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1 Newsletter Leiharbeit INHALT GroKo - ganz klein Equal Pay / Höchstüberlassungsdauer BAG zu Dauerleihe BAG zu Werkverträgen Fa. PSM stiftet zu Streikbruch an igz rügt Fa. PSM Lünendonk-Studie Unternehmer des Monats In eigener Sache IMPRESSUM ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verantwortlich: Petra Gerstenkorn Bearbeitung: Gerd Denzel, Stefan Gaede Paula-Thiede-Ufer Berlin Fax: (0 30) gerd.denzel@verdi.de GroKo - ganz klein Das Kunstwort GroKo, die Kurzform für den Begriff Große Koalition, hat die Gesellschaft für deutsche Sprache zum Wort des Jahres 2013 gekürt. Es steht für die (gefühlt unendlichen) Verhandlungen über eine Große Koalition aus CDU/CSU und SPD seit der Bundestagswahl Ende November Heraus gekommen ist, abgehandelt auf einer knappen Seite, bei den Themen Leiharbeit und Werkverträge inhaltlich enttäuschend wenig. Im Koalitionsvertrag regiert diesbezüglich der Minimalkonsens. Von Equal Pay (gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte) nach neun Monaten und einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten werden nicht viele Leiharbeitnehmer/innen profitieren. Die Forderung nach Equal Treatment (gleiche sonstige Arbeitsbedingungen) haben die Koalitionäre gleich ganz unter den Tisch fallen lassen. Es bleibt also bei einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im Betrieb, auch ohne FDP. Positives und negatives gibt es aus Erfurt zu berichten. Die schlechte Nachricht zuerst. Das Bundesarbeitsgericht (BAG), das der sog. Dauerleihe unlängst einen Riegel vorgeschoben hatte, hat einem - folglich unzulässig - dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher verweigert. Damit bleibt Leiharbeit, auch wenn sie gesetzwidrig auf Dauer angelegt ist, faktisch sanktionslos, weil der Gesetzgeber es genauso wollte. Ursula von der Leyens Plan ist also aufgegangen. Ihre Drohnen fliegen und treffen. Erfreulich hingegen ist, dass das BAG das Problem des Missbrauchs von Werkverträgen erkannt zu haben scheint. Auch hier blieb die (alte) Bundesarbeitsministerin untätig. Frau Nahles: Übernehmen Sie! Die Auszeichnung Unternehmer des Monats geht dieses Mal an die Verleiher PSM, Gi Group, HR Active Team, Franz & Wach, und alle anderen Firmen, die versuch(t)en, die Streikklausel in den Tarifverträgen der Leiharbeit, die klarstellt, dass in bestreikten Betrieben keine Leiharbeit stattfinden darf, während der Tarifauseinandersetzung im Einzelhandel zu umgehen. Das alles und noch viel mehr findet ihr in diesem Newsletter Leiharbeit. Abonniert werden kann dieser gleich und sofort unter:

