1. Schul- und Klassenregeln

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1 1. Schul- und Klassenregeln Kinder müssen lernen, eigenverantwortlich zu handeln und Rücksicht zu nehmen Gemeinsam mit allen Kindern einer Klasse werden verbindliche Klassenregeln erarbeitet, aufgeschrieben und aufgehängt. Mit ihrer Unterschrift akzeptieren die Kinder diese Regeln. Positives Verhalten der Kinder wird gelobt und bestärkt, so dass die Kinder lernen: es lohnt sich die Regeln einzuhalten! Bei deutlichen Regelverstößen schreibt bzw. malt das jeweilige Kind auf, gegen welche Regel es verstoßen hat, warum dies eine Störung darstellt und wie es sich künftig verhalten will. Bei wiederholten Verstößen gegen dieselbe Regel erfolgt eine Benachrichtigung der Eltern zu einem Gespräch. In einigen Klassen gibt es einen Beschwerdekasten, in denen die Kinder auf Briefen aufschreiben können, was sie bewegt. In der Regel werden zum Ende der Woche die Einträge der Kinder besprochen und in der Klasse geklärt, falls noch Bedarf besteht. So werden die Zeiten reduziert, die insbesondere nach Pausen zur Klärung von Streitereien und Kleinigkeiten benötigt werden. Zudem lernen die Kinder zu entscheiden, was sie mitteilen wollen und was es nicht wert ist aufgeschrieben oder gemalt zu werden. Als besondere Regel im Schulhaus gilt: Alle Kinder ziehen vor dem Unterricht und nach der Pause ihre Hausschuhe an. Die Straßenschuhe werden unter den Garderobenhaken gestellt. Mützen, Handschuhe und Turnbeutel werden entweder an die Garderobe gehängt oder in die eventuell vorhandenen Fächer gelegt. Mittags werden die Hausschuhe in die Schuhbeutel gepackt und an den Garderobenhaken gehängt. In jeder Klasse hängen Kärtchen, die verschiedene Klassendienste symbolisieren. Zum Wochenanfang werden die Dienste von den Kindern gewählt oder von der Lehrkraft bestimmt. Die Schüler werden angehalten, ihre Dienste gewissenhaft zu erledigen. 2. Pausenregeln Alle Kinder lernen die Stopp! - Regel und wissen, dass sie Kinder respektieren und in Ruhe lassen müssen, die die Stopp! - Regel anwenden. Alle Kinder wissen, auf welchen Bereichen des Schulhofs sie Ball bzw. Fußball spielen dürfen und welche Flächen für andere Spiele genutzt werden dürfen oder Ruhezonen sind. Bei Streitigkeiten sollen die Kinder zuerst versuchen den Streit selbst zu klären. Erst wenn es nicht gelingt, wenden sich die Kinder an die Pausenaufsicht. So lernen die Kinder nach und nach Streitigkeiten selbst zu klären und zwischen unwichtigen und wichtigen Streitereien zu unterscheiden. Kinder, die wiederholt gegen Pausenregeln verstoßen oder durch ihr Verhalten andere Kinder gefährden, erhalten ein vorübergehendes Pausenverbot. (Bank vor dem Lehrerzimmer) Bei massiven oder vermehrten Regelverstößen erfolgt eine Benachrichtigung der Eltern mit Einladung zu einem Gespräch.

2 3. Verfahrensablauf bei Störungen und massiven Regelverstößen Sollte ein Schüler gegen die aufgestellten Regeln der Klassen- bzw. Schulordnung verstoßen oder die Anordnungen der Schulleiterin, einzelner Lehrkräfte, pädagogischer und sonstiger Mitarbeiter nicht befolgen, erfolgen Sanktionen in Form von besonderen Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen. (S. Schulvertrag, Anlage I) Erziehungsmaßnahmen können sein: - Sich bei dem Mitschüler entschuldigen - Pausenverbot - Übernahme von Aufgaben für die Gemeinschaft (Klassen- oder Hofreinigung) - Wiederholung nachlässig gefertigter Arbeiten - Zusätzliche häusliche Übungsarbeiten - Besondere schulische Arbeitsstunden unter Aufsicht - Nacharbeiten der vergessenen Hausaufgabe in einer zusätzlichen Unterrichtsstunde (6. Stunde) - Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens - Wegnahme / Einbehaltung von Gegenständen, deren Mitbringen untersagt ist - Elternbenachrichtigung beim Mitbringen von Waffen, Feuerzeug, Messer... - Auferlegung besonderer Pflichten - Schriftliche Benachrichtigung an die Erziehungsberechtigten - Verweisung aus dem Unterrichtsraum - Ausschluss von einzelnen Schulveranstaltungen (Schulfest, Sportfest, Wandertag, Klassenfest, Theater...) - Vorzeitiges Abholen aus dem Unterricht durch die Erziehungsberechtigten Bei massiven oder gehäuften Regelverstößen oder bei Schädigung eines anderen Kindes erfolgt eine Benachrichtigung der Eltern mit Einladung zum Gespräch. Die Einladung zum Gespräch erfolgt durch die Klassenlehrerin. Besteht wiederholter Gesprächsbedarf, erfolgt die Einladung zum Gespräch schriftlich durch die Schulleiterin, die an dem Gespräch teilnimmt. In Gesprächen mit den Eltern wird gemeinsam nach Ursachen geforscht, und es werden Lösungsmöglichkeiten gesucht. Gegebenenfalls werden außerschulische Einrichtungen in den Beratungsprozess eingebunden, zum Beispiel die Erziehungsberatungsstelle der AWO oder das Jugendamt. Je nach Schwere eines Vorkommnisses kann ein sofortiger, vorübergehender Ausschluss vom Unterricht erfolgen, und das Kind muss zum Schutz der verbleibenden Kinder von der Schule abgeholt werden. Zeigen alle bisher aufgelisteten Schritte keinen Erfolg, wird eine Klassenkonferenz einberufen, an der alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sowie die Erziehungsberechtigten des betroffenen Kindes teilnehmen.

