Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (Uni) Technischer Umweltschutz vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu Die Ausbildung im Überblick Den berufsqualifizierenden Abschluss Diplom-Ingenieur/in - Technischer Umweltschutz erreicht man über ein Studium an einer Universität oder Technischen Hochschule. An manchen Universitäten gibt es zudem besondere Ingenieurausbildungen für Teilbereiche der Umweltschutztechnik wie Abfallentsorgung und Entsorgungstechnik. Der Technische Umweltschutz ist ferner Gegenstand der Hochschulausbildung von Verfahrensingenieuren und -ingenieurinnen, von Bauingenieurausbildungen, in Studiengängen des Chemieingenieurwesens und der Versorgungstechnik. Auch Fachhochschulen und Berufsakademien bilden Umweltschutzingenieure und -ingenieurinnen aus. Zunehmend werden Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschluss angeboten. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen, Übungen und Praktika in folgenden Fächern vor: Experimentalphysik Chemie Werkstoffkunde technische Mechanik und Strömungstechnik, technische Thermodynamik und Wärmeübertragung Mathematik Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Sicherheitstechnik und Gesundheitsschutz technisches Zeichnen (CAD ) Datenverarbeitung und Programmieren betriebliche Kommunikation Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium sieht beispielsweise vor: Vertiefung der Grundlagenfächer

2 Fachgebiete der gewählten Studienrichtung, z.b. Ökochemie und Umweltanalytik, Umweltbiologie und Ausbreitung von Schadstoffen, thermische Behandlung und Abgasbehandlung, Abwasserbehandlung, Boden- und Reststoffbehandlung nichttechnische Wahlpflichtfächer, etwa Betriebswirtschaftliches Umweltmanagement, Kosten- und Leistungsrechnung, Bilanz- und Erfolgsrechnung, "Mensch - Technik - Umwelt" oder Gewerblicher Rechtsschutz Projekte und Praktika Projektarbeiten und Praktika während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten z.b. in der Industrie, bei Versorgungsunternehmen oder an Forschungseinrichtungen vor. Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der umwelttechnischen Praktika sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Praktikumsordnungen werden von den Instituten oder wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt, die die Praktika durchführen. Teilweise müssen Betriebspraktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit oder vor Studienbeginn abgeleistet werden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Studierende an Universitäten nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Zum Studium der Umweltschutztechnik gehört in der Regel ein Industriepraktikum. In Frage kommen beispielsweise Unternehmen der chemischen Industrie, der Lebensmittelindustrie oder der Baustoffindustrie. Auch Forschungseinrichtungen bieten geeignete Praktikumsstellen. Gern wird empfohlen, das Praktikum mit einem Auslandsaufenthalt zu verbinden oder ein Hochschulsemester im Ausland zu absolvieren - zum Beispiel an einer ausländischen Partneruniversität, mit der die Hochschule kooperiert. Ausbildungsstätten Hochschulen und zwar: Technische Universitäten bzw. Technische Hochschulen Universitäten Welche Hochschulen im Einzelnen einen umweltschutztechnischen Studiengang anbieten, können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Laborräume Übungsräume (z.b. im Rechenzentrum) Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Hochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen. Man lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen und nimmt an Exkursionen teil. Außerdem kennzeichnen Laborarbeiten und Versuche - einschließlich Auf- und Abbau der Versuchsanordnungen - den Studienalltag angehender Umweltschutzingenieure und -ingenieurinnen. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbstorganisierten Projektgruppen, wobei Lernzeit und -umfang weitgehend selbst bestimmt werden können. Während den Schüler Lernkontrollen ständig begleiten, müssen Studierende selbst dafür sorgen, dass sie die vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen rechtzeitig erbringen können. Daher werden hohe Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation, an Eigenverantwortung und an die Fähigkeit zur Beurteilung des eigenen Leistungsstandes gestellt. In der Regel sind die Studierenden selbst dafür zuständig, sich rechtzeitig eine Praktikumsstelle zu beschaffen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Die

