Die Ausbildung im Überblick

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Ausbildung im Überblick"

Transkript

1 Ausbildungsbeschreibung von Politologe/Politologin (Uni) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu Die Ausbildung im Überblick Politologie bzw. Politikwissenschaft sind Hochschulstudiengänge an Universitäten. Meist wird Politikwissenschaft im Rahmen eines Magisterstudiums angeboten. Sie kann dabei als Haupt- oder Nebenfach gewählt werden. Zum Teil kann durch die Wahl von Studienschwerpunkten eine bestimmte regionale oder thematische Ausrichtung des Studiums erzielt werden. Es gibt auch Diplomstudiengänge der Politologie. Zunehmend wird das Studium auf Bachelor- und Masterabschlüsse umgestellt. Manche Studienangebote behandeln nur Teilgebiete der Politikwissenschaft, z.b. die internationalen Beziehungen. Zudem kann Politikwissenschaft auch als Unterrichtsfach im Rahmen verschiedener Lehramtsstudiengänge studiert werden. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Einführungskurse, Seminare, Vorlesungen und Übungen in folgenden Fächern vor: Politische Theorie und politische Philosophie einschließlich Ideengeschichte Methoden der Politikwissenschaft Das politische System der Bundesrepublik Deutschland - Geschichte, Struktur und Wandel Analyse und Vergleich unterschiedlicher politischer Systeme; Politische Institutionen Internationale Beziehungen und Außenpolitik Politik und Wirtschaft Politik und Recht Politik und Soziologie Sozialwissenschaftliche Methodenlehre Statistik Einführung in die elektronische Datenverarbeitung Im Magisterstudium wählen die Studierenden ein Hauptfach und zwei Nebenfächer oder zwei Hauptfächer. Als Nebenfächer in Magisterstudiengängen, aber auch als Wahlpflichtfächer in Diplomstudiengängen, kommen Studieninhalte aus anderen Wissenschaftsbereichen hinzu (z.b. Sprach- und Literaturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Geografie).

2 Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium sieht vor: im Magisterstudiengang: vertiefende Lehrveranstaltungen in einzelnen Grundlagenfächern; mindestens zwei der folgenden Teilgebiete der Politikwissenschaft: Politische Theorie und politische Philosophie bzw. Ideengeschichte, Analyse und Vergleich politischer Systeme, Internationale Beziehungen und Außenpolitik; ein weiteres Hauptfach oder zwei Wahlpflichtfächer (z.b. Alte Geschichte, Informatik, Soziologie und Philosophie) im Diplomstudiengang: vertiefende Lehrveranstaltungen in den Teilgebieten der Politikwissenschaft sowie zusätzlich ein Wahlpflichtfach, z.b. Neuere und Neueste Geschichte, Soziologie, Wirtschaftliche Staatswissenschaft, Philosophie oder Geographie oder ein Studienschwerpunkt Die Schwerpunkte bzw. Wahlpflichtfächer von Diplom- oder Magisterstudiengängen beziehen sich entweder auf die Politik bestimmter Länder oder auf ein wissenschaftliches Teilgebiet der Politologie, z.b. Internationale Beziehungen und Außenpolitik oder Politikfeldstudien, die sich zum Beispiel auf Finanz-, Sozial-, Umwelt-, Wirtschafts-, Kommunalpolitik beziehen. An manchen Hochschulen wird ein Studienschwerpunkt gewählt, z.b. Moderner Vorderer Orient oder Nordamerika. Projekte und Praktika Projektarbeiten und Praktika während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten z.b. im Sozial-, Personal- und Bildungswesen vor. Teilweise müssen Betriebspraktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der Pflichtpraktika sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Praktikumsordnungen werden von den Instituten oder wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt, die die Praktika durchführen. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Studierende an Hochschulen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen, Seminar- und Übungsräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während der berufspraktischen Vorbereitung auf künftige Tätigkeitsfelder arbeiten die Studierenden bei Parteien, Verbänden, internationalen Organisationen, staatlichen oder auch privatwirtschaftlichen Verwaltungsstellen, in der Entwicklungshilfe oder im Medienbereich mit. Bei internationalen Studiengängen gehört zum Studium in der Regel ein Auslandsaufenthalt. Ausbildungsstätten Universitäten technische Universitäten und technische Hochschulen Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Übungsräume (zum Beispiel Rechnerräume) Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Hochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen, lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen und nimmt an Exkursionen teil. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst organisierten Kleingruppen. Während den Schüler Lernkontrollen ständig begleiten, müssen Studierende ihre Erfolge unter Umständen erst zum Ende eines ganzen Studienabschnitts vorweisen. Daher werden hohe Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation, an Eigenverantwortung und an die Fähigkeit zur Beurteilung des eigenen Leistungsstandes gestellt. In der Regel sind die Studierenden selbst dafür zuständig, sich rechtzeitig eine Praktikumsstelle zu beschaffen. Die Interessenten sollten zu einem vorübergehenden Ortswechsel bereit sein, da der Studiengang nicht flächendeckend angeboten wird und an einzelnen Hochschulen Zulassungsbeschränkungen bestehen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von ca. 20

