NRW.JUSTIZintern Heft

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1 NRW.JUSTIZintern Heft Kollegiale Beratungsgruppen 4 Stiftungen stiften Zukunft 7 Nordrhein-Westfalen-Tag 2007 in Paderborn 8 25 Jahre Landesarbeitsgericht Köln 10 Miteinander reden, voneinander lernen 12 E-JUSTICE 14 WEB Wenn Juristen die Schulbank drücken 20 Integration, Prävention, Kooperation 22 Die Justiz in Bewegung JUSTIZintern

2 2 NRW.JUSTIZintern Kollegiale Beratungsgruppen Psychologie für Juristen? Im Sommer fand in der Justizakademie in Recklinghausen erstmalig ein Praxisforum zum Thema Kollegiale Beratung statt. Spätestens seit dieser Veranstaltung ist der Begriff in Vieler Munde. Was verbirgt sich dahinter? Sieben praktizierende Berater mit einem Erfahrungsbericht. Im Gespräch: Direktor a. D. des AG Klaus Seidel, Ulrike Heiße (LG Hagen), Christiane Dörfler (AG Herne-Wanne), Maria Look (JVA Münster), Gabriele Becks (AG Münster) und Ursula Kremser (StA Köln) Zugegeben: wir leben in einer Ära der Schlagworte. Kaum eine Jahreszeit, in der wir nicht bislang unbekannten Begrifflichkeiten begegnen. Da gibt es Verwaltungsmodernisierung, neue Steuerungsmodelle, betriebliches Eingliederungsmanagement und viele mehr. Hinter jedem Schlagwort verbergen sich Neuerungen, die wir aufgrund ihrer Häufung und der damit verbundenen Umstellungszwänge oftmals sehr skeptisch betrachten. Nicht selten rümpfen wir darüber die Nase. Und jetzt kreuzt wieder ein neuer Begriff unseren juristischen Sprachweg: Kollegiale Beratung. Was ist das? Klingt nach Psychologie und damit erst einmal völlig ungewohnt für Juristen. Legt sich also jemand auf die berühmte Couch? Ist es eine Anlaufstelle für Hilflose in Führungspositionen? Oder verbirgt sich dahinter gemütliches Kaffeetrinken, währenddessen die Teilnehmer in Zeiten hoher Arbeitsbelastung durch ihre Kolleginnen und Kollegen vertreten werden müssen? Weit gefehlt! Kollegiale Beratung ist eine hervorragende Methode für Führungskräfte, ihre Führungskompetenz zu verbessern. Wir (das sind sieben Führungskräfte unterschiedlicher Führungsebenen an der sog. Front der Justiz) sprechen aus Erfahrung. Schließlich sind wir seit zwei Jahren mit Eifer bei der Sache. Aufgeschlossen haben wir in einem Einführungsworkshop die spezielle Methodik erlernt, die uns in die Lage versetzt, hart am Thema zu arbeiten und konstruktives Feedback zu geben. Wie es in der Natur

3 NRW.JUSTIZintern von Juristen liegt, waren auch wir erst skeptisch. Doch mit Lust, Neuland betreten zu wollen, haben wir schließlich einfach losgelegt. Schwierige Situationen im Umgang mit Menschen erleben wir als Führungskräfte in unserem Alltag häufig. Wir nehmen diese Führungsaufgabe ernst, hinterfragen unser Vorgehen selbstkritisch. Problematische Zusammentreffen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können manchmal durch unser eigenes Verhalten ausgelöst werden, welches uns selbst gar nicht so bewusst ist. Hier setzt die Aufgabe der Kollegen der Gruppe als Berater an. Sie tragen anhand der subjektiven Schilderung eines Falles, welches ein Gruppenmitglied belastet, ihre ebenfalls subjektiven Eindrücke von der Situation zusammen. Das mündet in Vorschläge. Zu diesen Rückmeldungen der kollegialen Berater kann der betroffene Kollege in der abschließenden Diskussion Stellung nehmen, aus den Vorschlägen für sich persönlich passende Verhaltensvarianten auswählen und künftig anwenden. So kann dieses Feedback zur Verbesserung des eigenen Verhaltens beitragen oder auch Sicherheit geben durch eine Bestätigung der Kollegen, in der dargestellten Situation gleichermaßen gehandelt zu haben oder handeln zu wollen. Ein aus der Gruppe bestimmter Moderator sorgt streng dafür, dass die vorgegebene Methode eingehalten wird, eine Fallbearbeitung nicht in stundenlangem Gequassel mündet. Kurz und gut: unsere Treffen sind nichts anderes als Fallseminare im Rahmen von Führungskräftefortbildung. Sie verzichten lediglich auf externe Berater und bauen auf vielschichtiges Kollegenwissen. Als hilfreich empfinden wir dabei die unterschiedliche Zusammensetzung unserer Gruppe mit Personen aus Sehr gut besucht war das erste Praxisforum Kollegiale Beratung in der Justizakademie Recklinghausen. verschiedenen Führungsebenen, Justizzweigen, und Altersgruppen (Behörden-, Geschäfts- und Abteilungsleiter und -leiterinnen), sowie mit unterschiedlichen Charakteren und Sichtweisen, die für ein breites Spektrum von Ideen und Anregungen sorgt. Der Zeitaufwand für jedes unserer vierteljährlichen Treffen ist relativ gering. An einem Nachmittag besprechen wir zwei Fallkonstellationen. Mit jedem der beratenen Fälle lernen wir alle etwas dazu, unabhängig davon, ob wir selbst als Fallgeber betroffen sind oder in der Moderator-/ Beraterfunktion agieren. Natürlich leicht ausgerechnet befinden wir uns wesentlich häufiger in der Beraterfunktion als dass wir eigene Fälle besprechen lassen. Im Laufe der Zeit sind wir in die Lage versetzt worden, uns bei Mitarbeitergesprächen von vorneherein mit verschiedenen Blickwinkeln auseinanderzusetzen. Konstruktive Kritik aus Beratungstreffen fließt so bei der Vorbereitung schon ein. Früher eher vertrackte Situationen entstehen inzwischen viel seltener, auch wenn wir weit davon entfernt sind, perfekt zu sein. Getreu dem Motto: Man kann alt werden wie ne Kuh, man lernt immer was dazu. Wenn Sie bis hierher gelesen haben: Haben Sie jetzt Lust bekommen, sich auch dieser Herausforderung der Fremdwahrnehmung eigenen Verhaltens zu stellen? Nur Mut! Kollegiale Beratung ist frei von Risiken und hat nur positive Nebenwirkungen. Völlig rezeptfrei! Teilnahme an einem Einführungsworkshop genügt. Und dann werden auch Sie feststellen: Kollegiale Beratung für Führungskräfte lohnt sich! robert.dammann@jva-bielefeld-brackwede1.nrw.de christiane.doerfler@ag-hernewanne.nrw.de ulrike.heisse@lg-hagen.nrw.de ursula.kremser@sta-koeln.nrw.de maria.look@jva-muenster.nrw.de Klaus Seidel, Direktor des AG Rheine i.r. norbert.tekath@lg-kleve.nrw.de

