KAV Magazin. Gala Kölner Juristen am 21. November Neues aus den Ausschüssen und Arbeitskreisen

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1 Ausgabe 02/2014 KAV Magazin Mitteilungen des Kölner Anwaltverein e.v. und der Kölner Anwaltverein Service GmbH Revue des 7. KAT und der Mitgliederversammlung im Mai 2014 Gala Kölner Juristen am 21. November 2014 Neues aus den Ausschüssen und Arbeitskreisen

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3 3 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Freiheit gestalten - so lautete das Motto des diesjährigen 65. Deutschen Anwaltstages in Stuttgart. Mal ehrlich hätten Sie das gewusst? Wahrscheinlich nicht. Zu sehr sind Sie verstrickt in den Stress Ihres Berufsalltags! Umsatz, Akquise, Personalprobleme, Fristen, das tägliche Klein/ Klein mit Mandanten und Kollegen in Ihrer Kanzlei oder mit den Gerichten, der Spagat zwischen Familie und Beruf, der Konkurrenzdruck all diesen Anforderungen müssen Sie Tag für Tag genügen. Da haben Sie keine Zeit für Berufspolitik. Sollten Sie aber!! Erst recht bei diesem Thema! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, hatten wir vor Jahren noch aufgrund unserer teilweisen kindlichen Naivität die Vorstellung, der gläserne Bürger sei eine Erfindung von Spinnern und Schwarzsehern, müssen wir uns heute eingestehen, dass sie Recht hatten und wir gläsern sind. Von der Geburt bis über den Tod hinaus sind wir als Ganzes erfasst; unsere Lebensgewohnheiten, unsere persönlichen und beruflichen Verbindungen, unsere Jugend- und sonstigen Sünden, alles ist irgendwo gespeichert zum Zwecke der Verwertung durch Dritte. Unser so registriertes Leben ist dort gespeichert für die Ewigkeit. Nichts geht verloren, alles bleibt für und gegen jeden einzelnen verwertbar. Der Europäische Gerichtshof hat zwar die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Aufatmen wäre bei diesem Schritt in die richtige Richtung allerdings übertrieben, ist diese Entscheidung doch nur das Eingeständnis, den technischen Fortschritt bei der Erhebung, Speicherung und Verknüpfung von Daten allenfalls lenken, nicht aber zurück drehen zu können. Inzwischen ist es unmöglich geworden, sich aus der digitalen Welt zurückziehen, will man am Gemeinwesen Anteil haben. Die Technik aus unserem beruflichen und sozialen Alltag auszuschalten bedeutete den Zusammenbruch unserer sozialen Präsenz; zudem will niemand die unbestrittenen Vorteile des Internets missen. Nun geht es auch nicht darum, den Komfort der digitalen Welt zu kritisieren. Es geht darum, dass diese Daten, also das Wissen über jeden einzelnen von uns, gesammelt und von unbekannten Dritten benutzt werden. Wir können längst nicht mehr bestimmen, welche Daten, damit welches Wissen über uns von wem, wann und zu welchen Zwecken genutzt und auch missbraucht werden kann. Wissen bedeutet Macht; damit bedeutet Wissen über Menschen Macht über Menschen. Mit dem unserem Grundgesetz wollten seine Väter uns allen einen grundrechtlich garantierten und unverzichtbaren Schutzraum schaffen, in dem wir uns frei bewegen können sollten. Mit Beginn der Digitalisierung ist dieser Schutzraum zu einem gläsernen Käfig geworden und dies nicht, weil uns unbekannte böse Mächte dazu gezwungen hätten, sondern weil wir aus Bequemlichkeit, Naivität und merkantilen Interessen daran tatkräftig mitgewirkt haben und es weiterhin tun. Durch die Datenflut, die wir tagtäglich ins Internet stellen, liefern wir Wissen über uns, unsere Familie, unsere Freunde und Bekannte, aber auch unsere Mandanten an Dritte, die hierdurch Macht über uns und all diejenigen erhalten, deren Daten wir bedenkenlos ohne deren Zustimmung ins Netz gestellt haben. Längst ist diese Datenpreisgabe auch nicht mehr freiwillig, denn viele Dinge des täglichen Lebens können oder dürfen nicht mehr ohne das Internet geregelt werden. Besonders schwer wiegen hier die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung auf elektronischem Wege und demnächst die Kommunikation mit den Gerichten. Höchstvertrauliche und teilweise der Schweigepflicht unterliegende Daten werden der Öffentlichkeit, wenn Sie so wollen, der Weltöffentlichkeit zur jederzeitigen Einsichtnahme und zum Gebrauch zur Verfügung gestellt. Indem wir also der Möglichkeit der freiwilligen Datenpreisgabe beraubt werden, werden wir unserer Freiheit beraubt. Wenn Sie sich nicht die Zeit nehmen konnten, am 65. Deutschen Anwaltstag teilzunehmen, könnten Sie sich vor Ort der Initiative gegen Totalüberwachung e.v. anschließen. Die Idee wurde geboren von unserem Kollegen Herrn Dr. Peter Thümmel, einem meiner Vorgänger und ehemaligen Kammerpräsidenten, vorgestellt auf unserer letzten Mitgliederversammlung. Zum Ende der Festveranstaltung zum 125 jährigen Bestehen des Kölner Anwaltvereins haben wir gemeinsam das Lied von Hoffmann von Fallersleben gesungen Die Gedanken sind frei! helfen Sie mit, dass es dabei bleibt. Ein wichtiges Thema ist die Versicherungspflicht für Syndikusanwälte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der 5. Senat des BSG hat entschieden, dass abhängig beschäftigte Rechtsanwälte nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien sind. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor, daher ist vieles unklar, insbesondere wie weit der Vertrauensschutz für Syndikusanwälte ohne aktuellen Befreiungsbescheid reicht und unter welchen Voraussetzungen zukünftig angestellte Anwälte bei anwaltlichen Arbeitgebern befreit werden können. Einmal mehr wird aber durch die Entscheidung deutlich, dass wir Anwälte in der Vergangenheit unsere Hausaufgaben nicht gemacht haben. 46 BRAO, die Vorschriften der 1 bis 3 BRAO und die äußerst kleinteilige Vorschrift des 6 SGB VI passen nicht zusammen, weil bis heute nicht klar definiert ist, was die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes ausmacht. Nun hat das BSG eine Negativdefinition gegeben, indem es entschieden hat, was einen Rechtsanwalt jedenfalls nicht ausmacht. Der KAV hat für seine Mitglieder Informationsveranstaltungen organisiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen allen wünsche ich einen erholsamen Urlaub; genießen Sie Ihre freie Zeit ohne störendes Handy und zermürbenden - Verkehr. Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihre Seele nach Lust und Laune frei baumeln lassen können. Kehren Sie gesund zurück. In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen und kollegialen Grüßen Pia Eckertz-Tybussek Vorsitzende des Kölner Anwaltverein e.v.

