Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin(FH) Fachrichtung Augenoptik vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Den berufsqualifizierenden Abschluss Diplom-Ingenieur/in (FH) - Augenoptik erreicht man auf dem Weg über ein Studium an Fachhochschulen. Die Mehrzahl der angebotenen Studiengänge wurde mittlerweile auf den Abschluss als Bachelor bzw. Master umgestellt. Eine Einschreibung in das erste Semester des Diplomstudienganges ist ab dem Wintersemester 2005/2006 nicht mehr möglich. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eines dualen Studiums. Dabei ist in den Studiengang Augenoptik beispielsweise die landesrechtlich geregelte schulische Berufsausbildung zum Augenoptiker bzw. zur Augenoptikerin integriert. Die Fachhochschule Aalen bietet ein kombiniertes Studium der Augenoptik und Hörakustik als Bachelorstudiengang an. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen, Übungen und zahlreiche Praktika unter anderem in folgenden Fächern vor: Anatomie und Physiologie des Auges Physik für Optometrie Werkstoffkunde für Optometrie mit Übung Elektrotechnik für Optometrie Statistik für Optometrie Optische Geräte Grundlagen Optometrische Geräte Augenglasbestimmungen Grundlagen und Übungen Brillenlehre Kontaktlinsen-Lehre Datenverarbeitung Grundlagen und für Optometrie allgemein wissenschaftliche Ergänzungsfächer

2 Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium kann unter anderem vorsehen: Vertiefung der Grundlagenfächer Veranstaltungen aus dem gewählten Studienschwerpunkt, z.b. Augenoptik, internationale Augenoptik, Augenoptik und Hörakustik Wahlpflichtfächer aus dem fakultativen sowie fächerübergreifenden Angebot ein bis zwei Praxissemester Projekte und Praktika, Praxissemester Projektarbeiten und Praktika während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten, z.b. in der optischen Industrie, in Betrieben der Augenoptik sowie in Augenkliniken, Forschungseinrichtungen oder betriebsärztlichen Einrichtungen, vor. Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der optometrischen Praktika sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Praktikumsordnungen werden von den Instituten oder wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt, die die Praktika durchführen. Teilweise müssen Industriepraktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit oder vor Studienbeginn abgeleistet werden. In den Praxissemestern führen die Studierenden z.b. Refraktionsbestimmungen, Brillenanpassungen oder Kontaktlinsenanpassungen durch. So können sie ihre erworbenen Fachkenntnisse praktisch erproben und anwenden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Studierende an Fachhochschulen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während der berufspraktischen Ausbildung im Praxissemester arbeiten sie zum Beispiel in der Praxis des augenoptischen Betriebs, in der (vorzugsweise) optischen Industrie, in Augenkliniken, in Einrichtungen der Sehbehindertenversorgung, in Anpassinstituten für Kontaktlinsen. Gern wird empfohlen, ein Praxissemester im Ausland zu studieren. Beim Studienschwerpunkt Internationale Augenoptik sind Studienleistungen im fünften Semester und das zweite Praxissemester im Ausland abzuleisten. Ausbildungsstätten Fachhochschulen Welche Fachhochschulen den Studiengang Augenoptik anbieten, können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Übungsräume (Computerräume) Bibliotheksräume Labors Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Fachhochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen. Man lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen, nimmt an hochschulinternen Praktika teil, arbeitet bei Projekten mit und im Labor. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst organisierten Kleingruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden dabei höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Es gibt in der Regel einen Studienplan der Fachhochschule, aus dem genau hervorgeht, in welchem Semester welche Pflichtveranstaltungen anstehen. Auch studienbegleitende Prüfungen nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung sind üblich und ermöglichen, in jedem Semester den Studienfortschritt zu überprüfen. Während der praktischen Studiensemester setzt man das erworbene Wissen in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis um und nimmt an den begleitenden Lehrveranstaltungen teil, die die Fachhochschule durchführt. In der Regel sind die Studierenden selbst dafür zuständig, sich rechtzeitig eine Praktikumsstelle zu beschaffen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehören sowohl die regelmäßige Teilnahme an Hochschullehrveranstaltungen während der Vorlesungszeit als auch die Zeit für die selbstständige Erarbeitung wissenschaftlicher Inhalte - das Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden zum Teil auch in den Abendstunden statt. Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) kann bis zu 30

