Der Kleinunternehmer
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- Leopold Hummel
- vor 7 Jahren
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1 Der Kleinunternehmer Autor W a l t e r F. W. B i n d e r Concorde Consultchant GmbH Berlin Kleinunternehmer ist der, dessen Umsatz im Vorjahr nicht mehr als ,- Euro betragen hat und Um dieses Thema herum gibt es viele Irrtümer und Missverständnisse. In einem klaren und für Jeden verständlichem Deutsch räumt der bekannte Autor mit diesen Irrtümern und Missverständnissen auf und gibt fundierte Erklärungen und Hilfen zum Thema. Concorde Consultchant GmbH Berlin Der Kleinunternehmer - Seite 1 von 9
2 Urheberrechtliche Hinweise Die Informationen in den von mir veröffentlichten Ratgebern und Fachartikeln beruhen auf persönlichen Erfahrungen sowie auf sorgfältigen Recherchen und werden nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Es können keine Garantien für die Richtigkeit der Angaben gegeben werden. Des Weiteren übernehme ich keine Haftung noch Verantwortung für Folgen jeder Art, die aus der praktischen Anwendung im Zusammenhang mit den Inhalten der vermittelten Informationen entstehen könnten. Angeführte Domain-, Firmen- oder Produktnamen unterliegen den jeweiligen markenrechtlichen Bestimmungen der Inhaber oder Unternehmen. Meine Angebote können Links zu externen Webseiten Dritter enthalten, auf deren Inhalte ich keinen Einfluss habe. Deshalb kann ich für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte verlinkter Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden ich derartige Links umgehend entfernen. Die erstellten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Vervielfältigungen, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Downloads und Kopien sind nur für den privaten, nicht kommerziellen, Gebrauch gestattet. Sie dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, kopiert werden. Sie dürfen nicht vervielfältigt und in keiner Datenbank gespeichert werden. Sie erwerben keine Wiederverkaufsrechte. Alle sonstigen Rechte liegen bei mir als Autor. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Skripte werden bei Bekanntwerden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Der Kleinunternehmer - Seite 2 von 9
3 I n h a l t Urheberrechtliche Hinweise 2 Vorwort 4 Was ist ein Kleinunternehmer? 6 Was bedeutet es Kleinunternehmer zu sein? 6 Warum sollte man auf diese Vorteile verzichten? 7 Was ist eigentlich Gesamtumsatz? 7 Wie berechne ich die Grenze von ,- Euro? 7 Was ist, wenn ich keinen Vorjahresumsatz hatte? 7 Was ist, wenn ich mich geirrt habe? 8 Worauf muss man in der Preiskalkulation achten? 8 Sonderfall erhaltene Anzahlungen 8 Nachträgliche Preisänderungen, oder Rücksendungen 8 Herausgeber 9 Autor 9 Der Kleinunternehmer - Seite 3 von 9
4 Vorwort Kleinstbetrieb, Kleingewerbe, Kleingeschäft, es gibt so viele Begriffe die üblich, aber verkehrt sind. Auch die Ansichten, Kleingewerbe brauchen keine Steuern zu zahlen. Mal wird die Grenze von ,- pro Jahr genannt, mal ca ,- pro Jahr und mal 450,- im Monat. In einem Teil dieser Behauptungen steckt ein Körnchen Wahrheit, aber verkehrt sind sie grundsätzlich alle. Es gibt das Gewerbe, ggf. als Nebenerwerb betrieben, was aber heute nicht unser Thema ist und das Kleinunternehmen, bzw. den Kleinunternehmer. Der Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuergesetz und dort im 19 definiert. 19 Besteuerung der Kleinunternehmer (1) Die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach 13a Abs. 1 Nr. 6, 13b Absatz 5, 14c Abs. 2 und 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen ( 4 Nr. 1 Buchstabe b, 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen ( 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung ( 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung ( 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug ( 15) keine Anwendung. (2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung ( 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären. (3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze: 1. der Umsätze, die nach 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind; 2. der Umsätze, die nach 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind. Der Kleinunternehmer - Seite 4 von 9