4 4 NRW.JUSTIZintern Stiftungen stiften Zukunft Gelsenkirchener Verwaltungsrichter gestaltet die Modernisierung des Stiftungsrechts mit Jahrzehntelang erfuhr das Stiftungswesen und das ihm korrespondierende Recht in Deutschland eine stiefkindliche Behandlung. Diese Erfahrung machte 1983 auch der junge Gelsenkirchener Verwaltungsrichter Bernd Andrick, als er sich mit zwei Fällen aus dem bisher für ihn nicht vertrauten Stiftungsrecht zu befassen hatte. Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Bernd Andrick bei seinem Vortrag anlässlich der Gründung der Stiftung an der TU Kaiserslautern Lange Zeit hatte das preußische Recht, nicht zuletzt das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794, die Verhältnisse der Stiftung dominiert. Erst 1978 strebte man in Nordrhein-Westfalen mit einem neuen Stiftungsgesetz den Versuch an, Anschluss an die moderne Entwicklung im Stiftungswesen zu bekommen. Das im Wandel begriffene und neu erschlossene Rechtsgebiet hinterließ auf Bernd Andrick einen solchen Eindruck, dass er ihm seine Doktorarbeit widmete (1988). Ließ Andrick mit seinem Engagement für das Stiftungsrecht als Newcomer seinerzeit nur aufhorchen, so katapultierte er sich 1995 als Richter am OVG Münster mit dem in der Stiftungsrechtsszene viel beachteten Republikaner-Urteil in die erste Reihe der Stiftungsrechts. In jener Entscheidung ging es um die Errichtung der parteinahen Franz-Schönhuber-Stiftung durch die Partei Die Republikaner und die Frage, ob der Zweck jener beabsichtigten Stiftung das Gemeinwohl gefährdet. Andrick stellt heute mit seinem als Mitarbeiter beim Verlag C.H. Beck herausgegebenen Buch Stiftung und Aufsicht nicht nur ein Standardwerk des Stiftungsrechts, sondern er ist auch Mitherausgeber der renommierten Zeitschrift zum Stiftungswesen sowie Mitveranstalter des jährlich stattfindenden Stiftungsrechtstages an der Ruhr-Universität Bochum, an der er einen Lehrauftrag hat. Anhörungen als Sachverständiger vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und der von der Bundesjustizministerin eingerichteten Bund-Länder- Arbeitsgrup pe Stiftungsrecht anlässlich der Modernisierung des Bundesstiftungsrechts sowie bei der Novellierung einzelner Landesstiftungsgesetze waren die natürliche Folge. Was ist überhaupt eine Stiftung? Fast jeder hat schon einmal gestiftet. Seien es Kaffee und Kuchen für den Kindergarten oder sei es eine sonstige Gabe für einen guten Zweck. Jedes Mal gibt jemand etwas aus seinem Vermögen her, um andere in den Genuss einer an sich uneigennützigen Wohltat kommen zu lassen. Diese Idee macht auch den Charakter der Stiftung aus. Eine natürliche oder juristische Person bringt ihr Vermögen oder einen Teil davon in die Stiftung ein. Dieses Vermögen bleibt grundsätzlich unangetastet,

5 NRW.JUSTIZintern Die Nordrhein-Westfalen-Stiftung wurde 1986 von der Landesregierung zum 40. Geburtstag des Landes NRW gegründet und hilft seitdem gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und ehrenamtlich arbeitenden Gruppen, die sich in Nordrhein-Westfalen für den Naturschutz und die Heimat- und Kulturpflege einsetzen. weshalb man bei der Stiftung regelmäßig davon spricht, sie sei auf Ewigkeit angelegt. Der vom Stifter der Stiftung gewidmete Zweck wird aus den Erträgen des Vermögens erfüllt. Dabei darf der Stifter jeden beliebigen Zweck festsetzen, dieser darf nur nicht das Gemeinwohl gefährden. Von einer Gemeinwohlgefährdung ist aber erst auszugehen, wenn sich der Stiftungszweck nicht mehr auf dem Boden der Rechtsordnung bewegt. Vielfach gewählte Stiftungszwecke gehören den Bereichen Soziales, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung sowie Umweltschutz an. In Deutschland gibt es gegenwärtig fast rechtsfähige Stiftungen privaten Rechts. Nordrhein-Westfalen steht mit knapp Stiftungen an der Spitze aller Bundesländer; es weist in den letzen Jahren auch die größte Zahl an Neugründungen auf. Jährlich werden etwa 200 Milliarden Euro vererbt Dabei waren die Startchancen für Stiftungen in der Bundesrepublik Deutschland alles andere als gut. Zwei verlorene Weltkriege, eine Währungsreform sowie dringend benötigtes Kapital für den Aufbau der Bundesrepublik ließen zunächst kaum Raum für die Entfaltung des Stiftungswesens. Erst in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts nahm das Interesse der Bevölkerung an der Errichtung von Stiftungen nicht zuletzt aufgrund der Erbenwelle mit einem zu übertragen den Ver mögen von jährlich insgesamt etwa 200 Mrd. kontinuierlich zu. Mit dieser Entwicklung rückte auch das Recht der Stif tung privaten Rechts in den Interessenbereich von Wissenschaft und Praxis. Während 1990 lediglich 181 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts errichtet wurden, sind im Jahre 2006 bereits 899 solcher Stiftungen gegründet worden. Angesichts der im men sen privaten Ressourcen einer Generation, deren Angehörige nicht selten kinderlos sind, hatte auch die Politik das ideelle und materielle Potential der Stiftung erkannt und erwogen, ob und inwieweit durch eine Reform des Stiftungsrechts das Stiftungswesen in Deutsch land ge fördert werden kann. Politik modernisiert das Stiftungsrecht Fast alle im Bundestag vertretenen Parteien beteiligten sich ab 1997 mit Gesetzentwürfen und Entschließungsanträgen an der Förderung des Stiftungsrechts. Die Bundesjustizministerin setzte sogar eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe Stiftungsrecht ein, die Ende 2001 ihren Abschlussbericht vorlegte. Das Ergebnis der politischen Diskussion ist das am in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts. Wesentliches Merkmal dieses Gesetzes ist der Wechsel vom bisherigen, durch die Genehmigung der Stiftung gekenn- Bei jeder siebten Stiftung ist der Zweck die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Auch die Ruhr-Universität Bochum, wo in diesem Jahr der 1. Stiftungsrechtstag stattfand, wird von mehreren Stiftungen unterstützt.

