ökoprojekt 1/2011 Thermische Sanierung Durch energieeffiziente Maßnahmen Betriebskosten sparen Inhalt klima:aktiv Das Fachmagazin für Umweltförderung

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1 ökoprojekt Das Fachmagazin für Umweltförderung 1/2011 Thermische Sanierung Förderungen für Maßnahmen zur Reduktion von Energiekosten Inhalt Wasserwirtschaft ISSN Die österreichische Bundesregierung stellt für die Jahre 2011 bis 2014 wieder Mittel für Förderungen im Bereich der thermischen Gebäudesanierung zur Verfügung. Für das Jahr 2011 stehen 100 Mio. Euro bereit: 30 Mio. Euro für gewerblich genutzte Gebäude, 70 Mio. Euro für den privaten Wohnbau. Fortsetzung auf Seite 8 Durch energieeffiziente Maßnahmen Betriebskosten sparen Neue Förderungsaktionen für Betriebe zur Steigerung der Energieeffizienz 3 Neue Förderungsrichtlinien für betriebliche Abwassermaßnahmen 5 Meine Förderung 11 Neptun Wasserpreis Umweltförderung im In- und Ausland 1+8 Thermische Sanierung 1+7 Durch energieeffiziente Maßnahmen Betriebskosten sparen 6 Klima- und Umweltbilanz Expert/innentag Umweltförderungen Mit der Österreichischen Energiestrategie 2020 wurden konkrete Ziele für den Einsatz von energieeffizienten Technologien definiert. Die betriebliche Umweltförderung leistet mit zwei neuen Förderungsaktionen einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung. Die Europäische Union hat Anfang 2009 durch Vorstellung des Klima- und Energiepakets ( 2020-Ziel ) ihre Vorreiterrolle im Kampf gegen den Klimawandel demonstriert und verfolgt damit eine Reihe von Energie- und Klimaschutzzielen für den Zeitraum bis 2020: Senkung der Treibhausgasemissionen um 20 %, Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 % und Verbesserung der Energieeffizienz um 20 %. Um diese Ziele zu erreichen, ist die Mitwirkung aller Mitgliedstaaten gefordert. Dadurch ergeben sich auch auf nationaler Ebene notwendige Maßnahmen für den Klima- und Umweltschutz. Die Energiestrategie Österreich ein Gesamtkonzept für ein nachhaltiges Energiesystem, das vom Lebensministerium gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium erarbeitet wurde leistet dazu einen wichtigen Beitrag und setzt Schritte in Richtung eines Energieautarken Österreich : Durch mehr Energieeffizienz, verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und langfristige Sicherstellung der Energieversorgung wird Österreich unabhängiger von unsicheren Energieimporten wie Öl und Gas. Dabei nehmen Maßnahmen zum effizienten Energieeinsatz einen immer wichtigeren Stellenwert ein, da diese zu einer Reduktion des Einsatzes von (fossilen) Brennstoffen zur Strom- bzw. Wärmeerzeugung und damit auch zu einer Einsparung von klimaschädlichem CO 2 führen. Fortsetzung auf Seite 7 JI/CDM-Programm 9 Internationale Klimaverhandlungen Altlastensanierung 10 Gaswerk Simmering klima:aktiv

2 Vorwort 2 Liebe Leserin, lieber Leser! Umweltförderungen in Österreich eine Erfolgsbilanz Die Nachfrage nach Förderungen für Maßnahmen im Klima- und Umweltschutz war auch im Jahr 2010 weiterhin ungebrochen. Für knapp genehmigte Projekte haben wir Förderungsmittel in Höhe von über 280 Mio. Euro bereitgestellt. Die damit erzielten Effekte für Österreichs Klima und Umwelt sind enorm: Rund 8 Mio. Tonnen vermiedene CO 2 -Emissionen über die Nutzungsdauer der Maßnahmen, die konsequente Sanierung und Sicherung von Altlasten und die weitere Verbesserung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Österreichs stehen in der Erfolgsbilanz. Eine gesamtökonomische Betrachtung der geförderten Projekte in den Bereichen Wasserwirtschaft und betriebliche Umweltförderung zeigt, dass im Jahr 2010 über Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen wurden. Umweltförderungen leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Masterplans green jobs, der bis zusätzliche green jobs vorsieht. Die Umweltförderung im Inland ist ein effizientes und zeitgemäßes Instrument, um Anreize für Investitionen in moderne und umweltschonende Technologien zu schaffen. Neben den positiven Effekten für unser Klima profitiert vor allem auch Österreichs Wirtschaft von den Umweltprojekten durch die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen. Um Ziele der Energieautarkie zu erreichen, bedarf es aber auch in Zukunft weiterer Aktivitäten. Vor allem Projekte im Bereich Energieeffizienz nehmen in diesem Zusammenhang einen wichtigen Stellenwert ein, da diese zu einer Reduktion des Einsatzes von fossilen Brennstoffen zur Strom- bzw. Wärmeerzeugung und damit auch zu einer Einsparung von klimaschädlichem CO 2 führen. Deshalb stellen wir heuer 100 Mio. Euro für die thermische Gebäudesanierung bereit. Nutzen können diese Aktion nicht nur österreichische Unternehmen, sondern insbesondere auch der private Wohnbau. Darüber hinaus haben wir im März im Rahmen der Umweltförderung zwei weitere Förderungen gestartet, die Betriebe dabei unterstützen sollen Energiekosten zu sparen: Für die Umstellung auf LED- Beleuchtung sowie für energieeffiziente Antriebe stehen jeweils 2 Mio. Euro an Förderungsgeldern zur Verfügung. Im Bereich der Wasserwirtschaft leistet die Umweltförderung seit Oktober 2010 mit den neuen Förderungsrichtlinien für betriebliche Abwassermaßnahmen einen wichtigen Beitrag zum Gewässer- und Grundwasserschutz in Österreich. Ihr Niki Berlakovich Umweltminister

