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1 Newsletter Leiharbeit INHALT Schwamm drüber? HH-Verleiher müssen nachzahlen Mindestlohn Leiharbeit ab Januar 2012 Equal Pay oder Branchenzuschläge BAP startet Online-Aktion BAG: Leiharbeiter zählen mit Urlaubsübertragung bei Krankheit Kommentierung Tarifverträge Unternehmer des Monats In eigener Sache IMPRESSUM ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verantwortlich: Petra Gerstenkorn Bearbeitung: Gerd Denzel, Stefan Gaede Paula-Thiede-Ufer Berlin Fax: (0 30) gerd.denzel@verdi.de Schwamm drüber? Rechtzeitig vor Weihnachten entdeckte der Wirtschaftsflügel der CDU/CSU die Nächstenliebe. Die Gefühlswallungen galten den armen Unternehmern, die die unwirksamen CGZP- Tarife angewendet und sich mit dem Geschäftsmodell des Lohndumping eine goldene Nase verdient haben. Ihnen müsse Vertrauensschutz gewährt und die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge erlassen werden. Geschätzte schlappe zwei Milliarden Euro würden der Versichertengemeinschaft dadurch verloren gehen. Kein Problem für die Parteien mit dem C im Namen. Geben ist schließlich seliger denn nehmen. Rettungsschirm für Lohndrücker nennt die Frankfurter Rundschau die skandalöse Amnestieforderung der Lobbyisten. Nun - ab Januar ist er endlich da, der Mindestlohn in der Leiharbeit. Ein erster Schritt gegen Lohndumping hin zur Gleichstellung der Leiharbeitnehmer/innen. Wie dieses Ziel erreicht werden soll, ist allerdings unter den DGB-Gewerkschaften umstritten. IG BCE und IG Metall favorisieren als Zwischenschritt die Einführung von Branchenzuschläge. ver.di kritisiert diese Spatz in der Hand -Politik als kontraproduktiv und will die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) beim Wort nehmen. Diese lässt keine Gelegenheit aus, um für Equal Pay und Equal Treatment zu werben. Erfreuliches gibt es aus Erfurt zu berichten. Erstmals hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Leiharbeitnehmer/innen bei einem Schwellenwert - hier Interessensausgleich - des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen sind, obwohl sie nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher stehen. Die Auszeichnung Unternehmer des Monats geht zum Jahresende an den Automobilzulieferer Marquardt mit Hauptsitz im schwäbischen Rietheim-Weilheim. Dessen Firmenchef Harald Marquardt praktizierte das Schlecker-Modell mit der Verleihfirma Perfact bereits im Jahre Marquardt findet: Zeitarbeiter sind besonders gut zu führen. Das alles und noch viel mehr findet ihr in diesem Newsletter Leiharbeit. Abonniert werden kann dieser gleich und sofort unter:

2 Sechs Hamburger Verleiher müssen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt Euro nachzahlen Im Raum Hamburg gibt es 32 Verleiher mit rund Arbeitnehmer/innen, die seit dem 1. Januar 2005 die unwirksamen CGZP-Tarifverträge angewandt haben. Die Folge: Sechs dieser Unternehmen, bei denen die Prüfung der zuständigen Deutschen Rentenversicherung-Nord bereits abgeschlossen ist, müssen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt ,91 Euro nachzahlen. Dies geht aus einer aktuellen Antwort des Hamburger Senats auf eine schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervor. Quelle: der-personaldienstleister.de, Mindestlohn Leiharbeit: Erster Schritt zum Schutz vor Lohndumping Als überfälligen ersten Schritt zum Schutz vor Lohndumping bezeichnete Claus Matecki, DGB- Vorstandsmitglied, am 20. Dezember in Berlin die vom Kabinett beschlossenen Mindestlöhne in der Leiharbeit ab Januar 2012: Mit den Lohnuntergrenzen von 7,89 Euro im Westen und von 7,01 Euro im Osten für die Zeitarbeiter wurde eine untere Haltelinie für die Beschäftigten geschaffen. Allerdings rücken wir nicht von dem Ziel gleicher Lohn für gleiche Arbeit ab. Gerade Leiharbeiter müssen sich am Arbeitsmarkt besonders flexibel bewegen und haben wenig Planungssicherheit. Das muss honoriert werden. Es ist positiv, dass derzeit ein Wandel auf dem Arbeitsmarkt zu beobachten ist: Vor dem Hintergrund des Fachkräfteengpasses in einigen Branchen werden vermehrt Leiharbeiter in die Stammbelegschaften übernommen. Die Klagen der Leiharbeitsfirmen über den leergefegten Markt zeigen nur ihr Versäumnis der letzten Jahre: In Zeiten höherer Arbeitslosigkeit haben sie nur auf das billige Geschäftsmodell des Hire and Fire gesetzt, weil stets qualifizierter Nachschub vorhanden war. Jetzt rächt es sich, dass Zeitarbeitsfirmen kaum selbst ausgebildet haben. Hier wird jetzt ein Umdenken stattfinden: Leiharbeit muss zurückgeführt werden auf ihren Ursprungszweck, Produktionsspitzen abzudecken. Zudem sind eigene Ausbildungsanstrengungen nötig sowie eine deutlich bessere Bezahlung. Quelle: dgb.de, Equal Pay oder Branchenzuschläge: ver.di kritisiert IG BCE In der ersten Dezemberwoche einigten sich der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) auf Branchenzuschläge für Leiharbeit in der Chemischen Industrie. Nach einer Einsatzdauer von drei Monaten sollen Leiharbeitnehmer/innen erstmals einen solchen prozentualen Zuschlag bekommen. ver.di kritisiert den Alleingang der IG BCE. Das hat mit Equal Pay nichts zu tun. Wir fürchten, dass man durch ein System von Branchenzuschlägen das Equal Pay-Ziel aufgibt, sagte der Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung, Jörg Wiedemuth, der Frankfurter Rundschau. Tatsächlich dauerten im Vorjahr mehr als Arbeitsverhältnisse - so die Bundesagentur für Arbeit - nicht länger als drei Monate. Gerade diejenigen, die am flexibelsten sind, würden aus der Regelung herausfallen, resümiert Wiedemuth. Quelle: Frankfurter Rundschau, BAP startet Online-Aktion Zeitarbeit: Ich bin dabei! Für eine Tätigkeit in der Leiharbeit gäbe es viele gute Gründe, meint der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP). Offensichtlich weiß er aber 2

3 selbst nicht so genau, welche das sein könnten. Deshalb startete er die Aktion Zeitarbeit. Ich bin dabei!. Wer an dem Preisausschreiben teilnehmen möchte, muss den Satz Zeitarbeit ist für mich genau richtig, weil... vervollständigen. Hier zwei Vorschläge: Zeitarbeit ist für mich genau richtig, weil ich schon immer ergänzende Hartz IV-Leistungen beantragen wollte, oder Zeitarbeit ist für mich genau richtig, weil ich arm sein sexy finde. Mehr dazu unter: diesem Falle eine Übertragung des Urlaubs auf Antrag zwar möglich ist, der Urlaub aber dann in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres genommen werden muss. 7 Abs. 3 BurlG ist jedoch europarechtswidrig. Zumindest der gesetzliche Mindesturlaub - vier Wochen - verfällt nicht. Arbeitnehmer/innen können diese Urlaubstage in Anspruch nehmen, wenn sie wieder gesund sind. Für den darüber hinaus gehenden tariflichen Urlaub gilt in der Regel gleiches. Quelle: BAG v AZR 183/09 Kommentierung der Tarifverträge DGB/BZA & DBG/iGZ und neue Ausgabe von HUNDERTPROZENTICH Leiharbeitnehmer/innen und Interessenausgleich beim Entleiher Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat erstmals entschieden, dass Leiharbeitnehmer/innen, die länger als drei Monate beim Entleiher eingesetzt sind, bei den Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes berücksichtigt werden müssen. Der konkrete Fall betraf einen Interessenausgleich. Mit Spannung wird nun erwartet, ob das BAG künftig in anderen Konstellationen - etwa bei der Ermittlung der Größe des Betriebsrates und dessen Freistellungen - die wahlberechtigten Leiharbeitnehmer/innen, obwohl sie nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher stehen, mitzählt. Quelle: BAG v AZR 335/10 Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsübertragung Nun liegt sie (endlich) vor - die erste Kommentierung der Tarifverträge DGB/BZA und DGB/iGZ aus Arbeitnehmersicht. Die elektronische Fassung ist nun online abrufbar. Der Druck der Broschüre ist in Arbeit. Sie kann zum Jahresbeginn 2012 bezogen werden. Die Praxistipps aus der Broschüre sind (auch) Inhalt der neuesten Ausgabe von HUNDERTPROZENTICH mit dem Titel Jeder Cent zählt. Die Kommentierung ist abrufbar unter: Die Ausgabe von HUNDERTPROZENTICH unter: Unternehmer des Monats: Fa. Marquardt, Autozulieferer im schwäbischen Rietheim-Weilheim Zum Jahresende stellt sich für lange arbeitsunfähige Arbeitnehmer/innen die Frage, ob Urlaubstage, die sie infolge Krankheit nicht antreten konnten, verfallen. 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) regelt, dass in Harald Marquardt, geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens, machte schon im Jahre 2007 den Schlecker. Als rund 100 befristete Arbeitsverträge auslaufen, stellt er die Betroffenen vor die Wahl, Leiharbeit 3

