A U S S C H R E I B U N G NFV Kreis Vechta - Jugendausschuss - * Jugend - Spielzeit *

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1 A U S S C H R E I B U N G NFV Kreis Vechta - Jugendausschuss - * Jugend - Spielzeit * 1

2 Inhaltsverzeichnis Allgemeines Seite 3 I. Spielbetrieb Seite 4-6 II. Spielfelder Seite 7-9 III. Spielbälle Seite 9 IV. Besonderheiten Spielbetrieb der G, F und E Junioren/- Seite 9 innen V. Kleinfeldtore Seite 10 VI. Schiedsrichtergestellung Seite 10 VII. Ergebnismeldung Seite 10 VIII. Spielgemeinschaften & Zweitspielrechte Seite IX. Spielausfälle Seite 11 X. Vorrangigkeit von Punktspielen Seite 11 XI. Passwesen Seite XII. Passkontrolle Seite 12 XIII. Fairnesswettbewerb Seite XIV. Spielberichte Seite XV. Spielverlegungen Seite 14 XVI. Torverhältnis Seite XVII. Trikotwerbung/Spielkleidung Seite 15 XVIII. Strafen/Verwaltungsgebühren Seite XIX. Flutlichtspiele Seite 17 XX. Turniere Seite 17 XXI. Winterpause/Festspielregelung zum Ende der Saison Seite 17 XXII. Aufstieg Seite 18 XXIII. Anrufungsinstanz Seite 18 XXIV. Vereinswechsel in der Saison Seite XXV. Kunstrasenplätze im Kreis Vechta Seite 19 XXVI. Einwendungen gegen diese Ausschreibung Seite 19 Ausschreibung Kreispokal Seite Anhang I Anschriftenverzeichnis KJA Seite 22 Anhang II Ausschreibung G-Junioren Seite Anhang III Ausschreibung F-Junioren Seite Anhang IV Flexibler Spielbetrieb Seite Anhang V Spielfelder E- und D-Junioren Seite Anhang VI Antrag Spielgemeinschaft Seite 31 Anhang VII Antrag Zweitspielrecht Seite 32 Anhang VIII Antrag Spielverlegung Seite 33 Anhang IX Spiele mit ausländischen Mannschaften/Auslandsturniere Seite Anhang X Bewertungsbogen Fair-Play-Cup Seite 36 Anhang XI Erfüllung des Schiedsrichtersolls Seite Anhang XII Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung Seite 39 Anhang XIII Begrüßungskultur Seite 40 2

3 Allgemeines Diese Ausschreibung ist bestimmt für die Punkt-, Pokal- und Pflichtfreundschaftsspiele aller Junioren- und Juniorinnenmannschaften auf Kreisebene des NFV Kreis Vechta. Für die Durchführung der Punkt-, Pokal- und Pflichtfreundschaftsspiele sind die Satzungen und Ordnungen des NFV sowie diese Ausschreibung des NFV Kreis Vechta maßgebend. Die Überwachung der Spielpläne, Auswertung der Spielberichte (einschließlich Bestrafung) und Erstellung der Tabellen ist Aufgabe der jeweiligen Staffelleiter. Anschriften der Staffelleiter: Anschriftenverzeichnis s. Anhang I Stichtage und Spielzeiten: A Junioren X 45 Minuten B Junioren X 40 Minuten C Junioren X 35 Minuten D Junioren X 30 Minuten E Junioren X 25 Minuten F Junioren X 20 Minuten G Junioren X 20 Minuten B Juniorinnen X 40 Minuten C Juniorinnen X 35 Minuten D Juniorinnen X 30 Minuten E Juniorinnen X 25 Minuten F Juniorinnen X 20 Minuten Für Mädchenmannschaften, die am Spielbetrieb der Junioren teilnehmen, gelten keine abweichenden Stichtage. Für den Einsatz von Spielerinnen in den einzelnen Altersklassen der Juniorinnen gibt es im Zuständigkeitsbereich des NFV Kreis Vechta keine Sonderregelungen. Mannschaftsstärke: (Kreisebene) Altersklasse Anzahl Feldspieler Anzahl Auswechselspieler A-Junioren 11 4 B-Junioren 11 4 C-Junioren 11 4 A-, B- & C-Junioren (9er) 9 3 D-Junioren 9 4 D-Junioren (7er) 7 unbegrenzt E-Junioren 7 unbegrenzt F-Junioren 7 unbegrenzt G-Junioren 6 unbegrenzt B-Juniorinnen (9er) 9 unbegrenzt B-Juniorinnen 7 unbegrenzt C-Juniorinnen (9er) 9 unbegrenzt C-Juniorinnen 7 unbegrenzt D-Juniorinnen 7 unbegrenzt E-Juniorinnen 7 unbegrenzt F-Juniorinnen 7 unbegrenzt 3

4 Ausschreibung Spielbetrieb 2016/2017 Der Kreisjugendausschuss kann von den nachstehenden Regelungen in begründeten Ausnahmefällen abweichen! I. Spielbetrieb A Junioren Kreisliga: Zunächst wird eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Die auf Platz 1-6 platzierten Mannschaften qualifizieren sich für die A Junioren OM Kreisliga. Die A Junioren OM Kreisliga setzt sich im Jahr 2017 aus jeweils sechs Mannschaften aus den Kreisen Cloppenburg und Vechta zusammen. Die verbleibenden Mannschaften werden in die neu zu bildenden A Junioren Kreisklassen zusammengeführt. A Junioren Kreisklasse: Es wird zunächst eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Im Frühjahr 2017 erfolgt eine Zusammenführung mit den verbleibenden Mannschaften der Kreisliga in die neu zu bildenden A Junioren Kreisklassen. B Junioren Kreisliga: Zunächst wird eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Es wird nach dem Play-Off- System gespielt. Die ersten sechs Mannschaften der Hinrunde der Kreisliga bilden im Frühjahr 2017 die neue Kreisliga, die in Hin- und Rückrunde den Kreismeister ermitteln. Die verbleibenden Mannschaften werden mit den Mannschaften der Kreisklassen in die neu zu bildenden B Junioren Kreisklassen zusammengeführt. B Junioren Kreisklassen: Es wird zunächst eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Im Frühjahr 2017 erfolgt eine Zusammenführung mit den verbleibenden Mannschaften der Kreisliga in die neu zu bildenden B Junioren Kreisklassen. C Junioren Kreisliga: Zunächst wird eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Es wird nach dem Play-Off- System gespielt. Die ersten sechs Mannschaften der Hinrunde der Kreisliga bilden im Frühjahr 2017 die neue Kreisliga, die in Hin- und Rückrunde den Kreismeister ermitteln. Die verbleibenden Mannschaften werden mit den Mannschaften der Kreisklassen in die neu zu bildenden C Junioren Kreisklassen zusammengeführt. C Junioren Kreisklassen: Es wird zunächst eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Im Frühjahr 2017 erfolgt eine Zusammenführung mit den verbleibenden Mannschaften der Kreisliga in die neu zu bildenden C Junioren Kreisklassen. D Junioren Kreisliga: Zunächst wird eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Es wird nach dem Play-Off- System gespielt. Die ersten sechs Mannschaften der Hinrunde der Kreisliga bilden im Frühjahr 2017 die neue Kreisliga, die in Hin- und Rückrunde den Kreismeister ermitteln. Die verbleibenden Mannschaften werden mit den Mannschaften der Kreisklassen in die neu zu bildenden D Junioren Kreisklassen zusammengeführt. 4

5 D Junioren Kreisklassen: Es wird zunächst eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Im Frühjahr 2017 erfolgt eine Zusammenführung mit den verbleibenden Mannschaften der Kreisliga in die neu zu bildenden D Junioren Kreisklassen. D Junioren 7er Es wird ein normaler Punktspielbetrieb mit Hin- und Rückspielen durchgeführt. Um Nachmeldungen zur Rückserie zu ermöglichen, erfolgt im Frühjahr 2017 ein Neustart, bei dem die Punkte aus der Hinrunde nicht übernommen werden. E Junioren Kreisliga: Zunächst wird eine einfache Punktspielrunde in zwei Staffeln durchgeführt. Es wird nach dem Play-Off-System gespielt. Die ersten drei Mannschaften der beiden Staffeln der Hinrunde der Kreisliga bilden im Frühjahr 2017 die neue Kreisliga, die in Hin- und Rückrunde den Kreismeister ermitteln. Die verbleibenden Mannschaften werden mit den Mannschaften der Kreisklassen in die neu zu bildenden E Junioren Kreisklassen zusammengeführt. E Junioren Kreisklassen: Es wird zunächst eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Im Frühjahr 2017 erfolgt eine Zusammenführung mit den verbleibenden Mannschaften der Kreisliga in die neu zu bildenden E Junioren Kreisklassen. F Junioren Kreisliga: Zunächst wird eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Es wird nach dem Play-Off- System gespielt. Die ersten sechs Mannschaften der Hinrunde der Kreisliga bilden im Frühjahr 2017 die neue Kreisliga, die in Hin- und Rückrunde den Kreismeister ermitteln. Die verbleibenden Mannschaften werden mit den Mannschaften der Kreisklassen in die neu zu bildenden F-Junioren-Kreisklassen zusammengeführt. Es wird nach den Grundsätzen der Fair-Play-Liga gespielt. s. Anhang III F Junioren Kreisklassen: Es wird zunächst eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Im Frühjahr 2017 erfolgt eine Zusammenführung mit den verbleibenden Mannschaften der Kreisliga in die neu zu bildenden F Junioren Kreisklassen. Es wird nach den Grundsätzen der Fair-Play-Liga gespielt. s. Anhang III G Junioren: G Junioren führen keine Meisterschaftsspiele durch und wenden die Grundsätze der Fair-Play-Liga an. Näheres regelt die gesonderte Ausschreibung im Anhang zu dieser Ausschreibung. s. Anhang II B Juniorinnen Kreisliga Die Hinrunde wird als Einfachrunde gespielt. Die ersten drei Mannschaften qualifizieren sich direkt für die im Frühjahr 2017 beginnende B Juniorinnen OM Liga. Dort wird in Hin- und Rückspiel der Kreismeister ausgespielt. Die verbleibenden Mannschaften werden in die neu zu bildende B Juniorinnen Kreisklasse zusammengeführt. Aufgrund der Anzahl der gemeldeten Mannschaften und möglicher Nachmeldungen bzw. Abmeldungen zum Frühjahr 2017 behält es sich der Kreisjugendausschuss vor, die Staffeleinteilung im Bereich der B Juniorinnen zum Frühjahr an die dann vorliegenden Gegebenheiten anzupassen, ggf. auch durch eine dann möglicherweise notwendige Bildung einer B Juniorinnen OM Kreisklasse. 5

