ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AQUAPASS TATRALANDIA SAISON Herbst 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AQUAPASS TATRALANDIA SAISON Herbst 2015"

Transkript

1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AQUAPASS TATRALANDIA SAISON Herbst AQUAPASS TATRALANDIA SAISON HERBST AQUAPASS TATRALANDIA SAISON WINTER 2014/2015 (weiter nur AQUAPASS ) ist ein nicht übertragbarer Ticket ausgestellt von der Gesellschaft Tatry mountain resorts, A.G., mit Sitz Demänovská Dolina 72, Liptovský Mikuláš, IČO: eingetragen im Handelsregister des Gerichtsbezirks Žilina im Absatz Sa, Einlage Nr. 62/L (weiter nur Gesellschaft TMR, A.G ) in Form eines Chips und auf den Namen des Chipbesitzers und als ein Saisonaquapass oder 2 Tage Dauerkarte. 1.2 DER SAISONAQUAPASS ist im Termin von bis gültig und berechtigt seinen Besitzer um Dienste des Aquaparks Tatralandia, Ráztocka 21, Liptovský Mikuláš ( weiter nur Aquapark Tatralandia ) in folgendem Umfang zu schöpfen: TROPICAL PACKET, d.h. 5 Toboggans, 10 Bassins (Außen- und Innenbassins mit Meer-, Thermal- und Klarwasser), Außen- und Innenwirbelbäder, Schrank, Sonnenschirme, Kinderattraktionen, Parken und einen begünstigten Eintritt in die Keltische Saunawelt im Preis von 3,-, u.z. täglich während der Tagen der AQUAPASS- Gültigkeit. Unter dem Tag für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht sich die tägliche Betriebszeit des Aquaparks Tatralandia. Der SAISONAQUAPASS ist auch ein Mittel zur Umsetzung bargeldlosen Zahlungen für Ernährung- und Nebenleistungen im Aquapark Tatralandia in einem Finanzlimit beim Gesamtwert von 30,-Euro TAGE DAUERKARTE ist gültig für 7 (sieben) aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Kaufdatum und berechtigt seinen Besitzer zum Schöpfen von Dienstleistungen in Aquapark Tatralandia in folgendem Umfang, TROPICAL PACKET, d.h. 5 Toboggans, 10 Bassins (Außen- und Innenbassins mit Meer-, Thermal- und Klarwasser), Außen- und Innenwirbelbäder, Schrank, Sonnenschirme, Kinderattraktionen, Parken und zwar während zwei beliebigen Tagen innerhalb von sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Kaufdatum. Unter dem Tag für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht sich die tägliche Betriebszeit des Aquaparks Tatralandia, Ráztocka 21, Liptovský Mikuláš. 2 TAGE DAUERKARTE ist auch ein Mittel zur Umsetzung von bargeldlosen Zahlungen für Ernährung- und Nebenleistungen im Aquapark Tatralandia in einem Finanzlimit beim Gesamtwert von 30,-Euro 2. AQUAPASS VERKAUF TATRALANDIA SAISON HERBST Der Kunde hat die Möglichkeit, sich den AQUAPASS während der Herbstsaison 2015 sowohl an Kassen des Aquaparks Tatralandia als auch über das Internetgeschäft des GOPASS Programms ( zu kaufen u.z. für die Preise, die in der für die Herbstsaison/2015 geltende und von TMR Gesellschaft, A.G ausgestellte Preisliste, angegeben sind und nach den in Geschäftsbedingungen eingeordneten Bedingungen bezogenen auf das Internetgeschäft des GOPASS Programms ( 2.2 Beim Verkauf des AQUAPASSES direkt in den Kassen des Aquaparks Tatralandia ist der Kunde verpflichtet einen Antrag über die Ausstellung vom AQUAPASS mit der Angabe der folgenden Daten: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnadresse, Staatsangehörigkeit, E- Mail Adresse und Telefonkontakt, das Datum des Antragsausfüllens und die Unterschrift des Antragstellers. Zum Überprüfen der ordnungsgemäßen Ausfüllung des Antrags über die Ausstellung vom AQUAPASS ist der Kunde verpflichtet, dem beauftragten TMR, A.G. Mitarbeiter seinen Personalausweis oder einen anderen Identitätsnachweis (Reisepass, Führerschein) vorzulegen. Im Falle einer Aushändigung vom AQUAPASS für Schwerbehinderte und Schwerbehinderte mit der Begleitperson, ISIC, ITIC, EURO<26, GO<26 Inhaber sind auch entsprechende Bescheinigungen nötig, die beweisen, dass er der Inhaber dieser Ausweisen ist. Der beauftragte TMR, A.G. Mitarbeiter erstellt für die Zwecke einer nachfolgenden Kontrolle ein Foto vom Kunden, auf dessen Namen der AQUAPASS ausgestellt wird. Der Verkauf von Skipässen wird Bar an der Kasse oder mittels Kreditkarten bargeldlos realisiert: EUROCARD- MASTER CARD, MAESTRO, VISA, VISA ELECTRON, MASTERCARD ELECTRONIC,

