Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (FH) Fachrichtung Lebensmitteltechnologie vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Neu Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Diplom-Ingenieur/in (FH) - Lebensmitteltechnologie setzt ein Studium an Fachhochschulen voraus. Lebensmitteltechnologie kann auch an Universitäten als Diplom-Studiengang gewählt werden. Daneben werden auch Lehramts-Studiengänge und Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschluss angeboten. Teilgebiete der Lebensmitteltechnologie bzw. ähnliche Studieninhalte werden in verwandten Studiengängen wie Biotechnologie, Ernährungs- und Hygienetechnik, Getränketechnologie, Milch- und Molkereiwirtschaft, Pharmatechnik oder Technologie von Kosmetika und Waschmitteln gelehrt. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen, Übungen und zahlreiche Praktika in folgenden Fächern vor: Technologie pflanzlicher und tierischer Lebensmittel Rohstoffkunde Mikrobiologie und Hygiene Grundlagen der Ernährungslehre Sensorik Mathematik EDV/Informatik Physik Chemie/Lebensmittelchemie physikalische Chemie Ökologie und Technik mechanische und thermische Verfahrenstechnik Betriebswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre Lebensmittelrecht Sozial- und Kulturwissenschaften

2 Hauptstudium/Vertiefungsstudium Entsprechend der gewählten Studienrichtung bestimmen Schwerpunkt- oder Wahlpflichtfächer das Hauptstudium. Diese - auch als Module bezeichnet - lassen sich innerhalb der verschiedenen Fachrichtungen kombinieren und ermöglichen es, innerhalb der Richtung noch einmal einen Schwerpunkt zu setzen. Als Studien- oder Vertiefungsrichtung kommen zum Beispiel in Frage: Haltbarmachung von Lebensmitteln Ernährungsphysiologie dezentrale Produktion/mittlere Technologie Entsorgung/Recycling/Umwelttechnik Biotechnologie Lebensmitteltoxikologie betriebliche Planungs- und Entscheidungsprozesse Lebensmitteltechnologie unter Betonung ernährungsphysiologischer Gesichtspunkte einschließlich Laborübungen Qualitätssicherung Verpackung Ernährungssituation und weltwirtschaftliche Bedingungen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik Apparate- und Anlagentechnik Projektarbeit Projekte und Praktika, Praxissemester Projektarbeiten und Praktika während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten z.b. in der Lebensmittelindustrie vor. Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der Praktika sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Praktikumsordnungen werden von den Instituten oder wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt, die die Praktika durchführen. Teilweise müssen Industriepraktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit oder vor Studienbeginn abgeleistet werden. In den Praxissemestern führen die Studierenden ingenieurnahe Projektarbeiten durch und arbeiten in der lebensmitteltechnologischen Produktion. So können sie ihre erworbenen Fachkenntnisse praktisch erproben und anwenden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Studierende an Fachhochschulen nehmen an den Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während der berufspraktischen Ausbildung im Praxissemester arbeiten sie in Betrieben der Lebensmittelindustrie wie zum Beispiel in der Lebensmittelproduktion oder Lebensmittelkonservierung. Es wird empfohlen, ein Praxissemester im Ausland zu studieren. Ausbildungsstätten Fachhochschulen Welche Fachhochschulen im Einzelnen den Studiengang Lebensmitteltechnologie anbieten, können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Übungsräume (Computerräume) Labors (z. B. Biochemie, Biotechnikum, Chemie der Lebensmittel und Packstoffe, Lebensmittelmikrobiologie, Lebensmitteltechnik, Lebensmitteltechnologie Trockenverfahren, Lebensmitteltechnologie Nassverfahren, Molekular- und Zellbiologie/Genetik, Ökologie und angewandte EDV, Verpackungstechnik) Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Fachhochschulstudiums besuchen die Studierenden Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen. Sie lernen und studieren allein und in Arbeitsgruppen, nehmen an Exkursionen und hochschulinternen Praktika teil, arbeiten bei Projekten mit und im Labor. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbstorganisierten Kleingruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden dabei höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Es gibt aber in der Regel einen Studienplan