6 C Juniorinnen Kreisliga: Zunächst wird eine Doppelspielrunde durchgeführt. Es wird nach dem Play-Off-System gespielt, Die ersten vier Mannschaften aus der Hinrunde der Kreisliga und die ersten beiden Mannschaften aus der Hinrunde der 1. Kreisklasse bilden im Frühjahr 2017 die neue Kreisliga, die in Hin- und Rückrunde den Kreismeister ermitteln. Die verbleibenden Mannschaften werden mit den verbleibenden Mannschaften der Kreisklasse in die neu zu bildenden C Juniorinnen Kreisklassen zusammengeführt. C Juniorinnen Kreisklassen: Es wird zunächst eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Die ersten beiden Mannschaften aus der Hinrunde der 1. Kreisklasse bilden mit den ersten vier Mannschaften aus der Hinrunde der Kreisliga die neue Kreisliga. Im Frühjahr 2017 erfolgt eine Zusammenführung mit den verbleibenden Mannschaften der Kreisliga in die neu zu bildende C Juniorinnen Kreisklasse. D Juniorinnen Kreisliga: Zunächst wird eine Doppelspielrunde durchgeführt. Es wird nach dem Play-Off-System gespielt, Die ersten vier Mannschaften aus der Hinrunde der Kreisliga und die ersten beiden Mannschaften aus der Hinrunde der 1. Kreisklasse bilden im Frühjahr 2017 die neue Kreisliga, die in Hin- und Rückrunde den Kreismeister ermitteln. Die verbleibenden Mannschaften werden mit den verbleibenden Mannschaften der Kreisklasse in die neu zu bildende D Juniorinnen Kreisklasse zusammengeführt. D Juniorinnen Kreisklassen: Es wird zunächst eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Die ersten beiden Mannschaften aus der Hinrunde der 1. Kreisklasse bilden mit den ersten vier Mannschaften aus der Hinrunde der Kreisliga die neue Kreisliga. Im Frühjahr 2017 erfolgt eine Zusammenführung mit den verbleibenden Mannschaften der Kreisliga in die neu zu bildende D Juniorinnen-Kreisklasse. E Juniorinnen Kreisliga: Zunächst wird eine Doppelspielrunde durchgeführt. Es wird nach dem Play-Off-System gespielt, Die ersten vier Mannschaften aus der Hinrunde der Kreisliga und die ersten beiden Mannschaften aus der Hinrunde der 1. Kreisklasse bilden im Frühjahr 2017 die neue Kreisliga, die in Hin- und Rückrunde den Kreismeister ermitteln. Die verbleibenden Mannschaften werden mit den verbleibenden Mannschaften der Kreisklasse in die neu zu bildende E Juniorinnen Kreisklasse zusammengeführt. E Juniorinnen Kreisklassen: Es wird zunächst eine Doppelspielrunde durchgeführt. Die ersten beiden Mannschaften aus der Hinrunde der 1. Kreisklasse bilden mit den ersten vier Mannschaften aus der Hinrunde der Kreisliga die neue Kreisliga. Im Frühjahr 2017 erfolgt eine Zusammenführung mit den verbleibenden Mannschaften der Kreisliga in die neu zu bildende E Juniorinnen Kreisklasse. F Juniorinnen Es wird eine Einfachrunde durchgeführt. Um Nachmeldungen zur Rückserie zu ermöglichen, erfolgt im Frühjahr 2017 ein Neustart, bei dem die Punkte aus der Hinrunde nicht übernommen werden. Je nach Anzahl der Mannschaften wird dann eine neue Kreisliga und ggf. eine neue Kreisklasse gebildet. Es wird nach den Grundsätzen der Fair-Play-Liga gespielt. s. Anhang III 6

7 II. Spielfelder Die Spielfelder der G bis E Junioren im NFV Kreis Vechta entsprechen den Abbildungen im Anhang 1 der NFV-Jugendordnung. Es sind daher die nachstehenden Angaben zu den Spielfeldgrößen in den einzelnen Altersklassen sowie die Abbildungen in den Anhängen II, III, IV & V zu beachten: 1.) Spielfeld B Juniorinnen (9er-Mannschaften) und Staffeln mit 9er- Mannschaften der A bis C Junioren Spiele der B Juniorinnen werden auf dem verkürzten Spielfeld ausgetragen. Ebenfalls auf dem verkürzten Spielfeld werden die Spiele in den Staffeln der A bis C Junioren ausgetragen, wenn 9er- oder 11er- und 9er-Mannschaften gegeneinander spielen. Die Länge des Spielfeldes sollte ca. 90 Meter betragen. Bei Spielfeldern mit einer größeren Länge ist das Spielfeld wie folgt zu verkürzen: Gegenüber dem feststehenden Tor wird auf der anderen Seite ein bewegliches großes Tor bis zum 16m-Raum vorgezogen. Der 16m-Raum und dessen Verlängerung bilden die Torauslinie. Vor diesem Tor muss ein 5m- und 16m-Raum neu gezeichnet werden. 2.) Spielfeld B-Juniorinnen (7er-Mannschaften) & C Juniorinnen Das Spielfeld bei den B-Juniorinnen, wenn 7er- oder 9er- und 7er-Mannschaften gegeneinander spielen, und bei den C Juniorinnen befindet sich zwischen den beiden 16-Meter-Räumen. Die Strafraumlinien werden (parallel zur Torauslinie) in Richtung Seitenaus verlängert. Die Seitenlinien werden eingerückt. s. Anhang IV Weitere Rahmenbedingungen: Es werden Jugendtore 5 x 2 m benutzt. Die 5 x 2-m-Tore werden mittig auf die Torlinie gestellt. Das Maß für den Torraum (muss nicht dargestellt sein) beträgt 4 m und für den Strafraum 12 m. Strafraum 12 m tief, 29 m breit (12m Tor 12 m) Strafstoß 8 m 3.) Spielfelder D Junioren 9 gegen 9 Spielfeld von 16m-Strafraum zu 16m-Strafraum. Die Strafraumlinie wird (parallel zur Torauslinie) in Richtung Seitenaus verlängert. Die Seitenlinien können eingerückt werden, sodass die Spielfeldbreite circa 50 Meter beträgt. s. Anhang V Zur Entlastung der Heimvereine beim Platzbau und in Anbetracht der unterschiedlichen Platzgrößen wird auf eine Verpflichtung zum Einrücken der Seitenlinien verzichtet. Die Entscheidung, ob die Seitenlinie eingerückt wird, liegt somit im Ermessen des jeweiligen Heimvereins. Weitere Rahmenbedingungen: Es werden Jugendtore 5 x 2 m benutzt. Die 5 x 2-m-Tore werden mittig auf die Torlinie gestellt. Das Maß für den Torraum (muss nicht dargestellt sein) beträgt 4 m und für den Strafraum 12 m. Strafraum 12 m tief, 29 m breit (12m Tor 12 m) Strafstoß 8 m 7

8 D Junioren 7er Mannschaften und D Juniorinnen Spielfeldgröße ca. 65 X 50 Meter Die Maße müssen unbedingt in etwa eingehalten werden, da das Spielfeld sonst zu eng wird. Gespielt werden muss wie folgt: Die Strafraumbegrenzung wird parallel zur Torauslinie in Richtung Seitenauslinie (gedanklich) verlängert. Die zweite Längsbegrenzung stellt die Mittellinie dar. Die beiden 5 x 2 Meter Tore werden mittig auf den ursprünglichen Seitenlinien platziert. Die Spielfeldbegrenzung kann durch Linien und Hütchen erfolgen. Bei kleinen Plätzen muss das Spielfeld von der Strafraumbegrenzung zum 5m-Raum seitlich zurückversetzt werden. Der Strafstoß ist bei den genannten Mannschaften vom 8-Meterpunkt auszuführen. s. Anhang V 4.) Spielfeld E Juniorinnen und E Junioren Spielfeldgröße ca. 55 x 35 m Gespielt werden muss wie folgt: Die Strafraumlängsbegrenzung wird auf einer Seite (parallel zur Seitenauslinie) in Richtung Mittellinie (gedanklich) verlängert. Auf dieser (gedachten) Linie wird mittig das 5 X 2 Meter-Tor platziert. Das zweite Tor steht genau gegenüber auf der ursprünglichen Seitenauslinie (siehe Abb. 3 im Anhang 1 der NFV-Jugendordnung). Die Längsbegrenzungen werden durch Mittellinie bzw. die auf der einen Seite (gedanklich) verlängerten Strafraumlinie markiert. Die Spielfeldbegrenzung kann durch Linien und Hütchen erfolgen. Bei kleinen Plätzen muss das Spielfeld von der Strafraumbegrenzung zum 5-Meterraum seitlich zurückgesetzt werden. Der Strafstoß bei den E Junioren/-innen ist vom 8-Meterpunkt auszuführen. s. Anhang V 5.) Spielfeld F Juniorinnen und F Junioren Spielfeldgröße ca. 40 X 35 Meter. Gespielt werden muss wie folgt: Die Strafraumlängsbegrenzung wird auf beiden Seiten (parallel zur Seitenauslinie) in Richtung Mittellinie (gedanklich) verlängert. Auf diesen (gedachten) Linie wird jeweils mittig das 5 X 2 Meter-Tor platziert (s. Abbildung 2 im Anhang 1 der NFV Jugendordnung). Die Längsbegrenzungen stellen Mittellinie bzw. Strafraumlinie dar. Die Spielfeldbegrenzung kann durch Linien und Hütchen erfolgen. Bei kleinen Plätzen muss das Spielfeld von der Strafraumbegrenzung zum 5m-Raum seitlich zurückgesetzt werden. Der Strafstoß bei den F Junioren/-innen ist vom 8-Meterpunkt auszuführen. s. Anhang III 7.) Spielfeld G Junioren s. Anhang II Wichtig!!!!!!! Die Spielfelder dürfen während des Spieles nicht (auch nicht nach der Halbzeitpause) gewechselt werden. Zuwiderhandlungen können zu Spielabbrüchen und Punktverlusten führen. 8

