Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (Uni) Fachrichtung Maschinenbau vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Diplom-Ingenieur/-Ingenieurin - Maschinenbau setzt ein Studium an einer Universität oder Technischen Hochschule voraus. Daneben werden auch Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschluss angeboten. Maschinenbau kann man auch innerhalb eines Magisterstudiengangs studieren, allerdings nur als zweites Hauptfach in Kombination mit einem anderen Magisterhauptfach. Maschinenbau kann man nicht nur an Universitäten, sondern auch an Fachhochschulen und Berufsakademien studieren. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen, Übungen und zahlreiche Praktika beispielsweise in folgenden Fächern vor: Höhere Mathematik Elektrotechnik Technische Mechanik Physik Informationstechnik im Maschinenbau Thermodynamik Maschinenelemente Konstruktions- und Fertigungslehre Chemie Strömungslehre Werkstofftechnik Messtechnik praktische Lehrveranstaltungen wie physikalisch-technische Laborübungen, Konstruktionsübungen oder ein Programmierkurs Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium sieht vor:

2 Vertiefung der Grundlagenfächer Lehrveranstaltungen aus dem gewählten Studienschwerpunkt bzw. einer Vetiefungsrichtung, z.b. Allgemeiner Maschinenbau, Konstruktions- und Entwicklungstechnik, Fertigungstechnik, Energietechnik, Transport- und Verkehrstechnik, Feinwerktechnik etc. technische oder nichttechnische Wahlpflichtfächer bzw. Wahlmodule, z.b. Bionik, Produktionsorganisation, Statistik, Betriebswirtschaft Projekte und Praktika Projektarbeiten und Praktika während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten z.b. in Industriebetrieben des Maschinen- und Anlagenbaus, in Ingenieurbüros oder Forschungseinrichtungen vor. Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der Praktika sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Praktikumsordnungen werden von den Instituten oder wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt, die die Praktika durchführen. Teilweise müssen Betriebspraktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit oder vor Studienbeginn abgeleistet werden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Hochschulstudenten und -studentinnen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während der berufspraktischen Ausbildungsphase, dem so genannten "Industriepraktikum", arbeiten sie beispielsweise bei Unternehmen des Maschinen-, Anlagen- und Fahrzeugbaus. Bei internationalen Studiengängen gehört zum Studium in der Regel ein Auslandsaufenthalt. Ausbildungsstätten Universitäten Technische Universitäten bzw. Technische Hochschulen Welche Hochschulen im Einzelnen den Studiengang Maschinenbau anbieten, können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Übungsräume Labors Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Hochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen, lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen und nimmt an Exkursionen teil. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst organisierten Kleingruppen. Während den Schüler Lernkontrollen ständig begleiten, müssen Studierende selbst dafür sorgen, dass sie die vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen rechtzeitig erbringen können. Daher werden hohe Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation, an Eigenverantwortung und an die Fähigkeit zur Beurteilung des eigenen Leistungsstandes gestellt. Vereinzelt können die ersten beiden Semester auch in Form eines internetbasierten Fernstudiums absolviert werden, um besonders begabten Oberstufenschülern/- schülerinnen sowie Personen mit anderweitigen Verpflichtungen (z.b. Wehr- oder Zivildienst, soziales Jahr, Erziehungszeit) einen Früheinstieg ins Maschinenbaustudium (FiM-Programm) zu ermöglichen. In der Regel sind die Studierenden selbst dafür zuständig, sich rechtzeitig eine Praktikumsstelle zu beschaffen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu.

3 Ausbildungsvergütung Teilweise wird für die Tätigkeit im Praktikum eine Vergütung gezahlt. Allgemein geltende Regelungen hierfür gibt es nicht. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt 9 bis 10 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 10 bzw. 11 Semester. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 benötigten im Studienbereich Maschinenbau/Verfahrenstechnik tatsächlich durchschnittlich 12,9 Semester. Die außeruniversitäre berufspraktische Ausbildung, die während des Studiums abzuleisten ist, dauert insgesamt 20 Wochen. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden.

