Vorlage Nr. 154/ Fb. 6.1/Storm - Rees, den

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1 Vorlage Nr. 154/ Fb. 6.1/Storm - Rees, den Öffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt Zur Beratung Zur Entscheidung Gebührenkalkulation für 2015 und Änderung der Gebührensatzung vom für die Abfallentsorgung der Stadt Rees I. Gebührenkalkulation Die öffentliche Abfallbeseitigung dient überwiegend dem Vorteil der angeschlossenen Grundstückseigentümer. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll daher die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken ( 6 Abs. 1 KAG). Die Gebührensätze sind in einer Gebührenbedarfsberechnung zu ermitteln. Rechtsgrundlagen sind u.a. das KAG, Abfallgesetz NRW, Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Rees. Zu beachten sind die Grundsätze des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips, der Abgabengerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit. Auszugehen ist von der tatsächlichen Inanspruchnahme nach dem Wirklichkeits- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab. Nach der Rechtsprechung besteht ein weites Ermessen zur Gestaltung dieser Grundprinzipien. In den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit sind die Gebühren so zu wählen, dass sie den unterschiedlichen Leistungen gerecht werden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung ist bei der Gebührenfestsetzung zu beachten, dass einerseits die Erfüllung der Abfallüberlassungspflicht gewährleistet bleibt und andererseits ein Anreiz insbes. bei den nicht überlassungspflichtigen Abfällen zur Vermeidung und Verwertung geschaffen wird. Lenkungszwecke mit ökologischen Zielen sind zulässig. Dazu gehört z.b. die Schaffung einer breiten Akzeptanz der Biotonne. Zu niedrige Gebühren geben keinen Anreiz zur Sortierung von Produkten, die einer Rücknahmepflicht durch private Entsorgungssysteme unterliegen und zu hohe Gebühren fördern unsachgemäße Entsorgung und wildes Ablagern. Die folgende Kalkulation beruht nach Kostenrechnungsgrundsätzen auf periodenbezogenen Prognosen von Kosten und Mengen. Ermittlung der ansatzfähigen Kosten 1. Deponiekosten / Entsorgungsentgelte Nach einer Mitteilung der Kreis Klever Abfallwirtschafts-GmbH (KKA) vom betragen die Entsorgungsentgelte (incl. MWSt.) je Tonne 2015 voraussichtlich für:

2 2 a) Rest- und Sperrmüll (unverändert) 235,00 b) verwertbare Holzabfälle (unverändert) 41,00 c) Bioabfall (unverändert) 153,00 d) Schadstoffsammlung (unverändert) Die Erstattungen ändern sich wie folgt: a) Papier (vorher 35,00 ) 25,00 b) Metall (vorher 250,00 ) 300,00 In 2015 wird nach dem Durchschnitt der letzten Jahre und der Einwohnerentwicklung mit einer Gesamtabfallgewichtsmenge gerechnet von ca. (jeweils in Tonnen) Davon entfallen auf Restmüll (incl. Abfall aus Großbehältern u. gewerblichen Abfällen) Sperrmüll verwertbare Holzabfälle Für Erstattungen fallen voraussichtlich folgende Mengen an: Papier und Pappe Metall t t 350 t 470 t t 2 t Daraus ergeben sich voraussichtlich die folgenden Kosten für: a) Restmüll (3.640 t x 235,00 /t) ,00 b) Sperrmüll (350 t x 235,00 /t) ,00 c) verwertbare Holzabfälle (470 t x 41,00 /t) ,00 d) Schadstoffsammlung (Ansatz aus 2013) ,38 Zwischensumme Kostenaufwand ,38 Dieser Ansatz mindert sich um die Erstattungen für: Papier (1.500 t x 25,00 ) ,00 Metall (2 t x 300,00 ) 600,00 Elektroschrott (Ansatz aus 2013) 2.896,78 Summe der Erstattungen ,78 Der Aufwand für die Entsorgungsentgelte 2015 beträgt demnach ,60 2. Unternehmerentgelte für Sammlung und Transport von Restabfall incl. Sperrgut und Schadstoffen Die Unternehmerentgelte für Bereitstellung, Unterhaltung und Leerung der Abfallbehälter beruhen auf einer neuen europaweiten Ausschreibung und beinhalten etwa 15 % Preissteigerung. Aus den voraussichtlichen Gewichtsmengenentwicklungen resultieren folgende Unternehmervergütungen für 2015: - Restabfall ,90 - Sperrgutsammlung (Kosten der verdeckten Sammlung) ,19 - Kosten für den Betrieb der Sperrgutannahmestelle (Wertstoffhof) ,86 - Kosten für die mobile Schadstoffsammelstation ,46 - Kosten für den gebührenpflichtigen Austausch von Müllbehältern 3.521,20 - Unternehmervergütung für Papier und Pappe ,70 - Sammlung und Transport von Tannenbäumen 2.957,09 - Beratungskosten der KommunalAgenturNRW für die Ausschreibung ,36 Die Unternehmervergütung beläuft sich auf insgesamt ,76

