnticket angegebene Zielstation nicht erreicht, bzw. er erreicht nicht die Zielstation in Richtung nach oben bei einem Rückfahrtticket, auf eine Reisekostenentschädigung in Form eines Ersatztickets je nach dem Typ und Art des Tickets, dessen Ausnutzung aus hier aufgeführten Gründen verhindert wurde, oder auf eine Entschädigung der bezahlten Reisekosten je nach dem Typ und Art des Tickets, dessen Ausnutzung aus hier aufgeführten Gründen verhindert wurde; Im Fall des Tickets MAGISTRALA Ticket oder eines Rückfahrttickets, wenn dem Kunden ermöglicht wurde, aus hier aufgeführten Gründen den Transport nur aus der Ausgangsstation bis zur Zielstation in Richtung nach oben zu absolvieren (d.h. es wurde kein Transport in Richtung nach unten ausgeführt), auf eine Reisekostenentschädigung in einer Höhe von 50% des Ticketpreises MAGISTRALA Ticket oder eines Rückfahrttickets; Im Fall des Tickets 2 in 1 Ticket, wenn dem Kunden ermöglicht wurde, aus hier aufgeführten Gründen den Transport nur in Richtung Tatranská Lomnica Skalnaté pleso oder den Transport nur in Richtung Starý Smokovec Hrebienok zu absolvieren, auf eine Reisekostenentschädigung in einer Höhe von 75% des Ticketpreises 2 in 1 Ticket ; wenn dem Kunden ermöglicht wurde, aus hier aufgeführten Gründen den Transport nur in Richtung Tatranská Lomnica Skalnaté pleso und Skalnaté pleso Lomnické sedlo oder einen Rückfahrttransport in Richtung Starý Smokovec Hrebienok Starý Smokovec oder Tatranská Lomnica Skalnaté pleso Tatranská Lomnica zu absolvieren, auf eine Reisekostenentschädigung in einer Höhe von 50% des Ticketpreises 2 in 1 Ticket ; wenn

6 dem Kunden ermöglicht wurde, aus hier aufgeführten Gründen den Transport nur in Richtung Tatranská Lomnica Skalnaté pleso und Skalnaté pleso Lomnické sedlo oder einen Rückfahrttransport in Richtung Starý Smokovec Hrebienok Starý Smokovec und Tatranská Lomnica Skalnaté pleso oder Tatranská Lomnica Skalnaté pleso Tatranská Lomnica und Starý Smokovec Hrebienok zu absolvieren, auf eine Reisekostenentschädigung in einer Höhe von 25% des Ticketpreises 2 in 1 Ticket ; Im Fall des Tickets Lomnický štít, wenn der Kunde aus hier aufgeführten Gründen den Transport aus der Ausgangsstation nicht absolvieren kann, auf eine Reisekostenentschädigung in voller Höhe für das Ticket Lomnický štít ; Im Fall des Tickets Lomnický štít, wenn der Kunde aus hier aufgeführten Gründen; die Zielstation Lomnický štít nicht erreicht, absolviert jedoch den Trasport auf der Strecke Tatranská Lomnica Skalnaté pleso Tatranská Lomnica oder den Transport auf der Strecke Tatranská Lomnica Skalnaté pleso, auf eine Reisekostenentschädigung für das Ticket Lomnický štít, erniedrigt um die 50% des Preises eines Rückfahrttickets für den Transport auf der Strecke Tatranská Lomnica Skalnaté pleso Im Falle eines Sondertickets (z.b. ein spezielles Angebot für die treuen Klienten, Plus7Dní u.ä.) ist das Gewähren vom Ersatzfüllen im Falle der berechtigten Reklamation nur in der Zeit der Gültigkeit des Sonderangebots gültig Der Betreiber behält sich das Recht vor auf eine individuelle Beurteilung des Einzelfalls der Dienstleistungsreklamation und eine Beurteilung der Reklamationsberechtigung und Kundenforderungen und die Ersatzleistung der Reisekosten und ihrer Methode oder Summe. 12. Transportstornierung aus persönlichen Gründen seitens des Kunden vor dem Transportanfang: 12.1 Wenn der Kunde aus persönlichen Gründen (z.b. Krankheit, Unfall) oder ohne eine Grundangabe den Transport vor dem Einsteigen auf die Transportanlage (mit der Ausnahme des Transportes auf der Seilschwebebahn Skalnaté Pleso Lomnický štít) storniert oder das Ticket nicht ausnutzt, hat einen Anspruch auf eine Rückgabe des Ticketpreises in voller Höhe je nach dem Typ und Art des Tickets, wenn der Kunde dem Betreiber das Ticket, mit dem er über die Transportanlage (Tourniquet) in der Einstiegstation nicht durchgegangen ist und einen Kassenbeleg zusammen mit seinem Personalausweis spätestens bis vorlegt Im Fall des Tickets Lomnický štít, wenn seitens des Kunden zu einer Transportstornierung aus persönlichen Gründen seitens des Kunden kommt (z. B. Krankheit, Unfall u.ä.) oder ohne Grundangabe: Zum Zeitpunkt des Kaufs des Tickets Lomnický štít jedoch spätestens bis 24 Stunden vor der im Aufweisungsschein aufgeführten Abfahrtszeit der Seilschwebebahn aus der Station Skalnaté pleso, hat der Kunde einen Anspruch auf eine Reisekostenentschädigung in voller Höhe für das Ticket Lomnický štít, Zum Zeitpunkt zwischen 24 Stunden und 60 Minuten vor der im Aufweisungsschein aufgeführten Abfahrtszeit der Seilschwebebahn aus der Station Skalnaté pleso, hat der Kunde einen Anspruch auf eine Reisekostenentschädigung in einer Höhe von 50% des Ticketpreises Skalnaté pleso Lomnický štít, Zum Zeitpunkt weniger als 60 Minuten vor der im Aufweisungsschein aufgeführten Abfahrtszeit der Seilschwebebahn aus der Station Skalnaté pleso, hat der Kunde keinen Anspruch auf irgendeine finanzielle oder nicht finanzielle Leistung und Entschädigung.