2 Equal Pay nach neun Monaten; Höchstüberlassungsdauer 18 Monate Laut Koalitionsvertrag, dem die SPD-Basis mit großer Mehrheit zustimmt hat, soll die Leiharbeit "auf ihre Kernfunktionen" begrenzt werden. Künftig sollen Leiharbeitnehmer/innen "spätestens nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammbeschäftigten gleichgestellt werden". Zudem soll der Begriff "vorübergehend" im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dahingehend konkretisiert werden, dass Unternehmen Leiharbeitsbeschäftigte höchstens 18 Monate (ununterbrochen) einsetzen dürfen. Abweichende Regelungen von der neuen Höchstüberlassungsdauer sollen per Tarifvertrag möglich sein. Fakt ist, dass jedes zweite Leiharbeitsverhältnis nicht länger als drei Monate dauert. Insofern darf bezweifelt werden, dass die Koalitionäre dem Lohndumping durch Leiharbeit wirklich Einhalt gebieten wollen. Zudem soll der Missbrauch von Werkverträgen verhindert werden. Dafür sei es erforderlich, die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit effektiver zu gestalten und die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats zu konkretisieren. Der Gesetzgeber habe ganz bewusst die Rechtsfolge der Begründung eines Arbeitsverhältnisses vermieden. Auch die EU-Richtlinie Leiharbeit helfe nicht weiter. Dort sei geregelt, dass die Mitgliedsstaaten über die Art der Sanktionen bei Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu entscheiden hätten. Mit anderen Worten: Die "alte" Bundesregierung hat die betroffenen Leiharbeitnehmer/innen geplant und willentlich im Regen stehen lassen und das BAG sieht sich zu einer Korrektur außerstande. "Das Gericht hat leider nicht für die erhoffte Klarheit im Bereich der Leiharbeit gesorgt", sagte die stellvertretende ver.di-vorsitzende Andrea Kocsis. Viele Arbeitgeber hätten Arbeitsplätze dauerhaft in eigene Leiharbeitsgesellschaften ausgegliedert, um die Geltung von Tarifverträgen der Stammbelegschaft zu umgehen. "Dadurch entstehen dauerhafte Leiharbeitsstrukturen, ohne den Beschäftigten verlässliche Dauerarbeitsplätze anzubieten. Wenn unter dem Deckmantel einer Erlaubnis nach dem AÜG rechtswidrige Dauerleihe ohne Konsequenzen fortgesetzt werden kann, bleiben betroffene Beschäftigte im Ergebnis schutzlos", betonte Kocsis. Quellen: ver.di, PM vom & BAG, PM Nr. 73/13 vom Quelle: Süddeutsche Zeitung, BAG: Dauerleihe begründet kein Arbeitsverhältnis beim Entleiher ver.di bedauert die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), im Falle eines dauerhaften Leiharbeitsverhältnisses kein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher festzustellen, wenn eine noch gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besteht (BAG vom ; Az. 9 AZR 51/13). Nach Auffassung des BAG gebe es keine Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Arbeitsverhältnisses, eine "planwidrige Regelungslücke" liege nicht vor. BAG: Werkverträge haben Grenzen Das Bundesarbeitsgericht (Az. 10 AZR 282/12) hat dem Missbrauch von Werkverträgen Grenzen gesetzt. In einem Fall aus Bayern entschied der 10. Senat, dass Werkverträge nicht zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit abgeschlossen werden können. Dabei ging es um die Frage, ob zwischen dem Freistaat und dem Kläger, der Bodendenkmäler in einem Computersystem erfasste, ein Werkvertrag existierte oder ein Arbeitsverhältnis bestand. Die Richter verwiesen darauf, dass der Kläger regelmäßig von 7.30 Uhr 17 Uhr seiner Arbeit an einem vom Amt zur Verfügung gestellten PC-Arbeitsplatz nachgekommen sei. 2

3 Die Richter begründeten, dass der Einsatz des Klägers in der Gesamtschau als Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit zu werten sei. Bereits die Gestaltung des Werkvertrags lasse erkennen, dass nicht die Herstellung einer Sache oder eines Erfolgs, sondern eine bestimmte Tätigkeit geschuldet wird. Diese sei weisungsgebunden, also in persönlicher Abhängigkeit geleistet worden. Damit habe ein Arbeitsverhältnis bestanden. Welches Rechtsverhältnis vorliege, sei anhand einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, sei letzteres maßgebend, so das Gericht. Fa. PSM PersonalService stiftet zum Streikbruch an Seit dem 1. November 2013 gelten in den Tarifverträgen der Leiharbeit klarstellende Regelungen zum Streikbruch. In bestreikten Betrieben darf keine Leiharbeit stattfinden. Diese Tatsache will die Fa. PSM PersonalService aus Baden-Württemberg nicht ohne weiteres akzeptieren. Anlässlich der Tarifauseinandersetzung im Einzelhandel schreibt sie in einem "Info an alle 'Mitarbeiter/innen'" folgendes: "Sie teilen mit, dass Sie trotz Streik gerne ihre Arbeit in diesem Markt aufnehmen möchten. Dann besteht die Möglichkeit - vor Arbeitsaufnahme - für diesen Streiktag eine Änderungsvereinbarung zu ihrem Arbeitsvertrag abzuschließen. Das bedeutet, für diesen Tag wird der Bezug ihres Arbeitsvertrages zum igz/dgb-tarifvertrag außer Kraft gesetzt. Dies wiederum hat zur Folge, dass sie dann nach dem so genannten Equal Pay/Equal Treatment bezahlt werden. Also gleicher Lohn für gleiche Arbeit!" ver.di hat den Arbeitgeberverband igz, dessen Mitglied die Fa. PSM ist, aufgefordert, die perfiden und unrechtmäßigen Machenschaften der Fa. PSM zu stoppen. Hier die Antwort: Arbeitgeberverband igz rügt Fa. PSM Der Arbeitgeberverband igz sieht in einer Änderungsvereinbarung im Arbeitsvertrag, die an einem Streiktag die Bezugnahme auf den DGB/iGZ-Tarifvertrag außer Kraft setzt, eine Umgehung des 12 Manteltarifvertrag (MTV) und damit einen Tarifvertragsverstoß und Satzungsverstoß. igz hat das Mitgliedsunternehmen Fa. PSM aufgefordert, seine Mitarbeiter "korrekt über die Regelung des 12 MTV zu informieren, keine solchen Änderungsvereinbarungen abzuschließen und keine Mitarbeiter unter Verstoß gegen 12 MTV oder auf Grundlage solcher Änderungsvereinbarungen einzusetzen und ggf. auf diesem Hintergrund durchgeführte Einsätze unverzüglich zu beenden". Lünendonk-Studie: Entgeltgruppe 1 dominiert Laut einer aktuellen Studie des Marktforschungsinstituts Lünendonk sind über ein Drittel aller Leiharbeitnehmer/innen in die unterste Entgeltgruppe 1 eingruppiert. Im Tarifgebiet West beträgt der Anteil 35,5 Prozent, im Tarifgebiet Ost sogar 37,7 Prozent. In der nächsthöheren Entgeltgruppe 2 arbeiten hingegen lediglich 15,1 Prozent im Westen und 15,7 Prozent im Osten. Das müsste sich nach der Neufassung der Tätigkeitsmerkmale, gültig seit Anfang November 2013, deutlich ändern. Nunmehr darf in die Entgeltgruppe 1 nur noch eingruppiert werden, wer Tätigkeiten ausübt, "die eine betriebliche Einweisung erfordern". Einweisen bedeutet in diesem Zusammenhang, eine/n Arbeitnehmer/in in eine bestimmte Arbeitsumgebung einzuführen und ihr/ihm bestimmte Instruktionen über die zu verrichtende Arbeit zu geben (Beispiele: Container entladen; Botengänge; Spülhilfe). Hingegen gehören alle Tätigkeiten, die darüber hinaus gehen, also "eine Anlernzeit 3

