Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ernährungsberater/Diplom-Ernährungsberaterin (BA) vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ernährungsberater/Diplom-Ernährungsberaterin (BA) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Der Abschluss Diplom-Ernährungsberater/in (BA) setzt ein Studium an einer Berufsakademie voraus. Diese Ausbildung bietet den Studierenden ein verzahntes Lernsystem: Theoretische Studienphasen an einer Berufsakademie und praktische Ausbildungsphasen in einem Betrieb wechseln einander ab. Die Umstellung der Diplom- auf Bachelorstudiengänge ist im Gange bzw. in einigen Bundesländern bereits vollzogen. Ausbildungsinhalte Die Ausbildungspläne der Ausbildungsstätten und die Studienpläne der Berufsakademie sind aufeinander abgestimmt, so dass die Studierenden sowohl theoretisch als auch praktisch an ihre Tätigkeit als Ernährungsberater/innen herangeführt werden. Grundlagenstudium Während des Grundstudiums wird im Studiengang Ernährungsberatung gesundheitswissenschaftliches und ökonomisches Grundwissen vermittelt, zum Beispiel: Ernährung Psychologie Betriebswirtschaft Physiologie und Biochemie Gesundheitssystem und Prävention Gesundheitssport Kommunikation und Präsentation Marketing Qualitätsmanagement Hauptstudium/Vertiefungsstudium Ausgewählte Grundlagenfächer werden im Hauptstudium vertieft und erweitert. Zusätzlich werden beispielsweise folgende Fächer studiert: Strategien und Konzepte für die Ernährungsberatung Ganzheitliche Beratungskonzepte Praktische Ausbildung Während der praktischen Ausbildungsphasen in den kooperierenden Unternehmen im Gesundheits-, Fitness- und Freizeitmarkt erwirbt man in praktischer, zunehmend eigenverantwortlicher Arbeit Qualifikationen für die spätere Tätigkeit als Ernährungsberater/in.

2 Rechtsgrundlagen Studien- und Prüfungsordnungen der Berufsakademien auf Grundlage der Berufsakademiegesetze der Bundesländer Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Diplom-Ernährungsberater/innen werden an wechselnden Lernorten - zu Hause, in der Berufsakademie und in einem Unternehmen - ausgebildet. Während der theoretischen Ausbildung studiert man im Fernstudium am häuslichen Schreibtisch und besucht während der Präsenzphasen an der Studienakademie Vorlesungen, Seminare und Übungen. Diese finden in Hörsälen, Seminar- und Übungsräumen (Computerräume) statt. Das Gelernte bereiten die Studierenden zu Hause nach. Während der Praxisphasen lernen sie die verschiedenen Geschäftsbereiche des ausbildenden Betriebes kennen und gewinnen dabei einen Einblick in die Bedingungen der späteren Arbeitswelt. Hier bewegt man sich in Beratungs- und Seminarräumen, Praxis- und Fitnessräumen sowie sonstigen Betriebsräumen. Die Ausbildung Diplom- Ernährungsberater/in (BA) wird derzeit nur im Saarland angeboten. Ausbildungsstätten Berufs- und Fachakademien Derzeit gibt es nur im Saarland eine Berufsakademie, an der Diplom-Ernährungsberater/innen (BA) ausgebildet werden. Für die Praxisphasen kommen z.b. Betriebe aus folgendem Wirtschaftszweig in Frage: Ernährungsberatung, Gesundheitsberatung Ausbildungssituation/-bedingungen Worauf man sich einstellen sollte Durch den permanenten Wechsel von berufspraktischen und theoretischen Ausbildungsphasen ist das Studium der Ernährungsberatung an der Berufsakademie eine wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte Ausbildung. Sowohl zur Aufnahme des Studiums als auch während des Studiums ist in der Regel Mobilität erforderlich. Während der Studienhalbjahre findet ein Wechsel zwischen