2 DINERS CLUB INTERNATIONAL. Anhand des ausgefüllten Antrags über die Ausstellung vom AQUAPASS und Zahlung des Kaufpreises für den AQUAPASS übergibt der beauftragte TMR, A.G. Mitarbeiter persönlich dem Kunden den gekauften AQUAPASS in Form eines Chips, eine Kopie des Antrags über die Aushändigung vom AQUAPASS und einen Steuerbeleg über den Kauf vom AQUAPASS. 2.3 Ermäßigte AQUAPÄSSE: a) Den Anspruch auf die kostenlose Nutzung von Aquapark Tatralandia Diensten mit Ausnahme des Eintritts in die Keltische Welt, haben die Kinder, deren Körpergröße bis 90 cm ist und unter der Bedingung, daß sie die Dienste nur in der Begleitung von der erwachsenen Person über 18 Jahren (maximal 2 Kinder in der Begleitung von 1 erwachsenen Person über 18 Jahren) schöpfen. b) Den Anspruch auf den AQUAPASS Kinder bis 140cm haben die Kinder, deren Körpergröße bis 140 cm ist. c) Den Anspruch auf den AQUAPASS Kinder über 140cm haben die Kinder, deren Körpergröße über 140 cm ist. d) Den Anspruch auf den AQUAPASS Senior hat eine Person geboren bis und die Schwerbehinderte Kartenbesitzer und die Schwerbehinderte mit dem Begleiter über 18 Jahren inklusive. Für die Anspruchanwendung vom AQUAPASS Senior auf Grund des Alters ist der Kunde verpflichtet seinen Identitätsnachweis vorzulegen und für die Anspruchanwendung vom AQUAPASS Senior auf Grund einer schweren Behinderung ist der Kunde verpflichtet seinen Identitätsnachweis und den Ausweis über den Schwerbehinderten oder über den Schwerbehinderten mit dem Begleiter vorzulegen. e) Den Anspruch auf den AQUAPASS Junior haben die Personen geboren bis und die Kartenbesitzer ISIC, ITIC, EURO26, GO26. Für die Anspruchanwendung ist der Kunde verpflichtet seinen Identitätsnachweis (bis 15 Jahren die Versicherungskarte) oder die Ausweise ISIC, ITIC, EURO26, GO26 vorzulegen. f) Den Anspruch auf den AQUAPASS Schwerbehinderte bis 18 Jahren hat die Person geboren bis und ist zugleich der Schwerbehinderte Kartenbesitzer und Schwerbehinderte mit dem Begleiter. Für die Anspruchanwendung vom AQUAPASS Schwerbehinderte bis 18 Jahren ist der Kunde verpflichtet seinen Identitätsnachweis und den Ausweis über den Schwerbehinderten oder über den Schwerbehinderten mit dem Begleiter vorzulegen. g) Das Kombinieren von Ermäßigungen ist nicht möglich. Es gilt der günstigste Preis für den Kunden. 2.4 Der AQUAPASS ist nicht übertragbar und nur mit dem Personalausweis gültig. Der AQUAPASS ist ausschließlich nur von der Person zu nutzen, deren Identifikationsdaten im Antrag über die Ausstellung vom AQUAPASS angegeben sind. 2.5 Das Pfand für den gewährten AQUAPASS Chip beträgt 7,-. Der Kunde zahlt das Pfand bei der Bezahlung für den AQUAPASS an den Kassen des Aquaparks Tatralandia. Der AQUAPASS Besitzer gibt den Chip nach Ablauf der Gültigkeit des AQUAPASSES an den Kassen des Aquaparks Tatralandia zurück, spätestens bis einem Jahr ab dem Tag des AQUAPASS -Kaufes. Das Chip-Pfand 7,- wird dem AQUAPASS Besitzer in der vollen Höhe nur und nur in Bar zurückgezahlt, wenn er einen Steuerbeleg über den Kauf des AQUAPASSES und Zahlung des Chip-Pfandes vorlegt und wenn der Chip unbeschädigt und funktionsfähig zurückerstattet wird. 2.6 Der AQUAPASS Besitzer ist verpflichtet, bei jedem Verlassen von Aquapark Tatralandia sämtliche auf dem AQUAPASS erfasste Zuschläge im Rahmen eines Finanzlimits für die realisierten bargeldlosen Zahlungen für Verköstigungs- und zusätzliche Dienste an der Kasse zu zahlen. 3. VERLUST, ENTFREMDUNG UND SCHADEN DES AQUAPASS-CHIPS 3.1 Verlust oder Entfremdung des Aquapass- Chips Beim Verlust oder einer Entfremdung des Chips, der einen Eintritt im AQUAPASS- Umfang enthält, ist der AQUAPASS Besitzer verpflichtet, diese Tatsache an den Kassen