4 4 44 GALA Kölner Juristen am 21. November 2014 in der Wolkenburg, Köln KAV-Seminare Ausschüsse & Arbeitskreise Aktuelles & Wissenswertes 06 KAV-Bonus 08 Übersicht 12 Neue Seminare 31 Veranstaltungsorte und Parkhinweise 32 Berufsbegleitende Zusatzausbildung zum r Anwaltmediator in 34 Fachanwaltslehrgänge Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen im Jahr Bank- und Kapitalmarktrecht 38 Betreuungsrecht 38 Gewerblicher Rechtsschutz 40 Insolvenzrecht 48 Internationales Recht 41 Junge Anwälte 41 RGV und Kostenrecht 42 Urheber- und Medienrecht 46 KAV Rechtpersönlich: Interview mit dem Präsidenten des Landesgerichts Köln, Herrn Helmut Zerbes und dem stellvertretenden Vorsitzenden des KAV, Herrn Dr. Ulrich Prutsch 50 Aktuelles: Landesarbeitsgericht 52 Wissenswertes 57 Rechtübersichtlich 64 Flurfunk 66 JurTour 68 FoodCourt 69 Geschäftsverteilungspläne 2014

5 5 72 Bericht: 7. Kölner Anwaltstag im Mai 2014 Termine KAV intern Verschiedenes Anrista-Tennis-Turnier am 29. und 30. August Deutscher Juristentag vom September 2014 in Hannover 71 Wichtige Termine Kölner Anwaltstag Mit Recht die Zukunft gestalten am 13. Mai Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV im Mai Gedenken an verstorbene Kolleginnen und Kollegen 82 KAV Partnerschaften 82 Warum Social Media? 83 Rechtzeitig Informiert 3 Editorial 5 Impressum 84 Annoncen 87 Anmeldeformular Seminare 89 Anmeldeformular GALA Kölner Juristen Impressum Herausgeber: Kölner Anwaltverein e.v. und Kölner Anwaltverein Service GmbH Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende Redaktion: RAin Anja G. Meyer (Geschäftsführerin des KAV e.v.), RA Joachim Kleinrahm (Vorstand des KAV e.v.), Martin V. Sampedrano Gonzalez (Leiter Unternehmenskommunikation der Kölner Anwaltverein Service GmbH) Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer , Luxemburger Str. 101, Köln Geschäftszeiten: Montag - Freitag, Uhr Telefon: 0221 / , Fax: 0221 / info@koelner-anwaltverein.de, Internet: Gestaltung und Layout: e-mediad GmbH Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

6 6 Seminare KAV BONUS Sparen Sie als Mitglied bei den Seminaren! Mitglieder des KAV profitieren vom KAV BONUS. Hierbei werden die Kosten für die 5./6./11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied vom KAV übernommen. Unabhängig davon, wie viele Seminarstunden die von Ihnen augewählten Vorträge aus dem Fortbildungsprogramm des KAV aufweisen, Ihr KAV BONUS berücksichtigt die Anrechnung der entsprechenden Stunden sukzessiv. Sollten Sie zum Beispiel ein Seminar mit einer Vortragszeit von 2 Stunden im September gebucht haben und im Oktober ein Weiteres mit 6 Vortragsstunden, reduziert sich Ihr Teilnahmebeitrag für die Oktoberveranstaltung von 6 auf 4 Stunden (die Kosten der 5. und 6. Vortragsstunde werden vom KAV getragen). Gleiches gilt, wenn Sie im Jahr lediglich an einer 10-Stundenveranstaltung teilnehmen. Hier reduziert sich Ihr Teilnahmebeitrag auf 8 zu zahlende Vortragsstunden. Nutzen Sie Ihren KAV BONUS Vorteil und die Möglichkeit, bis zu h 80,00 zzgl. 19% MwSt. (j 95,20) im Kalenderjahr an Fortbildungskosten einzusparen. Bei Anwendung erhalten die Mitglieder eine entsprechend reduzierte Rechnung der Kölner Anwaltverein Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Gern steht Ihnen die Geschäftsstelle für Fragen rund um das Seminarwesen zur Verfügung: telefonisch unter , per unter service@koelner-anwaltverein.de oder per Fax: Ihr Kölner Anwaltverein

7 Verkehrsunfallakte in nur einem Monat abgeschlossen! Beschleunigen Sie die Kommunikation zwischen Ihnen und allen KH-Versicherern. einfacher Versand in das Schadensystem des Versicherers mit Hilfe eines einheitlichen Versandmediums automatisierte Sendequittung schnellere Rückmeldung des Versicherers Testen Sie WebAkte jetzt 30 Tage kostenlos unter: Die WebAkte der e.consult AG ist die sicherheitszertifizierte Software zum Daten- und Dokumentenaustausch im Schadenmanagement speziell für Anwälte. Mit mehr als 7 Millionen Korrespondenzvorgängen von Rechtsanwälten zu Versicherungen ist die WebAkte das am häufigsten genutzte System von Anwälten in der Versicherungskommunikation. Der feine Unterschied: WebAkte überträgt nicht nur elektronische Dokumente, sondern auch formell strukturierte Daten von Ihrer Kanzleisoftware (ra-micro, ReNoStar, DATEV, WinMACS & Co.) über das GDV-Branchennetz direkt in die Software der Versicherer. Diese strukturierten Daten ermöglichen eine softwareunterstützte Bearbeitung auf beiden Seiten und eine Effizienzsteigerung für alle. Die WebAkte der e.consult AG verbindet alle Beteiligten im Schadenprozess. Für nur 69,- Euro im Monat genießen Sie den vollen Funktionsumfang der WebAkte. Die verkehrsrechtliche Tätigkeit wird mit WebAkte sofort lukrativer, was sich in positiven Zahlen bemerk bar macht. Testen Sie WebAkte jetzt 30 Tage kostenlos. e.consult Aktiengesellschaft Robert-Koch-Str Saarbrücken Tel.:

