Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (FH) Fachrichtung Biomedizinische Technik vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Diplom-Ingenieur/in (FH) - Biomedizinische Technik setzt ein Studium an einer Fachhochschule voraus. Auch Universitäten bieten Studiengänge mit einem Diplomabschluss in Biomedizinischer Technik an. Außerdem kann man Biomedizinische Technik als Spezialisierung innerhalb von Studiengängen wie Maschinenbau, Elektrotechnik, Medizintechnik, Medizininformatik oder Physikalische Technik wählen. In der Mehrzahl der Fälle werden Biomedizintechnik-Studiengänge mit Bachelor- Abschluss angeboten. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen, Übungen und zahlreiche Praktika in folgenden Fächern vor: Mathematik, Physik, Informatik Biochemie, Chemie, Humanbiologie Grundlagen der Elektrotechnik Konstruktionstechnik, Werkstofftechnik Elektrische Messtechnik Grundlagen der Elektronik Medizinische Statistik Fremdsprache Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium sieht vor: Vertiefung der Grundlagenfächer Fortgeschrittenenpraktika und Seminare ein Wahlpflichtfach oder Wahlpflicht-Module, z.b. Medizinische Technik, Medizinische Informatik oder Bioinstrumente

2 Projekte und Praktika Praxissemester, Projektarbeiten und Praktika während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten z.b. in der Forschung, medizinischen Einrichtungen oder im Gesundheitswesen vor. Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der Praktika sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Teilweise müssen Betriebspraktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit oder vor Studienbeginn abgeleistet werden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Hochschulstudenten und -studentinnen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während der Praxissemester arbeiten die Studierenden in der medizintechnischen Industrie, in anderen Einrichtungen des Gesundheitsingenieurwesens oder in Krankenhäusern. Teilweise ist die Ableistung der Praxissemester im Ausland vorgeschrieben. Bei internationalen bzw. international ausgerichteten Studiengängen ist ein Studiensemester im Ausland meist Pflichtbestandteil des Studiengangs. Ausbildungsstätten Fachhochschulen Welche Hochschulen im Einzelnen einen Fachhochschul-Studiengang Biomedizinische Technik anbieten, können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Labor- und Übungsräume (z.b. Labor für Automatisierungstechnik, Bilddatenverarbeitung, Biosignalanalyse, Laser- und Mikrosystemtechnik, Medizinische Messtechnik) Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Fachhochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen. Man lernt und studiert allein oder in Arbeitsgruppen, nimmt an Laborübungen, Exkursionen und hochschulinternen Praktika teil und arbeitet bei Projekten mit. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst organisierten Kleingruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden dabei höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Es gibt aber in der Regel einen Studienplan der Fachhochschule, aus dem genau hervorgeht, in welchem Semester welche Pflichtveranstaltungen anstehen. Auch studienbegleitende Prüfungen nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung sind üblich und ermöglichen, in jedem Semester den Studienfortschritt zu überprüfen. Während der praktischen Studiensemester setzt man das erworbene Wissen in einem Betrieb oder einer anderen Einrichtung der Berufspraxis um und nimmt an den begleitenden Lehrveranstaltungen teil, die die Fachhochschule durchführt. Meist sind die Studierenden selbst dafür zuständig, sich rechtzeitig eine Praktikumsstelle für die Praxissemester zu beschaffen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. In Studiengängen der Biomedizintechnik sind jedoch auch bis zu 30 Semesterwochenstunden keine Seltenheit. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Während der Praxissemester gilt die im Praktikumsbetrieb übliche tägliche Arbeitszeit. Ausbildungsvergütung Oft wird für die Tätigkeit in den Praxissemestern eine Vergütung gezahlt. Allgemein geltende Regelungen hierfür gibt es nicht.

