Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Designer/Diplom-Designerin (FH/Uni) Fachrichtung Grafik vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Neu Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Diplom-Designer/in - Grafik setzt ein Studium an Fachhochschulen, Kunsthochschulen oder an Universitäten voraus. Statt einer Diplomprüfung kann man an einigen Hochschulen eine künstlerische Abschlussprüfung ablegen. Grafische Technik wird auch an Universitäten als 2. Magisterhauptfach in einem Magister-Studiengang angeboten. Daneben werden auch Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschluss angeboten. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen, Übungen und zahlreiche Praktika in folgenden Fächern vor: Zeichnen, Illustration, Gestaltung Fotografie 3D-Design Reproduktion, Typografie theoretisch-wissenschaftliche Fächer Wahlpflichtfächer Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium sieht vor: Vertiefungen der Grundlagenfächer und des gewählten Anwendungsgebietes, z.b. Bild- und Textgestaltung, Fotografie, Druck Praxissemester, Projekte, Praktika und Seminare ein Wahlpflichtfach, z.b. Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Technik, Informatik sowie Fremdsprachen

2 Praxissemester, Praktika und Projekte Praktika, Projektarbeiten und gegebenenfalls Praxissemester während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre spätere Tätigkeit in Grafik-Abteilungen von Unternehmen oder in Agenturen vor. Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der Praktika sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Teilweise müssen Betriebspraktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit oder vor Studienbeginn abgeleistet werden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Studierenden an Hochschulen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Fachhochschule, Kunsthochschule oder Universität teil und studieren in den Fachbereichsräumen, in Bibliotheken und zu Hause. Während der Ausbildung im Praxissemester bzw. während der hochschulexternen Praktika und Projekte arbeiten sie zum Beispiel in einer Grafikagentur, einem Verlag, einer Druckerei oder einer Werbeagentur mit. Ausbildungsstätten Hochschulen und zwar: Fachhochschulen Kunsthochschulen, -akademien Universitäten Welche Hochschulen im Einzelnen Grafik-Design-Studiengänge anbieten, können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Übungsräume (z.b. Computerräume, Zeichenräume, Typografiewerkstatt) Bibliotheksräume Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Studiums an einer Fachhochschule, Kunsthochschule oder Universität besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen. Man lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen, nimmt an Exkursionen und hochschulinternen Praktika teil und arbeitet bei Projekten mit. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst organisierten Kleingruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden dabei höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Es gibt in der Regel einen Studienplan für den Studiengang, aus dem genau hervorgeht, in welchem Semester welche Pflichtveranstaltungen anstehen. Auch studienbegleitende Prüfungen nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung sind üblich und ermöglichen, in jedem Semester den Studienfortschritt zu überprüfen. Im Hauptstudium ist die Arbeit in extern orientierten Designprojekten ein verbindlicher Bestandteil der Lernpraxis. Während der praktischen Studiensemester setzt man das erworbene Wissen in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis um und nimmt an den begleitenden Lehrveranstaltungen teil, die die Fachhochschule, Kunsthochschule oder Universität durchführt. Die Fachhochschule, Kunsthochschule oder Universität bzw. ihr Praktikantenamt bemühen sich auch um die rechtzeitige Bereitstellung von Praktikumsplätzen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktesysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplomund Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Während der gegebenenfalls vorgeschriebenenfalls Praxissemester gilt die im jeweiligen Betrieb übliche tägliche Arbeitszeit.

3 Ausbildungsvergütung Oft wird für die Tätigkeit in den Praxissemestern eine Vergütung gezahlt. Allgemein geltende Regelungen hierfür gibt es nicht. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt an Fachhochschulen meist 8 Semester, an Universitäten und Kunsthochschulen neun oder zehn Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht und Hochschulart auch 9 bis 11 Semester. Design im Bereich Grafik gehört zu den Studiengängen im Bereich Gestaltung. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 benötigten hier bis zum Diplom tatsächlich durchschnittlich 12,1 Semester (Universitäten) bzw. 11,6 Semester (Kunsthochschulen) bzw. 10,1 Semester (Fachhochschulen). Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden.