8 8 Seminare KAV-Seminare - Übersicht ARBEITSRECHT S.19 AGG S.20 Streitwertkatalog S.23 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht S.28 Fehler im arbeitsgerichtlichen Vergleich Fallen und Chancen Bau- und Architektenrecht S.26 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2014 Bank- und Kapitalmarktrecht S.30 Best of Bankrecht 2014 Erbrecht S.14 Steuerliche Tücken bei erbrechtlich familienrechtlich motivierten Immobilienübertragungen

9 Seminare 9 Familienrecht S.13 Zusatzausbildung zum r Fachsekretär in für Familienrecht S.14 Steuerliche Tücken bei erbrechtlich familienrechtlich motivierten Immobilienübertragungen S.20 Herbstseminar im Familienrecht S.27 Insolvenz und die Familie des Schuldners S.29 RVG 2013 und PKH 2014 mit Auswirkungen auf das Sozialrecht Familienrecht Gewerblicher Rechtsschutz S.24 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz S.25 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht Informationstechnologierecht S NRW IT-Rechtstag S.15 Elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichten ab 2018 Auswirkung auf die tägliche Anwaltspraxis S.34 Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht Insolvenzrecht S.27 Insolvenz und die Familie des Schuldners Junge Anwälte S.24 Einzelkanzlei und (trotzdem) erfolgreich?! 10 Jahre Berufspraxis Erfahrungen eines Einzelanwalts S.25 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht Kanzleimanagement S.15 Elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichten ab 2018 Auswirkung auf die tägliche Anwaltspraxis S.17 Das Mandantengespräch als Akquiseinstrument S.18 Ohne Moos nix los Honorarinformation S.18 Gut befragt ist halb gewonnen Zeugenvernehmung S.23 5 Sterne für den Anwalt der richtige Umgang mit Bewertungsportalen S.30 Der Telefonkontakt Die Visitenkarte Ihres Hauses

10 10 Seminare KAV-Seminare - Übersicht Mediations- und Konfliktmanagement S.26 Jahrestagung der ARGE Mediation im DAV in Köln S.32 Berufsbegleitende Zusatzausbildung zum r Anwaltmediator in 2015 Medizinrecht S.21 Die Dokumentationspflicht nach dem PatRG Die Anrufung der GAL bei der Ärztekammer Nordrhein S.27 Aktuelle Entwicklungen im ärztlichen Berufsrecht Mitarbeiterseminare S.19 ZPO S. 21 Zwangsvollstreckung S.21 RVG I S. 25 RVG II S. 30 Der Telefonkontakt Die Visitenkarte Ihres Hauses Miet- und weg-recht S.28 Kölner Mietrechtstage 2014 RVG und Kostenrecht S.12 Mitarbeiterseminar: RVG im Sozialrecht S.20 Streitwertkatalog Sozialrecht S.15 Fallstricke im Sozialrecht S.16 Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung S.29 RVG 2013 und PKH 2014 mit Auswirkungen auf das Sozialrecht Familienrecht

11 Seminare 11 Sprachkurs , , , S.22 Sprachkurs: English for Legal Professionals Steuerrecht S.14 Steuerliche Tücken bei erbrechtlich familienrechtlich motivierten Immobilienübertragungen S.29 Die Vorsorgevollmacht geliebt und missbraucht Strafrecht S.16 Aufgaben der Verteidigung in der Maßregelvollstreckung ( 63 StGB) Urheber- und Medienrecht S.17 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht S.34 Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht Verkehrsrecht S.12 Fahrerlaubnisrecht Erste Erfahrungen mit der Punktereform und aktuelle Rechtsprechung im Verkehrsverwaltungsrecht S.22 Der Sachschaden in der Unfallschadenregulierung Versicherungsrecht S Kölner Versicherungsrechtstag des KAV = 10 Std. FAO = Basic-Seminare

12 12 Seminare KAV-Seminare RVG UND KOSTENRECHT, MITARBEITERSEMINAR Mitarbeiterseminar: RVG im Sozialrecht Es lädt ein: Ausschuss RVG und Kostenrecht Datum: Di., 26. August 2014, Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 31 Referent: RA Roger Kühn, Köln Kosten: h 40,00 zzgl. 19% MwSt. (h 47,60) Eine Teilnahmebestätigung wird erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die mit der Abrechnung sozialrechtlicher Mandate befasst sind, insbesondere Abrechnungen nach Rahmengebühren. Im Rahmen des Seminars werden die Änderungen des RVG im sozialrechtlichen Bereich zum 01. August 2013 behandelt: Übergangsregelung, Geschäftsgebühr, Anrechnung, Terminsgebühr, Einigungsgebühr, Beschwerdeverfahren und einstweiliger Rechtsschutz. Anhand einer Reihe von praktischen Beispielen sollen die Änderungen in diversen Fallkonstellationen angewendet werden. Herr Kollege Roger Kühn ist Fachanwalt für Sozialrecht sowie Sprecher des Ausschusses RVG und Kostenrecht. Er befasst sich seit Jahren mit Gebührenfragen vornehmlich auf dem Gebiet des Sozialrechts und ist auf dem Gebiet langjähriger Referent des KAV. VERKEHRSRECHT Es lädt: Ausschuss Verkehrsrecht Datum: Do., 28. August 2014, Uhr Ort: Köln Marriott Hotel, siehe Seite 31 Referent: RAin Ulrike Dronkovic Kosten: h 40,00 zzgl. 19% MwSt. (h 47,60) Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des 15 FAO wird für 2 Std. erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. Fahrerlaubnisrecht Erste Erfahrungen mit der Punktereform und aktuelle Rechtsprechung im Verkehrsverwaltungsrecht Zusätzlich soll aktuelle Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht vorgestellt und besprochen werden, insbesondere unter Berücksichtigung der seit Mai 2014 gleichfalls eingeführten Änderung zu den Beurteilungskriterien, die bei der Fahreignungsbeurteilung heranzuziehen sind. Frau Kollegin Ulrike Dronkovic ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und eine erfahrene Referentin. Sie ist Herausgeberin und Mitautorin diverser Fachbücher und eines Kommentars und Mitglied des KAV-Ausschusses Verkehrsrecht. Fortsetzung auf der nächsten Seite»