5 Soweit der Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet ( 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 oder 20), ist auch der Gesamtumsatz nach diesen Entgelten zu berechnen. Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, dass die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt. (4) Absatz 1 gilt nicht für die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge. 15 Abs. 4a ist entsprechend anzuwenden. Was das bedeutet, wollen wir auf den nächsten Seite in einem Deutsch beschreiben, was (hoffentlich) allgemein verständlich ist. Der Kleinunternehmer - Seite 5 von 9
6 nicht mehr als ,- Euro Das ist es einfach so, weil es so im Gesetz steht. Verzicht auf die Kleinunternehmerrege lung: Das nennt sich auf Regelbesteuerung optieren Wechsel kann nur zum Beginn eines Jahres erfolgen Was ist ein Kleinunternehmer? Kleinunternehmer ist der, dessen Umsatz im Vorjahr nicht mehr als ,- (siebzehn-tausendfünfhundert) Euro betragen hat und dessen Umsatz im laufenden Jahr vermutlich ,- (fünfzigtausend) Euro nicht überschreiten wird. Die zweite Grenze kann man meistens vernachlässigen, denn wie wahrscheinlich ist es schon seinen Umsatz fast zu verdreifachen und das schon vorher zu wissen. Hat man allerdings am Jahresanfang schon so viele Aufträge, oder ernsthafte Anfragen, dann sollte man sich ernsthaft damit befassen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, ist Kleinunternehmer. Das kann man nicht beantragen, sondern man ist es einfach, weil es so im Gesetz steht. Beantragen kann man allerdings das Gegenteil. Den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Das nennt sich auf Regelbesteuerung optieren und man macht es einfach dadurch, dass man eine Umsatzsteuererklärung abgibt. Entweder nach Abschluss des Jahres, weil man dann alle Werte hat, oder schon während des Jahres durch Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung. Diese Erklärung bindet den Unternehmer für mindestens 5 (fünf) Jahre. Will man nach den fünf Jahre wieder zurück wechseln und erfüllt noch immer, oder wieder die Voraussetzungen, dann kann der Wechsel nur zum Beginn eines Jahres erfolgen und kann bis zur Rechtskraft der Steuerfestsetzung für das Jahr erfolgen. Tatsächlich muss die Entscheidung aber fast immer schon früher erfolgen, weil man ja die Vorschriften erfüllen muss, wie keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Beim Kleinunternehmer wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Verzicht auf die Formvorschriften des 14 UStG Was bedeutet es nun Kleinunternehmer zu sein? Wo liegen die Vorteile? Bei einem Kleinunternehmer wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Damit sind seine Umsätze nicht steuerfrei, wie es landläufig ausgedrückt wird, sondern die eigentlich fällige Steuer wird nicht erhoben, also nicht kassiert. Das ist zwar mehr eine steuertechnische Frage, aber man sollte es doch im Hinterkopf behalten, dass es keine Steuerfreiheit ist, sondern einfach nur nicht gezahlt werden muss. Wer die Umsatzsteuer nicht zahlen muss, darf die auch nicht berechnen. Aber er braucht sie eben auch nicht zu berechnen, hat also gegenüber dem Wettbewerb beim Verkauf an Privatpersonen einen Preisvorteil. Außerdem weniger Verwaltungsaufwand. Keine Umsatzsteuer berechnen, keine Vorsteuer aus den Einkäufen rausrechnen, keine Umsatzsteuerzahlungen berechnen und abführen. Bei der Ausstellung von Quittungen und Rechnungen nicht die Formvorschriften des 14 UStG einhalten müssen. Der Kleinunternehmer - Seite 6 von 9