3 Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 9 Semester. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 benötigten für ein Studium in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften tatsächlich durchschnittlich 10,0 Semester. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden. Ausbildungsform Diese Studiengänge an Fachhochschulen werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder sowie auf Basis der Muster-Rahmenordnung der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz

4 für die Diplomprüfung an Fachhochschulen geregelt. Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h. die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. Der Studiengang beinhaltet ein oder zwei praktische Studiensemester. Teilweise sind auch bereits vor Aufnahme des Studiums berufliche Praktika z.b. von zwölf Wochen Dauer zu absolvieren bzw. deren Ableistung wird von den Fachhochschulen empfohlen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsaufbau Beispiel für einen Studienplan im Studiengang Biomedizinische Technik Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) Grundstudium Studienfächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester Pflichtfächer Mathematik Informatik Physik Biologie Chemie Grundlagen der Elektrotechnik Elektronische Bauelemente Steuerungs- und Regelungstechnik Schaltungstechnik Biophysik Statistik/Numerik Biochemie Anatomie und Physiologie Mikrobiologie/Molekularbiologie Labor- und Analysentechnik Grundlagen der Messtechnik Gerätelehre/Konstruktion Wahlpflichtfächer Sprachen 2 2 -

5 Summe der SWS Hauptstudium Studienfächer 4. Semester 5. Semester 7. Semester Pflichtfächer Grundlagen der Messtechnik Datenbanken Klinische Labor- und Analysentechnik Signal- und Systemanalyse Digitale Schaltungstechnik/Mikroprozessortechnik Anatomie und Physiologie Betriebswirtschaftslehre Biomedizinische Technik - Verfahren in Diagnostik und Therapie Grundlagen der Bioinformatik Programmierung Medizinelektronik Medizinische Gerätetechnik Ionisierende Strahlung Biosignalanalyse Medizinprodukterecht Medizinische Physik - Bildgebende Verfahren Medizinische Informationssysteme Medizinische Messtechnik Technische Sicherheit/Qualitätssicherung Medizinische Physik - Diagnostik und Therapie Wahlpflichtfächer Wahlpflichtmodule Medizinische Technik (MT) bzw. Medizinische Informatik (MI) - 5 4

6 Wahlpflichtmodul Bioinstrumente (BI) Summe SWS mit Wahlpflichtmodul MT oder MI bzw. BI 30/30 29/28 28/30 Wahlpflichtmodule Studienfächer 4. Semester 5. Semester 7. Semester Wahlpflichtmodul Medizinische Technik Baugruppen der biomedizinischen Technik Spezialseminar Mechatronik Wahlpflichtmodul Medizinische Informatik Medizinische Kommunikationstechnik Software-Engineering Spezialseminar Methoden der Bioinformatik Wahlpflichtmodul Bioinstrumente Grundlagen der Mikrosystemtechnik Molekulare Oberflächentechnik Spezialseminar Spezielle Messtechnik Methoden der Bioinformatik Das sechste Semester ist ein praktisches Studiensemester, das achte Semester ist der Prüfungsvorbereitung und dem Anfertigen der Diplomarbeit gewidmet. Studieninhalte und Studienfächer unterscheiden sich je nach Hochschule. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Rechtsgrundlage: Studien- und Prüfungsordnungen der Fachhochschulen für den Studiengang Biomedizinische Technik Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums der biomedizinischen Technik. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt - auf Grundlage der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Muster-Rahmenordnung für die Diplomprüfung an Fachhochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen sowie der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen.