4 Ausbildungsform Diese Studiengänge an Universitäten werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h. die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Im Hauptstudium können sich die Studierenden oftmals auf eine Studien- oder Vertiefungsrichtung spezialisieren. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. Teilweise sehen die Studienordnungen auch Berufspraktika außerhalb der Hochschule vor. Teilweise kann ein Studiensemester im Ausland absolviert werden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsaufbau Grundstudium (Beispiel): Beispiel für eine Stundentafel in Semesterwochenstunden (SWS): Studienfächer 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Summe Einführung in den Maschinenbau Chemie Physik Elektrotechnik Programmierkurs Höhere Mathematik I Höhere Mathematik II, III und Numerische Mathematik Mechanik I Mechanik II, III Werkstoffkunde I, II Maschinenzeichnen I, II Maschinenelemente I, II Thermodynamik I, II Informatik im Maschinenbau Physikalisch-technische Laborübungen Nichttechnisches Wahlpflichtfach Summe Im Anschluss an das 4. Semester findet in der Regel die Diplom-Vorprüfung statt

5 Hauptstudium Das Hauptstudium wird in einer Studienrichtung durchgeführt, z.b. in: Produktionstechnik Konstruktion und Entwicklung Verfahrenstechnik Kunststoff- und Textiltechnik Verkehrstechnik Grundlagen des Maschinenwesens Beispiel: Art der Veranstaltungen SWS Semester insgesamt Pflichtfächer (unterschiedlich, je nach Studienrichtung) 45 SWS 1. technisches Wahlpflichtfach 8 SWS 2. technisches Wahlpflichtfach 4 3. technisches Wahlpflichtfach 4 nichttechnisches Wahlpflichtfach 4 SWS Das Studium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Praktikum Bereits bei Studienbeginn ist ein 6-wöchiges Grundpraktikum nachzuweisen. Insgesamt beträgt die bis zur Diplom-Prüfung nachzuweisende Praktikumszeit 26 Wochen. Rechtsgrundlage: Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Maschinenbau an Universitäten. Informationen über die an den einzelnen Hochschulen unterschiedlichen Studienfächer und Studien-/Vertiefungsrichtungen können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss: Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiengangs Chemie. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Maschinenbau an Universitäten bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen und auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise: Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Ingenieur/-Ingenieurin - Maschinenbau ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzung zur Diplomprüfung müssen dem Hochschulprüfungsamt folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen: Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Vordiplomprüfungen finden in einem Prüfungsblock oder in zwei Blöcken statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise studienbegleitend durchgeführt. In der Regel sind 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. Blockprüfungen am Ende des Hauptstudiums finden innerhalb von vier Wochen statt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf

6 die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung aus dem Maschinenbau selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Hierfür stehen in der Regel sechs Monate zur Verfügung. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Universität den Diplomgrad: Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (Dipl.-Ing.) Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (Universität) (Dipl.-Ing. Univ.) Die Bezeichnung des Studiengangs Maschinenbau wird in die Diplomurkunde mit aufgenommen oder - gegebenenfalls zusammen mit der Studienrichtungsbezeichnung - im begleitenden Diplomzeugnis ausgewiesen: Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin - Maschinenbau Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sind konsekutiven Masterabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Maschinenbaustudiengänge sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Je nach Hochschule muss oder sollte vor Studienbeginn ein mehrwöchiges Vorpraktikum abgeleistet worden sein. Generell ist für ein Universitätsstudium die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und ein deutsches Abitur besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsches Abitur müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Universitätsstudium des Maschinenbaus ist die allgemeine, die fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Eine Ausnahme gibt es im Bundesland Hessen. Die Universität Kassel bietet in einigen Fachbereichen gestufte Studiengänge an, für die sich auch Studierende mit Fachhochschulreife einschreiben können. In diesen Studiengängen erwirbt man zunächst ein so genanntes Diplom I oder einen Bachelorabschluss und nach einem anschließenden Vertiefungsstudium ein Diplom II, das dem klassischen Universitätsdiplom entspricht, oder einen Masterabschluss. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestens 6 der insgesamt 26 Wochen dauernden berufspraktischen Ausbildungsphase, die zum Studiengang Maschinenbau gehören, sind vor Studienbeginn abzuleisten. Eine abgeschlossene Berufsausbildung beziehungsweise einschlägige Praxiserfahrungen können vom Vorpraktikum befreien. Hierzu gehören auch Praxiserfahrungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Fachhochschulreife, zum Beispiel an einer Fachoberschule für Technik. Ob eine berufsbezogene Vorbildung als Vorpraktikum anerkannt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs. Rechtsgrundlagen: KMK-Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Maschinenbau an Universitäten. Hochschulgesetze und Qualifikations- beziehungsweise Hochschulzugangsverordnungen der Bundesländer auf Grundlage des Hochschulrahmengesetzes Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen.