3 Stunden betragen. Für Vor- und Nacharbeiten muss mit zusätzlichem Zeitaufwand gerechnet werden. Generell werden in Diplom-, Magisterund Lehramtsstudiengängen zunehmend Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während vor der Zwischenprüfung bzw. dem Vordiplom und den Magister- bzw. Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Während des mindestens zwanzigwöchigen Praxissemesters verbringt man deutlich weniger Zeit an der Fachhochschule - beispielsweise nur zwei Semesterwochenstunden. In dieser Ausbildungsphase gelten die im Praktikumsbetrieb üblichen Arbeitszeiten. Bei dualen, ausbildungsintegrierten Studiengängen werden die verschiedenen Studienund Ausbildungsphasen in Blockform absolviert, die eine Dauer von ein bis sechs Wochen haben. Darüber hinaus sind mehrwöchige Praxisphasen im Betrieb in den Studienablauf eingegliedert. Während der vorlesungsfreien Zeit arbeiten die Studierenden eines ausbildungsintegrierten Studiengangs ebenfalls im Betrieb. Ausbildungsvergütung Oft wird für die Tätigkeit in den Praxissemestern eine Vergütung gezahlt. Allgemein geltende Regelungen hierfür gibt es nicht. Bei dualem Studium mit paralleler Ausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf Augenoptiker/in zahlt der Ausbildungsbetrieb die übliche Vergütung. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 9 Semester. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 schlossen den Diplomstudiengang Maschinenbau/Verfahrenstechnik, zu dem das Augenoptiker-Ingenieurwesen gehört, tatsächlich durchschnittlich nach 9,8 Semestern ab. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die

4 vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden. Ausbildungsform Hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen regeln das Studium der Augenoptik auf der Basis der Hochschulgesetze der Bundesländer und auf Grundlage der Muster-Rahmenordnung der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz für Fachhochschul-Diplomprüfungsordnungen. Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudium. Sind dem Studiengang Studienschwerpunkte zugeordnet, muss man sich spätestens zu Beginn des Hauptstudiums für einen Schwerpunkt entscheiden. In anderen Studiengängen setzt man im Hauptstudium inhaltliche Schwerpunkte durch eine Kombination von Wahlpflichtfächern. Generell bestehen derzeit, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen nebeneinander. Manche Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengänge wurden modularisiert, andere sind weiterhin in die Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert. Unabhängig davon ist am Ende des Studiums eine Abschlussarbeit anzufertigen. In Fachhochschulstudiengänge der Augenoptik sind ein oder zwei Praxissemester integriert. Meistens geht man erst nach Beendigung des ersten Studienabschnitts in die Praxis. Ausbildungsaufbau Beispiel für einen Studienplan im Fachhochschul-Studiengang Diplom-Ingenieur/in - Augenoptik Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) Grundstudium Semester Das 3. Semester wird als praktisches Studiensemester durchgeführt. Fächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester Mathematik Physik Chemie Biologie Informatik Technologie Physiologische Optik Refraktionsbestimmung Geometrische Optik Physikalische Optik Statistik Englisch Begleitveranstaltung zum praktischen Studiensemester - - 2

5 Summe Hauptstudium Semester Das 6. Semester wird als praktisches Studiensemester durchgeführt. Fächer 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester Refraktionsbestimmung Kontaktlinsenanpassung Augenglasbestimmung Sondersehhilfen Optik und Technik der Brille Technische Optik Betriebswirtschaftslehre Berufspädagogik Sicherheitstechnik/Augenschutz Informatik Begleitveranstaltung Praxissemester Studienarbeit Refraktionsbestimmung Kontaktlinsenanpassung Lichttechnik Technologie Optik und Technik der Brille Physiologische Optik Betriebswirtschaftslehre Summe Studieninhalte und Studienfächer unterscheiden sich je nach Hochschule. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET.