3 Wasserwirtschaft ökoprojekt 3 Betriebliche Abwassermaßnahmen Neue Förderungsrichtlinien seit Oktober 2010 Seit Oktober des Vorjahres sind die Förderungsrichtlinien für betriebliche Abwassermaßnahmen 2010 (BAM) in Kraft. Auf Basis der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU wurden die bisher geltenden Richtlinien umfassend überarbeitet und um neue Förderungsschwerpunkte wie etwa Energiesparen, Nutzung erneuerbarer Energie und Wasservermeidung erweitert. Ziel der Förderung ist der Schutz der Umwelt durch Abwasservermeidung und geordnete Abwasserentsorgung zur Erreichung eines größtmöglichen Gewässer- und Grundwasserschutzes. Die Förderungsrichtlinien richten sich an Unternehmen, konkret an Betreiber oder Besitzer von Betriebsanlagen, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder auf dem Markt als Anbieter eines Produktes oder einer Dienstleistung auftreten. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten besonders attraktive Förderungssätze. Was wird gefördert? Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Maßnahmen: Umstellung auf wasservermeidende und wassersparende Technologien zur Minimierung der für die Produktion notwendigen Wassermengen. Durch interne Reinigung und Kreislaufführung des Abwassers anstelle einer permanenten Frischwasserzufuhr können der Wasserverbrauch und der Abwasseranfall wesentlich reduziert werden. Einrichtungen zur Verwertung und Nutzung erneuerbarer Energieträger und die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen auf Basis eines Energiekonzeptes. Die Nutzung der in der Abwasseranlage anfallenden und wieder zu gewinnenden Energie, insgesamt maximal im Ausmaß des Energiebedarfes der Abwasseranlage, ist förderbar. Anlagen zur Verwertung von Biogas oder etwa die Nutzung der Sonnenenergie am Betriebsgelände durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen werden gefördert. Auch die Kosten von immateriellen Leistungen (Planungsleistungen) und Studien, die im Zusammenhang mit den bereits genannten Maßnahmen notwendig sind, werden gefördert. Unternehmen haben so die Möglichkeit, individuelle und auf ihren Betrieb speziell zugeschnittene Abwasserlösungen und Techniken zu entwickeln. Die freiwillige Mehrleistung Voraussetzung für die Förderung ist eine freiwillige Mehrleistung des Antragstellers, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht. Diese Mehrleistung kann im Wesentlichen auf zwei Arten erreicht werden: Werden Maßnahmen zur Verbesserung der Abwasserqualität zur Förderung beantragt, so müssen die Abwasseremissionen des Betriebes (insbesondere für gefährliche Abwasserinhaltsstoffe wie Schwermetalle) die gesetzlichen Grenzwerte um mehr als 50 % unterschreiten ( maßgebliche Unterschreitung ). Alternativ dazu müssen die geförderten Abwasseranlagen in Betrieb genommen werden, noch bevor die entsprechenden Grenzwerte der Emissionsverordnungen verpflichtend einzuhalten sind ( Vorzieheffekt ). Innerbetriebliche Maßnahmen (z. B. direkt im Produktionsprozess), die der Verbesserung der Beschaffenheit von betrieblichen Abwässern dienen. So können etwa durch die Umrüstung auf eine neue, umweltfreundlichere Produktionsmaschine die Abwasseremissionen reduziert werden. Die Mehrkosten gegenüber einer vergleichbaren Anlage ohne derartigen Umwelteffekt sind in diesem Fall förderungsfähig. Betriebliche Abwasserbehandlungsanlagen, die zur Behandlung des bei der Produktion anfallenden Schmutzwassers dienen. Förderungsfähig sind etwa neue Abwasserreinigungsanlagen, zusätzliche Reinigungsstufen in bestehenden Anlagen (z. B. eine tertiäre Reinigungsstufe), moderne Filteranlagen mit hoher Abscheideleistung (z. B. Membranfilteranlagen) oder beispielsweise Verdampferanlagen, die dafür sorgen, dass gar keine Abwasseremissionen in die Gewässer gelangen. Verdampferanlage für Abwasser in einem Industriebetrieb