4 Ausbildungsform Diese Studiengänge werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen auf der Basis der Hochschulgesetze der Bundesländer und auf Grundlage der Muster-Rahmenordnung der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz für Fachhochschul-Diplomprüfungsordnungen und der Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen geregelt. Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h. die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. Zum Hauptstudium an Fachhochschulen gehören ein Praxissemester oder mehrmonatige Fachpraktika bzw. eine Projektarbeit außerhalb der Fachhochschule. An Kunsthochschulen oder Universitäten sind in der Regel ebenfalls Praktika in das Studium integriert. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsaufbau Studienplan-Beispiel für ein Fachhochschulstudium im Studiengang Visuelle Kommunikation, Studienrichtung Grafik-Design Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) Grundstudium Semester Fächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Design-Grundlagen Technik Design-Wissenschaften Konzeption und Entwurf Basic Wahlfach Summe Hauptstudium Semester, das 8. Semester ist für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehen. Fächer 5. Semester 6. Semester 7. Semester Projekte Kommunikationsdesign Design-Wissenschaften Wahlfach Summe Studieninhalte und Studienfächer unterscheiden sich je nach Hochschule. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Muster- Rahmenordnung der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz für Fachhochschul-Diplomprüfungsordnungen, der Muster-

5 Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen und der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Designer/in ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzungen zur Diplomprüfung müssen dem Prüfungsamt der Universität, Kunsthochschule oder Fachhochschule folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) Nachweis, dass vorgeschriebene Praxissemester bzw. Projektarbeiten außerhalb der Universität, Kunsthochschule oder Fachhochschule im vorgeschriebenen Umfang abgeleistet wurden Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Vordiplomprüfungen finden in in der Regel studienbegleitend statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise generell studienbegleitend durchgeführt. In der Regel sind 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. Die Diplomprüfung besteht aus mehreren schriftlichen oder mündlichen Prüfungen zu den Studienfächern des Hauptstudiums - sie werden meist studienbegleitend abgelegt - sowie aus der Diplomarbeit, zum Teil mit Kolloquium. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. In der Diplomarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisorientierte Aufgabe des Grafik-Designs selbstständig mit künstlerisch-gestalterischen und wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle Die Diplomprüfung ist eine hochschulinterne Prüfung. Sie wird vom Prüfungsausschuss des für den Studiengang zuständigen Fachbereichs der Universität, Kunsthochschule oder Fachhochschule abgenommen. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Universität oder Kunsthochschule den Diplomgrad: Diplom-Designer/Diplom-Designerin (Dipl.-Des.) Fachhochschulen verleihen den Diplomgrad: Diplom-Designer/Diplom-Designerin (Fachhochschule) (Dipl.-Des. (FH)) Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sind konsekutiven Masterabschlüssen, Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Designstudiengänge sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. An manchen Hochschulen muss vor Studienbeginn ein mehrmonatiges Vorpraktikum abgeleistet worden sein. Künstlerische Begabung ist für ein Design-Studium unerlässlich. Generell ist für ein Studium an einer Universität oder Kunsthochschule die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife, für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Bei überragender künstlerischer Begabung kann man auch ohne ein Hochschulreifezeugnis zugelassen werden. Zum Studium zugelassen werden kann ansonsten, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und die deutsche Hochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Hochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation

6 benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Die Ausnahmen bei überragender künstlerischer Begabung gelten auch für Ausländer/innen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Design-Studium an Kunsthochschulen und Universitäten ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Ein Fachhochschulstudium ist darüber hinaus auch mit der Fachhochschulreife möglich. Eine Ausnahme gibt es im Bundesland Hessen. Die Universität Kassel bietet in einigen Fachbereichen gestufte Studiengänge an, für die sich auch Studierende mit Fachhochschulreife einschreiben können. In diesen Studiengängen erwirbt man zunächst ein so genanntes Diplom I oder einen Bachelorabschluss und nach einem anschließenden Vertiefungsstudium ein Diplom II, das dem klassischen Universitätsdiplom entspricht, oder einen Masterabschluss. Die Hochschule kann auch ganz auf ein Reifezeugnis verzichten, wenn der Bewerber oder die Bewerberin außergewöhnlich künstlerisch begabt ist und die Allgemeinbildung für ein Studium ausreicht. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Berufliche Vorbildung - rechtlich Wer an Hochschulen Design studieren möchte, sollte in der Regel vorher Praxiserfahrungen gesammelt haben - in einer Grafik- oder Werbeagentur, im Verlagswesen, in einer Druckerei, Layout-Setzerei oder in anderen grafischen oder fotografischen Betrieben. An vielen Hochschulen ist ein Vorpraktikum Zulassungsvoraussetzung. Je nach Hochschule werden zwischen sechs Wochen und drei Monaten verlangt. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine praktische Tätigkeit kann vom Vorpraktikum befreien. Auch wer bereits für den Erwerb der Fachhochschulreife ein Praktikum im Bereich der Gestaltung abgeleistet hat, braucht normalerweise keine zusätzliche Praxisvorbildung. Ob eine berufsbezogene Vorbildung als Vorpraktikum anerkannt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Gestaltung bzw. Design der jeweiligen Hochschule. Geschlecht Für das Studium Grafikdesign interessieren sich mehr Frauen als Männer. Im Wintersemester 2003/2004 lag der Anteil der männlichen Studierenden in den Studienfächern Grafikdesign/Kommunikationsgestaltung an Fachhochschulen bei rund 39 Prozent, an Kunsthochschulen bei rund 42 Prozent und an Universitäten bei rund 48 Prozent. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für den Studiengang Grafik-Design. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist die künstlerisch-gestalterische Begabung. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. In der Regel wird zunächst die Vorlage einer Mappe mit Arbeitsproben verlangt und eine Vorauswahl getroffen. Es folgt oftmals noch eine Eignungsprüfung, die sich über mehrere Tage erstrecken kann. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Das Studium kann oft nur im Wintersemester, selten auch nur im Sommersemester begonnen werden. An einigen Hochschulen ist der Studienbeginn sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich. Perspektiven nach der Ausbildung Viele Grafik- bzw. Kommunikationsdesigner/-designerinnen arbeiten als Layouter/in, Werbegrafiker/in, Screen- oder Film- und Fernsehdesigner/in. Einige wählen den Weg in die Selbstständigkeit und bauen sich als Freiberufler/in mit eigenem Design-Studio oder als freie/r Mitarbeiter/in (Grafik-, Kommunikationsdesign) eine Existenz auf. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung nicht beendet. Die Designer/innen müssen ihre Kenntnisse immer wieder an die neuesten insbesondere technologischen Entwicklungen in ihrem Fachgebiet anpassen. Sie können ihre Kenntnisse durch die Lektüre von Fachliteratur und Fachzeitschriften auf dem aktuellen Stand halten und geeignete Seminare und Kurse belegen, beispielsweise zu Themen wie Multimedia, Typografie, Desktop-Publishing, elektronische Bildverarbeitung, Computeranimation oder Management. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich also durch das ganze