6 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiengangs Augenoptik. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungen an Fachhochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen sowie auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Ingenieur/in (FH) - Augenoptik ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzungen zur Diplomprüfung müssen dem Prüfungsamt der Fachhochschule folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Scheine) Nachweis der geforderten berufspraktischen Ausbildung Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Diplom-Vorprüfung Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung - der Diplom-Vorprüfung - ab. Sie besteht aus mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen in den Grundlagenfächern der Augenoptik. Die Fachprüfungen werden meist nicht zusammen zum Ende des Grundstudiums, sondern studienbegleitend abgelegt - jeweils nach Abschluss der entsprechenden Lehrveranstaltung. Diplomprüfung Die Diplomprüfung besteht aus mehreren schriftlichen und mündlichen Prüfungen zu den Studienfächern des Hauptstudiums - sie werden meist studienbegleitend abgelegt - sowie aus der Diplomarbeit. Es wird geprüft, ob die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse und die Fähigkeit, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden, vorhanden sind. In der Diplomarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus der Augenoptik selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Für die Bearbeitung der Diplomarbeit stehen normalerweise vier Monate zur Verfügung. Die Bearbeitungszeit kann im Ausnahmefall auf sechs Monate verlängert werden. Die mündlichen Prüfungen dauern je Kandidat/in und Fach 15 bis 30 Minuten. Die schriftlichen Prüfungen dauern mindestens 90 Minuten. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang und Inhalt der Prüfungsfächer fest. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle Die Diplomprüfung ist eine hochschulinterne Prüfung. Sie wird vom Prüfungsausschuss des zuständigen Fachbereichs der Fachhochschule abgenommen. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad: Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (Fachhochschule) (Dipl.-Ing. (FH)) Gegebenenfalls mit Angabe des Studiengangs: Diplom-Ingenieur Augenoptik/Diplom-Ingenieurin Augenoptik (Fachhochschule) (Dipl.-Ing. (FH)) In Berlin lautet die Abschlussbezeichnung: Diplom-Augenoptiker/Optometrist (Fachhochschule)/Diplom-Augenoptikerin/Optometristin (Fachhochschule) Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen.

7 Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge an Fachhochschulen sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Für das Studium der Augenoptik wird zudem eine abgeschlossene Ausbildung im Augenoptikerhandwerk vorausgesetzt. Wer sich für das Studium mit integrierter Berufsausbildung zum Augenoptiker/zur Augenoptikerin entscheidet, braucht keine berufliche Vorbildung, muss aber einen Praktikantenvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb vorlegen. Generell ist für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und mindestens die deutsche Fachhochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Fachhochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium der Augenoptik ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Berufliche Vorbildung - rechtlich Wer an Fachhochschulen Augenoptik studieren möchte, braucht eine abgeschlossene Ausbildung als Augenoptiker/in. Das Vorpraktikum, das bei anderen Fachhochschulstudiengängen Zulassungsvoraussetzung ist, entfällt. Beim Studiengang Augenoptik mit integrierter Berufsausbildung zum Augenoptiker/zur Augenoptikerin braucht man keine berufliche Vorbildung nachzuweisen. Geschlecht Für ein Augenoptik-Studium entscheiden sich mehr Frauen als Männer. Im Wintersemester 2003/2004 lag der Anteil der weiblichen Studierenden bei rund 69 Prozent. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge der Augenoptik. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Zum Teil kann an den Fachhochschulen das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Nach ihrem Studium gibt es für Diplom-Augenoptiker/innen ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten. Sie arbeiten als Entwicklungsleiter/in für Sehhilfen, als Filialleiter/in in Augenoptikbetrieben, als Augenoptiklabor- oder Projektingenieur/in oder als Ingenieur/in in der Fertigung von Sehhilfen. Beschäftigung finden sie in Betrieben des Augenoptikerhandwerks und der augenoptischen Industrie sowie in entsprechenden Instituten und Kliniken. Mit dem erfolgreichen Studienabschluss ist die berufliche Bildung für Augenoptik-Ingenieure und -Ingenieurinnen jedoch nicht beendet. Bei der Entwicklung und der Fertigung von Sehhilfen gibt es laufend neue technische Entwicklungen und neue medizinische Erkenntnisse. Um den eigenen Kenntnisstand dieser Entwicklung und damit den betrieblichen Erfordernissen anzupassen, müssen sich Ingenieure und Ingenieurinnen in der Augenoptik ständig beruflich weiterbilden. Durch den Besuch von Lehrgängen und Seminaren, z.b. zu