7 12.3 Falls der Kunde den Transport mit der Seilschwebebahn auf der Strecke Skalnaté pleso Lomnický štít in der im Aufweisungsschein aufgeführten Abfahrtszeit verpasst, hat er keinen Anspruch auf die beliebige Finanz- oder Unfinanzleistung und Vergütung, 13. Personendatenschutz: 13.1 Der Ticketbesitzer nimmt zur Kenntnis, dass die vom Ticketbesitzer gestellten Personendaten, beim Kauf des Tickets (Bestellung, Übernahmeprotokoll, über das Internet ausgefüllte Bestellung) vom Betreibenden in Übereinstimmung mit 10 Abs. 3 b) des Gesetzes Nr. 122/2013 GS über den Personendatenschutz und über die Änderung und Ergänzung von einigen Gesetzen (weiter nur Gesetz ) bearbeitet werden Der Ticketbesitzer erteilt dem Betreiber bei der Gewährung von Personendaten zugleich mit seiner Unterschrift auf dem zuständigen Formular (Bestellung, Übernahmeprotokoll, über das Internet ausgefüllter Bestellung mit dem Mausklick auf die Zustimmungserteilung) im Sinne des 11 Abs. 1 des Gesetzes sein Einverständnis mit der Bearbeitung der vom Ticketbesitzer freiwillig gewährten Personendaten im Bereich, der im zuständigen Formular angegeben ist, und zwar für die Zwecke des Postverkehrs und anderer Kommunikation und für Marketing, damit er diese Daten auch seinen Geschäftspartner für Marketingzwecke gewährt würde. Der Betreiber verpflichtet sich, mit den Personendaten nicht im Gegensatz zu allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zu disponieren und umzugehen. Die Einwilligung mit der Verarbeitung der Personendaten wird auf eine unbestimmte Zeit gewährt und diese Vereinbarung kann der Ticketbesitzer mit der Übersendung des Einwilligungswiderrufes an die Adresse des Sitzes des Betreibers jederzeit schriftlich widerrufen, außer der Fällen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt. Gleichzeitig bestätigt der Ticketbesitzer mit seiner Unterschrift (Mausklick), dass er über seine Pflichte, die sowohl im Gesetz (besonders 28 des Gesetzes), als auch im Gesetz Nr. 40/1964 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches laut späteren Vorschriften angegeben sind, besonders auf die Informationen über den Stand der Bearbeitung von Personendaten im Informationssystem, für die Korrektur der unrichtigen oder unaktuellen bearbeitenden Personendaten, zur Abschaffung von Personendaten, falls der Bearbeitungszweck geleistet wurde und zur Abschaffung von Personendaten, falls zum Gesetzverstoß gekommen ist und das von ihm gewährten Personendaten mit der Tatsache übereinstimmen, und dass sie komplett, wahr und genau sind. Der Ticketbesitzer stimmt zugleich mit dem Gewähren von Adresse oder Telefonnummer und Unterschrift (Mausklick) mit der Zusendung von Geschäfts- und Werbungsmaterialien (sgn. Newsletter) mit einer beliebigen elektronischen Nachrichtenform ( , SMS) überein, betreffs der vom Betreiber und seinen Geschäftspartner gewährten Dienste, wobei der Ticketbesitzer berechtigt ist, die erteilte Übereinstimmung an die Adresse des Sitzes des Betreibers jederzeit schriftlich oder mit einem Online Mausklick auf das Link die Abnahme von Newsletter widerrufen direkt im Newsletter zu widerrufen Der Ticketbesitzer nimmt zur Kenntnis, dass die Einstiegstationsräume bei dem Durchgang durch die Leseeinrichtung (Tourniquet) einzelner Seilbahnen sind mit einem in der Leseeinrichtung (Tourniquet) angebrachten Kamerasystem überwacht, um das Eigentum des Betreibers zu schützen und die Einhaltung von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und der nicht Übertragbarkeit von Tickets zu kontrollieren. Die Leseeinrichtungen (Tourniquets) sind vom Betreiber als ein Überwachungsraum deutlich gekennzeichnet. Der Betreiber stellt alle Sicherheitsmaßnahmen und die Einhaltung von allen Bestimmungen der Rechtsvorschriften, besonders eines Gesetzes und des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches im Sinne der späteren Vorschriften sicher. Der Betreiber stellt eine