3 Die Klassenkonferenz entscheidet gemäß 61 NSCHG über Ordnungsmaßnahmen. Ordnungsmaßnahmen können sein: 1. Vorübergehender Ausschluss vom Unterricht 2. Ausschluss von Schulveranstaltungen 3. Überweisung in eine Parallelklasse 4. Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform 5. Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten 6. Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten Diese oben stehenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind für alle Kinder und Eltern im Schulvertrag nachzulesen. Der Schulvertrag der Grundschule Wiesens wurde in der Gesamtkonferenz mit Lehrern und Elternvertretern diskutiert und beschlossen. Jedem Schüler und den dazugehörigen Erziehungsberechtigten wird mit Beginn der Grundschulzeit der Schulvertrag ausgehändigt, besprochen und unterschrieben.

4 Anlage Schulvertrag Allgemeine Grundsätze Unsere Schule soll ein Lebensraum sein, in dem wir uns wohl fühlen, damit jeder gern zur Schule kommt. Wir wollen höflich miteinander umgehen. Dazu gehört auch das Grüßen in der Schule, auch unter Erwachsenen. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen im Sinn des von Ihnen unterschriebenen Waffenerlasses ist verboten. Dazu gehören auch: Messer, Ketten, Feuerwerkskörper, Streichhölzer, Feuerzeuge, Waffennachbildungen usw. Unsere Schule ist eine rauchfreie Zone. Das heißt in der Schule und auf dem Schulgelände wird nicht geraucht. Es wäre wünschenswert, wenn auch Erwachsene sich an diese Regelung im näheren Umfeld der Schule halten würden (Vorbildfunktion). Schulbeginn Die Schüler sind pünktlich, aber nicht zu früh in der Schule. Die Schule wird 10 Minuten vor Schulbeginn geöffnet. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte. Informieren Sie die Schule bitte sofort, wenn Ihr Kind dem Unterricht fernbleiben muss. Ab 7.30 Uhr ist das Büro besetzt, ansonsten sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir wollen Ihr Kind gemeinsam zur Selbstständigkeit erziehen, deshalb verabschieden Sie sich spätestens in der Pausenhalle von Ihrem Kind. Beim Abholen verhalten Sie sich bitte entsprechend. Im Schulgebäude Um Unfälle zu vermeiden, darf im Schulhaus nicht getobt und nicht gerannt werden. Unsere Schule soll sauber gehalten werden. Dazu gehören: die Klassenräume, die Turnhalle, die Umkleideräume, die Flure, die Toiletten und der Schulhof. Abfälle werden sortiert und in die Müllbehälter gegeben. Jeder soll sein Eigentum und das Eigentum anderer achten und nicht mutwillig beschädigen. Bei mutwilligem Zerstören von fremdem Eigentum (Schule, Mitschüler) muss von den Eltern Ersatz geleistet werden. Gefundene Sachen werden auf den Fundtisch gelegt. Kleidungsstücke, die nach einem Halbjahr nicht abgeholt werden, kommen in die Altkleidersammlung. Im Klassenraum In der Klasse gilt die Klassenordnung, die im Klassenraum aushängt.