9 Die Einführung von Eltern-/Fanzonen sowie von Coaching-Zonen im Bereich der D und E Junioren (wie in den Abbildungen in Anhang IV dargestellt), erfolgt in der Saison 2016/2017 weiterhin auf freiwilliger Basis. III. Spielbälle für Mannschaften laut Anhang 1 der Jugendordnung_ sowie 4 des Anhangs 1 der Spielordnung Bitte unbedingt beachten: Leichtspielball Größe 4 oder 5 für D Junioren Gewicht ca. 350 g Leichtspielball Größe 4 oder 5 für E Junioren Gewicht ca. 290 g Leichtspielball Größe 4 oder 5 für F Junioren Gewicht ca. 290 g Leichtspielball Größe 3 oder 4 für G Junioren Gewicht ca. 290 g Fußball Größe 5 für B und C Juniorinnen (kein Leichtspielball) Leichtspielball Größe 4 oder 5 für D Juniorinnen Gewicht ca. 350 g Leichtspielball Größe 4 oder 5 für E Juniorinnen Gewicht ca. 290 g Leichtspielball Größe 4 oder 5 für F Juniorinnen Gewicht ca. 290 g IV. Besonderheiten Spielbetrieb der G, F und E Junioren/-innen Rückpassregel Das Zurückspielen zu seinem Torwart ist bei den G Junioren und F Junioren/-innen erlaubt. Abseits G bis E Junioren/-innen spielen ohne Abseitsregel. Abstoß Nur bei den G Junioren kann der Abstoß auch als Abschlag oder Abwurf erfolgen. Einwurf Bei falschem Einwurf erfolgt bei den G Junioren und F Junioren/-innen eine Wiederholung unter Anleitung! Bitte die Schiedsrichter über die Sonderregelungen informieren! Empfehlung Da in den Altersklassen der G bis E Junioren das Torverhältnis für die Spielwertung keine Rolle spielt, wird den Mannschaften, die bereits sehr hoch führen, empfohlen, ihre Spielerzahl zu reduzieren, um schwächeren Teams eine gewisse Chancengleichheit zu ermöglichen. 9

10 V. Kleinfeldtore: Zur Vermeidung von Unfällen müssen alle beweglichen Tore so im Boden verankert bzw. befestigt werden, dass ein Umstürzen der Tore in jedem Fall ausgeschlossen werden kann (z.b. durch Sandsäcke oder Haken/Heringe). Im Falle eines Unfalles droht den Vereinen bei Nichtbeachtung die Schadenersatzpflicht! (vgl. Urteil OLG Celle, veröffentlicht im Fußball Journal 4/96 Seite 14). VI. Schiedsrichtergestellung Die Ansetzungen der Schiedsrichter für die Klassen: A, B, C und D Junioren (außer 7er D Junioren) wie auch der B Juniorinnen erfolgt durch: Franz Beuse, Waoterlaoge 46, Kroge-Ehrendorf Tel: 04442/ , Handy: , Fax: 04442/ franz.beuse@gmail.com Bei den Heimspielen ohne offizielle Schiedsrichteransetzung (C bis F Juniorinnen, D Junioren 7er Mannschaft, E bis G Junioren) stellt grundsätzlich der gastgebende Verein die Schiedsrichter. Dabei sollen vorrangig die Jungschiedsrichter, aber auch sonstige aktive Schiedsrichter eingesetzt werden. Dies gilt ebenso für Spiele, in den eine Ansetzung eines neutralen Schiedsrichters aufgrund Personalmangels seitens des KSA nicht vorgenommen werden kann. VII. Ergebnismeldung Die Ergebnisse der Spiele sind unter zu melden. Der gastgebende Verein ist verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnet zu melden. Dies gilt nicht für die G Junioren. Spielausfälle sind ebenfalls sofort mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung der Fristen erfolgt eine Bestrafung entsprechend dieser Ausschreibung! VIII. Spielgemeinschaften & Zweitspielrechte Die Gründung von Spielgemeinschaften richtet sich nach 11 der NFV- Jugendordnung. Danach können Spielgemeinschaften, grundsätzlich bestehend aus maximal drei beteiligten Vereinen, in allen Altersklassen bis zur Bezirksebene zugelassen werden. Die Anzahl der Mannschaften einer Jugendspielgemeinschaft ist auf Kreisebene nicht beschränkt; auf Bezirksebene auf eine Mannschaft pro Altersklasse begrenzt. 10

11 Die Zulassung gilt für ein Spieljahr. Sie ist beim zuständigen Kreisjugendausschuss vom federführenden Verein zu beantragen. Die Beantragung erfolgt auf dem dafür vorgesehenen Vordruck. s. Anhang V Über die Zulassung von Ausnahmen hinsichtlich der Maximalzahl beteiligter Vereine entscheidet der Verbandsjugendausschuss. Dessen Entscheidung ist unanfechtbar. Die Erteilung von Zweitspielrechten richtet sich nach 12 der NFV-Jugendordnung bzw. 3 im Anhang 1 der NFV-Spielordnung. s. Anhang VI IX. Spielausfälle Bei Spielausfällen infolge schlechter Platz- und Witterungsverhältnisse ist nach 28 der NFV-Spielordnung zu verfahren. Der Staffelleiter kann kurzfristig, sofern es die Platzverhältnisse zulassen, das Spiel auf den Platz des Gegners verlegen. Bei Spielen mit neutralen Schiedsrichtern ist wie folgt zu verfahren: 1. Platzverein ruft Gegner, Staffelleiter und den Schiedsrichteransetzer Franz Beuse an. 2. Der Schiedsrichteransetzer Franze Beuse informiert den betroffenen Schiedsrichter. 3. Für die Eingabe im DFBnet ist ebenfalls der absagende Verein verantwortlich (unmittelbar nach Absage). Sofern es die Umstände erfordern, muss damit gerechnet werden, dass Pflichtspiele außerhalb des Rahmenspielplans angesetzt werden. Unter bestimmten Umständen können der Staffelleiter etwaige Nachholspiele in allen Altersklassen auch in den Herbst- oder Osterferien ansetzen. X. Vorrangigkeit von Punktspielen Angesetzte Juniorenspiele haben am Samstag immer Vorrang vor den Herrenspielen! (siehe NFV - Spielordnung Anhang 4 unter Anmerkungen) XI. Passwesen Bei Erstausstellung ist mit dem Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis die Geburtsurkunde oder ein sonstiger amtlicher Geburtsnachweis beizufügen. Spielberechtigt sind Junioren/innen, die im Besitz eines gültigen Spielerpasses sind. Fehlen des Passes wird bestraft. Zu einem gültigen Spielerpass gehören auch das Lichtbild und die Unterschrift des Spielers. Ein Verein hat das Passbild im Spielerpass dann auszutauschen, wenn der/die Spieler/in aufgrund des vorhandenen Passbildes nicht mehr eindeutig identifiziert werden kann. Um den Vereinen Kosten und Mühen zu ersparen, sprechen wir uns dafür aus, dass die Lichtbilder wenn es technisch mög- 11

12 lich ist vor Ort (im Verein) auszuwechseln. Sollte das Lichtbild nicht problemlos ersetzt werden können, müssten Zweitschriften beantragt werden, die mit einer Gebührenerhebung von Seiten der Passstelle verbunden wären. Nach dem Übergang von den D zu den C Junioren/-innen sind die Vereine verpflichtet, die Fotos in den Pässen zu aktualisieren und neu abzustempeln. Bei Nichtbeachtung erfolgt Bestrafung! Bei Spielgemeinschaften ist darauf zu achten, dass der Passtasche das Genehmigungsschreiben über die Zulassung der Spielgemeinschaft beiliegt. XII. Passkontrolle Bei Spielen ohne neutralen SR sind die Betreuer verpflichtet, die Pässe der gegnerischen Mannschaften zu kontrollieren. Diese Kontrolle ist auf der Rückseite des Spielberichtes in der Zeile Passkontrolle durch Unterschrift zu bestätigen. Unterlassung der Kontrolle wird bestraft. Falls die Pässe von der Passstelle Barsinghausen nicht zurück sind, sind die Namen und Geburtsdaten der Spieler einzutragen. Der Betreuer unterschreibt dann für die Richtigkeit. Die Mitarbeiter des NFV Kreises Vechta werden verstärkt Passkontrollen bei den Spielen durchführen. XIII. Fairnesswettbewerb Der NFV- Kreis Vechta führt für die Mannschaften der A, B und C Junioren einen Fairnesswettbewerb durch. Die Mannschaften mit den wenigsten Strafpunkten in der Staffel sind Gewinner. Die Bewertung der Strafpunkte erfolgt dabei wie folgt: Gelbe Karte: 1 Punkt Zeitstrafe: 3 Punkte Rote Karte: 5 Punkte Sportgerichtsurteil: 10 Punkte Eine Nichtantretung führt automatisch dazu, dass die nicht angetretene Mannschaft nicht mehr den Fairnesswettbewerb gewinnen kann. Ab Beginn der Rückserie 2016/2017 erfolgt für die D Junioren Kreisliga die Bewertung für den Fair-Play-Cup. Die Bewertung erfolgt durch den Schiedsrichter direkt über SpielberichtOnline. Sofern eine Nutzung des SpielberichtOnline nicht möglich ist und stattdessen der Spielberichtsvordruck verwendet wird, ist dem Schiedsrichter vom gastgebenden Verein der im Anhang befindliche Bewertungsbogen vor Spielbeginn auszuhändigen. Der Schiedsrichter reicht dann den Bewertungsbogen zusammen mit dem Spielbericht beim zuständigen Staffelleiter ein. Sofern ein Spiel seitens des KSA nicht mit einem neutralen Schiedsrichter besetzt werden kann, ist der gastgebende Verein dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bewertung im Rahmen des Fair-Play-Cups durchgeführt wird. Dies sollte in der Regel durch diejenige Person erfolgen, die das Spiel geleitet hat. Hierauf ist der betroffene Schiedsrichter hinzuweisen. s. Anhang X 12