3 des Aquaparks Tatralandia unverzüglich mitzuteilen. Der AQUAPASS Besitzer ist in diesem Fall verpflichtet, einen Steuerbeleg vom AQUAPASS und den Identitätsnachweis der Person, deren Identifizierungsdaten im Antrag über die Ausstellung von AQUAPASS genannt wurden und auf dessen Namen der AQUAPASS ausgestellt wurde, vorzulegen. Erst nach einer Verlust- oder Entfremdungs-Meldung und nach dem Vorlegen aller angeforderten Belege kann der AQUAPASS blockiert und die Zahl der noch nicht ausgeschöpften Dienste überprüft werden. Der AQUAPASS Besitzer erhält einen Ersatz AQUAPASS Chip mit der Zahl der noch nicht ausgeschöpften Tage zum Tag, als der AQUAPASS blockiert wurde. Die Gebühr für den Verlust vom AQUAPASS beträgt 10,- und das Pfand für den neuen Chip 7,-. Der AQUAPASS Besitzer ist damit einverstanden und nimmt zur Kenntnis, dass die TMR Gesellschaft, A.G. berechtigt ist, im Falle des Verlustes vom AQUAPASS einseitig die Forderung des Besuchers für die Rückzahlung der vom Besucher bezahlten Vorauszahlung für den Ankauf vom AQUAPASS in der Höhe von 7,- eine Gegenforderung der TMR Gesellschaft, A.G. in der Höhe von 10,- in dem Umfang festzulegen, in dem sich diese Forderungen gegenseitig decken und der AQUAPASS Besitzer ist pflichtig, die übersteigende Summe der gegenseitigen Forderungen vom AQUAPASS Besitzer und der TMR Gesellschaft, A.G., u.z. die Summe von 3,- am Tag der Übergabe des neuen Ersatz AQUAPASSES inkl. des Pfandes für den neuen Chip in der Höhe von 7,- in bar an der Kasse des Aquaparks Tatralandia zu bezahlen Der AQUAPASS Besitzer hat im Falle verspäteter Verlust- oder Entfremdungsmeldung kein Recht an eine Kaufpreisrückgabe, bzw. an seine aliquote Summe, oder an eine andere Entschädigungsform für die Tage, die Aufgrund der verspäteten Meldung und Blockierung nicht ausgeschöpft wurden Dem AQUAPASS Besitzer, der im Punkt angegebene Dokumente dieser Bedingungen nicht vorlegt, wird ein Ersatz AQUAPASS nur im Falle einer Gebührzahlung für den Verlust in der Höhe von 60,- und des Pfandes für den neuen Chip in der Höhe von 7,- erstellt. Der AQUAPASS Besitzer ist damit einverstanden und nimmt zur Kenntnis, dass die TMR Gesellschaft, A.G. berechtigt ist, im Falle des Verlustes vom AQUAPASS einseitig die Forderung des Besuchers für die Rückzahlung der vom Besucher bezahlten Vorauszahlung für den Ankauf vom AQUAPASS in der Höhe von 7,- eine Gegenforderung der TMR Gesellschaft, A.G. in der Höhe von 60,- in dem Umfang festzulegen, in dem sich diese Forderungen gegenseitig decken und der AQUAPASS Besitzer ist pflichtig, die übersteigende Summe der gegenseitigen Forderungen vom AQUAPASS Besitzer und der TMR Gesellschaft, A.G., u.z. die Summe von 53,- am Tag der Übergabe des neuen Ersatz AQUAPASSES inkl. des Pfandes für den neuen Chip in der Höhe von 7,- in bar an der Kasse des Aquaparks Tatralandia zu bezahlen. 3.2 Schaden vom AQUAPASS- CHIP Im Falle des Schadens von AQUAPASS hat der AQUAPASS Besitzer diese Tatsache an den Kassen des Aquaparks Tatralandia unverzüglich mitzuteilen. Der AQUAPASS Besitzer ist in diesem Fall verpflichtet, einen Steuerbeleg vom AQUAPASS zusammen mit dem geschädigten Chip und dem Identitätsnachweis der Person, deren Identifizierungsdaten im Antrag über die Ausstellung von AQUAPASS genannt wurden und auf dessen Namen der AQUAPASS ausgestellt wurde, vorzulegen. Falls man den Chip auf dem AQUAPASS erneut nicht reparieren kann, erhält der AQUAPASS Besitzer einen Ersatz AQUAPASS Chip mit der Zahl der noch nicht ausgeschöpften Tage zum Tag, als der AQUAPASS blockiert wurde. 4. REKLAMATIONEN 4.1 Die von der TMR Gesellschaft, A.G. gewährten Dienstleistungen werden geregelt durch die einschlägigen Rechtsvorschriften 40/1964 Slg. des bürgerlichen Gesetzbuches, laut späteren Vorschriften, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg.