6 6 NRW.JUSTIZintern zeichnete Konzessionssystem zu einem Anerkennungsverfahren. Darüber hinaus hat es Rechtsklarheit insofern geschaffen, als es nunmehr in kompetenzrechtlicher Hinsicht deutlich die Grenze für die Bundesländer aufgezeigt hat, welche Rechtsbereiche des Stiftungsrechts in Anbetracht der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes landesgesetzlich noch abgeschöpft werden können. Vorausgegangen war dieser Änderung des materiellen Stiftungsrechts das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen vom , mit dem bereits eine deutliche Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen herbeigeführt wurde. Das Stiftungsgesetz NRW gilt zunächst nur fünf Jahre Die Landesstiftungsgesetze haben sich an den bundesrechtlichen Vorgaben auszurichten. Über die Hälfte der Bundesländer hat bis heute ihre Landesstiftungsgesetze novelliert. Das Land Nordrhein-Westfalen, das mit seinem am in Kraft getretenen Stiftungsgesetz durchaus eine stiftungsgesetzliche Führungsrolle auf Länderebene inne hatte, hat sein Stiftungsrecht im Februar 2005 mit einem Zeitgesetz (5 Jahre) erneuert. Es bewegt sich im Wesentlichen im Schatten des rheinland-pfälzischen Landesstiftungsgesetzes (2004), dessen Kernaussage die Stärkung der Stiftungsautonomie bei gleichzeitiger Deregulierung ist. Nach Andricks Einschätzung vermag das novellierte Gesetz wegen seiner vielfach kritisierten inhaltlichen und handwerklichen Schwächen leider nicht dem Niveau des bisher geltenden Landesstiftungsrechts zu entsprechen. Er äußert aber die Hoffnung, dass nach Ablauf der gesetzlichen Geltungsdauer die notwendigen Korrekturen in das neue Gesetz eingestellt werden. Erhebliche steuerliche Anreize Nachdem die Koalitionsparteien CDU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung im Jahre 2005 eine Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Aussicht genommen haben, ist nunmehr mit dem vom Bundestag am beschlossenen Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ein (weiterer) riesiger Schritt in diese Richtung getan worden. Nach Einschätzung der Experten sind die neuen Regelungen für Deutschland ein enormer Gewinn. Das neue Gesetz hat am den Bundesrat passiert und tritt rückwirkend zum in Kraft. Von der Neuregelung profitieren auch diejenigen, die vor dem im Jahre 2007 gestiftet oder gespendet haben und vor allem die immer zahlreicheren Projekte, die mit Stiftungs- und Spendengeldern ermöglicht werden. Die wichtigsten steuerrechtlichen Neuerungen: Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen erhöht sich von Euro auf 1 Mio. Euro und gilt nun auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr. Die Höchstgrenze für den Spendenabzug von bisher 5 bzw. 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte erhöht sich auf einheitlich 20 %. Der Verzicht auf den Nachweis für Kleinspenden ist betragsmäßig von 100 Euro auf 200 Euro angehoben worden. Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke gem. 52 Abs. 2 AO ist um neue Zwecke erweitert worden; Zwecke, die darin nicht enthalten sind, gemäß ihrer Zielsetzung diesen aber entsprechen, können für gemeinnützig erklärt werden. Die Besteuerungsgrenze für die wirtschaftlichen Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften wird von Euro auf Euro Einnahmen im Jahr angehoben. Der Haftungssatz für unrichtig ausgestellte Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen sinkt von 40 % auf 30 % der Zuwendungen. Ein allgemeiner Steuerfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich in Höhe von 500 Euro wird eingeführt. Bei der gegenwärtigen Entwicklung des Stiftungswesens und den ausgezeichneten rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ist nicht nur Andrick davon überzeugt, dass sich die Stiftung am Beginn einer Blütezeit befindet. Kontakt: VorsRiVG Dr. Bernd Andrick bernd.andrick@vg-gelsenkirchen.nrw.de Mehr Informationen:

7 NRW.JUSTIZintern Nordrhein-Westfalen-Tag 2007 in Paderborn Mehr als Menschen besuchten bei strahlendem Wetter den diesjährigen NRW-Tag in Paderborn. An gleich drei Ausstellungsstandorten verzeichnete die Justiz einen ungeahnten Ansturm. Die Informationsangebote im Amts- und Landgericht fanden ebenso großes Besucherinteresse wie der Stand von Justiz-Online mit der Vorstellung seiner zahlreichen Projekte. Das Team aus dem Vollzug erzielte auf einer großen Ausstellungsfläche Rekordumsätze mit seinen Werkprodukten. Viel Anklang fand auch eine Versteigerung; unter den Hammer von Obergerichtsvollzieher Lothar Schlüter kamen weitere Produkte aus den Eigenbetrieben des Vollzuges sowie Kunst, Krempel und Skurriles. Der Erlös von Euro kam einem Kinderhilfsprojekt in Rumänien zugute. In Paderborn wurde erstmals ein NRW-Geburtstag außerhalb der Landeshauptstadt Düsseldorf gefeiert. In Zukunft soll das jedes Jahr so sein. Der nächste Nordrhein-Westfalen-Tag findet vom 29. bis 31. August in Wuppertal statt. Es folgen Hamm (2009), Siegen (2010) und Bonn (2011), die sich aufgrund fantasie voller Konzeptionen gegen zahlreiche Mitbewerber durchsetzen konnten.

8 8 NRW.JUSTIZintern Jahre Landesarbeitsgericht Köln Die drei Landesarbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen haben als Berufungsgerichte für die Arbeitsgerichtsbarkeit heute dieselben Standorte wie die Oberlandesgerichte, nämlich in Düsseldorf, Hamm und Köln. Das war nicht immer so. Das LAG Köln wurde erst vor 25 Jahren als jüngstes LAG in den alten Bundesländern gegründet. Mehr Informationen über das Landesarbeitsgericht Köln unter (Fotos: Burkhard Maus) Geschichte Für das Land Nordrhein-Westfalen wurden zunächst zwei Landesarbeitsgerichte in Düsseldorf und Hamm errichtet. Nachdem das LAG Düsseldorf am 1. September 1946 mit einer Kammer seine Arbeit aufgenommen hatte, wurde dessen 2. Kammer im August 1949 in Köln eingerichtet. Die Zahl der arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten wuchs stetig. Im Jahre 1981 waren bereits acht Außenkammern des LAG Düsseldorf in Köln tätig. Sehr früh, schon 1953, hatten sich Gewerkschaften und Verbände für ein eigenständiges Landesarbeitsgericht in Köln eingesetzt, um der wirtschaftlichen Bedeutung der Region Rechnung zu tragen. Das LAG Köln wurde zum 1. Januar 1982 gegründet und bestand zunächst aus 10. Kammern. Gründungspräsident war Prof. Dr. Eugen Stahlhacke, dem Dr. Leo Pünnel von 1988 bis 1990 nachfolgte. Seither leitet der heutige Präsident Dr. Udo Isenhardt das Gericht. Köln blickt als Standort arbeitsrechtlicher Rechtsprechung auf eine lange Geschichte zurück: Schon 1811 wurde hier eines der ersten Gewerbegerichte errichtet, die als Vorläufer der heutigen Arbeitsgerichtsbarkeit zunächst in Frankreich und im Rheinland, erst später auch im übrigen Deutschland entstanden. Aufgaben und Zuständigkeit Das LAG Köln ist als Berufungsgericht und Mittelbehörde für die Arbeitsgerichte Aachen, Bonn, Köln und Siegburg zuständig. Arbeitsgerichte entscheiden über oft existentielle Fragen des Arbeitslebens, vor allem über Kündigungen, Entgelt, Zeugnisse, Haftungsfragen und betriebliche Altersversorgung, aber z. B. auch über die Zulässigkeit von Arbeitskämpfen und in besonderen Beschlussverfahren über betriebliche Mitbestimmung oder die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft. Das Personal Am LAG Köln bestehen heute 12 Stellen für Vorsitzende Richter. Die Zahl hat sich seit der Gründung kaum erhöht. An der Rechtsprechung wirken insgesamt 164 ehrenamtliche Richter mit. Der Prozessabteilung sind 10 Beschäftigte im Servicebereich zugeordnet. Sieben Beamte und