4 Wasserwirtschaft 4 Flotationsanlage in einem Schlachtbetrieb Biologische Behandlung von Abwässern einer Fleischerei Maßnahmen zum Wasser- und Energiesparen sind jedenfalls freiwillig und müssen daher weder eine maßgebliche Unterschreitung der Abwassergrenzwerte noch einen Vorzieheffekt nachweisen. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung wird als Zuschuss zu den umweltbezogenen und als förderungsfähig anerkannten Investitionskosten ausbezahlt und beträgt für Großunternehmen zwischen 15 % und 20 %. Der Förderungssatz für Studien liegt sogar bei 50 % der Studienkosten. Für KMU erhöhen sich die Förderungssätze je nach Art der Maßnahme um bis zu 20 %. PROJEKTBEISPIELE Viele bereits erfolgreich umgesetzt Projektbeispiele zeigen, dass durch betriebliche Abwassermaßnahmen nicht nur ein wichtiger Beitrag für die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt geleistet wird, sondern dass diese Investitionen für Unternehmen auch wirtschaftliche Vorteile bringen. Ein Schlachtbetrieb erhöht die Produktionskapazität und baut die bestehende biologische Abwasserreinigungsanlage um. Durch die Erweiterung der Klärbecken, die Umstellung der Nachklärung auf Entspannungsflotation und sonstige Baumaßnahmen im Bereich Fällung und Schlammbehandlung sind eine gezielte Stickstoffentfernung und die Reduktion zahlreicher anderer Abwasserparameter unter die in der Abwasseremissionsverordnung vorgesehenen Grenzwerte möglich. Der Schlachtbetrieb erhält als KMU 35 % der förderungsfähigen Investitionskosten als Zuschuss. Ein mittleres Unternehmen betreibt eine Anlage zur Kunststoffpulverbeschichtung und Entlackung. Am Produktionsstandort war bisher eine Abwasserbehandlungsanlage in Betrieb. Die mit zahlreichen Inhaltsstoffen restbelasteten Abwässer wurden in die öffentliche Kanalisation eingeleitet. Gegenstand der Förderung ist die Kreislaufführung des betrieblichen Abwassers durch Installation einer Verdampferanlage. 90 % des verdampften Abwassers kann dem Kreislauf zugeführt werden. Der Umwelteffekt besteht in einer wesentlichen Reduktion der Abwasser- und Schwermetallemissionen sowie im viel niedrigeren Frischwasserverbrauch und wird mit 35 % der förderungsfähigen Kosten gefördert. Ein kleiner Steinmetzbetrieb errichtet eine Anlage zur Wasseraufbereitung und Schlammentsorgung. Durch die neue Anlage ist es möglich, den jährlichen Frischwasserbedarf auf ein Sechstel zu reduzieren. Die Umstellung auf eine wassersparende Technologie wird mit rund Euro bzw. 35 % der förderungsfähigen Investitionskosten unterstützt. Ihr Weg zur Förderung Die Förderung ist unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Die entsprechenden Formulare zur Antragstellung stehen auf der Internetseite zum Download zur Verfügung und sind gemeinsam mit einer Projektbeschreibung, Plänen, relevanten Bescheiden sowie einem Firmenbuchauszug und einem Bericht des Kreditinstitutes direkt bei der Kommunalkredit Public Consulting einzureichen. Nach Genehmigung der Förderung durch den Umweltminister erhält der Antragsteller einen Förderungsvertrag. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach der Fertigstellung der Anlage, Vorlage und Prüfung der Endabrechnung und dem Nachweis der Einhaltung der technischen Auflagen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Kommunalkredit Public Consulting unter der Telefonnummer 01/ gerne zur Verfügung.

5 Wasserwirtschaft ökoprojekt 5 MEINE FÖRDERUNG Das neue Online-Service der Kommunalkredit Public Consulting Mit dem neuen Online-Portal MEINE FÖRDERUNG bietet die Kommunalkredit Public Consulting für Antragsteller/ innen ein noch besseres Service. Registrierte Benutzer/innen erhalten Einblick in den aktuellen Status ihrer Förderungsprojekte inklusive aller Details zum Projekt und zu den Förderungsauszahlungen. Darüber hinaus bietet MEINE FÖRDERUNG die Möglichkeit zum Hochladen von Dokumenten und zum Senden von Mitteilungen, die zur Projektbeurteilung und Abrechnung notwendig sind. Start des neuen Online-Portals Wasserverbände und Gemeinden, die bereits Förderungsprojekte bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) einge reicht haben, erhalten in den nächsten Wochen ihre Unterlagen zur Registrierung. In einem weiteren Schritt wird MEINE FÖRDERUNG auch für die betriebliche Umweltförderung für Unternehmen ausgeweitet. Sobald das ausgefüllte Registrierungsformular in der KPC eingetroffen ist, erhalten Sie Ihre Login-Daten zur Nutzung von MEINE FÖRDERUNG. Neues Online-Portal MEINE FÖRDERUNG Informationen zu Ihren Förderungsprojekten Unter gelangen Sie zur Online-Plattform MEINE FÖRDERUNG. Nach dem Einloggen sehen Sie Ihre Förderungsprojekte übersichtlich dargestellt: Mit Geschäftszahl, Projektnamen, Anlagenart, Förderungsbereich und Status der Förderung. Ein Klick genügt und schon landen Sie auf der Detailseite Ihres gewünschten Projektes. Dort liefert Ihnen das Online-Service sowohl allgemeine Informationen, als auch technische Daten. Der Menüpunkt Unterlagen & Uploads dient als Archiv für Ihre Dokumente. Hier können Sie neue oder fehlende Unterlagen hochladen. Unter Auszahlungen finden Sie eine Übersicht über alle Auszahlungen, die zum Projekt gehören. Praktisch: Die Tabelle steht als Excel-Download zur Verfügung. Alle Details zum Projekt Projektstatus: Mit Klick auf werden weitere Infos und Hinweise angezeigt.