4 über den Schutz des Verbrauchers und zur Änderung des Gesetzes der slowakischen nationalen Rates Nr. 372/1990 Slg. über Straftaten, laut späteren Vorschriften und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften. 4.2 Der AQUAPASS Besitzer hat das Recht auf das Gewähren von Dienstleistungen in einem vereinbarten oder normalen Bereich, Qualität, Menge und Termin. 4.3 Der AQUAPASS Besitzer ist verpflichtet, Ansprüche aus Mängel an den Leistungen (Reklamation) unverzüglich geltend zu machen, nachdem er Gründe für eine Reklamation findet, also am Tag der nicht gewährleisteten Dienstleistung in einem vereinbarten oder normalen Bereich, Qualität, Menge und Termin, sonst wird das Reklamationsrecht erlöscht. 4.4 Der AQUAPASS Besitzer ist verpflichtet, beim Vorbringen der Reklamation den Kassenbeleg über den AQUAPASS Kauf und Personalausweis vorzulegen. Nach der Prüfung der Reklamation entscheidet die TMR Gesellschaft, A.G. sofort über die Erledigungsweise der Reklamation, in komplizierten Fällen binnen 3 Arbeitstagen. Die Frist für die Erledigung der Reklamation übersteigt nicht 30 Tage ab dem Datum ihrer Anwendung. Für die Zwecke der Bearbeitung einer Reklamation ist der AQUAPASS Besitzer verpflichtet, seine Kontaktdaten mitzuteilen, durch deren er über die Erledigungsweise der Reklamation benachrichtigt wird, falls es nicht möglich ist, die Reklamation sofort nach ihrem Erheben zu erledigen. Der AQUAPASS Besitzer ist verpflichtet, der TMR Gesellschaft, A.G. beim Umgang mit der Reklamation durch die TMR Gesellschaft, A.G. eine erforderliche Mitwirkung zu gewähren. 4.5 Die TMR Gesellschaft, A.G. behält sich das Recht vor auf eine individuelle Beurteilung des Einzelfalls der Dienstleistungsreklamation und eine Beurteilung der Reklamationsberechtigung und Forderungen des AQUAPASS Besitzers. 4.6 Der AQUAPASS Besitzer, der einen SAISONAQUAPASS gekauft hat, kann in Ausnahmefällen die TMR Gesellschaft, A.G. um einen Umtausch vom Besitzers des gekauften AQUAPASSES zu beantragen, u.z. im Fall der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aufgrund längerer Krankheit, Unfall oder anderem schwerwiegenden Umstand. Der AQUAPASS Besitzer ist verpflichtet, diese Unfallmeldung spätestens 10 Tage nach dem Unfall oder von Tatsachefeststellung über die langfristige Arbeitsunfähigkeit einschließlich des Steuerbelegs über den Kauf vom AQUAPASS zusammen mit dem Identitätsnachweis der Person (oder ihres gesetzlichen Vertreters) vorzulegen. 5. DATENSCHUTZ BEI PERSONENBEZOGENEN DATEN 5.1 Die TMR Gesellschaft, A.G. leistet die Bearbeitung der personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 122/2014 G.S. über den Datenschutz der personenbezogenen Daten und über die Änderung und Ergänzung der bestimmten Gesetze laut Angabe des Gesetzes Nr. 84/2014 G.S. in einer aktuellen und gültigen Fassung (weiter nur Gesetz ). 5.2 Die TMR Gesellschaft, A.G. bearbeitet die personenbezogenen Daten des AQUAPASS Besitzers für Zwecken des Verkaufs, Evidenz und Kontrolle der Verwendung von AQUAPASS in Aquapark Tatralandia. Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet, so lange es nötig ist, um den Zweck der Verarbeitung zu erfüllen Verkauf, Evidenz und Kontrolle der Bilanzierung und Kontrolle der Verwendung von AQUAPASS in Räumen des Aquaparks Tatralandia, jedoch für eine Höchstdauer von zwei Jahren von der Sammlung dieser Daten. Die personenbezogene Daten für Zwecke des Verkaufs, Evidenz und Kontrolle der Verwendung der Tickets sind bearbeitet durch den Betreiber auf Grund 10 Abs.3, Buchst.b) des Gesetzes ohne Zustimmung der betroffenen Personen. 5.3 Die TMR Gesellschaft, A.G. bearbeitet die personenbezogenen Daten des AQUAPASS Besitzers für Marketingzwecke, im Fall ihrer ausdrücklichen Zustimmung, die der AQUAPASS Besitzer im Antrag über die Ausstellung vom AQUAPASS erteilt hat. 5.1 Die personenbezogenen Daten sind verarbeitet in einem notwendigen Umfang für Zwecken des Verkaufs, Evidenz und Kontrolle der gekauften AQUAPÄSSEN u.z. ausführlich: Vorname, Nachname, Titel; Postanschrift; Geburtsdatum; -Adresse; Telefonnummer; Foto vom AQUAPASS Besitzer und Unterschrift. Der Umfang der für Marketingzwecke verarbeiteten personenbezogenen Daten umfasst: Vorname und Nachname, -Adresse, Handynummer.