13 Seminare 13 FAMILIENRECHT Zusatzausbildung zum r Fachsekretär in für Familienrecht (Teilbuchung 2 - Büroorganisation und Kommunikation für den Kanzleialltag) Jeder im Familienrecht tätige Rechtsanwalt weiß, dass es sehr viele Arbeitsschritte gibt, die sich ständig wiederholen. Mit einer guten Anleitung, sind viele Arbeitsschritte auch von qualifiziertem Personal zu meistern. Zu diesen Dingen zählen u.a.: das Ausfüllen des VKH - Formulars gemeinsam mit den Mandanten und das Zusammenstellen der dafür erforderlichen Belege das Ausfüllen des Formulars für den Versorgungsausgleich und das Übersenden der einzelnen Auskünfte an die Mandanten das Vorbereiten und Entwerfen des Scheidungsantrages das Vorbereiten von Besprechungsterminen, indem das Personal die dafür erforderlichen Unterlagen mit den Mandanten bespricht usw. Es laden ein: Ausschuss Familienrecht, KAV Datum: Fr., 29. August 2014, Uhr & Sa., 30. August 2014, Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 31 Referentinnen: RAin Carmen Grebe, RAin und Mediatorin Eva Friepörtner, Köln Kosten: h 250,00 zzgl. 19% MwSt. (h 297,50) Komplettkurs: h 340,00 zzgl. 19% MwSt. (h 404,60) Für die Teilbuchung 2 wird eine Teilnahmebescheinigung über 10 Std. erteilt. Dieser Teilkurs ist Bestandteil der Komplettausbildung und kann auch als solche gebucht werden. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. Des Weiteren ist es auch unumgänglich, dass das Personal über ein Minimum an Kommunikationsgeschick verfügt. Gerade im Familienrecht haben die Mandanten oft das Bedürfnis, ihre Sorgen und Nöte und insbesondere aktuelle Geschehnisse unmittelbar und sofort mit ihrem Anwalt zu besprechen. Ein eng gestrickter Zeitplan lässt eine sofortige Rücksprache mit dem Rechtsanwalt leider oftmals nicht zu. Geschultes Personal kann hier jedoch eine sinnvolle Brücke zwischen Anwalt und Mandanten bilden. Vielfach reicht es den Mandanten bereits, ihre Anliegen dem Personal mitzuteilen. Im Laufe eines Mandatsverhältnisses können somit die Mitarbeiter schon zu kompetenten und zuverlässigen Gesprächspartnern für die Mandanten werden. Sachstandanfragen und auch Verständnisfragen in Bezug auf Formulare oder mitzubringende Unterlagen können ebenfalls vom qualifizierten Personal übernommen werden. Die Idee des Seminars soll daher an die Besonderheiten des Familienrechtes unmittelbar anknüpfen. Zum einen soll es das Personal in den juristischen Dingen schulen, aber auch auf die sogenannten Softskills, die notwendig sind, damit die Mandantschaft das Gefühl hat, gut aufgehoben zu sein, ohne dass diese Leistung ausschließlich von dem Rechtsanwalt erledigt werden muss, eingehen. Damit wird der Rechtsanwalt in vielfacher Hinsicht entlastet. Zeitraubende Gespräche, in denen die Mandantschaft immer und immer wieder auf Emotionen eingehen möchte, können kompetent und qualifiziert vom Sekretariat aufgefangen werden. So wird kein Mandant im Regen stehen gelassen, sondern aufgrund von Kommunikationsgeschick und Gesprächsführungstechniken, die das Personal beherrscht, gut aufgefangen. Die Idee ist daher, den Lehrgang in mehrere Abschnitte aufzuteilen. Neben den juristischen Kenntnissen stehen daher der Umgang und die Kommunikation mit dem Mandanten ebenfalls im Vordergrund. Es soll die Mandatsannahme am Telefon, der Umgang mit schwierigen Mandanten und auch die selbstständige Überwachung der einzelnen immer wiederkehrenden Arbeitsabläufe und Schritte eingeübt und vertieft werden. Dabei sollen die Teilnehmer selbst ausprobieren und für sich schließlich die besten Möglichkeiten mitnehmen. Das Seminar richtet sich sowohl an Auszubildende als auch an langjährige Fachangestellte, die im Bereich des Familienrechtes arbeiten oder aber dahin umsatteln. Hinweis: Der hier beworbene Kurs umfasst die Bestandteile der Teilbuchung 2 mit 10 Vortragsstunden (Büroorganisation und Kommunikation für den Kanzleialltag). Die weiteren Kursteile der Teilbuchung 1 (Grundlagen des materiellen Rechts und Kostenrecht) mit weiteren 5 Vortragsstunden werden im Frühjahr 2015 wiederholt. Eine Anmeldung zur Komplettausbildung (15 Vortragsstunden) ist somit jederzeit möglich. Fortsetzung auf der nächsten Seite»