6 Umweltförderung im In- und Ausland 6 Anzeige des aktuellen Projektstatus Eine Grafik zeigt Ihnen den aktuellen Status Ihrer Förderung. Mit Klick auf erhalten Sie weitere Informationen und Hinweise, zum Beispiel, ob noch Projektunterlagen ausständig sind und nachgereicht werden müssen. Wie hoch ist der Auszahlungsbetrag? Die endgültige Höhe Ihrer Förderung wird nach Abschluss des Projektes und nach Einreichung der Endabrechnungsunterlagen ermittelt. Bereits im Vorfeld informieren wir Sie unter dem Menüpunkt Aktuelle Auszahlungen über den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag. Einfache Verwaltung Ihrer Benutzerdaten In der Benutzerverwaltung haben Adminis tratoren die Möglichkeit, die Online-Benutzerverwaltung selbst zu managen. Geben Sie am Registrierungsformular den Administrator an, weitere Benutzer/innen können dann selbstständig hinzugefügt werden. Information Über erreichen Sie das neue Online-Portal MEINE FÖRDERUNG. Bei Fragen und Anregungen steht Ihnen das Online-Service-Team der Kommunalkredit Public Consulting unter der Telefonnummer 01/ gerne zur Verfügung. Klima- und Umweltbilanz 2010 Umweltförderungen auf Erfolgskurs In den vergangenen Jahren konnten immer wieder Steigerungen bei den Umweltförderungen verzeichnet werden wurden aufgrund der Empfehlungen der Kommissionen insgesamt Projekte aus den Bereichen Wasserwirtschaft, Altlasten und Umweltförderung im Inland mit einem Förderungsvolumen von 280,8 Mio. Euro genehmigt. Dies entspricht einer Erhöhung der Projektanträge von 10 % im Vergleich zum Jahr stellte aufgrund des Konjunkturpakets und knapp geförderten Projekten im Umwelt- und Klimaschutz ein absolutes Rekordjahr dar. Durch die umweltrelevanten Maßnahmen wurden allein im Jahr 2010 Investitionen in Höhe von 1.309,1 Mio. Euro ausgelöst. Diese Investitionen lohnen sich in mehrfacher Hinsicht: Rund 8 Mio. Tonnen CO 2 über die Nutzungsdauer der Maßnahmen werden dadurch eingespart und somit ein wichtiger Beitrag für den Klima- und Umweltschutz in Österreich geleistet. Ausgelöst werden durch diese Investitionen auch maßgebliche ökonomische Effekte, insbesondere im Bereich Beschäftigung. Investitionen in die Umwelt schaffen green jobs Laut einer Studie des Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) wurden 2010 durch die geförderten Projekte in der Wasserwirtschaft und im Bereich der Umweltförderung im Inland insgesamt rund Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert. Aber auch das Konjunkturpaket Thermische Sanierung hat sich als ein wichtiger Impulsgeber für die Beschäftigung in Österreich gezeigt. Für diesen Bereich stehen 2011 über die Sanierungsoffensive wieder 100 Mio. Euro zur Verfügung. Eine Hochrechnung in der genannten WIFO-Studie zum vergangenen Konjunkturpaket 2009 zeigt, dass durch Umsetzung der geförderten Projekte das BIP um 0,166 % höher lag, als wenn diese Investitionen nicht getätigt worden wären. Dies entspricht einer Wertschöpfung von 459 Mio. Euro. Im Aktionszeitraum 2009 bis 2010 wurde dadurch die Beschäftigung um rund Personen erhöht. Das entspricht einem Beschäftigungseffekt von knapp 15 Personen je Mio. Euro Investitionssumme. Somit wurden arbeitsmarktbezogene Ausgaben von 143 Mio. Euro eingespart und zusätzliche Steuereinnahmen, vor allem aus Lohn- und Einkommenssteuer, in der Höhe von knapp 437 Mio. Euro erzielt. Damit wurde auch ein wesentlicher Beitrag für den Masterplan green jobs geleistet, welcher sich als Ziel setzt, bis 2020 insgesamt grüne Arbeitsplätze zu schaffen. Investitionen in unsere Umwelt schaffen green jobs Impressum: Herausgegeben im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Medieninhaber, Verleger und Herausgeber: Kommunalkredit Public Consulting GmbH, 1092 Wien, Türkenstraße 9, Tel.: 01/ , Fax: 01/ , kpc@kommunalkredit.at. Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe: DI Alexandra Amerstorfer, DI Wolfgang Diernhofer MBA, DI Dr. Klaus Frühmann, DI Dr. Johannes Laber, DI Mag. Alexander Somer, DI Sebastian Holub, DI Markus Niedermair, Dr. Bianca Gusenbauer, Mag. (FH) Birgit Leitner, Mag. Marion Weber. Fotos: BMLFUW (Newman), Corbis, Getty Images, istockphoto, KPC, Loft GmbH, Depisch ZT GmbH, Neptun Wasserpreis Husar. Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Marion Weber. Grafische Konzeption: Czerny Plakolm Werbeagentur. Auflage: Erscheinungsweise: 2x jährlich. Redaktionsanschrift: ökoprojekt, c/o Kommunalkredit Public Consulting GmbH, 1092 Wien, Türkenstraße 9. Satz, Repro und Druck: Holzhausen Druck GmbH. Gedruckt wird klimaneutral und auf 100% recyceltem Altpapier. Die Gastbeiträge müssen nicht die Meinung der Herausgeber wiedergeben. Adressverwaltung: OekoSpirit AG