5 Der AQUAPASS Besitzer stimmt mit seinem Unterschrift im Antrag über die Ausstellung vom AQUAPASS überein, dass die von TMR Gesellschaft, A.G. verarbeiteten personenbezogenen Daten wie Vorname und Nachname, -Adresse, Handynummer, die im Antrag über die Ausstellung vom AQUAPASS aufgeführt sind, auch ihren Geschäftspartnern, inkl. ŽS REAL Gesellschaft, A.G., sowie im Rahmen des GOPASS Programms ( für Marketingzwecke gewährt. 5.2 Die TMR Gesellschaft, A.G. beauftragte die HASAM Gesellschaft, GmbH. (mit Sitz in Tečovice Nr. 45, Tečovice, IdNr: ) zur Verarbeitung personenbezogener Daten des AQUAPASS Besitzers, wie sie in digitaler Form in der elektronischen Datenbank zum Zweck der Software-Support und Updates des Informationssystems aufgenommen sind. Der Vermittler verarbeitet gesetzmäßig personenbezogene Daten auf Grund eines schriftlichen Vertrages mit der TMR Gesellschaft, A.G. und unter Einhaltung der Bedingungen über den Schutz personenbezogener Daten (insbesondere Einhaltung der fachlichen, technischen, organisatorischen und Personalqualifikation und Gewährung der Sicherheitsmaßnahmen gemäß den Rechtsvorschriften). 5.3 Die TMR Gesellschaft, A.G. ist berechtigt, während der Verarbeitung der personenbezogenen Daten, Verarbeitungsoperationen auszuführen, die eine grenzüberschreitende Übertragung personenbezogener Daten ins Ausland (insbesondere in die Tschechische Republik) bzw. den Zugriff zu diesen Daten aus dem Ausland durch einen Datenfernendplatz auf Grund der Verwaltung des Informationssystems über den Vermittler mit Sitz in diesem Land enthalten. Während der Übertragung achtet die TMR Gesellschaft A.G. darauf, um eine maximale Sicherung für den Schutz personenbezogener Daten mittels einer Verschlüsselung und Verwendung der Software- und Hardware-Tools für die Sicherung der übertragenen Daten zu gewährleisten. 5.4 Aquapark Tatralandia Areal ist ein der Öffentlichkeit zugänglicher Raum unter bestimmten Bedingungen (Zahlung der Eintrittsgebühr, oder mit der Eintrittsgebühr legitim und Einhaltung der Besuchsordnung). Auf Grund des 12 Abs. 2 und 3 Ges. Nr. 40/1964 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches im Sinne der späteren Vorschriften und 10 Abs. 3,Buchst. a) des Gesetzes, ist die TMR Gesellschaft, A.G. berechtigt, um Bildaufnahmen und Bildspeicherungen für Amtzwecke auf Grund des Gesetzes, für künstlerische Zwecke oder für Zwecke der Film-, Radio-, Presseoder TV-Berichte anzufertigen. Bei der Durchführung solcher Aufnahme beachtet die TMR Gesellschaft, A.G. die berechtigten Interessen der betreffenden Personen und sorgt für ihren möglichst kleinsten Eingriff in ihre Privatsphäre. 5.5 Im Fall der Verwendung von Bildaufnahmen und Bildspeicherungen für Werbe- und Marketingaktivitäten der TMR Gesellschaft, A.G., werden diese Bilder so angepasst, damit es nicht möglich ist, physische Person zu identifizieren oder die Benutzung erfolgt nur auf Grund der Zustimmung von physischen Personen, die sich auf den gegenständlichen Aufnahmen und Speicherungen befinden. 6 SONDERBESTIMMUNGEN 6.1 Mit dem Kauf des AQUAPASSES und der Nutzung von Diensten in von TMR Gesellschaft, A.G. betriebenem Aquapark Tatralandia verpflichtet sich der Kunde, um die Hinwese des vom TMR Gesellschaft, A.G. beauftragten Betreiberangestellten, Betriebsordnung vom Aquapark Tatralandia und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die an der Gesellschaftswebseite und in allen Aquapark Tatralandia Kassen veröffentlicht sind. Die TMR Gesellschaft, A.G. ist berechtigt den AQUAPASS (Chip) entwerten (sperren) und so unterbringen dem Kunden das Nutzen von Diensten in von TMR Gesellschaft, A.G. betriebenem Aquapark Tatralandia im Fall einer Ermittlung, dass der AQUAPASS durch eine andere Person benutzt ist, die für die Nutzung von Diensten in Aquapark Tatralandia nicht berechtigt ist, u.z., Person, deren Name im Antrag über die Ausstellung vom AQUAPASS nicht angegeben ist und die auch kein AQUAPASS Besitzer ist und die auf dem beim Kauf des AQUAPASSES gemachten Foto nicht angezeigt ist (d.h. Name und Foto auf dem AQUAPASS entsprechen nicht den Identifikationsdaten der auf dem Identitätsnachweis kontrollierten Person). Der AQUAPASS