7 Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Ingenieur/in ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung müssen dem Hochschulprüfungsamt folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung Erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen und Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweise, Scheine) Nachweis über die praktischen Studiensemester und das Grundpraktikum Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Diplom-Vorprüfung Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Die Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung werden in der Regel studienbegleitend abgelegt - jeweils nach Abschluss der entsprechenden Lehrveranstaltung. Diplomprüfung Auch die Fachprüfungen der Diplomprüfung werden meist studienbegleitend durchgeführt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnung legt Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung aus der Biomedizintechnik selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Hierfür stehen in der Regel sechs Monate zur Verfügung. Prüfungswiederholung Die Prüfungswiederholung wird ebenfalls in der Hochschulprüfungsordnung geregelt. Nach der Rahmenordnung der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz können die Fachprüfungen zweimal, die Diplomarbeit nur einmal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Diplomprüfung ist eine hochschulinterne Prüfung. Sie wird vom Prüfungsausschuss des zuständigen Fachbereichs abgenommen. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad: Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (Fachhochschule) (Dipl.-Ing. (FH)) Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge an Fachhochschulen sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Vor Studienbeginn bzw. bis zur Vordiplom-Prüfung muss gegebenenfalls ein acht- bis zwölfwöchiges Vor- oder Grundpraktikum abgeleistet werden. Generell ist für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und mindestens die deutsche Fachhochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Fachhochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium der Biomedizinischen Technik ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden

8 Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Berufliche Vorbildung - rechtlich Wer an Fachhochschulen Biomedizinische Technik studieren möchte, sollte vorher Praxiserfahrungen gesammelt haben. Ein Vorpraktikum ist aber nur an manchen Hochschulen erforderlich. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine praktische Tätigkeit kann vom Vorpraktikum befreien. Hierzu gehören auch Praxiserfahrungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Fachhochschulreife, zum Beispiel an einer Fachoberschule für Technik. Teilweise kann ein Vorpraktikum auch als Fachpraktikum angerechnet werden. Ob eine berufsbezogene Vorbildung als Vorpraktikum bzw. Praxissemester anerkannt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs. Geschlecht Für ein Studium der biomedizinischen Technik entscheiden sich weniger Frauen als Männer. Im Wintersemester 2003/2004 lag der Anteil der weiblichen Studierenden des Diplomstudiengangs Gesundheitstechnik, zu dem die biomedizinischen Technik gehört, bei rund 32 Prozent. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge der Biomedizintechnik. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Bei Studieninteressenten der Biomedizintechnik wird z.b. überprüft, ob sie das erforderliche Grundverständnis für abstrakte, logische und systemorientierte Fragestellungen aufbringen. Auch auf Durchhaltevermögen und Problemlösungsverhalten bei komplexen Sachverhalten sowie ausreichende sprachliche Ausdrucksfähigkeit wird geachtet. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Meist kann das Studium nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Im Gesundheitswesen sind Biomedizintechnik-Ingenieure und -Ingenieurinnen für die Planung, Einführung und Betreuung der medizin- und labortechnischen Ausstattung von Servicezentren, Arztpraxen und im klinischen Bereich von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen verantwortlich. In Herstellerfirmen der biomedizintechnischen Industrie haben sie mit der Neu- und Weiterentwicklung von Systemen und Verfahren zu tun. Sie arbeiten dabei z.b. in den Bereichen Vertrieb, Service oder Produktmanagement und können sich unter anderem auf Arbeitsfelder wie Medizintechnik im Gerätebetrieb, Anwenderschulung oder Qualitätsmanagement spezialisieren. In Einrichtungen der medizinisch-biologischen Grundlagenforschung arbeiten sie z.b. als Laboringenieur/in. Um ihren Wissensstand aktuell zu halten, müssen auch diplomierte Ingenieure und Ingenieurinnen der biomedizinischen Technik immer wieder dazulernen. Dafür gibt es außer dem Besuch von fachspezifischen Kongressen und Veranstaltungen zum Ausbau fachlicher, methodischer und organisatorischer Qualifikationen Weiterbildungsmöglichkeiten zu Fragestellungen rund um die Medizinische Technik, zu Themen wie Biomedizin-Datenbanken und Retrievalsprachen oder Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Wer seine beruflichen Kompetenzen darüber hinaus noch weiter entwickeln möchte, kann sich über ein Aufbau- oder Ergänzungsstudium Gedanken machen, z.b. in Fächern wie Technisches Gesundheitswesen oder Wirtschaftsingenieurwesen. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.b. als Dienstleister/innen für Labors, die medizinische, biologische, physikalische, chemische oder ökologische Untersuchungen durchführen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Ingenieur/in für biomedizinische Technik nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Ingenieur/in für biomedizinische Technik gibt es Alternativen in den Bereichen: Feinwerktechnik, Medizintechnik, physikalische Technik Elektrotechnik, Elektronik, Mikrosystemtechnik Informationstechnik, Informatik Wirtschaftsingenieurwesen