der praktischen Ausbildung in den Betrieben und dem Akademiestudium statt. Sowohl für die Theorie- als auch für die Praxisphasen gilt Anwesenheitspflicht. Da ein Teil der theoretischen Ausbildung im Fernstudium absolviert wird, sind die Präsenzphasen jedoch nur kurz. Theoriephasen: Studium Wer Ernährungsberatung an einer Berufsakademie studiert, absolviert Teile des Studiums im Fernunterricht und besucht kompakte Präsenzunterrichtsphasen an einem Studienzentrum vor Ort. Dort besuchen die Studierenden Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen. Zunächst erwerben die Studierenden die nötigen Grundkenntnisse in Gesundheitswissenschaft und Ökonomie. Sie befassen sich mit Physiologie und Psychologie und lernen das Gesundheitssystem kennen. Damit sie später eigenständig ihre Kunden beraten und zu gesunder Ernährung motivieren können, setzen sie sich mit verschiedenen Beratungskonzepten auseinander. Die Studierenden erarbeiten sich das Pensum überwiegend in häuslicher Alleinarbeit, zum Teil auch in selbst organisierten Arbeitsgruppen. Betreut werden sie dabei von erfahrenen Tutoren. Die Verantwortung für die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen der Präsenzphasen und für die Erarbeitung des Lernstoffes im Fernstudium bleibt jedem selbst überlassen, was hohe Anforderungen an die Selbstdisziplin stellt. Das gilt auch für Referate und Seminararbeiten, bei denen die Studierenden das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten einüben und ihre Arbeitsschritte planen. Hierzu recherchieren sie in der Bibliothek oder im Internet, konsultieren Fachliteratur und werten sie aus. Leistungsnachweise muss man in jedem Semester erbringen, entweder in Form von Referaten, Seminararbeiten, Klausuren oder Prüfungen. Praxisphasen: betriebliche Ausbildung Während der praktischen Ausbildungsphasen in den Betrieben steht die Vermittlung von berufspraktischen Erfahrungen und der Erwerb von betriebsspezifischem Wissen im Vordergrund. Die Studierenden lernen beispielsweise, wie man verschiedene Beratungskonzepte umsetzt. Internationales: Akkreditierung Studienabsolventen von Diplomstudiengängen konkurrieren verstärkt mit Absolventen internationaler Abschlüsse (Bachelor/Master). Deshalb kann es von Vorteil sein, wenn der gewählte Studiengang modular organisiert und die Bewertung nach dem European Credit Transfer System (ECTS) gegeben ist, was internationalen Kriterien entspricht. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Während der Theoriephasen erarbeiten sich die Studierenden ihren Lernstoff eigenverantwortlich am häuslichen Schreibtisch und besuchen in den Präsenzphasen meist ganztags die Berufsakademie. Unterrichtsfreie Zeiten, zum Beispiel die Abendstunden, benutzen sie zur persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Besonders vor Klausuren und Prüfungen kann dazu ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich sein. Ist der Studiengang modularisiert und mit Leistungspunktsystemen z.b. nach dem European Credit Transfer System (ECTS) versehen, wird der Leistungsstand kontinuierlich kontrolliert. Während der praktischen Ausbildungsphasen entspricht die Arbeitszeit der in den Betrieben üblichen, meist tarifvertraglich geregelten Wochenarbeitszeit. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für das Berufsakademiestudium sind neben Fachliteratur die in einer Hochschule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Die in den praktischen Ausbildungsphasen verwendeten Arbeitsmittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit.

