Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Historiker/Historikerin (Uni) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu Die Ausbildung im Überblick Historiker/in wird man über ein Studium der Geschichte an Universitäten. Die meisten Studiengänge der Geschichte enden mit einem Magister-, nur wenige mit einem Diplomabschluss. Zunehmend werden die Studiengänge auf Bachelor- bzw. Masterabschlüsse umgestellt. Manche Studiengänge erstrecken sich nur auf Teilbereiche der Geschichte, zum Beispiel auf die Geschichte der Frühen Neuzeit. Teilgebiete der Geschichte werden oft nur als Nebenfach in den Magisterstudiengängen angeboten. Geschichte kann man auch als Unterrichtsfach im Rahmen eines Lehramtsstudiums studieren. Ausbildungsinhalte Die Inhalte richten sich nach der Fächerkombination und sind abhängig davon, ob Geschichte im Haupt- oder Nebenfach studiert wird. Während des Grundstudiums im Magister-Studiengang muss man zum Beispiel folgende Fächer belegen: Alte Geschichte Mittlere Geschichte Neuere Geschichte Neueste Geschichte Auswahl von zwei Fächern aus: Technikgeschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Baugeschichte, Kunst- und Medizingeschichte Quellen- und Dokumentenkritik Methoden der Geschichtswissenschaften und EDV-Einsatz in der Geschichtswissenschaft Je nach Haupt- oder Nebenfach wählen die Studierenden im Hauptstudium ein oder zwei Teilgebiete des Grundstudiums zum Studienschwerpunkt. Während des Hauptstudiums muss man beispielsweise folgende Fächer belegen: Außerdem werden die Kenntnisse aus dem Grundstudium erweitert und vertieft. Darüber hinaus sind folgende Veranstaltungen zu belegen: Interdisziplinäre Geschichtsforschung Quellen- und Dokumentenkritik Paläographie oder Epigraphik EDV und Statistik für Historiker

2 mehrtägige Exkursion Berufspraktikum Praktika: In den Praktika arbeiten die Studierenden beispielsweise in Archiven, Museen und Verlagen. Rechtsgrundlagen: Studienordnungen der Hochschulen für den Magister- bzw. Diplomstudiengang Geschichte in Verbindung mit den dazugehörigen Magister- bzw. Diplomprüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Studierende der Geschichte nehmen an Lehrveranstaltungen in den Hörsälen, Seminar- und Übungsräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Von den Universitäten vorgeschriebene oder empfohlene Praktika werden in einem für Historiker/innen relevanten Berufsfeld absolviert, zum Beispiel in Bildungsstätten der Erwachsenenbildung, in Archiven, Bibliotheken, Museen und im Bereich Medien. Besonders beim Studium regionaler Geschichtswissenschaften sind Auslandsaufenthalte im Umfang von einem bis zwei Semestern im betreffenden Ausland empfehlenswert. Diese sollten vorzugsweise zwischen Grund- und Hauptstudium absolviert werden. Ausbildungsstätten Hochschulen zum Beispiel: Universitäten technische Universitäten bzw. technische Hochschulen Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Übungsräume (zum Beispiel Diathek, Photolabor, Computerraum, Sprachlabor, Archiv) Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Hochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen. Man lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen, absolviert Praktika und nimmt an Exkursionen teil. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst organisierten Kleingruppen, wobei Lernzeit und -umfang weitgehend selbst bestimmt werden können. Während den Schüler Lernkontrollen ständig begleiten, müssen Studierende ihre Erfolge unter Umständen erst zum Ende eines ganzen Studienabschnitts vorweisen, etwa bei der Anmeldung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung. Dadurch werden hohe Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation, an Eigenverantwortung und an die Fähigkeit zur Beurteilung des eigenen Leistungsstandes gestellt. Häufig sind die Studierenden selbst dafür verantwortlich, Praktikumsstellen zu finden, teilweise werden diese auch von den Instituten vermittelt. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von durchschnittlich ca. 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Generell werden in Diplom-, Magister- und Lehramtsstudiengängen zunehmend Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während vor der Zwischenprüfung bzw. dem Vordiplom und den Magister- bzw. Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Ausbildungsvergütung Teilweise wird im Praktikum eine Vergütung bezahlt. Regelungen hierfür gibt es nicht. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern

3 bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit in der Geschichte beträgt in Magister- und Diplomstudiengängen 8 bis 9 Semester. Bachelorstudiengänge sind auf eine Studiendauer von 6 Semestern ausgelegt. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 benötigten in Diplomstudiengängen der Geschichte tatsächlich durchschnittlich 12,6 Semester. In Bachelorstudiengängen der Sprach- und Kulturwissenschaften, zu denen die Geschichte gehört, reichten durchschnittlich 6,4 Fachsemester bis zum Abschluss. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden. Ausbildungsform Dieser Studiengang an einer Universität wird durch hochschuleigene Diplom- bzw. Magisterstudien- und -prüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Magisterstudiengänge bestehen aus einer Kombination von zwei oder drei Studienfächern. Es werden ein Hauptfach und zwei Nebenfächer oder zwei Hauptfächer studiert. Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudium. Am Ende des Studiums ist eine Diplom- bzw. Magisterarbeit anzufertigen. Generell bestehen derzeit, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen nebeneinander. Manche Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengänge wurden modularisiert, andere sind weiterhin in die Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert. Unabhängig davon ist am Ende des Studiums eine Abschlussarbeit anzufertigen. Exkursionen und Praktika außerhalb der Hochschule können Bestandteil des Studiengangs sein. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.

4 Ausbildungsaufbau Beispiel für einen Studienplan im Diplomstudiengang Geschichtswissenschaften an Universitäten Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) Grundstudium Semester Fächer SWS Grundkurs 2 Vorlesungen 24 Proseminare in Geschichte 6 Quellenkundliche Übungen 8 Übungen in Hilfswissenschaften 4 Übungen mit Fremdsprachenbezug 4 Fremdsprachenausbildung 4 EDV 2 Praktikumskolloquium 2 Veranstaltungen nach Wahl 4 Veranstaltungen im nichthistorischen Fach 20 Summe 80 Außerdem sind drei Tage Exkursion und sechs Wochen Praktikum obligatorisch. Hauptstudium Semester Fächer SWS Vorlesungen 16 Haupt- und Oberseminare (Hauptfach) 6 Haupt- und Oberseminare (Nebenfach) 2 Berufsfeldbezogene Übungen 8 Paläographie 2 Quellenkundliche Übungen 6

5 Übung zu Theorien und Methoden 2 Übungen mit Fremdsprachenbezug 4 Übungen in Hilfswissenschaften 2 Praktikumskolloquium 2 Veranstaltungen im nichthistorischen Fach (davon ein Hauptseminar) 20 Summe 70 Außerdem ist die Teilnahme an vier Tagen Exkursion verpflichtend und weitere sechs Wochen Praktikum sind zu absolvieren. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Normalerweise bildet die Magisterprüfung den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums der Geschichte, an wenigen Hochschulen wird eine - ebenfalls berufsqualifizierende - Diplomprüfung abgelegt. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in den Prüfungsordnungen der Hochschulen für den Studiengang Geschichte geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Fachlichen Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Geschichte als Haupt- und Nebenfach bzw. auf Grundlage der Muster- Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen sowie auf Basis der Hochschulgesetze der Bundesländer. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Magister/Magistra ist eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung. Als Zugangsvoraussetzungen zur Magisterprüfung müssen dem Prüfungsamt der Hochschule folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung in den gewählten Fächern. Bei einem Studienaufbau mit einem Hauptfach und zwei Nebenfächern reicht für das 2. Nebenfach gegebenenfalls die Vorlage der Leistungsnachweise des Grundstudiums. Erfolgreiche Teilnahme an den für das Hauptstudium vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen - in der Regel werden drei Leistungsnachweise im Hauptfach und je Nebenfach ein bis zwei weitere Leistungsnachweise (Scheine) verlangt. Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung bzw. Diplom-Vorprüfung Das Grundstudium schließt im Studium Geschichte mit einer Zwischenprüfung bzw. der Diplom- Vorprüfung ab. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf alle Fächer der gewählten Kombination und besteht in der Regel bei Hauptfächern aus je einer Klausur und je einer mündlichen Prüfung, bei Nebenfächern nur aus je einer mündlichen Prüfung. Die Zwischenprüfung muss nicht für alle Fächer zum gleichen Termin abgelegt werden, sollte jedoch spätestens zum Beginn des 5. Semesters abgelegt worden sein. Die Diplom- Vorprüfung besteht z.b. aus zwei Klausuren im Hauptfach Geschichte und entweder einer mündlichen Prüfung oder einer Klausur im zweiten Fach. Magisterprüfung bzw. Diplomprüfung Die Magisterprüfung besteht aus der Magisterarbeit und mehreren schriftlichen und mündlichen Fachprüfungen zu den Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums. Sie werden in der Regel zusammen als Blockprüfung abgelegt, z.b.: eine vierstündige Klausur und eine einstündige mündliche Prüfung im Hauptfach. Dazu kommt eine mündliche Prüfung pro Nebenfach, jeweils mit einer Dauer von 30 Minuten. Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit sowie z.b. einer vierstündigen Klausur im Hauptfach, einer einstündigen mündlichen Prüfung im Hauptfach und 30-minütigen mündlichen Fachprüfungen in den Wahlpflichtfächern. In der Magister- bzw. Diplomarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem im Fach Geschichte selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Je nach Hochschule wird die Arbeit vor den Fachprüfungen oder bis zu drei Monaten nach Abschluss der Fachprüfungen ausgegeben. Für die Bearbeitung stehen in der Regel 6 Monate zur Verfügung. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang und Inhalt der Prüfungsfächer fest. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Teilprüfungen können zweimal, die Magister- bzw. Diplomarbeit nur einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfungen sollen zum Prüfungstermin des jeweils folgenden Semesters abgelegt werden.