9 NRW.JUSTIZintern Beschäftigte des höheren und gehobenen Dienstes, sowie sechs Beamte und Beschäftigte des mittleren Dienstes betreuen in der Verwaltung und im IT-Bereich das LAG und die Arbeitsgerichte des Bezirks. Ehrenamtliche Richter Die Gerichte für Arbeitssachen aller Instanzen sind mit Berufsrichtern und mit ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt. Die Beteiligung der ehrenamtlichen Richter hat für die Akzeptanz und Befriedungsfunktion der Rechtsprechung eine zentrale Bedeutung. Die historischen Ursprünge liegen in den Gewerbe- und Kaufmannsgerichten, nach deren Vorbild auch heute noch die Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten besetzt sind. IT-Einsatz seit den Gründungsjahren Schon früh machte das Gericht die Computerwelt für Rechtsprechung und Verwaltung nutzbar. Das LAG Köln verfügte bereits 1985 über einen Zugang zur JURIS-Datenbank. Es folgte im gleichen Jahr die automationsgestützte Erhebung der Gerichtskosten im Verfahren JU- KOS wurden Bildschirm-Schreibmaschinen in der Kanzlei eingeführt. Das Geschäftsstellenautomationsprogramm Shark ist seit 1997 im Einsatz. Ohne die mit Internet und Intranet verbundenen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung wäre heute der Geschäftsbetrieb in Rechtspflege und Verwaltung kaum noch denkbar. Effiziente Rechtsprechung Das Arbeitsgerichtsgesetz verlangt ausdrücklich, die Verfahren in allen Rechtszügen zu beschleunigen. Gerade in Kündigungsschutzprozessen ist das Interesse von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern an schneller Klärung offenkundig. Schnelle Verfahren hat Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter als messbaren Standortvorteil hervorgehoben. Beim Landesarbeitsgericht Köln belief sich 2006 die durchschnittliche Erledigungsdauer der Berufungsverfahren auf 4,2 Monate. In diesem Jahr lag die Belastung bei 135 Verfahren pro Richter. Die Erledigungsquote durch streitige Entscheidung betrug 37 Prozent. Rechtsprechung und Wissenschaft Seit jeher besteht eine enge Verbindung zur Kölner Universität. So war z. B. deren früherer Rektor Professor Dr. Hanau nicht nur zeitweilig als ehrenamtlicher Richter am LAG Köln tätig, sondern über viele Jahre Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes trat der heutige Präsident des LAG, Dr. Isenhardt, dessen Nachfolge in diesem Amte an. Gründungspräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes war der damalige Kölner Professor und spätere BAG-Präsident Hans Carl Nipperdey. Die Nähe zur Arbeitsrechtswissenschaft mag auch einer der Gründe für die überproportionale Präsenz des Gerichts im arbeitsrechtlichen Schrifttum sein. Jede achte veröffentlichte LAG-Entscheidung stammte in den letzten zehn Jahren aus Köln. Positive Perspektive Im vergangenen Jahr leitete das Justizministerium einen Prüfungsprozess über die Zusammenlegung der Landesarbeitsgerichte Köln und Düsseldorf ein, den die Ministerin im Juni diesen Jahres zugunsten des Fortbestehens der Selbständigkeit entschied. Die Entscheidung wurde in beiden Gerichten dankbar aufgenommen. So konnten die Kölner jetzt im festlichen Rahmen des Stiftersaales des Wallraf-Richartz-Museums mit der Ministerin und zahlreichen Gästen ihr Jubiläum feiern und ein beruhigtes ad multos annos wünschen. Dr. Ludger Backhaus presse@lag-koeln.nrw.de

10 10 NRW.JUSTIZintern Miteinander reden, voneinander lernen Hat das Oberlandesgericht München andere Probleme als das Kammergericht? Unterscheidet sich die Gerichtsorganisation in Stuttgart grundlegend von derjenigen in Düsseldorf? Warum soll das, was bei dem OLG Dresden gut funktioniert nicht auch für das OLG Schleswig passen? Warum ein Rad neu erfinden, das schon rollt? Man muss nur wissen, dass ein Anderer das Rad bereits erfunden hat. Aus diesem Grund haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs 2004 ein virtuelles, internetgestütztes Informationsaustauschforum ins Leben gerufen, das so genannte OLG-Forum. Es bietet die Möglichkeit, nach Themen geordnet Projektunterlagen abzulegen oder diese bei Bedarf als Arbeitsgrundlage herunterzuladen. Eingerichtet wurde auch ein Diskussionsforum, das mittlerweile einem sehr regen Erfahrungsaustausch zu allen erdenklichen Themen der Justiz dient. Diese komfortable Informationsbörse ersetzt jedoch nicht den persönlichen Erfahrungsaustausch. Aus diesem Grund sind bereits zum dritten Mal am 10. und 11. September 2007 die Organisationsreferentinnen und referenten der Oberlandesgerichte diesmal in Düsseldorf zusammengekommen, um Projekte vorzustellen, im Anschluss hieran offen über positive und negative Erfahrungen zu diskutieren und das Forum weiterzuentwickeln. Zentrale Themen der Tagung war die Statistik als Steuerungsinstrument und die Gestaltung von Arbeitsabläufen einschließlich richterlicher Arbeitsweisen.