3 Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Theoretisches Studium an der Studienakademie und praktische Ausbildung in einem Unternehmen wechseln einander ab. Für die Dauer des Studiums werden die Studierenden fest einem Kurs zugeordnet, woraus sich während der Präsenzphasen eine dem Klassenverband ähnliche Grundsituation herausbildet. Es gibt so ein Miteinander von Studierenden und Lehrenden, in der Regel in überschaubaren Gruppen. In der praktischen Ausbildung sind die angehenden Ernährungsberater/innen in die internen Abläufe des Ausbildungsunternehmens integriert. Sie haben Kontakt mit den Angestellten der einzelnen Unternehmensbereiche und mit Kunden. Finanzielle Aspekte In der Regel erhalten die angehenden Ernährungsberater und Ernährungsberaterinnen sowohl für die Praxis- als auch für die Theoriephasen von den kooperierenden Ausbildungsunternehmen eine Ausbildungsvergütung. Für die Studierenden entstehen Lehrgangsgebühren und Nebenkosten (z.b. Lernmittelkosten, Prüfungsgebühren, Studentenwerksbeiträge). Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der Berufsakademie erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Grundsätzlich haben Studierende an Berufsakademien einen Anspruch auf Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz: Das neue BAföG Einkünfte im Sinne des Gesetzes werden bei der Berechnung der Förderungshöhe berücksichtigt. Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Ausbildungsform Die Ausbildung findet zu gleichen Teilen an einer Berufsakademie sowie in einem Wirtschaftsunternehmen statt, das mit der Studienakademie kooperiert. Sie ist in sechs Abschnitte von je einem halben Jahr unterteilt, wobei sich jedes Studienhalbjahr in eine Theorie- und eine Praxisphase gliedert. Die theoretischen Phasen werden zum Teil im Fernstudium durchgeführt. Im Rahmen der Hochschulreform werden Studieninhalte und Prüfungen neu gestaltet und modularisiert. Die dreijährige Ausbildung ist gestuft in ein zweijähriges Grund- und ein einjähriges Hauptstudium. Das Bundesland Saarland regelt die Ausbildung im Saarländischen Berufsakademiegesetz. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung an Berufsakademien stellt einen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in den Prüfungsordnungen der Berufsakademien geregelt. Diese basieren auf den Berufsakademiegesetzen der jeweiligen Bundesländer sowie auf den Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen. Informationen zu den Abschlüssen an unterschiedlichen Berufsakademien finden Sie unter Studien- und Berufswahl Erforderliche Nachweise Die Zulassung zur Diplomprüfung setzt voraus, dass die studienbegleitenden Leistungsnachweise erbracht wurden die Diplom-Vorprüfung bestanden wurde die praktische Ausbildung im Betrieb planmäßig durchgeführt wurde Die Prüfungsordnung der Berufsakademie schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei Studiengängen, die modularisiert oder international akkreditiert wurden, erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Diplom-Vorprüfung Nach zwei Ausbildungsjahren wird das Grundstudium mit einer Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Die Prüfung besteht aus einem theorie- und einem praxisbezogenen Teil. Sie findet in Form von schriftlichen oder mündlichen Fachprüfungen in den Grundlagenfächern statt. Die Fachprüfungen werden studienbegleitend abgelegt, d.h. jeweils nach Abschluss der entsprechenden Lehrveranstaltung. Diplom-Prüfung In der Diplomprüfung werden die Studierenden schriftlich und mündlich in den Fächern des Hauptstudiums und aus der Diplomarbeit geprüft. Sie legen die Prüfungen studienbegleitend ab. Wie im Grundstudium gliedern sich die Prüfungen je in einen theorie- und praxisbezogenen Teil. In der Diplomarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, ein Problem aus dem Bereich Ernährungsberatung innerhalb einer vorgegebenen Frist selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Für die Diplomarbeit stehen drei Monate zur Verfügung.