7 Umweltförderung im In- und Ausland ökoprojekt 7 Fortsetzung von Seite 1: Durch energieeffiziente Maßnahmen Betriebskosten sparen Die öffentliche Hand übernimmt Verantwortung in der Klima- und Energiepolitik und stellt eine breite Palette an Maßnahmen bereit. Von Seiten des Lebensministeriums wird eine Vielzahl an Förderungsprogrammen im Rahmen der betrieblichen Umweltförderung (UFI) für Energieeffizienzprojekte angeboten, wie z. B. für thermische Sanierungen oder Wärmepumpen. Vor allem aber auch für neue Technologien bietet das Instrument der betrieblichen Umweltförderung attraktive Förderungsmöglichkeiten so wurden mit Anfang März zwei neue Programme gestartet. Für die beiden Förderungen wird ein Budget von je 2 Mio. Euro bereitgestellt. Förderungsanträge können bis bei der Kommunalkredit Public Consulting eingereicht werden. Die Förderungen werden in Form eines einmaligen und nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses gewährt und im Nachhinein ausbezahlt. Beleuchtungsumstellung auf LED-Systeme Durch den Umstieg von konventionellen Leuchten und Leuchtmitteln (z. B. Glühlampen) auf moderne LED-Beleuchtungssysteme, können Unternehmen ihren Stromverbrauch und folglich die laufenden Betriebskosten ihrer betrieblich genutzten Objekte drastisch senken. Den Betrieben wird mit dieser neuen Förderungsaktion eine finanzielle Unterstützung für eine Beleuchtungsumstellung geboten. Gleichzeitig wird damit auch ein wichtiger Impuls gesetzt, um das Ziel der Energiestrategie, nämlich den Austausch von konventionellen Beleuchtungssystemen auf energieeffiziente LED-Leuchten von 3 bis 5 % auf 6 bis 10 % pro Jahr zu verdoppeln, zu erreichen. Da österreichische Unternehmen auf dem Gebiet der LED-Produktion eine Vorreiterrolle einnehmen, ist diese Förderung auch ein direkter Beitrag zum Erhalt und zur Schaffung von green jobs in Österreich. Die Förderung für LED-Leuchten und -Leuchtmittel kann ab einer installierten Mindestleistung von einem Kilowatt (1 kw) beantragt werden. Die Förderungshöhe liegt bei 300 bis 600 Euro pro Kilowatt. Der Einbau von Lichtsteuerungssystemen wie z. B. Bewegungssensoren wird mit 100 Euro pro Kilowatt extra belohnt. Beleuchtungssysteme für Außenanlagen und Werbeflächen werden nicht gefördert. Umstellung auf energieeffiziente Antriebe Etwa 70 % des Stromverbrauchs der Industrie entfallen auf Antriebssysteme wie Elektromotoren, Pumpen und Ventilatoren. Nach Berechnungen der Österreichischen Energieagentur lassen sich durch Umrüstung auf Hocheffizienz-Motoren 20 % bis 30 % des Energieverbrauchs einsparen. Auf Österreich hochgerechnet entspricht das etwa der vierfachen Menge der Jahresstromproduktion des Donaukraftwerks Freudenau bei Wien. Die Österreichische Energiestrategie 2020 hat daher konsequenterweise als Ziel vorgegeben, den Austausch bestehender Motoren durch neue energieeffiziente Antriebe zu forcieren. Mit der am 1. März 2011 gestarteten Förderung für Motoren und Antriebe wird nun ein weiteres wichtiges Kapitel der Energiestrategie 2020 in die Praxis umgesetzt. Die Förderung orientiert sich an den Energieeffizienz-Vorgaben der EU- Ökodesign-Richtlinie, die ab Juni 2011 die Effizienzklasse IE2 und ab Jänner 2015 die Effizienzklasse IE3 vorsieht. Mit Hilfe der neuen Förderungsaktion zur Umstellung auf energieeffiziente Antriebe soll Unternehmen bereits jetzt der vorzeitige Umstieg auf die ab 2015 vorgeschriebenen IE3-Motoren ermöglicht werden. Die Förderungshöhe beträgt 10 bis 15 Euro pro Kilowatt Motorleistung. Neben dem Umstieg auf die höchste Effizienzklasse wird die Nachrüstung bestehender Motoren mit einer Drehzahlregelung gefördert. Diese Förderung beträgt 20 Euro pro Kilowatt angeschlossener Motorleistung und ist unabhängig davon, um welche Effizienzklasse des Motors es sich handelt und gilt somit auch bei Nachrüstung von IE1-Motoren. Drehzahlregelungen sparen je nach Anwendung 20 % bis 70 % der Energiekosten ein, was sich bei Pumpen oder Druckluftsystemen in einer massiven Senkung der Systemkosten niederschlägt. Da der Schlüssel zu energieeffizienten Antriebssystemen vielfach auch in der Wahl der richtigen Motorengröße liegt, wird die Inanspruchnahme einer professionellen Energieberatung mit zusätzlichen 300 Euro gefördert. Umfangreiche Energieeffizienz-Projekte, welche neben dem reinen Motorentausch die Optimierung ganzer Systeme wie z.b. Heizungs- oder Druckluftsysteme als Gegenstand haben, können wie bisher im Rahmen des Förderungsschwerpunktes Energieeffizienz der Umweltförderung eingereicht werden. Mit moderner Beleuchtung Kosten und Energie sparen Information Für Rückfragen zum Thema Umweltförderung im Inland stehen Ihnen die Mitarbeiter/ innen der Kommunalkredit Public Consulting unter der Telefonnummer 01/ gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter

8 Umweltförderung im In- und Ausland 8 Fortsetzung von Seite 1: Thermische Sanierung Maßnahmen zur thermischen Sanierung sollten möglichst umfassend gestaltet werden, um das volle Energie-Reduktionspotenzial auszuschöpfen. Dieses liegt, je nach Umfang des Sanierungsprojektes, zwischen 40 % und 70 % gegenüber dem unsanierten Bestand. Ideale Ergänzungen zur thermischen Sanierung sind Energieeffizienzmaßnahmen sowie der Einsatz erneuerbarer Energieträger, wie z.b. Biomasseheizungen, Solaranlagen oder Wärmepumpen. Die Förderungen werden als einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben und können für Maßnahmen zur Verbesserung des thermischen Standards der Gebäudehülle beantragt werden. Sanierungsscheck für den privaten Wohnbau Voraussetzung, um in den Genuss einer Förderung zu gelangen, ist, dass das zu sanierende Gebäude mindestens 20 Jahre alt ist. Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Als förderungsfähige Maßnahmen gelten unter anderem die Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches, die Dämmung der Außenwände, der untersten Geschoßdecke oder des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren. Bei privaten Wohnbauten, die schon die geforderten Standards im Wärmeschutz erfüllen bzw. im Rahmen einer gleichzeitig durchgeführten thermischen Sanierung erreichen, kann unter anderem auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage, der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte sowie der Einbau von Wärmepumpen unterstützt werden. Neu ist eine Sonderregelung für Wohnungen in mehrgeschoßigen Bauten: Wenn die Eigentümergemeinschaft eine thermische Sanierung einstimmig beschließt, werden die entsprechenden Maßnahmen pro Wohneinheit gefördert. Wenn ein solcher einstimmiger Beschluss nicht zustande kommt, können einzelne Wohnungseigentümer/ innen und Mieter/innen den Fenstertausch gefördert bekommen. Die maximale Förderungshöhe für eine umfassende Sanierung liegt bei bis zu 20 % der Investitionskosten bzw. einem maximalen Zuschuss von Euro. Eine Teilsanierung wird mit bis zu Euro unterstützt; in mehrgeschoßigen Bauten reicht auch schon eine Verringerung des Heizwärmebedarfs um 15 % für eine Förderung, wobei in diesem Fall bis zu Euro pro Wohneinheit ausgezahlt werden. Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die maximale Förderungshöhe Euro, in mehrgeschoßigen Bauten Euro pro Wohneinheit. Information zum privaten Wohnbau Förderungsanträge für den Sanierungsscheck im privaten Wohnbau sind bei Banken und Bausparkassen einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass die Antragstellung unbedingt VOR Beginn der Maßnahme bzw. Lieferung von Materialien erfolgen muss. Die weitere Projektprüfung, das Genehmigungsverfahren sowie die Endabrechnung und Auszahlung der Förderung wird von der Kommunalkredit Public Consulting durchgeführt. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Bausparkassen bzw. unter sanierungsscheck2011 Sanierung gewerblich genutzter Gebäude Für Betriebsgebäude werden neben den genannten thermischen Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle noch folgende Maßnahmen unterstützt: Der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung sowie Verschattungs- Systeme zur Reduzierung des Kühlbedarfs. Zusätzlich sind in Kombination mit Sanierungsmaßnahmen Umstellungen auf den effizienteren Einsatz von Energie sowie Attraktive Förderungen des Bundes für thermische Sanierungen erneuerbarer Energieträger förderungsfähig wie zum Beispiel Wärmerückgewinnung, der Ersatz bestehender Heizungssysteme durch Biomasse-Einzelanlagen, der Einbau thermischer Solaranlagen, der Anschluss an Fernwärme sowie der Einbau von Wärmepumpen. Die Förderungshöhe für Betriebe orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität und dem entsprechend sinkenden Heizwärmeund Kühlbedarf. Einen Zuschlag gibt es für die Kombination von Sanierungsmaßnahmen mit Energie effizienten Maßnahmen sowie den Einsatz erneuerbarer Energieträger. Information für gewerblich genutzte Gebäude Förderungsanträge zur Sanierungsoffensive für Betriebe können ausschließlich über die Online-Plattform eingebracht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Antragstellung unbedingt VOR Beginn der Maßnahme bzw. Lieferung von Materialien erfolgen muss. Die Projektprüfung, das Genehmigungsverfahren sowie die Endabrechnung und Auszahlung der Förderung wird von der Kommunalkredit Public Consulting durchgeführt. Nähere Informationen erhalten Sie unter sanierungsoffensivebetriebe2011

9 JI/CDM-Programm ökoprojekt 9 Internationale Klimaverhandlungen Licht am Ende des Tunnels? Die Klimaverhandlungen im Jahr 2009 in Kopenhagen haben das Ziel, verbindliche CO 2 -Reduktionsziele für die Zeit nach 2012 festzulegen, klar verfehlt. Der erhoffte Durchbruch bei den Verhandlungen über die Fortführung globaler Anstrengungen gegen den fortschreitenden Klimawandel ist damals ausgeblieben. Entsprechend gespannt waren die Erwartungen an die Verhandlungsrunde im Jahr 2010, insbesondere, ob nach Kopenhagen die Verhandlungspositionen der Industrienationen und der Entwicklungs- und Schwellenländer angenähert werden könnten. In der Zeit von 29. November bis 10. Dezember 2010 trafen sich dazu die Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls in Cancún (Mexiko), um die Weiterentwicklung des Klimaregimes nach 2012 und den Weiterbestand des Klimaprozesses der Vereinten Nationen zu verhandeln. An der Konferenz unter der Führung der mexikanischen Außenministerin Patricia Espinosa nahmen ca Personen teil, davon etwa Vertreter/innen aus 192 Staaten, mehr als Beobachter/innen von internationalen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen und ca Medienvertreter/innen. Ziel der Konferenz war es, ein ausgewogenes Entscheidungspaket zu den wichtigsten Klimathemen zu schnüren, um den Weg für weitere Verhandlungen zu ebnen. Nach den zweiwöchigen Verhandlungen wurden im sogenannten Cancún-Agreement einige grundlegende Vereinbarungen getroffen. Die wesentlichen Punkte, die in Cancún vereinbart wurden, umfassen unter anderem: Das Bekenntnis der Vertragsparteien, die Erderwärmung auf einen Temperaturanstieg von maximal 2 C zu begrenzen. Die Vertragsparteien verpflichten sich dabei, die aufgenommenen Klimaverhandlungen mit dem Ziel fortzusetzen, eine Lücke zwischen dem ersten und einem zweiten Verpflichtungszeitraum zu vermeiden. Die Industrieländer müssen Pläne und Strategien zur kohlenstoffarmen Entwicklung vorlegen und darlegen, wie sie derartige Pläne am besten erfüllen können. Die Entwicklungsländer wiederum legen Zielvorstellungen und Maßnahmen dar, die zu Emissionsverringerungen führen können und veröffentlichen alle zwei Jahre Fortschrittsberichte. Der bereits vorhandene projektbasierte Mechanismus Clean Development Mechanism (CDM), der vorsieht Emissionsreduktionen aus Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern für Emissionsziele von Industriestaaten zu nutzen, wird gestärkt. Dadurch sollen mehr Investitionen