Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Designer/Diplom-Designerin (FH) Fachrichtung Maskenbild vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Designer/Diplom-Designerin (FH) Fachrichtung Maskenbild vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Neu Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Diplom-Designer/in (FH) - Maskenbild setzt ein Studium an einer Fachhochschule voraus. Daneben werden auch Maskenbildstudiengänge mit Bachelorabschluss angeboten. Ausbildungsinhalte Ausbildungsziel ist die Beherrschung der vielfältigen Gestaltungsmittel, damit auf der Basis von Entwürfen und Figurinen sowie in Zusammenarbeit mit Bühnen- und Kostümbildnern und -bildnerinnen bühnen- und medienwirksame Lösungen erarbeitet werden können. Dabei soll die Maske die Identifikation der Darsteller/innen mit der jeweiligen Rolle erleichtern. Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium vermittelt: Künstlerisch-gestalterisches Basiswissen, z.b. im zeichnerischen, malerischen und plastischen Grundstudium, Farblehre, Farb-, Materialtechnologie Berufsspezifische Techniken, z.b. Schminken (auch Alterungstechniken, Verletzungen, Wunden), Haararbeiten, Historische Frisurengestaltung in Theorie und Praxis Theoretische Lehrgebiete, z.b. Anatomie, Kunstgeschichte, Dramatische Literatur, Kostüm- und Frisurengeschichte Wahlpflichtfächer, z.b. grafische Drucktechniken, Grundlagen der Fotografie Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium sieht überwiegend praktische Atelierarbeiten in folgenden Bereichen vor: Historische Frisurengestaltung Schminken, Gestalten von ethnischen und anatomischen Besonderheiten Künstlerische Haararbeiten (Perücken, Haarteile, Bärte) Abformtechniken in Alginat und Gips (für Gesichts- und Kopfabgüsse) Kaschieren (z.b. Erarbeitung passgerechter Masken, stilisierter Frisuren bzw. Glatzen), Schmücken Komplettgestaltungen von Opern- oder Schauspielfiguren Projekte und Praktika Genreübergreifende Projekte mit dem verwandten Studiengang Bühnen- und Kostümbild sowie das Praxissemester bereiten die Studierenden

2 auf ihre spätere Tätigkeit als künstlerische Mitarbeiter in den Ausstattungsbereichen von Theater, Film und Fernsehen vor. Dort sind ihre gestalterischen Fähigkeiten, handwerklichen Fertigkeiten, Kreativität und Einfühlungsvermögen besonders gefordert. Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der Praktika sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Praktikumsordnungen werden von den Instituten oder wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt, die die Praktika durchführen. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Hochschulstudenten und -studentinnen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während der berufspraktischen Ausbildungsphase arbeiten sie am Theater, für Film- und Fernsehanstalten oder für Produktionen für andere geeignete Medien. Im Hauptstudium wirken die angehenden Maskenbildner/innen in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik "Maria von Weber" bei Opernaufführungen der Hochschulen mit. Dabei erstellen die Studierenden unter realen Theaterbedingungen die Masken speziell für diese Produktionen. Ausbildungsstätten Fachhochschulen Weitere Informationen können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Fachhochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen, hört Vorträge, besichtigt Film- und Theaterwerkstätten, besucht Bühnenaufführungen und Filmvorführungen und arbeitet an szenischen Projekten mit. Es werden schriftliche Seminararbeiten angefertigt, Masken sowie Haararbeiten entworfen und gestaltet. Daneben lernt und studiert man allein und in Arbeitsgruppen. Während des Hauptstudiums erarbeitet man zusammen mit der Dresdener Hochschule für Musik "Maria von Weber" hochschulinterne Opernaufführungen. Dabei erstellen die Studierenden unter realen Theaterbedingungen die Masken speziell für diese Produktionen. Die angehenden Maskenbildner/innen können so die Bühnenwirksamkeit ihrer Arbeiten überprüfen und die nötige Routine für die Betreuung hinter der Bühne erwerben. Die künstlerisch-gestalterische Ausbildung findet auch außerhalb der Hochschule statt: Gefordert werden ein neunmonatiges Vorpraktikum sowie ein Praxissemester an Theatern oder bei Film- und Fernsehstudios. Die Praxissemesterplätze müssen sich die Studierenden selbst organisieren. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Hochschulveranstaltungen finden zum Teil auch in den Abendstunden statt. Besuche von Bühnenaufführungen und Filmvorführungen am Abend sind selbstverständlich. Auch während der Praktika und Projektarbeit gelten die im Bereich Bühne, Film und Fernsehen üblichen unregelmäßigen Arbeitszeiten. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Finanzielle Aspekte Noch ist ein Studium an öffentlichen Hochschulen bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und in einem konsekutiven Studiengang gebührenfrei, sofern die Regelstudienzeit nicht überschritten wird. Nachdem die gesetzliche Verpflichtung auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit weggefallen ist, ist davon auszugehen, dass in manchen Bundesländern schon ab dem Sommersemester 2006 Studiengebühren erhoben werden. Zudem entstehen Kosten, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, wie Semesterbeiträge oder Einschreibungsgebühren. Auch fallen Lebenshaltungskosten an, die von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch sind. Förderungsmöglichkeiten bestehen durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz Das neue BAföG oder durch den Bildungskredit und durch Stipendien. Informationen zu Einkommen und Ausgaben von Studierenden in Deutschland erhalten Sie durch die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks

3 Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 9 Semester. Für die berufspraktische Ausbildung außerhalb der Hochschule ist ein Praxissemester vorgesehen. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2004 schlossen im Studienbereich Gestaltung tatsächlich durchschnittlich nach 10,3 Fachsemestern ab. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2004 Ausbildungsform Diese Studiengänge an Fachhochschulen werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h., die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. Meist kooperieren die Fachhochschulen mit einem Theater oder Opernhaus. Berufspraktische Erfahrung oder ein mehrmonatiges Praktikum vor Studienbeginn werden vorausgesetzt, das fünfte Semester ist als Praxissemester außerhalb der Hochschule abzuleisten. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss: Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen für den jeweiligen Studiengang geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungen an Fachhochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen und auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise: Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Designer/in ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzungen zur Diplomprüfung müssen dem Prüfungsamt der Hochschule folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Scheine) Nachweis, dass Praxissemester bzw. Projektarbeiten außerhalb der Hochschule in vorgeschriebenem Umfang abgeleistet wurden Erforderliche Prüfungen Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Vordiplomprüfungen finden in einem Prüfungsblock oder in zwei Blöcken statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise studienbegleitend durchgeführt. In der Regel sind dabei 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Die fachabschließenden Prüfungsaufgaben beinhalten Komplettgestaltungen von Opern- oder Schauspielfiguren nach eigenem Entwurf und mit unterschiedlichen Gestaltungsmitteln (Schminkmaske, Haarersatz, Frisurengestaltung, Kaschierung, Schmuck). Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die Diplomprüfung beinhaltet neben der Diplomarbeit die konzeptionelle und stilistische Erarbeitung sowie Gestaltung mehrerer Figuren eines Stückes in ihrem szenischen Kontext. Von den Studierenden wird erwartet, dass das gewählte Thema die während des Studiums erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst breit und auf hohem Niveau widerspiegelt sowie durch künstlerisch überzeigende Lösungen belegt. Mit der Diplomprüfung sollen die Kandidaten und Kandidatinnen nachweisen, dass sie die für eine selbstständige Tätigkeit im Beruf notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben haben und fähig sind, auf der Grundlage künstlerisch-gestalterischer, technologischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden selbstständig zu arbeiten. Für die Bearbeitung der Diplomarbeit stehen mindestens drei Monate zur Verfügung. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden.