3 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. Dabei werden im Magisterstudiengang für das Hauptfachstudium etwa doppelt soviel SWS anberaumt wie für Nebenfächer. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wenn Zwischenprüfung bzw. Vordiplom- und Magister- bzw. Diplomprüfungen als Blockprüfungen durchgeführt werden, wird in vielen Studiengängen der Leistungsstand kontinuierlich kontrolliert. Insbesondere in modularisierten Studiengängen werden Leistungsnachweise studienbegleitend erbracht. Die berufspraktische Ausbildung fällt im Normalfall in die Semesterferien, und zwar meist im Hauptstudium bzw. nach Abschluss des Grundstudiums. Hier gelten die im Praktikumsbetrieb üblichen Arbeitszeiten. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit weitere Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Ausbildungsvergütung Teilweise wird für außeruniversitäre Praktika eine Vergütung bezahlt. Regelungen hierfür gibt es nicht. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit in den Politikwissenschaften beträgt in Magister- und Diplomstudiengängen meist 9 Semester. Bachelorstudiengänge sind auf eine Studiendauer von 6 Semestern ausgelegt. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 benötigten in Diplomstudiengängen der Politikwissenschaften tatsächlich durchschnittlich 11,1 Semester. In Bachelorstudiengängen der Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, zu denen die Politikwissenschaften gehören, reichten durchschnittlich 6,4 Fachsemester bis zum Abschluss. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die

4 vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden. Ausbildungsform Dieser Studiengang an einer Universität wird durch hochschuleigene Diplom- bzw. Magisterstudienordnungen und Diplom- bzw. Magisterprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h. die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Im Diplom-Hauptstudium wählt man einen Studienschwerpunkt oder studiert eines der Wahlpflichtfächer der Politologie vertieft. Magisterstudiengänge bestehen aus einer Kombination von zwei oder drei Studienfächern. Es werden ein Hauptfach und zwei Nebenfächer oder zwei Hauptfächer studiert. Dabei sind die Wahlmöglichkeiten breit gefächert. Je nach Hochschule kann man auch Fächer unterschiedlicher Fachbereiche miteinander kombinieren, zum Beispiel Politikwissenschaft mit Wirtschaftswissenschaft als zweitem Hauptfach. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplom- bzw. eine Magisterarbeit anzufertigen. Teilweise sehen die Studienordnungen auch Berufspraktika außerhalb der Hochschule vor. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsaufbau Beispiel für einen Studienplan im Diplom-Universitätsstudiengang Politikwissenschaft Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) Grundstudium Semester Pflichtfächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Einführung in die Politikwissenschaften Ideengeschichte Methoden Einführung in das politische System der BRD Einführung in den Vergleich politischer Systeme Theorien der internationalen Beziehungen Geschichte der internationalen Beziehungen Einführung in das Parteien- und Verbändesystem Das internationale System der Nachkriegszeit Genese des modernen Weltsystems und außereuropäische Gesellschaftsstrukturen Theorie und Geschichte der Bürokratie Theorieansätze

5 Wissenschaftstheorie Recht und Politik Industriegesellschaften im Wandel Geschichte des Ost-West-Konflikts Strukturprobleme von Wohlfahrtsstaaten Entwicklungsländer und Nord-Süd-Beziehungen Verfassung und Nation Politik und Administration Wirtschafts- und Sozialstruktur Beziehungen zwischen westlichen Industrienationen und Integrationsprozessen Systemwechsel Öffentliche und private Verwaltung Praktikumsvorbereitung Wahlpflichtfächer (2 aus Rechtswissenschaft, Soziologie und Wirtschaftswissenschaft) 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Staatsrecht mit Arbeitsgemeinschaft BGB; Allgemeiner Teil Öffentliches Recht Einführung in die Soziologie Soziologische Theorieprogramme Markt und Organisation Vergleichende Analyse von Gegenwartsgesellschaften oder Sozialisation und Interaktion Wahlveranstaltung Summe Achtmonatiges Praktikum nach dem Vordiplom Hauptstudium Semester; das 9. Semester ist für die Anfertigung der Diplomarbeit und als Prüfungssemester vorgesehen.

6 Fächer 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester Demokratietheorie Regieren Politische Institutionen Parteien und Verbände Politische Kultur und Kommunikation West-West-Beziehungen Politische Ökonomie des internationalen Systems Transformationsprobleme in Osteuropa Außenbeziehungen der Reformstaaten Nord-Süd-Beziehungen Staatstheorie Politikfeldanalyse Organisationsentwicklung Politische Strukturen und Prozesse Internationale Organisationen Entwicklungstheorien/Entwicklungspolitik Innenpolitik und europäische Integration Politische Institutionen Politische Willensbildung Deutsche Außenpolitik der Nachkriegszeit West-Ost-Beziehungen Politische Strukturen in Entwicklungsländern Politische Ethik Politikfeldanalyse Probleme der europäischen Integration Staatsrecht

