Horst Backes Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes. Begrüßung. AK-Forum Erste Erfahrungen mit dem Mindestlohn im Saarland
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- Annika Armbruster
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1 Horst Backes Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes Begrüßung AK-Forum Erste Erfahrungen mit dem Mindestlohn im Saarland am 17. September 2015 um 17:00 Uhr Im Großen Saal der Arbeitskammer des Saarlandes in Saarbrücken 1
2 ** Es gilt das gesprochene Wort! ** Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr, Sie im Namen der Arbeitskammer und der Mitveranstalter, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar- Umwelt, der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gasstätten zu unserer heutigen Kooperationsveranstaltung Erste Erfahrungen mit dem Mindestlohn im Saarland begrüßen zu dürfen. Seit Anfang des Jahres 2015 gilt das neue Mindestlohngesetz. Im Grunde befinden wir uns noch mitten in einer Um- und Durchsetzungsphase, in der auch die Bundesregierung den Einführungsprozess beständig beobachtet, mit den 2
3 Sozialpartnern diskutiert und über Durchführungsverordnungen nachsteuert. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir speziell für das Saarland eine Bestandsaufnahme erarbeiten und mögliche Handlungsbedarfe und Lösungsansätze diskutieren. Im Mittelpunkt der heutigen Veranstaltung steht die Frage, was zu tun ist, damit der Mindestlohn auch überall ankommt. Lassen sie mich zunächst unsere heutigen Gäste begrüßen. Das sind: Dr. Claudia Weinkopf, stellvertretende Geschäftsführerin des Instituts für Arbeit- und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Sie wurde von der Bundesregierung für die Arbeitnehmerseite als wissenschaftliches Mitglied der 3
4 Bundes-Mindestlohnkommission berufen. Unter anderem verantwortet sie ein Forschungsprojekt der Hans-Böckler- Stiftung, das sich mit der Kontrolle und Durchsetzung von Mindestlöhnen beschäftigt. Wir freuen uns sehr sie für den heutigen Hauptvortrag gewonnen zu haben. Davor wird Torsten Brandt, Referent der Arbeitskammer, einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Mindestlohngesetzes geben. Für die Podiumsdiskussion begrüße ich ganz herzlich: Beatrice Zeiger vom Arbeitsministerium des Saarlandes, u.a. zuständig für das Saarländische Tariftreuegesetz. 4
5 Ich begrüße Frank Klein, den stellvertretenden Sachgebietsleiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Hauptzollamt Saarbrücken. Ich freue mich sehr, Herrn Christian Ullrich, Leiter der Rechtsabteilung des Arbeitsgeberverbandes Bau Saar begrüßen zu können, um mit ihm mögliche Lehren aus den Baumindestlöhnen zu diskutieren. Gerade im Dienstleistungsbereich sind Niedriglöhne an der Tagesordnung. Das gilt nicht zuletzt für den Handel. Hierzu begrüße ich Steffi Recknagel, Landesfachbereichsleiterin ver.di für den Fachbereich Handel im Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland. 5
6 Ferner begrüße ich Mark Baumeister, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gasstätten, der nicht nur mit der Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes und mit Branchenmindestlöhnen befasst ist, sondern auch Mitglied der Saarländischen Tariftreuekommission ist. Die Moderation der heutigen Veranstaltung wird der Wirtschafsjournalist Wolfgang-Wirtz-Nentwig übernehmen. Ich heiße Sie alle herzlich willkommen! Bevor ich nun das Wort an Markus Andler von der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt übergebe, der die Idee für diese Veranstaltung hatte, will ich noch kurz die Positionen der Arbeitskammer umreißen: Die Arbeitskammer hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in ihren Stellungsnahmen als historischen 6
7 Fortschritt begrüßt. Beim Mindestlohn geht es darum, angesichts einer rückläufigen Tarifbindung Lohndumpingwettbewerbe zwischen den Arbeitgeber zu beschränken. Festzuhalten ist, dass es nicht zu den von der Arbeitgeberseite vorhergesagten Beschäftigungsverlusten gekommen ist. Zugleich hat das Landesamt für Statistik deutliche Lohnzuwächse gerade im Niedrigeinkommensbereich hier besonders bei Frauen - ermittelt. Die Kritik von Arbeitgeberverbänden, das Mindestlohngesetz sei ein Bürokratiemonster zeugt entweder von Unkenntnis oder ist Augenwischerei, denn die Dokumentation von Arbeitszeiten ist für die meisten Betriebe ohnehin selbstverständlich. Zum anderen besteht sie als Pflicht nur in den Problembranchen und bei geringfügig Beschäftigten. Ohne 7
8 eine gleichzeitige Kontrolle von Einkommen und Arbeitszeiten ist der Mindestlohn aber nicht kontrollierbar! Eine Voraussetzung von Mindestarbeitsbedingungen ist, dass die Beschäftigten selbst ihre Rechte kennen und dies in einem zweiten Schritt auch durchsetzen können. Dafür brauchen gerade Niedriglohnbeschäftigte Unterstützung! Die Beratungspraxis der Arbeitskammer zeigt einen ungebrochenen Informationsbedarf der Beschäftigten. Information (z.b. auch über die Mindestlohnhotline) einerseits und Instanzen der Kontrolle andererseits sind in Deutschland nicht direkt verknüpft. Für die Beratung und für die Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (u.a. zu Entgelten, Arbeitszeiten, Arbeitsschutz) sind unterschiedliche Akteure zuständig. Reibungsverluste sind vorprogrammiert und werden 8
9 erst gar nicht sichtbar, wenn beides nicht effektiv koordiniert wird. Die Arbeitskammer plädiert daher dafür, die Mindestlohndurchsetzung nicht einfach nur als Aufgabe des Bundes und des Zolls zu definieren, sondern dass das Land bei der Kontrolle von Mindestarbeitsbedingen eine koordinierende Funktion einnimmt. Zu prüfen wäre etwa die Einrichtung einer Steuerungsgruppe oder Clearingstelle Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn beim Landesarbeitsministerium, die die Aufgabe hätte, mit Beteiligung zuständiger Behörden und Sozialpartner Handlungsbedarfe sichtbar zu machen und anzugehen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen eine fruchtbare Diskussion! 9
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