7 Geschlecht In diesen Studiengang schreiben sich fast keine Frauen ein. Im Wintersemester 2003/2004 lag ihr Anteil bei den Studierenden des Maschinenbaus/Maschinenwesens bei knapp 1 Prozent. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge des Maschinenbaus. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Bei Studieninteressenten im Maschinenbau wird z.b. überprüft, ob sie das erforderliche Grundverständnis für logische und technische Fragestellungen aufbringen. Auch auf Durchhaltevermögen und Problemlösungsverhalten bei komplexen Sachverhalten sowie ausreichende sprachliche Ausdrucksfähigkeit wird geachtet. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen An den meisten Hochschulen kann das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Maschinenbauingenieure und -ingenieurinnen haben nach ihrem Studium eine große Palette an Einsatzmöglichkeiten, vor allem in Industriebetrieben des Maschinen- und Anlagenbaus und in Ingenieurbüros. Darüber hinaus können sie in Wartungs-, Instandsetzungs- und Reparaturabteilungen von Fertigungs- und Produktionsbetrieben der verschiedensten Branchen und zum Teil im Öffentlichen Dienst tätig werden. Im Fahrzeugbau, im Bau von Förderanlagen, Werkzeugmaschinen oder Maschinen für die Textil-, Druck- und Verpackungstechnik sind sie gefragte Fachleute. Die Palette möglicher Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche erstreckt sich von Entwicklung, Berechnung, Konstruktion und Fertigung von Maschinen und Anlagen aller Art für die unterschiedlichsten Anwendungszwecke über Qualitätssicherungs- und Prüfaufgaben sowie leitende Positionen in Produktion, Montage und Instandhaltung bis zum technischen Vertrieb, Kundendienst, zur Anwendungsberatung sowie Verwaltung von Industrieunternehmen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung für Maschinenbauingenieure und -ingenieurinnen nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Besonders die schnell fortschreitende technische Entwicklung im Maschinen- und Anlagenbau erfordert eine laufende Anpassung und Vertiefung des Wissensstandes. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben, zum Beispiel in Seminaren, die Spezialkenntnisse in den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Antriebstechnik, Verfahrenstechnik in der Anlagenplanung, SPS-Technik oder Robotertechnik vermitteln. In Zusatz-, Ergänzungsoder Aufbaustudiengängen, z.b. in den Bereichen Automatisierungstechnik, Konstruktionstechnik oder Kraft-, Arbeits-, Strömungsmaschinenbau, erweitern Maschinenbauingenieure und -ingenieurinnen ihre Fachkenntnisse oder bereiten sich auf Spezial- und Führungsaufgaben vor. Daneben besteht die Möglichkeit der Promotion. Bei entsprechender Berufserfahrung können sie sich auch mit einem eigenen Ingenieurbüro selbstständig machen bzw. als freiberufliche/r Gutachter/in oder Sachverständige/r arbeiten. Darüber hinaus können sich Ingenieure und Ingenieurinnen mit dem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eintragen lassen, das dem Studienschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht, zum Beispiel mit dem Feinwerkmechaniker-, Kraftfahrzeugtechniker- oder Landmaschinenmechanikerhandwerk. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (Uni) - Maschinenbau nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (Uni) - Maschinenbau gibt es Alternativen in den Bereichen: Maschinenbau, Feinwerktechnik, Produktionstechnik, Fertigungstechnik Mechatronik, Automatisierungstechnik, Elektrotechnik Wirtschaftsingenieurwesen Werkstofftechnik, Physikalische Technik Eine Gemeinsamkeit der hier zugeordneten Berufe mit Ihrem Wunschberuf besteht in der Bearbeitung ingenieurtechnischer Aufgabenstellungen im Maschinen- und Anlagenbau.