7 Kommunalrecht Arbeitsrecht Seminar Staatsrecht oder Kommunalrecht Aktuelle Theoriediskussion (Soziologie) Spezielle Soziologien Vergleichende Analyse von Gegenwartsgesellschaften Sozialpolitik Summe Wahlfächer im Hauptstudium im Umfang von 7-10 SWS Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Magister- oder Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss von Studiengängen der Politologie bzw. Politikwissenschaft. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt. Diese basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder und der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Politikwissenschaften an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen bzw. der Fachspezifischen Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Politikwissenschaft als Haupt- und Nebenfach sowie der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Magister/Magistra Artium bzw. Diplom-Politologe/-Politologin ist eine erfolgreich abgelegte Magister- bzw. Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzung zur Magister- bzw. Diplomprüfung müssen dem Hochschulprüfungsamt folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung beziehungsweise Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) ggf. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der außeruniversitären berufspraktischen Ausbildung bzw. Tätigkeit Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung/Vordiplom Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung bzw. mit dem Vordiplom ab. Die Fachprüfungen werden meist studienbegleitend zum Abschluss der entsprechenden Lehrveranstaltung abgelegt; seltener finden Blockprüfungen am Ende des Grundstudiums statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise studienbegleitend erbracht. In der Regel sind 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Magister-/Diplomprüfung Um den akademischen Grad Magister/Magistra Artium bzw. den Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Magister- bzw. Diplomarbeit anzufertigen. Blockprüfungen am Ende des Hauptstudiums finden innerhalb von vier Wochen statt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die Magisterbzw. Diplomarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem der Politikwissenschaft selbstständig und nach wissenschaftlichen Methoden innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens zu bearbeiten. In der Regel stehen hierfür sechs Monate zur Verfügung. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Magister- bzw. Diplomarbeit nur einmal.

8 Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Magisterstudium verleiht die Universität den Hochschulgrad: Magister Artium/Magistra Artium (M.A.) Diplomstudiengänge führen zum Diplomgrad: Diplom-Politologe/Diplom-Politologin (Dipl.-Pol.) Diplom-Politologe/Diplom-Politologin Universität (Dipl.-Pol. Univ.) Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Magister- und Diplomabschlüsse von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sind konsekutiven Masterabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge der Politikwissenschaft sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Generell ist für ein Universitätsstudium die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU- Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und ein deutsches Abitur besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsches Abitur müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Universitätsstudium der Politikwissenschaft ist die allgemeine, die fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Eine Ausnahme gibt es im Bundesland Hessen. Die Universität Kassel bietet in einigen Fachbereichen gestufte Studiengänge an, für die sich auch Studierende mit Fachhochschulreife einschreiben können. In diesen Studiengängen erwirbt man zunächst ein so genanntes Diplom I oder einen Bachelorabschluss und nach einem anschließenden Vertiefungsstudium ein Diplom II, das dem klassischen Universitätsdiplom entspricht, oder einen Masterabschluss. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Geschlecht In diesen Studiengang schreiben sich mehr Männer als Frauen ein. Im Wintersemester 2003/2004 waren rund 60 Prozent der Studierenden der Politikwissenschaft/Politologie männlich. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge der Politologie oder Politikwissenschaft. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen

9 Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Bei Studieninteressenten der Politikwissenschaft werden z.b. anhand der schriftlichen Erörterung eines politischen Themas das systematische Denken und die Argumentationsfähigkeit überprüft. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen An den Universitäten kann zum Teil das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Nach dem Studium arbeiten Politologen/Politologinnen u.a. im Sozial-, Personal- und Bildungswesen von öffentlichen Einrichtungen, Verbänden oder Betrieben, im Medienbereich, an Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Sie sind in der Meinungsforschung, Beratung, Organisation und Gutachter- bzw. Sachverständigenwesen eingesetzt. Oft spezialisieren sie sich auf Tätigkeitsfelder, wie Arbeitsmarktpolitik, Bildungspolitik, Wirtschaftspolitik oder Sozialpolitik und Sozialplanung. Angesichts der schnellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ist die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen auch nach beruflicher Etablierung wichtig. Kenntniserweiterung und Ergänzung der vorhandenen Kompetenzen durch ständige berufliche Weiterbildung ist auch für Politologen und Politologinnen erforderlich. Durch den Besuch von Lehrgängen und Seminaren wird die fachliche wie methodische und organisatorische Qualifikation für das eigene Arbeitsgebiet erweitert und aktuell gehalten. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Während des Studiums bzw. der Praktika wird Politologen und Politologinnen ein breites Grundwissen vermittelt, das eine Vielfalt an Einsatz- und Spezialisierungsmöglichkeiten eröffnet. Eine darauf aufbauende Weiterbildung kann zur weiteren beruflichen Entwicklung beitragen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Dabei bieten sich z.b. Seminare zu Themen wie Politikwissenschaft, politische Systeme, Parteien und Institutionen, Kultur- oder Gesundheitspolitik an. Wer seine fachlichen Kompetenzen darüber hinaus erweitern möchte, kann ein Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudium z.b. in Politologie, Politik- oder Verwaltungswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Europastudien absolvieren. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, beispielsweise als Consultant, PR-Berater/in oder Managementtrainer/in. Bei entsprechenden journalistischen Fähigkeiten ist auch eine freiberufliche Tätigkeit im Medienbereich denkbar. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Politologe/Politologin nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Für das Berufsziel Politologe bzw. Politologin gibt es Alternativen in den Bereichen: Politikwissenschaften Sozialwissenschaften Verwaltung Recht Wie in Ihrem Wunschberuf befasst man sich in den hier zugeordneten Berufen mit der Anwendung rechtlicher Vorschriften, mit der Umsetzung des geltenden Rechts in die Praxis oder mit der Vorbereitung von Gesetzen. Außerdem sind planende, organisatorische und beratende Aufgaben durchzuführen. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Politologe/Politologin auf: Politikwissenschaften Studierende im neuen Bachelor-Studiengang Politikwissenschaften erwerben im Studium vergleichbare Kenntnisse wie Studierende der Politologie. Auch die spätere Berufstätigkeit wird große Ähnlichkeiten aufweisen: Die Berufstätigen werden in politischen Organisationen und Verwaltungen tätig sein, Gesetzgebungsverfahren und politische Entscheidungen mit vorbereiten, Entscheidungsträger beraten, Verhandlungen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen führen, Entscheidungen vorbereiten. Alternativberuf: Bachelor of Arts (Uni) - Politikwissenschaften in BERUFENET Bereich Sozialwissenschaften Politologen und Politologinnen wie auch Fachkräfte aus hier genannten Berufen können z.b. in politischen Organisationen und Verwaltungen arbeiten. Dort beraten sie politische Entscheidungsträger, bereiten (sozial-)politische Entscheidungen vor und werten (sozial-)politische Strukturdaten aus. Im Studium der Politologie steht auch das Fach Sozialwissenschaften auf dem Stundenplan. Begründung: Sozialwissenschaftler/in (Uni) in BERUFENET Soziologe/Soziologin (Uni) in BERUFENET Verwaltung Wie Politologen und Politologinnen können Fachkräfte aus hier genannten Bereichen in der öffentlichen Verwaltung tätig werden, in Verbänden oder Beratungsunternehmen. Dort bereiten sie z.b. Vorschriften, Organisations- und Verwaltungsgesetze vor und sorgen für deren Umsetzung bzw. Anwendung im jeweiligen Arbeitsbereich. Planende, organisierende und beratende Tätigkeiten gehören hier wie dort ebenfalls zum Aufgabenspektrum. Allerdings kann der Anteil kaufmännischer Tätigkeiten in den hier genannten Berufen erheblich größer sein. Alternativberufe: Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Verwaltungswissenschaftler/in (Uni) in BERUFENET Bereich Recht Gemeinsame Studieninhalte im Bereich Rechtswissenschaften und eine mögliche spätere Tätigkeit in politischen Organisationen und Verwaltungen sind Berührungspunkte des Berufs Politologe und der hier genannten Berufe. Die Berufstätigen sind in beratender Funktion tätig und wenden Rechtskenntnisse an, z.b. um Verordnungs- und Gesetzgebungsverfahren

10 vorzubereiten. Alternativberuf: Jurist/in (Uni) in BERUFENET Bezirksnotar/in (FH) in BERUFENET Interessen Förderlich: Neigung zu exaktem, analysierendem, systematisierendem Denken (z.b. Analyse von Texten, politischen Strukturen) Neigung zum Lesen von Fachliteratur (z.b. politische Denker des 20. Jahrhunderts) Neigung zu sach- und faktenorientiertem, exakt gegliedertem "Schreiben" (z.b. Referate und Seminararbeiten zu politischen Fragestellungen verfassen) Vorliebe für geisteswissenschaftliche Gegenstandsbereiche (Politik, Geschichte, Philosophie, Soziologie) Neigung zur sinndeutenden Beschäftigung mit der Wirklichkeit, zur Auseinandersetzung mit den allgemeinen und grundsätzlichen Fragen des Lebens (z.b. Ursachen der Arbeitslosigkeit oder der Legitimation politischer Macht ergründen) Neigung zur Beschäftigung mit menschlichem Verhalten und sozialen Verhältnissen unter ethischen Gesichtspunkten (z.b. politische Ideengeschichte, Auseinandersetzung mit Sozialismus, Kapitalismus) Neigung zu sprachlich betonter Tätigkeit (mündliche Präsentationen, schriftliche Berichte) Neigung zur Auseinandersetzung mit dem Verhalten von Menschen und zur Einflussnahme auf Menschen (z.b. Mechanismen politischer Willensbildung erforschen) Innovationsfreude (Vorliebe für konzeptionelles Arbeiten, für das Entwickeln von Ideen, Entwürfen und Plänen) (z.b. Entwickeln von neuen Modellen zur Parteienfinanzierung) Neigung zu aktiver Beteiligung an Diskussionen (z.b. Pro- und Kontra-Diskussionen in Seminaren) Nachteilig: Abneigung gegen mündlichen Vortrag (z.b. Referate zu politischen Themen) Abneigung gegen Tätigkeit, die ständige Denkarbeit erfordert (z.b. ständige Auseinandersetzung mit politischen Ideen und Texten) Abneigung gegen das Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen (z.b. Erstellung einer Seminar- oder Diplomarbeit) Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit, Befähigung zu selbstständiger Arbeitsorganisation und eigengesteuerter Stoffaneignung (Hochschulstudium) Planvolle, systematische Arbeitsweise (z.b. bei der systematischen Erforschung eines politischen Sachverhaltes als Semesterarbeit oder bei der Prüfungsvorbereitung) Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (z.b. bei der Arbeit in Studienprojektgruppen) Förderlich: Aufgeschlossenheit für Neues, sich vom Üblichen lösen können (Offenheit für neue Blickwinkel und Sichtweisen auf politische Phänomene) Neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität (Prüfungsdruck) Kontaktfähigkeit (zur Arbeit in Lern- oder Projektgruppen) Ausdauer (für einen stringenten Studienverlauf ist oft hohe Selbstmotivation nötig) Nachteilig: Starres, normativ geprägtes Denken (starke Intoleranz gegenüber bestimmten politischen Theorien führt zum Verlust der wissenschaftlichen Objektivität und Sachlichkeit) Ausschließend: Keine Angaben