3 Praktikumszeit entfällt entweder je zur Hälfte auf das Grund- und auf das Hauptstudium oder wird schwerpunktmäßig im Hauptstudium absolviert. Während der Praktikumswochen gilt die in den Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen übliche tägliche Arbeitszeit. Ausbildungsvergütung Teilweise wird im Praktikum eine Vergütung bezahlt. Regelungen hierfür gibt es nicht. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt 9 bis 10 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 10 bzw. 11 Semester. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 benötigten im Studienbereich Maschinenbau/Verfahrenstechnik, zu dem die Umweltschutztechnik gehört, tatsächlich durchschnittlich 12,9 Semester. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der

4 Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden. Ausbildungsform Diese Studiengänge an Universitäten werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h. die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Im zweiten Studienabschnitt wird in der Regel eine Studienrichtung gewählt bzw. spezialisiert man sich durch individuelle Auswahl von Wahlpflichtfächern bzw. Modulen. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. Teilweise sehen die Studienordnungen auch Berufspraktika außerhalb der Hochschule vor. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsaufbau Beispiel für einen Studienplan im Universitätsstudiengang technischer Umweltschutz, Schwerpunkt Bodenschutz/-sanierung Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) Grundstudium Semester Fächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester Analysis für Ingenieure Lineare Algebra und Differentialgleichungen für Ingenieure Einführung in die Physik für Ingenieure Impuls-, Energie- und Stofftransport Technische Wärmelehre Einführung in die allgemeine und anorganische Chemie Einführung in die organische Chemie Einführung in die Ökologie Humanökologie und Umwelthygiene ausgewählte Kapitel der Ökosystembetrachtung Einführung in die Volkswirtschaftslehre für Umwelttechniker Mikroökonomische Aspekte der Umweltpolitik Makroökonomische Aspekte der Umweltpolitik Umweltrecht Einführung in den Technischen Umweltschutz (z.b. Abfallvermeidung)

5 Umwelttechnisches Seminar Einführung in die Informationstechnik für Ingenieure Einführung in die Informationstechnik für Umwelttechniker das Berufsbild des Umweltingenieurs die Fachgebiete des Technischen Umweltschutzes Summe Hauptstudium Semester, das 10. Semester ist für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehen. Fächer 6. Semester 7. Semester 8. Semester 9. Semester Umweltanalytik (Umwelttechnisches Praktikum) Vertiefungsfach: Bodenschutz/-sanierung Bodenökologie Bewertung und Klassifikation von Böden Rechtliche und ökonomische Bedingungen der Bodennutzung und -sanierung Bodenphysikalische und bodenökologische Gelände- und Laborübungen Bodensanierung und Flächenrecycling Bodenpolitik und Bodenmanagement Verhalten und Wirkungen von Schadstoffen Hauptfach Umweltchemie Umweltchemie Umweltanalytik Hauptfach Wasserreinhaltung Wahlpflichtfächer Wahlfächer Projekt Umwelttechnik Summe

6 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiengangs Technischer Umweltschutz. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen und auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Ingenieur/in ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzung zur Diplomprüfung müssen dem Hochschulprüfungsamt folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) ggf. Nachweis über ein Berufspraktikum Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Vordiplomprüfungen finden in einem Prüfungsblock oder in zwei Blöcken statt. Sie bestehen aus mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Grundlagenfächern. In modularisierten Studiengängen sind die Leistungsnachweise generell studienbegleitend zu erbringen. In der Regel sind 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. Blockprüfungen am Ende des Hauptstudiums finden innerhalb von vier Wochen statt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die mündlichen Prüfungen dauern je Kandidat/in und Fach beispielsweise 15 bis 30 Minuten. Schriftliche Prüfungen dauern mindestens 90 Minuten. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung aus der Chemie selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Hierfür stehen in der Regel sechs Monate zur Verfügung. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Universität den Diplomgrad: Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (Dipl.-Ing.) Diplomingenieur/Diplomingenieurin (Dipl.-Ing.) Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sind konsekutiven Masterabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge des technischen Umweltschutzes sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Vor Studienbeginn wird ein mehrwöchiges Praktikum empfohlen. Generell ist für ein Universitätsstudium die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und ein deutsches Abitur besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsches Abitur müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen

7 Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Universitätsstudium der Umweltschutztechnik ist die allgemeine, die fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Eine Ausnahme gibt es im Bundesland Hessen. Die Universität Kassel bietet in einigen Fachbereichen gestufte Studiengänge an, für die sich auch Studierende mit Fachhochschulreife einschreiben können. In diesen Studiengängen erwirbt man zunächst ein so genanntes Diplom I oder einen Bachelorabschluss und nach einem anschließenden Vertiefungsstudium ein Diplom II, das dem klassischen Universitätsdiplom entspricht, oder einen Masterabschluss. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Geschlecht In diesen Studiengang schreiben sich sehr wenige Frauen ein. Im Wintersemester 2003/2004 waren knapp 4 Prozent der Studierenden der Umwelttechnik (einschließlich Recycling) weiblich. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge des Technischen Umweltschutzes. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Ein Teil des bis zu drei Monate dauernden Grundpraktikums sollte vor Studienbeginn abgeleistet werden. Zum Teil wird empfohlen, vor Aufnahme des Studiums an einem mathematischen Vorkurs der Hochschule teilzunehmen. An vielen Hochschulen kann das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Nach dem Hochschulstudium arbeiten technische Umweltschutzingenieure/-ingenieurinnen in leitender Funktion in Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie im öffentlichen Dienst und in Verbänden. Daneben sind sie in Forschung und Lehre tätig. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung jedoch noch nicht beendet. Die Ingenieure/Ingenieurinnen sollten sich immer über einschlägige Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Sie können ihre Fachkenntnisse durch die Lektüre von Fachliteratur und Fachzeitschriften auf dem aktuellen Stand halten und geeignete Seminare und Kurse belegen, beispielsweise zu Themen wie Immissions- und Emissionsschutz, Abfallwirtschaft/Entsorgung oder Umweltschutz/Ökologie. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich also durch das ganze Berufsleben ziehen. Den Weg zum beruflichen Aufstieg können auch weiterführende Studiengänge ebnen, zum Beispiel in den Bereichen Umwelttechnik (Bauwesen) oder Umweltschutz/Ökologie. Auch die Promotion kann angestrebt werden. Einige Ingenieure/Ingenieurinnen wählen den Weg in die Selbstständigkeit und bauen sich beispielsweise mit einem eigenen Ingenieurbüro eine Existenz auf. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Ingenieur/in für technischen Umweltschutz nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Ingenieur/in für technischen Umweltschutz gibt es Alternativen in den Bereichen:

8 Umwelttechnik, Umweltschutz Verfahrensingenieurwesen, Ingenieurwesen Geowissenschaften Gesundheitsingenieurwesen Eine Gemeinsamkeit der diesen Bereichen zugeordneten Berufe mit Ihrem Wunschberuf besteht in der Bearbeitung ingenieurtechnischer Aufgabenstellungen im Bereich des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, zum Beispiel Entwicklung von Messverfahren und Anlagen der Umwelttechnik, Vertrieb und Betreuung von technischen Apparaten, Anlagen und Geräten sowie im Umgang mit Informationstechnologien. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Ingenieur/in für technischen Umweltschutz auf: Bereich Umwelttechnik, Umweltschutz Ein Zusammenhang mit den in diesem Bereich aufgelisteten Berufen ist durch vergleichbare Studien- und Tätigkeitsinhalte gegeben, z.b. die Entwicklung und Anwendung physikalisch-chemischer Messverfahren für den Umweltschutz, die Untersuchung von Schadstoffen und der Radioaktivität in Wasser, Luft und Boden. Viele Studieninhalte, beispielsweise in den naturwissenschaftlichen Fächern, in Verfahrens- oder Labortechnik, sind gleich. Alternativberufe: Dipl.-Umweltwissenschaftler/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Umweltschutz in BERUFENET Bachelor of Science (FH) - Environmental Engineering in KURSNET () Dipl.-Ing. (FH) - Entsorgungstechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Umwelttechnik, Strahlenschutz in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Versorgungs- u. Umwelttechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Entsorgungstechnik in BERUFENET Bereich Verfahrensingenieurwesen, Ingenieurwesen Umweltschutz spielt in den meisten Ingenieurdisziplinen eine wesentliche Rolle. Wie Ingenieure/Ingenieurinnen für technischen Umweltschutz, befassen sich Ingenieure/Ingenieurinnen der hier aufgelisteten Bereiche mit Planung, Projektierung, Vertrieb und Betreuung von technischen Anlagen. Der Bezug zum Umweltschutz ist dabei allerdings nicht immer im gleichen Umfang gegeben. Bei den hier beispielhaft aufgeführten Berufen ist es in der Regel möglich, sich bereits während des Studiums auf technischen Umweltschutz zu spezialisieren. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (Uni) - Verfahrenstechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Verfahrenstechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Verfahrenstechnik (Chemie) in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Bau (Wasserbau/-wirtschaft) in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Maschinenbau in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Maschinenbau in BERUFENET Bereich Geowissenschaften Ein Zusammenhang der in diesem Bereich aufgelisteten Studiengänge mit dem Beruf Ingenieur/in für technischen Umweltschutz ist durch teilweise vergleichbare oder verwandte Studien- und Tätigkeitsinhalte gegeben, wie z.b. die Auseinandersetzung mit der belebten und unbelebten Natur, deren Schutz sowie deren Nutzung zum Wohle des Menschen. Gemeinsam ist eine breite Grundlagenausbildung in naturwissenschaftlichen Fächern. Auch Anforderungen, Interessen und Neigungen sind gleich oder sehr ähnlich. Alternativberufe: Dipl.-Geoökologe/-ökologin (Uni) in BERUFENET Dipl.-Geophysiker/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Geowissenschaften in BERUFENET Dipl.-Geologe/-Geologin (Uni) in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Rohstoffe und Geotechnik in BERUFENET Ozeanograph/in (Uni) in BERUFENET Hydrologe/Hydrologin (Uni) in BERUFENET Dipl.-Mineraloge/-Mineralogin (Uni) in BERUFENET Dipl.-Meteorologe/-Meteorologin (Uni) in BERUFENET Bereich Gesundheitsingenieurwesen Ein Zusammenhang der in diesem Bereich aufgelisteten Studiengänge mit dem Beruf Ingenieur/in für technischen Umweltschutz ist durch vergleichbare Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte gegeben, wie Planung, Projektierung und Betriebsüberwachung von Geräten und Anlagen zum unmittelbaren Wohle des Menschen, hier im Gesundheitsingenieurwesen. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Gebäudetechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Medizintechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Medizintechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Biomedizinische Technik in BERUFENET Interessen Förderlich: Neigung zu naturwissenschaftlicher Denkweise und den zugehörigen exakten Arbeitsverrichtungen wie Untersuchen, Beobachten, Messen, Rechnen (z.b. bei der Durchführung und Auswertung von Messreihen im Labor) Vorliebe für Arbeiten, die Präzision erfordern (z.b. Laboranalysen) Interesse an Technik, an der Funktionsweise von Geräten, Maschinen und Anlagen (z.b. Verständnis des Aufbaus von

9 Energieversorgungsanlagen oder Bedienen von Geräten zur Immissionsüberwachung) Naturverbundenheit, Verpflichtungsgefühl gegenüber Natur und Umwelt (z.b. bei der umweltgerechten Entsorgung von Abfällen oder Abwässern) Interesse an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und organisatorischen Problemstellungen (z.b. Berücksichtigung von Kosten- Nutzen-Aspekten und logistischen Fragen bei der Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten in Seminarprojektarbeiten) Interesse an Rechtsfragen (Umweltschutzgesetze) Innovationsfreude (z.b. Erforschen von neuen Verfahren zur Bodensaniertechnik) Nachteilig: Abneigung gegen Umgang mit Chemikalien (z.b. bei der Untersuchung von Schadstoffen im Labor) Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur (ständiges Aktualisieren des eigenen Wissens zur Energiegewinnungstechnik und Lösen umwelttechnischer Fragen bei der Luftreinhaltungstechnik durch Literaturstudium) Abneigung gegen schriftliche Tätigkeiten, gegen Umgang mit Daten und Zahlen (z.b. beim Entwickeln von Abfallwirtschaftskonzepten oder der Erstellung einer Diplomarbeit) Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit, Befähigung zu selbstständiger Arbeitsorganisation und eigengesteuerter Stoffaneignung (Hochschulstudium) Planvolle, systematische Arbeitsweise (z.b. bei der Erforschung neuer Abfallbeseitungstechniken als Semesterarbeit oder bei der Prüfungsvorbereitung) Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (z.b. bei der Arbeit in Studienprojektgruppen) Förderlich: Neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität (Prüfungsdruck) Nachteilig: Neigung zu Ekelreaktionen gegenüber Gerüchen (z.b. bei Probenentnahmen auf Deponien) Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gut-durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (Arbeit mit Zeichnungen, Tabellen, Datenbanken) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute rechnerisch-mathematische Denkfähigkeit (z.b. zum überschlägigen Prüfen von Berechnungen, zur Berechnung von Materialflüssen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliches schriftliches Ausdrucksvermögen (z.b. für die Erstellung von Praktikumsberichten, Semesterarbeiten oder der Diplomarbeit) Durchschnittliches mündliches Ausdrucksvermögen (Referate, mündliche Fachprüfungen als Teil der Diplomprüfung) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gutes technisches Verständnis (Verstehen von und Umgang mit hochentwickelten Messgeräten)