4 Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können ein- bis zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Für die Wiederholung der Prüfungen und der Diplomarbeit gelten die Bestimmungen des Bundeslandes. Prüfende Stelle Die interne Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der jeweiligen Berufsakademie abgenommen; teilweise unter Beteiligung der Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Aufgrund der Diplomprüfung verleiht die Berufsakademie Saarland den folgenden Abschluss: Diplom-Ernährungsberater/Diplom-Ernährungsberaterin (Berufsakademie Saarland) (Diplom-Ernährungsberater/in (BA Saarland)) Dieser Diplomabschluss der oben genannten Berufsakademie ist als berufsbefähigender Abschluss einem Fachhochschulabschluss gleichgestellt. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Mindestvoraussetzung für die Aufnahme in eine Berufsakademie, die einen Diplom-Abschluss vermittelt, ist die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife. Es gelten die Bestimmungen des Bundeslandes. Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Zwingend erforderlich ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Unternehmen, das den betrieblichen Teil der Ausbildung übernimmt. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für das Studium an einer Berufsakademie im Saarland sind: die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife oder eine vom zuständigen Ministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung und erforderliche Deutschkenntnisse (gilt insbesondere für Bewerber/innen mit ausländischem Bildungsabschluss) Für Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis bestehen Sonderbestimmungen. Ihnen wird durch den so genannten Dritten Bildungsweg ein Zugang zum Studium ermöglicht. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Höchstalter Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben. Auswahlverfahren In der Regel führen die in Frage kommenden Ausbildungsbetriebe Auswahlverfahren durch, meist in Form von Vorstellungsgesprächen oder Eignungstests. Dabei achten die Betriebe, in Absprache mit der Studienakademie, auch auf die Studierfähigkeit der Bewerber und Bewerberinnen, vor allem auf: Engagement, Eigeninitiative und Kreativität Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft Team- und Kommunikationsfähigkeit Mobilität

5 Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzung zum Studium ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen (Praxispartner), welches von der Studienakademie für die Ausbildung zugelassen worden ist. Ausländische Bewerber und Bewerberinnen müssen die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Perspektiven nach der Ausbildung Nach ihrem Studium finden Diplom-Ernährungsberater und -beraterinnen (BA) beispielsweise Beschäftigungsmöglichkeiten bei Ernährungsberatungsstellen, in Kur- und Reha-Einrichtungen, in Krankenhäusern oder in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist denkbar, zum Beispiel mit einem eigenen Beratungsbüro. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung für Diplom-Ernährungsberater und -beraterinnen (BA) jedoch nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu Veränderungen im Verbraucherverhalten sowie über die neuesten Erkenntnisse in der Ernährungslehre zu verfügen. Dazu können sie geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind zum Beispiel vegetarische Kost und Vollwerternährung, Ernährung bei speziellen Krankheiten, Ernährung für Kinder oder Nahrungs- und Genussmittelproduktionstechnik. Auch Kurse in Gesprächsführung und Beratung oder Erwachsenenpädagogik und Erwachsenenbildung können für die Tätigkeit hilfreich sein. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem von den eigenen Interessen und Zielen sowie vom Arbeitsplatz ab. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich jedoch durch das ganze Berufsleben ziehen. Darüber hinaus können Diplom-Ernährungsberater und -beraterinnen (BA) ihr Fachwissen durch ein Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudium erweitern und sich auf Leitungsfunktionen und spezialisierte Expertenaufgaben vorbereiten. Hier bieten sich z.b. ernährungswissenschaftliche Studiengänge an. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Ernährungsberater/in (BA) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Ernährungsberater/in (BA) gibt es Alternativen in den Bereichen: Ernährungslehre, Diätetik Gesundheitsberatung Sporttherapie, Bewegungstherapie Die Gemeinsamkeit der Berufe dieser Bereiche mit dem Beruf Diplom-Ernährungsberater/in liegt in der Anleitung zu gesundheitsbewusstem und gesundheitsförderndem Leben. Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Anerkennung der Abschlüsse der Berufsakademien im tertiären Bereich, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom , zuletzt geändert am (KMK-Beschlusssammlung) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 97kB) Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) Fundstelle: KMK Internet Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sind kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln das Berufsakademiestudium in ihren Berufsakademiegesetzen und den dazugehörigen Studien- und Prüfungsordnungen. Regelung auf Länderebene Dies gilt nur für Bundesland Saarland: Saarländisches Berufsakademiegesetz (Saarl. BAkadG) vom (Saar.Amtsbl. S. 438), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Saar.Amtsbl. S. 1308) Fundstelle: 1996 (Saar.Amtsbl. S. 438), 2001 (Saar.Amtsbl. S. 1270, 2158), 2003 (Saar.Amtsbl. S. 2935), 2005 (Saar.Amtsbl. S. 1308) Volltext (pdf, 1471kB)

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