11 NRW.JUSTIZintern Das Oberlandesgericht Dresden hat Elemente von Vergleichsringen in die Geschäftsprüfungen eingebunden und prüft nicht mehr ein Gericht alle vier Jahre vom Keller bis zum Speicher, sondern untersucht nun parallel z.b. die Familienabteilungen dreier Präsidialamtsgerichte mit wenigen besonders geschulten Prüfern. Bei einigen Oberlandesgerichten hat die elektronische Akte bereits in Teilbereichen der Verwaltung Einzug gehalten. Wie leitet man ein Amtsgericht mit 204 Richtern und ca. 900 Mitarbeitern und einem Krankenstand von 13 Prozent? Vor dieser Frage stand das Amtsgericht Tiergarten vor einigen Jahren und scheint eine Antwort gefunden zu haben man zerlegt die großen Einheiten in mehrere kleine und bezieht Richter und Servicekräfte in die Leitung des Gerichts mit ein. Ergebnis: Deutlich zufriedenere Mitarbeiter und Krankenstand rückläufig. Auf die weitere Frage, wie derart zahlreiche Mitarbeiter sachgerecht beurteilt werden können, hätte das Amtsgericht Düsseldorf eine Antwort. Die Telefonnummern sind ausgetauscht. Die Familiengerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz einschließlich eines Familiensenats arbeiten mit der Mediation des streitentscheidenden Richters. Nach dem Wunsch der Parteien wechseln die Richter von der Rolle des Streitentscheiders in die Rolle des Mediators. Spielregeln für den Fall, dass die Mediation nicht gelingt, im Rahmen dieses Gesprächs aber Informationen ausgetauscht worden sind, die im streitigen Verfahren so nicht zur Sprache gekommen worden wären, sind festgelegt. Bislang scheint der Weg erfolgversprechend weitere Informationen sind zugesagt. Warum sammeln und verschicken die Familiengerichte Mengen an Papier, die die Versorgungsträger so gar nicht brauchen? Dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf gewidmet. Mit Hilfe eines elektronischen Auskunftsersuchens an den Versorgungsträger verbunden mit einer Verlagerung der Beratungsleistungen einschließlich des Sammelns der erforderlichen Unterlagen auf die örtlichen Servicestellen und Versicherungsältesten sollen die Familienabteilungen nicht länger Postumschlagszentren im Versorgungsausgleich sein. Alle diese Projekte wurden kontrovers diskutiert, die Meinungen gingen auseinander, kein Projekt passt für alle, aber alle haben Ideen mit nach Hause genommen, um sie dort anzupassen und weiterzuentwickeln. Auch für die Zukunft dürfte für Gesprächsstoff gesorgt sein. Einige Oberlandesgerichte beabsichtigen schon bald, im Rahmen eines Vergleichsrings ihren Erfahrungsaustausch zu intensivieren. Die Übrigen sind gespannt auf die Ergebnisse und starten vielleicht in eine zweite Runde, eben ganz nach dem Leitsatz: Miteinander reden, voneinander lernen. VizeP in LG Dr. Annette Lehmberg

12 12 NRW.JUSTIZintern In einem europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mit durchlässigen Grenzen und vielfältigen grenzüberschreitenden Aktivitäten sollten der Zugang zur Justiz und deren Effektivität nicht unter divergierenden landesspezifischen Vorgaben für die IT-gestützte Kommunikation leiden. Unter diesem Motto fand im Frühsommer in Bremen die Konferenz work on E-Justice im Rahmen des Vorsitzes der Bundesrepublik Deutschland im Rat der Europäischen Union statt. Das Bundesministerium der Justiz und die Justizministerien der Länder hatten hierzu Experten und Interessierte zu einem Informationsaustausch über Fragen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologie im Justizbereich mit europaweitem Bezug eingeladen. Schwerpunktthemen Vier übergreifende Themenkomplexe bildeten den Rahmen für Expertenvorträge und Podiumsdiskussionen: Ein Justizportal als Bindeglied unterschiedlicher Rechtssysteme Grenzüberschreitende Kommunikation zwischen Justiz-Verfahrensbeteiligten Informationsaustausch zwischen nationalen Justizregistern Verfahrensmodelle einer Standardisierung auf europäischer Ebene und rechtliche Folgefragen. Im Rahmen einer Begleitausstellung zur E-Justice-Konferenz wurden auf dem von Nordrhein-Westfalen organisierten Gemeinschaftsstand des Bundesministeriums der Justiz und der Justizministerien der Länder Online-

13 NRW.JUSTIZintern Diensten der Justiz zu erlangen. Nordrhein-Westfalen ist federführend für das deutschlandweite Justizportal und daher in Abstimmung mit dem Bund und den Ländern am Aufbau des EU-Portals beteiligt. Angebote präsentiert, die einen repräsentativen Überblick ermöglichten: das Justizportal des Bundes und der Länder ( die Insolvenzbekanntmachungen ( das Mahnportal ( das gemeinsame Registerportal der Länder ( das Zwangsversteigerungsportal ( die Internet-Grundbucheinsicht ( index.php), das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ( die Strafregistervernetzung (NJR) ( sowie Videokonferenzen in Gerichtsverfahren Signale Bei der Eröffnung der E-Justice-Konferenz erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Die moderne Informations- und Kommunikationstechnik macht die Justiz effizienter und hilft Menschen sowie Unternehmen schneller und einfacher zu ihrem Recht zu kommen. In einem europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mit durchlässigen Grenzen darf auch informationstechnologische Unterstützung der Justiz nicht an den Binnengrenzen enden. Von der Konferenz geht das Signal aus, dass wir auch in diesem Bereich in Europa enger zusammenrücken. Im Anschluss an die Konferenz hatte noch unter deutscher Ratspräsidentschaft der Rat der Europäischen Union beschlossen, ein europäisches Justizportal zu schaffen. Es soll als zentraler Einstiegspunkt für alle Justizinformationen auf der europäischen Ebene dienen. Damit soll es den Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen Europas ermöglicht werden, über einen einfachen und einheitlichen Weg Zugang zu den E-Government- Die portugiesische Ratspräsidentschaft Da Portugal zur Jahresmitte die EU-Ratspräsidentschaft übernommen hatte, fand die erste Beratung in Lissabon statt. Österreich und Deutschland waren überein gekommen, einen Prototypen, an dem u. a. Mitarbeiter des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen mitgewirkt haben, für ein EU-Justiz-Portal zu erstellen. Dieser Prototyp wurde im Rahmen der portugiesischen Ratspräsidentschaft auf der E-Justice-Konferenz vom 2. bis 4. September 2007 in Lissabon vorgestellt. In seinem Eröffnungsvortrag zur E-Justice-Konferenz hatte der portugiesische Justizminister betont, dass er während der Ratspräsidentschaft Portugals an den festgelegten Eckpunkten der Präsidentschaft Deutschlands, Portugals und Sloweniens zu E-Justiz festhalten wird. Aus seiner Sicht sollten folgende Punkte beachtet werden: elektronischer Rechtsverkehr im Bereich der Register und elektronische Unternehmensführung Aufbau eines EU-Justiz-Portals Mehrsprachigkeit im Bereich der Portale grenzüberschreitender Austausch von Dokumenten Aufbau einer Website für E-Justice Es ist vorgesehen, zum Ende der portugiesischen Ratspräsidentschaft einen Prototyp des europäischen Justizportals offiziell den Bürgern und Organisatoren zu übergeben. E-Justice auf dem nationalen IT-Gipfel Am 10. Dezember 2007 findet der 2. Nationale IT-Gipfel der Bundeskanzlerin in Hannover statt. Die Bundesministerin der Justiz konnte NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter als Mitglied der Arbeitsgruppe E-Justice gewinnen. In dieser Arbeitsgruppe sollen folgende Themen behandelt werden: Nationale und EU-weite Vernetzung wirtschaftsrelevanter Register und Datenbanken durch Portalverknüpfung Juristisches Arbeiten mit elektronischen Akten Rechtsverbindliche Online-Kommunikation mit der Justiz E-Justice in Aus- und Fortbildung. Damit wird einmal mehr dokumentiert, dass das Land Nordrhein-Westfalen auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie bestens aufgestellt ist. Christian Grothe

