Elektroniker/ Elektronikerin

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1 Elektroniker/ Elektronikerin mit den Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik Automatisierungstechnik Informations- und Telekommunikationstechnik ein neuer staatlich anerkannter Ausbildungsberuf im Elektro- Ein Beruf für die Errichtung und für den Service elektrischer Anlagen: der Energietechnik Gebäudetechnik Infrastrukturtechnik Automatisierungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik kundenorientiertes Berufsprofil Ausbildungsdauer: 3 ½ Jahre Berufsschulunterricht in Lernfeldern, die sich an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen orientieren Gestreckte Abschlussprüfung mit zwei Prüfungsteilen Teil 1 nach 18 Monaten Teil 2 am Schluss der Berufsausbildung Stand: Juli 2003

2 2 Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Der Generalsekretär Bonn Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon 0228/ Telefax =228/ Juli 2003

3 3 Elektroniker/Elektronikerin - ein neuer Ausbildungsberuf im Elektro- Warum ist die Neuordnung der Elektro- sberufe notwendig? Änderungen der Technik Bei der letzten umfassenden Reform der E- lektro-ausbildungsvorschriften vor 15 Jahre wurden die damals neuen Technologien wie SPS, Mikroelektronik und digitale Kommunikationstechnik in die Ausbildung im Elektrohandwerk integriert. Inzwischen haben sich die Techniken weiter verändert. IT durchdringt alle technischen Systeme. Deshalb ist die Notwendigkeit für eine erneute Überarbeitung der Ausbildungsberufe in der Elektrotechnik offensichtlich. Änderungen in der Arbeitsorganisation Ein weiterer Grund für die Überarbeitung der Ausbildungsberufe im Elektrohandwerk sind die Veränderungen in den Arbeitsabläufen. Die Arbeit der Gesellen zeichnen sich heute und zukünftig durch Kundenorientierung, eine breite Aufgabenintegration und eine weitreichende Selbstorganisation der Arbeit aus. Deshalb stehen nicht nur neue Technologien, sondern auch neue Organisationsformen und Prozesse im Mittelpunkt der Neuordnungsverfahren. Änderung der sordnung 1998 wurde die sordnung durch den Gesetzgeber novelliert. Ziel dieser Novelle war es, den Zuschnitt der e nach den Erfordernissen einer erfolgversprechenden wirtschaftlichen Betätigung zu gestalten, d. h. der Gesetzgeber wollte e mit erweiterten Beschäftigungsmöglichkeiten und einem breiteren Leistungsangebot "aus einer Hand" schaffen. Dieses Ziel sollte durch die Zusammenfassung von en sowie über vermehrte Verwandtschaften von en erreicht werden. Deshalb wurden die e Büroinformationselektroniker und Radio- und Fernsehtechniker zu dem neuen Informationstechniker, die e Elektroinstallateur, Elektromechaniker und Fernmeldeanlagenelektroniker zu dem Elektrotechniker zusammengelegt. Diese neuen Elektrohandwerke wurden auch für verwandt erklärt, d. h. ein Elektrotechniker- Betrieb kann auch für die Ausübung des Elektromaschinenbauer-s und Informationstechniker-s in die srolle eingetragen werden. Gleichzeitig wurde mit der Gesetzesnovelle die Möglichkeit geschaffen, mehrere Ausbildungsberufe in einem anzuerkennen, wenn dies wegen der Breite des Gewerbes erforderlich ist. Andererseits muss die Absicht des Gesetzgebers - breites Leistungsangebot "aus einer Hand" - durch breit angelegte Ausbildungsberufe unterstützt werden. Die Elektro-e und ihre Ausbildungsberufe e bis 1998 /erstmalige Anerkennung Radio- und Fernsehtechniker Büroinformationselektroniker Ausbildungsberufe Radio- und Fernsehtechniker/in (aufgehoben) Büroinformationselektroniker/in (aufgehoben) e nach der HW-Novelle 1998 Informationstechniker- Ausbildungsberufe Informationselektroniker/in vom mit den Schwerpunkten > Geräte- und Systemtechnik > Bürosystemtechnik Fernmeldeanlagenelektroniker Elektroinstallateur Elektromechaniker Elektroniker/in (2003) mit den Fachrichtungen > Informations- und Telekommunikationstechnik Elektromaschinenbauer Fernmeldeanlagenelektroniker/in Elektroinstallateur/in Elektromechaniker/in Elektromaschinenbauer/in Elektrotechniker- mit den Schwerpunkten > Kommunikations- und Sicherheitstechnik > Energie- und Gebäudetechnik > Systemelektronik Elektromaschinenbauer- > Energie- und Gebäudetechnik > Automatisierungstechnik Systemelektroniker/in (2003) Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik (2003)

