Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Dolmetscher und Übersetzer/Dolmetscherin und Übersetzerin (FH/Un vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Dolmetscher/in bzw. Übersetzer/in setzt ein Studium an Fachhochschulen oder Universitäten voraus. Hierzu zählen auch spezialisierte Studiengänge innerhalb der Sprach- und Kulturwissenschaften wie Wirtschaftsübersetzen, Fachübersetzen bzw. Fachkommunikation. Daneben werden auch Studiengänge mit Bachelor- oder Masterabschluss angeboten. Auch in Aufbaustudiengängen sind Abschlüsse in Übersetzen und Dolmetschen möglich. Darüber hinaus gibt es spezielle Technikübersetzer/innen. Einen ebenfalls gesondert zu betrachtenden Bereich stellt das Gebärdensprachendolmetschen dar, für das ebenfalls Diplom-Studiengänge angeboten werden. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen und Übungen u.a. in folgenden Fächern vor: der Grundsprache (Deutsch) mit Rhetorik der ersten und zweiten Fremdsprache (Sprachen wie Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch oder Spanisch, zunehmend auch nichteuropäische Sprachen wie Arabisch, Chinesisch, Japanisch oder weitere osteuropäische Sprachen wie Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch oder Tschechisch) Landeskunde/Kulturwissenschaft Sprach- und Übersetzungswissenschaft Fachwissen in nichtsprachlichen Ergänzungsfächern wie Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Medizin oder Technik Wahlfachbereich, z.b. Dritte Fremdsprache, Technische Redaktion Hauptstudium/Vertiefungsstudium Im Hauptstudium vertieft und erweitert man die im Grundstudium erworbenen Fächer und/oder entscheidet sich für einen Schwerpunkt oder eine Studienrichtung, wie Wirtschaftsübersetzen oder Dolmetschen mit Fächern wie: Fachsprachen/Fachübersetzen Verhandlungs- bzw. Gesprächsdolmetschen Simultandolmetschen Wirtschaftsübersetzen

2 Übersetzungs- bzw. Dolmetschwissenschaft Konsekutivdolmetschen Mehrsprachiges Konferenzdolmetschen Übersetzen von Konferenztexten Nichtsprachliches Ergänzungsfach (Kulturwissenschaftliche Auslandsstudien, Dokumentation, Recherche, EDV, Notizentechnik) Praktika und Praxissemester Praxissemester und Praktika während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten z.b. in Übersetzungsbüros oder internationalen Unternehmen und Organisationen vor. So können sie ihre erworbenen Sprachkenntnisse praktisch erproben und anwenden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Studierende an Fachhochschulen und Universitäten nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Aufgrund des Studienzieles werden Auslandsaufenthalte zumindest im Land der ersten Fremdsprache von den Hochschulen empfohlen. Fachhochschulstudiengänge sehen Praxissemester vor, die im Ausland abgeleistet werden sollen oder müssen. Besonders bei sogenannten internationalen, europäischen bzw. binationalen Studiengängen wird großer Wert darauf gelegt, dass mindestens zwei Semester im Ausland studiert werden. Auslandsaufenthalte oder der Wechsel zwischen zwei Hochschulen in unterschiedlichen Ländern erfordert erhöhte Mobilitätsbereitschaft und Flexibilität und verursacht zusätzlichen Organisationsaufwand, beispielsweise bei der Wohnungssuche oder der Studienplanung. Ausbildungsstätten Hochschulen Universitäten Fachhochschulen Welche Hochschulen im Einzelnen Studiengänge im Bereich Dolmetschen und Übersetzen anbieten, können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Bibliotheksräume Sprachlabors Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Hochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen, lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen und nimmt ggf. an Exkursionen in das In- und Ausland teil. Das Pensum des Studiums wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst organisierten Kleingruppen. Während den Schüler Lernkontrollen ständig begleiten, müssen Studierende selbst dafür sorgen, dass sie die vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen rechtzeitig erbringen können. Daher werden hohe Anforderungen an selbstständige Arbeitsorganisation, an Eigenverantwortung und an die Fähigkeit zur Beurteilung des eigenen Leistungsstandes gestellt. An Fachhochschulen gibt es aber in der Regel einen Studienplan, aus dem genau hervorgeht, in welchem Semester welche Pflichtveranstaltungen anstehen. Während der praktischen Studiensemester, die besonders an Fachhochschulen in den Studienplan eingebaut sind, setzt man das erworbene Wissen beispielsweise in einer Internationalen Organisation oder bei einem international tätigen Unternehmen um. In der Regel sind die Studierenden selbst dafür zuständig, sich rechtzeitig eine Praktikumsstelle zu beschaffen, können jedoch häufig auf Kontakte oder andere Hilfestellungen der Hochschulen zurückgreifen. Mobilitätsbereitschaft wird besonders in den internationalen bzw. europäischen Studiengängen verlangt, z.b. durch verpflichtende Wechsel zu einer ausländischen Partnerhochschule. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. In den Praxissemestern verbringt man deutlich weniger Zeit an der Hochschule. Hier gilt die im jeweiligen Betrieb übliche tägliche Arbeitszeit. Generell werden in Diplom-, Magister- und Lehramtsstudiengängen zunehmend Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System

3 (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei der Zwischenprüfung bzw. dem Vordiplom und Magister- bzw. Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Ausbildungsvergütung Teilweise wird für die Tätigkeit im Praktikum eine Vergütung gezahlt. Allgemein geltende Regelungen hierfür gibt es nicht. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beim Dolmetscher- und Übersetzerstudium beträgt in Magister- und Diplomstudiengängen 8 bis 9 Semester. Bachelorstudiengänge sind auf eine Studiendauer von 6 Semestern ausgelegt. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 benötigten in der Fächergruppe der Sprach- und Kulturwissenschaften, der das Dolmetscher- und Übersetzerstudium zugeordnet ist, an Universitäten tatsächlich durchschnittlich 12,3 Semester. An Fachhochschulen waren es 8,8 Semester. In Bachelorstudiengängen reichten durchschnittlich 6,4 Fachsemester bis zum Abschluss. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig.

4 Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden. Ausbildungsform Diese Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Generell bestehen derzeit, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen nebeneinander. Manche Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengänge wurden modularisiert, andere sind weiterhin in die Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert. Unabhängig davon ist am Ende des Studiums eine Abschlussarbeit anzufertigen. Bei Studiengängen mit Spezialisierung bzw. Studienrichtung muss man sich spätestens zu Beginn des Hauptstudiums für eine der angebotenen Möglichkeiten entscheiden. Die Studiengänge Dolmetschen/Übersetzen an Fachhochschulen beinhalten teilweise Praxissemester, meistens am Ende des Grundstudiums. In internationalen, europäischen oder binationalen Studiengängen verbringt man in der Regel mindestens zwei Semester an der ausländischen Partnerhochschule. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsaufbau Beispiel für einen Studienplan im Studiengang Dolmetschen und Übersetzen mit erster Sprache Englisch und zweiter Sprache Spanisch an einer Universität Lehrveranstaltung nach Studienabschnitt, Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) Grundstudium Semester Fächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Allgemeine sprach- und übersetzungswissenschaftliche Grundlagen Allgemeine Literatur- und kulturwissenschaftliche Grundlagen Englische Literatur- und Kulturwissenschaft Englische Sprache und Übersetzung Grundlagen des Übersetzens Englisch Grundlagen des Dolmetschens Englisch Spanische Literatur- und Kulturwissenschaft Spanische Sprache und Übersetzung Grundlagen des Übersetzens Spanisch Grundlagen des Dolmetschens Spanisch Nichtsprachliches Ergänzungsfach Wahlfächer, z.b. 3. Fremdsprache Summe

5 Hauptstudium Semester, das 9. Semester ist als Prüfungssemester vorgesehen. Fächer 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester Translationswissenschaft Terminologielehre Sprachendatenverarbeitung und Fachsprachen mit Hauptseminar Kultur- und Literaturwissenschaften mit Hauptseminar Berufstypische Fähigkeiten im Übersetzen: Englisch Berufstypische Fähigkeiten im Dolmetschen: Englisch Berufstypische Fähigkeiten im Übersetzen: Spanisch Berufstypische Fähigkeiten im Dolmetschen: Spanisch Wahlbereich: Spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten im Dolmetschen und Übersetzen, z.b. Simultandolmetschen Wahlbereich: zusätzliche Schwerpunkte, z.b. 3. Fremdsprache Summe Studieninhalte und Studienfächer unterscheiden sich je nach Hochschule. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss: Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen für den Studiengang Dolmetschen und Übersetzen geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen an Fachhochschulen, der Muster- Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen und auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise: Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Dolmetscher/in bzw. Diplom-Übersetzer/in ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzungen zur Diplomprüfung müssen dem Prüfungsamt der Hochschule folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) Nachweis der teilweise geforderten berufspraktischen Ausbildung (Praxissemester) Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen: Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Vordiplomprüfungen finden in einem Prüfungsblock oder in zwei Blöcken statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise studienbegleitend durchgeführt. In der Regel sind 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang,

6 Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Es wird geprüft, ob die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse und die Fähigkeit, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden, vorhanden sind. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich Dolmetschen oder Übersetzen selbstständig auf wissenschaftlicher Grundlage methodisch zu bearbeiten. Für die Bearbeitung der Diplomarbeit stehen normalerweise vier bis sechs Monate zur Verfügung. Im Kolloquium erläutert bzw. vertritt man die Ergebnisse seiner Diplomarbeit: Die fächerübergreifende mündliche Prüfung geht vom Themenkreis dieser Arbeit aus und dauert ca. 45 Minuten. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang und Inhalt der Prüfungsfächer fest. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Universität einen der folgenden Diplomgrade: Diplom-Dolmetscher/Diplom-Dolmetscherin (Dipl.-Dolm.) Diplom-Übersetzer/Diplom-Übersetzerin (Dipl.-Übers.) Diplom-Fachübersetzer/Diplom-Fachübersetzerin (Dipl.-Fachübers.) Diplom-Translator/Diplom-Translatorin (Dipl.-Transl.) Fachhochschulen verleihen die folgenden Diplomgrade: Diplom-Dolmetscher/Diplom-Dolmetscherin (Fachhochschule) (Dipl.-Dolm. (FH)) Diplom-Übersetzer/Diplom-Übersetzerin (Fachhochschule) (Dipl.-Übers. (FH)) Diplom-Fachübersetzer/Diplom-Fachübersetzerin (Dipl.-Fachübers.) Diplom-Sprachermittler/Diplom-Sprachermittlerin (Fachhochschule) (Dipl.-Spracherm. (FH)) Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sind konsekutiven Masterabschlüssen, Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge zum Dolmetscher/zur Dolmetscherin und Übersetzer/in sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Die geforderten Sprachkenntnisse sind an vielen Hochschulen nachzuweisen, z.b. durch das Abiturzeugnis oder einen Eingangstest. Generell ist für ein Universitätsstudium die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife, für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU- Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und die deutsche Hochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Hochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Universitätsstudium des Dolmetschens und Übersetzens ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Ein Fachhochschulstudium ist darüber hinaus auch mit der Fachhochschulreife möglich. Eine Ausnahme gibt es im Bundesland Hessen. Die Universität Kassel bietet in einigen Fachbereichen gestufte Studiengänge an, für die sich auch Studierende mit Fachhochschulreife einschreiben können. In diesen Studiengängen erwirbt man zunächst ein so genanntes Diplom I oder einen Bachelorabschluss und nach einem anschließenden Vertiefungsstudium ein Diplom II, das dem klassischen Universitätsdiplom entspricht, oder einen Masterabschluss. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische

7 Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Geschlecht Für dieses Studium interessieren sich mehr Frauen als Männer. Im Wintersemester 2003/2004 lag der Anteil der männlichen Studierenden im Studiengang berufsbezogene Fremdsprachenausbildung an Fachhochschulen bei knapp 28 Prozent, an Universitäten bei nicht ganz 14 Prozent. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge im Dolmetschen/Übersetzen. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Bei Studieninteressenten wird v.a. überprüft, ob die erforderlichen Sprachkenntnisse vorhanden sind. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Für das Studium des Dolmetschens bzw. des Übersetzens muss der Nachweis über die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse erbracht werden, in der Regel aber nur für die Sprachen Englisch und Französisch. In den übrigen Sprachen (beispielsweise Italienisch, Portugiesisch, Russisch oder Spanisch) können die für das eigentliche Fachstudium notwendigen Vorkenntnisse in einem ein- bis zweisemestrigen Propädeutikum während der ersten Studiensemester erworben werden. An den meisten Hochschulen kann das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Dolmetschern und Übersetzern sowie Dolmetscherinnen und Übersetzerinnen bietet sich nach dem Hochschulstudium ein breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern. Sie können zum Beispiel als Allgemein Beeidigte/r Dolmetscher/in, Verhandlungsdolmetscher/in, Wirtschaftsdolmetscher/in, Relocation Counsellor, Lexikograph/in, Wirtschaftsübersetzer/in oder Localization Manager/in arbeiten. Angesichts der schnellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt dürfte die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen auch nach beruflicher Etablierung immer selbstverständlicher werden. Kenntniserweiterung und Ergänzung der vorhandenen Kompetenzen durch ständige berufliche Weiterbildung ist auch in den Bereichen Übersetzen und Dolmetschen erforderlich. Hier muss man sich über Neuerungen in der Fach-, Gerichts- und Behördenterminologie ebenso auf dem Laufenden halten wie in Landeskunde oder sprach- und literaturwissenschaftlichen Entwicklungen. Wichtig ist es auch, sich aktuell über relevante Hilfsmittel wie Nachschlagewerke, Wörterbücher und Terminologiedatenbanken zu informieren. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Studienabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und den Interessen und Vorlieben der jeweiligen Beschäftigten ab. Während des Studiums wird den angehenden Dolmetschern und Übersetzern sowie Dolmetscherinnen und Übersetzerinnen ein breites Grundwissen vermittelt, das eine Vielfalt an Einsatz- und Spezialisierungsmöglichkeiten eröffnet. Eine darauf aufbauende Weiterbildung kann zur weiteren beruflichen Entwicklung beitragen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Durch die Teilnahme an nationalen und internationalen Tagungen, Lehrgängen und Seminaren lassen sich Kenntnisse zum Beispiel in Sprachwesen und -wissenschaft, Fremdsprachen, Textverarbeitung oder internationaler Politik und internationalen Wirtschaftsbeziehungen ergänzen und vertiefen. Wer seine fachlichen Kompetenzen darüber hinaus erweitern möchte, kann sich je nach Zielsetzung beruflich weiterqualifizieren und zum Beispiel die Prüfung als Außenhandelsreferent/in, als Europaassistent/in oder als Lernsystem-Lektor/in ablegen. Auch ein Aufbau-, Ergänzungs-oder Zusatzstudium beispielsweise im Bereich Internationale Wirtschaftsbeziehungen oder in Linguistischer Datenverarbeitung kann in Betracht gezogen werden. Daneben besteht insbesondere bei Absolventen und Absolventinnen universitärer Studiengänge die Möglichkeit der Promotion und Habilitation. Durch Übernahme, Gründung oder Beteiligung an einem Übersetzungs- bzw. Dolmetscherbüro können sich Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen selbstständig machen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Dolmetscher/in oder Übersetzer/in (FH/Uni) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Dolmetscher/in oder Übersetzer/in (FH/Uni) gibt es Alternativen in den Bereichen: Dolmetschen und Übersetzen mit Abschlüssen außerhalb des Hochschulbereichs Sprachwissenschaften, Literaturwissenschaften

8 Pädagogik, Fremdsprachenpädagogik Kulturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften Die Gemeinsamkeiten all dieser Bereiche mit Ihrem Wunschberuf zeigen sich in der Beschäftigung mit Fremdsprachen, (fremdsprachlicher) Literatur, Sprach- und Literaturwissenschaft. Teilweise gehört auch die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen und mit Sachgebieten wie Soziologie, Politologie, Geschichte sowohl zu den Aufgabenbereichen von Dolmetschern und Übersetzern bzw. Dolmetscherinnen und Übersetzerinnen wie auch von Berufsangehörigen der hier genannten Bereiche. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit den Berufen Dolmetscher/in und Übersetzer/in (FH/Uni) auf: Bereich Dolmetschen und Übersetzen mit Abschlüssen außerhalb des Hochschulbereichs Auch Angehörige hier genannter Berufe setzen sich in Ausbildung und Tätigkeit intensiv mit Fremdsprachen auseinander. Neben Grammatik, Übersetzen und Dolmetschen, Landeskunde, Phonetik und Sprechfertigkeit ist die Beschäftigung mit anderen Kulturen oder mit (landeskundlichen) Sachgebieten wie Wirtschaft, Technik und Literatur ein wichtiges Thema. Auch hier sind sicheres Beherrschen der deutschen Sprache, gutes Sprachgefühl (Gespür für Nuancen) und Sprachverständnis, gutes sprachliches Gedächtnis (Wortschatz, Redewendungen, Aussprachenuancen) wichtig. Alternativberufe: Bachelor of Arts (Uni) - Intern. Kommunikation/Übersetzen in BERUFENET Dolmetscher/in in BERUFENET Übersetzer/in in BERUFENET Wirtschaftsdolmetscher/in in BERUFENET Wirtschaftsübersetzer/in in BERUFENET Bereich Sprachwissenschaften, Literaturwissenschaften Auch Angehörige hier genannter Berufe befassen sich in Studium und Berufstätigkeit mit den Bereichen Sprach- und Literaturwissenschaft, zum Teil auch mit Fremdsprachen, mit anderen Kulturen und Sachgebieten wie Kunst, Politik, Geschichte. Die Anforderungen z.b. an Sprachbegabung, Fremdsprachenkenntnisse und sichere Beherrschung der deutschen Sprache sind vergleichbar. Die Computerlinguistik ist eine besondere Form der Sprachwissenschaften (Linguistik), wobei hier das Interesse an einer streng formalen Beschreibung von Sprache erforderlich ist. Alternativberufe: Anglist/in (Uni) in BERUFENET Romanist/in (Uni) in BERUFENET Germanist/in (Uni) in BERUFENET Slawist/in (Uni) in BERUFENET Skandinavist/in (Uni) in BERUFENET Sprachwissenschaftler/in (Uni) in BERUFENET Literaturwissenschaftler/in (Uni) in BERUFENET Klass. Philologe/Philologin (Uni) in BERUFENET Phonetiker/in (Uni) in BERUFENET Computerlinguist/in (Uni) in BERUFENET Bereich Pädagogik, Fremdsprachenpädagogik Die Gemeinsamkeit besteht in der Beschäftigung mit Fremdsprachen und anderen Kulturen (landeskundliche Sachgebiete wie Geschichte, Politik, Wissenschaft, Kunst). Während des Studiums erwerben auch die Angehörigen der hier genannten Berufe Kenntnisse im Untersuchen von (fremdsprachlichen) Sachtexten sowie literarischen und landeskundlichen Texten und befassen sich mit sprachwissenschaftlichen Zusammenhängen. Die Anforderungen, z.b. an Sprachbegabung, Fremdsprachenkenntnisse, sichere Beherrschung der deutschen Sprache, sind vergleichbar. Alternativberufe: Lehrer/in - Gymnasien (Sek. I u. II) in BERUFENET Lehrer/in - Real-/Mittelschulen (Sek. I) in BERUFENET Lehrer/in - Hauptschulen (Sek. I) in BERUFENET Bereich Kulturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften Wie Angehörige hier genannter Berufe setzen sich auch Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen mit Texten, Theorien und Methoden auseinander, beschäftigen sich mit anderen Kulturen, geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Themen. Erforderlich sind auch hier gute Allgemeinbildung, gutes Sprachverständnis und -gefühl, genaue Arbeitsweise und die Befähigung zu eigengesteuerter Stoffaneignung. Gute Voraussetzungen sind Neigung zu wissenschaftlicher Arbeit und Interesse an geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Themenbereichen. Alternativberufe: Ethnologe/Ethnologin (Uni) in BERUFENET Historiker/in (Uni) in BERUFENET Soziologe/Soziologin (Uni) in BERUFENET Politologe/Politologin (Uni) in BERUFENET Theaterwissenschaftler/in (Uni) in BERUFENET Film-, Fernsehwissenschaftler/in (Uni) in BERUFENET Medienwissenschaftler/in (Uni) in BERUFENET Sozialwissenschaftler/in (Uni) in BERUFENET Kunsthistoriker/in (Uni) in BERUFENET Interessen Förderlich: Neigung zu sprachbezogener Tätigkeit (Übersetzung der gesprochenen bzw. geschriebenen Sprache) Interesse an fremden Sprachen und Kulturen (Landeskunde, Sprach- und Übersetzungswissenschaft)

9 Freude am optimalen sprachlichen Ausdruck (Übersetzungen müssen inhaltlich korrekt sein) Breites Interessenspektrum (zusätzliche Aktivitäten wie z.b. kulturwissenschaftliche Auslandsstudien, Spezialisierung auf unterschiedliche Bereiche möglich, z.b. Wirtschaft, Technik, Recht) Freude am Reisen, an fremden Ländern (für Ausbildung sind Auslandsaufenthalte notwendig) Tätigkeit als Übersetzer/in: Neigung zum Erstellen von Texten, zum "Schreiben" (z.b. Übersetzung von literarischen Texten) Nachteilig: Abneigung gegen Tätigkeit, die ständige Denkarbeit erfordert Abneigung gegen Tätigkeit mit Genauigkeitsanspruch (sprachliche Feinheiten müssen beachtet werden) Abneigung gegen das Durcharbeiten von wissenschaftlicher Literatur Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur Abneigung gegen das Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen (Übersetzungsaufgaben, Hausarbeiten) Tätigkeit als Übersetzer/in: Abneigung gegen anhaltend konzentrierte, platzgebundene Tätigkeit (Arbeit am Schreibtisch) Tätigkeit als Dolmetscher/in: Abneigung gegen mündlichen Vortrag (mehrsprachiges