14 14 NRW.JUSTIZintern Web 2.0 von Weblogs, Podcasting und der kollektiven Intelligenz der zweiten Generation Was ist denn eigentlich das Web 2.0? Eine neue Technik? Ein neues Verständnis des Internets? Einfach nur Medienrummel? Die Antworten lauten: Ja, ja und ja. Und zugleich: Nein, nein und nein. Was denn nun? Interaktive Software: Auch der neue Akademische Kalender der Fachhochschule für Rechtspflege NRW ist eine Web 2.0 Anwendung. Sie finden ihn auf Andreas Dormann leitet das Zentrum für Informationstechnik an der FH für Rechtspflege NRW sowie die Verfahrenspflegestellen IT-ZVG und RASYS. Fragen wir doch nach der Herkunft des Begriffs und landen wie könnte es anders sein in Amerika: Dort kam man 2004 zu der Ansicht, dass wenige Jahre nach dem Ende viele Träume einige überlebende Unternehmen mit neuartigen Anwendungen die Wende im Web eingeläutet hatten. Welche wichtigen Dinge hatten diese Firmen gemeinsam? Genau darüber wollte man sich in einer neuen Konferenzreihe namens Web 2.0 Conference austauschen. Und damit hatten die Web-Pioniere endlich das Wort erfunden, auf das die online-orientierte Welt gewartet hatte. Denn offenbar benutzt es mittlerweile Jeder: die Suche nach Web 2.0 beschert uns 9,7 Millionen Treffer bei Google und nur unwesentlich weniger Erklärungen, was es damit auf sich hat. Die Technik Google ist ein, vielleicht sogar der Prototyp für die neue Generation Internet, wenn es um den technischen Aspekt des Web 2.0 geht. Zuerst die Suchmaschine. Suchmaschinen gab es auch schon vor Google, klar. Aber erst das ausgeklügelte Werten von Relevanzen einer Web site, daraus ein gewichtetes Ranking abzuleiten und damit wirklich wichtige Informationen ganz oben auf der Trefferliste zu landen in Millisekunden das war s. Seitdem wird im Internet nicht mehr gesucht, sondern ge- googelt. Und nun Google Text & Tabellen: damit schreiben und kalkulieren Sie direkt online im Webbrowser. Wenn s nötig ist, mit Mehreren gleichzeitig. Ohne Installation. Anmeldung genügt. Das Innovative ist die kreative Art und Weise, bisher schon verwandte Techniken zu kombinieren und dank der Verbreitung von DSL zu günstigen Flatrates über schneller gewordene Verbindungen einer großen Anwenderschaft verfügbar zu machen. Und das ist erst der Anfang, meinen die Internet-Experten. Die Menschen Doch genug von der Technik, da sind ja auch noch wir, die Nutzer. Wir alle spielen eine zentrale Rolle im Web 2.0. Der Spiegel titelte: Du bist das Netz! und hebt als Beispiel die Online-Enzyklopädie Wikipedia hervor. Hier sei eine täglich wachsende Wissensmaschine entstanden, die zwar nicht die Erkenntnis von Nobelpreisträgern verbreite, aber oft erstaunlich informativ, gelegentlich brillant, manchmal schludrig bis falsch sei, aber meistens aktuell und immer kostenlos. Die englische Fassung enthält über 1,7 Millionen (!) Beiträge, die deutsche immerhin mehr als Artikel; jeden Tag kommen hierzulande 500 neue hinzu. Unter den richtigen Umständen sind Gruppen bemerkenswert intelligent und oft klüger als die Gescheitesten in ihrer Mitte, glaubt der amerikanische Wirtschaftsjournalist James Surowiecki. In seinem Buch Die Weisheit der Vielen kommt er zu dem Ergebnis Im kollektiven Wissen liegt die Lösung.

15 NRW.JUSTIZintern Ob das für die Masse der Online-Tagebücher (Weblogs oder kurz Blogs) gilt, in der sich Zeitgenossen über Berufliches, aber auch teils sehr Privates öffentlich zu Wort melden, mag dahingestellt bleiben. Es gibt jedoch Anzeichen dafür, dass es nicht mehr genügen könnte, eine E- Mail-Adresse zu besitzen und unfallfrei surfen zu können. Über soziale Dienste und Anwendungen, Social Software, knüpfen Internet-Akteure heute mit ihren realen Namen private und berufliche Kontakte, bahnen Geschäfte an, planen Projekte und weisen sich gegenseitig Arbeitsplätze zu. Ein Düsseldorfer Anwalt, der seit rund drei Jahren in seinem LawBlog mit trockenem Humor seinen Arbeitsalltag zwischen Kanzlei und Gericht kommentiert, weiss zu berichten: Seit neuestem häufen sich die Erstklienten, die mich nur aus dem Internet kennen. Inzwischen ist mein Blog tatsächlich zu einem Wirtschaftsfaktor für mich mutiert; das hätte ich so nie erwartet. Der Onliner von Heute ist nicht nur verbal mitteilsam. Auf Flickr.com und YouTube.com stellt er seine Bilder und Videoclips ins Netz und führt auf SecondLife.com ein virtuelles Doppelleben. Aber das Web 2.0 ist nicht nur die Welt der Freaks. Es hat auch den seriösen öffentlich-rechtlichen Rundfunk erreicht: Podcasts, Radiosendungen auf Abruf, sind inzwischen so beliebt, dass auch das Deutschlandradio und der WDR diese Technik einsetzen, um das zeitversetzte Hören ausgewählter Programmbeiträge außerhalb der regulären Sendezeiten zu ermöglichen. Und wer das letzte heute-journal verpasst hat, kann den Video- Podcast von der ZDF-Homepage abrufen. Kurze Klicks zu Claus Kleber. Die Justiz Den Mitmacheffekt und das virtuelle Wir-Gefühl des neuen Internetzeitalters kann man auch in einigen Online-Foren unserer NRW-Justiz nachvollziehen. Dank Juris und Beck-Online sind heutzutage Rechtsprechung und Kommentarwerke selbstverständlich am eigenen Bildschirm verfügbar. Im Online-Grundbuch ( de) werden zur Immobilie die passenden Geodaten verlinkt. Gutes Beispiel für ein sogenanntes Mashup, in dem Dienste neu miteinander kombiniert werden. Ein Anfang. Doch wer weiss, wie und wo überall in wenigen Jahren die Onlinewelt unseren Justizalltag prägen wird? Eine Richterin wird bei ihrer Aktenarbeit unabhängig vom Ort; ihr Arbeitsplatz und die Akten sind überall dort, wo sie einen Webzugang hat, denn das Fachsystem liegt im Internet. Sie muss sich nur über ein Autorisierungs-Pad mit ihrem Fingerabdruck anmelden. Ein Rechtspfleger wird auf der Startseite des Intranets namentlich begrüßt und bekommt neben seinem virtuellen Aktenstapel eine dazu passende Auswahl der neuesten Entscheidungen und Forenbeiträge angezeigt, denn das Netz kennt nicht nur ihn, sondern auch seine Aufgaben. Der Gerichtsvollzieher wird morgens ins Auto steigen, sein Navi-Smartphone in die Halterung stecken, das sich flugs über UMTS die Daten auf der Gerichtsvollzieherverteilerstelle abholt und die heutige Schuldnerroute mit optimierter Streckenführung berechnet. Zwischendurch schaut er nach, welche seiner Online-Auktionen heute ablaufen. Willkommen in der Zukunft! Andreas Dormann