7 Berufsleben ziehen. Wer seine fachlichen Kompetenzen darüber hinaus erweitern möchte, kann ein Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudium zum Beispiel in Bereichen wie visuelle Kommunikation, Industriedesign, Film und Fernsehen oder neue Bildmedien absolvieren. Auch die Promotion oder Habilitation kann angestrebt werden. Für Fachhochschulabgänger/innen ist die Promotion jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und bei Nachweis besonderer Qualifikationen möglich (unterschiedliche Regelungen in den Ländern bzw. an den Hochschulen ). Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Designer/in - Grafik nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom- Designer/in - Grafik gibt es Alternativen in den Bereichen: Mediengestaltung, Medienproduktion, Medientechnik, Medienwissenschaften Industrial Design, Modedesign, Textildesign, Schmuckgestaltung Bühnenbildnerei, Kostümbildnerei, Bildende Kunst In all diesen Berufsbereichen sowie auch in Ihrem Wunschberuf steht die künstlerische Gestaltung - häufig kombiniert mit handwerklichtechnischen bzw. technischen Tätigkeiten - im Mittelpunkt: Ideen und Entwürfe werden umgesetzt, Medien und andere Produkte werden gestaltet, verarbeitet, vermittelt. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Designer/in - Grafik auf: Bereich Mediengestaltung, Medienproduktion, Medientechnik, Medienwissenschaften In den hier genannten Berufen wie auch im Grafikdesign dreht sich alles um die Gestaltung und Bearbeitung von Medienprodukten. Hier wie dort werden außerdem Kunden beraten und betreut. Der Schwerpunkt der genannten Berufe liegt im produzierend-gestaltenden oder auch im Managementbereich. Sinn für visuell ansprechende und wirtschaftlich umsetzbare Mediengestaltung, technisches Verständnis und Organisationsgeschick ist Voraussetzung. Alternativberufe: Dipl.-Designer/in/ Dipl.-Gestalter/in (FH/Uni) - Medien in BERUFENET Dipl.-Mediendesigner/in (BA) in BERUFENET Mediendesigner/in (BA) - Webdesign in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Medientechnik/Multimedia in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Druck- u. Medientechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Drucktechnik in BERUFENET Medienwissenschaftler/in (Uni) in BERUFENET Bereich Industrial Design, Modedesign, Textildesign, Schmuckgestaltung Gemeinsam sind der Entwurf und die Gestaltung von Produkten unter Berücksichtigung modischer und gesellschaftlicher Trends. Außerdem sind ökonomische und produktionstechnische Grundlagen in die Gestaltung mit einzubeziehen. Die Fähigkeit, Ideen zu realisieren, künstlerisch-gestalterische Begabung, Ideenreichtum und technisches Verständnis sind ebenso Voraussetzung wie Teamfähigkeit, Präsentations- und Verhandlungsgeschick. Alternativberufe: Dipl.-Designer/in (FH) - Foto in BERUFENET Dipl.-Designer/in (FH/Uni) - Industrie-/Industrial-Design in BERUFENET Dipl.-Designer/in (FH/Uni) - Mode in BERUFENET Dipl.-Designer/in (FH/Uni) - Textil in BERUFENET Dipl.-Designer/in (FH) - Schmuck, Edelstein in BERUFENET Bereich Bühnenbildnerei, Kostümbildnerei, Bildende Kunst Im Grafikdesign und in den hier genannten Berufen stehen gestaltende Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen und unter Verwendung verschiedenster Materialien im Mittelpunkt. Während des Studiums befasst man sich mit Zeichnen, setzt sich auseinander mit Farbe, Grafik, Schrift und zum Teil auch mit multimedialen Anwendungen. Voraussetzung sind gestalterische Begabung, die Fähigkeit zur Umsetzung von Ideen, Kreativität und technisches Verständnis. Alternativberufe: Bühnenbildner/in in BERUFENET Szenenbildner/in in BERUFENET Kostümbildner/in in BERUFENET Kunstmaler/in, -zeichner/in in BERUFENET Bildhauer/in in BERUFENET Interessen Förderlich: Vorliebe für künstlerisch-gestaltende Tätigkeit (Entwurf und Gestaltung von Anzeigen, Verpackungen, Plakaten, Firmenlogos, Bildschirmoberflächen oder Werbespots) Vorliebe für vielfältige, breit gefächerte Arbeitsaufgaben (Neben dem gestalterischen Aspekt kommen im Studium z.b. auch Fragen aus den Bereichen Marktanalyse oder kaufmännische Planung zur Sprache)