11 Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gutes allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (z.b. rasches Aufnehmen von Informationen aus Texten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (z.b. Nachvollziehen komplexer politischen Theorien) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche mathematische Befähigung (vor allem Methodenlehre und Statistik für empirische Arbeiten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Sprachgedächtnis, sprachlicher Einfallsreichtum) (z.b. Verstehen politisch-philosophischer Texte, Erstellen und Halten von Referaten, die Erstellung der Magister- oder Diplomarbeit) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Gutes sprachliches Gedächtnis (Gedächtnis für Buchtitel, Autorennamen, Inhalte) Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Politikwissenschaften bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Politik/Sozialkunde: Wer Politologie studieren will, sollte sehr gute Grundlagenkenntnisse in diesen Fächern "im Gepäck haben"! Deutsch: In geisteswissenschaftlichen Studiengängen - in denen Texte bzw. die Sprache im Vordergrund steht - zahlen sich Textverständnis, einwandfreier Ausdruck und korrekte Orthografie besonders aus! Zudem schult das Fach Deutsch Logik und Dialogfähigkeit und fördert damit das Vermögen, klar diskutieren und vortragen zu können. Kommunikation bzw. Kommunikationswissenschaft ist Studieninhalt. Geschichte: Kenntnisse der alten und insbesondere neueren Geschichte sind für das Studium hilfreich. Betriebswirtschaftslehre: Bringt man ein gutes schulisches Wissen über Wirtschaftsleben und Recht mit, erleichtert das den Einstieg ins Studium. Religion/Ethik/Philosophie: In der politischen Philosophie und Theorie sowie in der Politikgeschichte sind Kenntnisse philosophischer und theologischer Strömungen von hohem Orientierungswert. Mathematik: Statistische Berechnungen sind auch in der Politologie wichtig. Deshalb dürfen lineare Algebra und Wahrscheinlichkeitsrechnung keine größeren Probleme bereiten. Englisch/Weitere Fremdsprachen: Die Studierenden müssen in der Lage sein, englische Fachliteratur und Quellen problemlos zu verstehen, englische Texte zu schreiben und Referate in Englisch zu verfassen und zu halten. In der Arbeit mit Sekundärliteratur sind auch weitere Fremdsprachenkenntnisse nützlich. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC und Internet? Undenkbar. Man muss sich zumindest mit der elementaren Bedienung auskennen. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Wirtschaftsinformatik ist ein Studienfach. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren (

12 Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Fachspezifische Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Politikwissenschaft als Haupt- und Nebenfach, Beschlussfassung HRK am , KMK am Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 316kB) Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Politikwisssenschaften - Universitäten und gleichgestellte Hochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am und von der Kultusministerkonferenz am Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 73kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Universitätsgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Hochschulebene Studienordnungen für politikwissenschaftliche Magisterstudiengänge Studienordnungen für das Diplomstudium der Politologie bzw. Politikwissenschaft Magister- bzw. Diplomprüfungsordnungen für den Studiengang Politologie bzw. Politikwissenschaft Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in Universitätsgesetzen der Länder oder in allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. (Die Prüfungsordnung enthält auch Angaben über die Regelstudienzeit, über Zulassungsvoraussetzungen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen, über Fristen für die Anmeldung zu den Prüfungen sowie Informationen über Anrechnungsmöglichkeiten von Studien- und Prüfungsleistungen.) Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in Verordnungen, z.b. über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt. Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Etablierung der Politischen Wissenschaft in den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland hatte gesellschaftspolitische, nicht berufspolitische Gründe. Es war der Wille der westlichen Siegermächte und politisch aktiver deutscher Bürger und Bürgerinnen, durch die Politische Wissenschaft einen Beitrag zur Erziehung zur Demokratie zu leisten. Bereits 1948 wurden daher drei neue Lehrstühle für Politik eingerichtet - an den Hochschulen in Frankfurt, Marburg und Darmstadt. Daneben existierte bereits seit mehreren Jahrzehnten die Berliner Deutsche Hochschule für Politik, die 1959 als Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft in die Freie Universität integriert wurde. Zunächst studierte man Politik im Abendstudium, ohne akademischen Abschluss, dann wurde daraus ein grundständiger Studiengang mit einem regulären berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, dem Diplom. Um vergleichbare Standards der wissenschaftlichen Ausbildung zu gewährleisten, einigten sich Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz bereits im Jahre 1990 auf eine Rahmenordnung für die Diplomprüfung. Sechs Jahre später folgten die fachspezifischen Bestimmungen für das Magisterstudium der Politikwissenschaft als Haupt- oder Nebenfach, durch die z.b. ein mindestens sechswöchiges außeruniversitäres Praktikum festgelegt wird. Im Jahr 2000 wurde erstmals ein politikwissenschaftlicher Studiengang mit Abschluss Bachelor bzw. Master akkreditiert. Internationale Studiengänge, bei denen in Kooperation mit ausländischen Hochschulen zusätzlich ein ausländischer Hochschulabschluss erworben werden kann, ergänzen das Studienangebot.