14 14 Seminare KAV-Seminare Es laden ein: Arbeitskreis Informationstechnologierecht Datum: Mo., 08. September 2014, Uhr Ort: MGallery Hotel Mondial am Dom, siehe Seite 31 Begrüßung: RAin Dr. Christiane Bierekoven, Mitglied GfA davit, Nürnberg Referenten: Vorsitzender Richter des 6. Zivilsenates am OLG Köln Hubertus Nolte, Dr. Carsten Föhlisch, Bereichsleiter Audit & Legal der Trusted Shops GmbH, Köln Moderation: RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, davit Gebietsleiter NRW, Köln Kosten: h 100,00 zzgl. 19% MwSt. (h 119,00) Inklusive Kaffeepausen, Mineralwasser im Tagungsraum, Kölschempfang im Anschluss. Eine Teilnahmebescheinigung laut 15 FAO wird für 5 Stunden erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT 4. NRW IT-Rechtstag Zum 4. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden auch in diesem Jahr wieder die aktuellen rechtlichen IT-Topthemen. Nach den Referaten besteht anschließend jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Vortragen wird dieses Jahr neben erfahrenen Praktikern aus der Anwaltschaft auch wieder ein Richter, der täglich mit Streitigkeiten befasst ist, die IT-rechtlichen Bezug haben. Im Anschluss an die Veranstaltung lädt der Arbeitskreis IT-Recht des KAV e.v. im Hotel zu einem gemeinsamen Kölsch oder Softgetränk ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung begrüßt die KAV Service GmbH Frau Kollegin Dr. Christiane Bierekoven, Mitglied im GfA davit aus Nürnberg, Herrn Vorsitzenden Richter des 6. Zivilsenates am OLG Köln Hubertus Nolte, Herrn Kollegen Kjell Vogelsang sowie Herrn Dr. Carsten Föhlisch von der Trusted Shops GmbH. Moderiert wird die Veranstaltung vom davit Gebietsleiter NRW, Herrn Kollegen Prof. Dr. Ulrich Luckhaus. STEUERRECHT, FAMILIENRECHT, ERBRECHT Es lädt ein: Ausschuss Steuerrecht, Ausschuss Familienrecht, Ausschuss Erbrecht Datum: Di., 09. September 2014, Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 31 Referentin: RAin Susanne Christ, Köln Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40) Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von 15 FAO wird für 3 Std. erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. Steuerliche Tücken bei erbrechtlich familienrechtlich motivierten Immobilienübertragungen Immobilien werden innerhalb der Familie aus verschiedensten Gründen hin- und hergeschoben: Ein Haus wird unter Nießbrauchsvorbehalt weitergereicht, für den Ausgleich eines Zugewinns wird das Eigentum an der gemeinsamen Wohnung übertragen oder ein Großvater verschenkt schon mal zur Regelung seines Nachlasses eine Wohnung. All diese Vorgänge können - zum Teil auch erhebliche - Steuern auslösen! Teuer sind vor allem die Spekulations-, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Diese gilt es zu vermeiden. In dem Vortrag wird leicht verständlich ein Überblick über die steuerlichen Risiken solcher Gestaltungen gegeben und Alternativen zur Vermeidung oder - wo das nicht möglich ist - zur Reduzierung anfallender Steuern vorgestellt. Die Referentin dieses Vortrages, Frau Kollegin Susanne Christ ist Fachanwältin für Steuerrecht und hat sich mit ihrer Kanzlei in Köln auf Steuer- und Erbrecht spezialisiert. Zuvor arbeitete sie in der Berliner Finanzverwaltung, als Steuerreferentin eines Versicherungskonzerns und als Steuerfach-Redakteurin. Mit den Themen Steuer- und Erbrecht ist sie bundesweit als Autorin und Referentin tätig. Fortsetzung auf der nächsten Seite»

15 Seminare 15 Sozialrecht Fallstricke im Sozialrecht Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Statusfragen, d.h. die Frage, ob eine Person Arbeitnehmer oder selbstständig ist und die Auswirkungen der neuen Rechtsprechung des BSG auf den Status von Gesellschaftern in Familiengesellschaften sowie die neuen Urteile zur Scheinselbstständigkeit. Die Abgrenzung des Werkvertrags von der Arbeitnehmerüberlassung sowie die Neuregelungen im Recht der geringfügigen Beschäftigungen werden ebenso besprochen. Der Referent, Dr. Jürgen Brand, ist Rechtsanwalt in Hagen und Richter des Verfassungsgerichtshofs in Münster. Er war bis 2010 Präsident des Landesozialgerichts NRW in Essen. Als Autor sowie Herausgeber mehrerer Bücher zum Arbeits- und Sozialrechts tritt er seit vielen Jahren auch in der Anwaltsfortbildung auf. Es lädt ein: Ausschuss Sozialrecht Datum: Mi., 10. September 2014, Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 31 Referent: Präsident des LSG NRW a.d. RA Dr. Jürgen Brand, Hagen Kosten: h 40,00 zzgl. 19% MwSt. (h 47,60) Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von 15 FAO wird für 2 Std. erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT Elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichten ab 2018 Auswirkung auf die tägliche Anwaltspraxis Am hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BGBl. I S. 3768) beschlossen. Wesentlicher Inhalt des am in Kraft tretenden Gesetzes ist die bundesweite Umstellung der Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und allen Gerichten von Papier auf elektronische Kommunikationsmittel (z.b. D oder EGVP). Rechtsanwälte sind daher zukünftig verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze, Anträge, Erklärungen sowie Anlagen auf elektronischem Wege an Gerichte zu übermitteln. Hierzu werden Rechtsanwälte bereits ab dem verpflichtet, ein elektronisches Anwaltspostfach zu nutzen, welches bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführt wird. Das Gesetz enthält außerdem zahlreiche weitere Änderungen, die sich auf die tägliche Anwaltspraxis auswirken. In dieser Veranstaltung stellt der Referent interessierten Kolleginnen und Kollegen die gesetzlichen Regelungen der zukünftigen Neuerungen vor. Er gibt zudem einen Überblick über die technischen Voraussetzungen, um mit den Gerichten kommunizieren zu können. Schließlich thematisiert der Referent die zukünftigen Anforderungen an Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei und die Büroorganisation. Herr Kollege Julius Oberste-Dommes, LL.M. (Informationsrecht) ist Rechtsanwalt bei einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei aus Köln. Sein fachlicher Schwerpunkt ist seit über sechs Jahren das IT-Recht, hier insbesondere IT-Vertragsrecht und Datenschutzrecht. Es laden ein: KAV, Arbeitskreis Informationstechnolgierecht Datum: Di., 16. September 2014, Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 31 Referent: RA Julius Oberste-Dommes, LL.M., Köln Kosten: h 40,00 zzgl. 19% MwSt. (h 47,60) Eine Teilnahmebestätigung wird erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. Fortsetzung auf der nächsten Seite»