8 Neigung zum Lösen von praktischen Aufgaben durch Heranziehen von theoretischem Wissen (optische Gestaltung von grafischen Kommunikationsmitteln unter Berücksichtigung theoretischer Grundlagen) Interesse an Designentwicklungen und -trends (z.b. in Bezug auf die elektronischen Medien sowie auf Kompositionen, Farben und Formen) Neigung zum Umgang mit Formen und Farben (z.b. beim Abstimmen des Farbschemas für einen Internetauftritt) Vorliebe für Tätigkeit mit ästhetisch ansprechenden oder ausdruckshaltigen Arbeitsergebnissen (Die erarbeiteten Bildaussagen sollen bestimmte Informationen vermitteln und Reaktionen auf der emotionalen Ebene des Betrachters erzielen) Neigung zu zeichnerisch-entwerfender Tätigkeit (Anfertigung von Entwürfen und das Erlernen einer Vielzahl von Zeichentechniken) Interesse an Datenverarbeitung (Verwendung von Computern mit Internet-Anschluss und einschlägigen Anwendungsprogrammen, z.b. zur Layoutgestaltung, Typografie und zur Schriftenverwaltung) Innovationsfreude (Vorliebe für konzeptionelles Arbeiten, für das Entwickeln von Ideen, Entwürfen und Plänen) (Entwicklung von Designideen, die über das bisherige Spektrum hinausgehen und möglicherweise neue Trends begründen) Interesse an Kunst und Kunstgeschichte (Inspirationen für neue Gestaltungsideen aus der Bildenden Kunst gewinnen) Nachteilig: Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur (Aneignung der Studieninhalte durch die Lektüre von Fachbüchern bzw. -zeitschriften) Abneigung gegen das Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen (Verfassen von Seminararbeiten) Abneigung gegen mündlichen Vortrag (Vortrag von Referaten) Abneigung gegen Tätigkeit mit Genauigkeitsanspruch (Eine exakte Planung ist für eine funktionierende Umsetzung notwendig) Abneigung gegen platzgebundene Tätigkeit (Arbeit vornehmlich am Zeichentisch, Schreibtisch oder Computer) Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit sowie - bei Universitätsstudium/Studium an Technischer Hochschule - Befähigung zu selbstständiger Arbeitsorganisation und eigengesteuerter Stoffaneignung (z.b. Erschließen von Vorlesungs- oder Seminarinhalten durch kontinuierliches Nachbereiten; Strukturieren des Studienablaufs) Planvolle, systematische Arbeitsweise (zielgerichtete Entwicklung von Designs; effiziente Arbeitseinteilung; Nutzung der jeweils optimalen Hilfsmittel) Umstellfähigkeit (Fähigkeit, sich auf wechselnde Situationen und Trends einzustellen) Befähigung zur Selbstkritik (Beurteilen der eigenen Arbeitsergebnisse mit der notwendigen inneren Distanz) (z.b. bei der Abstimmung eines Entwurfs mit Professoren und Lehrbeauftragten) Selbstsicherheit (Mut zum Beurteilen und Entscheiden) (Realisierung von außergewöhnlichen Designideen) Förderlich: Kontaktfähigkeit (z.b. beim Umgang mit Professoren und Kommilitonen) Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (kreatives Umsetzen von Ideen mit anderen Studenten im Team oder in Alleinarbeit) Aufgeschlossenheit für technische Weiterentwicklungen (Nutzung von aktuellen Bildbearbeitungs- und Grafikprogrammen) Aufgeschlossenheit für Neues, sich vom Hergebrachten lösen können (Innovationsfreude; Entwicklung neuer Ideen) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife )

9 Gut-durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (auf Papier, am Bildschirm) (Änderungsvorschläge und Vorgaben seitens der Professoren und anderer Lehrbeauftragter in vorhandene Entwürfe einarbeiten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Sehr gute visuelle Fähigkeiten (räumliches Vorstellungsvermögen, Formensinn, visuelles Gedächtnis, visueller Einfallsreichtum) (z.b. Gestaltung von dreidimensionalen Verpackungsmodellen; Entwicklung neuer Designideen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Sprachgedächtnis, sprachlicher Einfallsreichtum) (z.b. bei der Besprechung von Entwürfen, Präsentation von Arbeitsergebnissen oder der Diskussion über andere Designleistungen und deren Bewertung in Seminaren) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Sinn für die ästhetische Wirkung von Formen und Farben (z.b. Gestaltung von Werbespots unter Berücksichtigung der