3 3 3. Leistungen des Bauhofbetriebes Die Kosten für die Leistungen des Bauhofbetriebes sind nach der tatsächlichen Zuordnung zu veranschlagen. Hierzu gehören die Kosten für Papierkörbe mit Umfeldreinigung, Unterhaltung, Neuanschaffung und Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten, Kosten für wilden Müll etc. Der Ansatz für 2015 liegt nach den Kosten für 2013 voraussichtlich bei: Kosten für Straßenpapierkörbe u. wilden Müll (nicht ansatzfähig bei Straßenreinigung) Kosten für Schwemmgutbeseitigung incl. Entsorgung Gesamtkosten , , , ,38 4. Betriebskosten der Kompostanlage incl. Kosten Bauhofbetrieb Die Kosten sind nach dem Ansatz aus 2013 veranschlagt mit: ,18 5. Personalkosten In 2015 werden nach einer Mitteilung der Personalabteilung voraussichtlich Personalkosten entstehen für Anteile aus FB 6 mit Sachbearbeitung, Gebührenkalkulation u. Abteilungsleitung i.h.v ,19 6. Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten umfassen die internen Leistungsverrechnungen für Personalund Sachaufwand zur Veranlagung und Einziehung der Gebühren u.a. Leistungen. Hierfür wird ein pauschaler Zuschlag von 3 % des kalkulierten Kostenaufwandes berechnet ( ,11 x 3 %): ,25 Voraussichtlich ansatzfähige Gesamtkosten: 1. Entsorgungsentgelte ,60 2. Unternehmerentgelt ,76 3. Leistungen des Bauhofbetriebes ,38 3. Betriebskosten der Kompostanlage ,18 4. Personalkosten ,19 Zwischensumme ,11 5. Verwaltungskosten (Zuschlag von 3 %) ,25 Gesamtkosten ,36 Die Gesamtkosten verändern sich um: 1. Ausgleich von Über- und Unterdeckungen der Vorjahre Nach 6 Abs. 2 S. 3 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Für die Kalkulation der Abfallgebühren für 2015 ist nach einer Berechnung des FB 6 vom eine Überdeckung aus dem HHJ 2013 zu berücksichtigen in Höhe von 9.442,61 Dieser Betrag wird aufgeteilt nach dem Verhältnis der Gesamtkosten. Die Gesamtkosten für Rest- und Biomüll umfassen ,46. Auf den Restmüll entfällt ein Anteil von 9.442,61 x ,36 : ,46 = 7.463,31 Zwischensumme Gesamtkosten ,06 Kalkulatorische Kosten entfallen, weil die Leistungen komplett fremd vergeben sind.

4 4 2. voraussichtliche Einnahmen aus - Gebühren für zusätzliche Abfallsäcke ,00 - Gebühren für zusätzliche grüne Behälter ,00 - Gebühren für einen Behältertausch - Einnahmen aus dem Kompostplatz (Ansatz aus 2013) 1.300, ,00 - Kostenbeteiligung DSD für Abfallberatung (Vertrag bis ) 5.740, ,01 Zu deckende Gesamtkosten: ,05 II. Gebührenermittlung Auf der Grundlage der voraussichtlich ansatzfähigen Gesamtkosten und des zu erwartenden Behälterbestandes sind die Gebührensätze für 2015 zu ermitteln. 1. Behälter für Restmüll (graue Tonne) Nach einer Tendenz aus dem derzeitigen Bestand und der Entwicklung aus der Abfallstatistik wird für 2015 mit folgenden Anzahlen und Inhalten der Behälter gerechnet: Volumen der Behälter ( in Litern) Abfuhrrhythmus Anzahl Inhalte (in Litern) täglich täglich täglich täglich täglich täglich wöchentlich wöchentlich monatlich monatlich Gesamtvolumen Die ansatzfähigen Gesamtkosten in Höhe von ,05 sind durch die Summe des jährlichen Gesamtbehältervolumens zu teilen: l Der jährliche Gebührensatz pro Liter beträgt demnach = 1,8907 / l gerundet (Rundungsdifferenzen) = 1,89 / l Jahresgebühren für einen Restabfallbehälter (graue Tonne) bei 14-täglicher Entleerung und einem Fassungsvermögen von (Menge x ES): 60 l 113,44 (vorher 105,61 ) 80 l 151,25 (140,81 ) 120 l 226,88 (211,22 ) 240 l 453,76 (422,44 ) 770 l 1.455,81 (1.355,33 ) l 2.079,73 (1.936,18 ) wöchentlicher Entleerung von (x 2): 770 l 2.911,62 (vorher 2.710,65 )

5 l 4.159,46 (3.872,36 ) monatlicher Entleerung von (: 2): 770 l 727,91 (vorher 677,66 ) l 1.039,87 (968,09 ) Der Vergleich zu den im Jahr 2014 geltenden Gebührensätzen (1,76 /l) führt bei den neu kalkulierten Sätzen für das Jahr 2015 zu einer Gebührenerhöhung um 7,39 % Die Abfallgebühren in der Stadt Rees haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: Abfallgebühren im Vergleich der vergangenen Jahre in Rees für Restabfall (je Liter) 2,5 2 1,5 1,34 1,7 1,48 1,52 1,87 1,84 1,75 1,85 1,95 1,95 1,84 2,01 1,86 1,8 1,76 1,89 1 0, Gebühr für einen zusätzlich beantragten Behälter für Papier (künftig blaue Tonne): Das Abfallentsorgungspaket umfasst Papier und Pappe. Bei einem nachgewiesenen Mehrbedarf stellt die Stadt auf Antrag nach 11 Abs. 6 der Abfallsatzung zusätzliche Papiertonnen zur Verfügung. Für nachgewiesenen Mehrbedarf von Privathaushalten ohne zusätzlichen Behälter wird das Mehrvolumen gebührenfrei zur Verfügung gestellt (z.b. 240 l statt 120 l-behälter). Für eine zusätzliche Papiertonne werden vom Entsorgungsunternehmen die folgenden Kosten berechnet (incl. MWSt): für 120 l 16,45, 240 l 21,78, 770 l 75,32, l 102,50. Die Entgelte sind für 2015 an die Ausschreibung angepasst. Die Jahresgebühren je Behälter ergeben sich zzgl. Verwaltungskosten und betragen gerundet bei monatlicher Entleerung und einem Fassungsvermögen von: 120 l 17,00 (vorher 12,00 ) 240 l 22,00 (vorher 15,00 ) 770 l 78,00 (vorher 77,00 ) l 106,00 (vorher 100,00 ) 2. Biotonne (braune Tonne) Für die kompostierbaren pflanzlichen Abfälle aus Küche, Garten-, Landschafts- und Parkanlagenpflege ist nach einer Mitteilung der KKA vom voraussichtlich für 2015 ein Entsorgungsentgelt je Tonne zu entrichten von 153,00 /t incl. MwSt. zu entrichten (unverändert) 153,00. Bei einer kalkulierten Abfallmenge von t ist demnach mit Deponiekosten zu rechnen in Höhe von ,00 Für die Bereitstellung und Unterhaltung der 120 l und 240 l-tonnen sowie Leerung und

6 6 Abfuhr erhält der Unternehmer nach den Preisen aus der Ausschreibung eine Unternehmervergütung von ,69. Voraussichtliche verteilungsfähige Gesamtkosten: 1. Deponiekosten ,00 2. Unternehmervergütung ,69 Zwischensumme ,69 3. Verwaltungskosten (3 % Zuschlag) ,41 Gesamtkosten: ,10 Auch die Gesamtkosten für die Biotonne verändern sich anteilig um den 1. Ausgleich von Über- und Unterdeckungen der Vorjahre Der o.a. Gesamtbetrag wird aufgeteilt nach dem Verhältnis der Gesamtkosten. Auf Biomüll entfällt ein Anteil von 9.442,61 x ,10 : , ,30 Zu deckende Gesamtkosten von: ,80 2. voraussichtliche Einnahmen aus - Gebühren für zusätzliche Abfallsäcke 700,00 Zu deckende Gesamtkosten von: ,80 Bei einer Tendenz von insgesamt Biotonnen ergibt sich folgende Aufteilung: Behälter Anzahl Inhalt 120 l l 240 l l Davon ausgehend beträgt das Gesamtvolumen der Abfallbehälter l Die ansatzfähigen Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich ,80 sind durch die Summe des Behältervolumens zu teilen. Der jährliche Gebührensatz für die Biotonne beträgt je Liter ( ,40 : l) 0,7447 gerundet (Rundungsdifferenzen) = 0,74 Jahresgebühren für die Biotonne: Nach 10 Abs. 2 Bst. c) der Abfallsatzung wird wahlweise ein Behälter mit einem Fassungsvermögen von 120 oder 240 Litern bereitgestellt. Die Gebühren betragen bei: 120 l 89,37 (vorher 91,81 ) 240 l 178,73 (183,62 ) Die Gebührensätze vermindern sich im Vergleich zu 2014 (0,77 /l) um 3,90 %. Die Gebühr für die Biotonne hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

7 7 Gebühr für die Biotonne im Vergleich der vergangenen Jahre in Rees (je Liter) 0,90 0,70 0,50 0,30 0,10 0,52 0,54 0,57 0,63 0,7 0,72 0,69 0,75 0,78 0,78 0,78 0,8 0,8 0,78 0,77 0, Der Anschlussgrad für die Biotonne lag zum bei 55,70 % 3. Gebühren der Abfallsäcke für Sperrmüll, Papier und Rest- und Bioabfall mit 70 l und 110 l Fassungsvermögen (nur für vorübergehend vermehrten Abfall) Die Gebühren der zusätzlichen Abfallsäcke für Sperrmüll, Papier und Restabfall sind auf der Grundlage der vom Unternehmer je Abfallsack geforderten Vergütung, einem kalkulierten Anteil am Entsorgungsentgelt zzgl. Verwaltungskostenbeitrag festgesetzt worden und bleiben unverändert für 1 Abfallsack mit einem Fassungsvermögen von 70 l bei 4,00 / Stück 110 l bei 6,00 / Stück Neu sind die Bioabfallsäcke, für die eine Gebühr berechnet worden ist i.h.v. 1,50 / Stück. 4. Gebühren für einen Behältertausch Für den Austausch bei der Behälterwahl sind die Stichtage und gemäß 11 Abs. 1 Bst. a) der Abfallsatzung festgelegt worden. Die Gebühren sind auf der Grundlage der Unternehmervergütung zzgl. Verwaltungskostenbeitrag berechnet worden und ergeben sich wie folgt: für 60 bis 240-Liter-Behälter 19,00 für 770 und 1100-Liter-Behälter 40,00 (vorher 15,00 ) III. Gebührensatzung Die Erhebung von Benutzungsgebühren ist gem. 2 Abs. 1 KAG in einer Satzung zu regeln. Die nach 4 der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vom geltenden Gebührensätze sind daher an die Gebührenkalkulation für 2015 anzupassen. Die Satzung soll in Kraft treten zum Die Gebühren liegen im Rahmen der umliegenden Städte ohne Berücksichtigung der zum Jahresende anzupassenden Satzungen. Ein Vergleich ist allerdings schwierig aufgrund unterschiedlicher Gebührenmaßstäbe, Abfuhrrhythmen, Behältergrößen etc. Die durchschnittliche Belastung für einen Musterhaushalt mit 4 Personen ermittelt sich wie folgt: 120 l Restmüll 14-tgl. und 120 l Papier 226, l Bio 89,37 Gesamtbetrag (Jahr): 316,25 Die Belastung lag 2014 bei: 303,03 Dies entspricht einer Erhöhung von: 4,36 %