7 Die Option auf die Regelbesteuerung kann bares Geld bringen. Warum sollte man auf diese Vorteile verzichten? Ganz einfach, wenn man Vorteile dadurch hat. Wie kann man Vorteile haben, wenn man Steuern zahlt, die man sonst nicht zahlen müsste? Dann wenn sie wirtschaftlich ein anderer trägt. Wer ausschließlich, oder zumindest überwiegend Unternehmer als Kunden hat, sollte das für sich prüfen. Für einen Unternehmer, der vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist es egal, ob er für eine Leistung 100,- Euro bezahlt, oder 100,- Euro zuzüglich 19,- Euro Umsatzsteuer. Die zieht er als Vorsteuer ab und ist wieder bei den 100,- Euro Kosten. Aber der Kleinunternehmer, der eben auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, kann gegen die fällige Umsatzsteuer die Vorsteuer aus den Rechnungen die er selbst zahlen muss, gegen rechnen. Die Option auf die Regelbesteuerung kann also bares Geld bringen. Umsatz sind die Entgelte für Lieferungen und sonstige Leistungen Was ist eigentlich Gesamtumsatz? Umsatz sind die Entgelte, die ein Unternehmer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die er im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Damit die aber zum Gesamtumsatz gehören, müssen sie außerdem im Inland ausgeführt werden. Davon sind auch noch die Umsätze abzuziehen (nur beispielhafte Aufzählung nach Relevanz) aus Vermietungen, soweit die steuerfrei sind, Umsätze der Ärzte und Krankenhäuser, der Versicherungs- und Bausparvertreter und noch einiges mehr. Also kann eine Wohnungsbaugenossenschaft mit zehn Millionen Mieteinnahmen pro Jahr ebenso Kleinunternehmer sein, wie ein Arzt, der in seiner Praxis ,- Jahreseinnahmen hat. Hier interessiert der Gesamtumsatz Wie berechne ich die Grenze von ,- Euro? Hier interessiert der Gesamtumsatz, aber davon sind auch noch die Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen abzuziehen. Wer also bei Gründung seines Kleinunternehmens einen gebrauchten Kleinwagen eingebracht hat, diesen nun verkauft und damit 2.000,- Euro erlöst, kann diesen Umsatz bei der Berechnung, ob er die ,- Euro Grenze überschreitet, nicht mitrechnen. Das sollte auch in einem Businessplan festgehalten sein Was ist, wenn ich keinen Vorjahresumsatz hatte? Dann muss der voraussichtliche Umsatz des ersten (Teil-)-Geschäftsjahres geschätzt werden. Jeder der eine selbständige Tätigkeit beginnt, hat ja eine Vorstellung über seine voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben. Das sollte ja auch in einem Businessplan festgehalten sein. Diesen Wert nimmt man und hat seinen voraussichtlichen Umsatz. Fängt man z. B. im August an, so gilt 5/12 von ,- Euro als Grenze, also 7.291,- Euro. Anders gerechnet, pro angefangenem Monat 1.458,33 Euro. Ist die eigene Umsatzschätzung auf dieser Höhe, oder darunter, so ist man Kleinunternehmer. Andernfalls nicht. Der Kleinunternehmer - Seite 7 von 9
8 unverzüglich die Einnahmen des abgelaufenen Jahres zusammen zählen Was ist, wenn ich mich geirrt habe? Am Anfang des Folgejahres sollte man unverzüglich die Einnahmen des abgelaufenen Jahres zusammen zählen. Wenn irgend möglich schon direkt am 02. Januar morgens. Ist der Betrag dann höher als die ,- (bzw. der umgerechnete Betrag bei nur einem Teilgeschäftsjahr), ist man ab sofort kein Kleinunternehmer mehr und muss mit Umsatzsteuer arbeiten. Für das abgelaufenen Jahr muss man nichts ändern, die Vorjahresumsätze werden nicht nachversteuert. Wo es um Handelsware geht, ist das anders. Worauf muss man in der Preiskalkulation achten? Bei Unternehmern die nahezu ausschließlich die eigene Arbeitskraft