8 Fragestellungen rund um die Bereiche Augenoptik, Werkstofftechnik oder Kunststofftechnik, können sie ihre Qualifikationen immer wieder erweitern und aktuell halten. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Wer seine fachlichen Kompetenzen darüber hinaus erweitern möchte, kann ein Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudium, zum Beispiel im Bereich Technologie- und Innovationsmanagement oder Marketing/Vertrieb, absolvieren. Ingenieure und Ingenieurinnen in der Augenoptik können sich auch selbstständig machen. In erster Linie ist hier an Planungs-, Projektierungsoder Konstruktionsdienstleistungen zu denken, z.b. als Beratende/r Ingenieur/in, Gutachter/in oder Sachverständige/r oder im Bereich Augenoptik mit einem Betrieb im Augenoptikerhandwerk. Hierfür ist in diesem zulassungspflichtigen Handwerk eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Voraussetzung ist entweder eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung, ein entsprechender Abschluss einer Hochschule oder einer Fachschule für Technik, eine Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung. Künftige Betriebsinhaber/innen oder deren angestellte Betriebsleiter/innen müssen eine der genannten Voraussetzungen erfüllen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (FH) - Augenoptik nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (FH) - Augenoptik gibt es Alternativen in den Bereichen: Technische Optik Feinwerktechnik, Mikrosystemtechnik Medizintechnik In den hier zugeordneten Berufen übt man Ingenieurtätigkeiten in Aufgabenbereichen aus, die der der Herstellung optischer Erzeugnisse verwandt sind. Teilweise sind optische Erzeugnisse wichtige Bauteile für die Produkte der hier genannten Branchen. Vergleichbar sind auch die Aufgabenbereiche: Entwicklung und Konstruktion, Arbeitsvorbereitung und Fertigung, Qualitätssicherung, Vertrieb oder Kundenservice. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Ingenieur/in (FH) - Augenoptik auf. Bereich Technische Optik Ingenieure und Ingenieurinnen der Augenoptik und Angehörige dieses Bereichs arbeiten in verwandten Disziplinen. Sie befassen sich mit optischen Bauteilen und Verfahren. Ihr Tätigkeitsbereich reicht dabei von der Entwicklung, Konstruktion und Projektierung über die Fertigungsvorbereitung, -planung und -steuerung deren Rationalisierung und Automatisierung bis zum Vertrieb. Alternativberuf: Dipl.-Ing. (FH) - Photoingenieurwesen und Medientechnik in BERUFENET Bereiche Feinwerktechnik, Mikrosystemtechnik Optische Bauteile finden auch in der Feinwerk- und Mikrosystemtechnik Anwendung. In den hier zugeordneten Berufen befasst man sich, wie im Beruf Diplom-Ingenieur/in (FH) - Augenoptik, mit ingenieurwissenschaftlichen Problemstellungen in Aufgabenbereichen, die sehr viel Präzision verlangen. Gemeinsame Tätigkeitsbereiche sind Entwicklung und Anwendung optischer Bauteile sowie die Überwachung ihrer Herstellung. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Feinwerktechnik in KURSNET () Dipl.-Ing. (FH) - Feinwerk- u. Mikrotechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Mikrosystemtechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Mikrosystemtechnik in BERUFENET Bereich Medizintechnik Angehörige der Berufe dieses Bereichs entwickeln, warten und reparieren wie Diplom-Ingenieure und Diplom- Ingenieurinnen (FH) der Augenoptik Geräte, die sehr präzise arbeiten müssen. Gemeinsame Studienfächer sind Grundlagen der Anatomie und Physiologie. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (BA) - Medizintechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Medizintechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Biomedizinische Technik in BERUFENET Bachelor of Science (FH) - Biomedical Engineering in BERUFENET Interessen Förderlich: Interesse an Technik (z.b. Maschinen und Arbeitsverfahren für die augenoptische Werkstatt) Interesse an Physik (z.b. Fach physikalische Optik) Interesse an Mathematik Neigung zu exaktem, analysierendem Denken (Fächer Elektrotechnik und Informatik) Neigung zu feinmanueller Arbeit (Praktikum: z.b. Anfertigen von Brillen) Neigung zu technisch-handwerklicher Tätigkeit (Praktikum: Installieren, Bedienen und Warten von Geräten) Interesse an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und organisatorischen Problemstellungen (z.b. Fächer Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensführung)