6 ist nur mit einem Identitätsnachweis gültig, bei Kindern bis 15 Jahren mit einer Versicherungskarte, bei ermäßigten AQUAPÄSSEN mit einem Nachweis, der einen Anspruch auf die Ausstellung eines ermäßigten AQUAPASSES aufweist. Im Falle der AQUAPASS- Entwertung auf Grund der Verletzung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Falle eines AQUAPASS Missbrauchs und davon entstehenden unberechtigten und vom Betreiber in von TMR Gesellschaft betrieben gewährter Nutzung von Diensten in Aquapark Tatralandia oder im Falle einer Verletzung vom Punkt 6.1 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen) hat der Kunde sowohl kein Recht auf die beliebige Finanz oder Unfinanzvergütung für die Unmöglichkeit der von TMR Gesellschaft betriebenen Nutzung von Diensten in Aquapark Tatralandia, als auch keinen Anspruch auf die Rückgabe des vom Kunden bezahlten Preises oder ihres aliquoten Teils. 7 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 7.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen AQUAPASS TATRALANDIA SAISON HERBST 2015 stellt die Gesellschaft Tatry mountain resorts, A.G. aus, Demänovská Dolina 72, Liptovský Mikuláš, IČO: eingetragen im Handelsregister des Gerichtsbezirks Žilina im Absatz Sa, Einlage Nr. 62/L. 7.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen AQUAPASS TATRALANDIA SAISON HERBST 2015 kommen zur Geltung und treten in Kraft am und sind gültig und wirksam während der ganzen Herbstsaison 2015, d.h. bis In den Teilen, die nicht ausdrücklich in den Geschäftsbedingungen der AQUAPASS TATRALANDIA SAISON HERBST 2015 eingeordnet sind, gelten allgemeine Bedingungen geändert in der Besucherordnung des Aquaparks Tatralandia.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WINTER-SKISAISON 2013/2014

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WINTER-SKISAISON 2013/2014 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WINTER-SKISAISON 2013/2014 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Winter-Skisaison 2013/2014 ausgestellt von der Gesellschaft Tatry mountain resorts, a.s., mit

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

1 Verarbeitung personenbezogener Daten

1 Verarbeitung personenbezogener Daten .WIEN WHOIS-Politik Inhalt 1 Verarbeitung personenbezogener Daten... 1 2 Zur Verwendung gesammelte Informationen... 1 3 WHOIS-Suchfunktion... 2 3.1 Einleitung... 2 3.2 Zweck... 3 3.3 Identifizieren von

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Bestellung eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen

Bestellung eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen Bestellung eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen Sehr geehrte Damen und Herren, der Kauf eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