8 Abschaffung der Überwachungsaufnahme im Sinne des 17 Abs. 7 Ges. Sicher. Mit dem Kauf eines Tickets erteilt zugleich der Ticketbesitzer dem Betreiber im Sinne des 12 Abs. 1 Ges. Nr. 40/1964 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches im Sinne der späteren Vorschriften ein Einverständnis mit der Fertigung und Benutzung von Bildaufnahmen und Bildspeicherung des Ticketbesitzers (auf denen der Ticketbesitzer angezeigt ist) zum Zweck der Kontrolle der Nutzung vom Betreiber gewährten Dienste im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. 14. Mit dem Kauf des Tickets und der Nutzung von Transportdienste durch Seilbahnen (Berg- Transportanlagen) in einzelnen von TMR Gesellschaft betriebenen Skizentren verpflichtet sich der Kunde, um die Hinwese des beauftragten Betreiberangestellten, Transportbedingungen, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sondergeschäftsbedingungen gültig für die einzelnen Dienstarte und die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Bewegung und Verhalten der Personen in den Bergzentren (z.b. TANAP, NAPANT) einzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, das gültige Ticket während der ganzen Transportzeit bei sich zu haben. Der Kunde ist verpflichtet, auf das Verlangen vom Betreiberangestellten ein gültiges Ticket zu Inspektionszwecken vorzulegen. Die TMR Gesellschaft ist berechtigt, das Ticket im Falle einer Ermittlung, dass das Ticket durch eine andere Person benutzt ist, die für die Nutzung von Diensten des Skizentrums nicht berechtigt ist, u.z. bei den Tickets, die auf den Namen ausgestellt sind, die Person, die als Ticketbesitzer nicht angegeben und auf der kontaktloser Chipkarte nicht angezeigt ist (d.h. Name und Foto auf dem Ticket entsprechen nicht den Identifikationsdaten der auf dem Identitätsnachweis kontrollierten Person), und bei anderen nicht übertragbaren Tickets die Person, die beim ersten Durchgang durch die Leseeinrichtung (Tourniquet) das Ticket nicht verwendet hat, zu entwerten(sperren) und so unterbinden dem Kunden das Nutzen von Diensten in von TMR Gesellschaft betriebenen Skizentren. Die nicht übertragbaren Tickets sind nur mit einem Identitätsnachweis gültig, bei Kindern bis 15 Jahren mit einer Versicherungskarte, bei ermäßigten Tickets mit einem Nachweis, der einen Anspruch auf die Ausstellung eines ermäßigten Tickets aufweist. Im Falle der Ticketentwertung auf Grund der Verletzung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Falle eines Ticketmissbrauchs und dem davon entstehenden unberechtigten und vom Betreiber in einzelnen von TMR Gesellschaft betriebenen Zentren gewährten Nutzung von Transportdiensten oder im Falle einer Verletzung vom Punkt 14 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen) hat der Kunde sowohl kein Recht auf die beliebige Finanz oder Unfinanzvergütung für die Unmöglichkeit der von TMR Gesellschaft betriebenen Nutzung von Transportdiensten in einzelnen Zentren, als auch keinen Anspruch auf die Rückgabe des vom Kunden bezahlten Preises oder ihres aliquoten Teils. 15. Ohne die Zustimmung des Betreibers gilt ein Verbot von der Nutzung von Seilbahnen (Berg- Transportanlagen), ihren einzelnen Kabinen oder Sitze, Räumen der Einstieg- und Ausstiegstationen der Seilbahnen (Berg-Transportanlagen) für Werbungszwecke (z.b. Zusammenbau von Verkaufsständen, Werbungseinrichtungen u. andere). 16. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen am zur Geltung und in Wirksamkeit und sind während der ganzen Sommersaison 2014 gültig und wirksam. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das Gewähren von Dienste die Nutzung von Seilbahnen (Berg-Transportanlagen) in allen von TMR Gesellschaft betriebenen Skizentren. Wenn die Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit einzelnen von TMR Gesellschaft betriebenen Diensten in einzelnen Skizentren auf Grund der einzelnen Ticketarten im Sinne der von TMR Gesellschaft ausgestellten Preisliste (weiter nur Sondergeschäftsbedingungen ) eine unterschiedliche Bearbeitung als diese

9 Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, sind die Bestimmungen der Sondergeschäftsbedingungen maßgebend und diese haben eine Vorhand vor den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Ausmaß, in dem sich die Bestimmungen der Sondergeschäftsbedingungen von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind die Bestimmungen der Sondergeschäftsbedingungen entscheidend.

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