4 4 Ablauf der Neuordnung in den Elektro- en Bereits 1999 wurde der Ausbildungsberuf Informationselektroniker/Informationselektronikerin als Ausbildungsberuf für das Informationstechniker- anerkannt. Das Elektromaschinenbauer- blieb unverändert bestehen. Bisher gab es einen Ausbildungsberuf in diesem deswegen war es naheliegend, dass es auch zukünftig nur einen Ausbildungsberuf in diesem gibt. Für das neugeschaffene Elektrotechniker- entstand die Frage, welche Ausbildungsberufe es statt der bisherigen Berufe Elektroinstallateur/in, Elektromechaniker/in und Fernmeldeanlagenelektroniker/in geben sollte. Hier fiel die Entscheidung nach einer langen Diskussion zu Gunsten eines breit angelegten Berufes im Anlagenbau (mit Fachrichtungen) und eines Berufs im Gerätebau. Damit gibt es zukünftig folgende Ausbildungsberufe im Elektrohandwerk: Elektroniker/Elektronikerin mit den Fachrichtungen > Energie und Gebäudetechnik > Automatisierungstechnik > Informations- und Telekommunikationstechnik Systemelektroniker/ Systemelektronikerin Elektroniker/Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik Der Ausbildungsberuf Elektroniker/ Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik wird auch für den Wirtschaftsbereiche Industrie anerkannt. Die Sachverständigenberatungen wurden im Januar 2003 abgeschlossen und am 3. Juli 2003 vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit erlassen. In den neuen Elektro-sberufen kann ab 1. August 2003 ausgebildet werden. Bis zum 31. Dezember 2003 können aber auch noch Ausbildungsverhältnisse in den bisherigen Berufen begonnen werden. Parallel zur Entwicklung der Ausbildungsordnung wurden durch den Rahmenlehrplanausschuss der KMK Rahmenlehrpläne erarbeitet. Ausbildungsdauer 3 ½ Jahre Inhaltliche Ausrichtung des Berufs Elektroniker/Elektronikerinnen sind beim Errichten und im Service von elektrischen Anlagen in Industrie, Haushalt und Gewerbe einsetzbar: Konzipieren, Montieren und Installieren von Anlagen, einschließlich Installieren und Konfigurieren von Software, Komponenten, Geräten und Netzwerken, Prüfen, Beseitige von Fehlern, Instandhalten, Beraten und Unterstützen der Kunden, Durchführen von Serviceleistungen. Bei den Anlagen handelt es sich um alle elektrische Anlagentypen, die in Industrie, Haushalt und Gewerbe vorkommen: Anlagen der Energie-, Gebäude-, Infrastruktur-, Automatisierungs-, Informations-, Kommunikations- und Sicherheitstechnik. Die technologische Breite ist größer, als sie bei den bisherigen Berufen im Elektrohandwerk zusammen war deshalb sind in dem Beruf Fachrichtungen vorgesehen. Dem entsprechend ist die Qualifikation der E- lektroniker/innen ausgerichtet: Verstehen von Wirkungszusammenhängen und ganzheitlichen Systembetrachtungen, reduziertes Detailwissen, funktionale Betrachtungsweise, IT-Kompetenz. Ebenso dazu gehören verantwortliches Handeln im Rahmen des Qualitätsmanagements, die eigenverantwortliche Disposition und Terminverantwortung, Planungssouveränität und betriebswirtschaftliche Kompetenz dazu. Technikoffene Beschreibung der Ausbildungsinhalte Es wurde eine möglichst technikoffene Beschreibung de Ausbildungsinhalte gewählt. Damit haben Ausbildungsbetriebe die Möglichkeit, die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte anhand ihrer Produktpalette und Geschäftsfelder auszubilden. Grundbildung Der Beruf ist dem Berufsfeld Elektrotechnik zugeordnet, d. h. das erste Ausbildungsjahr entspricht in den Groblernzielen dem ersten Ausbildungsjahr aller anderen Elektroberufe. Kundenorientierung und Handlungskompetenz Als Vorgabe für die Vermittlung war schon in den Ausbildungsordnungen für das Elektro vorgesehen, dass der Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren an seinem Arbeitsplatz einschließt. Diese Vorgabe wird in dem neuen Verordnungstext im Hinblick auf Ganzheitlichkeit und Prozessorientierung verstärkt:

5 5 Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) sollen bezogen auf Arbeitsund Geschäftsprozesse vermittelt werden. Diese Qualifikationen sollen so vermittelt werden, dass der Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit... befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang einschließt. Über diese allgemeine Vorgabe hinaus sind konkrete Berufsbildpositionen mit arbeitsprozessgestaltenden Qualifikationen wie betriebliche und technische Kommunikation und Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, Qualitätsmanagement sowie die kundenbezogenen Qualifikationen Beraten und Betreuen von Kunden, Verkauf aufgenommen worden. Diese Qualifikationen werden in Zusammenhang mit den anderen fachlichen Qualifikationen vermittelt. Wie die Zuordnung zu den fachlichen Qualifizierungszielen erfolgt, ist nicht vorgeschrieben. Die Ausbildungsbetriebe haben die Möglichkeit, entsprechend ihrer Geschäftsfelder die Zuordnung selbst vorzunehmen. Berufsschule Auch der Rahmenlehrplan der KMK als Vorgabe für den Berufsschulunterricht orientiert sich an der Handlungsfähigkeit. Der Rahmenlehrplan ist in Lernfelder gegliedert. Diese Lernfelder orientieren sich an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen. Bei der didaktischen Aufbereitung der beruflichen Handlungsabläufe werden auch die jeweiligen fachwissenschaftlichen Anteile in das entsprechende Lernfeld einbezogen. Neue Form der Abschlussprüfung Die Sozialpartner haben sich auf eine neue Form der Prüfung geeinigt. Die Zwischenprüfung wird ersetzt durch einen ersten Teil der Abschlussprüfung d. h. es wird vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres mit dem Ausbildungsinhalten der ersten 18 Monate eine Prüfung abgenommen, deren Teilergebnis in das Gesamtergebnis der Prüfung einfließt. Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird wie bisher üblich vor dem Ende der Ausbildungszeit abgenommen. Diese Gestreckte Prüfung wird über eine Erprobungsverordnung nach 28 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz mit einer Befristung von fünf Jahren realisiert, da das Berufsbildungsgesetz für den Regelfall zwingend eine Zwischenprüfung vorsieht. Die Sozialparteien streben eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes an, um gestreckte Abschlussprüfungen als Regelfall realisieren zu können. Es wird folgende Prüfungsstruktur realisiert: Teil 1 der Prüfung (Komplexe Arbeitsaufgabe einschließlich integrierter schriftlicher Aufgabenstellungen und begleitender situativer Gesprächsphasen) zum Ende des 2. Ausbildungsjahres. Prüfungsgegenstand sind die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate. Teil 2 der Prüfung zum Ende der Ausbildung mit den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag sowie den Prüfungsbereichen Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde. Zum Prüfungsbereich Arbeitsauftrag gehört eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, die Dokumentation dieser Arbeitsaufgabe sowie ein anschließendes Fachgespräch. Welche Berufe können ehemalige Elektroinstallateur- und Fernmeldeanlagenelektronike-Betriebe ausbilden? Der Ausbildungsberuf Elektroniker/ Elektronikerin ist ein Nachfolgeberuf des Elektroinstallateurs und Fernmeldeanlagenelektronikers. Dies ist aber nicht die einzigste Möglichkeit, die die Betriebe haben. Den Betrieben steht auch die Palette der sogenannten Industrieberufe wie Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastrukturtechnik, Elektroniker für Automatisierungstechnik und Fachkraft für Veranstaltungstechnik offen. Mit einer Ausnahmegenehmigung kann auch der sberuf Informationslektroniker/in ausgebildet werden.