9 Eine Gemeinsamkeit der hier zugeordneten Berufe zu Ihrem Wunschberuf besteht in der Bearbeitung ingenieurtechnischer Aufgabenstellungen im jeweiligen Bereich, zum Beispiel Entwicklung, Vertrieb und Betreuung von technischen Anlagen und Geräten sowie im Umgang mit Informationstechnologien. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Berufsziel Ingenieur/in für biomedizinische Technik auf: Bereich Feinwerktechnik, Medizintechnik, physikalische Technik Feinwerktechnik und physikalische Technik gehören zu den Ausgangsgebieten, aus denen die biomedizinische Technik hervorgegangen ist. Im Studium lernt man z.b. Entwicklung, Vertrieb und Betreuung von technischen Anlagen und Geräten und Einsatz von Hard- und Software-Systemen zur Lösung von naturwissenschaftlich-technisch orientierten Ingenieuraufgaben. Viele weitere Studieninhalte, beispielsweise in der Elektronik, Gerätetechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, sind ähnlich. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Medizintechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Medizintechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Umweltschutz in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Physik in BERUFENET Bereich Elektrotechnik, Elektronik, Mikrosystemtechnik Die biomedizinische Technik ist zu einem großen Teil auch aus der Elektrotechnik/Elektronik hervorgegangen. Entwicklung, Konstruktion, Arbeitsvorbereitung und Fertigung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik, Anwendung der technischen Informatik, Einsatz von Hard- und Software-Systemen zur Lösung von Ingenieuraufgaben sind vielen Ingenieurdisziplinen dieses Bereichs gemeinsam. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Elektronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Elektrotechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Elektrotechnik/Elektroniktechnologie in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Elektrotechnik (Energietechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Mikrosystemtechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Mikrosystemtechnik in BERUFENET Bereich Informationstechnik, Informatik Ingenieure/Ingenieurinnen der biomedizinischen Technik wenden wie Fachleute dieses Bereichs Werkzeuge und Methoden der Informationstechnologie zur Lösung ingenieurwissenschaftlicher Aufgaben an. Die einen wie die anderen wählen informations- und kommunikationstechnische Systeme aus, passen sie an, führen sie ein und betreuen sie. Ihre fachliche, methodische und soziale Kompetenz befähigt sie zu Tätigkeiten in den Unternehmensbereichen Entwicklung, Produktion, Service, Marketing/Vertrieb. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Bioinformatik in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (Uni) - Bioinformatik in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (Uni) - Medizinische Informatik in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Informationstechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Informatik in BERUFENET Bachelor of Science (FH) - Informatik in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (Uni) in BERUFENET Bereich Wirtschaftsingenieurwesen Ingenieure und Ingenieurinnen der biomedizinischen Technik lösen ähnlich wie Fachkräfte des Wirtschaftsingenieurwesens technische und organisatorische Aufgabenstellungen unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte. Verwandte Tätigkeitsbereiche sind beispielsweise Arbeitsvorbereitung, Rechnungswesen, Planung und betriebliche Organisation, Kundenbetreuung, Einkauf und Vertrieb. Im Wirtschaftsingenieurwesen ist in der Regel jedoch der betriebswirtschaftliche Aspekt stärker ausgeprägt. Alternativberufe: Dipl.-Wirtschaftsingenieur/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Wirtschaftsingenieur/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Wirtschaftsingenieurwesen in BERUFENET Im Einzelfall kommen auch andere Ingenieurstudiengänge in Frage, wo es inhaltliche Überschneidungen geben kann, z.b. Pharmatechnik, Umweltingenieurwesen, Optoelektronik oder in speziellen Bereichen des Maschinenbaus. Interessen Förderlich: Neigung zu naturwissenschaftlicher Denkweise und den zugehörigen exakten Arbeitsverrichtungen wie Untersuchen, Beobachten, Messen, Rechnen (z.b. bei der Durchführung und Auswertung von Messreihen im Labor) Vorliebe für Arbeiten, die Präzision erfordern (z.b. präzise Messungen in Versuchsanordnungen) Interesse an medizinischen Sachverhalten (Verständnis des Einsatzes spezieller medizintechnischer Untersuchungsmethoden bei bestimmten Indikationen) Interesse an Technik, an der Funktionsweise von Geräten, Maschinen und Anlagen (z.b. Verständnis der Steuerung eines Ultraschallgeräts) Interesse an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und organisatorischen Problemstellungen (z.b. mediengerechte Aufbereitung und Präsentation von medizintechnischen Produkten, Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten und logistischen Fragen bei der Errechnung der Wirtschaftlichkeit eines Produkts in Seminarprojektarbeiten) Innovationsfreude (z.b. Erforschen neuer Verfahren zur Lösung medizintechnischer Fragestellungen)