13 Der KJA empfiehlt, die neue Begrüßungskultur des DFB und NFV in allen Altersklassen des Jugendfußballs umzusetzen. Die Durchführung erfolgt jedoch auf freiwilliger Basis. Siehe: mente/fairplay/aok/ begruessungskultur.pdf XIV. Spielberichte Elektronischer Spielbericht In allen Spielklassen der A bis C Junioren sowie der B Juniorinnen und in der D Junioren Kreisliga muss der elektronische Spielbericht (SBO) genutzt werden. Kann die Anwendung in Ausnahmefällen nicht erfolgen, ist das normale Spielberichtsformular zu verwenden. Die Freigabe des elektronischen Spielberichtes hat vor dem angesetzten Spieltermin (Anstoß) von den Mannschaftsverantwortlichen beider Mannschaften zu erfolgen. Die Spielerpässe sind trotz Anwendung des elektronischen Spielberichtes immer mitzubringen und dem Schiedsrichter vorzulegen. Der Schiedsrichter bestätigt die Passkontrolle und Mängel bei den Spielerpässen schriftlich im SBO. Der SBO ist durch den SR zeitnah, wenn möglich noch am Spielort auszufüllen. Der Heimverein ist für die rechtzeitige Ergebnismeldung verantwortlich. Einsatz Spielbericht (gilt auch bei einem Ausfall des SBO) Entgegen der Regel III der Amtlichen Fußball Regeln in Verbindung mit 14 der Spielordnung sind zunächst nur die Spieler einzutragen, die das Spiel beginnen. Der Mannschaftsführer ist durch ein Kreuz in der entsprechenden Spalte im Spielberichtsbogen kenntlich zu machen. Zusätzlich ist die Unterschrift der Trainer bzw. Betreuer in der dafür vorgesehenen Zeile "Unterschrift" erforderlich. Anmerkung: Mit seiner Unterschrift bestätigt der Trainer bzw. Betreuer die Richtigkeit der Eintragungen. Kommen Auswechselspieler zum Einsatz ist der Trainer bzw. Betreuer für die unmittelbar nach Spielschluss erforderliche Eintragung im Spielbericht verantwortlich. Die Spielerpässe der nachgetragenen Spieler sind dem Schiedsrichter unaufgefordert vorzulegen. Der Schiedsrichter hat die Eintragungen zu kontrollieren und schriftlich auf dem Spielberichtsformular zu bestätigen und den Bericht auf dem Postweg an den zuständigen Staffelleiter zu senden. Die Spielberichte sind gut leserlich und vollständig auszufüllen. Zu einem vollständig ausgefüllten Spielbericht gehören folgende Eintragungen: Spielnummer, Ort sowie Datum und Uhrzeit des Spiels, Klassenbezeichnung, Vereinsname, Vereinsnummer, Trikotwerbung, Spielername mit Geburtsdatum und Passnummer (fünf- bzw. achtstellig), Ergebnismeldung, Unterschrift Jugendbetreuer. Anschrift des Schiedsrichters, Unterschrift des Schiedsrichters, Schiedsrichterbericht (Platzbau, Passkontrolle), falls notwendig Hinausstellungen, Sportunfälle und sonstige Vorkommnisse. Im Spielbericht dürfen nur alle im Spiel tatsächlich eingesetzten Spieler aufgeführt werden. Nicht eingesetzte Spieler sind ggf. im Spielbericht wieder zu streichen, sonst gelten sie als eingesetzt. Spielberichte im Junioren/-innenbereich sind alle vom Betreuer zu unterschreiben. 4 Tage nach dem Spiel müssen die Spielberichte beim Staffelleiter vorliegen. 13

14 Bei Hinausstellungen von Spielern (Rote Karte) ist der betroffene Verein verpflichtet, dem Schiedsrichter nach Beendigung des Spiels die Spielerpässe der des Feldes verwiesenen Spieler/-innen unaufgefordert auszuhändigen. Sofern in dem betroffenen Spiel SpielberichtOnline verwendet wird, verbleibt der Pass anschließend jedoch beim Verein. Sofern ein Spielberichtsbogen von Hand ausgefüllt worden ist, ist der Pass dem Schiedsrichter auszuhändigen und von diesem mit dem Spielbericht an den Staffelleiter zu schicken. Ein(e) des Feldes verwiesene(r) Spieler/-in ist in jedem Fall solange vorgesperrt, bis eine Entscheidung der Spielinstanz oder des zuständigen Sportgerichts vorliegt. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen erfolgt eine Bestrafung entsprechend dieser Ausschreibung. XV. Spielverlegungen Spielverlegungen sind nach Erstellung der Spielpläne grundsätzlich nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Muss ein Spiel verlegt werden, so ist die Verlegung schriftlich oder per mit dem vom NFV Kreis Vechta zur Verfügung gestellten Antrag auf Spielverlegungen (s. Anhang VII) zwei Wochen (G bis E Junioren eine Woche) vorher beim Staffelleiter vom Jugendleiter oder dem Vereinsspielleiter des Vereins zu beantragen. Die erforderliche Einverständniserklärung des Gegners muss ebenfalls vorliegen. Nur wenn dem Staffelleiter die erforderlichen Unterlagen vollständig und in der vorgegebenen Frist vorgelegt werden, kann die beantragte Spielverlegung genehmigt werden. Wird die Frist nicht eingehalten, so ist eine Verlegung unwiderruflich nicht möglich. Der Antrag muss begründet sein. Etwaige Anträge auf Spielverlegungen durch die jeweiligen Mannschaftsbetreuer werden nicht bearbeitet! Für den letzten Spieltag sind nur Spielvorverlegungen möglich. Für eine Spielverlegung wird eine Kostenpauschale von 10 Euro zzgl. 5 Euro Verwaltungsgebühren erhoben. Bei Spielverlegungen sind die Ansetzungen laut DFBnet maßgebend. Besondere Mitteilungen über eine erfolgte Spielverlegung werden von den Staffelleitern nicht mehr versandt. Nur bei Ablehnung eines Antrags erfolgt eine Mitteilung durch den Staffelleiter. XVI. Torverhältnis Das Torverhältnis spielt bei den E und F Junioren/-innen keine Rolle und wird auch in der Tabelle nicht ausgewiesen. Sofern es in der Kreisliga zu einer Punktgleichheit zwischen den beiden Erstplatzierten kommt, erfolgt ein Entscheidungsspiel um den Titel des Kreismeisters. Stehen drei oder mehr Mannschaften in der Kreisliga punktgleich an der Tabellenspitze, erfolgt ein Blitzturnier zur Ermittlung des Kreismeisters. Die reguläre Spielzeit der entsprechenden Altersklasse wird in diesem Blitzturnier um fünf Minuten verkürzt. Im Rahmen des Blitzturniers kann auch das Torverhältnis entsprechend 32 der Spielor- 14

15 dnung entscheiden. Die genauen Regelungen und Durchführungsbestimmungen für das Blitzturnier werden kurzfristig durch den KJA festgelegt. Sofern mehrere der betroffenen Vereine zu einer Ausrichtung des Entscheidungsspiels bzw. Blitzturniers bereit sind, wird der ausrichtende Verein durch den KJA ausgelost. In den Kreisklassen werden keine Entscheidungsspiele ausgetragen, sondern mehrere Staffelsieger geehrt. In allen anderen Altersklassen entscheidet bei Punktgleichheit das Torverhältnis, sofern nicht anders geregelt, entsprechend 32 der Spielordnung. XVII. Trikotwerbung/Spielkleidung Trikotwerbung ist erlaubt gem. DFB-Bestimmung. Für den Junioren- und Juniorinnenbereich entfällt die Beantragung von Trikotwerbung. Eine Angabe des Trikotsponsors auf dem Spielberichtsbogen ist aber erforderlich. Sollte ein Verstoß gegen die allgemeinverbindlichen Vorschriften vorliegen, obliegt es den Schiedsrichtern, darauf im Spielbericht hinzuweisen. Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich, so muss der gastgebende Verein für unterschiedliche Spielkleidung Sorge tragen. XVIII. Strafen/Verwaltungsgebühren Strafbestimmungen (Sperren) gegen Spieler nach 24 Absatz 3 a) der Jugendordnung Zif. 1 wegen Beleidigung 1 bis 4 Wochen 2 wegen rohen Spiels 1 bis 6 Wochen 3 wegen Bedrohung 2 bis 6 Wochen 4 wegen Unsportlichkeit 1 bis 6 Wochen 5 Tätlichkeiten in leichteren Fällen während des Spiels, auf dem 2 bis 6 Wochen Weg zum oder vom Spielfeld oder in der Kabine bis zum Verlassen der Sportanlage 6 Verlassen des Spielfeldes ohne Genehmigung des Schiedsrichters 1 bis 4 Wochen 7 An Stelle der in Nr. 1 bis 6 genannten Strafen kann auch auf Sperre für eine bestimmte Anzahl von Pflichtspielen erkannt werden. Die Sperre für ein Pflichtspiel entspricht einer Zeitstrafe von einer Woche. Bei Sperren für Pflichtspiele ist eine zeitliche Begrenzung festzulegen. Während des Laufes dieser Sperrstrafe ist der Spieler auch für jeden anderen Spielverkehr gesperrt. 15