S T U D I E N V E R T R A G

S T U D I E N V E R T R A G S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten

Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten Das Heimatschutzministerium empfiehlt, sich allerspätestens 72 Stunden vor der Abreise online zu registrieren, damit die Genehmigung

Mehr

Richtlinie zur.tirol WHOIS-Politik

Richtlinie zur.tirol WHOIS-Politik Richtlinie zur.tirol WHOIS-Politik Die vorliegende Policy soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Im Streitfall ist die deutsche Version der Policy einer Übersetzung vorrangig. Inhalt

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG INHALT 1. EIGENTÜMER DER ANWENDUNG... 2 2. DIE ANWENDUNG UND IHRE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN:

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage

Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage... ( Name, Vorname ) ( Ort, Datum )... ( Straße )... ( Postleitzahl, Wohnort )(Telefon-Nr.) Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht

Mehr

Ausfüllhilfe ESTA USA

Ausfüllhilfe ESTA USA Das Heimatschutzministerium empfiehlt, sich allerspätestens 72 Stunden vor der Abreise online zu registrieren, damit die Genehmigung noch rechtzeitig erteilt werden kann. Die ESTA-Genehmigung ist für zwei

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

8. 1. 2013 Wie stelle ich fest, ob mein Antrag erfolgreich in dem Mautrabattsystem zugestellt wurde?

8. 1. 2013 Wie stelle ich fest, ob mein Antrag erfolgreich in dem Mautrabattsystem zugestellt wurde? Mautrabattsystem Aktualitäten 14. 1. 2013 Wie bei der Verlust oder Entwendung des Nummernschilder fortzugehen, um das Anrecht auf Mautrabatt nicht zu verlieren oder das Mautrabatt zu reduzieren. Wurde

Mehr

Der PIN-Code. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte.

Der PIN-Code. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte. Der PIN-Code PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte. Entweder gleich oder sofort! PIN-Code Bestellung: Ich beantrage für meine Kreditkarte eine persönliche Identifikationsnummer (PIN-Code) für den Bezug von

Mehr

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer. AGBs 1. Allgemeines 2. Leistungsumfang/Buchungsmöglichkeiten 3. Buchungsanfrage 4. Buchungsauftrag 5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der Reiseunterlagen 6. Umbuchung 7. Stornierung 8. Pass-,

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money 2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money Definitionen der verwendeten Begriffe: System Privat Money Software für den Versand (Transfer Send) und

Mehr

DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den

DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den Schutz und die Erhebung von personenbezogen Daten der Benutzer

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Beschäftigung für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr

Mehr

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren. 1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.

Mehr

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen

Mehr

Wortschatz zum Thema: Studentenkonto

Wortschatz zum Thema: Studentenkonto 1 Wortschatz zum Thema: Studentenkonto Rzeczowniki: der Gaststudent, -en der Kunde, -n die Bank, -en die Bank-Filiale, -n der Automat, -en der Geldautomat, -en der Bankautomat, -en das Geld das Abheben

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

Bestellung eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen

Bestellung eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen Bestellung eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen Sehr geehrte Damen und Herren, der Kauf eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek SATZUNG DER STADT GUBEN über die Benutzung der Stadtbibliothek 2 Aufgrund der 5, 35 Abs. 2 Nr. 10 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.

Mehr

EIGENERKLÄRUNG BEZÜGLICH DES STUDIENTITELS (ZULASSUNGSTITEL UND BEWERTUNGSUNTERLAGE) (Art. 46 ff. DPR Nr. 445 vom 28/12/2000)

EIGENERKLÄRUNG BEZÜGLICH DES STUDIENTITELS (ZULASSUNGSTITEL UND BEWERTUNGSUNTERLAGE) (Art. 46 ff. DPR Nr. 445 vom 28/12/2000) Anlage 3 Allegato 3 Eigenerklärungen - 4 Vorlagen Autocertificazioni - 4 moduli EIGENERKLÄRUNG BEZÜGLICH DES STUDIENTITELS (ZULASSUNGSTITEL UND BEWERTUNGSUNTERLAGE) (Art. 46 ff. DPR Nr. 445 vom 28/12/2000).

Mehr

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und Betreuungsvertrag zwischen Mini Meadows Kinderkrippe Kirsty Matthews Künzi und Name, Vorname des Vaters Name, Vorname der Mutter Strasse Strasse PLZ, Ort PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit

Mehr

Eine doppelte bzw. mehrfache Erfassung eines Kunden ist unbedingt zu vermeiden.