16 16 Seminare KAV-Seminare Sozialrecht Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Es lädt ein: Ausschuss Sozialrecht Datum: Mi., 17. September 2014, Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 31 Referent: Vors. Richter am Sozialgericht Claus Peter Heiland, Gelsenkirchen Kosten: h 80,00 zzgl. 19% MwSt. (h 95,20) Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von 15 FAO wird für 4 Std. erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. Der Vortrag soll die Teilnehmer mit der neuen Rechtsprechung und Gesetzgebung der vergangenen 12 Monate vertraut machen, sie im Kranken- und Pflegeversicherungsrecht auf den neuesten Stand bringen sowie die Kenntnisse auf diesen Rechtsgebieten auffrischen und vertiefen. Der Referent dieses Vortrages ist Herr Vorsitzender Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen Claus-Peter Heiland. Seit 1977 ist er bereits als Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen tätig, übernahm im Jahre 1982 eine Kammer für Angelegenheiten der Krankenversicherung, die sich seit 1995 in Kombination mit Angelegenheiten der Pflegeversicherung beschäftigt. Beim Deutschen Anwaltsinstitut im Bereich Kranken- und Pflegeversicherung ist er seit 1992 für die Aus- und Fortbildung der Fachanwälte tätig und leitet darüber hinaus bundesweite Fortbildungsveranstaltungen und Vorträge bei weiteren Trägern, Kammern und Verbänden. Es lädt ein: Ausschuss Insolvenzrecht Datum: Donnerstag, 18. September 2014, Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 31 Referenten: Vizepräsident des LG Köln Christian Schmitz-Justen, Dr. Peter Luhn, Chefarzt Forensische Psychiatrie II, LVR-Klinik, Langenfeld RA Dr. Heinrich Comes, Köln Moderation: RA Joachim Schmitz-Justen, Köln Kosten: h 40,00 zzgl. 19% MwSt. (h 47,60) Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von 15 FAO wird für 2 Std. erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf Seite 87. Strafrecht Aufgaben der Verteidigung in der Maßregelvollstreckung ( 63 StGB) Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngster Zeit immer wieder die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus konkretisiert. Die Überprüfung der Notwendigkeit weiterer Vollstreckung der Maßregeln, 67 e StGB, obliegt der Großen Strafvollstreckungskammer. Wegen der besonderen Bedeutung dieser Entscheidung für den betroffenen Menschen ist im Anhörungsverfahren stets ein Verteidiger zu bestellen. Diese Verfahren gehören nicht zum Alltag der Strafverteidigung; oft geht es um schwierige und folgenreiche juristische und medizinische Fragestellungen. Ziel des Gesprächsabends ist es, die Struktur des Überprüfungsverfahrens und die Möglichkeiten der Verteidigung in diesem Verfahren aus juristischer und ärztlicher Sicht dazustellen. Fortsetzung auf der nächsten Seite»

17 Seminare 17 URHEBER- UND MEDIENRECHT Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht Erstmals bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht in Kooperation mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH eine 10-Std. Veranstaltung im Herbst an. Diese wird am September 2014 im Hopper Tagungszentrum, stattfinden. Folgende Themen werden im Rahmen dieser Veranstaltung behandelt: Persönlichkeitsrechte: Schutzrechte und Kommerzialisierungsgegenstand Streitwertberechnung im Urheberrecht Der urheberrechtliche Werkbegriff im neuen Licht? Was ändert sich durch Geburtstagszug, Seilzirkus & Co? Aktuelle Entwicklungen der Störerhaftung und deren prozessuale Besonderheiten Coverversion vs. Bearbeitung: Abgrenzungsproblematiken zu 23, 24 UrhG in der Praxis Es lädt ein: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht Datum: Fr., 19. September 2014, Sa., 20. September 2014, Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 31 Referenten: Vors. Richterin OLG Köln Margarete Reske RA Prof. Jörg Fischer, Köln Vors. Richter am LG Köln Dr. Martin Köpsel Richter am Landgericht Köln Dirk Büch RA Jan Uwe Leisse, Köln Kosten: h 215,00 zzgl. 19% MwSt. (h 255,85) Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des 15 FAO wird für 10 Std. erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. KAV, KANZLEIMANAGEMENT Das Mandantengespräch als Akquiseinstrument Rechtsanwaltskanzleien sind Wirtschaftsunternehmen und ihre Kunden sind die wichtigsten Wirtschaftsfaktoren. Mandanten finanzieren alle Arbeitsplätze in der Kanzlei. Längst existiert deshalb die Notwendigkeit, die eigene Kanzlei in Wort, Schrift und Tat empfängerorientiert darzustellen, nicht mehr nur bei der Akquisition von Großmandaten, sondern in jedem kleinen Gespräch mit dem Kunden und - besonders wichtig! - mit dem potenziellen Kunden. In schärfer werdenden Wettbewerbssituationen werden Kunden kritischer. Anwälte lernen deshalb, sich auf gestiegene Anforderungen einzustellen und trainieren die Präsentation ihres Wissens, ihrer Erfahrung und ihres Teams, ohne auf angeberische oder zu schüchterne Wirkung angewiesen zu sein. Sie lernen, die Anzahl Ihrer Worte zu halbieren und die Ihrer Fragen zu verdoppeln. Sie lernen, mehr anzubieten als erwartet wird und sich auf den neuen Mandanten perfekt vorzubereiten. Die Fallstricke juristischer Sprache werden als leicht zu behebbare Sünden thematisiert: Schachtelsätze, unstrategische Konjunktive, semantisch unsinnige Konjunktionen etc., denn: Wichtiges braucht wenig Worte, und das Publikum ist über Klarheit und Prägnanz dankbar. Es laden ein: KAV, Kanzleimanagement Datum: Fr., 19. September 2014, Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 31 Referentin: Johanna Busmann, Hamburg Kosten: h 80,00 zzgl. 19% MwSt. (h 95,20) inkl. Kaffeepause. Eine Teilnahmebestätigung wird für 3,5 Std. erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. In diesem Seminar verbessern Sie: Ihre 7-Punkte-Struktur in Ihren Erstgesprächen Ihre Chemie zu Ihren Mandanten Ihre Kompetenzpräsentation Ihre Gesprächsstruktur (Zeiteffizienz) Ihr SAA (sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit) Ihr Telefonverhalten bei unerwarteten Mandantenanfragen Ihr Beschwerdemanagement Ihre kanzleirelevanten Antworten auf die häufigsten / schwierigsten Fragen Ihre Einwandbehandlung und Neutralisierung von Attacken und Widerständen Die Referentin, Frau Johanna Busmann, ist seit 1990 selbständiger Coach für Führungskräfte und Trainerin für Rhetorik, Kommunikation, Verhandlungsführung und Konfliktmanagement, spezialisiert auf Beratung und Training von Rechtsanwälten und Richtern sowie anderen selbständigen Dienstleistern. Fortsetzung auf der nächsten Seite»

