Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen
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- Carin Böhler
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1 Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen
2 So sieht es aus ohne Mindestlohn
3 Wie wird der Mindestlohn eingeführt? Den Mindestlohn soll das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie regeln. Der Mindestlohn soll ab 1. Januar 2015 gelten. für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer flächendeckend und in allen Branchen Der Mindestlohn soll zunächst 8,50 Euro pro Stunde betragen. Bis zum 31. Dezember 2016 soll eine Übergangsfrist gelten.
4 Wird es Ausnahmen geben? Ausnahmen sollen nur für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Auszubildende, ehrenamtlich Tätige (sie gelten nicht als Arbeitnehmer), Pflichtpraktika sowie Praktika von bis zu sechs Wochen, die einen Ausbildungs- oder Studienbezug haben, Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate nach Arbeitsaufnahme gelten. Hier soll die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 prüfen, ob dies die Chancen auf einen Arbeitsplatz verbessert hat oder nicht. Beschäftigte, für die ein Tarifvertrag gilt, erhalten Tariflohn.
5 Was gilt in der Übergangszeit? Bis zum 31. Dezember 2016 darf es Abweichungen geben. auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Rahmen von Branchenmindestlöhnen auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bei Leiharbeit, denn hier gilt bereits eine Lohnuntergrenze Ab 1. Januar 2017 gilt ohne jede Einschränkung der gesetzliche flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro.
6 Wie wird der Mindestlohn festgelegt? Die Höhe des Mindestlohns wird jährlich durch die Mindestlohnkommission überprüft. Sie entwickelt einen Vorschlag für eine Anpassung des Mindestlohns. Die Bundesregierung setzt die Anpassung per Rechtsverordnung um. Dies geschieht erstmals zum 1. Januar Bis dahin gelten 8,50 Euro pro Stunde.
7 Die Mindestlohnkommission Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende wird von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gemeinsam benannt Je drei stimmberechtigte Mitglieder von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite Zwei beratende Mitglieder aus der Wissenschaft, vorgeschlagen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite
8 Die Kontrolle des Mindestlohns Beschäftigte müssen anhand der Lohnabrechnung erkennen können, dass der Mindestlohn gezahlt wird. Bei Kontrolle, Haftung und Sanktionen greifen die bewährten Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes. Verantwortlich ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Über eine Mindestlohn-Hotline können sich Beschäftigte und Arbeitgeber informieren oder melden, wo der Mindestlohn unterlaufen wird. Arbeitgebern, die den Mindestlohn nicht zahlen, drohen Geldbußen bis zu Euro.
9 Was bewirkt der Mindestlohn? Eine bessere Anerkennung der geleisteten Arbeit für weitere rund vier Millionen Menschen. Davon profitieren vor allem Frauen, die häufig mit niedrigen Löhnen abgespeist werden. Das bringt mehr Einnahmen bei den Sozialversicherungen und den öffentlichen Haushalten und stärkt die Binnennachfrage. Bei Vollzeitarbeit ohne Unterstützung vom Amt leben können. Das beendet das Lohndumping auf Kosten der Steuerzahler. Das Ende des unfairen Unterbietungswettbewerbs. Der Mindestlohn sorgt für einen fairen Wettbewerb der Unternehmen.
10 Tarifbindung stärken Die Tarifbindung in Deutschland nimmt seit Jahren ab. Das wollen wir mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie ändern.
11 Allgemeinverbindlichkeit erleichtern Dazu müssen die Tarifverträge künftig nicht mehr für die Hälfte der Beschäftigten einer Branche gelten, um allgemeinverbindlich gelten zu können. Das 50-Prozent- Quorum wird abgeschafft. Sozialpartner müssen die Allgemeinverbindlichkeit für erforderlich halten und sie sollte im öffentlichen Interesse geboten sein.
12 Arbeitnehmer-Entsendegesetz öffnen Das Gesetz ermöglicht es unter anderem, Branchen- Mindestlöhne festzulegen. Bislang ist dies allerdings nur für einige, im Gesetz festgelegte Branchen möglich. Künftig soll das Gesetz für alle Branchen geöffnet werden. Das unterstützt die Anpassungsprozesse bei der Einführung des Mindestlohns bis Dezember 2017
13 Wie geht es weiter mit dem Gesetz? Am 5. Juni fand die 1. Lesung des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie im Bundestag statt. Voraussichtlich am 4. Juli soll das Gesetz vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen werden. Der 2. Durchgang des Bundesrates findet am 19. September statt. Zum 1. Januar 2015 soll das Gesetz in Kraft treten.
14 Jetzt sind Sie dran Herzlichen Dank. Wir freuen uns auf Ihre Fragen.
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