10 Förderlich: Beobachtungsgabe (Erkennen von geringfügigen Anzeichen für Veränderungen an Ökosystemen) Einfallsreichtum (z.b. zur Lösung von technischen Umweltproblemen) Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Technischer Umweltschutz bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Physik/Biologie: Ohne Grundkenntnisse in diesen Fächern tut man sich schwer: Im Studium geht es viel um physikalische Themen wie beispielsweise Elektromagnetik, Thermodynamik oder Wellenlehre. Biologiethemen sind z.b. Morphologie, Pflanzenphysiologie, Zoologie, Mikrobiologie und Mikroskopie. Chemie: Nahezu in allen Bereichen des Umweltschutzes spielt angewandte Chemie eine Rolle. Schulisches Vorwissen erleichtert den Zugang. Mathematik: Solides mathematisches Schulwissen ist die Basis für alle Ingenieurwissenschaften. Können muss man z.b. elementare Funktionen, Kurvendiskussionen, Fehlerrechnung sowie Integral- und Differentialrechnung. Ein sicherer Umgang mit statistischen Methoden ist ebenfalls nützlich. Wirtschaftslehre: Versteht man betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge, vereinfacht dies manches: Umweltmanagement und -ökonomie sowie Staats- und Verwaltungshandeln bzw. -recht sind Studieninhalte. Deutsch: Deutsch - wichtig für ein Ingenieurstudium? Ja, denn auch hier zahlt es sich aus, wenn man sich einwandfrei ausdrücken kann und die Orthografie korrekt beherrscht, nicht nur in Klausuren und Referaten. Im Deutschunterricht lernt man zudem, klar vorzutragen. Das ist immer von Vorteil! Englisch: Die ingenieurwissenschaftliche Fachliteratur ist teilweise in Englisch geschrieben. Die Studierenden sollten sie rasch lesen und verstehen können. Sie müssen auch in der Lage sein, einfache Texte auf Englisch zu verfassen. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC? Undenkbar. Man muss mit Word und Excel und gängigen Grafikprogrammen sowie mit den Internetanwendungen umgehen können. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Zudem müssen die Studierenden mit zahlreichen Programmen aus den verschiedensten Bereichen des Umweltschutzes arbeiten. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Universitäten und gleichgestellte Hochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am (Fassung v ) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am (Fassung v ) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 70kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB)

11 Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Universitätsgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Hochschulebene Studienordnungen für das Diplomstudium des Technischen Umweltschutzes Diplomprüfungsordnungen für den für den Studiengang Technischer Umweltschutz Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in Universitätsgesetzen der Länder oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen zum Beispiel über den Hochschulzugang konkret ausgeführt. Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurde man zunehmend auf die umweltbelastenden Wirkungen industrieller Massenproduktion aufmerksam. Neue umweltbezogene Lehr- und Forschungsinhalte ergänzten das Studienprogramm natur- und ingenieurwissenschaftlicher Ausbildungen. Vor allem die Ingenieurausbildungen im Bereich Maschinenbau, Chemietechnik, Bautechnik und Verfahrenstechnik nahmen entsprechende Studieninhalte auf. In den neunziger Jahren entstanden dann zunehmend eigenständige, fachübergreifende ingenieurwissenschaftliche Studiengänge für Umweltschutztechnik, die alle zentralen Aufgabengebiete des technischen Umweltschutzes - wie Abfallentsorgung, Bodenschutz, Wasserschutz, Luftreinhaltung, Schallschutz, Energieversorgung - abdecken. Neben den Diplomstudiengängen etablieren sich zunehmend gestufte Studiengänge mit Bachelor- und Master abschluss Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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