18 18 Seminare KAV-Seminare Es laden ein: KAV, Kanzleimanagement Datum: Fr., 19. September 2014, Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 31 Referentin: Johanna Busmann, Hamburg Kosten: h 80,00 zzgl. 19% MwSt. (h 95,20) Eine Teilnahmebestätigung wird für 3,5 Std. erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. KAV, KANZLEIMANAGEMENT Ohne Moos nix los Honorarinformation Das RVG stellte Anwälte bereits bei seiner Novelle im Jahr 2006 auf eine harte Probe. Der Zwang, jetzt Honorare frei zu vereinbaren (Zitat) sowie ökonomische Überlegungen ( Reicht der Stundensatz x, um mein Geschäft abzusichern? ) und besonders die oft noch dringlichere Frage Wie sag ich es bloß meinem Kunden? sorgen für weitere Verunsicherung. Die Furcht grassiert, Dauer-Mandanten zu verprellen und selbst noch unsicherer in Bezug auf das Thema Honorar zu werden. Wie richte ich meinem Kunden auf einen neuen Honorarmodus ein? Und noch vorher: Woher weiß ich denn, was meine Arbeit wert ist? Wie leite ich verbindlich und sicher das Honorarthema ein? Wie argumentiere ich bei Rechtsschutzversicherten? Was tun bei Einwänden? Welche Konflikt-Prophylaxe taugt etwas? Und was tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist? In diesem Seminar lernen / verbessern Sie, Ihre Honorarforderung freundlich, klar und angstfrei zu formulieren Mandanten auf andere Abrechnungsmodi einzustellen einen gestiegenen Preis nachzuverhandeln negative Botschaften zu verkaufen Einwände, Widerstände und Killerphrasen zu nutzen und zu versachlichen nörgelnde Mandanten zufrieden zu stellen Fuß in die Tür eines Widerstandes stellen, Widerstände aushebeln Das Seminar wird durch einen einstündigen Vortrag eingeleitet und besteht danach zu etwa 80% aus Übungen. Eine Checkliste mit einfachen Tipps wird Sie im Alltag unterstützen. Die Referentin, Frau Johanna Busmann, ist seit 1990 selbständiger Coach für Führungskräfte und Trainerin für Rhetorik, Kommunikation, Verhandlungsführung und Konfliktmanagement, spezialisiert auf Beratung und Training von Rechtsanwälten und Richtern sowie anderen selbstständigen Dienstleistern. Es laden ein: KAV, Kanzleimanagement Datum: Sa., 20. September 2014, Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 31 Referentin: Johanna Busmann, Hamburg Kosten: h 160,00 zzgl. 19% MwSt. (h 190,40) inkl. 2 Kaffeepausen. Eine Teilnahmebestätigung wird für 7 Std. erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. KAV, KANZLEIMANAGEMENT Gut befragt ist halb gewonnen Zeugenvernehmung Frage- und Vernehmungstechniken vor Gericht - das ist bis heute ein vernachlässigtes Thema in der Aus- und Fortbildung von Juristen. Dabei stellt sich der Erfolg einer Befragung keinesfalls nur durch lückenlose Aktenkenntnis und die Kenntnis anwaltlicher Rechte ein. Grundlagen der Gesprächsführung und die aufgestellten Antennen einer trainierten Wahrnehmung sorgen auch im Gerichtssaal für besseren Kontakt zwischen den Gesprächspartnern. Sprachtaktik ist das Gebot der Stunde: wie Sie einen Zeugen bedrängen, wie Sie seine Lügenabsicht enttarnen und genau die Informationen bekommen, die Sie benötigen. Unter diesen Umständen von ihm verwertbare - und vor allem die gewünschten - Aussagen zu erfragen, das erfordert Sensibilität und eine geschickte, ausgefeilte Fragetechnik.» Fortsetzung auf der nächten Seite Fortsetzung auf der nächsten Seite»