stilistischen Ausrichtung der definierten Zielgruppe) Zeichnerisches Darstellungsvermögen (Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen) (Umsetzung von Ideen durch Zeichnungen, die sowohl mit der Hand als auch mithilfe von Grafik- und Bildbearbeitungsprogrammen angefertigt werden können) Leichte, ruhige und sichere Hand (z.b. Zeichnen von Scribbles, die auf schwungvolle Weise das Wesen der Designidee veranschaulichen sollen) Gut-durchschnittliches technisches Verständnis (Vorgaben technischer Art, z.b. bei der Konzeption von elektronischen Kiosksystemen, verstehen und bei der Gestaltung entsprechend berücksichtigen) Förderlich: Befähigung zum Planen und Organisieren (Konzeption oder Strategieentwicklung für die Realisierung eines Produkts auch schon während des Studiums oder im Praktikum) Beobachtungsgabe (Schöpfen von kreativen Anregungen aus unterschiedlichen Lebensbereichen) Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium des Grafikdesigns bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Kunst: Sind die Noten in diesem Fach gut? Dann steht dem Studium nichts im Wege. Denn z.b. für die Skizzenanfertigung oder Entwurfsmodellierung ist solides zeichnerisches Grundlagenwissen notwendig. Für die Designgestaltung kann man sich aus der Kunstgeschichte inspirieren. Psychologie/Wirtschaftslehre: Grundlagenwissen ist sinnvoll: Das Erkennen von Kundenbedürfnissen, aber auch Einblick in die Marktforschung und in Marktmechanismen spielen im Grafikdesign eine große Rolle. Mathematik: Wozu Mathematik? Man benötigt geometrische Kenntnisse für das zeichnerische Gestalten und die Gestaltung von Produktentwürfen nach technischen Vorgaben. Geschichte: Fundiertes Schulwissen über die (Kultur-)Geschichte ist eine gute Basis - und verlässliche Ideenquelle - für die Designarbeit. Deutsch: Es zahlt sich immer aus, wenn man sich einwandfrei ausdrücken kann und die Orthografie korrekt beherrscht. Im Deutschunterricht lernt man zudem, klar vorzutragen. Gerade das Grafikstudium besteht nicht nur aus der Beschäftigung mit bildhafter Gestaltung - Textproduktion ist ein wichtiger Teil. Englisch: Die Fachliteratur ist zum Teil in Englisch geschrieben. Die Studierenden sollten sie rasch lesen und verstehen können. Sie müssen auch in der Lage sein, einfache Texte auf Englisch zu verfassen. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC? Undenkbar. Man muss mit Word und Excel und gängigen Grafikprogrammen sowie mit den Internetanwendungen umgehen können: Die Entwicklung von Konstruktionsplänen erfolgt in der Regel mit CADbzw. Grafikprogrammen. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom

10 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Fachhochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am 16/ (in der Fassung vom ) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am (in der Fassung vom ) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 77kB) Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Universitäten und gleichgestellte Hochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am (Fassung v ) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am (Fassung v ) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 70kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Landesebene Hochschulgesetze, Fachhochschulgesetze, Universitätsgesetze Rahmenprüfungsordnungen für Fachhochschulen bzw. für Universitäten und gleichgestellte Hochschulen Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen, Verordnungen über die Prüfungen zur Feststellung der künstlerischen Begabung Regelungen auf Hochschulebene Studienordnungen für das Diplomstudium Design (Grafikdesign) Richtlinien für die Durchführung und die inhaltliche Gestaltung des praktischen Studiensemesters Diplomprüfungsordnungen für Grafikdesign-Studiengänge Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in landeseigenen Fachhochschulgesetzen, Universitätsgesetzen oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landeseigenen Verordnungen, zum Beispiel über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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