6 Prüfende Stelle Diplom- und Magisterprüfungen sind hochschulintern durchgeführte Prüfungen. Sie werden vom Prüfungsausschuss des Fachbereichs der jeweiligen Hochschule abgenommen. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Magisterstudium verleiht die Universität den Hochschulgrad: Magister Artium/Magistra Artium (M.A.) Diplomstudiengänge führen zum Diplomgrad: Diplom-Historiker Universität/Diplom-Historikerin Universität (Dipl.-Hist. Univ.) Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Magister- und Diplomabschlüsse von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sind konsekutiven Masterabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Geschichtsstudiengänge sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Generell ist für ein Universitätsstudium die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und ein deutsches Abitur besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsches Abitur müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Universitätsstudium der Geschichte ist die allgemeine, die fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Eine Ausnahme gibt es im Bundesland Hessen. Die Universität Kassel bietet in einigen Fachbereichen gestufte Studiengänge an, für die sich auch Studierende mit Fachhochschulreife einschreiben können. In diesen Studiengängen erwirbt man zunächst ein so genanntes Diplom I oder einen Bachelorabschluss und nach einem anschließenden Vertiefungsstudium ein Diplom II, das dem klassischen Universitätsdiplom entspricht, oder einen Masterabschluss. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Geschlecht In diesen Studiengang schreiben sich etwa genauso viel Frauen wie Männer ein. Im Wintersemester 2003/2004 waren rund 57 Prozent der Studierenden der Geschichte männlich. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge der Geschichte. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen

7 Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen An einigen Universitäten kann das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Nach dem Studium arbeiten Historiker/innen z.b. in Museen, Archiven, Dokumentationsstellen oder im Bibliothekswesen. Sie sind aber auch bei Verbänden, Kammern und Parteien, in der Bildungsforschung, der Erwachsenenbildung oder im Bereich Medien/Öffentlichkeitsarbeit tätig. Mit dem Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung jedoch noch nicht beendet. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Fachgebiet bzw. in benachbarten Disziplinen erfordern eine laufende Anpassung und Vertiefung des Wissensstandes. Grundsätzlich wird sich also die Notwendigkeit der Weiterbildung durch das ganze Berufsleben ziehen. Hierfür steht Historikern/Historikerinnen eine Vielzahl von Bildungsangeboten zur Verfügung. In Lehrgängen und Seminaren zu Themen wie Geschichte, Heimatkunde oder -pflege, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Journalistik oder Denkmalpflege können sie ihre Kenntnisse immer aktuell halten. Durch ein Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudium, z.b. in den Bereichen Kulturwissenschaften, Journalismus, Museologie oder Kultur-, Medienmanagement lässt sich das Fachwissen vertiefen und erweitern. Historiker/Historikerinnen können sich z.b. als freie/r Journalist/in selbstständig machen und ein eigenes Büro eröffnen. Darüber hinaus ergeben sich auch in den Bereichen Lektorat, Öffentlichkeitsarbeit und Erwachsenenbildung immer mehr Möglichkeiten, freiberuflich zu arbeiten. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Historiker/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Historiker/in gibt es Alternativen in den Bereichen: Sozialwissenschaften, Politikwissenschaften Kulturwissenschaften Museologie Archäologie Gemeinsamkeiten der diesen Bereichen zugehörigen Berufe mit Ihrem Wunschberuf bestehen in der Beschäftigung mit sozial-, gesellschafts-, geisteswissenschaftlichen bzw. historischen Inhalten. Zum Teil sind auch die beratenden, wissenschaftlich-analysierenden und konzeptionellen Tätigkeiten verwandt. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Historiker/in auf. Bereich Sozialwissenschaften, Politikwissenschaften Historiker und Historikerinnen setzen sich wie Angehörige des hier genannten Bereiches mit Texten, Theorien sowie Methoden auseinander und beschäftigen sich mit geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Themen. Gute Allgemeinbildung, gutes Sprachverständnis und Sprachgefühl, genaue Arbeitsweise sowie Befähigung zu eigengesteuerter Stoffaneignung sind dafür Voraussetzung. Alternativberufe: Bachelor of Arts (Uni) - Geschichte in KURSNET () Politologe/Politologin (Uni) in BERUFENET Soziologe/Soziologin (Uni) in BERUFENET Sozialwissenschaftler/in (Uni) in BERUFENET Bereich Kulturwissenschaften Historiker und Historikerinnen setzen sich wie Angehörige des hier genannten Bereiches mit Texten, Theorien sowie Methoden auseinander und beschäftigen sich mit geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Themen. Gute Allgemeinbildung, gutes Sprachverständnis und Sprachgefühl, genaue Arbeitsweise sowie Befähigung zu eigengesteuerter Stoffaneignung sind dafür Voraussetzung. Alternativberufe: Kunsthistoriker/in (Uni) in BERUFENET Ethnologe/Ethnologin (Uni) in BERUFENET Religionswissenschaftler/in (Uni) in BERUFENET Kulturpädagoge/-pädagogin (Uni) in BERUFENET Anthropologe/Anthropologin (Uni) in BERUFENET Bereich Museologie Sowohl in den Geschichtswissenschaften wie in der Museologie geht es um die Interpretation, Archivierung und Dokumentation historischer Objekte, Quellen und Entwicklungen. Hier wie dort wird die Vergangenheit für die heutigen Generationen aufbereitet und erläutert. Alternativberuf: Dipl.-Museologe/Museologin (FH) in BERUFENET Bereich Archäologie Ein Zusammenhang mit dem Beruf Archäologe/Archäologin ist durch zum Teil übereinstimmende Ausbildungsund Tätigkeitsinhalte wie zum Beispiel Beschäftigung mit unterschiedlichen Sozial- und Kultursystemen gegeben. Interesse an historischen Zeugnissen der Menschheit und deren Zivilisation ist für beide Studiengänge eine Grundvoraussetzung, wobei natürlich die Schwerpunkte (alte Grabungen bis zu neuere Geschichte) ganz unterschiedlich sein können. Alternativberuf: Archäologe/Archäologin (Uni) in BERUFENET

8 Interessen Förderlich: Interesse an der Vergangenheit, an der Geschichte (Erforschung historischer Zusammenhänge und Phänomene auch im Hinblick auf Gegenwart und Zukunft) Neigung zu wissenschaftlichem Arbeiten, exaktem, analysierendem Denken, systematisch-methodischem Vorgehen (Analysieren von geschichtlichen Strukturen und Verknüpfungen, Ursachen und Wirkungen von Ereignissen sowie Aufzeigen von Entwicklungen) Vorliebe für geisteswissenschaftliche Gegenstandsbereiche (relevante Nebenfächer: Sprachen, Soziologie, Kulturgeographie, Politologie, Psychologie, Kunst- und Kulturgeschichte) Interesse am Sammeln und Verarbeiten von Informationen (Sichten, Ordnen, Auswerten und Erschließen von historischen Quellen) Neigung zum Lesen von Fachliteratur (z.b. Lektüre von historischen Quellen und Sekundärliteratur) Neigung zu sach- und faktenorientiertem, exakt gegliedertem "Schreiben" (Exzerpieren von wichtigen Informationen aus der Fachliteratur, inhaltliche Strukturierung und Präsentation von Studienarbeiten) Neigung zu pädagogisch-anleitender Tätigkeit (im Praktikum an Schulen: Motivieren von Schülern, sich historisches Wissen anzueignen) Nachteilig: Abneigung gegen mündlichen Vortrag (Referate) Abneigung gegen das Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen (Verfassen von Seminararbeiten) Abneigung gegen platzgebundene Tätigkeit (Bibliothek und Schreibtisch) Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit, Befähigung zu selbstständiger Arbeitsorganisation und eigengesteuerter Stoffaneignung (Hochschulstudium) (z.b. Erschließen von Vorlesungs- oder Seminarinhalten durch kontinuierliches Nachbereiten; Strukturieren des Studienablaufs) Planvolle, systematische Arbeitsweise (z.b. bei der Analyse von historischen Quellen) Neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität (Prüfungsdruck; Promotion) Förderlich: Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (Einordnung, Zusammenarbeit) (Teamarbeit) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gut-durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute Merkfähigkeit und gutes Gedächtnis (Beherrschen der zeitlichen und inhaltlichen Zuordnung von Personen und Geschehnissen) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (auf Papier, am Bildschirm) (z.b. Auswertung von historischen Karten, Kirchenbüchern und sonstigen historischen Quellen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Sprachgedächtnis, sprachlicher Einfallsreichtum) (z.b. beim Umgang mit komplexer Fachliteratur; Ausdrucksvermögen bei Seminararbeiten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife)