19 Seminare 19 Sie lernen: die Bestimmungen der ZPO und StPO auszunutzen die richterliche Autorität (territorialer Verhandler) taktisch zu nutzen den gegnerischen Zeugen zielgerichtet zu vernehmen den Zeugen zu einem bestimmten Punkt zu führen eine Zeugenvernehmung zu strukturieren Widersprüche zu verstärken und Lügenabsichten zu enttarnen ein Zeugenkomplott aufzudecken Attacken und Unsachlichkeiten zu versachlichen Machtkämpfe für sich zu entscheiden Drei Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, einen eigenen Fall - anonymisiert - in Gruppen fragetechnisch aufzuarbeiten. Die echten Zeugenvernehmungen in diesen drei Fällen sollten dabei zeitlich vor Ihnen liegen. Diese Teilnehmer melden sich bitte eine Woche vor Seminarbeginn bei der Referentin: Telefon: und erhalten eine kleine Hausaufgabe. Die Referentin, Frau Johanna Busmann, ist seit 1990 selbständiger Coach für Führungskräfte und Trainerin für Rhetorik, Kommunikation, Verhandlungsführung und Konfliktmanagement, spezialisiert auf Beratung und Training von Rechtsanwälten und Richtern sowie anderen selbstständigen Dienstleistern. MITARBEITERSEMINAR Mitarbeiterseminar: ZPO Im Rahmen dieses Seminars werden Form und Inhalt von Schriftsätzen, Zustellung, allgemeine Prozessvoraussetzungen, Fristen und Termine, das gerichtliche Mahnverfahren, Verfahren im Allgemeinen, früher erster Termin und schriftliches Vorverfahren, Beweisaufnahme, Säumnisverfahren, gerichtlich protokollierter Vergleich, Beschlussvergleich, Berufung, Revision, Beschwerde und Prozesskostenhilfe thematisiert. Herr Kollege Dr. Ulrich Prutsch ist stellvertretender Vorsitzender des KAV und langjähriger Referent in Seminaren für die Anwaltschaft und die Kanzleimitarbeiter. Er ist Autor der Fachkundebücher Grundlagen im Kosten- und Vergütungsrecht, Kanzleiorganisation, Verfahrensrecht, Zwangsvollstreckung und Verfasser des Skriptums RVG, herausgegeben von der Rechtsanwaltskammer Köln. Es lädt ein: KAV Datum: Di., 23. September 2014, Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 31 Referentin: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40) Auszubildende: h 45,00 zzgl. 19% MwSt. (h 53,55) Eine Teilnahmebestätigung wird erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. AGG ARBEITSRECHT Das AGG wirft auch im achten Jahr des Bestehens eine Vielzahl von Fragen bei der Begründung, dem Verlauf und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf. Die Probleme beziehen sich auf das individuelle wie das kollektive Arbeitsrecht. Stichworte wie Altersoder Behindertendiskriminierung in Sozialplänen, Auskunftsansprüche des erfolglosen Bewerbers, tarifvertragliche Unkündbarkeit oder Entschädigungsansprüche wegen benachteiligender Kündigungen elektrisieren jeden Arbeitsrechtler. Der Referent, Herr Richter am Arbeitsgericht Dr. Sebastian Roloff, ist bis zum 31. August 2014 an das BAG in Erfurt abgeordnet, Kommentator des AGG im Beck schen Onlinekommentar Arbeitsrecht und regelmäßig als Referent im Rahmen der KAV Seminare tätig. Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht Datum: Mi., 24. September 2014, Uhr Ort: Stadthotel am Römerturm, siehe Seite 31 Referentin: Richter am ArbG Köln Dr. Sebastian Roloff Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40) Auszubildende: h 45,00 zzgl. 19% MwSt. (h 53,55) Eine Teilnahmebestätigung wird erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. Fortsetzung auf der nächsten Seite»

20 20 Seminare KAV-Seminare Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht Datum: Fr., , Uhr, Sa., , Uhr Ort: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, siehe Seite 31 Referent: Richterin am AG und Abteilungsleiterin des FamG Köln Margarethe Bergmann, Rechtspflegerin am AG Kerpen Barbara Nußbaum, RA Carmen Grebe, Köln Richter am AG Bergisch Gladbach a.d. Heribert Schüller, Richter am AG Bergisch Gladbach a.d. Hanns- Georg Becker Kosten: h 215,00 zzgl. 19% MwSt. (h 255,85) Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des 15 FAO wird für 10 Std. erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. FAMILIENRECHT Herbstseminar im Familienrecht Im Rahmen des diesjährigen Herbstseminars im Familienrecht, welches am September 2014 im MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, stattfindet, wird zu folgenden Vortragsthemen referiert: Versorgungsausgleich: Schuldrechtliche Abänderung, Unterhaltsprivileg, Formulierung in Eheverträgen Die Immobilie im Familienrecht Einstweiliger Rechtsschutz im Familienrecht Teilungsversteigerung im Familienrecht Umgangs- und Sorgerecht RVG UND KOSTENRECHT, ARBEITSRECHT Streitwertkatalog Es laden ein: Ausschuss RVG und Kostenrecht, Ausschuss Arbeitsrecht Datum: Mo., 29. September 2014, Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 31 Referenten: RA Christian Braun, Köln Kosten: h 40,00 zzgl. 19% MwSt. (h 47,60) Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von 15 FAO wird für 2 Stunden erteilt. Anmeldung: Online auf oder über das Anmeldeformular auf S. 87. Die Konferenz der Landesarbeitsgerichte hat im Mai 2012 eine Streitwertkommission eingerichtet mit dem Auftrag, einen Streitwertkatalog zu erarbeiten, um eine möglichst einheitliche Streitwertrechtsprechung in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu erzielen. Dieser Katalog wurde im Mai 2013 veröffentlicht. Seitdem wird über den Katalog selbst, seine Verbindlichkeit und seine Umsetzung z.b. gegenüber Rechtsschutzversicherungen kontrovers diskutiert (vgl. die Stellungnahme des DAV in NZA 2013/1112). Der Vortrag soll zu den genannten Punkten Informationen liefern, die den Umgang mit dem Katalog in der täglichen Praxis erleichtern können. Herr Kollege Christian Braun ist seit 1990 als Anwalt in Köln tätig und seit 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, im Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und im Ausschuss RVG und Kostenrecht des KAV e.v.. Zu Kosten und Gebühren hat Herr Kollege Braun bereits einige Vorträge für die KAV Service GmbH gehalten. Fortsetzung auf der nächsten Seite»

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