9 Nachteilig: Abneigung gegen Tätigkeit mit Genauigkeitsanspruch (Praktikum: Einstellen von Sehhilfen, müssen den Sehanforderungen entsprechen) Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur Abneigung gegen das Durcharbeiten von wissenschaftlicher Literatur Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (Fachhochschulstudium) Planvolle, systematische Arbeitsweise (systematische und planvolle Stoffaneignung ist nötig für effektive Prüfungsvorbereitung; im Praktikum: Arbeitsabläufe strukturieren, von der Sehhilfenbestimmung und -anpassung bis zur Fertigung) Genaue, sorgfältige Arbeitsweise (z.b. Praktikum: Arbeit mit feinstrukturierten Objekten und Materialien) Förderlich: Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (eigenständige Stoffaneignung, aber auch Arbeit in Lern- und Arbeitsgruppen) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Notwendig: Gut-durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche logische Denkfähigkeit (mathematische Anforderungen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (z.b. Praktikum: Ablesen von Messgeräten, Einstellen von optischen Geräten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gutes technisches Verständnis (z.b. Fertigungstechnik, Kontaktlinsentechnik) Gut-durchschnittliches mündliches Ausdrucksvermögen (z.b. Praktikum: Beratung von Kunden) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliches schriftliches Ausdrucksvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Gute Fingergeschicklichkeit (Praktikum: Umgang mit mikroelektronischen, mikromechanischen und mikrooptischen Elementen) Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Augenoptik bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung:

10 Chemie/Biologie: In der Augenoptik beschäftigen die Studierenden sich mit den Funktionen des menschlichen Auges und den Möglichkeiten, Minder- und Fehlfunktionen zu korrigieren. Ohne Grundkenntnisse in diesen Fächern tut man sich schwer. Physik: Im Grundstudium wird wiederholt und vertieft, was man im Physikunterricht gelernt hat, z.b. über physikalische Optik. Bringt man gute Noten in Physik mit, fällt der Studienbeginn nicht schwer. Mathematik: Solides mathematisches Schulwissen ist die Basis für alle Ingenieurwissenschaften. Geometrische Basiskenntnisse beispielsweise benötigt man in der Augenoptik im Fach geometrische Optik. Ein sicherer Umgang mit statistischen Methoden ist ebenfalls nützlich. Wirtschaftslehre: Grundwissen in diesem Fach ist hilfreich, da Betriebswirtschaft zu den Studieninhalten zählt, auch als Vorbereitung auf eine spätere selbstständige Tätigkeit als Augenoptiker/in. Deutsch: Deutsch - wichtig für ein Ingenieurstudium? Ja, denn auch hier zahlt es sich aus, wenn man sich einwandfrei ausdrücken kann und die Orthografie korrekt beherrscht, nicht nur in Klausuren und Referaten. Im Deutschunterricht lernt man zudem, klar vorzutragen. Das ist immer von Vorteil! Englisch: Die ingenieurwissenschaftliche Fachliteratur ist teilweise in Englisch geschrieben. Die Studierenden sollten sie rasch lesen und verstehen können. Sie müssen auch in der Lage sein, einfache Texte auf Englisch zu verfassen. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC? Undenkbar. Man muss mit Word und Excel und gängigen Grafikprogrammen sowie mit den Internetanwendungen umgehen können. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Fachhochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am 16/ (in der Fassung vom ) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am (in der Fassung vom ) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 77kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Fachhochschulgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen

11 Regelungen auf Fachhochschulebene Studienordnungen für das Diplomstudium Augenoptik Richtlinien für die Durchführung und die inhaltliche Gestaltung des praktischen Studiensemesters Diplomprüfungsordnungen für den Studiengang Augenoptik Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in Fachhochschulgesetzen der Länder oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen, zum Beispiel über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt. Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Studiengänge der Augenoptik sind in der Bundesrepublik relativ jung. Zum ersten Mal konnte im Jahr 1982 an der Fachhochschule Aalen das Augenoptikstudium aufgenommen werden. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten Ausblick - absehbare Änderungen Offensive für Ausbildung in den optischen Technologien Bereits heute sind in Unternehmen der optischen Technologien über Menschen beschäftigt, in einer Vielzahl von anderen Branchen spielt diese Technik ebenfalls eine entscheidende Rolle. Da im Bereich der optischen Technologien mit einem wachsenden Bedarf an Fachkräften gerechnet wird, haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit im Sommer 2004 ein Pilotprojekt für die Aus- und Weiterbildung in diesem Feld gestartet. Im Blick sind dabei sowohl Aus- und Fortbildungsberufe als auch Hochschulberufe, Anpassungslehrgänge zum Einsatz von Lasertechnik ebenso wie innovative Studiengänge zur Optoelektronik. An der Mehrzahl der Fachhochschulen wird von dem ingenieurwissenschaftlichen Diplomstudiengang Augenoptik auf den Abschluss als Bachelor bzw. Master umgestellt.

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