8 Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Ingenieur/in (Uni) - Maschinenbau auf: Bereich Maschinenbau, Feinwerktechnik, Produktionstechnik, Fertigungstechnik Eng verwandt mit dem Maschinenbaustudium an Universitäten ist ein Maschinenbaustudium an Berufsakademien und Fachhochschulen. Die Gemeinsamkeiten liegen in weitgehend übereinstimmenden Studieninhalten aus allen Bereichen des Maschinenbaus, wie z.b. technische Mechanik, Konstruktion, Maschinenelemente, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Auch die Abschlüsse im Bereich der Produktionstechnik haben noch große Gemeinsamkeiten mit dem Maschinenbau, insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Planung von Fertigungsabläufen. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Maschinenbau in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Konstruktionstechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Maschinenbau (Feinwerktechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Feinwerktechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Feinwerk- u. Mikrotechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Produktionstechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Fertigungstechnik in BERUFENET Bereich Mechatronik, Automatisierungstechnik, Elektrotechnik Die Gemeinsamkeiten mit den nachfolgend genannten Berufen liegen in verwandten Studieninhalten und Tätigkeitsbereichen. Die Kombination mechanischer, elektronischer und informationstechnischer Mess-, Steuer- und Regelungssysteme ist mittlerweile im Maschinen- und Anlagenbau Standard. Deshalb erwerben auch Studierende im Maschinenbau Kenntnisse in Bereichen wie Mechatronik, Automatisierungstechnik oder Elektrotechnik. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (Uni) - Mechatronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Mechatronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Mechatronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Automatisierungstechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Prozeßautomatisierung in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Elektrotechnik/Elektroniktechnologie in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Elektrotechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Elektrotechnik (Energietechnik) in BERUFENET Bereich Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbauingenieure/-ingenieurinnen lösen genau wie Wirtschaftsingenieure/-ingenieurinnen technische und organisatorische Aufgabenstellungen unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus. Verwandte Tätigkeitsbereiche sind außerdem Arbeitsvorbereitung, Planung, betriebliche Organisation und Kundenbetreuung, Einkauf oder Vertrieb. Bei Wirtschaftsingenieuren/-ingenieurinnen ist in der Regel jedoch der betriebswirtschaftliche Aspekt stärker ausgeprägt. Alternativberufe: Dipl.-Wirtschaftsingenieur/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Wirtschaftsingenieur/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Wirtschaftsingenieurwesen in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb in BERUFENET Bereich Werkstofftechnik, Physikalische Technik Die Gemeinsamkeiten zwischen Maschinenbauingenieuren/-ingenieurinnen und den Beschäftigten dieses Bereiches liegen in der Entwicklung und Verbesserung der Material- und Werkstoffprüfung, in der Weiterentwicklung von Werkstoffen und in Bearbeitungs- und Produktionsverfahren. Vergleichbare Ausbildungsinhalte sind beispielsweise Technische Mechanik, Konstruktion, Maschinenelemente, Fertigungsverfahren, Oberflächentechnik, Prozesssteuerung und Qualitätssicherung. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Werkstofftechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Physik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Physik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Physikalische Technik in BERUFENET Interessen Förderlich: Neigung zu exaktem, analysierendem Denken, auch an abstraktem Material (Lösen praktischer Aufgabenstellungen durch Heranziehen von theoretischem Wissen, Datenverarbeitung) Neigung zu exaktem, analysierendem, systematisierendem Denken (Arbeit mit Formeln und Computerprogrammen) Neigung zu naturwissenschaftlicher Denkweise und den zugehörigen exakten Arbeitsverrichtungen wie Untersuchen, Beobachten, Messen, Rechnen (Physik, Chemie; Übungen im Labor) Nachteilig: Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur Abneigung gegen Tätigkeit, die ständige Denkarbeit erfordert