Eine doppelte bzw. mehrfache Erfassung eines Kunden ist unbedingt zu vermeiden. Arbeitsanweisungen 1 Prüfung und Erfassung eines Kunden Für die langfristige Kundenbindung sollen möglichst alle Kunden in der Kundenverwaltung gespeichert werden. Termine im Kalender können nur gespeichert

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Broker HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon: +41 44 265 47

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Antrag des Mieters auf Eröffnung eines Sparkontos für Mietkautionen

Antrag des Mieters auf Eröffnung eines Sparkontos für Mietkautionen 2010 Bank-Verlag Medien GmbH 41.550 (03/10) I Ausfertigung für die Bank Interne Angaben der Bank/Ablagehinweise Antrag des Mieters auf Eröffnung eines Sparkontos für Mietkautionen Hiermit beantrage(n)

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen

Mehr

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Anlage 2 der DüsseldorfCongress Veranstaltungsgesellschaft mbh für den Verkauf von Tickets für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH (Business Seats) 1. Geltungsbereich,

Mehr

Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird.

Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird. Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird. Geltungsdauer: Punktesammlung: vom 01.04.2015 bis 31.03.2017 Gutscheine anfordern: von 01.04.2015

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Sicherungs- und Forderungsabtretungsvertrag

Sicherungs- und Forderungsabtretungsvertrag Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" beim Justizministerium Baden Württemberg Urbanstr. 32, 70182 Stuttgart Sicherungs- und Forderungsabtretungsvertrag zwischen der Stiftung "Resozialisierungsfonds

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm

Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Stand: 30. August 2013 Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Daher möchten wir Sie ausführlich und verständlich über die Verarbeitung Ihrer Daten

Mehr

REGATTA.yellow8.com OESV-Edition

REGATTA.yellow8.com OESV-Edition Antrag für eine Club-Lizenz von REGATTA.yellow8.com OESV-Edition Club: Vorname: Nachname: Emailadresse(n): (An die angegebenen Emailadressen werden Informationen über Programmupdates geschickt.) SMS Telefonnummer:

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Benutzerverwaltung Business- & Company-Paket

Benutzerverwaltung Business- & Company-Paket Benutzerverwaltung Business- & Company-Paket Gemeinsames Arbeiten mit der easyfeedback Umfragesoftware. Inhaltsübersicht Freischaltung des Business- oder Company-Paketes... 3 Benutzerverwaltung Business-Paket...

Mehr

HAUSHALTS- GROSSGERÄTE

HAUSHALTS- GROSSGERÄTE swb-förderprogramm HAUSHALTS- GROSSGERÄTE Ihr Förderprogramm für energieeffiziente Haushaltsgroßgeräte JETZT BIS ZU 100 SICHERN! Ihr Förderprogramm für energieeffiziente Haushaltsgroßgeräte Auf einen Blick:

Mehr

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016

Mehr

Antrag auf Förderung eines Forschungs- bzw. Entwicklungsprojektes durch die ADAC Stiftung Gelber Engel ggmbh Hansastraße 19, 80686 München

Antrag auf Förderung eines Forschungs- bzw. Entwicklungsprojektes durch die ADAC Stiftung Gelber Engel ggmbh Hansastraße 19, 80686 München Antrag auf Förderung eines Forschungs- bzw. Entwicklungsprojektes durch die ADAC Stiftung Gelber Engel ggmbh Hansastraße 19, 80686 München 1. Angaben zum Institut / zum Antragsteller Name des Instituts

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Zur Bestätigung wird je nach Anmeldung (Benutzer oder Administrator) eine Meldung angezeigt:

Zur Bestätigung wird je nach Anmeldung (Benutzer oder Administrator) eine Meldung angezeigt: K U R Z A N L E I T U N G D A S R Z L WE B - P O R T A L D E R R Z L N E W S L E T T E R ( I N F O - M A I L ) RZL Software GmbH Riedauer Straße 15 4910 Ried im Innkreis Version: 11. Juni 2012 / mw Bitte

Mehr

Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München

Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Belange der Beschäftigten sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen

Mehr

Händlerbedingungen für das System GeldKarte

Händlerbedingungen für das System GeldKarte Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten

61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten Aufenthaltsverordnung TK Lexikon Arbeitsrecht 61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten HI2176383 mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Meldewesen. An, Ab- und Ummeldung

Meldewesen. An, Ab- und Ummeldung Meldewesen Melde- und Abmeldebestätigung Was ist eine Meldebestätigung, was ist eine Abmeldebestätigung? In bestimmten Situationen müssen Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz dokumentieren oder beweisen können,

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 I. Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss (HSA) - nach Abschluss

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr