Der 18. Geburtstag (K)ein Grund zum Feiern!? Junge Volljährige in den Hilfen zur Erziehung
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1 Der 18. Geburtstag (K)ein Grund zum Feiern!? Junge Volljährige in den Hilfen zur Erziehung JALTA Westfalen-Lippe Vlotho, Prof. Dr. Dirk Nüsken 1
2 Gliederung 1. Leistungen der Jugendhilfe 2. Jugendhilfe und Jugendbilder 3. Care-Leaver: Ein Ausblick
3 Vorbemerkung: 41 KJHG 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. (2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten 27 Abs. 3 und 4 sowie die 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt. (3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.
4 Vorbemerkung: Vom JWG zum KJHG Hilfen für junge Volljährige JWG KJHG Fortsetzungshilfe Auch Neugewährung möglich (18-21) Bindung an (begonnene) Bindung an Hilfebedarf Schule / Ausbildung Hilfe max. bis Ausbildungsende BSHG-Zuständigkeit 18 ab Hilfe bis 21 max. 27 BSHG Hilfebedarf bis 21 nachrangig Selbständigkeitsvermutung 18 Anerkennung Lebenssituationen realer
5 Hilfen für junge Volljährige Etappen einer Debatte 1. Phase Aufbruch in der 1980ern 2. Phase Meilenstein KJHG Anfang 1990er 3. Phase Ernüchterung Ende 1990er/Anfang 2000er 4. Neue Initiativen seit Ende 2000er
6 Zeitreihe Hilfen für 18- unter 27-Jährige Inanspruchnahme von Hilfen für junge Volljährige (Deutschland sowie Ostund Westdeutschland; ; Summe aus andauernden und beendeten Hilfen) Fallzahlen absolut Inanspruchnahme pro der altersentsprechenden Bevölkerung* Deutschland insgesamt Deutschland insgesamt * Angaben werden bezogen auf der 18- bis unter 27-Jährigen (Neun Jahrgänge). Ohne Erziehungsberatung, 35a SGB VIII und HzE gem.. 27 SGB VIII. Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik ; eigene Berechnungen
7 NRW Zeitreihe Hilfen für 18- unter 21-Jährige Quelle: HzE-Bericht NRW 2014, S. 76 (Quoten der drei Jahrgänge)
8 NRW Hilfearten 2012 Quelle: HzE-Bericht NRW 2014, S. 77
9 NRW Aufenthalt vor der Hilfe 2012 Quelle: HzE-Bericht NRW 2014, S. 81
10 NRW Quote Transferleistungsbezug 2012 Quelle: HzE-Bericht NRW 2014, S. 83
11 NRW Quote Migrationshintergrund 2012 Quelle: HzE-Bericht NRW 2014, S. 83
12 NRW Hauptgründe der Hilfen 2012 Quelle: HzE-Bericht NRW 2014, S. 85
13 NRW Quoten Beendigung der Hilfen 2012 Quelle: HzE-Bericht NRW 2014, S. 87
14 NRW Quoten Aufenthalt nach der Hilfe 2012 Quelle: HzE-Bericht NRW 2014, S. 87
15 HzE und Lebensalter Datengrundlage: 2011 Absolute Fallzahlen (Bestand ) und Hilfequoten pro der altersgleichen Population (inkl. ambulante Hilfen) Quelle: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik: Monitor Hilfen zur Erziehung 2012 S. 11
16 Stationäre Hilfen und Lebensalter (Deutschland, 2011, Absolute Fallzahlen, Bestand am ) Heimerziehung / SBW Vollzeitpflege Quelle: Destatis rjugendhilfe/tabellen/hilfenerziehungauselternhausmerkmale2011.html
17 Vertiefende Einblicke: Altersverteilung Altersverteilung Maßnahmen für junge Volljährige gem. 34 SGB VIII am (N=9.392) 8% 18-u21 21-u27 92% Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinderund Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, Eigene Darstellung.
18 Vertiefende Einblicke Nachfolgende Hilfen Jährige Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, Eigene Darstellung. Unmittelbar nachfolgende Hilfe Beendete Hilfen gem. 34 SGB VIII in 2011 (15-18-Jährige, N=11.645) HzE gem , 41 SGB VIII 10% 7% 2% 2% 33% keine nachfolgende Hilfe gem , 41 SGB VIII Allgemeine Beratung durch den ASD Zuständigkeitswechsel: Hilfefortführung ( 33; 34) Weiterverweisung an andere Beratungseinrichtungen 46% Eingliederungshilfe gem. 35a SGB VIII
19 Vertiefende Einblicke Nachfolgende Hilfen Jährige Unmittelbar nachfolgende Hilfe - Beendete Hilfen gem. 34 SGB VIII in 2011 (über 18-Jährige, N=10.150) Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, Eigene Darstellung. HzE gem , 41 SGB VIII 2% 2% 2% 2% 35% keine nachfolgende Hilfe gem , 41 SGB VIII Allgemeine Beratung durch den ASD Zuständigkeitswechsel: Hilfefortführung ( 33; 34) 57% Weiterverweisung an andere Beratungseinrichtungen Eingliederungshilfe gem. 35a SGB VIII
20 Care Leavers in Deutschland- Konsequenzen Nach Hilfeende: Keine Rückkehrmöglichkeit Kaum familiärer Rückhalt mangelnde emotionale Unterstützung Fehlende soziale Netze doppelte Benachteiligung am Arbeitsmarkt prekäre finanzielle Ressourcen Das SGB-Bermudadreieck
21 Jugendhilfe und Jugendbilder Zeitliche Entgrenzung der Jugendphase Der fünfzehnjährige junge Schulabgänger war die Symbolfigur der Kindheits- und Jugendpolitik des 20. Jahrhunderts (W. Schröer) Heute: Kids, Jugendliche und junge Erwachsene Jugend ein Prozess vom 12. bis zum 27. Lebensjahr: 15 Jahre jugendlich? Konsequenz: Früher und später erwachsen werden zugleich! Quarterlife-Crisis oder auf deutsch: Die Sinnkrise der Mitzwanziger
22 Entgrenzung von Kindheit und Jugend (Stauber & Walther 2002)
23 Ungleiche Jugendphase Das Bildungsmilieu der Familie präjudiziert (Pisa-Studien, DJI-Surveys, Berufsbildungbericht) Jugendliche aus Elternhäusern mit hohem Bildungsniveau können sich verzögerte und entschleunigte Wege zwischen dem Besuch verschiedener Bildungsinstitutionen leisten. [...] Jugendliche aus Elternhäusern mit eher geringem Bildungsniveau müssen dagegen direkte und zeitlich verdichtete institutionelle Wege durch die Jugendbiografie gehen. (Krüger/Reißig DJI 2011, 21) 3 Typen: a) Bildungsbiografieverzögerer b) Bildungsbiografiebeschleuniger
24 b4dc422 Prof. Dr. Dirk Nüsken Ungleiche Jugendphase c) Generation abgehängt Quelle: DGB/Sueddeutsche
25 b4dc422
26 Durchschnittsalter bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages Quelle: BIBB-Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2012
27 Jugendphase und junges Erwachsenenalter Herausforderungen für die Jugendhilfe (W. Schröer) Zwei Eckpfeiler der Veränderung 1. Übergänge in Arbeit oder Bildungskarrieren sind stark von den informellen und formellen Unterstützungsressourcen abhängig 2. Familien unterstützen junge Erwachsene bis weit in das dritte Lebensjahrzehnt und junge Erwachsene suchen diese Unterstützung
28 Durchschnittliches Auszugsalter(Deutschland 2007) Quelle: Eurostat hes-alter-beim-auszug-aus-dem-elternhaus/
29 tion_id=112&article_id=121&_psmand=2
30
31 Jugendhilfe und dann? Care Leaver organisieren sich Film(e)
32 Jugendhilfe und dann? Care Leaver haben Rechte! Forderungen an Politik und Fachpraxis (IGfH & Uni Hildesheim)
33 1. Die Rechte der Care Leaver müssen durchgesetzt werden! Die restriktive Handhabung des Anspruchs der jungen Volljährigen auf Hilfe gemäß dem SGB VIII gefährdet die Nachhaltigkeit des Erfolges der geleisteten Hilfen. Rechtsanspruch auf Erziehungshilfen über die Volljährigkeit hinaus ist ernst zu nehmen! Hilfegewährung nach 41 SGB VIII darf nicht zum Spielball fiskalischer Interessen werden! Der restriktiven Auslegung des 41 SGB VIII ist mit Hilfe bundesweiter Ombudsstellen entgegen zu wirken!
34 2. Care Leaver für Care Leaver! Selbstorganisation stärken Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass junge Menschen aus erzieherischen Hilfen ihre Interessen und Rechte besser vertreten und wahrnehmen können, wenn sie als Gruppe aktiv werden. Förderung der Vernetzung und Selbstorganisation der Care Leaver! Unterstützung der Interessen von Care Leaver durch Lobbyarbeit! Stärkung der Selbstvertretungsformen von Care Leaver auch auf politischer Ebene!
35 3. Zuständig bleiben! Dienstleistungsinfrastruktur für Care Leaver schaffen Unklare Ansprüche gegenüber unterschiedlichen Leistungsträgern produzieren ungewisse Überleitungsprozesse für Care Leaver, insbesondere Lücken in der Sicherung des Lebensunterhalts. Die Verwaltungspraxis verschärft weitere existentielle Risiken wie z.b. Ausbildungsabbrüche oder Wohnungslosigkeit. bindende Vorleistungsregelung einhalten! Koordination des Leistungsbezugs bei parallelen Ansprüchen gewährleisten! Lokale Infrastruktur mittels der Jugendhilfeplanung gestalten! Niedrigschwelliges allgemeines Beratungsangebot für junge Menschen (16+) bereitstellen!
36 4. Bildungschancen sichern! Care Leaver unterliegen einer besonderen Bildungsbenachteiligung. Den Erziehungshilfen wird aber bisher kein expliziter Bildungsauftrag zugesprochen. Die Bildungsorientierung der jungen Menschen und das Erreichen höchstmöglicher Bildungsabschlüsse muss stärker gefördert werden. Berufliche Ausbildungsmöglichkeiten für Care Leaver, z.b. in Verbindung mit Wohnangeboten, sind zu stärken. Die Kinder- und Jugendhilfe muss Care Leaver unterstützen, auch im zweiten oder dritten Anlauf als junge Volljährige Bildungsabschlüsse zu erreichen.
37 5. Die Jugendhilfe muss die veränderte Jugendphase anerkennen! Die Jugendhilfe muss den gesamten Prozess des Übergangs in das (Erwerbs)Leben in den Blick nehmen und begleiten. Fast alle jungen Menschen erleben heute vielfältige Unterstützungsformen bis weit in das dritte Lebensjahrzehnt. Care Leaver haben ein Recht auf eine vergleichbare Unterstützung! Hilfen können nicht mit 18 als beendet gelten. Es sind fließende Übergänge zu schaffen, in denen die Jugendhilfe weiterhin zentraler Ansprechpartner für junge Volljährige bleibt! Auch nach Beendigung der Hilfe muss für Care Leaver der Zugang in die Jugendhilfe offen bleiben!
38 Schlussgedanken» We strongly believe that through key relationships, these young people can successfully make a transition from out-of-home-care to a future involving both independence and interdependency with those around them.«making Tracks: A Trauma-Informed Framework for Supporting Aboriginal Young People Leaving Care Prof. Dr. Dirk Nüsken nuesken@efh-bochum.de
39 Einige aktuelle Materialien und Quellen:
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