16 Strafbestimmungen (Ordnungsstrafen) gegen Vereine 24 Absatz 3 b) der Jugendordnung Zif. 1 Fehlender oder nicht vollständiger Nachweis der Spielerlaubnis 5,- Euro 2 Einsatz eines Spielers ohne Spielerlaubnis 50,- Euro 3 Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung 25,- Euro 4 Einsatz eines Spielers unter Verwendung der Spielerlaubnis eines anderen Spielers 100,- Euro 5 Verweigerung des Sportgrußes durch eine Mannschaft 5,- Euro 6 Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Pflichtspiel Wiederholte Nichtantretung Nichtantretung an einem der letzten beiden Spieltage: 20,- Euro 40,- Euro 40,- Euro 7 Nicht ordnungsgemäßer Platzaufbau, a) wenn Spielausfall die Folge war b) in allen anderen Fällen 25,- Euro 10,- Euro 8 Spielen gegen Vereine, die nicht dem DFB angehören oder gegen 75,- Euro gesperrte Mannschaften bzw. Vereine 9 Spielen trotz Spielverbot des zuständigen Jugendausschusses 25,- Euro 10 Nichterneuerung des Spielerpassbildes nach Beanstandung 5,- Euro 11 Verspätete oder Nichteinsendung des Spielberichtes 6,- Euro - in schwerwiegenden Fällen & Wiederholungsfällen 15,- Euro 12 Nichtanforderung eines Schiedsrichters zu Freundschaftsspielen 5,- Euro oder Turnieren 13 Nicht ordnungsgemäß ausgefüllter Spielbericht 5,- Euro - in schwerwiegenden Fällen & Wiederholungsfällen 14 Veranstaltung nicht genehmigter Turniere 25,- Euro 15 Spielverlegung ohne Genehmigung pro Verein 25,- Euro 16 Nichteinhaltung eines Termins oder 25,- Euro Nichtabgabe einer verlangten Meldung 17 Nichtabstellung eines Jugendspielers zu Auswahlspielen oder Lehrgängen 25,- Euro ohne Entschuldigung 18 Verspätete oder Nichtmeldung der Spielergebnisse 8,- Euro - in schwerwiegenden Fällen & Wiederholungsfällen 15,- Euro Strafbestimmungen (Ordnungsstrafen) gegen Übungsleiter, Betreuer und Funktionäre 24 Absatz 3 c) der Jugendordnung Zif. 1 Verbandsschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit bis 250,- Euro 2 Unsportliches Verhalten bis 50,- Euro 3 Beleidigung bis 150,- Euro 4 Bedrohung bis 150,- Euro 5 Auflehnung gegen Anordnung des Schiedsrichters oder der bis 100,- Euro Schiedsrichterassistenten 6 Tätlichkeiten bis 150,- Euro 7 Diskriminierendes Verhalten bis 250,- Euro 16

17 Verwaltungskosten nach 24 Absatz 4 der Jugendordnung 1 Gebühren für Feldverweis 15,- Euro 2 Verwaltungsgebühren pro Bescheid 5,- Euro 3 Verwaltungsgebühr für das Zurückziehen einer Mannschaft nach Veröffentlichung der Spielpläne 40,- Euro Die Strafgelder werden von der Kassenwartin Claudia Stach aufgrund der vorliegenden SEPA-Lastschriftmandate eingezogen. XIX. Flutlichtspiele Hinweis auf 15 Absatz 4 der NFV Jugendordnung. Ist bei Spielbeginn schon ersichtlich, dass die Durchführung des Spiels später durch hereinbrechende Dunkelheit gefährdet ist, sollte das Spiel auf einem Flutlichtplatz ausgetragen werden. XX. Turniere Turniere sind gemäß 18 der NFV-Jugendordnung durchzuführen und müssen beim Vorsitzenden des KJA, David Lücker, gemeldet werden. Nichtmeldung wird bestraft. Normale Turniere gelten mit der Anmeldung als genehmigt. Bei der Veranstaltung von Turnieren mit ausländischen Mannschaften und bei der Teilnahme an Turnieren im Ausland ist der entsprechende DFB-Vordruck zu verwenden. s. Anhang IX Am Wochenende des E Junioren OM Cups (10. und 11. Juni 2017) dürfen keine Turniere ausgerichtet werden. Über eventuelle Ausnahmen entscheidet der Vorsitzende des KJA. XXI. Winterpause/Festspielregelung zum Ende der Saison Nach der Winterpause sind die Juniorenspieler der Mannschaften, die im Play Off System spielen, für alle Mannschaften ihrer Altersstufe wieder spielberechtigt. Für alle anderen Mannschaften wird auf 5 NFV-Jugendordnung in Verbindung mit 10 NFV- Spielordnung verwiesen. Für die Juniorinnen gilt 2 im Anhang 1 der NFV- Spielordnung. Auf Kreisebene wird die laut 5 Abs. 5 der NFV-Jugendordnung für das Ende der Saison geltende Regelung ( Am Ende einer Saison ist der Einsatz in Pflichtspielen einer unteren Mannschaft nur statthaft, wenn der Spieler hierfür bereits vor dem viertletzten Punktspiel der höheren Mannschaft des Spieljahres frei ist. ) nicht angewendet. Demnach kann ein Junior, wenn er zwei aufeinander folgende und ausgetragene Pflichtspiele der höheren Mannschaft ausgesetzt hat, in der nächst niedrigeren Mannschaft spielen. 17

18 XXII. Aufstieg A Junioren Die punktbeste Mannschaft der OM-Kreisliga aus dem Kreis Vechta steigt bei den A Junioren in die Bezirksliga IV auf. Bei Punktgleichheit entscheidet das Torverhältnis. B und C Junioren Die Kreismeister der B und C Junioren steigen automatisch in die Bezirksliga IV auf. Sofern eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht verzichten sollte, geht das Aufstiegsrecht automatisch auf die nächstplatzierte Mannschaft über. XXIII. Anrufungsinstanz Anrufungsinstanz gegen Entscheidungen und Straffestsetzungen des KJA ist das Kreissportgericht unter der Leitung von Helmut Rolfes, Vor dem Kloster 5, Mühlen Für erstinstanzliche Rechtsbehelfe (Protest bzw. Einspruch) ist das Kreissportgericht zuständig. Rechtsbehelfe, die das Kreisportgericht betreffen, sind in dreifacher Ausfertigung an den Vorsitzenden des BJSG zu senden, eine weitere Durchschrift ist an den KJA zu senden. XXIV. Vereinswechsel in der Saison Bei einem Vereinswechsel während der Saison sofern einer der nachfolgenden Ausnahmefälle des 9 Abs. 2 Buchstaben a) bis d) NFV Jugendordnung in Betracht kommt: a) wenn der Nachweis geführt wird, dass ein Junior/eine Juniorin keine Spielmöglichkeit innerhalb seiner/ihrer Alterklasse im abgebenden Verein hat, b) wenn ein Junior/ eine Juniorin nach einem in der Wechselperiode I durchgeführten Vereinswechsel zum alten Verein zurückkehrt, c) wenn der Vereinswechsel die notwendige Folge eines nachgewiesenen Wohnortwechsels ist d) wenn dem abgebende Verein Verfehlungen gegen die Aufsichtspflicht nachgewiesen wurde, ist der Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis an den Jugendausschuss zu richten: David Lücker Bremer Str. 36a Goldenstedt Bei einem Vereinswechsel aufgrund eines Wohnortwechsels ist eine Meldebescheinigung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beizufügen. 18

19 Dem Antrag ist ein Freiumschlag beizulegen! Alle übrigen Anträge sind direkt an die Passstelle zu richten. XXV. Kunstrasenplätze im Kreis Vechta Da RW Damme und BW Lohne jeweils einen Kunstrasenplatz zur Verfügung haben, müssen die Vereine und betroffenen Mannschaften damit rechnen, dass sie als Gast von RW Damme oder BW Lohne dort auch spielen müssen. Bezüglich der entsprechenden Spielausrüstung wird empfohlen, sich rechtzeitig vor dem Spiel mit RW Damme oder BW Lohne in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, auf welchem Platz das Spiel ausgetragen werden soll. Der KJA wäre den Vereinen RW Damme und BW Lohne sehr dankbar, wenn zumindest alle Spiele der G, E und F Junioren sowie der Juniorinnen auf den Naturrasenplätzen stattfinden könnten. Den Gastmannschaften muss seitens des Gastgebers Gelegenheit gegeben werden, mindestens 15 Minuten vor Spielbeginn das Spielfeld zur Eingewöhnung zu betreten. XXVI. Einwendungen gegen diese Ausschreibung Einwendungen gegen diese Ausschreibung zum Spielbetrieb der Saison 2016/2017 sind bis zum 13. August 2016 an Helmut Rolfes, Vor dem Kloster 5, Mühlen schriftlich vorzubringen. Danach sind alle Vereine und Mannschaften an diese Ausschreibung gebunden. Goldenstedt, den 30. Juli 2016 David Lücker Vorsitzender KJA NFV Kreis Vechta 19

20 Ausschreibung Pokalrunde 2016/2017 Auf Kreisebene wird der Kreispokal für A, B, C und D Junioren sowie B, C und D Juniorinnen nach dem KO-System ausgetragen. Dieser Wettbewerb wird nur für Mannschaften ausgetragen, die auf Kreisebene spielen. Niedrige Mannschaften dürfen am Kreispokal teilnehmen, wenn die höheren Mannschaften auf Bezirks- oder Verbandsebene spielen. Spielzeiten: Verlängerung: A Junioren 2 x 45 Minuten 2 x 15 Minuten B Junioren 2 x 40 Minuten 2 x 10 Minuten B Juniorinnen 2 x 40 Minuten 2 x 10 Minuten C Junioren 2 x 35 Minuten 2 x 5 Minuten C Juniorinnen 2 x 35 Minuten 2 x 5 Minuten D Junioren 2 x 30 Minuten 2 x 5 Minuten D Juniorinnen 2 x 30 Minuten 2 x 5 Minuten Nach Unentschieden (bei durchgeführter Verlängerung) erfolgt ein Elfmeterschießen gem. DFB-Bestimmung bis zur Entscheidung. Sofern Mannschaften verschiedener Spielklassen gegeneinander antreten, hat die klassentiefere Mannschaft automatisch Heimrecht. Sofern Mannschaften der gleichen Spielklasse gegeneinander antreten, gilt das Heimrecht laut Auslosung. Ausnahme: Das jeweilige Endspiel findet auf dem Platz der in der Meisterschaft am Halbfinalspieltag schlechter platzierten Mannschaft statt. Das Endspiel soll auf einem Naturrasenplatz durchzuführen. Die Sportplätze, auf denen die Kreispokalendspiele im Jugendbereich ausgetragen werden, sind alkoholfreie Zonen. Kostenregelung-Pokal: Alle Kosten sind von beiden Vereinen gemeinsam zu tragen. Für die anreisende Mannschaft ist ein KM-Geld von 0,80 Euro pro Kilometer in Ansatz zu bringen. Der Platzverein kann 8 Euro für die Herrichtung des Platzes in Ansatz bringen. Bei den Endspielen hat der gastgebende Verein die Kosten für die Schiedsrichter zu tragen. Spielberichte und Ergebnismeldung: Alle Spielberichte gehen an die für die einzelnen Altersklassen zuständigen Staffelleiter. Die Ergebnisse der Spiele sind unter spätestens eine Stunde nach Spielende zu melden. Wochentagsspiele sind ebenfalls bis spätestens eine Stunde nach Spielschluss gemeldet werden. Spielausfälle sind ebenfalls sofort zu melden. 20