9 Förderlich: Pädagogisches Geschick (Fähigkeit, Interesse an den Lerninhalten zu wecken) Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Geschichtswissenschaften bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Geschichte: Wer Geschichte studieren will, sollte sehr gute Grundlagenkenntnisse "im Gepäck haben"! Eine breite historische Allgemeinbildung, vertiefte Kenntnisse über einzelne Zeitabschnitte und erste Erfahrungen mit der Lektüre und Interpretation historischer Quellen sind unerlässlich. Deutsch/Philosophie: In geisteswissenschaftlichen Studiengängen - in denen Texte bzw. die Sprache im Vordergrund stehen - zahlen sich Textverständnis, einwandfreier Ausdruck und korrekte Orthografie besonders aus! Dazu kommt, dass Geschichte als Buchwissenschaft ausdauernde Lesebereitschaft erfordert. Zudem schult das Fach Deutsch Logik und Dialogfähigkeit und fördert damit das Vermögen, klar diskutieren und vortragen zu können. Philosophische Grundkenntnisse sind für das Studium antiker und neuzeitlicher Denker vorteilhaft. Betriebswirtschaftslehre/Sozi alkunde/politik: Bringt man hier ein gutes schulisches Wissen mit, versteht man besser, wie gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungen politische Akteure beeinflussen. Englisch: Die Studierenden müssen in der Lage sein, englische Fachliteratur und Quellen problemlos zu verstehen, englische Texte zu schreiben und Referate in Englisch zu verfassen und zu halten. Französisch: Viele Universitäten erwarten Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache, meist des Französischen. Französisch war in der frühen Neuzeit die internationale Verkehrssprache. Akten und Briefe der Zeit sind deshalb oft auf französisch verfasst. Die Sprachkenntnisse kann man aber i.d.r. auch noch an der Hochschule erwerben. Latein: In antiker und mittelalterlicher Geschichte gehört die Lektüre historischer Quellen in lateinischer Sprache schon in den ersten Semestern zum Studium. Latein kann man aber ebenfalls noch an der Uni lernen. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC und Internet? Undenkbar. Man muss sich zumindest mit der elementaren Bedienung auskennen. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Fachliche Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Geschichte als Haupt- und Nebenfach beschlossen von der Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 90kB) Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Universitäten und gleichgestellte Hochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am (Fassung v ) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am (Fassung v ) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 70kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom

10 Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Universitätsgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Hochschulebene Studienordnungen für das Fach Geschichte in Magisterstudiengängen Studienordnungen für das Diplomstudium der Geschichte Magister- und Diplomprüfungsordnungen für den Studiengang Geschichte Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in Universitätsgesetzen der Länder oder in allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. (Die Prüfungsordnung enthält auch Angaben über die Regelstudienzeit, über Zulassungsvoraussetzungen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen, über Fristen für die Anmeldung zu den Prüfungen sowie Informationen über Anrechnungsmöglichkeiten von Studien- und Prüfungsleistungen.) Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in Verordnungen, z.b. über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt. Rückblick - Entwicklung der Ausbildung In den philosophischen Abteilungen der alteuropäischen Universitäten waren einzelne Hochschullehrer als Historiker tätig, obwohl das Fach Geschichte kein selbstständiges Fach darstellte erhielt das Fach Geschichte an der Universität Rostock ein eigenes Seminar wurde in Berlin ein Historisches Seminar errichtet einigte sich die Kultusministerkonferenz auf einheitliche Strukturen von Magisterstudiengängen mit den Allgemeinen Bestimmungen für Magisterprüfungsordnungen, die 1995 durch eine reformierte Beschlussfassung ersetzt wurden. Neu darin ist beispielsweise die Aufnahme der Freiversuchsregelung und die Vereinbarung, dass Praktika und Exkursionen in das Studium integriert werden sollen. Auch im Bereich Geschichtswissenschaft werden zunehmend Bachelor-Studiengänge bzw. integrierte Bakkalaureus-Artium- und Magister-Artium-Studiengänge angeboten. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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