4 Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad: Diplom-Designer/Diplom-Designerin (Fachhochschule) (Dipl.-Des. (FH)) Wer die Bezeichnung des Studiengangs/der Studienrichtung hinzugesetzt haben möchte, kann dies beantragen. Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge an Fachhochschulen sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Generell ist für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und mindestens die deutsche Fachhochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Fachhochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Künstlerisch-handwerkliche Begabung ist für ein Studium der Maskenbildnerei unerlässlich. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium im Bereich Theaterausstattung - Maskenbild ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Schulische Vorbildung - praktiziert Bei besonderer künstlerischer Eignung akzeptiert die Hochschule für Bildende Künste Dresden auch Bewerber/innen mit mittlerem Bildungsabschluss. Berufliche Vorbildung - rechtlich Empfohlen wird eine abgeschlossene Friseurlehre. Das neunmonatige Vorpraktikum am Theater bzw. bei Film oder Fernsehen ist vor der Eignungsprüfung abzuleisten. Berufliche Vorbildung - praktiziert Eine abgeschlossene Ausbildung als Friseur/in wird empfohlen. Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge im Fach Maskenbild-Design. Hochschuleigene Auswahlverfahren In den anderen Bundesländern führen Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Unter den Bewerbern und Bewerberinnen wird zunächst eine Vorauswahl zur Feststellung der künstlerischen und gestalterischen Begabung getroffen. Dazu sind Mappen mit selbst gefertigten künstlerischen Arbeitsproben (Zeichnungen, Malerei und Grafik) sowie Fotos eigener gestalterischer Arbeiten aus der Praxis einzureichen. Nach der Vorauswahl findet eine mehrtägige Eignungsprüfung statt. Sie umfasst sowohl einen gestalterischen Teil mit Übungsaufgaben nach der Natur und zeichnerischen, malerischen, plastischen sowie studienrichtungsbezogenen Gestaltungsaufgaben als auch ein fachbezogenes Gespräch. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von

5 Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Voraussetzung für den Zugang zu einem Studium im Bereich Maskenbild ist künstlerische Begabung. Das Studium beginnt jährlich im Wintersemester. Perspektiven nach der Ausbildung Diplom-Designer/innen (FH) - Maskenbild arbeiten am Theater oder für Film, Fernsehen und Werbeagenturen. Oft führt der Einstieg in die spätere Berufstätigkeit über Praktika oder ein Volontariat. Nach einigen Jahren Berufserfahrung kann man beispielsweise zum/zur Chefmaskenbildner/in aufsteigen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung für Diplom-Designer/innen (FH) - Maskenbild noch nicht beendet. Neue Trends im Bereich Haarstyling oder weiterentwickelte Schminktechniken erfordern eine ständige Weiterbildung. Flexibilität und Vielseitigkeit verbessern die Beschäftigungschancen, ermöglichen den Wechsel an größere Bühnen oder steigern die Chancen auf Engagements im Bereich Film und Fernsehen. Diplom-Designer/innen (FH) - Maskenbild können ihre Fachkenntnisse durch die Lektüre von Fachzeitschriften auf dem aktuellen Stand halten und geeignete Kurse und Seminare belegen, beispielsweise zur Visagistik, im Friseurhandwerk, in plastischem Gestalten oder Zeichenkurse. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und den individuellen Interessen und Vorlieben ab. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich jedoch durch das ganze Berufsleben ziehen. Durch Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiengänge lassen sich die eigenen Kenntnisse vertiefen oder Spezialkenntnisse erwerben. Hier bieten sich z.b. Studiengänge zu Themen wie Szenographie, Design und Bühnenbildnerei an. Auch die Promotion ist unter bestimmten Voraussetzungen und bei Nachweis besonderer Qualifikationen möglich (unterschiedliche Regelungen in den Ländern bzw. an den Hochschulen ). Häufig sind Diplom-Designer/innen (FH) - Maskenbild freiberuflich tätig und werden von Theatern oder Filmproduktionsfirmen, in aller Regel sehr kurzfristig, für Inszenierungen engagiert. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Designer/in - Maskenbild nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Designer/in - Maskenbild gibt es Alternativen in den Bereichen: Bühnenbildnerei, Kostümbildnerei Kommunikationsdesign, Bildende Kunst Textildesign, Modedesign, Industriedesign Die Gemeinsamkeit der diesen Bereichen zugeordneten Berufe besteht im kreativen Arbeiten: Gestalten von oder mit Materialien bzw. Medien, Entwerfen von Objekten. Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Fachhochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am 16/ (in der Fassung vom ) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am (in der Fassung vom ) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 77kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz,

6 Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Landesebene Allgemeine Hochschulgesetze oder spezielle Fachhochschul- und Kunsthochschulgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Hochschulebene Studienordnung der Hochschule für Bildende Künste Dresden Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Theaterausstattung Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden je nach Bundesland in Fach- und Kunsthochschulgesetze oder in allgemeine Hochschulgesetze umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen, zum Beispiel über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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