21 Einwendungen gegen diese Ausschreibung zur Pokalrunde der Saison 2016/2017 sind bis zum 13. August 2016 an Helmut Rolfes, Vor dem Kloster 5, Mühlen schriftlich vorzubringen. Danach sind alle Vereine und Mannschaften an diese Ausschreibung gebunden. Goldenstedt, den 30. Juli 2016 David Lücker Vorsitzender KJA NFV Kreis Vechta 21

22 Anhang I zur Ausschreibung Jugend des NFV Kreis Vechta für die Saison 2016/2017 Anschriftenverzeichnis Kreisjugendausschuss 2016/2017 Vorsitzender David Lücker Tel.: 04444/ Jugendausschuss: Bremer Str. 36a 0176/ david.luecker@t-online.de Spielleiter und Martin Bothe Tel.: 04441/83527 EDV Referent Malvenstraße martin.bothe@t-online.de Staffelleiter der Uwe Küpker Tel.: 05491/ A Junioren Am großen Kampe 7a 0176/ uwe.kuepker@ewetel.net Staffelleiter der Ernst Bursy Tel.: 05491/ B-Junioren Sanddornweg / ernst.bursy@freenet.de Staffelleiter der Josef Böske Tel.: 04441/7536 C Junioren Auf dem Horn boeske@freenet.de Staffelleiter der Jörg Wilke Tel.: 04442/ D Junioren Lange Str / graph19@web.de Staffelleiter der Stefan von der Heide Tel.: 05491/ E Junioren Salvienweg / stefan.heide@ewetel.net Staffelleiter der Udo Quaschigroch Tel.: 04443/3331 F Junioren Eschweg 16a u-quaschigroch@t-online.de Staffelleiter der Peter Schulze Tel.: 04441/4300 C und B-Juniorinnen Telbraker Str. 23 Fax: 04441/ peter.schulze-vechta@t-online.de Staffelleiter der Tanja Kröger Tel.: 04445/ F-,E-,D-Juniorinnen Döller Höhe / TanjaKroeger@gmx.de Spielleiter für die Christoph Stach Tel.: 05494/8762 Hallenrunde Flurweg 12 Fax: 05494/ christanfv@ewetel.net 22

23 Anhang II zur Ausschreibung Jugend des NFV Kreis Vechta für die Saison 2016/2017 Ausschreibung G-Junioren 2016/2017 Fair-Play-Liga (bitte UNBEDINGT mit allen betroffenen Trainer und Betreuer besprechen) a) Spieler sind spielberechtigt ab Jahrgang und jünger. b) In der Saison 2016/2017 wird für den Spielbetrieb der G Junioren im NFV Kreis Vechta gemäß den Bestimmungen des DFB und NFV die Fair-Play-Liga weitergeführt! c) Besonderheiten zum Regelwerk, insbesondere Neuerungen im Rahmen der Einführung der Fair-Play-Liga: Es wird ohne Schiedsrichter gespielt. Die Kinder entscheiden selbst und lernen so, Verantwortung für sich selbst und sowie Mitspieler und Gegenspieler zu übernehmen sowie Entscheidungen zu treffen und zu akzeptieren. Nur bei strittigen oder nicht aufzuklärenden Spielsituationen treffen die Trainer beider Mannschaften, die sich gemeinsam in der Coaching-Zone aufhalten, eine gemeinsame Entscheidung, damit das Spiel fortgesetzt werden kann. Die Eltern und Fans haben Abstand zum Spielfeld zu halten. Dies gilt insbesondere für die Familienmitglieder der Spielerinnen und Spieler. Durch die Einrichtung einer Eltern-/Fanzone (siehe Abbildung unter Punkt d) soll eine direkte Ansprache an die Kinder unterbunden werden und so deren Kreativität gefördert werden. Es ist das Spiel der Kinder, nicht das Spiel der Eltern. Der Mindestabstand zum Spielfeld beträgt 3m. Die Trainer begleiten das Spiel aus der gemeinsamen Coaching-Zone, sie verstehen sich als Vorbilder und als Partner im sportlichen Wettkampf, nicht als Gegner. Sie sollen nur die nötigsten Anweisungen geben und nur in strittigen Situationen gemeinsam für die Einhaltung der Spielregeln sorgen. keine Anwendung der Rückpassregel, keine Anwendung der Abseitsregel, bei falschem Einwurf erfolgt eine Wiederholung unter Anleitung, der Abstoß kann auch als Abschlag oder Abwurf erfolgen. d) Der Spielplan hat hinsichtlich des Spieltages und der Anstoßzeit nur einen empfehlenden Charakter. Insbesondere besteht auch die Möglichkeit von Kurzturnieren (OHNE KÜRUNG EINES TURNIERSIEGERS!!) oder sogenannter Spielenachmittage. Da die Gesamtspielzeit einer Mannschaft an einem Tag 80 Minuten nicht übersteigen soll, darf eine Mannschaft in einem solchen Kurzturnier bzw. an einem solchen Spielenachmittag nicht mehr als 2 Spiele bestreiten. Die Umsetzung und Organisation solcher Kurzturniere bzw. Spielenachmittage ist freiwillig und obliegt der Zuständigkeit der beteiligten Vereine. Es besteht keine Vorgabe zur Umsetzung seitens des Kreisjugendausschusses. Die Spiele können auch weiterhin wie bisher durchgeführt werden. Die Spielergebnisse sind nicht im DFBnet zu melden. e) Ein Spielbericht soll auch weiterhin ausgefüllt werden (insbesondere für den Fall möglicher Sportunfälle oder grober Verstöße gegen den Fair-Play-Gedanken) binnen 3 Tage nach dem Spiel abgeschickt werden: David Lücker, Bremer Str. 36a, Goldenstedt Der Spielbericht muss folgende Angaben enthalten: die Spielnummer, die Spielpaarung, das Spieldatum, Name und Geburtsdatum der Spieler, Unterschrift der Betreuer, Spielergebnis. 23

24 Nichteinhalten dieser Regelung kann entsprechend dem Strafenkatalog bestraft. f) Gespielt wird mit 5 Feldspielern und dem Torwart. Es können beliebig viele Spieler einund ausgewechselt werden. Die Spielfeldgröße beträgt ca. 35 x 32 Meter (siehe nachfolgende Abbildung): g) Die Spielzeit beträgt 2 x 20 Minuten. h) Gespielt wird eine Einfachrunde. Die Spiele werden als Pflichtfreundschaftsspiele angesetzt. Es werden keine Ergebnisse und Tabellen veröffentlicht. Es darf auch keine Mannschaft als Staffelsieger in der Zeitung veröffentlicht werden. Die Kinder sind die Hauptakteure und der Spaß steht immer im Vordergrund!! 24

25 Anhang III zur Ausschreibung Jugend des NFV Kreis Vechta für die Saison 2016/2017 Ausschreibung F-Junioren/-juniorinnen 2016/2017 Einführung der Fair-Play-Liga (bitte aufgrund der Erweiterung UNBEDINGT mit allen betroffenen Trainer und Betreuer besprechen) a) Spieler/-innen sind spielberechtigt ab Jahrgang und jünger. b) In der Saison 2016/2017 wird für den Spielbetrieb der F Junioren/-juniorinnen im NFV Kreis Vechta gemäß den Bestimmungen des DFB und NFV die Fair-Play-Liga eingeführt! c) Besonderheiten zum Regelwerk, insbesondere Neuerungen im Rahmen der Einführung der Fair-Play-Liga: Es wird ohne Schiedsrichter gespielt. Die Kinder entscheiden selbst und lernen so, Verantwortung für sich selbst und sowie Mitspieler und Gegenspieler zu übernehmen sowie Entscheidungen zu treffen und zu akzeptieren. Nur bei strittigen oder nicht aufzuklärenden Spielsituationen treffen die Trainer beider Mannschaften, die sich gemeinsam in der Coaching-Zone aufhalten, eine gemeinsame Entscheidung, damit das Spiel fortgesetzt werden kann. Die Eltern und Fans haben Abstand zum Spielfeld zu halten. Dies gilt insbesondere für die Familienmitglieder der Spielerinnen und Spieler. Durch die Einrichtung einer Eltern-/Fanzone (siehe Abbildung unter Punkt d) soll eine direkte Ansprache an die Kinder unterbunden werden und so deren Kreativität gefördert werden. Es ist das Spiel der Kinder, nicht das Spiel der Eltern. Der Mindestabstand zum Spielfeld beträgt 3m. Die Trainer begleiten das Spiel aus der gemeinsamen Coaching-Zone, sie verstehen sich als Vorbilder und als Partner im sportlichen Wettkampf, nicht als Gegner. Sie sollen nur die nötigsten Anweisungen geben und nur in strittigen Situationen gemeinsam für die Einhaltung der Spielregeln sorgen. keine Anwendung der Rückpassregel, keine Anwendung der Abseitsregel, bei falschem Einwurf erfolgt eine Wiederholung unter Anleitung, der Abstoß kann auch als Abschlag oder Abwurf erfolgen. d) Der eingeteilte Spielplan ist verbindlich. Spielverlegungen sind auf dem bekannten Weg bei den Staffelleitern Udo Quaschigroch (F-Junioren) bzw. Tanja Kröger (F-Juniorinnen) zu beantragen. Auf die Möglichkeit der Durchführung von Spielenachmittagen und Kurzturnieren wird in der Saison 2016/2017 verzichtet. Spielberichte sind ebenfalls in bekannter Weise auszufüllen und an die Staffelleiter zu schicken. e) Gespielt wird mit 6 Feldspielern und dem Torwart. Es können beliebig viele Spieler einund ausgewechselt werden. Die Spielfeldgröße beträgt ca. 40 x 35 Meter (siehe nachfolgende Abbildung): 25