in umweltverträgliche und nachhaltige Projekte zur Emissionsreduktion in den Entwicklungsländern sichergestellt werden. Es gibt die Zielsetzung für die Industrieländer, im Rahmen einer Schnellstartfinanzierung rund US$ 30 Mrd. für Maßnahmen zum Klimaschutz in den Entwicklungsländern in den Jahren bereitzustellen. In den Jahren danach bis 2020 besteht die Absicht, dass die Industrieländer bis zu US$ 100 Mrd. für den globalen Klimaschutz aufbringen. Durch die Schaffung eines Green Climate Funds wird ein Verfahren im Bereich der Finanzierung des Klimaschutzes geschaffen, bei dem die Industrie- und Entwicklungsländer paritätisch beteiligt sind. Die Regierungen verpflichten sich, Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen aus der Entwaldung und Schädigung von Wäldern in Entwicklungsländern mit finanzieller und technologischer Hilfe zu unterstützen. Zusammenfassend können die Ergebnisse dieser Klimakonferenz als Erfolg versprechend betrachtet werden. Die Stimmung und Verhandlungsbereitschaft nach Kopenhagen war weitgehend pessimistisch und auch ein Scheitern der Verhandlungen wäre ein durchaus realistisches Szenario gewesen. Die Inhalte des Cancún Agreements stellen hingegen eine solide Basis für eine weitere konstruktive Zusammenarbeit dar und geben Zuversicht, dass bei der nächsten Klimakonferenz, die von 28. November bis 9. Dezember 2011 in Durban (Südafrika) stattfinden wird, weitreichendere Beschlüsse gefasst werden können. JI/CDM-Workshop in Wien Die Klimaverhandlungen in Cancún und deren Ergebnisse waren auch das zentrale Thema beim 7th Austrian JI/CDM Workshop unter dem Titel International Climate Change at the Crossroads, mit rund 150 Teilnehmer/innen aus mehr als 20 Nationen. 25 hochrangige internationale Vortragende aus Wirtschaft und Politik diskutierten zu Themen wie internationale Klimapolitik, flexible Mechanismen und Entwicklungen am Carbon Markt. Im Vorfeld zur internationalen Veranstaltung fand der nationale Workshop Herausforderungen für österreichische Unternehmen im Klimaschutz post-2012 in Kooperation mit dem Lebensministerium, dem Wirtschaftsministerium, der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer Österreich statt. Mehr als 90 Personen aus Unternehmen und Institutionen haben an dieser bereits zum fünften Mal durchgeführten Veranstaltung der Kommunalkredit Public Consulting teilgenommen. Schwerpunkt war das Aufzeigen von Chancen für österreichische Unternehmen, die sich durch Maßnahmen im internationalen Klimaschutz für die nationale Wirtschaft eröffnen. Weiters wurden in einer Podiumsdiskussion von verschiedenen Perspektiven die Herausforderungen für österreichische Unternehmen post-2012 diskutiert. Information Weitere Informationen zum österreichischen JI/CDM-Programm finden Sie unter: JI/CDM-Workshop im Jänner 2011

10 Altlastensanierung 10 Gaswerk Simmering Vom Vorzeigeprojekt zur Altlast Ab Mitte des 19. Jahrhunderts war die Gasversorgung Wiens fest in Händen der privaten englischen Gesellschaft Imperial Continental Gas-Association (I.C.G.A.) und geprägt von einer unsozialen Preispolitik sowie mangelhafter Versorgungssicherheit durch schlecht gewartete Rohrnetze. Am 5. Juni 1892 wurde daher unter Bürgermeister Dr. Karl Lueger im Wiener Gemeinderat beschlossen, ein städtisches Gaswerk inklusive des zugehörigen Rohrnetzes zu errichten, um der Bevölkerung von Wien einen unabhängigen Zugang zum mittlerweile etablierten und wichtigen Energieträger Gas zu sichern. In der Rekordzeit von nur drei Jahren wurde von 1896 bis 1899 das Gaswerk Simmering errichtet und ein neues Rohrnetz mit einer Gesamtlänge von beinahe km verlegt. Das Gaswerk Simmering war mit Retorten, einem Fassungsvermögen von je 250 Kilogramm Kohle und einer Gesamtkapazität von Kubikmetern Gas pro Tag das damals größte Gaswerk in Europa. Unter dem Jubel der Bevölkerung gingen am 31. Oktober 1899 die ersten städtischen Gaslaternen auf der Ringstraße in Betrieb. Durch die soziale Preisgestaltung war Gas nun für jedermann erschwinglich, die Nachfrage stieg dementsprechend an. Die städtische Gasversorgung wurde bis 1939 ständig erweitert und auf den jeweils neuesten Stand der Technik gebracht. Während des Zweiten Weltkriegs warfen Bomber der Alliierten rund Brandund 18 Sprengbomben auf das Werksareal ab. Im April 1945 verzeichnete man 313 Artillerieeinschläge. Große Teile der Anlagen wurden zerstört bzw. schwer beschädigt, unter anderem die Kohleförderanlagen, das Wäscherhaus, die Ammoniakfabrik, die Teerzisterne sowie alle fünf Gasbehälter ( Gasometer ). Die Kriegshandlungen verursachten neben den Zerstörungen eine massive Untergrundkontamination vor allem mit Teerölen. In Folge dessen wurden im Grundwasser am Standort und im Abstrom zum Teil extreme Gehalte von polyaromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), aber auch von Cyaniden, Ammonium, aromatischen Kohlenwasserstoffen und Phenolen nachgewiesen. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs erfolgte die sukzessive Umstellung der Wiener Gasversorgung auf Erdgas. Am 11. Mai 1966 wurde die Erzeugung von Stadtgas im Retortenofenhaus in Bau Errichtung der Gasometer im Jahr 1897 Gaswerk Simmering endgültig eingestellt. Im Zuge von Bautätigkeiten am Gaswerksareal traf man wiederholt auf kontaminiertes Material. Detaillierte Untergrunderkundungen und eine Gefährdungsabschätzung durch das Umweltbundesamt führten zur Ausweisung des Standortes als Altlast W18