3 der Fachhochschule, aus dem genau hervorgeht, in welchem Semester welche Pflichtveranstaltungen anstehen. Auch studienbegleitende Prüfungen nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung sind üblich und ermöglichen, in jedem Semester den Studienfortschritt zu überprüfen. Während der praktischen Studiensemester setzt man das erworbene Wissen in einem Industriebetrieb um und nimmt an den begleitenden Lehrveranstaltungen der Fachhochschule teil. In der Regel werden die Studierenden bei der Suche und Auswahl von Kooperationspartnern beraten. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. In Studiengängen der Lebensmitteltechnologie sind jedoch auch 30 Semesterwochenstunden möglich. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. In den Praxissemestern verbringt man deutlich weniger Zeit an der Fachhochschule - beispielsweise drei oder sechs Semesterwochenstunden. Hier gilt die im jeweiligen Betrieb übliche tägliche Arbeitszeit. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Ausbildungsvergütung Teilweise wird für die Tätigkeit im Praktikum eine Vergütung bezahlt. Allgemein geltende Regelungen hierfür gibt es nicht. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 9 Semester. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 schlossen ein Studium in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften tatsächlich durchschnittlich nach 10,0 Semestern ab. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003

4 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden. Ausbildungsform Diese Studiengänge an Fachhochschulen werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Generell bestehen derzeit, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen nebeneinander. Manche Diplom-, Magisteroder Staatsexamensstudiengänge wurden modularisiert, andere sind weiterhin in die Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert. Unabhängig davon ist am Ende des Studiums eine Abschlussarbeit anzufertigen. Sind dem Studiengang Studienschwerpunkte zugeordnet, muss man sich spätestens zu Beginn des Hauptstudiums für einen Schwerpunkt entscheiden. In anderen Studiengängen setzt man im Hauptstudium inhaltliche Schwerpunkte durch eine Kombination von Wahlpflichtfächern. In Fachhochschulstudiengänge der Lebensmitteltechnologie sind ein oder zwei Praxissemester integriert. Meistens geht man erst nach Beendigung des ersten Studienabschnitts in die Praxis. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsaufbau Beispiel für einen Studienplan im Fachhochschul-Studiengang Lebensmitteltechnologie Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) Grundstudium Semester Studienfächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester Mathematik Statistik Physik Elektrotechnik/Elektronik Informatik Allgemeine und analytische Chemie Organische Chemie Physikalische Chemie Lebensmittel- und Biochemie - - 7

5 Mikrobiologie Zellbiologie Thermodynamik Strömungslehre und Rheologie Grundlagen der Bio- und Lebensmittelapparatetechnik 4-2 Einführung in die Life Sciences Rhetorik Betriebswirtschaftslehre Nutzung von Literatur und Fachinformationssystemen Fremdsprache Summe Hauptstudium Semester, das 5. Semester wird als praktisches Studiensemester durchgeführt, das 8. Semester ist für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehen. Studienfächer 4. Semester 6. Semester 7. Semester Lebensmittelverfahrenstechnik Lebensmitteltechnologie (pflanzliche Produkte) Lebensmitteltechnologie (tierische Produkte) Prozessmesstechnik Regelungs- und Steuerungstechnik Lebensmittelanalytik Sensorische Qualitätskontrolle Praxissemesterseminar Konservierungstechnik Verpackungstechnik Lebensmittelapparatetechnik Lebensmittelrecht Ver- und Entsorgungstechnik - 4 -

6 Gentechnik Projektarbeit Wahlpflichtfächer Mikrobiologische Qualitätskontrolle/Lebensmittelhygiene Lebensmittelbiotechnologie Analysenmesstechnik Sicherheitstechnik Mikroskopie und Bildanalyse Lebensmitteltechnologie 3. Welt Marketing Kostenrechnung und Controlling Projektmanagement entweder der Schwerpunkt Qualitätssicherung Lebensmittelchemische Qualitätskontrolle Lebensmittelzusatzstoffe Chromatographische Verfahren Toxikologie Logistik oder der Schwerpunkt Lebensmitteltechnik Anlagentechnik Spezielle Apparatetechnik CAD Energiewirtschaft Kältetechnik Summe (je nach Schwerpunkt) 30 39/43 38 Grundlage: Studienordnungen der einzelnen Hochschulen Die Studienpläne werden auf der Basis hochschuleigener Studienordnungen erstellt und unterscheiden sich daher von Fachhochschule zu Fachhochschule.