8 8 Nach dem am veröffentlichten Abfallgebührenvergleich für NRW vom Bund der Steuerzahler befinden sich die neu kalkulierten Gebühren für den Musterhaushalt im Mittelfeld (min. 142,80 und max. 564,00 ). Ermittlung der Gesamteinnahmen Die voraussichtlichen Einnahmen für 2015 berechnen sich wie folgt: a) Restmüll = l x 1,8907 /l) ,05 b) Biomüll = l x 0,7447 /l) ,80 Gesamteinnahme (Rundungsdifferenzen) ca ,84 Überprüfung des Kostendeckungsgrades Gesamtaufwand (nach Abzug der Zusatzgebühren und Kostenüberdeckung) ,84 Gesamteinnahmen ,84 Kostendeckungsgrad (Rundungsdifferenzen): 99,97 % Prognose für 2015 / 2016 Gesamtaufwand (ohne Abzug der Kostenüberdeckung) ,45 Gesamteinnahmen ,84 Kostendeckungsgrad (Rundungsdifferenzen): 99,53 % Für die Beschlüsse werden nachfolgende Entwürfe vorgeschlagen: Haupt- und Finanzausschuss Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, a) Feststellung der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015 die vorstehende Gebührenkalkulation für die Abfallentsorgung mit den sich daraus ergebenden Gebührensätzen b) Änderung der Gebührensatzung die als Anlage beigefügte Änderung der Gebührensatzung in der Stadt Rees zu beschließen. Rat der Stadt Der Rat der Stadt beschließt gemäß der Empfehlung des Ausschusses. Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: ,84 Investition: Jahre AfA = jährlicher Aufwand: ggf. Zuschuss: = jährlicher Sonderposten:./. Jährliche Haushaltsbelastung:

9 9 Aufwand ( = volle Belastung im HH-Jahr): Ertrag (ggf. Zuschuss) (voraussichtliche Gebühreneinnahmen): ,84 Haushaltsmittel (incl. Verpflichtungsermächtigungen): Die Ansätze ergeben sich aus der Gebührenkalkulation. Produkt / Bezeichnung: / Müllbeseitung und Wertstoffhof / Kompostplatzverwaltung Bemerkungen (z. B. Folgekosten, Stellungnahme zur Nachhaltigkeit): Die kostendeckende Gebührenbedarfsberechnung ist gesetzlich vorgeschrieben. Kostenüberdeckungen gehen zu Lasten der Gebührenpflichtigen, Kostenunterdeckungen zu Lasten der Allgemeinheit. Die Kalkulation dient der Gebührengerechtigkeit, Erhaltung einer Kostenkontrolle und Prüfung von Einsparpotenzialen.

10 10 Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Rees Aufgrund 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 878), 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW (KAG) vom (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 687) und 22 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Rees vom , hat der Rat der Stadt Rees in seiner Sitzung am.. folgende Satzung beschlossen: 4 Abs. 2 6 und 8 erhalten folgende Fassung: 1 (2) Die Jahresgebühren betragen für einen Restabfallbehälter (grau) bei 14-täglicher Entleerung von: 60 l 113,44 80 l 151, l 226, l 453, l 1.455, l 2.079,73 (3) Die Jahresgebühren betragen für einen Restabfallbehälter (grau) bei wöchentlicher Entleerung von: 770 l 2.911, l 4.159,46 (4) Die Jahresgebühren betragen für einen Restabfallbehälter (grau) bei monatlicher Entleerung von: 770 l 727, l 1.039,87 (5) Die Jahresgebühren betragen für einen zusätzlichen Abfallbehälter für Papier und Pappe (blau) bei monatlicher Entsorgung von 120 l 17, l 22, l 78, l 106,00 (6) Die Jahresgebühren einer Biotonne (braun) für pflanzliche Abfälle aus Küche, Garten-, Landschafts- und Parkanlagenpflege betragen bei 14-täglicher Entleerung von 120 l 89, l 178,73 (8) Die Gebühr für einen Behältertausch nach 11 Abs. 1-3 der Abfallentsorgungssatzung beträgt je Behältertausch für 60 bis 240 l-behälter 19,00 für 770 und l-behälter 40,00. Die Satzung tritt am in Kraft. 2

Artikel I. a) für den 120 Liter Behälter 13,20 für den 240 Liter Behälter 15,60. b) mit einem Fassungsvermögen von: 770 Liter 66,30 1.

Artikel I. a) für den 120 Liter Behälter 13,20 für den 240 Liter Behälter 15,60. b) mit einem Fassungsvermögen von: 770 Liter 66,30 1. Anlage 1 zurds-nr. 122/2018 vom 06.11.2018 Achtzehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Goch (Abfallgebührensatzung) vom 19. Dezember 1991 in der aktuell gültigen

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