26 f) Die Spielzeit beträgt 2 x 20 Minuten. g) Für den Spielbetrieb und die Staffeleinteilungen gelten die Bestimmungen unter I. Spielbetrieb der Ausschreibung Spielbetrieb 2016/2017. Die Kinder sind die Hauptakteure und der Spaß steht immer im Vordergrund!! 26

27 Anhang IV zur Ausschreibung Jugend des NFV Kreis Vechta für die Saison 2016/2017 Flexibler Spielbetrieb A) Sonderausschreibung zur Bildung von 9er Mannschaften auf Kreisebene für A bis C Junioren: 1. Mannschaftsstärke: In den Juniorenkreisklassen der A, B und C Junioren können sowohl 9er- als auch 11er-Mannschaften spielen. Spielt eine 9er Mannschaft gegen eine 11er-Mannschaft, dann hat die 11er- Mannschaft mit 9 Spielern zu spielen. Bei der Mannschaftsmeldung ist anzugeben, ob es sich um eine 9er- oder 11er- Mannschaft handelt. Dies wird in den Spielplänen vermerkt. Treffen zwei 9er-Mannschaften oder 11er- und 9er-Mannschaften aufeinander, wird wie nachfolgend aufgeführt gespielt: Die Spiele werden dann auf dem verkürzten Spielfeld ausgetragen. Die Länge des Spielfeldes sollte ca. 90 Meter betragen. Bei Spielfeldern mit einer größeren Länge ist das Spielfeld wie folgt zu verkürzen: Gegenüber dem feststehenden Tor wird auf der anderen Seite ein bewegliches großes Tor bis zum 16m-Raum vorgezogen. Der 16 m-raum und dessen Verlängerung bilden die Torauslinie. Vor diesem Tor muss ein 5m- und 16m-Raum neu gezeichnet werden. Die Mittellinie ist ebenfalls durch entsprechendes Stecken der Fahnenstangen anzuzeigen. 2. Auswechselspieler: 11er gegen 11er 4 Auswechselspieler inkl. Torwart 9er gegen 9er 3 Auswechselspieler inkl. Torwart 11er gegen 9er 4 Auswechselspieler inkl. Torwart für die 11er 3 Auswechselspieler inkl. Torwart für die 9er 3. Sonstiges In begründeten Fällen ist der Wechsel von einer 9er- zu einer 11er- oder von einer 11er- zu einer 9er-Mannschaft nur vor Beginn der Rückserie möglich. B) Sonderausschreibung zur Bildung von 7er- und 9er-Mannschaften auf Kreisebene für B- und C-Juniorinnen: In den B-Juniorinnen und C-Juniorinnen-Staffeln können sowohl 9er- als auch 7er- Mannschaften spielen. Spielt eine 7er Mannschaft gegen eine 9er-Mannschaft, dann hat die 9er-Mannschaft mit 7 Spielern zu spielen. Bei der Mannschaftsmeldung ist anzugeben, ob es sich um eine 9er- oder 7er- Mannschaft handelt. Dies wird in den Spielplänen vermerkt. 27

28 1. Spielfeld Spielfeld generell von 16m-Strafraum zu 16m-Strafraum. Die Strafraumlinien werden (parallel zur Torauslinie) in Richtung Seitenaus verlängert. Die Seitenlinien werden eingerückt (Darstellung durch Hütchen). Die Seitenlinien sollen auf beiden Seiten des Großfeldes soweit eingerückt werden, bis eine Gesamtbreite von ca. 50 m erreicht ist. Spielfeldaufbau s. nachstehende Abbildung: Es werden Jugendtore 5 x 2 m benutzt. Die 5 x 2-m-Tore werden mittig auf die Torlinie gestellt. Das Maß für den Torraum (muss nicht dargestellt sein) beträgt 4 m und für den Strafraum 12 m. Strafraum 12 m tief, 29 m breit (12m Tor 12 m) Strafstoß 8 m 2. Auswechselspieler: 9 gegen 9 Auswechselspielerinnen unbegrenzt 9 gegen 7 Auswechselspielerinnen unbegrenzt 7 gegen 7 Auswechselspielerinnen unbegrenzt 3. Sonstiges In begründeten Fällen ist der Wechsel von einer 9er- zu einer 7er- oder von einer 7erzu einer 9er-Mannschaft vor Beginn der Rückserie möglich. Die endgültige Entscheidung trifft der Spielleiter oder der zuständige Staffelleiter. 28

29 Anhang V zur Ausschreibung Jugend des NFV Kreis Vechta für die Saison 2016/2017 Spielfelder der E und D Junioren in der Saison 2016/2017 E Junioren D Junioren 9 gegen 9 29

30 D Junioren 7er 30

31 Anhang VI zur Ausschreibung Jugend des NFV Kreis Vechta für die Saison 2016/2017 Antrag für Spielgemeinschaften... ( federführender Verein) (Datum) An den Kreisjugendausschuss z.hd. David Lücker Bremer Str. 36a Goldenstedt Antrag auf Erteilung einer Spielgenehmigung für Spielgemeinschaften gemäß 11 JO Hiermit stellen wir den Antrag auf Erteilung einer Spielgenehmigung für Spielgemeinschaften für das Spieljahr 2016/2017 zwischen den Vereinen:... Vereinsname: SG:... Altersklasse:... Unterschrift der Vereinsjugendleiter: (Vereinsstempel) (Vereinsstempel) Hinweis: Die Genehmigung ist bei jeder Passkontrolle vorzulegen.. Hiermit wird die Spielgenehmigung für die o. g. Spielgemeinschaft: erteilt nicht erteilt. (Datum) (David Lücker) 31

32 Anhang VII zur Ausschreibung Jugend des NFV Kreis Vechta für die Saison 2016/2017 Niedersächsischer Fußballverband e.v. - Antrag auf Erteilung eines Zweitspielrechtes - Dieser Antrag ist bei dem für den aufnehmenden Verein (Gastverein) zuständigen Kreisjugendausschuss einzureichen. Voraussetzung für die Genehmigung des Zweitspielrechtes ist eine gültige Spielerlaubnis des Juniorenspielers/der Juniorinnenspielerin für einen Stammverein im NFV und dessen schriftliche Zustimmung zur Erteilung eines Zweitspielrechtes. 1. Vom aufnehmenden Verein (Gastverein) auszufüllen: Der Gastverein beantrag hiermit für den Spieler geb. am vom Stammverein ein Zweitspielrecht für das Spieljahr in der Altersklasse der erteilt wird. Pass-Nr. Vereins-Nr., Ort, Datum 2. Vom abgebenden Verein (Stammverein) auszufüllen: Der Stammverein Unterschrift und Stempel des Gastverein Vereins-Nr. erklärt sich hiermit einverstanden, dass dem oben genannten Spieler ein Zweitspielrecht in dem vorstehend genannten und beantragten Umfang für den Gastverein erteilt wird., Ort, Datum 3. Von den Erziehungsberechtigten auszufüllen: Unterschrift und Stempel des Stammverein Wir/Ich erkläre/n uns/mich hiermit einverstanden, dass unserem/meinem oben genannten Kind ein Zweitspielrecht in dem vorstehend genannten und beantragten Umfang für den Gastverein erteilt wird., Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten 32

33 Anhang VIII zur Ausschreibung Jugend des NFV Kreis Vechta für die Saison 2016/2017 Antrag auf Spielverlegungen Niedersächsischer Fußballverband e. V. Kreis Vechta -Jugendausschuss- Antragstellender Verein: Name: Funktion: Datum: Antrag auf Spielverlegung Spielpaarung Punkt- /Pokalspiel zwischen Heim Gegner Spielklasse Staffel Spielnummer Datum wird auf Wunsch des beantragenden Vereins verlegt auf: Wochentag Datum Uhrzeit Grund der Verlegung Mit dem neuen Spieltermin erklären wir uns einverstanden: Zustimmender Verein: Name: Funktion: Datum: 33