16 16 NRW.JUSTIZintern r 200 Zuschauern Ausstellung im Landgericht Essen Bereits die Eröffnung der Ausstellung Justiz im Nationalsozialismus im Essener Landgericht fand großes Besucherinteresse. Landgerichtspräsidentin Dr. Monika Anders konnte dazu als prominentesten Gast Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter begrüßen, die auch an der anschließenden Podiumsdiskussion teilnahm. Besonders erfreut zeigte sich das Organisationsteam des Landgerichts über das rege Interesse an den Essener Schulen. Mehr als ein Dutzend Bildungseinrichtungen buchte teils klassenübergreifend fachkundige Führungen, die von sechs Richtern des Landgerichts übernommen worden waren. Im Rahmenprogramm zur Ausstellung, die um einen Essener Lokalteil ergänzt worden war, wurde vor 200 Zuschauern das Dokumentarspiel Sondergerichtsbarkeit Rekonstruktion eines authentischen Falles vor dem Sondergericht Mannheim erstmals durch Richterinnen und Richter des Landgerichts in Szene gesetzt. Mehr Informationen: Referendartagung behandelte Top-Thema der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Mit der europäischen Energiepolitik hat die diesjährige Referendartagung Europarecht im Rahmen eines Planspiels zum Mitentscheidungsverfahren das Leitthema der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007 behandelt. Teilnehmer waren rund 25 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare aus Nordrhein-Westfalen sowie 15 internationale Juristinnen und Juristen, die im Rahmen eines vom DAAD geförderten Programms deutsches Recht am Oberlandesgericht Düsseldorf studierten. Tagungsleiter Rechtsanwalt Marc Lauterfeld LL.M. (1. l. u.) setzte zudem das europäische Gesellschafts-, Unternehmenssteuer-, Regu lierungs-, Insolvenz- und Kartellrecht sowie die EU-Fusionskontrolle auf die Agenda. Interessenten für die nächste Referendartagung Europarecht Anfang 2008 können sich nach der Ausschreibung über ihre Arbeitsgemeinschaften bewerben. Mehr Informationen: Oh Justitia Karikaturenausstellung im AG Bergisch-Gladbach Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter eröffnete im Amtsgericht Bergisch-Gladbach die Ausstellung eines 77-jährigen Bensbergers. Walter Hanel, der als politischer Karikaturist und Ehrenbürger der Stadt Bergisch Gladbach weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt ist, plauderte über sein Schaffen und signierte anschließend fleißig. Karikaturen leben von der Übertreibung so beschreibt Hanel selbst das Wesen seiner Arbeit und hält Politik, Gesellschaft und nicht zuletzt der Justiz mit diesen Werken den Spiegel vor. Ob er mit diesen Karikaturen viel bewegen kann, bezweifelt er selbst. Man kann die Welt damit nicht verändern, sagt er. Walter Hanel alleine wohl nicht aber vielleicht wir alle zusammen? Die Ausstellung ist als Wanderausstellung konzipiert und steht auch anderen Justizbehörden zur Verfügung. Mehr Informationen: lydia.niewerth@ag-bergischgladbach.nrw.de Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Band 15 eifrigster Diener und Schützer des Rechts, des nationalsozialistischen Rechts Nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit Ein Tagungsband Juristische Zeitgeschichte Juristische Zeitgeschichte: Band 15 über die NS-Sondergerichte erschienen... eifrigster Diener und Schützer des Rechts, des nationalsozialistischen Rechts... mit diesem heute zynisch klingenden, damals freilich bitter ernst gemeinten Titel ist Band 15 der Schriftenreihe Juristische Zeitgeschichte überschrieben, der aktuelle Forschung zur nationalsozialistischen Sondergerichtsbarkeit präsentiert. Der Satz stammt aus der Abschiedsrede des scheidenden Oberlandesgerichtspräsidenten Schneider, OLG Hamm, die er im November 1942 an die versammelten Vertreter der Justiz in seinem Bezirk gehalten hat und welche das Selbstverständnis vieler Richter und Staatsanwälte im Nationalsozialismus widerspiegelt. Der in der Justizvollzugsanstalt Geldern hergestellte 219-seitige Band kostet 3 EURO und kann bei der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen bestellt werden. Mehr Informationen:

17 Wäre doch alles so problemlos wie Ihre IT. Dynamische IT-Infrastrukturlösungen von Fujitsu Siemens Computers bleiben immer so flexibel wie Sie selbst. FlexFrame for SAP integriert flexible IT von Fujitsu Siemens Computers, wie z. B. den PRIMERGY RX300 Server mit leistungs starkem Intel Xeon Quadcore-Prozessor, und die SAP Softwareumgebung in einer Komplettlösung. Die Adaptive Computing Plattform mit SAP-Zertifikat stellt den SAP Applikationen dynamisch die passenden Server-Ressourcen zur Ver fügung ganz nach Ihren Anforderungen. Und im Falle eines Ausfalls hilft das System sich selbst: Betroffene An wendungen werden einfach auf einem anderen Server gestartet. So profitieren Sie von maximaler Flexibilität und können sich jederzeit voll aufs Geschäft konzentrieren. Celeron, Celeron Inside, Centrino, Centrino Logo, Core Inside, Intel, Intel Logo, Intel Core, Intel Inside, Intel Inside Logo, Intel Viiv, Intel vpro, Itanium, Itanium Inside, Pentium, Pentium Inside, Xeon und Xeon Inside sind Marken der Intel Corporation in den USA und anderen Ländern.