9 Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit, Befähigung zu selbstständiger Arbeitsorganisation und eigengesteuerter Stoffaneignung (Hochschulstudium) Planvolle, systematische Arbeitsweise (z.b. bei der Arbeit in Unternehmen im Rahmen von Industriepraktika) Genaue, sorgfältige Arbeitsweise, auch unter Zeitdruck (Prüfungen) Ausreichende Neurovegetative Belastbarkeit (Prüfungsdruck) Förderlich: Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (eigenständiges Erarbeiten des Lernstoffs, teilweise auch in Lerngruppen) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gutes allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (z.b. Literaturrecherche in Bibliotheken oder im Internet für Semester- und Diplomarbeit) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute logische Denkfähigkeit (hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (z.b. für die Anforderungen in Thermodynamik oder Informatik) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute mathematische Befähigung (häufiger Umgang mit Formeln, Zahlen und Daten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliches technisches Verständnis (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliches räumliches Vorstellungsvermögen (Lesen und gedankliches Umsetzen von technischen Zeichnungen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Einfallsreichtum im technischen Bereich (Finden neuer technischer Lösungswege) Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium des Maschinenbaus bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Physik/Chemie: Physikalisches Grundlagenwissen - eine Voraussetzung für Ingenieurausbildungen. Im Maschinenbau muss man sich an der Hochschule mit Themen wie Mechanik, Kräfte oder Energie beschäftigen. Auch die Chemie gehört zum Stoff. Mathematik: Benötigt wird anwendungsbezogene Mathematik. Können muss man z.b. die Differential-, Integral-, Infinitesimal-, Vektor- und Matrizenrechnung. Ein sicherer Umgang mit statistischen Methoden ist ebenfalls nützlich. Deutsch: Deutsch - wichtig für ein Ingenieurstudium? Ja, denn auch hier zahlt es sich aus, wenn man sich einwandfrei

10 ausdrücken kann und die Orthografie korrekt beherrscht, nicht nur in Klausuren und Referaten. Im Deutschunterricht lernt man zudem, klar vorzutragen. Das ist immer von Vorteil! Englisch: Die ingenieurwissenschaftliche Fachliteratur ist teilweise in Englisch geschrieben. Die Studierenden sollten sie rasch lesen und verstehen können. Sie müssen auch in der Lage sein, einfache Texte auf Englisch zu verfassen. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC? Undenkbar. Man muss mit Word und Excel und gängigen Grafikprogrammen sowie mit den Internetanwendungen umgehen können. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Maschinenbau an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom , Beschluss der HRK vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 1341kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Universitätsgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Hochschulebene Studienordnungen für den Studiengang Maschinenbau Prüfungsordnungen für den Studiengang Maschinenbau (z.b. Diplomprüfungsordnung) Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in Universitätsgesetzen der Länder oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen zum Beispiel über den Hochschulzugang konkret ausgeführt. Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Maschinenbau ist ein klassischer Ingenieurausbildungsgang und wird von einer großen Zahl von (Technischen) Universitäten angeboten. So

11 vielfältig wie der Maschinenbau selbst, sind auch die Studienmöglichkeiten. Die technische Entwicklung führte in den letzten Jahrzehnten zu einer Vielzahl von spezialisierten Richtungen innerhalb des Maschinenbaus, aus denen sich zum Teil eigene Studiengänge - wie zum Beispiel Feinwerktechnik - entwickelten. Das Studienangebot reicht vom allgemeinen und theoretischen Maschinenbau bis zu speziellen Maschinen für bestimmte Anwendungen, etwa Textiltechnik, Werkzeugmaschinen, Kraftwerksmaschinen oder Geräte der medizinischen Technik. Ein typisches Beispiel des letzten Jahrzehnts ist die Mechatronik, ein interdisziplinäres Fach, das Studieninhalte der Elektronik, der Computertechnik und des Maschinenbaus verknüpft. Um das weit verzweigte Studienangebot im Maschinenbau zu vereinheitlichen, beschlossen Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz im Jahre 1991 eine Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Maschinenbau an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Sie enthält einen Katalog möglicher Vertiefungsfächer und Vertiefungsrichtungen sowie von Wahlpflichtfächern. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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