13 Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Restaurator/Diplom-Restauratorin (FH) für Ethnologische Objekte vom 29.05.2007

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Restaurator/Diplom-Restauratorin (FH) für Ethnologische Objekte vom 29.05.2007 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Restaurator/Diplom-Restauratorin (FH) für Ethnologische Objekte vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Mikrobiologe/Mikrobiologin (Uni) vom 29.05.2007

Ausbildungsbeschreibung von Mikrobiologe/Mikrobiologin (Uni) vom 29.05.2007 Ausbildungsbeschreibung von Mikrobiologe/Mikrobiologin (Uni) vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Media-System-Designer/ Diplom-Media-System- Designerin (FH) vom 29.05.2007

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Media-System-Designer/ Diplom-Media-System- Designerin (FH) vom 29.05.2007 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Media-System-Designer/ Diplom-Media-System- Designerin (FH) vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Buchhändler /Diplom-Buchhändlerin (Uni) vom 29.05.2007

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Buchhändler /Diplom-Buchhändlerin (Uni) vom 29.05.2007 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Buchhändler /Diplom-Buchhändlerin (Uni) vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (FH) Fachrichtung Theaterund Veranstaltungstechnik vom 29.05.2007

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (FH) Fachrichtung Theaterund Veranstaltungstechnik vom 29.05.2007 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (FH) Fachrichtung Theaterund Veranstaltungstechnik vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Arbeitszeit

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin (FH)/Diplom- Kaufmann/Diplom Kauffrau Fachrichtung Logistik vom 29.05.

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin (FH)/Diplom- Kaufmann/Diplom Kauffrau Fachrichtung Logistik vom 29.05. Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin (FH)/Diplom- Kaufmann/Diplom Kauffrau Fachrichtung Logistik vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten

Mehr

Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte

Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen Das Studium der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Studiengänge, Studienanforderungen und Studienverlaufspläne Studiengänge

Mehr

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen 1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Wirtschaftsingenieur/ Diplom-Wirtschaftsingenieurin - Facility Management vom 29.05.2007

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Wirtschaftsingenieur/ Diplom-Wirtschaftsingenieurin - Facility Management vom 29.05.2007 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Wirtschaftsingenieur/ Diplom-Wirtschaftsingenieurin - Facility Management vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

vom 25.07.2011 Präambel

vom 25.07.2011 Präambel Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Pflegewissenschaftler/Pflegewissenschaftlerin (FH/Uni) vom 29.05.2007

Ausbildungsbeschreibung von Pflegewissenschaftler/Pflegewissenschaftlerin (FH/Uni) vom 29.05.2007 Ausbildungsbeschreibung von Pflegewissenschaftler/Pflegewissenschaftlerin (FH/Uni) vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen. für die. Magisterprüfung mit Anglistik/Amerikanistik. als Haupt- und Nebenfach

Fachspezifische Bestimmungen. für die. Magisterprüfung mit Anglistik/Amerikanistik. als Haupt- und Nebenfach Fachspezifische Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Anglistik/Amerikanistik als Haupt- und Nebenfach beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik

Mehr

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Gegenstand der Erziehungswissenschaft. Institutsaufbau. Studienabschlüsse. Diplomstudiengang

Gegenstand der Erziehungswissenschaft. Institutsaufbau. Studienabschlüsse. Diplomstudiengang Gegenstand der Erziehungswissenschaft Die Erziehungswissenschaft hat als Gegenstand das pädagogische Handeln (Praxis) und das Nachdenken über Erziehung (Theorie): Ziele und Normen, Methoden und Modelle,

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Industrial Engineer/Industrial Engineer (Uni/FH) vom 29.05.2007

Ausbildungsbeschreibung von Industrial Engineer/Industrial Engineer (Uni/FH) vom 29.05.2007 Ausbildungsbeschreibung von Industrial Engineer/Industrial Engineer (Uni/FH) vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)