10 Nachteilig: Abneigung gegen Umgang mit Chemikalien (z.b. bei der Untersuchung von Werkstoffeigenschaften im Labor) Abneigung gegen Umgang mit kranken Menschen (z.b. bei Geräteeinsatz an Patienten während Praktika) Ablehnung von Tierversuchen (Überprüfung von neu entwickelten Geräten auf Unbedenklichkeit in Forschungsprojekten) Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur (ständiges Aktualisieren des eigenen Wissens zum Lösen medizintechnischer Fragestellungen durch Literaturstudium) Abneigung gegen schriftliche Tätigkeiten, gegen Umgang mit Daten und Zahlen (z.b. beim Auswerten und Dokumentieren von Laborergebnissen oder der Erstellung der Diplomarbeit) Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (Fachhochschulstudium) Planvolle, systematische Arbeitsweise (z.b. bei der systematischen Erforschung eines neuen medizintechnischen Verfahrens als Semesterarbeit oder bei der Prüfungsvorbereitung) Genaue, sorgfältige Arbeitsweise (z.b. beim Umgang mit radioaktiven Material) Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (z.b. bei der Arbeit in Studienprojektgruppen) Neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität (z.b. Prüfungsdruck, Bewältigung von Misserfolgserlebnissen im Studium) Förderlich: Ausdauer (oft langwierige Versuchswiederholungen) Nachteilig: Übermäßige Angst vor Ansteckung (z.b. bei der Arbeit mit Krankheitserregern während eines Laborpraktikums) Angst vor Strahlen (z.b. bei der Arbeit an einem Röntgengerät während eines Praktikums) Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gutes allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (z.b. schnelles Aufnehmen von Informationen aus Texten oder Datenreihen, rasches Prüfen von biochemischen Reaktionen im Labor) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche mathematische Befähigung (z.b. Methodenlehre und Statistik, überschlägiges Prüfen von Berechnungen, Berechnung von Widerständen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Sehr gutes technisches Verständnis (Verstehen und Umgang mit hochentwickelten Messgeräten und Anlagen) Gut-durchschnittliche sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Sprachgedächtnis, sprachlicher Einfallsreichtum) (z.b. für Referate, die Erstellung von Versuchsberichten oder der Diplomarbeit) Förderlich: Merkfähigkeit und Gedächtnis für Ereignisse und Abläufe (Koordinieren von medizintechnischen Versuchsanordnungen) Einfallsreichtum (z.b. zur theoretischen und praktischen Lösung von medizintechnischen Verfahrensfragen)