6 Ausbildungsprofil Elektroniker/Elektronikerin 1. Berufsbezeichnung: Elektroniker/Elektronikerin Anerkannt durch Verordnung vom 3 Juli 2003, (BGBl. I S....) Die Ausbildung erfolgt in den Fachrichtungen: Energie- und Gebäudetechnik Automatisierungstechnik Informations- und Telekommunikationstechnik 2. Ausbildungsdauer: 3 ½ Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. 3. Arbeitsgebiet: Elektroniker/Elektronikerinnen sind bei der Errichtung und im Service von elektrischen Anlagen der Energie-, Gebäude-, Infrastruktur-, Automatisierungs-, Informations- und Kommunikationstechnik tätig. Elektroniker/Elektronikerinnen üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte sowie der einschlägigen technischen Regeln selbständig aus. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. 4. Berufliche Qualifikationen: Elektroniker/Elektronikerinnen beraten Kunden; planen elektrische Anlagen nach Kundenanforderungen installieren Anlagen und deren Komponenten, nehmen Anlagen in Betrieb installieren und konfigurieren Software, Komponenten, Geräte und Netzwerke prüfen elektrische Schutzmaßnahmen und andere Sicherheitseinrichtungen. analysieren Störungen in Anlagen und beseitigen Fehler führen Inspektionen und Wartungsarbeiten durch und setzen Anlagen instand betreuen Kunden und führen Serviceleistungen durch Elektroniker/Elektronikerinnen der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik konzipieren Systeme der Energieversorgung und Gebäudetechnik installieren Beleuchtungsanlagen, Antriebe, Schalt-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, dezentrale Energieversorgungsanlagen, Ersatzstromversorgungsanlagen, Empfangs- und Breitbandkommunikationsanlagen und Datennetze; schließen Telekommunikationsendgeräte und anlagen an Fernmeldenetze an; nehmen energie- und gebäudetechnische Anlagen in Betrieb installieren, konfigurieren und parametrieren Gebäudeleiteinrichtungen und deren Bussysteme; erstellen Steuerungsprogramme; testen die gebäudetechnischen Systeme Elektroniker/Elektronikerinnen der Fachrichtung Automatisierungstechnik analysieren Funktionszusammenhänge und Prozessabläufe; konzipieren Automatisierungsanlagen installieren Sensoren, Leiteinrichtungen, Maschinen- und Prozesssteuerungen sowie pneumatische, hydraulische und elektrische Antriebe, nehmen Automatisierungsanlagen in Betrieb optimieren Regelkreise, programmieren und testen Automatisierungssysteme Elektroniker/Elektronikerinnen der Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik konzipieren Datenübertragungs- und Datenverarbeitungsanlagen, analysieren Gefahrenpotentiale und konzipieren Anlagen der Sicherheitstechnik installieren Datennetze, Brand- und Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Videoüberwachungssysteme, Telekommunikationsanlagen, nehmen diese Anlagen in Betrieb installieren, konfigurieren und parametrieren Software, erstellen Programme, testen IT-Systeme

7 Das Bundesinstitut für Berufsbildung Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) arbeitet gemeinsam mit Arbeitgebern, Gewerkschaften, Bundesländern und Bundesregierung an der Verbesserung und Weiterentwicklung der nationalen und internationalen Berufsbildung. Im Mittelpunkt seiner gesetzlich festgelegten Forschungs- und Dienstleistungsarbeit steht die Berufsbildung der Facharbeiter, Fachangestellten, Gesellen und Meister. Das BIBB beobachtet und untersucht die Ausund Weiterbildungspraxis in den Betrieben erprobt neue Wege in der beruflichen Aus- und Weiterbildung modernisiert gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften die betrieblichen Regelungen für Ausbildung und beruflichen Aufstieg unterstützt die betriebliche Berufsbildungspraxis mit modernen Ausbildungsunterlagen und Ausbildungsmedien entwickelt Konzepte für die Qualifizierung der betrieblichen Ausbilder begutachtet die Qualität des beruflichen Fernlehrangebots fördert moderne Ausbildungszentren als Ergänzung der betrieblichen Aus- und Weiterbildung betreut internationale Programme zur Weiterentwicklung der Berufsbildung Bundesinstitut für Berufsbildung Bonn Tel: Fax: Internet: Industriegewerkschaft Metall Lyoner Str Frankfurt am Main Tel: (069) Fax: (069) Internet:: Zentralverband der Deutschen Elektround Informationstechnischen e (ZVEH) Lilienthalallee Frankfurt am Main Telefon (069) Telefax (069) zveh@zveh.de

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