Mehr

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt

Mehr

Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007. I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang

Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007. I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007 Inhaltsübersicht: I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang (vgl. auch V.) II. Psychologie als Nebenfach in einem

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

Institut für Ethnologie

Institut für Ethnologie WESTFÄLISCHE WILHELMS-UNIVERSITÄT MÜNSTER Institut für Ethnologie Studtstr. 21 48149 Münster Telefon: 0251/92401-0 Telefax: 0251/9240113 Studienprogramm für das Fach Ethnologie (Völkerkunde) 1 Institut

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12

Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12 Studien- und Prüfungsordnung Fotodesign Stand Oktober 2011 Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12 Das Studium an der Ruhrakademie ist in ein Grundstudium (1. - 4. Semester) und Hauptstudium (5. -

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Kommunikationswissenschaftler/ Kommunikationswissenschaftlerin (Uni) vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober

Mehr

I. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen

I. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern und zum Fächerverbund I. Fächer / Module beim

Mehr

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich 326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen

Mehr

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Ordnung über die Zulassung von Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben

Mehr

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil) Technische Universität Dortmund Fakultät Mathematik Institut für Entwicklung und Erforschung des Mathematikunterrichts Juni 2008 Information für die Studierenden im Modellversuch Veranstaltungsangebot

Mehr

1 Aufgaben der Studienordnung

1 Aufgaben der Studienordnung Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Psychologie in den Bachelor-Studiengängen Internationale Kommunikation und Übersetzen und Internationales Informationsmanagement Fachbereich III

Mehr

Inhaltsverzeichnis: Vom 11. April 2014

Inhaltsverzeichnis: Vom 11. April 2014 Satzung über die Durchführung eines Modulstudiums auf dem Gebiet der Natur- und Ingenieurwissenschaften ( studium MINT ) an der Technischen Universität München Vom 11. April 2014 Auf Grund von Art. 13

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

Sachsen-Anhalt Fassung vom 14.12.2010 Letzte Änderung 23.01.2013. Zugang/ Zulassung/ Anerkennung

Sachsen-Anhalt Fassung vom 14.12.2010 Letzte Änderung 23.01.2013. Zugang/ Zulassung/ Anerkennung Vergleich der Landeshochschulgesetze im Hinblick auf die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung Zielgruppe: Berufs- und wirtschaftpädagogisches Fachpersonal Bundesland Zugang/

Mehr

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium FAQ Grundlagen: Studienreglement vom 24. Juni 2010 mit Änderungen vom 15. September 2014 Studienplan vom 22. Mai 2014 Anhang zum Studienplan vom 22. Mai 2014 Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium Ist man

Mehr

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im 2394 Dienstag, den 11. Dezember 2012 Amtl. Anz. Nr. 97 Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge Informatik und Berufliche Informatik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre Studienordnung für den Diplomstudiengang Auf der Grundlage von 4 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 5.Oktober 1995 (GVBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.Juli

Mehr

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober

Mehr

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001)

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) 1. Die Verleihung eines Hochschulgrades * an erfolgreiche Absolventen postgradualer Studiengänge

Mehr

Streichung der Studienleistungen im Bereich Methodenkompetenz in den BA- Nebenfachstudienprogrammen Religionswissenschaft

Streichung der Studienleistungen im Bereich Methodenkompetenz in den BA- Nebenfachstudienprogrammen Religionswissenschaft 1 HINWEIS - Änderung vom 22.09.05 10, Fachstudienprogramm Religionswissenschaft: Streichung der Studienleistungen im Bereich Methodenkompetenz in den BA- Nebenfachstudienprogrammen Religionswissenschaft

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.10.2002 6.20.03 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften für das Hauptfach FB 03 Genehmigung HMWK StAnz. Seite

Mehr

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?

Mehr

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09. Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg

Mehr

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Berlin

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Evangelischen Fachhochschule Berlin Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Zuständigkeit 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen

Mehr

I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen im 1. Studienabschnitt

I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen im 1. Studienabschnitt Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen

Mehr

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des

Mehr

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Gliederung 1 Bachelor of Science in Produk4on und Logis4k 2 Master of Science in Produk4on und Logis4k 3 Allgemeines 4

Mehr

Übung 3: Ergänzen Sie den Text mit den Wörtern aus dem Kasten!

Übung 3: Ergänzen Sie den Text mit den Wörtern aus dem Kasten! 1.2. Wiederholungsübungen: Studium Übung 1: Welche Begriffe passen zusammen? 1 die Hochschule a berufsbegleitend 2 die Promotion b die Dissertation 3 das Studentenwerk c der Numerus clausus 4 das Fernstudium

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Betriebswirt/ Diplom-Betriebswirtin (FH)/ Diplom- Kaufmann/ Diplom-Kauffrau (FH) Schwerpunkt Versicherung vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

Studienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Studienordnung für den Studiengang Steuern, Prüfungswesen, Consulting Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden vom 01.10.2009 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Vorläufige Struktur. Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien

Vorläufige Struktur. Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien Vorläufige Struktur Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien Der Studiengang wird nur als Hauptfach angeboten, kein Erweiterungsfach, kein Beifach Stand

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003)

Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003) Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003) 1. Allgemeines Die akademische Teilprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen im

Mehr

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten. Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule

Mehr

Lesefassung vom 15. Juli 2013

Lesefassung vom 15. Juli 2013 Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (I) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes

Mehr

Lesefassung vom 15 Juli 2013

Lesefassung vom 15 Juli 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengang Vision Science and Business (Optometry) (nicht konsekutiv) mit akademischer

Mehr

Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Allgemeine Zulassungsbestimmungen Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft Medien in der Fassung vom 30.07.04 Inhaltsverzeichnis Zulassungsvoraussetzungen...