4 oder Ende der Beschäftigung. Wer sich für Leiharbeit entschied, wurde von Marquardts ehemaligem Personalchef eingestellt, der im Nachbarort die Verleihfirma Parfect gegründet hatte. Leiharbeitnehmer/innen bekommen bei Marquardt ca. 40 Prozent weniger Lohn als Stammbeschäftigte. Zwei Mal im Jahr wird ausgewählt, wer von ihnen befristet übernommen wird. 30 Mitarbeiter/innen sind es jährlich. Leiharbeitnehmer/innen sind bei den Führungskräften besonders beliebt. Sie sind, wie Marquardt sagt, besonders gut zu führen. Quelle: Welt am Sonntag, In eigener Sache Der nächste Newsletter Leiharbeit erscheint Anfang Februar Gerd Denzel und Stefan Gaede wünschen allen Leser/innen des Newsletters einen guten Rutsch in ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr

5 Beitrittserklärung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ich möchte Mitglied werden ab: Monat / Jahr Persönliche Daten: Name Vorname / Titel Straße / Hausnummer PLZ Wohnort Geburtsdatum Telefon Staatsangehörigkeit Geschlecht weiblich männlich Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst Euro Einzugsermächtigung: Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungs gemäßen Bei trag bis auf Widerruf im Last schrift ein zugs verfahren zur Monatsmitte zum Monatsende monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich Name des Geldinstituts/Filiale (Ort) Bankleitzahl Kontonummer Name Kontoinhaber/in (Bitte in Druckbuchstaben) Datum/ Unterschrift Kontoinhaber/in oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren* monatlich bei meinem Arbeitgeber einzu ziehen. *(nur möglich in ausgewählten Unternehmen) Personalnummer (nur für Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren) Ich war Mitglied der Gewerkschaft: Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Angestellte/r Beamter/in DO-Angestellte/r Selbstständige/r freie/r Mitarbeiter/in Vollzeit Teilzeit Anzahl Wochenstd. Erwerbslos Wehr-/Zivildienst bis Azubi - Volontär/in - Referendar/in bis Schüler/in-Student/in bis (ohne Arbeitseinkommen) Praktikant/in bis Altersteilzeit bis Sonstiges Bin / war beschäftigt bei (Betrieb / Dienststelle / Firma / Filiale) Straße / Hausnummer im Betrieb von: Monat/Jahr Monatsbeitrag: Euro bis: Monat/Jahr Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach 14 der ver.di-satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monat li chen Bruttoverdienstes. Für Rentner/ innen, Pen sio när/innen, Vorruheständler/innen, Kran ken geld be zie her/ innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5 % des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der Min destbeitrag beträgt 2,50 monatlich. Für Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innen be trägt der Beitrag 2,50 monatlich. Jedem Mit glied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen. Datenschutz Ich erkläre mich gemäß 4a Abs. 1 und 3 BDSG ein verstanden, dass meine mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffenden Da ten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahr nehmung gewerkschafts politischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundes datenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Datum/Unterschrift PLZ Branche Ort Datum/Unterschrift Werber/in: W ausgeübte Tätigkeit ich bin Meister/in Techniker/in Ingenieur/in Tarifvertrag Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe bzw. Besoldungsgruppe Name Vorname Telefon Mitgliedsnummer

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