7 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen für den Studiengang Lebensmitteltechnologie geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen an Fachhochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen und auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Ingenieur/in (FH) ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzungen zur Diplomprüfung müssen dem Prüfungsamt der Fachhochschule folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) Nachweis der berufspraktischen Ausbildung Erforderliche Prüfungen Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Vordiplomprüfungen finden in einem Prüfungsblock oder in zwei Blöcken statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise studienbegleitend durchgeführt. In der Regel sind 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. Blockprüfungen finden am Ende des Hauptstudiums statt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung aus der Lebensmitteltechnologie selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Hierfür stehen in der Regel drei Monate zur Verfügung. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad: Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (Fachhochschule) (Dipl.-Ing. (FH)) Gegebenenfalls mit Angabe des Studiengangs, und zwar: Diplom-Ingenieur (FH) - Lebensmitteltechnologie/Diplom-Ingenieurin (FH) - Lebensmitteltechnologie Diplom-Ingenieur (FH) - Lebensmitteltechnik/Hausgerätetechnik/Diplom-Ingenieurin (FH) - Lebensmitteltechnik/Hausgerätetechnik Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge an Fachhochschulen sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Vor Studienbeginn muss man zum Teil ein mehrwöchiges Vorpraktikum ableisten. Generell ist für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere

8 Staatsangehörigkeit und mindestens die deutsche Fachhochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Fachhochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium der Lebensmitteltechnologie ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Berufliche Vorbildung - rechtlich Wer an Fachhochschulen Lebensmitteltechnologie studieren möchte, muss in der Regel vorher Praxiserfahrungen gesammelt haben. Das Vorpraktikum dauert je nach Hochschule sechs bis dreizehn Wochen. Eine abgeschlossene Berufsausbildung beziehungsweise einschlägige Praxiserfahrungen können vom Vorpraktikum befreien. Hierzu gehören auch Praxiserfahrungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Fachhochschulreife zum Beispiel an einer Fachoberschule für Technik. Ob eine berufsbezogene Vorbildung als Vorpraktikum anerkannt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs. Geschlecht Für ein Studium der Lebensmitteltechnologie entscheiden sich etwa genauso viel Frauen wie Männer. Im Wintersemester 2003/2004 lag der Anteil der weiblichen Studierenden bei rund 58 Prozent. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge der Lebensmitteltechnologie. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Das Studium kann an der überwiegenden Zahl der Fachhochschulen nur im Wintersemester aufgenommen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Diplom-Ingenieure und -Ingenieurinnen für Lebensmitteltechnologie arbeiten in Betrieben der Lebensmittel- und Zulieferindustrie, im Maschinenund Apparatebau, in wissenschaftlichen Instituten und Labors, in Beratungs- und Planungsbüros oder bei Marketingorganisationen. Außerdem finden sie Beschäftigung bei Behörden und Verbänden oder im Bereich Forschung und Lehre. Sie werden sich in aller Regel auf bestimmte Aufgabenbereiche spezialisieren und z.b. in der Anwendungstechnik arbeiten, in der Arbeitsvorbereitung, der Fertigungssteuerung, der Konstruktion oder im Labor. Wer sich für die kaufmännische Seite des Berufes interessiert, kann sich mit dem Einkauf, der Kalkulation und Kostenrechnung oder der Materialwirtschaft befassen. Auch Führungspositionen, z.b. als Abteilungsleiter/in oder Produktionsleiter/in, eventuell auch Betriebsleiter/in, sind erreichbar. In der Lebensmittel herstellenden Industrie spezialisieren sie sich oft auf ein bestimmtes Produkt bzw. einen Produktbereich. Meist werden bereits während des Studiums die Weichen für die Schwerpunktsetzung gestellt. Doch mit dem Studienabschluss ist die berufliche Bildung nicht beendet. Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Ingenieure und Ingenieurinnen für Lebensmitteltechnologie immer über aktuelles Fachwissen verfügen sowie Neuerungen kennen und anwenden. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Kontinuierliche Weiterbildung ist also unerlässlich. Themen sind z.b. produktspezifische Neu- oder Weiterentwicklungen, Neuerungen in der Verfahrenstechnik, in der Prozessautomatisierungstechnik oder der branchenbezogenen Qualitätstechnik. Eine Qualifikation als Qualitätsmanagementbeauftragte/r in der Lebensmittelindustrie oder als Qualitätsingenieur/in, als REFA-Ingenieur/in bzw. REFA-Betriebswirt/in, kann mit einem innerbetrieblichen Aufstieg verbunden sein. Zusätzliche Aufbau- und Ergänzungsstudiengänge - teilweise mit weiterführenden Abschlüssen - erweitern ebenfalls das berufliche Spektrum. Hier kommen