Konferenzdolmetschen, Simultandolmetschen) Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit sowie - bei Universitätsstudium/Studium an Technischer Hochschule - Befähigung zu selbstständiger Arbeitsorganisation und eigengesteuerter Stoffaneignung Genaue, sorgfältige Arbeitsweise (sprachliche Feinheiten müssen beachtet werden) Förderlich: Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (Einzelarbeit, aber auch Bildung von Arbeits- und Lerngruppen) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gut-durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) (z.b. beim "Überfliegen" von Texten oder beim Simultanübersetzen) Gute sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Sprachgedächtnis, sprachlicher Einfallsreichtum) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife)

10 Förderlich: Keine Angaben Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium zum Dolmetscher/zur Dolmetscherin bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Fremdsprachen: "Im Gepäck haben" muss man sehr gute schriftliche und mündliche Kenntnisse der Fremdsprache, die man im Studium als 1. Sprache wählen will! In einer 2. Fremdsprache muss man zumindest Grundkenntnisse aufweisen können. Deutsch: Klare Auffassung des Textes, exakte Formulierungen, Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck - das ist die notwendige Basis für die Hochschule! Mündliche Gewandtheit ist vor allem beim Dolmetscherstudium sehr wichtig. Mathematik/Physik/Chemie/Biol ogie: Kennt man sich von der Schule her in Mathematik oder einer Naturwissenschaft aus, ist das für technische oder naturwissenschaftliche Übersetzungen hilfreich. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC und Internet? Undenkbar. Man muss sich zumindest mit der elementaren Bedienung auskennen. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Fachhochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am 16/ (in der Fassung vom ) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am (in der Fassung vom ) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 77kB) Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Universitäten und gleichgestellte Hochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am (Fassung v ) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am (Fassung v ) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 70kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB)

11 Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Fachhochschulgesetze Rahmenprüfungsordnungen für Fachhochschulen Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Hochschulebene Studienordnungen für Diplomstudiengänge Dolmetschen/Übersetzen Richtlinien für die Durchführung und die inhaltliche Gestaltung des/der praktischen Studiensemester/s Diplomprüfungsordnungen für Studiengänge Dolmetschen/Übersetzen Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in landeseigenen Universitäts- beziehungsweise Fachhochschulgesetzen oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen zum Beispiel über den Hochschulzugang konkret ausgeführt. Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Der Bedarf an Dolmetschern bzw. Dolmetscherinnen und Übersetzern bzw. Übersetzerinnen im modernen Sinne entstand nach dem zweiten Weltkrieg durch die Internationalisierung der staatlichen Zusammenarbeit und die Gründung der internationalen Organisationen. In der Folge schufen erste sprach- und kulturwissenschaftliche Fakultäten innerhalb von Studiengängen wie Anglistik oder Romanistik Studienschwerpunkte für das Übersetzen und Dolmetschen. Durch die weitergehenden wirtschaftlichen und politischen Globalisierungs- und Integrationsprozesse getragen, entwickelten sich im Laufe der Zeit eigenständige Übersetzer- und Dolmetscher-Studiengänge. Diese wurden durch Studienrichtungen oder Schwerpunkte immer differenzierter. Inzwischen gibt es sogar eigene Studiengänge für Teilgebiete des Übersetzens oder Dolmetschens, wie z.b. das Technik- oder Literaturübersetzen zwischen zwei Sprachen. Darüber hinaus führte in jüngster Vergangenheit die Öffnung Osteuropas zu Studiengängen, die sich auf osteuropäische Sprachen konzentrieren. Inzwischen ermöglichen Hochschulkooperationen an einigen Hochschulen internationale oder europäischen Studiengänge, in denen man neben dem deutschen auch einen ausländischen Hochschulabschluss erlangen kann. Zunehmend werden Studiengänge auch mit Bachelor- oder Master-Abschluss angeboten. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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