11 Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Biomedizinischen Technik bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Biologie/Chemie/Physik: Das Absolvieren von Leistungskursen in diesen Fächern ist nicht vorausgesetzt, da entsprechendes Wissen an der Hochschule auf wissenschaftlichem Niveau vermittelt wird. Gute Vorkenntnisse erleichtern jedoch das Grundstudium. Mathematik: Solides mathematisches Schulwissen ist die Basis für alle Ingenieurwissenschaften. Speziell in der biomedizinischen Technik benötigt man es, wenn es um Mechanik und Messtechnik geht. Können muss man anwendungsbezogene Mathematik, z.b. die Differential-, Integral-, Infinitesimal- und Vektorrechnung. Ein sicherer Umgang mit statistischen Methoden ist ebenfalls nützlich. Sozialkunde/Politik/Wirtsch aftslehre: Technischen Möglichkeiten im Gesundheitswesen stehen politische und damit ökonomische Zwänge gegenüber. Dies ist leichter nachzuvollziehen, wenn man Vorkenntnisse in diesen Fächern besitzt. Auch Forschung und Entwicklung biomedizinischer Technik sind in wirtschaftliche Rahmenbedingungen eingebunden. Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse erleichtern es, die Grenzen und Möglichkeiten des eigenen Arbeitsbereiches einzuschätzen. Deutsch: Deutsch - wichtig für ein Ingenieurstudium? Ja, denn auch hier zahlt es sich aus, wenn man sich einwandfrei ausdrücken kann und die Orthografie korrekt beherrscht, nicht nur in Klausuren und Referaten. Im Deutschunterricht lernt man zudem, klar vorzutragen. Das ist immer von Vorteil! Englisch: Die ingenieurwissenschaftliche Fachliteratur ist teilweise in Englisch geschrieben. Die Studierenden sollten sie rasch lesen und verstehen können. Sie müssen auch in der Lage sein, einfache Texte auf Englisch zu verfassen. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC? Undenkbar. Man muss mit Word und Excel und gängigen Grafikprogrammen sowie mit den Internetanwendungen umgehen können. Erste Programmiererfahrungen sind hilfreich. PC-Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Fachhochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am 16/ (in der Fassung vom ) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am (in der Fassung vom ) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 77kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB)

12 Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Fachhochschulgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Hochschulebene Studienordnungen für den Diplom-Studiengang Biomedizinische Technik Richtlinien für die Durchführung und die inhaltliche Gestaltung der praktischen Studiensemester Diplomprüfungsordnungen für den Studiengang Biomedizinische Technik Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden von den Bundesländern in Fachhochschulgesetzen oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in Verordnungen der Bundesländer, zum Beispiel über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt. Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Von Nanotechnologie, Biochips, Mikrorobotern und 3D im OP Das junge Studiengebiet der biomedizinischen Technik liegt an der Schnittstelle zwischen den Ingenieur- und Naturwissenschaften, der Medizin und dem Gesundheitswesen, der Biologie und den Life Sciences. Im Zuge der Entwicklung hochtechnologisierter Produkte und Verfahren in diesen Bereichen entwickelte auch die Ingenieurausbildung in der biomedizinischen Technik eine immer größere Vielfalt und Dynamik. Dies lässt sich gut an aktuellen Innovations-Beispielen veranschaulichen: Biochips, die bisher am weitesten fortgeschrittene Produktgruppe auf Basis der Nanotechnik, entlarven Auslöser von Krebs und anderen Krankheiten, Mikroroboter schwimmen im Blutstrom mit und können dort Krankheiten analysieren oder werden als "Lenkwaffen" eingesetzt und bringen Medikamente direkt an den Krankheitsherd. Flachbildschirme ermöglichen durch dreidimensionale Bilder besseren räumlichen Einblick in den menschlichen Körper. Übergang auf Bachelor- und Master-Studiengänge Zunehmend wurden seit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes im Jahr 1998 Studiengänge der Biomedizinischen Technik auf die Abschlüsse Bachelor und Master umgestellt. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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