9 z.b. Studiengänge in Bereichen wie Biotechnologie oder Umweltschutz in Frage. Für spezielle betriebswirtschaftliche Aufgabenfelder empfiehlt sich ein Studium des Wirtschaftsingenieurwesens oder der Betriebswirtschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen können besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen an Universitäten promovieren. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.b. durch Gründung oder Übernahme eines Betriebs der Nahrungs- und Genussmittelbranche. Darüber hinaus können sich Ingenieure und Ingenieurinnen mit dem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eintragen lassen, das dem Studienschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht, z.b. dem Bäcker-, Konditor- oder Fleischerhandwerk. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (FH) für Lebensmitteltechnologie nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (FH) für Lebensmitteltechnologie gibt es Alternativen in den Bereichen: Nahrungsmittel- und Getränketechnologie Biotechnologie Chemieingenieurwesen Lebensmittelchemie Eine Gemeinsamkeit der hier genannten Bereiche mit Ihrem Wunschberuf besteht in dem Umgang mit bzw. der Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln sowie auch in der Entwicklung und Anwendung von Produktionsverfahren und -kontrollen. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Ingenieur/in (FH) - Lebensmitteltechnologie auf. Bereich Nahrungsmittel- und Getränketechnologie Wenn auch das Produkt ein anderes ist, so eröffnen sich doch überwiegend gleiche Aufgabengebiete, beispielsweise in allen Stadien der Produktion einschließlich der Qualitätsüberwachung, im Labor und in der Produktentwicklung, im Einkauf oder im Vertrieb, in der Maschinen- und Anlagenindustrie, in Zulieferbetrieben für Hilfs- und Zusatzstoffe und auch in der Grundlagenforschung zu spezifischen Fragestellungen. Immer stehen Nahrungs- und Genussmittel im Mittelpunkt. Zusätzlich zu der aufgeführten Ausbildungsalternative kann natürlich auch ein Universitätsstudium der Lebensmitteltechnologie in Erwägung gezogen werden. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (Uni) - Lebensmitteltechnologie in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Getränketechnologie in BERUFENET Bachelor of Science with Honours (FH) - Biotechnology in KURSNET () Dipl.-Braumeister/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Brauwesen u. Getränketechnologie in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Weinbau u. Getränketechnologie in BERUFENET Bereich Biotechnologie Wie im Beruf Diplom-Ingenieur/in (FH) - Lebensmitteltechnologie so spielt auch für Biotechnologen und Biotechnologinnen die ständige Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen und technischen Fragestellungen eine Rolle. Biotechnologische Verfahren nehmen in der Lebensmitteltechnologie bzw. bei der industriellen Herstellung von Produkten für die menschliche Ernährung eine nicht mehr wegzudenkende Rolle ein. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Biotechnologie in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Biotechnologie in BERUFENET Bereich Chemieingenieurwesen Entwicklung und Kontrolle von Produktionsanlagen und -verfahren bzw. neue Technologien sowie auch Laborkontrollen unter Anwendung chemisch-analytischer Verfahren stehen nicht nur für Diplom-Ingenieure und Diplom- Ingenieurinnen (FH) - Lebensmitteltechnologie im Mittelpunkt der Tätigkeiten, sondern ebenso für Chemieingenieure/-ingenieurinnen. Auch ein Studium des Chemieingenieurwesens kann Tätigkeiten in der Lebensmitteltechnologie ermöglichen. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Chemie in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Chemie in BERUFENET Bereich Lebensmittelchemie Die Verwandtschaft zwischen der Lebensmitteltechnologie einerseits und der Lebensmittelchemie andererseits liegt im Durchführen von Qualitätskontrollen im Labor unter Anwendung sensorischer, biologischer und chemischanalytischer Verfahren in der Nahrungs- und Genussmittelherstellung. Analyse und Auswertung der Kontrolldaten und die Dokumentation der Ergebnisse spielen in beiden Bereichen eine wichtige Rolle. Alternativberuf: Lebensmittelchemiker/in (Uni) in BERUFENET Interessen Förderlich: Neigung zu naturwissenschaftlicher Denkweise und den zugehörigen exakten Arbeitsverrichtungen wie Untersuchen, Beobachten, Messen, Rechnen (z.b. physikalische und chemische Untersuchungen zur Beurteilung von pflanzlicher und tierischer Rohware und von Zusatzstoffen durchführen) Interesse an Technik, an der Funktionsweise von Geräten, Maschinen und Anlagen Interesse an chemischen und biologischen Vorgängen, an Ernährungs- und Gesundheitsfragen (z.b. bei der Entwicklung und Herstellung von neuen Lebensmittelprodukten im Labor mitwirken)