berechnen, ist nicht viel zu beachten. Dort gibt es relativ geringe Kosten aus denen ein Vorsteuerabzug möglich wäre, wenn man kein Kleinunternehmer wäre. Dort aber, wo es um Handelsware geht, ist das anders. Nehmen wir einen Händler für Modeschmuck. Die Stücke im 10er Beutel kosten im Einkauf 30,- Euro plus Steuer, also 35,70 Euro. Der Händler der kein Kleinunternehmer ist verkauft für 5,95 Euro pro Stück, also beim kompletten Beutelinhalt 59,50 Umsatz. Sind 50,- Euro netto und 30,- Euro Einkauf, also 20,- Euro Rohgewinn um die übrigen Kosten zu decken und etwas zu verdienen. Wenn der Kleinunternehmer die gleichen 20,- Euro Rohgewinn haben will, muss er 55,70 Euro Einnahmen erzielen, denn die Vorsteuer aus den 35,70 kann er ja nicht abziehen. Der Betrag geht voll in den Wareneinkauf. Dazu die 20,- Euro für Rohgewinn sind eben 55,70 Euro oder 5,57 Euro pro Stück. Der Vorteil bei den Preisen ist hier gegenüber dem Wettbewerb also nicht so groß, wie eventuell gedacht. erhaltene Anzahlungen nach dem Wechsel nachversteuern Sonderfall erhaltene Anzahlungen Hat man Anzahlungen für Lieferungen und Leistungen erhalten, die beim Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung noch nicht ausgeführt sind, so sind diese erhaltenen Anzahlungen im ersten Voranmeldungszeitraum nach dem Wechsel nachzuversteuern. Im umgekehrten Fall, also wenn man in den Kleinunternehmerstatus wechselt, kann man die auf die Anzahlungen schon abgeführten Umsatzsteuern, zurück fordern. Rücksendungen/ Preisminderungen sind so zu behandeln, wie es im Zeitpunkt der Lieferung durchzuführen war Nachträgliche Preisänderungen, oder Rücksendungen Rücksendungen oder Preisminderungen sind so zu behandeln, wie es im Zeitpunkt der Lieferung durchzuführen war. Würde also wegen einer Reklamation eine Preisminderung gewährt, so würde diese die Umsatzsteuer mindern, auch wenn der Unternehmer inzwischen zum Kleinunternehmer geworden wäre. Ebenso umgekehrt. Wäre der Umsatz zur Zeit der Kleinunternehmerschaft erzielt worden sein, so würde die Rückzahlung eines Betrages, die Umsatzsteuer nicht mindern. Bei Fragen zum Thema oder bei Verständnisproblemen stellen Sie Ihre Fragen gerne direkt an mich. Der Kleinunternehmer - Seite 8 von 9
9 Zu vielen Themen der Ratgeber gibt es Seminare, Workshops und Coaching. Informieren Sie sich bitte auf meiner Onlinepräsenz Herausgeber: Concorde Consultchant GmbH Self-publishing Konstanzer Str. 15 A, D Berlin Concorde Consultchant Berlin Layout & Design: PERU-Media-Production, Berlin Stand: Auflage Walter F.W. Binder Jahrgang Steuerbevollmächtigter/ Steuerberater in Hermannsburg/Hamburg IT-Bank, Rom, Revisionsleiter seit 1995 Unternehmensberater und Gründercoach in Hannover und Berlin Studien: Ökonomie in Hannover und Rapperswill, CH Rechtswissenschaften in Hagen und Brig, CH Vom gleichen Autor bei Concorde Consultchant erschienen C R O W D F U N D I N G U N D S T E U E R N. sind ein unvermeidliches Thema, denn Steuern werden für Jeden, der ein Projekt über Crowdfunding finanzieren möchte, über Kurz, oder Lang eine zu lösende Aufgabe. Die meisten Betroffenen werden sagen: Was betrifft mich das? Meine 3.000,-, oder 5.000,- Euro aus der Crowd sind doch gar nicht steuerpflichtig. Ein Kleingewerbe ist doch bis ,- Euro steuerfrei und unter 8.000,- zahlt doch keiner Steuern, hat mir mein Bekannter, ein BWL Student, gesagt. Diese Aussagen, die gleich mehrere Fehler enthalten, hört man häufig. Für alle Interessierten daher dieser kleine Ratgeber von Walter F.W. Binder, der eben auch mit allgemeinen Irrtümern aufräumen soll. Keine Abhandlung für Fachleute, sondern ein Leitfaden mit Beispielen für alle Ratsuchenden. Concorde Consultchant GmbH Berlin Der Kleinunternehmer - Seite 9 von 9
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