34 Anhang IX zur Ausschreibung Jugend des NFV Kreis Vechta für die Saison 2016/

35 Spiele mit ausländischen Mannschaften Der Spielausschuss des DFB erlässt gemäß 32 Nr.1., Abs.3 des allgemein verbindlichen Teils der DFB-Spielordnung folgende Ausführungsbestimmungen für den internationalen Spielverkehr: 1. Spiele mit Mannschaften anderer Nationalverbände, die der FIFA angeschlossen sein müssen, sind genehmigungspflichtig. Dies gilt jedoch nicht für offizielle Wettbewerbe der FIFA und UEFA. 3 Nr. 1., Absatz 2 der DFB-Satzung in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen zu den FIFA-Statuten bleibt unberührt. 2. Die Anträge sind unter der Verwendung der bekannten Vordrucke bzw. über das DFBnet für Spiele a) von Lizenzspieler-Mannschaften bei der DFL, b) von Mannschaften der sonstigen Bundesspielklassen und der Herren-Regionalligen beim DFB, c) von allen übrigen Mannschaften beim zuständigen Landes- oder Regionalverband zur Genehmigung vorzulegen. 3. Die Genehmigung ist rechtzeitig zu beantragen, möglichst aber 14 Tage vor dem ersten Spiel bzw. vor Reisebeginn. Bei Spielen in Nicht-EU-Ländern müssen die Anträge auf Spielgenehmigung spätestens 4 Wochen vor der Abreise beim zuständigen Verband eingehen. 4. Die Genehmigung eines internationalen Freundschaftsspiels kann verweigert werden, wenn der ordnungsgemäßen Ausrichtung sicherheitsrelevante Gründe (z. B. Störungen von Anhängern der beteiligten Mannschaften in der Vergangenheit oder Erkenntnisse hinsichtlich zu erwartender Störungshandlungen für die anstehende Begegnung) entgegenstehen. 5. Bei Inanspruchnahme von Spielvermittlern können Anträge nur dann genehmigt werden, wenn die vermittelten Spiele durch einen von der FIFA lizenzierten Spielvermittler abgeschlossen wurden. Der Vermittler ist unter Vorlage einer Vertragsausfertigung bekannt zu machen. 6. Spiele von kombinierten Vereins- oder Auswahlmannschaften gegen ausländische Vereins- oder Auswahlmannschaften sind möglich. 7. Pro Mannschaft darf die absolute Gesamtspielzeit der Freundschaftsspiele an einem Tag, auch im Rahmen eines Turnieres, nicht mehr als das Doppelte der normalen Spielzeit (Frauen/Herren: 90 Minuten, Jugendliche je nach Altersklasse) betragen. Für Freundschaftsspiele der Jugend ist zudem 9 Nr. 3. der DFB-Jugendordnung zu beachten. 8. Werden Spiele ohne Genehmigung durchgeführt, kann dies durch den zuständigen Landesverband nach dessen geltenden Bestimmungen geahndet werden. Für Vereine, die der Sportgerichtsbarkeit des DFB unterliegen, richtet sich eine eventuelle Bestrafung nach 7 Nr. 1. a) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. 9. Durch die Genehmigung des Antrages sind die Vereine von der Pflicht zur Abstellung ihrer Spieler nicht entbunden, wenn zur gleichen Zeit Auswahlspiele anstehen. 10. Für die in 2a) und 2b) genannten Spiele ist zwingend ein Spielbericht zu erstellen und vollständig ausgefüllt im Nachgang des Spiels an die jeweilige genehmigende Stelle zu senden. 35

36 Anhang X zur Ausschreibung Jugend des NFV Kreis Vechta für die Saison 2016/2017 Bewertungsbogen Schiedsrichter 2016/2017 NFV Kreis Vechta D-Junioren Staffel: Kreisliga Spielnummer: Spieldatum: Heim-Mannschaft Name der Heim-Mannschaft Gelbe Karten Rote Karten Zeitstrafen Note sehr gut (1) Bewertung gut (2) befriedigend (3) ausreichend (4) mangelhaft (5) Mannschaft Trainer/Betreuer Zuschauer/Eltern Punkte für Auswertung Gast-Mannschaft Name der Gastmannschaft Gelbe Karten Rote Karten Zeitstrafen Note sehr gut (1) Bewertung gut (2) befriedigend (3) ausreichend (4) mangelhaft (5) Mannschaft Trainer/Betreuer Zuschauer/Eltern Punkte für Auswertung ung (6) ung (6) Mitteilungen, Bemerkungen: Angaben zum Schiedsrichter: Name Straße Ort Verein Datum: Unterschrift: Alter: Telefon: angesetzt: ja nein falls nein, geprüfter SR ja nein Der Bewertungsbogen ist mit dem Spielbericht an den Staffelleiter zu senden!! 36

37 Anhang XI zur Ausschreibung Jugend des NFV Kreis Vechta für die Saison 2016/2017 Aufgrund der Änderung des 11 der NFV-Spielordnung gelten für die Erfüllung des Schiedsrichter-Solls sowie der Bestrafung für fehlende Schiedsrichter folgende Regelungen: 1. Jeder Verein des NFV Kreis Vechta hat zum eines jeden Spieljahres für jede seiner gemeldeten Seniorenmannschaften (Herren- und Frauenmannschaften) dem Kreisschiedsrichterausschuss einen Schiedsrichter zu melden, der den Voraussetzungen der Schiedsrichterordnung entspricht und der den erforderlichen Leistungsnachweis zu erbringen hat (Erfüllung des Schiedsrichter-Solls). Darüber hinaus ist für jede Seniorenmannschaft (Herren- und Frauenmannschaft), deren Spiele von Schiedsrichtergespannen (Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten) geleitet werden, jeweils ein zusätzlicher Schiedsrichter zu melden. Für jede gemeldete Jugendmannschaft erhöht sich das Schiedsrichter-Soll abweichend von der Regelung in Satz 1 um 0,5. Bei Spielgemeinschaften wird der Soll-Wert (1 oder 0,5) auf die beteiligten Vereine aufgeteilt. Diese Verpflichtung gilt jedoch nur für Spielklassen, bei denen eine offizielle Schiedsrichteransetzung vorgenommen wird. 2. Zum eines jeden Spieljahres nimmt der Schiedsrichterausschuss des NFV Kreis Vechta die Überprüfung der Erfüllung des Schiedsrichter-Solls vor. Bei der Ermittlung des Ist-Wertes der einzelnen Vereine gelten folgende Bestimmungen (maßgeblich ist der Zeitraum des Folgejahres, Freundschaftsspiele bleiben unberücksichtigt, Einsätze als Schiedsrichter- Assistent sind denen als Schiedsrichter gleichgestellt!) a) 0 11 Einsätze 0 b) Einsätze 0,5 c) Einsätze 1,0 d) Einsätze 1,5 e) 72 Einsätze und mehr 2,0 Bei Schiedsrichtern, die ausschließlich als Beobachter zum Einsatz kommen, entscheidet der Schiedsrichterausschuss im Einzelfall über die Anerkennung. Bei Beobachtern, die selbst auch noch als Schiedsrichter aktiv sind, gilt der durchgeführte Beobachtungsauftrag als Einsatz im Sinne dieser Regelung. Jeder Besuch eines Lehrabends wird ebenfalls als Einsatz im Sinne dieser Regelung bewertet. Bei Vereinsschiedsrichterobleuten, die selbst nicht als Schiedsrichter zum Einsatz kommen, entscheidet der Schiedsrichterausschuss im Einzelfall über die Anerkennung. Über die Anerkennung eines Schiedsrichters im Hinblick auf die Erfüllung des Schiedsrichter-Solls entscheidet in letzter Konsequenz der Kreisschiedsrichterausschuss. 3. In Anwendung des Anhangs 2 Strafbestimmungen als Bestandteil der Spielordnung I. Strafbestimmungen gegen Vereine Ziffer 12 Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls werden bei Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls für jeden fehlenden Schiedsrichter folgende Strafen durch den Schiedsrichterausschuss des NFV Kreis Vechta festgesetzt: a) Vereine mit Seniorenmannschaften bis zur Kreisliga: 200,- EUR (bisher 125,- EUR) 37

38 b) Vereine mit Seniorenmannschaften bis zur Landesliga: 300,- EUR (bisher 200,- EUR) c) Vereine mit Seniorenmannschaften bis zur Oberliga: 400,- EUR Von der Möglichkeit, im Falle einer wiederholten Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls durch einen Verein einen Punktabzug bei der höchstspielenden Seniorenmannschaft des Vereins zu verhängen, soll zunächst abgesehen werden. Der Schiedsrichterausschuss des NFV Kreis Vechta behält sich aber ausdrücklich vor, diese Bestimmung bei Bedarf zu ändern. 4. Der Schiedsrichterausschuss des NFV Kreis Vechta spricht sich dafür aus, dass die Einnahmen aus den unter Punkt 3 beschriebenen Strafgeldern teilweise dafür verwendet werden, Vereinen, deren Schiedsrichter-Ist das Soll übersteigt, Geldprämien zuteilwerden zu lassen. Auf diesem Wege soll die sehr gute Arbeit in den jeweiligen Schiedsrichterabteilungen honoriert werden. 5. Für die Soll-Ist-Ermittlung der Schiedsrichter und die Bestrafung für fehlende Schiedsrichter ist lt. Vorstandsbeschluss vom 29. Juli 2015 abweichend von der Spielordnung der Schiedsrichterausschuss zuständig. 38

39 Anhang XII zur Ausschreibung Jugend des NFV Kreis Vechta für die Saison 2016/2017 Kreisjugendtag 2016 Lutten, 22. Juni Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung Unterzeichnet von allen Vereinen des NFV Kreises Vechta In Anbetracht der in der Vergangenheit zunehmenden Abwerbungen und versuchten Abwerbungen von Jugendspielern zunehmend auch in den jüngsten Altersklassen gebe ich als Vertreter des oben benannten Vereins folgende Selbstverpflichtungserklärung ab: 1. Bei beabsichtigten Vereinswechseln von Jugendspielern aller Altersklassen zu unserem Verein werden wir den Jugendleiter des abgebenden Vereins frühzeitig über den gewünschten Wechsel in Kenntnis setzen und diesen nicht vor vollendete Tatsachen stellen. 2. Wir verzichten auf Spielerabwerbungen von Spielern der jüngsten Altersklassen bis einschließlich der D-Junioren auch und gerade in Anbetracht der Tatsache, dass bis zu diesen Klassen der Jugendfußball ausschließlich auf Kreisebene stattfindet. 3. Wir informieren alle Trainer und Eltern der Jugendspieler unseres Vereins über den Inhalt dieser abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung, damit auch diese die vorstehenden Grundsätze beachten. Hinweis: Diese Selbstverpflichtungserklärung wird auf freiwilliger Basis gegenüber dem KJA abgegeben und ist rechtlich unverbindlich. Sie soll jedoch den Willen aller unterzeichnenden Vereine widerspiegeln und unterstreichen, dass das Thema der Vereinswechsel im Jugendbereich ernst genommen wird und mit Rücksicht untereinander und vor allem auf die kleinen Vereine, um den derzeitigen Jugendspielbetrieb im Kreis Vechta auch in Zukunft nachhaltig zu sichern. 39

40 Anhang XIII zur Ausschreibung Jugend des NFV Kreis Vechta für die Saison 2016/

A U S S C H R E I B U N G NFV Kreis Vechta - Jugendausschuss - * Jugend - Spielzeit *

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