10 Interesse an Physik Interesse an Chemie Interesse an Mathematik Nachteilig: Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur Abneigung gegen Tätigkeit, die ständige Denkarbeit erfordert (Aufnahme des Lernstoffs, Prüfungsvorbereitung, Ausarbeitung der Diplomarbeit) Abneigung gegen mündlichen Vortrag (Referate, mündliche Fachprüfungen als Teil der Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung) Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (Fachhochschulstudium) Genaue, sorgfältige Arbeitsweise (z.b. Durchführung von exakten Berechnungen und Analysen) Planvolle, systematische Arbeitsweise (effektive Prüfungsvorbereitung) Neurovegetative Belastbarkeit (z.b. Prüfungsdruck, Einfügen in ein Team erfahrener Fachleute bei Praxissemestern in Unternehmen) Förderlich: Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (selbstständige Stoffaneignung, aber auch Bildung von Lern- und Arbeitsgruppen) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gut-durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (z.b. Prüfen der Qualität von Produkten, Ablesen von Instrumentenanzeigen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche mathematische Befähigung (häufiger Umgang mit Formeln, Zahlen und Daten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gutes technisches Verständnis (Verständnis für die Funktionsweise von Produktionsprozessen und Anlagenbetrieb) Durchschnittliches mündliches Ausdrucksvermögen (z.b. für Referate oder mündliche Fachprüfungen als Teil der Diplomprüfung) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliches schriftliches Ausdrucksvermögen (z.b. für die Erstellung von Praktikumsberichten, Semesterarbeiten oder der Diplomarbeit) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliches räumliches Vorstellungsvermögen (Umgang mit Konstruktionszeichnungen von Förderlinien und Maschinen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Einfallsreichtum im technischen Bereich (Findigkeit bei der Fehlersuche, Finden neuer technischer Lösungen)

11 Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Lebensmitteltechnologie bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Chemie/Biologie/Physik: Das Grundstudium vertieft die Grundlagen in Bio- und Lebensmittelchemie sowie Mikrobiologie, die die Studierenden aus der Schule mitbringen. Mathematik: Benötigt wird anwendungsbezogene Mathematik, vor allem für verschiedene Mess- und Untersuchungsvorgänge, mit denen Mengen und Qualitäten bestimmt werden. Können muss man z.b. die Differential-, Integral-, Infinitesimal- und Vektorrechnung und lineare Algebra. Ein sicherer Umgang mit statistischen Methoden ist ebenfalls nützlich. Wirtschaftslehre/Recht: Auch im Studium beschäftigt man sich mit Marktmechanismen (Angebot und Nachfrage), Marketing und rechtlichen Rahmenbedingungen. Grundkurswissen genügt, um in diesen Bereichen "trainiert" zu sein. Deutsch: Deutsch - wichtig für ein Ingenieurstudium? Ja, denn auch hier zahlt es sich aus, wenn man sich einwandfrei ausdrücken kann und die Orthografie korrekt beherrscht, nicht nur in Klausuren und Referaten. Im Deutschunterricht lernt man zudem, klar vorzutragen. Das ist immer von Vorteil! Englisch: Die ingenieurwissenschaftliche Fachliteratur ist teilweise in Englisch geschrieben. Die Studierenden sollten sie rasch lesen und verstehen können. Sie müssen auch in der Lage sein, einfache Texte auf Englisch zu verfassen. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC? Undenkbar. Man muss mit Word und Excel und gängigen Grafikprogrammen sowie mit den Internetanwendungen umgehen können. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Fachhochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am 16/ (in der Fassung vom ) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am (in der Fassung vom ) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 77kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB)

12 Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Fachhochschulgesetze Rahmenprüfungsordnungen für Fachhochschulen Regelungen auf Fachhochschulebene Studienordnungen für das Diplomstudium der Lebensmitteltechnologie Richtlinien für die Durchführung und die inhaltliche Gestaltung des praktischen Studiensemesters Diplomprüfungsordnungen für den Studiengang Lebensmitteltechnologie Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in landeseigenen Fachhochschulgesetzen oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen zum Beispiel über den Hochschulzugang konkret ausgeführt. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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