Mehr

1 Aufgaben der Studienordnung

1 Aufgaben der Studienordnung Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Psychologie im Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement (IIM) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften Universität

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (FH) Fachrichtung Informatik vom 29.05.2007

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (FH) Fachrichtung Informatik vom 29.05.2007 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (FH) Fachrichtung Informatik vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

4.17.07/A13. Inhalt. Anlage 1: Beispielstudienplan Anlage 2: Studien- und Prüfungsplan

4.17.07/A13. Inhalt. Anlage 1: Beispielstudienplan Anlage 2: Studien- und Prüfungsplan Fachprüfungsordnung für das Nebenfach Betriebliche Personal- und Organisationsentwicklung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel für die Studiengänge der Berufspädagogik und

Mehr

Bachelor Was ist das?

Bachelor Was ist das? Bild: Veer.com Bachelor Was ist das? Dr. Thomas Krusche Studienentscheidung: Vier Fächergruppen Kultur- und Geisteswissenschaften Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Naturwissenschaften und

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Kaufmann/Diplom-Kauffrau (Uni) vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums. rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,

Mehr

Richtlinie der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft. über das Studium Generale und den Erwerb von Sozialkompetenz

Richtlinie der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft. über das Studium Generale und den Erwerb von Sozialkompetenz Richtlinie der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über das Studium Generale und den Erwerb von Sozialkompetenz (Beschlussfassung im Senat vom 10. Juni 2009) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im

Mehr

Mit BAföG ins Ausland

Mit BAföG ins Ausland Mit BAföG ins Ausland Ich will ein Auslandssemester / Auslandsjahr absolvieren. Steht mir mein BAföG-Anspruch auch im Ausland zu? Grundsätzlich ja, wenn einige (wenige) Bedingungen erfüllt sind. Ich bekomme

Mehr

M-419-3-2-000. Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen

M-419-3-2-000. Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen M-419-3-2-000 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Materialwissenschaften der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 05. Juli 2006 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1

Mehr

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013 Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher

Mehr

Lesefassung 1. vom 5. Januar 2009 (Verkündungsblatt der Friedrich-Schiller-Universität Jena Nr. 9/2009 S. 823)

Lesefassung 1. vom 5. Januar 2009 (Verkündungsblatt der Friedrich-Schiller-Universität Jena Nr. 9/2009 S. 823) Lesefassung 1 Studienordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften für das Fach Kommunikationswissenschaft als Kernfach / Ergänzungsfach in Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014 Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 räambel Nach Beschluss des

Mehr

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Zwischen dem Unternehmen (in Folge Unternehmen genannt) Unternehmen Straße PLZ Ort und dem im Rahmen eines dualen Studiums

Mehr

Weiterbildende Masterstudiengänge in Deutschland

Weiterbildende Masterstudiengänge in Deutschland Weiterbildende Masterstudiengänge in Deutschland Ergebnisse des Projekts Erhebung und Typisierung berufs und ausbildungsbegleitender Studienangebote [Die Daten in dieser Präsentation sind vorläufig. Sie

Mehr

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78 600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom

Mehr

Die vorliegenden fachspezifischen Bestimmungen gelten für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master-Studiengang.

Die vorliegenden fachspezifischen Bestimmungen gelten für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master-Studiengang. Anlage 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master- Studiengang zur Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultäten der Universität des Saarlandes für Master-Studiengänge

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild

Mehr

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation"

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang Medien und Interkulturelle Kommunikation Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation" Inhaltsverzeichnis vom 2.05.2001 in der Fassung vom 19.11.200 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Spezifik

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Nr. 8/1995 Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Informatik Studien- und Prüfungsordnung

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Steuerrecht (LL.M.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend

Mehr

Fachprüfungsordnung. für den Masterstudiengang Demokratiestudien/Democratic Studies. vom 3. Juni 2003

Fachprüfungsordnung. für den Masterstudiengang Demokratiestudien/Democratic Studies. vom 3. Juni 2003 Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Demokratiestudien/Democratic Studies vom 3. Juni 2003 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Lesefassung vom 30. Juni 2011

Lesefassung vom 30. Juni 2011 Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (Bachelor) vom 30. Juni 2011 Lesefassung vom 30. Juni 2011 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt 30. Jahrgang, Nr. 46 30. Juli 2009 Seite 1 von 7 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Automatisierungssysteme (Automation Systems) des Fachbereichs VII der Beuth Hochschule für

Mehr