18 18 NRW.JUSTIZintern Wenn Juristen die Schulbank drücken um selbst zu unterrichten. Justizakademie Recklinghausen, Uhr: Rechtsanwälte und Richter lümmeln gelangweilt in der Bank, gähnen laut, piesacken ihren Sitznachbarn und werfen mit Papierkügelchen. Kann ich mal aufs Klo gehen?, Wann gucken wir endlich einen Film? quengeln die Juristen. Ihr Lehrer versucht derweil Rechtskunde zu unterrichten so gut es eben bei dieser Klasse geht. Allein unter Anwälten: Ri in LG Dr. Fee Schumacher (u. l.); 27 Jahre Erfahrung: Ulrike Schultz (u. r.) Was absurd klingt, ist gar nicht ungewöhnlich: Während der dreitägigen Veranstaltung für Juristen, die Rechtskunde-AGs leiten wollen. 16 Juristen nahmen an einem solchen Seminar in der Justizakademie teil. Ziel der Fortbildung: Das didaktische Know-how für den Unterricht in den 10. Klassen zu bekommen unter möglichst realen Bedingungen. In einem Rollenspiel bestimmen die Gruppen jemanden, der eine Stunde plant und unterrichtet, während die übrigen die Schüler spielen mit allen Schikanen, erklärt Tagungsleiterin Ulrike Schultz, die selbst schon seit 27 Jahren Rechtskundeunterricht gibt, die chaotische Situation. Auf Video aufgezeichnet sollen die Juristen sehen, wie sie selbst als Lehrer wirken und was sie noch verbessern können. Frontalunterricht war gestern Schulungsbedarf haben die Teilzeit-Lehrer in jedem Fall. Juristen haben in ihrer eigenen Ausbildung vor allem Frontalunterricht kennen gelernt, so Ulrike Schultz. Um das Herunterbeten von Paragraphen oder Gesetzen solle es im Rechtskundeunterricht aber eben nicht gehen. Vielmehr sollen Methoden eingesetzt werden, die die Schüler aktiv einbeziehen und das in der 7. und 8. Unterrichtsstunde. Unterrichten will deshalb gelernt sein: Wie motiviere ich 16-Jährige? Wie sanktioniere ich Störenfriede? Welche Lehrmethoden gibt es und welche kommen gut an? Und was ist für die Jugendlichen überhaupt interessant?

19 NRW.JUSTIZintern Fragen, die sich die Juristen während der Schulung teilweise auch untereinander beantworten konnten. Der Erfahrungsaustausch über eigene Ideen für einen interessanten Unterricht war dabei besonders für unerfahrene Kollegen wichtig. Denn neben einigen Ankerfiguren, wie Ulrike Schultz die erfahrenen Rechtskunde-Lehrer nennt, wird etwa die Hälfte der Tagungsteilnehmer im laufenden Schuljahr zum ersten oder zweiten Mal Rechtskunde unterrichten. Schüler und Lehrer profitieren So unterschiedlich die Erfahrungen der Tagungsteilnehmer als Lehrer sind, eines gemeinsam haben doch die Meisten: Ihr Hauptberuf ist der des Rechtsanwaltes. Ausnahme in der 16-köpfigen Gruppe: Dr. Fee Schumacher, Richterin am Landgericht in Düsseldorf. Im Schuljahr 2005/06 hat sie zum ersten Mal eine Rechtskunde-AG an einer Realschule in Langenfeld geleitet. Mit Jugendlichen, die alle hoch motiviert und mit vielen tollen eigenen Ideen in den Unterricht kamen, erzählt die 33-Jährige. Während des Schulhalbjahres wurden vor allem Themen aus dem Leben der Schüler besprochen, wie die Tücken von Verträgen fürs Handy oder das Fitnessstudio. Davon profitierten nicht nur die Schüler: Gerade wenn man sonst nur dicke Akten wälzt, ist es wichtig, dass man Erdung bekommt und die Sichtweise von jungen Menschen kennt. Dadurch verändert sich auch der eigene Blickwinkel, erklärt Fee Schumacher ihre Motivation. Umgekehrt bekamen die Jugendlichen einen Einblick in die Justiz. Bei einem Besuch der Jugendarrest-Anstalt Remscheid gab es vor allem eines zu lernen: Gefängnis Rechtskunde in Kürze Rechtskundeunterricht wird in NRW seit mehr als 50 Jahren in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften erteilt, jährlich finden etwa AGs statt. Etwa die Hälfte aller Arbeitsgemeinschaften werden an Gymnasien eingerichtet, jeweils ein Viertel an Real- und Hauptschulen. Ziel des rechtskundlichen Unterrichts ist, Jugendlichen den Rechtsstaat als Wertesystem nahe zu bringen und ihnen Grundkenntnisse der Rechtsordnung zu vermitteln. Pro Halbjahr werden 12 Doppelstunden erteilt, die mit je 48 Euro vergütet werden. Interessierte Juristen wenden sich an das Landgericht, in dessen Bezirk sich die Schule befindet, an der der Unterricht erteilt werden soll. Wer sich bereits für die Leitung einer Rechtskunde-AG entschieden hat, kann Materialien für den Unterricht bei Ulrike Schultz erhalten: und Straftaten sind überhaupt nicht cool. Die Jugendlichen waren beeindruckt, wie streng es da zugeht. Das ist eine gute Abschreckung, sagt die Richterin. Das Vertrauen der Schüler in die Justiz und die Demokratie zu stärken, das liegt Fee Schumacher aber besonders am Herzen. Bei vielen Jugendlichen ist das Rechtssystem nicht verankert, sie kappen sich teilweise sogar davon ab und schaffen sich ihre eigenen Regeln, weiß die junge Richterin. Da müsse vermittelt werden, dass man dem Rechtssystem vertrauen kann und man zur Polizei gehen kann, wenn etwas passiert, so Schumacher. Anwälte überrepräsentiert Dass Fee Schumacher während der Schulung in Recklinghausen die einzige Richterin unter Anwälten war, liegt wohl am allgemeinen Trend im Rechtskundeunterricht. Im vergangenen Schuljahr waren im Bezirk des OLG Düsseldorf über die Hälfte der Rechtskundelehrer Anwälte. Etwa 30 % waren im Hauptberuf Richter und 6 % Staatsanwälte. Grundsätzlich ist es gut, dass motivierte Rechtsanwälte die AGs leiten, weil sie ein wichtiger Teil der Justiz sind, meint Fee Schumacher. Ein Gleichgewicht bestehe aber leider nicht: Denn auch der Blickwinkel eines Richters, der aufgrund seines Berufsbildes Jedermanns-Interessen vertritt, sollte im Rechtskundeunterricht präsent sein, sagt die junge Frau. Richter sollten außerdem ohnehin versuchen, die Bodenhaftung zu bewahren und den Beruf des Richters transparent zu machen, meint Fee Schumacher. Rechtskundeunterricht bietet dazu eine gute Gelegenheit. Dass die Justiz nicht wie im Fernsehen ist und Richter nicht alle wie Barbara Salesch das sei nur ein kleiner Teil von dem, was den Jugendlichen dabei vermittelt werden könne. Kristina Peun B.A. hospitant@jm.nrw.de

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