4 erfordern", in die Entgeltgruppe 2. Anlernen bedeutet Einarbeiten im Sinne von systematischem Einüben, und sei es nur von geringer zeitlicher Dauer. Leiharbeitnehmer/innen, die in Entgeltgruppe 1 eingruppiert sind, sollten ihre Eingruppierung überprüfen (lassen). Gewerkschaftsmitglieder erhalten die entsprechende rechtliche Beratung kostenlos. außer Kraft. Und dann wundern sich die Verleiher immer, dass sie in der öffentlichen Meinung so schlecht weg kommen. In eigener Sache Der Newsletter Leiharbeit erscheint künftig einmal im Quartal; die nächste Ausgabe also Anfang April Quelle: Pressemitteilung BoxID Unternehmer des Monats: PSM, Gi Group, HR Active Team, Franz & Wach, Diese Verleiher stehen stellvertretend für alle Verleiher, die unzulässigerweise versuch(t)en, die Streikklausel der Tarifverträge der Leiharbeit auszuhebeln. So schreibt beispielsweise die Personaldisponentin der Gi Group Deutschland GmbH an die Mitarbeiter/innen:. Mit dem Abschluss wurde nicht nur eine tarifliche Lohnerhöhung ab dem vereinbart, sondern es wurden auch die Einsätze von Mitarbeitern in bestreikten Betrieben neu geregelt. Für Sie bedeutet dies nun konkret, dass Sie weiterhin von Ihrem Recht Gebrauch machen können, Ihre Arbeit nieder zu legen und sich aktiv am Streik zu beteiligen (vgl. 11 Abs. 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Wenn Sie sich bereit erklären, Ihre Arbeit im Streikfall fortzusetzen bzw. bei Real tätig zu werden, so wird für die Dauer des Einsatzes unser BZA-Tarifvertrag außer Kraft gesetzt und wir kehren zum gesetzlichen Grundfall des equal treatment zurück. Im Falle eines Arbeitskampfes werden Sie für die Dauer Ihres Einsatzes wie ein vergleichbarer Real-Mitarbeiter behandelt, dies gilt insbesondere auch für das Arbeitsentgelt (vgl. 9 Nr. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Einfach super: Streikbruch muss schließlich belohnt werden! Dafür setzen wir mal schnell den Tarifvertrag 4

5 Beitrittserklärung Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Titel/Vorname/Name Ich möchte Mitglied werden ab Straße Hausnummer Geburtsdatum Geschlecht weiblich männlich Telefon Staatsangehörigkeit Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Beamter/in freie/r Mitarbeiter/in Angestellte/r Selbständige/r Erwerbslos Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Straße Hausnummer Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/in-Referendar/in Schüler/in-Student/in (ohne Arbeitseinkommen) Praktikant/in Altersteilzeit Branche ausgeübte Tätigkeit regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst in Euro ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in Sonstiges: monatlicher Lohn- / Gehaltsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre Bruttoverdienst o. Besoldungsgruppe o. Lebensalterstufe Ich wurde geworben durch: Name Werber/in Ich war Mitglied in der Gewerkschaft von Mitgliedsnummer Monatsbeitrag in Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach 14 der ver.di-satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monat li chen Brutto verdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. IBAN BIC Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise monatlich vierteljährlich zur Monatsmitte halbjährlich jährlich zum Monatsende Straße und Hausnummer Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können., Datum und Unterschrift, Datum und Unterschrift W Datenschutz Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. 28 Abs. 9 Bundesdatenschutz gesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.

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