5 Pausen / Schulhof Die Schüler halten sich während der Pausen nicht in den Klassenzimmern oder Fluren auf. In den Pausen gehen die Schüler zur Toilette. Das Spielen im Toilettenbereich ist nicht erlaubt. Zu Beginn der Pausen verlassen alle Kinder sofort den Klassenraum. Nach der Pause gehen sie gleich in ihre Klassenräume und setzen sich auf ihre Plätze. (Ausnahme: Bei Regenpausen dürfen die Schüler in der Klasse bleiben.) Auf dem Schulhof verhalten sich die Schüler so, dass niemand durch die Schuld anderer zu Schaden kommt. -a) Alle nehmen Rücksicht auf andere Kinder, besonders auch bei den Spielgeräten. -b) Das Schlagen und Werfen mit Stöcken, Sand, Schneebällen und anderen Gegenständen ist streng verboten (Verletzungsgefahr). Das Verlassen des Schulgeländes ist untersagt. Fußball spielen ist nur auf dem Rasenplatz bis zur Hausecke der Turnhalle gestattet. Fang- und Hüpfspiele sowie Basketball und Volleyball spielen sind auf dem Innenhof gestattet. Schulschluss Bei Schulschluss ist der Klassenraum aufgeräumt zu verlassen. Die Stühle werden hochgestellt. Der Ordnungsdienst überprüft den Klassenraum und fegt ihn aus. Nach Beendigung der letzten Stunde verlassen alle Kinder die Schule und machen sich auf den Heimweg. Die Buskinder stellen sich entsprechend der Markierung an der Haltestelle auf. Bei Regenwetter warten sie in der Pausenhalle. Radfahrer Wir empfehlen Ihnen, lassen Sie Ihr Kind erst dann mit dem Fahrrad zur Schule fahren, wenn es sicher im Straßenverkehr ist (in der Regel im 3. Schuljahr). Für ein verkehrssicheres Fahrrad und ein verkehrsgerechtes Verhalten der Schüler tragen die Eltern die Verantwortung. Auf das Tragen des Helmes sollte geachtet werden. Das Fahrrad wird auf dem Schulgelände geschoben, im Fahrradständer abgestellt und ordnungsgemäß verschlossen. Das Fahren mit dem Fahrrad auf dem Schulgelände ist untersagt. Das gilt für Eltern und Schüler. Stopp Regel Wenn den Schülern etwas nicht gefällt, sagen sie S T O P P! Wenn jemand S T O P P sagt, hört das andere Kind sofort auf!

6 Mitführen von Hunden Das Mitführen von Hunden auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist untersagt. Bei Nichteinhalten der Schulordnung: Für das Zusammenleben und Arbeiten haben wir Regeln aufgestellt, so dass Mitschüler und Mitschülerinnen nicht belästigt oder gefährdet werden. Bei deren Einhaltung müssen Sie uns als Eltern unterstützen. Sollte jedoch ein Schüler gegen die aufgestellten Regeln verstoßen oder die Anordnungen der Schulleiterin, einzelner Lehrkräfte, pädagogischer und sonstiger Mitarbeiter nicht befolgen, müssen besondere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen getroffen werden. Besondere Erziehungsmaßnahmen können sein: sich bei dem Mitschüler entschuldigen Pausenverbot Übernahme von Aufgaben für die Gemeinschaft (Klassen- oder Hofreinigung) Wiederholung nachlässig gefertigter Arbeiten zusätzliche häusliche Übungsarbeiten besondere schulische Arbeitsstunden unter Aufsicht Nacharbeiten der vergessenen Hausaufgabe in einer zusätzlichen Unterrichtsstunde (6. Stunde) Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens Wegnahme / Einbehaltung von Gegenständen, deren Mitbringen untersagt ist Elternbenachrichtigung beim Mitbringen von Waffen, Feuerzeug, Messer Auferlegung besonderer Pflichten schriftliche Benachrichtigung an die Erziehungsberechtigten Verweisung aus dem Unterrichtsraum Ausschluss von einzelnen Schulveranstaltungen (Schulfest, Sportfest, Wandertag, Klassenfest, Theater ) vorzeitiges Abholen aus dem Unterricht durch die Erziehungsberechtigten Nach zweimaligem Regelverstoß verbunden mit einer erzieherischen Maßnahme erfolgt ein Gespräch mit dem Lehrerkollegium und den Erziehungsberechtigten. Wenn Erziehungsmittel und Gespräche mit Ihnen und Ihrem Kind keinen Erfolg haben, dann wird eine Klassenkonferenz einberufen und es können Ordnungsmaßnahmen nach 61 Schulgesetz erfolgen. Ordnungsmaßnahmen gemäß 61 NSCHG sind: Überweisung in eine Parallelklasse Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten

7 Der Schulvertrag wurde von der Gesamtkonferenz der Grundschule Wiesens beschlossen. Bitte besprechen Sie den Schulvertrag mit Ihrem Kind. Ort / Datum: Unterschrift der Eltern Unterschrift des Kindes

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