11 Altlastensanierung ökoprojekt 11 Aushub hoch kontaminierten Materials Gaswerk Simmering in der Altlastenatlasverordnung. Anfang des Jahres 2000 erfolgte die Klassifizierung als Altlast der Prioritätenklasse 1. Zur notwendigen Sicherung bzw. Sanierung der Altlast wurden sieben Hauptund 16 Nebenvarianten möglicher Projektszenarien untersucht. Ziel war es, diejenige Variante zu ermitteln, mit der die festgestellte Gefährdung von Mensch und Umwelt unter gesamtwirtschaftlich vertretbarem Kostenaufwand mit größtmöglichem ökologischen Nutzen beseitigt werden konnte. Die ausgewählte Lösung umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Sicherungsanlage nach dem Pump & Treat -System, bestehend aus zwei Sperrbrunnenreihen, einer Wasserreinigungs- und einer Versickerungsanlage. Um die erforderliche Dauer des Betriebs der Sicherungsanlage möglichst kurz und kostengünstig zu gestalten, werden hoch kontaminierte Bereiche durch Aushub beseitigt und die ehemalige Teerzisterne abgebrochen. Die geschätzten Gesamtkosten des Sanierungsprojektes, das durch die Wien Energie Gasnetz GmbH umgesetzt wird, betragen rund 37 Mio. Euro. Vom Bund wurden rund 20 Mio. Euro als Förderung aus Mitteln der Altlastenbeiträge zugesichert. Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Nach der Vorbereitungs- und Detailplanungsphase begann im Oktober 2010 die Umsetzung der Baumaßnahmen mit dem Abbruch ehemaliger Gaswerksgebäude im Bereich der hoch kontaminierten Räumungszonen. Mit der für Mitte 2013 geplanten Fertigstellung der Sicherungsanlage wird ein weiteres Kapitel der Wiener Industriegeschichte und Altlastensanierung zu Ende gehen. Neptun Beiträge wurden beim Neptun Wasserpreis 2011 eingereicht so viele wie noch nie zuvor. Aus den 250 Projekten in den Fachkategorien WasserSCHUTZ, WasserWELT, Wasser- KOMMUNIKATION und WasserKREATIV haben Jurys die Nominierungen und Preisträger/innen ermittelt, die Auszeichnung wurde am 15. März im Wiener Studio 44 vergeben. Der nachhaltige Hochwasserschutz einer niederösterreichischen Gemeinde, ein Gerät zur Optimierung der Trinkwasserdesinfektion in Entwicklungsländern, eine steirische Informationskampagne für mehr Kanalbewusstsein sowie ein fotografisches Gesamtpanorama der Donau wurden als Siegerprojekte gekürt. Der Neptun Hauptpreis ging an das Projekt eines ökologischen Flussneubaus im Mündungsabschnitt des Flusses Traisen. (c) Neptun Wasserpreis Husar Lebensminister Niki Berlakovich und KPC-Geschäftsführer Christopher Giay gratulieren den Siegern in der Kategorie WasserWELT: Helioz Research and Development GmbH (Bildmitte) mit dem Projekt WADI Water for Life Zum Motto WasserSPUeREN (die Publikumskategorie) sind rund Beiträge eingelangt, die vom Publikum bei einer Online- Abstimmung bewertet wurden.

12 12 Ident-Nr. A Expert/innentag Umweltförderungen Holen Sie sich aktuelle Informationen aus erster Hand Aufgrund des großen Interesses und der positiven Rückmeldungen im Vorjahr, lädt die Kommunalkredit Public Consulting am 18. Mai 2011 wieder zum Expert/innentag Umweltförderungen ein. Der Expert/innentag wurde 2010 erstmals von der KPC veranstaltet. Insgesamt haben über 120 Personen von Förderungsinstitutionen, Banken, Beratungsunternehmen und Projektanten an dieser Veranstaltung teilgenommen. Den Teilnehmer/innen wird hier der optimale Rahmen geboten, aktuelle Informationen zum Thema Umweltförderungen aus erster Hand zu erfahren und sich mit den Förderungsspezialist/innen persönlich auszutauschen. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage 1. Expert/innentag der KPC am 4. Mai 2010 Ihre Ansprechpartner/innen: Kommunalkredit Public Consulting GmbH DW Geschäftsführer/in DI Alexandra Amerstorfer 240 DI Christopher Giay 370 Abteilungsleiter/innen DI Dr. Klaus Frühmann (Klima und Energie) 245 DI Dr. Katharina Hopfner-Sixt (Klima u. Energie, AL-Stv.) 291 DI Wolfgang Diernhofer, MBA (JI/CDM) 380 DI Dr. Johannes Laber (Wasser und Altlasten) 360 Mag. Karin Baumgardinger (Central Services) 411 Mag. Petra Fleischmann (Fördermanagement) 332 DI Doris Pühringer (Fördermanagement) 322 DI Dr. Johannes Laber (Internationales Consulting) 360 Mag. Alexander Linke (Internationales Consulting, AL-Stv.) 223 Sekretariat Elisabeth Gneist 213 Sabine Schöller 212 Betriebliche Umweltförderung Charlotte Ungerböck 311 Serviceteam Erneuerbare Energie 719 Serviceteam Energieeffizienz 723 Serviceteam Verkehr & Mobilität 716 Serviceteam Luft, Lärm und Abfall 722 Serviceteam Pauschalförderungen (Biomasse, Solar) 714 Detailbereich Consulting DW Förderungsmanagement DW JI/CDM-Programm DI Wolfgang Diernhofer, MBA 380 Wasser Burgenland, Kärnten DI Christine Wick 340 Sylvia Fuchs 540 Niederösterreich DI Stefan Heidler 410 Iris Dörfel Elisabeth Knittel Oberösterreich DI Christoph Prandtstetten 292 Silvia Tomaschek 312 Salzburg, Steiermark DI Mag. Alexander Somer 290 Gertraud Emberger 314 Tirol DI Christine Wick 340 Elisabeth Knittel 317 Vorarlberg DI Stefan Heidler 410 Sylvia Fuchs 540 Wien DI Stefan Heidler 410 Iris Dörfel 316 Forschung DI Dr. Johannes Laber 360 Elisabeth Knittel 317 Betriebliche Abwassermaßnahmen DI Mag. Alexander Somer Altlasten Burgenland, Steiermark, Kärnten, Tirol; Forschung DI Dr. Regine Patek Wien, Oberösterreich DI Sebastian Holub Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg DI Moritz Ortmann Tel. 01/ DW 290 Sylvia Fuchs S.Fuchs@kommunalkredit.at Ilse Fraisl I.Fraisl@kommunalkredit.at Ing. Stephan Stelzer S.Stelzer@kommunalkredit.at Postentgelt bar bezahlt

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